V/0121/2012
Bericht über die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen 2010 und 2011
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
gesundheitsbericht_19_schuleingangsuntersuchung10-11_Endfassung
59945 Zeichen
Gesundheitsbericht Band 19
Bericht über die Ergebnisse der
Schuleingangsuntersuchungen
2010 und 2011
Impressum
Herausgeberin Stadt Münster
Gesundheitsamt
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Redaktion Brigitte Kempe
Text Dr. Rebekka Busch
Dr. Axel Iseke
Satz und Layout Dr. Rebekka Busch
Dr. Axel Iseke
Titel-Illustration elemente designagentur
Astrid Bowinkelmann
Druck Stadt Münster
Mai 2012, 500 Exemplare
3
Inhalt
Vorbemerkung .......................................................................................................................... 4
Lebensbedingungen und Sozialressourcen.............................................................................. 5
Zuwanderung und Migration ................................................................................................. 5
Familiäre Lebensformen ....................................................................................................... 5
Soziale Lebensbedingungen und kindliche Entwicklung – Der Münsteraner
Sozialressourcenscore.......................................................................................................... 6
Gesundheitliche Lebensbedingungen in der Familie - Früherkennung und Impfung ............... 7
Früherkennungsuntersuchungen .......................................................................................... 7
Impfungen ........................................................................................................................... 11
Körperliche Erkrankungen und Gewicht ................................................................................. 16
Therapeutische Versorgung der Kinder im Vorschulalter ................................................... 18
Übergewicht und Fettleibigkeit ............................................................................................ 18
Förderung außerhalb von Kindergarten und Schule ........................................................... 20
Sozialpädiatrisches Screening für Schuleingangsuntersuchungen .................................... 21
Sprache............................................................................................................................... 23
Zusammenfassung ................................................................................................................. 24
Anhang ................................................................................................................................... 26
Der Münsteraner Sozialressourcenscore............................................................................ 26
4
Vorbemerkung
Mit der Einschulung beginnt für das Kind ein neuer Lebensabschnitt. Das Kind tritt mit der
Schulpflicht in den Verantwortungsbereich des Schulwesens ein. Um in der Schule ein
gesundheitliches Wohlergehen sowie ein dem Entwicklungsstand angepasstes Lernen zu
ermöglichen, sind die Sorgeberechtigten verpflichtet, ihr Kind zu einer
Schuleingangsuntersuchung vorzustellen.
Der Gesetzgeber hat die Gesundheitsämter
1 beauftragt, die schulärztliche Untersuchung
durchzuführen. Die Untersuchung erstreckt sich dabei auf den Entwicklungsstand und die
allgemeine, gesundheitlich bedingte Leistungsfähigkeit einschließlich der Sinnesorgane des
Kindes. Sie stellt durch Ihren Charakter, als Untersuchung und Beratung am Übergang vom
Kindergarten zur Schule und an der Schnittstelle zwischen Gesundheit, Entwicklung und
Lebensbedingungen, eine klassische sozialpädiatrische Untersuchung
2 dar und erfüllt damit u.
a. den Zweck einer ersten betriebsmedizinischen Untersuchung 3 für das Kind am "Arbeitsplatz
Schule".
Als sozialpädiatrische Untersuchung beziehen Untersuchung und Beratung daher -soweit
möglich- alle drei Dimensionen des WHO-Gesundheitsbegriffs, die körperliche, geistig-
seelische und soziale Gesundheit mit ein. Die ärztliche Befragung zur Vorgeschichte, die
Untersuchung und Beratung beziehen sich daher auf die bisherige gesundheitliche, die
zukünftig schulische und die allgemeine familiäre Dimension. Auch weil die inklusive
Beschulung in Regelschulen in den nächsten Jahren zunehmend zum Standard werden wird,
ist eine enge Vernetzung aller Beteiligten bereits vor Schulanfang sinnvoll.
Für jede Untersuchung erfolgt eine standardisierte Befunderhebung. Diese ist Grundlage für
das "schulärztliche Zeugnis" an die zuständige Schule. Im Falle eines besonderen
pädagogischen Förderbedarfs erfolgt ein ausführlicheres Gutachten. Die schulärztliche
Untersuchung wird zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages und nach den Standards ärztlicher
Dokumentation für jedes einzelne Kind dokumentiert. Dabei folgt die Bewertung von
schulrelevanten Vorläuferfähigkeiten seit dem Schuljahr 2010/2011 standardisiert mit dem
Instrumentarium des landesweit eingeführten SOPESS
4.
Die anonymisierten Daten sind eine wesentliche Quelle für die kommunale
Gesundheitsberichterstattung zur Gesundheit und Entwicklung von heranwachsenden Kindern
und ihren Familien. Ein anonymisierter Teildatensatz wird u. a. zur zentralen Erfassung und
1 § 54 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Schulgesetz NRW; § 12 Abs. 2 Satz 3 Gesetz über den öffentlichen
Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG).
2 Die Sozialpädiatrie ist eine Querschnittswiss enschaft in der Kinderheilkunde und Jugendmedizin
(Pädiatrie). Sie befasst sich allgemein mit den Bedingungen für Gesundheit und Entwicklung sowie
mit deren Störungen und Auswirkungen, die in Zusammenhang mit der sozialen, insbesondere
familiären sowie der natürlichen Umwelt stehen. Sie beteiligt sich an der gesundheitlichen Gestaltung
der kindlichen Lebensräume. Ein wesentlicher Be reich der Sozialpädiatrie ist der öffentliche
Gesundheitsdienst.
3 § 12 Abs. 2 Satz 1 ÖGDG „Die untere Gesundheitsbehörde nimmt für Gemeinschaftseinrichtungen,
insbesondere in Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen, betriebsmedizinische Aufgaben wahr.
[…].“
4 Sozialpädiatrisches Screening für Schuleingangsuntersuchungen
Petermann, F., Daseking, M., Oldenhage, M & Simon, K. (2009). Düsseldorf: LIGA.NRW.
Analyse an das Landeszentrum Gesundheit NRW 5 weitergegeben. Die aggregierten Impfdaten
werden an das Robert-Koch-Institut weitergeleitet.
Im Folgenden werden exemplarisch ausgew ählte Themenkomplexe der aktuellen
Schuleingangsuntersuchung dargestellt.
Lebensbedingungen und Sozialressourcen
Zuwanderung und Migration
Untersucht wurden zum letzten Einschuljahrgang für das Schuljahr 2010/2011 2.391 und für
das Schuljahr 2011/2012 2.405 Kinder (Jungen 51,9%, Mädchen 48,1%). 4.588 ( 96,8%) der
Lernanfänger/innen waren in Deutschland geboren. Dennoch stammen bei Zugrundelegung
des Geburtslandes der Mutter 28,9 % der Kinder aus zugewanderten Familien. Berücksichtigt
man zusätzlich auch die Herkunft des Vaters, so sind sogar knapp 37 % der münsterschen
Schulanfänger/innen Kinder kürzlich zugewanderter Familien.
ABB. 1: ANTEIL KINDER AUS ZUWANDERUNGSFAMILIEN
Familiäre Lebensformen
Aus zahlreichen gesundheits- und sozialwissenschaftlichen Untersuchungen und Studien ist
bekannt, dass neben einer möglichen Zuwanderungsgeschichte auch die allgemeinen sozialen
Lebensbedingungen des Kindes und seiner Familie, die Familienkonstellation sowie die
strukturellen Bedingungen des unmittelbaren Lebensumfeldes (Wohnquartier) einen starken
Einfluss auf die frühkindliche und gesundheitliche Entwicklung ausüben. Die tägliche
schulärztliche Erfahrung sowie Berichte der Eltern zeigen auch in Münster: Die modernen
familiären Lebensbedingungen sind bunt. Dabei reicht die Spanne der Lebensgemeinschaften
zum Zeitpunkt der Einschulung von der Ein-Eltern-Ein-Kind-Familie über die Zwei-Eltern-
Großfamilie mit mehr als drei Kindern, bis zur Ein-Eltern-Sieben-Kinder-Familie. Der
5 Das Landeszentrum Gesundheit NRW besteht seit dem 01. Januar 2012 und setzt sich zusammen aus
dem Teil "Öffentliches Gesundheitswesen" des frü heren Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit
Nordrhein-Westfalen (LIGA.NRW) und dem früheren Strategiezentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen.
5
überwiegende Anteil der Kinder ( 87 % ) wächst zum Zeitpunkt der Untersuchung mit (mind.)
zwei Erwachsenen im Haushalt auf. Davon allein 45 % in einer Zwei-Eltern-Zwei-Kind
Konstellation. 13 % der Kinder dagegen wachsen in einem Haushalt mit nur einem
Erwachsenen auf. Letzteres stellt für die Familie besonders dann eine besondere
Herausforderung dar, wenn dieser eine Erwachsene drei oder mehr Kinder alleine zu betreuen /
erziehen hat. Diese Situation betrifft etwa 3 % der Kinder.
Soziale Lebensbedingungen und kindliche Entwicklung –
Der Münsteraner Sozialressourcenscore
Die möglichst umfassende Kenntnis der allgemeinen und sozialen Lebens- und
Gesundheitsbedingungen im Quartier ist eine wesentliche Voraussetzung für eine vernetzte,
effiziente und nachhaltige Gesundheitsförderung und Gesundheitshilfe. Der Entwicklungsstand
eines Kindes wird immer durch die vielfältigen Lebensbedingungen und Einzelfaktoren
beeinflusst. Letztere können sich auf die kindliche Gesundheit und Entwicklung grundsätzlich
fördernd aber auch hemmend auswirken. Auch können sich einzelne Faktoren gegenseitig
verstärken oder schwächen. So können auch hemmende Faktoren in ihrer Wirkung durch
fördernde Faktoren ausgeglichen werden. Aus diesem Grunde greift die Betrachtung und
Berücksichtigung einzelner Bedingungs-Faktoren wie "Migration" oder "Familienkonstellation"
für die Beschreibung der Lebensbedingungen eines Kindes in der Regel zu kurz. Es wird daher
- soweit möglich - eine mehrdimensionale Betrachtungsweise gewählt.
Für die Schuleingangsuntersuchungen in Münster wurde hierfür der "Münsteraner
Sozialressourcenscore"
6 entwickelt. Dieser Indikator vereinigt mögliche vorschulische
Ressourcen und Risikofaktoren und eignet sich daher bei der gruppierten Betrachtungsweise
als Suchindikator für die vorschulischen Lebensbedingungen der Kinder in Münster. Der
theoretische Hintergrund des Indikators legt nahe, dass ein geringer Wert an vorschulischen
Sozialressourcen eher für einen allgemeinen Förder- und Unterstützungsbedarf spricht. Die
Verteilung der sozialen Ressourcen auf die münsterschen Bezirke spricht für diese Vermutung.
ABB. 2: VERTEILUNG DER SOZIALRESSOURCEN NACH BEZIRK
6 Siehe Anhang.
6
7
Gesundheitliche Lebensbedingungen in der Familie -
Früherkennung und Impfung
Durch die allgemein guten Lebens- und Hygienebedingungen sowie das gut ausgebaute
medizinische Versorgungssystem sind di e Kinder zu Schulanfang überwiegend "gesund".
Auffallend ist jedoch, dass nicht von allen Familien die Angebote des Vorsorgesystems
umfänglich genutzt werden. Dabei machen eingehende Analysen deutlich, dass es den
Familien offenbar ausgehend von ihren allgemeinen sozialen Lebensbedingungen
unterschiedlich gut gelingt, die gesundheitlichen Angebote aber auch Angebote zur allgemeinen
sozialen Integration für sich und ihre Kinder zu nutzen. Dies betrifft jedoch nicht nur und nicht in
erster Linie zugewanderte Familien. Auch in Familien ohne Zuwanderungsgeschichte zeigen
sich bisweilen deutliche Hinweise auf Einschränkungen in gesundheitlicher Vorsorge und
sozialer Vernetzung / Integration. Diese Bedingungen führen auch zu unterschiedlichen
Gesundheitsbedingungen bei den einzelnen Kindern.
Früherkennungsuntersuchungen
Die Teilnahme an den ärztlich angebotenen "Vorsorge"-Untersuchungen vom Säuglings- bis
zum Einschulalter ist grundsätzlich freiwill ig. Ausnahme: „Bei der Aufnahme in die
Tageseinrichtung ist der Nachweis über eine altersentsprechend durchgeführte
Gesundheitsvorsorgeuntersuchung des Kindes durch Vorlage des
Vorsorgeuntersuchungsheftes für Kinder oder einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung
zu erbringen
7“. "Vorsorge"-Untersuchungen ermöglichen bei jedem Kind die Früherkennung
von relevanten Erkrankungen und Entwicklungsauffälligkeiten. Wenn auch
Entwicklungsdiagnostik, Prävention und Gesu ndheitsberatung nicht zum klassischen Auftrag
dieser Untersuchungen gehören, ermöglicht die Regelmäßigkeit der mittlerweile 10 etablierten
„U's“ eine Betreuung und Begleitung der Familien auch über die reine Krankheitsfrüherkennung
und Versorgung mit Impfungen hinaus.
Die ersten beiden Untersuchungen erfolgen unmittelbar nach der Geburt bzw. in den ersten
Lebenstagen. Sie erfolgen zumeist in der Geburtsklinik und werden daher in annähernd 100%
durch die Eltern wahrgenommen. Die Teilnahme an den Untersuchungen ist in den ersten
Lebensjahren sehr hoch. Im gleichen Maße, wie die betreuerische Sicherheit der Eltern steigt,
kommt es aber etwa ab dem 3. Lebensjahr zu einem zwar geringen aber doch merklichen
Rückgang der Teilnahmequoten an den altersgemäßen Untersuchungen
8. Lücken im Katalog
der Früherkennungsteilnahme weisen also nicht automatisch auf familiäre Defizite oder
Versorgungslücken beim Kind hin. In Einzelfällen kann eine Nicht-Teilnahme aber auf belastete
familiäre Lebensbedingungen, eine mangelnde elterliche Fürsorge oder gar eine
Kindeswohlgefährdung hinweisen. Dies gilt umso mehr, wenn mehrere Vorsorgeangebote
versäumt werden. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass auch ein vollständiger
gesundheitlicher Vorsorgestatus kein Garant für gesunde, das Kindeswohl fördernde
Lebensbedingungen ist.
Höchstmögliche Früherkennungsquoten sowie eine Sensibilisierung und Vernetzung der
Akteure in der Gesundheits-, Familien- und Jugendhilfe sind ein erklärtes Ziel der
Gesundheitspolitik in Bund und NRW. Seit 2009 werden daher die Eltern zentral an
ausstehende Untersuchungen erinnert, sofern einer der Termine im üblichen Zeitfenster
versäumt wurde. Hier handelt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Münster mit
einem Erinnerungsschreiben.
7 Kinderbildungsgesetz § 10 Absatz 1 Gesundheitsvorsorge
8 Die Inanspruchnahme einzelner Kinderfrüherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9) bleibt bis zur U7
über der 90 %-Grenze und geht bei der U8 auf 89,0 % zurück, um dann bei der U9 auf 86,4 % zu
fallen“ (Ergebnisse der Kinder- und Jugendge sundheitsstudie KIGGS - Zusammenfassung von
Beiträgen im Bundesgesundheitsblatt Mai/Juni 2007).
Die Früherkennungsquoten lassen sich nur dann sicher bestimmen, wenn die Eltern das
entsprechende originale "gelbe Heft" bei der Schuleingangsuntersuchung vorlegen. Erfreulicher
Weise kamen in den letzten beiden Einschuljahrgängen 93,8% der Eltern der Bitte um Vorlage
des Heftes nach 9. Der schulärztliche Einblick in das Heft erleichtert die Einschätzung der
bisherigen Entwicklung des Kindes und erlaubt im Einzelfall gezielte Beratungen bei
vorliegenden Besonderheiten. Für eine statistisch exakte Bewertung der
Früherkennungsquoten ist es zudem sinnvoll, nur Kinder zu berücksichtigen, die in Deutschland
geboren wurden. Nur in diesen Fällen ist sicher gestellt, dass die Familien von Geburt an in das
Vorsorgeangebot eingebunden sind. Nur in diesem Fall lassen sich fehlende Untersuchungen
auch als "tatsächliche Lücken" werten. Zum dritten erfolgt die letzte vorschulische
Früherkennungsuntersuchung um den fünften Geburtstag. Bedingt durch das in den letzten
Jahren vorgezogene Einschulungsalter und die schulärztliche Schuleingangsuntersuchung
bereits im letzten Kindergartenjahr haben einige Kinder das "U9-Alter" zum Zeitpunkt der
schulärztlichen Untersuchung noch nicht abgeschlossen. Bei diesen Kindern kann zum
Zeitpunkt der Untersuchung also noch keine "Früherkennungsbilanz" gezogen werden. In den
statistischen Analysen der Früherkennungsquoten der Schulanfänger/innen in Münster werden
die Daten aus den genannten Gründen standardisiert, d. h. um die genannten möglichen
Fehlerquellen bereinigt. Nur dies ermöglicht einen exakten Vergleich auch über die Jahre.
Aus den Analysen wird deutlich: die münsterschen Eltern nehmen die
Früherkennungsuntersuchungen sehr ernst. Bund, Land und Kommune sowie das medizinische
Versorgungssystem unterstützen Maßnahmen um die Früherkennungsquoten insbesondere
nach dem ersten Geburtstag weiter zu steigern. Die bereits traditionell hohen
Früherkennungsraten in den ersten Lebensjahren machen jedoch deutlich, dass wesentliche
Steigerungen der Teilnahme durch Erinnerungssysteme und aufsuchende Angebote der
Jugend- und Gesundheitshilfe kaum zu erwarten sind. Ein Ziel aller Maßnahmen ist es daher,
unter den "säumigen" Familien diejenigen zu identifizieren, bei denen Lücken im
Früherkennungsstatus auf einen erhöhten Hilfebedarf hinweisen könnten. Das Schließen von
"Vorsorgelücken" soll in diesen Fällen also mit einer Verbesserung der Integration der Familie
ins Versorgungs- und Hilfesystem einhergehen.
U 1 U2 U3 U4 U5 U6 U7 U8 U9
Geburt 3.-10. Tag 4.- 6.
Woche 3 Monate 6 Monate 12 Monate 2 Jahre 4 Jahre 5 Jahre
99,2% 99,0 % 98,6% 97,7 % 96,5 % 96,9 % 94,8 % 92,3 % 93,4 %
TABELLE 1: TEILNAHME AN FRÜHERKENNUNGSUNTERSUCHUNGEN, SEU 2010 - 2011
Mögliche Erfolge der genannten "Erinnerungsmaßnahmen" bei säumigen
Früherkennungsuntersuchungen können sich bisher in den Daten der
Schuleingangsuntersuchungen kaum niederschlagen, da Kinder, die unter die Neuregelung
fallen, erst allmählich zur Einschulung anstehen. Es bleibt daher abzuwarten, ob der
"Steigerungstrend" bei der U9 als Folge des Erinnerungssystems betrachtet werden kann und
ob sich vergleichbare Steigerungen auch bei den übrigen Untersuchungen einstellen werden.
Wenn auch die Früherkennungsuntersuchungen allgemein gut etabliert sind, so ist es doch
bemerkenswert, dass neu eingeführte Untersuchungen - wie etwa die 2008 neueingeführte U7a
- nur zögerlich in den Untersuchungskanon einfließen. Während von den Kindern 2010 nur rund
8
9 Anders als § 10 Abs. 1 KiBiz schreibt das SchulG die Vorlage nicht vor.
7%, diese Untersuchung nachweisen konnten, betrug die Quote 2011 auch "nur" 22 % obwohl
das Untersuchungsangebot mittlerweile für alle Kinder bestanden hat. Ähnliche Beobachtungen
mit einer verzögerten Umsetzung neuer Präventionsleistungen können mit neu eingeführten
Impfungen gemacht werden (Siehe Abschnitt Impfungen).
Neben der individuellen Untersuchung und Beratung der Eltern bei jedem Einschulkind stellt die
Schuleingangsuntersuchung daher immer auch eine Art "Bilanz" bisheriger Früherkennungs-
und Vorsorgemaßnahmen dar. Die entsprechenden Beratungen können also dazu führen, dass
bestehende Impflücken ausgeglichen und aktuell noch ausstehende
Früherkennungsuntersuchungen nachgeholt werden.
ABB. 3: TEILNAHME AN DEN FRÜHERKENNUNGSUNTERSUCHUNGEN IM VERGLEICH
SEU 2005 UND 201110
Erkenntnisse aus Versorgungsstudien sowie auch die allgemeine ärztliche und schulärztliche
Erfahrung zeigen deutlich, dass insbesondere größere Lücken im Früherkennungskalender in
einem engen Zusammenhang mit den sozialen Lebensbedingungen der Familien stehen. Es
bietet sich also an, bei jedem Kind eine "Gesamtbilanz Früherkennung" zu ziehen: Legt man
den Vorsorgekanon mit 9 Untersuchungen (ohne die "neue" U7a) bis zum 5. Geburtstag
zugrunde, so haben in Münster 91,4% der Schulanfänger an wenigstens 8 von 9
Untersuchungen teilgenommen. Dagegen weisen 8,6% der Kinder zu Schulanfang zwei oder
mehr fehlende Vorsorgen auf
11. Jedes Jahr fallen in Münster je etwa 100 Mädchen und 100
Jungen in diese Gruppe. Weitere Analysen zeigen deutlich, dass sich in der Gruppe mit
größeren Vorsorgelücken deutlich mehr Kinder aus zugewanderten Familien finden. Ebenso
findet sich dieser Befund deutlich häufiger bei Kindern aus Familien mit allgemein geringeren
sozialen Ressourcen.
10 Daten standardisiert: Nur Kinder berücksichtigt mit im Vorsorgeheft dokumentierter Geburt sowie zum
Untersuchungszeitpunkt älter als 64 Monate (Zeitpunkt der 'U9').
11 Vergleichbare Auswertungen aus den Landesdaten zur Schuleingangsuntersuchung liegen leider nicht
vor.
9
10
Exemplarisch sei dies an bedingenden Faktoren für die Teilnahme an der U8 (4 Jahre)
aufgeführt.12
Inanspruchnahme der U8 in Münster:
(43. bis 48. Lebensmonat)
Gesamt: 92,0 %
Jungen: 92,1 %
Mädchen: 91,7 %
Niedrige Sozialressourcen: 83,0 %
Hohe Sozialressourcen: 94,5 %
Kinder mit MV: 86,3 %
Kinder ohne MV: 94,0 %
TEXTBOX 1: TEILNAHME U 8; GESCHLECHT; SOZIALRESSOURCEN; MIGRATION; SEU 2011-2012
Bei einer Betrachtung auf der Ebene der Stadtteile zeigt sich noch deutlicher, dass die
Früherkennungsangebote, trotz des für alle geltenden Angebotes, nach wie vor in
unterschiedlichem Umfang angenommen werden. Der Anteil von Kindern, die mit größeren
Vorsorgelücken aufwachsen (an weniger als 8 von 9 möglichen Untersuchungen
teilgenommen) ist zwischen den Stadtteilen über die Jahre unterschiedlich. In der folgenden
Abbildung ist jeweils die Quote von Kindern pro Stadtteil abgebildet, die weniger als 8
Vorsorgen nachweisen können:
12 Gemäß den Auswertungen des LIGA NRW (jetzt: Landeszentrum Gesundheit NRW) nahmen zum
Einschuljahr 2009/2010 89,4% der Kinder in NRW an der U8 teil.
ABBILDUNG 4: TEILNAHMEQUOTE FRÜHERKENNUNGSUNTERSUCHUNGEN NACH STADTTEILEN
Anteil der Schulanfänger mit
weniger als 8 von 9
Vorsorgeuntersuchungen
weniger als 2,5 %
bis 5,5%
bis 7,5 %
mehr als 7,5%
Impfungen
Für die Bevölkerungsgesundheit wichtige Daten liefert die jährliche Schuleingangsuntersuchung
auch für den Infektionsschutz. Die vorgelegten Impfbücher stellen die einzig verfügbare Quelle
als Beleg für die Qualität des Impfschutzes der Bevölkerung dar. Erfreulicherweise liegen in den
letzten Jahren stets bei rund 97% der Schulanfängeruntersuchungen die Impfdokumente vor,
so dass hier eine nahezu vollständige Informationslage vorliegt. Alle im Impfkalender
empfohlenen Impfungen führen zur Verhinderung der entsprechenden Krankheiten beim
geimpften Kind. Ausreichend hohe Impfquoten führen zudem zu einem Bevölkerungsschutz, da
sich ansteckende Krankheiten nicht mehr bzw. nicht mehr ungehindert ausbreiten können.
Damit entsteht auch ein umfassender Schutz für besonders infektionsgefährdete Personen
sowie Kinder / Erwachsene, die aus bestimmten Gründen nicht geimpft werden können oder
sollen.
Vollständigkeit des Impfschutzes
Auch nach Zurückdrängung schwerer Infektionskrankheiten (z. B. Kinderlähmung, Diphtherie,
Masern) muss die hohe Impfquote jedoch gehalten werden, da ein Rückgang der
Impfbereitschaft rasch zu einer Wiederkehr verdrängter "Kinderkrankheiten" führen kann.
Erfreulicherweise ist die Akzeptanz für Impf ungen bei den münsterschen Eltern traditionell
grundsätzlich hoch und in den letzten Jahren stetig gestiegen. Auch durch die meisten
betreuenden Ärztinnen und Ärzte in Münster wird heute für einen möglichst umfassenden
Impfschutz geworben. Dies zeigt überzeugend di e Betrachtung des 9fach-Impfkalenders mit
Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, HiB, Polio, Hep. B, Masern, Mumps, Röteln.
Mittlerweile verfügen 88 % aller Kinder zu Schulanfang über einen kompletten, umfangreichen
Schutz. Erfreulich ist, dass dieser Schutz auch weitgehend unabhängig von den sozialen
Lebensbedingungen für alle Kinder gilt. Insbesondere konnten in den letzten Jahren auch bei
zugewanderten Kindern Impflücken geschlossen werden. Eine erhebliche Rolle spielten hierbei
aufsuchende Impfangebote durch das Gesundheitsamt - vor allem bei Flüchtlingskindern aus
11
dem ehemaligen Jugoslawien (siehe Abbildung 6). Auch die Erstellung mehrsprachiger
Impfaufklärungsunterlagen hat zu einer Zunahm e des Impfgeschehens in den Impfpraxen
geführt. In der Folge sind Kinder mit Zuwanderungsgeschichte heute sogar tendenziell besser
geimpft als Kinder deutscher Herkunft.
ABB. 5: IMPFSCHUTZ DER KINDER ZU SCHULANFANG NACH ART DER IMPFLÜCKEN
ABB. 6: IMPFSCHUTZ ZUGEWANDERTER KINDER ZU SCHULANFANG, HERKUNFT AUS DEM
EHEM. JUGOSLAWIEN
12
ABB. 7: IMPFSCHUTZ DER KINDER ZU SCHULANFANG.
KINDER MIT UND OHNE ZUWANDERUNGSGESCHICHTE
Vollständige Impfungen
Geimpft für Tetanus, Diphtherie,
Pertussis, HiB, Polio, Hep. B,
Masern, Mumps, Röteln
Gesamt: 88,2 %
Jungen: 88,2 %
Mädchen: 88,2 %
Niedrige Sozialressourcen: 91,9 %
Hohe Sozialressourcen: 87,3 %
Kinder mit MV: 91,6 %
Kinder ohne MV : 85,9 %
TEXTBOX 2: IMPFUNGEN, GESCHLECHT; SOZIALRESSOURCEN; MIGRATION;
SEU 2010/11 UND 2011/12
Diese Impfquoten führen dazu, dass klassische meldepflichtige "Kinder"-Krankheiten in Münster
in den letzten Jahren nicht mehr oder kaum noch auftreten. Die Einführung der
Windpockenimpfung vor rund 10 Jahren hat zu einem drastischen Rückgang entsprechender
Erkrankungsfälle vor allem in den Kindergärten geführt. Auch wenn dieser erfreuliche Trend
nicht unwesentlich zu einer Verbesserung der Gesundheit der münsterschen Bürger führt, so
darf nicht übersehen werden, dass es noch umschriebene Verbesserungsbedarfe gibt.
Masern
Durch Änderungen der Impfempfehlungen sind die Impfzahlen für Masern in den letzten Jahren
in Münster erheblich angestiegen. 89,6% der Kinder weisen mittlerweile einen vollständigen
(= zweimaligen) Masernschutz auf, weitere 5,8% sind einmalig gegen Masern geimpft. Damit
liegt die Quote der gegen Masern Ungeschützten in den letzten Jahren relativ konstant bei etwa
13
14
5%. Damit liegen in Münster Masernimpfraten vor, die erneute größere Ausbrüche der
Erkrankung unwahrscheinlich machen. Dies wird auch dadurch deutlich, dass sich in den
letzten fünf Jahren kein Kind und Jugendlicher mehr in Münster mit den Masern angesteckt hat.
Vereinzelte Fälle 'importierter' Masern und Masernfälle bei jungen Erwachsenen haben sich im
gleichen Zeitraum nicht mehr in der Bevölkerung ausgebreitet. Dennoch werden bis auf
Weiteres beim Auftreten von Masernfällen in Münster erhebliche Anstrengungen des
Gesundheitsamtes erforderlich sein, bis die hohen Impfraten auch ältere Jugendliche und junge
Erwachsene betreffen. Ein erneutes "Aufflackern" der Masern ist insbesondere auch dann
denkbar, wenn Masernerkrankungen innerhalb von Teilbevölkerungen mit geringeren
Impfquoten auftreten. So haben in den vergangenen Jahren in Deutschland mehrere größere
Masernausbrüche im Umfeld von Waldorf schulen und/oder anthroposophisch ausgerichteten
Arztpraxen stattgefunden.
Hepatitis B
Eine etwas größere Impfzurückhaltung zeigt sich bei der infektiösen Gelbsucht Typ B. Diese
Impfung ist aus gutem Grund Teil des frühkindlichen Impfkalenders. Zwar wird die Infektion vor
allem durch intensiven Körperkontakt übertragen, wie er ab dem jugendlichen und jungen
Erwachsenenalter üblich ist. Dennoch ist die Gefahr einer chronischen und letztendlich
schweren Lebererkrankung besonders hoch, wenn eine Infektion bereits im Kindesalter erfolgt.
Zuletzt weisen zu Schulanfang rund 10% der Kinder keinen Hepatitis-B-Schutz auf. Der Ansatz
vieler Eltern, gegen Gelbsucht erst zu impfen wenn das "Risikoalter" bevorsteht, bedingt eine
andauernde Gefährdung im frühen Kindesalter und macht ein aktives Nachimpfen in einem
Alter erforderlich, in dem ein regelmäßiges Vorsorgesystem nicht etabliert ist. Das letztendlich
ungewollte Überdauern von Impflücken auch bis ins Erwachsenenalter ist daher nicht
unwahrscheinlich.
SEU Impfheft vorgelegt Keine MasernImpfung Keine Hepatitis B- Impfung
2011/12 97,8 % 4,9 % 9,8 %
2010/11 96,6 % 4,2 % 7,0 %
TABELLE 2: FEHLENDE IMPFUNGEN; SEU 2010 - 2011
Windpocken
Interessante Aspekte zeigen sich in diesem Zusammenhang bei den Windpocken. Diese
Impfung ist seit August 2004 für alle Kinder ab dem 2. Lebensjahr empfohlen. Die zögerliche
Umsetzung dieser Empfehlung hat bei dieser hoch ansteckenden Erkrankung dazu geführt,
dass die Zahl von Erkrankungsfällen in den Kindergärten nur zögerlich aber dennoch stetig
zurückgegangen ist. Der zwischenzeitige Rückgang der Erkrankungsrate bei insgesamt noch
niedrigen Impfraten hat zwischenzeitlich sogar dazu geführt, dass tendenziell mehr Kinder mit
fehlendem Windpockenschutz eingeschult wurden als in der Vor-Impfära. Um dabei
Komplikationen im späteren Alter zu vermeiden, besteht neben der elterlichen Beratung ein
regelmäßiger Informationsfluss des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes zu den
Kinderärzten über die Analyse der Impfmuster , um sinnvolle Nachholimpfungen beispielsweise
für Windpocken aber auch für die Meningokokkenimpfung (STIKO Empfehlung seit Juli 2006)
zu initiieren.
ABB. 8: WINDPOCKENSCHUTZ DER KINDER ZU SCHULANFANG VON SEU 2007 - 2011
Meningokokken („Hirnhautentzündung“)
Wie bereits bei der Neueinführung von Früherkennungsuntersuchungen zeigt sich bei der
Umsetzung der Impfempfehlung gegen Meningokokken (seit Juli 2006 für alle Kinder ab dem
Beginn des 2. Lebensjahres empfohlen) ein deutlicher Verzögerungseffekt: Während etablierte
Impfungen / Untersuchungen in hohem Maße umgesetzt werden, benötigt das
Regelversorgungssystem mehrere Jahre, neu angebotene Impfungen umfassend zu etablieren.
Hier entstehen also vermeidbare Lücken zwis chen dem grundsätzlich möglichen finanzierten
und dem tatsächlich erreichten Individual- und Bevölkerungsschutz.
Fehlende Impfungen im allgemeinen Impfkalender sind den Eltern häufig nicht bewusst.
Impflücken stellen daher eine der häufigsten Gründe dar, dass ein Kind nach der
Schuleingangsuntersuchung noch einmal im gesundheitlichen Regelversorgungssystem
vorgestellt wird.
SEU Meningokokkenimpfung erfolgt
2011/12 80,1 %
2010/11 72,2 %
TABELLE 3: MENINGOKOKKENIMPFUNG, SEU 2010 - 2011
15
16
Körperliche Erkrankungen und Gewicht
Neben der Beratung zu Impfvorsorge und Prävention dient die Schuleingangsuntersuchung
dazu, durch Befragung, Testung und Untersuchung relevante Erkrankungen festzustellen und
diese im Hinblick auf Schulrelevanz zu bewerten. Auch nutzen viele Eltern die
Schuleingangsuntersuchung für eine ärztliche Einschätzung und Beratung im Hinblick auf
Vorerkrankungen oder bestehende gesundheitliche Risikofaktoren.
Münster verfügt über ein gut ausgebautes ambulantes und klinisches Netz an Fachärzten für
die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Es stellt daher eher die Ausnahme dar, dass
bedeutsame Befunde oder Erkrankungen im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung
erstmalig diagnostiziert und dann dem Regelversorgungssystem zugeführt werden. Häufiger
finden sich medizinische oder gesundheitliche Befunde wegen derer - vor allem auch in Bezug
auf die bevorstehende Schulpflicht - erweiterte Beratung, weitere Untersuchungen oder
Behandlungsoptionen zu empfehlen sind. Auch aus diesem Grund stellt die
Schuleingangsuntersuchung eine wichtige ärztliche Untersuchung zu Beginn der Schulpflicht
dar. Letztendlich kann im Rahmen der Untersuchung gemeinsam mit den Eltern gesundheitlich
"Bilanz gezogen werden". Anschließend können den Eltern gezielte Empfehlungen in Richtung
Schule, medizinischer Grundversorgung oder für die häusliche bzw. familiäre Lebenssituation
gegeben werden.
Am häufigsten werden im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung auffällige Befunde im
Bereich der Sinnesorgane (Augen / Ohren) erhoben. Ein besonderes Augenmerk gilt der
frühkindlichen Weitsichtigkeit (Hyperopie). Diese macht im Alltag in der Regel keine
Beschwerden und fällt daher ohne Untersuchung kaum auf. Zugleich geht eine unentdeckte
Hyperopie jedoch mit dem Risiko des Verlustes der Sehfähigkeit eines Auges einher. Jährlich
werden bei rund 14% der Kinder entsprechend kontrollbedürftige Befunde
(Hyperopie/Stereosehen/Schielen/Farbsinnschwäche) erhoben. Eine Behandlungs-
notwendigkeit kann erst eine anschließende augenärztliche Überprüfung ergeben. Etwa jedes
zweite dieser Kinder erhält nach der Schuleingangsuntersuchung eine Brille verordnet.
Hörstörungen im Kindesalter sind dagegen in den seltensten Fällen dauerhaft. Es überwiegen
passagere oder wiederkehrende ein- oder beidseitige Hörstörungen durch Mittelohrergüsse
oder -entzündungen. Im schulischen Alltag können Hörstörungen jedoch auch wenn sie nicht
dauerhaft sind, zu nicht unwesentlichen Lernstörungen führen. So finden sich jährlich
vorschulisch bei rund 4 - 5 % der Kinder relevante Befunde im Bereich des Hörens und es wird
eine Vorstellung / Kontrolluntersuchung beim betreuenden Arzt oder HNO-Arzt empfohlen.
Rund 21 % der Kinder weisen zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung eine chronische
oder relevante akute Erkrankung auf oder sie haben in der Vergangenheit eine Erkrankung
durchgemacht, die möglicherweise schulrelevant ist.
ABB. 9: BEDEUTSAME ODER CHRONISCHE ERKRANKUNGEN DER KINDER
So liegt bei etwa 7 % der Kinder eine relevante Erkrankung der Atemwege (z. B. Asthma) vor.
Bei jeweils insgesamt rund 6 % bestehen Erkrankungen im Bereich des zentralen
Nervensystems (z. B. Krampfleiden), der Herz-Kreislauforgane oder der Haut. Darüber hinaus
weisen rund 10 % der Kinder Hinweise für eine relevante Allergie auf. Diese Erkrankungen
machen meist eine spezifische schulbezogene Beratung der Eltern und der zuständigen
Grundschule erforderlich. In Einzelfällen, insbesondere bei Kindern mit relevanten
Behinderungen wird infolge der vorliegenden Erkrankungen eine regelmäßige schulärztliche
Betreuung für die Schulzeit angeboten bzw. eingerichtet.
Gravierende Entwicklungsstörungen oder Behinderungen finden sich bei ca. 4-5 % der Kinder
eines Jahrgangs, zumindest deutliche Beeinträchtigungen bei zusätzlich ca. 6 % der Kinder.
ABB. 10: ENTWICKLUNGSBEEINTRÄCHTIGUNGEN / BEHINDERUNGEN DER KINDER
17
Therapeutische Versorgung der Kinder im Vorschulalter
Trotz der allgemein guten gesundheitlichen Situation wurde bei rund 40 % aller Kinder bis zum
Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung bereits wenigstens einmal ein Heilmittel (z. B.
Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) verordnet. Rund 6 % der Eltern geben an, dass ihr
Kind im Kindergarten integrativ gefördert wird bzw. dass eine solche Förderung in Kürze
beginnen soll.
Während bei den meisten der Kinder die Heilmittelverordnung spätestens bis zum Schulanfang
abgeschlossen ist, stellt sich bei den Kindern mit vorschulischer Integration die Frage nach dem
Fortbestand dieser zusätzlichen Förderung auch nach der Einschulung. In diesen Fällen erfolgt
eine umfassende schulärztliche Beratung. Etwa bei jedem 10. Kind erfolgt die schulärztliche
Empfehlung an die Eltern, einen aktuellen Heilmittelbedarf über den behandelnden Kinderarzt
abklären zu lassen.
ABB. 11: ANTEIL DER KINDER, DIE IM VORSCHULALTER BEREITS MINDESTENS EINE HEILMITTEL-
VERSORGUNG ERHALTEN HABEN (PHYSIOTHERAPIE, LOGOPÄDIE, ERGOTHERAPIE)
Übergewicht und Fettleibigkeit
Einen körperlichen Befund von besonderer Relevanz stellen die kindlichen Körpermaße bzw.
ein Übergewicht oder gar eine Fettleibigkeit dar. Zur Beurteilung des Körpergewichtes wird bei
Kindern und Erwachsenen das Verhältnis von Körpergewicht zur Körpergröße, der so genannte
Body-Maß-Index (BMI) herangezogen. Im Kindesalter wird der errechnete Wert in Abhängigkeit
vom Lebensalter und Geschlecht mit Normwerten (Percentilen) verglichen. Dabei gilt ein BMI
oberhalb der 90. Percentile der Altersnorm als Übergewicht, ein Wert oberhalb der 97.
Percentile als Fettleibigkeit (Adipositas).
Rund 6 % der Kinder im Stadtgebiet sind zu Schulanfang übergewichtig und ca. 4 % adipös.
Wie auch in vergleichbaren Längsschnittsuntersuchungen zeigte sich in Münster in der
langjährigen Sichtweise die Tendenz einer Zu nahme von Übergewicht und Fettleibigkeit. Die
Betrachtung der letzten drei Jahrgänge zeigt weitgehend konstante Zahlen. Die Ergebnisse
entsprechen in etwa dem Landesdurchschnitt
13.
13 Gemäß dem LIGA (jetzt: Landeszentrum Gesu ndheit NRW) waren in NRW zum Einschuljahr
2009/2010 durchschnittlich 6,2 % der Kinder übergewichtig und 4,5 % adipös.
18
Kindliches Übergewicht und Fettleibigkeit gehen mit hohen Gesundheitsrisiken für die gesamte
weitere Lebensspanne einher. Besorgnis erregend sind auch bei diesem gesundheitsrelevanten
Befund deutlich höhere Quoten bei Kindern aus Familien mit eher geringen sozialen
Ressourcen. Dabei sind die Ursachen für die Entwicklung von Übergewicht und Adipositas bei
Kindern und Jugendlichen komplex. Das Ernährungsverhalten ist offensichtlich auch deutlich
sozioökonomisch geprägt. Bei der Betrachtung der Adipositas unter dem Blickwinkel der
Zuwanderung zeigt sich ein uneinheitliches Bild. Hier scheinen sich auch heterogene „Ideale“
der Ethnien widerzuspiegeln. Tatsache ist jedoch auch in Münster: Ein mit entscheidender
Faktor für kindliches Übergewicht ist Übergewic ht der Eltern. Hier können also Maßnahmen für
Kinder alleine schlecht greifen.
ABB. 12: FETTLEIBIGKEIT (ADIPOSITAS) UND ÜBERGEWICHT DER KINDER
Übergewicht /Adipositas
Gesamt: 6,3% / 4,1 %
Jungen: 6,4% / 4,6 %
Mädchen: 6,3 % / 3,7 %
Niedrige Sozialressourcen : 9,3 % / 8,2 %
Hohe Sozialressourcen: 5,2 % / 2,4 %
Kinder mit MV: 8,5 % / 6,8 %
Kinder ohne MV : 5,3 % / 3,0 %
TEXTBOX 3: ÜBERGEWICHT UND ADIPOSITAS, GESCHLECHT; SOZIALRESSOURCEN;
MIGRATION; SEU 2010 - 2011
19
20
Förderung außerhalb von Kindergarten und Schule
Zahlreiche Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, wie wichtig für eine
gesunde körperliche, seelische und soziale Gesundheit eine altersgerechte Anregung durch
Bewegung, Sport und Spiel ist. Körperliche Bewegung ist dabei nicht nur eine notwendige
Voraussetzung für die organische und motorische Entwicklung, sie spielt auch bei der
Bewältigung altersspezifischer Entwicklungsaufgaben und der Ausbildung sozialer
Kompetenzen eine Rolle. Nicht nur Kinderärzte werden zunehmend mit Bewegungsmangel und
daraus resultierenden Entwicklungsfolgen von Krankheitswert konfrontiert. Diese sogenannten
"neuen Morbiditäten" stellen neben dem System der Gesundheitsversorgung und
Krankenbehandlung nicht zuletzt auch das Bildungs- und Erziehungssystem vor große
Herausforderungen.
Erfreulicher Weise erhalten rund 60% der Kinder vorschulisch eine regelmäßige sportliche
Förderung oder haben eine solche Anregung früher einmal regelmäßig erhalten. Zugleich
haben etwa 50 % bereits einen Schwimmkurs absolviert und teilweise schon ein
Schwimmabzeichen erworben. Allerdings haben auch knapp ¼ keine derartigen Angebote
erhalten.
Auch hier zeigt sich eine erhebliche Ungleichverteilung: Kinder ohne vorschulische regelmäßige
sportliche Förderung leben besonders häufig in sozial schwierigeren Verhältnissen bzw. in
Stadtbezirken mit allgemein bekannt erhöhten Problemlagen. Auch Kinder aus zugewanderten
Familien sind seltener bei entsprechenden sportlichen Anregungen zu finden. Hier besteht also
ein Zeitfenster, in dem zahlreiche Gruppen von Kindern angesprochen und angeregt werden
können. Das Potential von Sport und körperlicher Bewegung für die gesellschaftliche
Integration sollte intensiver genutzt werden. Anzunehmen ist, dass nicht nur fehlende finanzielle
Mittel, sondern auch ein mangelnd ausgeprägtes Bewusstsein für die Wichtigkeit solcher
Angebote ausschlaggebend sind.
Sport
Gesamt: 59,2 %
Jungen: 55,6 %
Mädchen: 63,0 %
Kinder mit MV: 35,1 %
Kinder ohne MV : 69,9 %
Schwimmen Nein Nein: 44,2 %
Kinder mit MV: 73,0 %
Kinder ohne MV : 31,5 %
Schwimmen (Seepferdchen) Ja
Schwimmkurs aber kein Seepferdchen:
22,1 %
Ja: 33,7 %
Kinder mit MV: 14,6 %
Kinder ohne MV : 42,2 %
TEXTBOX 4: SPORT UND SCHWIMMEN; SEU 2010 - 2011
ABB.13: VORSCHULISCHE FÖRDERUNG DURCH SPORT NACH BEZIRK
Sozialpädiatrisches Screening für Schuleingangsuntersuchungen
Schulisches Lernen baut wesentlich auf vorschulisch erworbenen Grundfähigkeiten auf. So
weisen zahlreiche Untersuchungen der vergangenen Jahre darauf hin, dass verschiedene,
teilweise relativ eng umschriebene Vorläuferfähigkeiten entscheidend für das spätere Erlernen
von Lesen, Schreiben und Rechnen sind. Die seit Jahren etablierten Screeningverfahren
(Bielefelder Screening, DELFIN-Verfahren etc.) sowie Förderansätze, wie das flächendeckende
bedarfsgesteuerte Sprachförderprogramm im Kindergartenalter, bauen auf diesen
Erkenntnissen auf.
Das neu entwickelte und landesweit eingesetzte schulärztliche "So zialpädiatrische Screening
für Schuleingangsuntersuchungen" (SOPESS) ist in Verbindung mit der schulärztlichen
Beurteilung der Ergebnisse ein wichtiger Baustein in dieser Übergangsphase. Der Schularzt
kann mit SOPESS auch, in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit der
Schuleingangsuntersuchung, einen Eindruck über den Entwicklungsstand eines Kindes
gewinnen. Die Wertigkeit der Vorhersagen aus diesem Verfahren konnte jüngst in einer
Verlaufsstudie des Landesinstitutes für Gesundheit und Arbeit (LIGA) untermauert werden.
Kinder, die bei dieser Untersuchung keine Auffälligkeiten aufweisen, werden in der
Schuleingangsphase aller Voraussicht nach keinen besonderen Förderbedarf oder
Entwicklungsprobleme in den schulischen Fertigkeiten zeigen.
Andererseits wird nicht jedes Kind, welches im schulärztlich bewerteten Screening
Auffälligkeiten zeigt, später Schwierigkeiten bei den schulischen Fertigkeiten entwickeln. Hier ist
es Aufgabe des Schularztes, der Schulärztin, die Befunde in eigener Kenntnis des Kindes
sowie nach einem Beratungsgespräch mit den Eltern zu bewerten. Die Ergebnisse dieser
Bewertung fließen in das "Schulärztliche Zeugnis“ ein, welches auf Grundlage des
Schulgesetzes unter Beachtung des Datenschutzes der Schulleitung der zuständigen
Grundschule zugeleitet wird. In einigen Fällen ergibt sich aus der schulärztlichen Gesamtschau
auch die Empfehlung, das Kind noch einmal im gesundheitlichen Regelversorgungssystem
vorzustellen, um ggfs. Befunde mit möglichem Krankheitsbefund bzw. einen Heilmittelbedarf
abklären zu lassen. Bei elterlichem Einverständnis kann außerdem eine Beratung der für das
Kind zuständigen Erzieherin im Kindergarten erfolgen, so dass diese bestimmte Auffälligkeiten
weiter beobachten oder die vorschulische Förderung in besonderer Weise auf die
Screeningergebnisse ausrichten kann. Auch aus dieser Perspektive heraus hat es sich
bewährt, dass die Schulärztinnen / Schulärzte insbesondere in Kindertagesstätten, bei denen
21
bereits in der Vergangenheit häufiger Kinder mit besonderem Förder- und Beratungsbedarf
aufgefallen waren, die Schuluntersuchungen frühzeitig im letzten Kindergartenjahr im Beisein
eines Elternteils in den Einrichtungen durchführen. Dies unterstützt die oft schon laufenden
Förder- und Integrationsbemühungen der Einrichtungen in besonderer Weise. Die Ergebnisse
des Screenings werden in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Vergleichszahlen
(Landesdurchschnitt) des Landeszentrums Gesundheit NRW sind noch nicht publiziert. In
Einzelfällen war über die Rückmeldung an Eltern, Kita und Schule hinaus eine Zuweisung zum
Kinderarzt erforderlich, zwecks Einleitung von Diagnostik und ggf. Therapie vor Aufnahme in
die Schule.
ABB. 14: SCHULÄRZTLICHE BEWERTUNG DER SCREENINGBEFUNDE SOPESS, SEU 2010 - 2011
Wie bei anderen Befunden der Schulanfänger (Vorsorgehäufigkeit, Übergewicht, vorschulische
Förderung etc.) zeigen sich auch bei den SOPESS-Ergebnissen erhebliche Unterschiede
zwischen verschiedenen Teilgruppen der Schulanfänger. Der aktuellen Sozial- und
Gesundheitsforschung folgend kann davon ausgegangen werden, dass auch diese
Unterschiede nicht, oder nicht ausschließlich, in anlagebedingten Ursachen der Kinder zu
suchen sind, sondern wesentlich durch die sozialen Lebensbedingungen der Kinder mitgeprägt
sind.
22
ABB. 15: SCHULÄRZTLICHE BEWERTUNG DER SCREENINGERGEBNISSE NACH
SOZIALRESSOURCEN
Sprache
Sprach- und Sprechfähigkeit sind eine wesentliche Voraussetzung für eine altersgerechte
Teilnahme am schulischen Unterricht. Die Einschätzung von Sprach- und Sprechfähigkeit ist
damit ein wesentlicher Teil des schulärztlichen Untersuchungsauftrages. Trotz der
Anstrengungen bei vorschulischen Diagnostik- und Förderprogrammen, wird weiterhin zum
Schulanfang bei vielen Kindern ein Sprachförderbedarf gesehen. Dabei fällt auf, dass dieser
Förderbedarf nicht nur für Kinder mit einer anderen Familiensprache als Deutsch, sondern auch
für Kinder aus rein Deutsch sprechenden Elternhäusern besteht. Die flächendeckenden
Sprachtests aller Vierjährigen sowie ggfs. verpflichtende Sprachkurse in NRW sind seit einigen
Jahren Standard. Während diese Entwicklung zunächst der Zunahme von Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte in den Kommunen geschuldet war, zeigte sich rasch, dass
flächendeckende Sprachtestungen und -förderungen auch für die Kinder deutschsprachiger
Eltern erforderlich sind. Derzeit stammen je nach Definition ca. 30-38% der Kinder von
zugewanderten Eltern ab. Dieser Anteil ist in den letzten Jahren jährlich um 1-2% gestiegen.
Etwa 30 % dieser Kinder zeigten nach Einschätzung des Schularztes noch deutliche
Sprachdefizite, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Sprachförderbedarf auch nach
Einschulung bedingen. Alleine durch die anteilmäßige Zunahme von Kindern mit
Zuwanderungsvorgeschichte ist ein Rückgang an Sprachförderbedarf bei Schulbeginn bisher
nicht zu verzeichnen. Hier besteht ein unverändert hoher Handlungsbedarf.
Jedes Kind mit Sprachauffälligkeiten kann ohne großen Zeitaufschub und ohne unzumutbare
Wege heute Anschluss an die entsprechenden etablierten Systeme erhalten. Angebote für
Sprachdiagnostik, Logopädie und Sprachförderung auf dem Gebiet der Stadt Münster sind
ausreichend und grundsätzlich für Jedermann offen. Familien, die oft aus sozial bedingten
Gründen nicht in der Lage sind, diesem Bedarf nachzugehen, werden durch die beschriebenen
Systeme offenbar nicht im erforderlichen Umfa nge erreicht. Andauernde Sprachauffälligkeiten
in Zeiten allgemein etablierter Sprachdiagnostik, -förderung und -therapie ist immer ein
Warnsymptom für eine übermäßige soziale Belastung der Familie. Dies legte nahe, die
bisherigen Mittel für die Sprachheilambulanz in der Fachstelle Frühe Hilfen am Gesundheitsamt
aufgehen zu lassen. Die Erfahrungen mit der früheren Sprachheilambulanz zeigen, dass eine
isolierte Förderung im Sprachbereich bei vielen Kindern nicht ausreicht oder offensichtlich nicht
zielführend ist. Die Anbindung einer Logopädin an die Beratungsstelle Frühe Hilfen soll helfen,
23
24
Versorgungslücken zu schließen. In enger Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen ist
geplant, sprachauffällige Kinder in der Beratungsstelle Frühe Hilfen zu untersuchen, den
tatsächlichen Förderbedarf zu klären und die Familien bei der Umsetzung dieser Förderung im
Regelsystem zu unterstützen.
Neben der sog. Sprachheilambulanz, die nun in die Beratungsstelle Frühe Hilfen integriert
wurde, führt das Gesundheitsamt seit 2007 mit Unterstützung des Vereins für Mototherapie und
psychomotorische Entwicklungsförderung e.V. (VMPE) in sechs nach Datenlage des
Gesundheitsamtes ausgesuchten Kindertagesstätten das "Pfiff-Projekt"
(Psychomotoriknetzwerk für integrierte Frühprävention und Förderung) durch. Die beteiligten
Kitas (Tagesstätten 1x in Coerde, 1x Kinderhaus, 2x Berg Fidel, 1x Angelmodde und 1x
Gievenbeck) betreuen traditionell zahlreiche Kinder aus Familien in den verschiedensten
Problemlagen. Diese Kinder weisen im Kindergartenalter oft „diffuse“ Auffälligkeiten auf, die
jedoch nicht einen Förderbedarf im Sinne einer Heilmittelverordnung oder einer
Eingliederungshilfe begründen: Ein wesentliches Ziel des Pfiff-Projektes ist es, die
Erzieherinnen der Einrichtungen zu befähigen, Gesundheitszustand und allgemeine
Entwicklung der Kinder differenzierter in den B lick zu nehmen und zeitlich zu verfolgen. Durch
Schulungen sollen Elternarbeit und -beratung zielgenauer erfolgen, damit die Eltern ihre Kinder
angemessen fördern können. Im Bedarfsfalle sollen Kinder zielgenauer und gut begründet in
Förder- oder Therapiesysteme eingebunden werden. Damit profitiert die Einrichtung als
gesamte von dem Angebot. Bei einem Greifen dieses theoretischen Ansatzes sollte daher eine
schrittweise Verbesserung des schulrelevanten Entwicklungsstandes der Gesamtheit aller
Schulanfänger der Pfiff-Kitas erkennbar werden. Erfolge sollten vor allem dann sichtbar werden,
wenn Kinder in die Grundschule entlassen werden, die vom Beginn ihrer Kitazeit an unter der
Pfiff-Förderung stehen. Eine Evaluation des Projektes gestaltet sich grundsätzlich schwierig, da
auch viele andere Einflussfaktoren den Entwicklungsstand der Kinder beeinflussen. Es wurde
daher der Evaluationsansatz über eine Kontrollgruppe gewählt. Hierfür wurde eine Gruppe von
Kontroll-Kitas ausgewählt, die bezüglich der betreuten Familien und ihrer strukturellen
Bedingungen den Pfiff-Kitas vergleichbar sind, die jedoch keine Pfiff-Intervention erhalten
haben.
Die schulärztliche Einschätzung der Kinder der Kontroll-Kitas wird bei diesem Ansatz als
„Zielwert“ gesetzt, den die Pfiff-Kitas ohne Intervention etwa erreichen sollten. Eine
zunehmende Annäherung an diesen Zielwert oder gar dessen Überschreitung spricht für eine
überdurchschnittliche Verbesserung der Kinder in den Pfiff-Kitas und deutet damit auf eine
Wirksamkeit dieser Gesundheitsförderung hin.
Zusammenfassung
Die SEU ermöglicht jährlich eine Quer schnittsbeschreibung zum Gesundheits- und
Entwicklungszustand der Kinder im Vorschulalter in Münster. Dadurch, dass alle schulpflichtig
werdenden Kinder zur Untersuchung vorgestellt werden, ist eine differenzierte und
vergleichende Betrachtung möglich.
Die ärztliche Schuleingangsuntersuchung eines jeden Kindes vor dem Eintritt in die Schule
stellt sicher, dass wesentliche und schulrelevante gesundheitliche oder
Entwicklungsbesonderheiten bei der Erfüllung der Schulpflicht Berücksichtigung finden können.
Bei vielen Kindern und ihren Eltern besteht ein besonderer Untersuchungs- oder
Beratungsbedarf in dieser Übergangssituation im Leben des Kindes. Zeigte sich bereits in den
vergangen Jahren durch die schulrechtlichen Änderungen, insbesondere aufgrund der früheren
Einschulung, ein erhöhter Beratungsbedarf, so ist davon auszugehen, dass die Bedeutung
dieser Untersuchung im Rahmen des gesamtgesellschaftlichen Auftrags der Inklusion nicht
geringer werden wird. Die Integration chronisch kranker oder beeinträchtigter oder behinderter
Kinder in den Schulalltag, die Vermeidung von Über- und Unterforderung bzw. ein Anpassen
der Förderbedingungen, und die Weiterentwicklung zu einer tatsächlich inklusiven Schule
stellen eine große Herausforderung dar. Es wird zukünftig - noch mehr als derzeit - darum
25
gehen, Eltern und Schule in dem Bemühen zu unterstützen, angemessene schulische
Rahmenbedingungen bei Schuleintritt für die Förderung zu schaffen.
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst überprüft jährlich, welche Daten der
Schuleingangsuntersuchungen sich unter Wahrung des Datenschutzes eignen, um relevante
Fragestellungen zur Kinder- und Familiengesundheit in Münster klären zu helfen. Neben einem
jährlichen Standarddatensatz zu Impfungen, Vorsorgen, Gewicht und Screening werden so
Zusatzangaben erhoben und fachlich für die Gesundheitsberichterstattung aufbereitet. Dabei
erlaubt die Untersuchung eines Jahrganges durch die Schuleingangsuntersuchungen relevante
Darstellungen von "Ist-Zuständen"; damit ergeben sich auch ohne komplexe
Stichprobenziehung oder umfangreiche statistische Rechenvorgänge wertvolle Planungsdaten.
Seit Jahren fließen Ergebnisse und Erkenntnisse dieser Untersuchungen nicht nur intensiv in
die eigene Ressourcenplanung des Gesundheitsamtes ein, auch andere Verwaltungseinheiten
nutzen kleinräumig vergleichende Daten für die Ressourcenplanung. Die Weiterentwicklung der
Angebote früher Hilfen durch das Gesundheitsamt, die Unterstützung der Begrüßungsbesuche
des Jugendamtes durch Hebammen und die Gesundheitsförderprojekte des Gesundheitsamtes
(u. a. das Projekt "Gesund Aufwachsen") wurden wesentlich durch Schuleingangsdaten
modelliert. Auch wenn sich Erfolge vieler Einzelprojekte und Ansätze im Detail kurzfristig oft nur
schwer nachweisen lassen, eignen sich die Schuleingangsuntersuchungen doch dazu, Ansätze
in ihrer Wirksamkeit abzubilden.
Die Neuausrichtung und Weiterentwicklung der Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im
Kindesalter in die "Beratungsstelle Frühe Hilfen im Gesundheitsamt" stellt eine umfassende
Neuausrichtung der frühen Hilfen des Gesundheitsamtes dar. Hiermit und auch mit dem Pfiff-
Projekt wird der Bogen vom Einschulalter zurück in die frühe Familienwerdung gespannt. Damit
stellt sich das Gesundheitsamt wesentlich den neuen Herausforderungen, die das
gesamtgesellschaftliche Ziel der bestmöglichen Inklusion aller Menschen in die Mitte der
Gesellschaft auch für das öffentliche Gesundheitswesen mit sich bringt.
Neben einer Gesamtsicht auf die einzelnen Schuleingangsjahrgänge erlauben die Daten der
Schuleingangsuntersuchungen auch einen spezifischen Blick auf einzelne Bevölkerungs-
gruppen. So zeigen sich teilweise erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen
Stadtteilen und Bezirken. Auch lassen sich spezifische Bedarfe bei Kindern aus kürzlich
zugewanderten Familien darstellen. Deutlich wird, dass sich auch innerhalb der nicht
zugewanderten Familien teilweise sehr unterschiedliche Bedarfslagen darstellen lassen, die
alleine aus dem medizinischen Blickwinkel mit Gesundheits- oder Entwicklungsgeschichte nicht
erklärbar oder „behandelbar“ sind. Hier zeigt sich in Münster wie letztendlich auch weltweit ein
zunehmender Zusammenhang zwischen Gesundheit, Entwicklung und Bildungschancen. Die
Stadt Münster hat mit ihrem Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention
wichtige vernetzte Angebote der Jugend- und Gesundheitshilfe für insbesondere benachteiligte
Kinder bereitgestellt und ausgebaut.
26
Anhang
Der Münsteraner Sozialressourcenscore
Einleitung
In der aktuellen Gesundheits- und Sozialforschung gilt unumstritten, dass die sozialen
Lebensbedingungen einen wesentlichen Einfluss darauf haben, ob ein Mensch seine ihm
angeborenen Fähigkeiten umfassend nutzen kann um gesund und gut gebildet aufwachsen zu
können. Diese "sozialen Lebensbedingungen" entziehen sich jedoch der unmittelbaren
Messbarkeit. Daher ist es für epidemiologische Untersuchungen
14 erforderlich, bestimmte
Faktoren zu bestimmen, mit deren Hilfe sich Aussagen zu diesen Lebensbedingungen machen
lassen.
Für Erwachsene sind beispielsweise mit Schulabschluss, beruflichem Status und Einkommen
solche Indikatoren beschrieben. Für Kinder sind solche Indikatoren in der Fachliteratur bisher
nicht allgemeingültig beschrieben. Um die sozialen Lebensbedingungen von Kindern zu
beschreiben, ist man daher als Hilfskonstruktion auf die Sozialfaktoren der Eltern angewiesen.
Alternativ ist es möglich, Faktoren (Ressourcen und Risiken) beim Kind zu beschreiben, die
sich nur mittelbar von den elterlichen Faktoren ableiten lassen. Der letztgenannte Weg bietet
sich bei der Schuleingangsuntersuchung auch insofern besonders an, als dass das Erheben
von Sozialdaten der Eltern allenfalls auf fr eiwilliger Basis möglich ist. Dagegen ergeben sich
aus den für die Einschulung erforderlichen Angaben und Untersuchungsergebnisse zum Kind
im Einzelnen Fakten, die geeignet sind, einzelne Facetten sozialer Lebensbedingungen
abzubilden. Durch eine Kombination mehrerer solcher Facetten ist es möglich, ähnlich wie im
Erwachsenenalter aus Ressourcen und Risiken einen Gesamtindikator zu gewinnen, der die
sozialen Lebensbedingungen des Kindes orientierend abzubilden in der Lage ist.
Wie auch bei anderen Indikatorenmodellen ist stets zu beachten, dass ein solcher Indikator nur
begrenzt dazu in der Lage ist, eine einzelne Person in ihren Fähigkeiten, Ressourcen und
Risiken umfassend zu beschreiben. Die Stärke von Indikatoren liegt in der gruppierten und
anonymisierten epidemiologischen Auswertung. Über Indikatoren lassen sich aus einer
größeren Gruppe von Menschen Teilgruppen differenzieren, die dann bezüglich bestimmter
Ergebnisse mit einander verglichen werden können.
Der "Münsteraner Sozialressourcen-Score" hat sich in den letzten Jahren für die
Gesundheitsberichterstattung der Schuleingangsuntersuchung als sehr hilfreich und
aussagekräftig herausgestellt. Er setzt sich aus vier Dimensionen zusammen und fasst
Facetten aus verschiedenen relevanten Teilbereichen der Lebensbedingungen des Kindes
zusammen:
• Elterliche vorschulische Förderung des Kindes (durch Sport, Schwimmen oder Musik)
• Familienkonstellation (Anzahl der im Haushalt lebenden Erwachsenen)
• Migrationsvorgeschichte und Deutschkenntnisse
• Sozialgefüge des Wohnbezirkes (gemessen an der Sozialhilfequote
15 des Wohnbezirks).
Für jeden dieser Teilindikatoren wurden Definitionen erstellt und für verschiedene
Ausprägungen der Teilindikatoren Punktwerte vergeben (Anhang Tabelle 1). Da der elterlichen
vorschulischen Förderung für die allgemeine und soziale Kindesentwicklung ein besonderer
Stellenwert zukommt, geht dieser Faktor mit einer höheren Gewichtung in die Gesamtsumme
14 Epidemiologie: Wissenschaftszweig der Gesund heits- und Sozialforschung. Sie untersucht die
Verteilung bestimmter Faktoren in der Bevölkerung und die Auswirkung dieser Verteilungsmuster auf die
unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen.
15 gemessen an der Sozialhilfequote bzw. Quote von Bedarfsgemeinschaften in Grundsicherung
des Indikators ein. Die Punktsumme legt letztendlich fest, welcher der drei Gruppen sozialer
Ressourcen das Kind zugerechnet werden kann (Anhang Tabelle 2).
Wie bereits oben erwähnt, kann aus einem epidemiologischen Sozialindikator für das einzelne
Kind nicht unmittelbar eine Relevanz oder gar eine "Bewertung" abgeleitet werden. Für die
Betrachtung der einzelnen Person ist immer eine individuelle Betrachtung der einzelnen
Faktoren und Leistungen erforderlich. Der Müns teraner Sozialressourcenindikator hat demnach
für die unmittelbare schulärztliche Aufgabe in der Schuleingangsuntersuchung keine Relevanz.
Die Vorteile des Indikators ergeben sich erst aus der epidemiologischen Betrachtung. Die grobe
Einteilung aller Kinder in eine der drei "Ressourcengruppen" erlaubt bei den Schulanfängern,
die Relevanz sozialer Faktoren für Gesundheit, Entwicklung und schulrelevantem
Fähigkeitenprofil abzuschätzen.
Der Münsteraner Sozialressourcenindikator hat sich in den vergangenen Jahren als hilfreiches
Werkzeug erwiesen, besondere Problemlagen in der vorschulischen Gesundheit und
Entwicklung kleinräumig abzubilden. Dabei erweist es sich als besondere Stärke, dass sich der
Gesamtwert aus verschiedenen Ressourcen und Risiken zusammensetzt. Damit bildet der
Indikator eine größere Lebensnähe ab, da auch im richtigen Leben niemals einzelne Faktoren
wie "Zuwanderungsgeschichte", "Familienkonstellation" oder Wohnbezirk alleine für
Gesundheits- und Entwicklungschancen verantwortlich sind.
3 Punkte 1 Punkt 0 Punkte
Elterliche
Förderung
Schwimmen oder
Sportverein oder
- kein
Schwimmen
Migration und
Deutschkenntnisse
- kein
Migrationshintergrund
oder
Migrationshintergrund,
gute
Deutschkenntnisse
Migrationshintergrund,
Deutschförderung
erforderlich
Anzahl Erwachsene
im Haushalt
- Zwei oder mehr
Erwachsene
Ein Erwachsener
Sozialhilfeschlüssel
des Wohnbezirks
- Sozialhilfequote niedrig
bis mittel
Sozialhilfequote hoch
TABELLE 1: MÜNSTERANER SOZIALRESSOURCENSCORE. ZUSAMMENSETZUNG UND WICHTUNG DER
EINZELFAKTOREN
Punktzahl und Ressourcenklasse
0 - 2 Punkte = Gering
3 - 4 Punkte = Mittel
5 - 6 Punkte = Hoch
TABELLE 2: MÜNSTERANER SOZIALRESSOURCENSCORE. EINTEILUNG DER RESSOURCENKLASSEN
27
Berichtsvorlage
4098 Zeichen
V/0121/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Gesundheitsamt Betrifft Bericht über die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen 2010 und 2011 Beratungsfolge 12.06.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 13.06.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 14.06.2012 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 20.06.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 20.06.2012 Integrationsrat Bericht Bericht: Die schulärztlichen Eingangsuntersuchungen stellen als Recht und Verpflichtung eines jeden zukünftigen Schulkindes sicher, dass individuelle Gesundheits- oder Entwicklungsbesonderheiten aller Schulkinder in Münster vom Schulanfang an ausreichend berücksichtigt werden können. Die standardisierten Untersuchungs- und Dokumentationsabläufe durch Fachärzte/ Fachärztinnen für Kinder- und Jugendheilkunde und medizinisc he Fachangestellte sowie der Einsatz des wisse n- schaftlich evaluierten Landes -Untersuchungsprogramms SOPESS (Sozialpädiatrisches Scre e- ning für Schuleingangsuntersuchungen , siehe Anlage) gewährleisten die erforderlichen strukt u- rellen Qualitätsvoraussetzungen. Das einzelne Kind steht künftig auch im Rahmen einer integrativen und zunehmend inklusiven Pädagogik weiter im Fokus der Betrachtung. Bedeutung und Wichtigkeit der Schuleingangsu n- tersuchung werden daher durch die bevorstehende Diversifizierung von Fördermöglichkeiten und Förderorten im Rahmen gelebter Inklusion zunehmen. Der Schularzt bietet z usammen mit den niedergelassenen Ärzten und Therapeuten im Übergang zur Schule das medizinische Beratungs- und Unterstützungsangebot für Kinder, Kindertagesstätte, Eltern und Lehrer. Die Untersuchungen liefern wichtige Erkenntnisse zum Entwicklungsstand und zur gesundheitl i- chen Lage der Kinder in Münster. Die anonymisierten Daten sind eine wesentliche Quelle für die kommunale Gesundheitsberichterstattung zur Gesundh eit und Entwicklung von heranwachse n- den Kindern. Erkenntnisse aus den Schuleingangsuntersuchungen der vergangenen Jahre h a- ben sich in verschiedenen Bereichen als geeignetes Steuerinstrument für ein bedarfsgerechtes kommunales Verwaltungshandeln erwiesen. Fachlich interpretierte Erkenntnisse und Ergebnisse der Untersuchungen werden regelmäßig auf interdisziplinären Fachebenen der Gesundheit, J u- gendhilfe und Bildung in der Stadt Münster vorgestellt und diskutiert. Ein anonymisierter Teild a- tensatz wird außerdem zur zentralen Erfassung und Analyse an das Landeszentrum Gesundheit NRW weitergegeben. Die aggregierten Impfdaten werden von dort an das Robert -Koch-Institut in Berlin weitergeleitet. Vorlagen-Nr.: V/0121/2012 Auskunft erteilt: Herr Dr. Iseke Ruf: 492-5417 E-Mail: Iseke@stadt-muenster.de Datum: 23.05.2012 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0121/2012 Die gute kinderärztliche Versorgung der Stadt bildet sich in den Erg ebnissen der Schuleingangs- untersuchung ab. Die jahrzehntelang etablierten Früherkennungsuntersuchungen und die "kla s- sischen" Impfungen werden in hohem Umfang wahrgenommen. Dagegen gelingt es dem medizi- nischen Regelversorgungssystem beispielsweise nur mit d eutlicher zeitlicher Verzögerung, neu eingeführte Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen umfassend zu etablieren. Hier arbei- tet der schulärztliche Dienst eng mit dem medizinischen Regelversorgungssystem zusammen, um die Kinder der notwendigen Versorgung zuzuführen. Nach zweijährigem Einsatz des neuen SOPESS -Verfahrens werden in der Anlage exemplarisch ausgewählte Themenkomplexe der aktuellen Schuleingangsuntersuchungen dargestellt. Die Auf- bereitung der Daten erfolgt auf einem hohen fachlichen Niveau un d wird nicht von allen komm u- nalen Gesundheitsämtern durchgeführt. Die zahlreich aufbereiteten Daten bieten Planungs- und Handlungsanregungen sowohl für Akteure im kommunalen Raum als auch außerhalb der med i- zinischen Versorgung. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Gesundheitsbericht Band 19: Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen 2010 und 2011
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0121/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.04.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37