2006/0306
Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 50.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 01.2810.672000 (Gastschulbeiträge) für das Haushaltsjahr 2006
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2006/0306
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 11.05.2006 an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat V Amt: Schulamt zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Dezernat II Dezernat V Vorlage-Nr. 2006/0306 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 50.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 01.2810.672000 (Gastschulbeiträge) für das Haushaltsjahr 2006 Vorlage vom: 02.05.2006 Beschlussvorschlag: Bei der Haushaltsstelle 01.2810.672000 (Gastschulbeiträge) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 50.000,00 Euro erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese unvorhergesehene überplanmäßige Ausgabe, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht, gem. § 100 HGO. Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 01.2400.162000 (Gastschulbeiträge) gedeckt. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 27. April 2006: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Schulträger gem. § 163 ff. Hessisches Schulgesetz verpflichtet, Gastschulbeiträge an andere Schulträger zu entrichten, wenn deren allgemeinbildende Schulen von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in Darmstadt bzw. die beruflichen Schulen von Schülerinnen und Schülern mit einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis in Darmstadt besucht werden. Die Höhe der Gastschulbeiträge wird jedes Jahr durch das Kultusministerium neu festgesetzt. Auch im Schuljahr 2005/06 besuchen zahlreiche Darmstädter Schülerinnen und Schüler die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in anderen Städten und Kreisen. Dem Schulamt liegen bereits viele Gastschulbeitragsanforderungen vor, die jedoch aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nicht in vollem Umfang gezahlt werden können. Übersicht der bisherigen Anforderungen Grundschulen UA 2110 6.885,00 Euro Haupt- und Realschulen UA 2250 405,00 Euro Gymnasien UA 2300 4.050,00 Euro Berufliche Schulen UA 2400 82.831,00 Euro Sonderschulen UA 2700 11.640,00 Euro Gesamtschulen UA 2810 174.555,00 Euro Summe/Ausgaben 280.366,00 Euro verfügbare Mittel im Deckungskreis 259.000,00 Euro - 21.366,00 Euro Da aufgrund der Anforderungen der Vorjahre noch Schreiben einiger Städte und Kreise zu erwarten sind, ist mit einem Gesamtausgabebedarf von rd. 309.000,00 Euro zu rechnen. Zur Deckung dieser unabweisbaren Ausgaben stehen Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 01.2400.162 000 (Gastschulbeiträge) zur Verfügung. Darmstadt, 27.04.2006 40 I cs Dezernat II Dezernat V Wolfgang Glenz Daniela Wagner Bürgermeister Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0306
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.05.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00