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A-N/0001/2022

Aufforstung des Zimmermannschen Wäldchens

Antrag an die BV Nord 04.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 18.01.2022, TOP 7.1

Originalantrag

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Stellungnahme_Amt 67_20220221

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Originalantrag

1004 Zeichen

A-N/0001/2022 
 
  
 
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nord 
               
  
 
16.12.2021 
Antrag 
 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert für die Aufforstung des Zimmermannschen Wäldchens zu 
sorgen. 
 
 
Begründung:  
 
Am 14.12.2021 hat der Eigentümer des Wäldchens an der Ecke Grevener  Strasse/Am Burloh 
zum dritten Mal massiv Bäume gefällt, unter anderem Eichen, die nicht aus Sicherungsgründen 
hätten gefällt werden müssen. Der Eigentümer hat das Recht Bäume zu fällen, er is t jedoch bei 
einem im Bebauungsplan ausgewiesenem Wald verpflichtet, wieder aufzuforsten. Durch die 
Fällung der alten Bäume wird jedoch auch gerodet, die Jungpflanzen werden mitzerstört. Eine 
Wiederaufforstung, die innerhalb von zwei Jahren nach Fällung ve rpflichtend ist, geschieht so 
nicht.  
 
 
 
Igelbrink  Kiewit 
Borker   Kolbert 
Benadio              Stienemann 
Lamken                       Giesbert 
                                    Görlich

Stellungnahme_Amt 67_20220221

2498 Zeichen

STADT MÜNSTER
21. FEB. 2022 &

Amt für Bürger- u. Ratsservice
Bezirksverwaitung Nord

67.40.0105
Frau Stöckel

16.02.2022
6873

Bezirksvertretung Münster-Nord
über Herrn Stadtrat Peck

Rückmeldung zur Anfrage an die Verwaltung durch die Fraktionen von SPD und Bünd-
nis 90/Die Grünen vom 16.12.2021, Antrag Nr.: A-N/0001/2022
„Aufforstung des Zimmermannschen Wäldchens“

Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit bittet, die Bezirksvertretung Münster-
Nord in Ihrer Sitzung am 08.03.2022 zur oben aufgeführten Anfrage wie folgt zu informieren:

Das angesprochene Grundstück befindet sich, wie bekannt, nicht im Besitz der Stadt Müns-
ter. In einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Münster vom 25.08.1982 zur Klärung
der Waldeigenschaft der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindlichen Grund-
stücksfläche wurde der Baumbestand eindeutig als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes
in Verbindung mit dem Landesforstgesetz NW charakterisiert und definiert. Zum Schutz des
Zimmermannschen Wäldchens ist die Fläche im Bebauungsplan 406 „Kinderhaus-Grevener
Straße/Am Burloh‘ gemäß 89 (1) 18 BauGB voliflächig als Wald ausgewiesen worden, dieser
trat am 05.07.1996 in Kraft. Für eine etwaige Änderung von Flächennutzungs- und Bebau-
ungsplan - sollte sie jemals angestrebt werden — müsste die Öffentlichkeit in den hierzu er-
forderlichen Bauleitplanverfahren beteiligt werden.

Ein zusätzlicher Schutz über die in Vorbereitung befindliche Baumschutzsatzung ist für diese
Fläche leider nicht möglich, da Bäume auf ausgewiesenen Waldflächen durch die Satzung
nicht geschützt werden.

Weiterführender Schutz der Fläche fällt in die hoheitliche Zuständigkeit des Regionalforst-
amtes Münsterland, welches über den Sachstand bereits Kenntnis hat. Dem Regionalforst-
amt fällt bei Bedarf die Option zu, den Besitzer hinsichtlich der Entwicklung der Fläche zu be-
raten. Hierunter fällt auch der Erhalt der vorkommenden Naturverjüngung beziehungsweise
eine mögliche Aufforstung.

Aus diesen Gründen hat die Stadt Münster an dieser Stelle keine weitere Handhabe, um
eine Aufforstung des Zimmermannschen Wäldchens zu erwirken. Der Eigentümer ist jedoch
von der Stadtverwaltung angesprochen worden. Er bestätigt, dass in jüngerer Zeit Bäume
gefällt wurden. Er hat aktuell einen Fachgutachter beauftragt, den Waldzustand zu ermitteln.
Ihm ist bewusst, dass die Stadt am Fortbestand des Waldes festhält und bekundet, auch sel-
ber keine Veränderungsabsichten zu haben.

Im Auftrag

gez
R. Stöckel

Beratungsverlauf (1)

18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 7.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Am Burloh
  • Grevener Straße
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
A-N/0001/2022
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
04.01.2022
Erstellt
04.01.2022 08:22