Mandari Insight

0614/2021

Neugestaltung der Spielplätze „Rixdorfer Str.“ und „Wuppertaler Str./Stegwiese“

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 08.03.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021, TOP 7.2.2

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

· application/pdf

Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

8227 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/152 
152/12 
Vorlagen-Nummer  08.03.2021 
 0614/2021 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 09.03.2021 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.03.2021 
Finanzausschuss 15.03.2021 
Rat 23.03.2021 
 
Neugestaltung der Spielplätze „Rixdorfer Str.„ und „Wuppertaler Str./Stegwiese“ 
hier: Unterrichtung des Rates über eine Kostenerhöhung 
 Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für 
die Haushaltsjahre 2020 und 2021 ist der Rat über die Kostenerhöhung zu informieren: 
 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates 
 
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum Mülheim-Nord, Keupstraße, 
Buchheim und Buchforst 
hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i. V. m. § 8 Zif-
fer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung der beiden Maßnahmen „Neugestaltung der Spielplatzflä-
chen Rixdorfer Str.“ in Köln-Mülheim-Nord/Keupstraße und „Neugestaltung der Spielplatzflächen 
Wuppertaler Str./Stegwiese“ in Köln-Buchheim/Buchforst in Höhe von 283.339,81 € zur Kenntnis. 
Begründung 
 
Im dicht bebauten Sozialraumgebiet Mülheim-Nord und Keupstraße besteht ein erheblicher Man-
gel an öffentlichen Spiel- und Bolzplatzflächen. In den Stadtvierteln Mülheim-Nord und Keupstra-
ße sind 19,95 % aller Einwohner Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. In Buchheim und Buch-
forst sind 18,12 % aller Einwohner Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Um den jungen Men-
schen im unmittelbaren Wohnumfeld alters- und bedarfsgerechte Spiel-, Kommunikations- und 
Bewegungsräume und damit adäquate Entwicklungsmöglichkeiten anbieten zu können, ist die 
bedarfsgerechte Neugestaltung und qualitative Aufwertung der vorhandenen Spielflächen drin-
gend erforderlich. 
Zum Städtebauförderprogramm 2018 wurden ein entsprechender Antrag auf Förderung durch 
Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung mit einer Ko-Finanzierung aus 
Städtebaufördermitteln und ein ergänzender Förderantrag im Jahr 2020 gestellt. Die Bezirksre-
gierung Köln hat Gesamtkosten von 628.030,00 € anerkannt und eine Förderung in Höhe von 
533.825,50 € bewilligt. 
Aufgrund weiterer im Bauablauf entstandener Kosten erhöhen sich die aktuellen Gesamtkosten 
erneut auf nunmehr 673.207,81 €.

2 
 
 
Die Kostenerhöhungen sind nach Mitteilung des Fachamtes im Wesentlichen auf folgende Punk-
te zurückzuführen: 
 
 Spielplatz Wuppertaler Str./Stegwiese 
 
Während der Laufzeit des Antragverfahrens wurde das Planungskonzept vorgestellt. Auf 
Wunsch der Kinder und Jugendlichen wurde die Geräteausstattung nochmals überarbeitet, 
vorbehaltlich der Finanzierungszusage. Ergänzt wurde u.a. eine Drehscheibe sowie eine neue 
Auswahl eines Fitnessgerätes angepasst an die EN 1176 für Spielplätze, die geplante Kletter-
kombination wurde vergrößert. Dies bedingte auch eine Vergrößerung der notwendigen Fall-
schutzbereiche sowie eine Erweiterung der Pflegewege.  
Parallel stellte sich heraus, dass die bislang als sicher eingestufte Abzäunung des im benach-
barten Grünstreifen verlaufenden kanalisierten Bachlaufs teilweise marode ist. Aus diesem 
Grund (Verkehrssicherungspflicht) sowie als bauliche Trennung zwischen Spielplatz und dem 
von Hundebesitzern stark frequentierten Fußweg wurde ein zusätzlicher Stabgitterzaun in die 
Planung aufgenommen.  
Zur Kompensierung bzw. Reduzierung der durch diese Anpassungen entstandenen Mehrkos-
ten wurde in Abstimmung mit den Kindern und Jugendlichen auf den im Planungskonzept von 
Okt 2017 vorgesehenen „Rundkurses“ verzichtet. Die aktuelle Planung unterscheidet sich da-
her gestalterisch deutlich vom Planungsstand zum EFRE-Antrag, inhaltlich und hinsichtlich der 
Spielangebote liegen keine wesentlichen Veränderungen vor. Inhalte und Angebote wurden 
lediglich an die Wünsche der Kinder und Jugendlichen angepasst und verbessert.  
 Spielplatz Rixdorfer Str. 
 
Die im Jahr 2017 vorgenommen Planungen und Kostenkalkulation machten Anpassungen 
notwendig, die sich insbesondere auf die folgenden Teilleistungen beziehen: 
- Vermehrte Abbruch- und Sicherungsmaßnahmen, wie zusätzlicher Betonabbruch, Abbruch 
und Entsorgung alter Spielgeräte und einer Baustellensicherung durch einen längeren 
Bauzaun- 
- Planerische Vorgaben zu Änderungen von Flächenbefestigungen, im speziellen den Bau 
einer befestigten Einfahrt aus wassergebundener Wegedecke, einer zusätzlichen Pflaster-
befestigung vor dem Streetballplatz, Vergrößerung der Fallschutzflächen aus Sand und 
Kunststoffbeläge aufgrund neuer Anordnung der Spielgeräte, 
- Zusätzliche Deponiekosten als Ergebnis des Bodengutachtens, Massenmehrung bei der 
Bodenentsorgung,  
- Preiserhöhungen bei den Spielgeräten, dem Ballfangzaun und Kunststoffflächen. 
- Preiserhöhungen bei den reinen Bauleistungen 
- Zusätzlich notwendige Arbeiten im Zuge der Bauausführung: 
 
Um die ursprünglich durch bodendeckende Pflanzen und Sträucher nicht erkennbaren 
Strukturen (Natursteinpflasterböschung) teilweise zu erhalten und zu reparieren, wurden 
zusätzliche Arbeiten notwendig.  
- Zum Erhalt eines Baumes und Schutz der gebildeten Starkwurzeln musste das Streetball-
feld umgeplant werden. Für den Bau am neuen Standort wurden zusätzlich Aushubarbei-
ten inkl. Entsorgung, eine Winkelsteinmauer und 40 cm hohe Tiefbordsteine notwendig.  
- In allen Sandflächen wurde Fallschutzsand mit einer Tiefe von ca. 80 cm vorgefunden. Die 
ursprüngliche Planung ging jedoch von der Standardtiefe 40 cm aus, die bei jedem Spiel-
platz der Stadt Köln üblich ist. Hieraus resultiert ein Mehraufwand an Filtervliesentsorgun-
gen sowie Schottereinbau. 
Im Bauablauf wurde festgestellt, dass der Aufbau der vorhandenen Wege in Teilflächen der Zu-
fahrt nicht normgerecht war. Aus diesem Grund musste, anstatt der geplanten Erneuerung der

3 
 
Deckschicht, der vollständige Aufbau, zur Gewährleistung der Standsicherheit im Zufahrtsbe-
reich, normgerecht hergestellt werden. 
Die Gesamtkostenentwicklung und die Mehrkosten stellen sich im Einzelnen wie folgt dar: 
Maßnahme Ursprüngliche 
Gesamtkosten 
Aktuelle 
Gesamtkosten  
Mehrkosten  
insgesamt 
Neugestaltung Spiel-
platz „Wuppertaler 
Str./Stegwiese“ 
149.441,00 € 264.882,79 € 115.441,79 € 
Neugestaltung Spiel-
platz „Rixdorfer Str.“ 
240.427,00 € 408.325,02 € 167.898,02 € 
 
 
Summen 
 
389.868,00 € 
 
673.207,81 € 
 
283.339,81 € 
 
Zusammenfassung 
 
Die tatsächlichen Gesamtkosten beider Maßnahmen unter Berücksichtigung der o.g. Mehrkosten 
in Höhe von 283.339,81 € belaufen sich auf 673.207,81 €. Aufgrund der durch die Bezirksregie-
rung Köln bisher bewilligten Fördersumme in Höhe von 533.825,50 € verbleibt damit ein städti-
scher Eigenanteil i.H.v. 139.382,31 €. Ein weiterer, ergänzender Förderantrag für die erneute 
Kostensteigerung in Höhe von 45.177,81 EUR wird noch gestellt. Bei Bewilligung würde sich der 
städtische Eigenanteil um 38.401,14 Euro reduzieren.  
 
Finanzierung 
 
Die benötigten Haushaltsmittel i.H.v. 283.339,81 € stehen im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwick-
lung in Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung und werden im Rah-
men der Bewirtschaftung entsprechend umgeschichtet. 
Als Folgeaufwendungen fallen bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren bilanzielle Abschreibun-
gen in Höhe von 67.320,78 €/p.a. (alt: 38.986,80 € p.a.) ab der Fertigstellung des Projektes an. 
Die bilanziellen Abschreibungen werden über den Teilergebnisplan 0604 – Kinder- und Jugend-
arbeit, Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen finanziert. Der Ertrag aus der Auflösung von 
Sonderposten beläuft sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf 53.382,55 €/p.a., eine weitere 
Förderung kann den Betrag entsprechend erhöhen und wird im TP 0604, Teilplanzeile 2 -
Zuwendungen und allg. Umlagen abgebildet. 
 
Für die ab dem Haushaltsjahr 2022 anfallenden Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen  
wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport die erforderlichen Mittel im Rahmen des Haus-
haltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets ggfs. durch Um-
schichtungen vorsehen. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

09.03.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.03.2021 Finanzausschuss
TOP 6.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.03.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.23 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.03.2021 Rat
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0614/2021
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
08.03.2021
Erstellt
18.02.2021 10:56