0614/2021
Neugestaltung der Spielplätze „Rixdorfer Str.“ und „Wuppertaler Str./Stegwiese“
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/12 Vorlagen-Nummer 08.03.2021 0614/2021 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 09.03.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.03.2021 Finanzausschuss 15.03.2021 Rat 23.03.2021 Neugestaltung der Spielplätze „Rixdorfer Str.„ und „Wuppertaler Str./Stegwiese“ hier: Unterrichtung des Rates über eine Kostenerhöhung Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 ist der Rat über die Kostenerhöhung zu informieren: Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum Mülheim-Nord, Keupstraße, Buchheim und Buchforst hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i. V. m. § 8 Zif- fer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 Der Rat nimmt die Kostenerhöhung der beiden Maßnahmen „Neugestaltung der Spielplatzflä- chen Rixdorfer Str.“ in Köln-Mülheim-Nord/Keupstraße und „Neugestaltung der Spielplatzflächen Wuppertaler Str./Stegwiese“ in Köln-Buchheim/Buchforst in Höhe von 283.339,81 € zur Kenntnis. Begründung Im dicht bebauten Sozialraumgebiet Mülheim-Nord und Keupstraße besteht ein erheblicher Man- gel an öffentlichen Spiel- und Bolzplatzflächen. In den Stadtvierteln Mülheim-Nord und Keupstra- ße sind 19,95 % aller Einwohner Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. In Buchheim und Buch- forst sind 18,12 % aller Einwohner Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Um den jungen Men- schen im unmittelbaren Wohnumfeld alters- und bedarfsgerechte Spiel-, Kommunikations- und Bewegungsräume und damit adäquate Entwicklungsmöglichkeiten anbieten zu können, ist die bedarfsgerechte Neugestaltung und qualitative Aufwertung der vorhandenen Spielflächen drin- gend erforderlich. Zum Städtebauförderprogramm 2018 wurden ein entsprechender Antrag auf Förderung durch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung mit einer Ko-Finanzierung aus Städtebaufördermitteln und ein ergänzender Förderantrag im Jahr 2020 gestellt. Die Bezirksre- gierung Köln hat Gesamtkosten von 628.030,00 € anerkannt und eine Förderung in Höhe von 533.825,50 € bewilligt. Aufgrund weiterer im Bauablauf entstandener Kosten erhöhen sich die aktuellen Gesamtkosten erneut auf nunmehr 673.207,81 €. 2 Die Kostenerhöhungen sind nach Mitteilung des Fachamtes im Wesentlichen auf folgende Punk- te zurückzuführen: Spielplatz Wuppertaler Str./Stegwiese Während der Laufzeit des Antragverfahrens wurde das Planungskonzept vorgestellt. Auf Wunsch der Kinder und Jugendlichen wurde die Geräteausstattung nochmals überarbeitet, vorbehaltlich der Finanzierungszusage. Ergänzt wurde u.a. eine Drehscheibe sowie eine neue Auswahl eines Fitnessgerätes angepasst an die EN 1176 für Spielplätze, die geplante Kletter- kombination wurde vergrößert. Dies bedingte auch eine Vergrößerung der notwendigen Fall- schutzbereiche sowie eine Erweiterung der Pflegewege. Parallel stellte sich heraus, dass die bislang als sicher eingestufte Abzäunung des im benach- barten Grünstreifen verlaufenden kanalisierten Bachlaufs teilweise marode ist. Aus diesem Grund (Verkehrssicherungspflicht) sowie als bauliche Trennung zwischen Spielplatz und dem von Hundebesitzern stark frequentierten Fußweg wurde ein zusätzlicher Stabgitterzaun in die Planung aufgenommen. Zur Kompensierung bzw. Reduzierung der durch diese Anpassungen entstandenen Mehrkos- ten wurde in Abstimmung mit den Kindern und Jugendlichen auf den im Planungskonzept von Okt 2017 vorgesehenen „Rundkurses“ verzichtet. Die aktuelle Planung unterscheidet sich da- her gestalterisch deutlich vom Planungsstand zum EFRE-Antrag, inhaltlich und hinsichtlich der Spielangebote liegen keine wesentlichen Veränderungen vor. Inhalte und Angebote wurden lediglich an die Wünsche der Kinder und Jugendlichen angepasst und verbessert. Spielplatz Rixdorfer Str. Die im Jahr 2017 vorgenommen Planungen und Kostenkalkulation machten Anpassungen notwendig, die sich insbesondere auf die folgenden Teilleistungen beziehen: - Vermehrte Abbruch- und Sicherungsmaßnahmen, wie zusätzlicher Betonabbruch, Abbruch und Entsorgung alter Spielgeräte und einer Baustellensicherung durch einen längeren Bauzaun- - Planerische Vorgaben zu Änderungen von Flächenbefestigungen, im speziellen den Bau einer befestigten Einfahrt aus wassergebundener Wegedecke, einer zusätzlichen Pflaster- befestigung vor dem Streetballplatz, Vergrößerung der Fallschutzflächen aus Sand und Kunststoffbeläge aufgrund neuer Anordnung der Spielgeräte, - Zusätzliche Deponiekosten als Ergebnis des Bodengutachtens, Massenmehrung bei der Bodenentsorgung, - Preiserhöhungen bei den Spielgeräten, dem Ballfangzaun und Kunststoffflächen. - Preiserhöhungen bei den reinen Bauleistungen - Zusätzlich notwendige Arbeiten im Zuge der Bauausführung: Um die ursprünglich durch bodendeckende Pflanzen und Sträucher nicht erkennbaren Strukturen (Natursteinpflasterböschung) teilweise zu erhalten und zu reparieren, wurden zusätzliche Arbeiten notwendig. - Zum Erhalt eines Baumes und Schutz der gebildeten Starkwurzeln musste das Streetball- feld umgeplant werden. Für den Bau am neuen Standort wurden zusätzlich Aushubarbei- ten inkl. Entsorgung, eine Winkelsteinmauer und 40 cm hohe Tiefbordsteine notwendig. - In allen Sandflächen wurde Fallschutzsand mit einer Tiefe von ca. 80 cm vorgefunden. Die ursprüngliche Planung ging jedoch von der Standardtiefe 40 cm aus, die bei jedem Spiel- platz der Stadt Köln üblich ist. Hieraus resultiert ein Mehraufwand an Filtervliesentsorgun- gen sowie Schottereinbau. Im Bauablauf wurde festgestellt, dass der Aufbau der vorhandenen Wege in Teilflächen der Zu- fahrt nicht normgerecht war. Aus diesem Grund musste, anstatt der geplanten Erneuerung der 3 Deckschicht, der vollständige Aufbau, zur Gewährleistung der Standsicherheit im Zufahrtsbe- reich, normgerecht hergestellt werden. Die Gesamtkostenentwicklung und die Mehrkosten stellen sich im Einzelnen wie folgt dar: Maßnahme Ursprüngliche Gesamtkosten Aktuelle Gesamtkosten Mehrkosten insgesamt Neugestaltung Spiel- platz „Wuppertaler Str./Stegwiese“ 149.441,00 € 264.882,79 € 115.441,79 € Neugestaltung Spiel- platz „Rixdorfer Str.“ 240.427,00 € 408.325,02 € 167.898,02 € Summen 389.868,00 € 673.207,81 € 283.339,81 € Zusammenfassung Die tatsächlichen Gesamtkosten beider Maßnahmen unter Berücksichtigung der o.g. Mehrkosten in Höhe von 283.339,81 € belaufen sich auf 673.207,81 €. Aufgrund der durch die Bezirksregie- rung Köln bisher bewilligten Fördersumme in Höhe von 533.825,50 € verbleibt damit ein städti- scher Eigenanteil i.H.v. 139.382,31 €. Ein weiterer, ergänzender Förderantrag für die erneute Kostensteigerung in Höhe von 45.177,81 EUR wird noch gestellt. Bei Bewilligung würde sich der städtische Eigenanteil um 38.401,14 Euro reduzieren. Finanzierung Die benötigten Haushaltsmittel i.H.v. 283.339,81 € stehen im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwick- lung in Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung und werden im Rah- men der Bewirtschaftung entsprechend umgeschichtet. Als Folgeaufwendungen fallen bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren bilanzielle Abschreibun- gen in Höhe von 67.320,78 €/p.a. (alt: 38.986,80 € p.a.) ab der Fertigstellung des Projektes an. Die bilanziellen Abschreibungen werden über den Teilergebnisplan 0604 – Kinder- und Jugend- arbeit, Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen finanziert. Der Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten beläuft sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf 53.382,55 €/p.a., eine weitere Förderung kann den Betrag entsprechend erhöhen und wird im TP 0604, Teilplanzeile 2 - Zuwendungen und allg. Umlagen abgebildet. Für die ab dem Haushaltsjahr 2022 anfallenden Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport die erforderlichen Mittel im Rahmen des Haus- haltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets ggfs. durch Um- schichtungen vorsehen. Gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0614/2021
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 08.03.2021
- Erstellt
- 18.02.2021 10:56