A-N/0001/2022
Aufforstung des Zimmermannschen Wäldchens
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Originalantrag
1004 Zeichen
A-N/0001/2022
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nord
16.12.2021
Antrag
Die Bezirksvertretung Münster-Nord möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert für die Aufforstung des Zimmermannschen Wäldchens zu
sorgen.
Begründung:
Am 14.12.2021 hat der Eigentümer des Wäldchens an der Ecke Grevener Strasse/Am Burloh
zum dritten Mal massiv Bäume gefällt, unter anderem Eichen, die nicht aus Sicherungsgründen
hätten gefällt werden müssen. Der Eigentümer hat das Recht Bäume zu fällen, er is t jedoch bei
einem im Bebauungsplan ausgewiesenem Wald verpflichtet, wieder aufzuforsten. Durch die
Fällung der alten Bäume wird jedoch auch gerodet, die Jungpflanzen werden mitzerstört. Eine
Wiederaufforstung, die innerhalb von zwei Jahren nach Fällung ve rpflichtend ist, geschieht so
nicht.
Igelbrink Kiewit
Borker Kolbert
Benadio Stienemann
Lamken Giesbert
Görlich
Stellungnahme_Amt 67_20220221
2498 Zeichen
STADT MÜNSTER 21. FEB. 2022 & Amt für Bürger- u. Ratsservice Bezirksverwaitung Nord 67.40.0105 Frau Stöckel 16.02.2022 6873 Bezirksvertretung Münster-Nord über Herrn Stadtrat Peck Rückmeldung zur Anfrage an die Verwaltung durch die Fraktionen von SPD und Bünd- nis 90/Die Grünen vom 16.12.2021, Antrag Nr.: A-N/0001/2022 „Aufforstung des Zimmermannschen Wäldchens“ Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit bittet, die Bezirksvertretung Münster- Nord in Ihrer Sitzung am 08.03.2022 zur oben aufgeführten Anfrage wie folgt zu informieren: Das angesprochene Grundstück befindet sich, wie bekannt, nicht im Besitz der Stadt Müns- ter. In einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Münster vom 25.08.1982 zur Klärung der Waldeigenschaft der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindlichen Grund- stücksfläche wurde der Baumbestand eindeutig als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes in Verbindung mit dem Landesforstgesetz NW charakterisiert und definiert. Zum Schutz des Zimmermannschen Wäldchens ist die Fläche im Bebauungsplan 406 „Kinderhaus-Grevener Straße/Am Burloh‘ gemäß 89 (1) 18 BauGB voliflächig als Wald ausgewiesen worden, dieser trat am 05.07.1996 in Kraft. Für eine etwaige Änderung von Flächennutzungs- und Bebau- ungsplan - sollte sie jemals angestrebt werden — müsste die Öffentlichkeit in den hierzu er- forderlichen Bauleitplanverfahren beteiligt werden. Ein zusätzlicher Schutz über die in Vorbereitung befindliche Baumschutzsatzung ist für diese Fläche leider nicht möglich, da Bäume auf ausgewiesenen Waldflächen durch die Satzung nicht geschützt werden. Weiterführender Schutz der Fläche fällt in die hoheitliche Zuständigkeit des Regionalforst- amtes Münsterland, welches über den Sachstand bereits Kenntnis hat. Dem Regionalforst- amt fällt bei Bedarf die Option zu, den Besitzer hinsichtlich der Entwicklung der Fläche zu be- raten. Hierunter fällt auch der Erhalt der vorkommenden Naturverjüngung beziehungsweise eine mögliche Aufforstung. Aus diesen Gründen hat die Stadt Münster an dieser Stelle keine weitere Handhabe, um eine Aufforstung des Zimmermannschen Wäldchens zu erwirken. Der Eigentümer ist jedoch von der Stadtverwaltung angesprochen worden. Er bestätigt, dass in jüngerer Zeit Bäume gefällt wurden. Er hat aktuell einen Fachgutachter beauftragt, den Waldzustand zu ermitteln. Ihm ist bewusst, dass die Stadt am Fortbestand des Waldes festhält und bekundet, auch sel- ber keine Veränderungsabsichten zu haben. Im Auftrag gez R. Stöckel
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Am Burloh
- Grevener Straße
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0001/2022
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 04.01.2022
- Erstellt
- 04.01.2022 08:22