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2006/0306

Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 50.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 01.2810.672000 (Gastschulbeiträge) für das Haushaltsjahr 2006

Magistratsvorlage 02.05.2006

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2006/0306

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2006/0306

2986 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11.05.2006 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat V 
Amt: Schulamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
Dezernat II 
Dezernat V 
 
Vorlage-Nr. 2006/0306 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH 
in Höhe von 50.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 01.2810.672000 
(Gastschulbeiträge) für das Haushaltsjahr 2006 
 
Vorlage vom: 02.05.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
Bei der Haushaltsstelle 01.2810.672000 (Gastschulbeiträge) werden überplanmäßige Mittel in 
Höhe von 50.000,00 Euro erforderlich. 
 
Der Magistrat genehmigt diese unvorhergesehene überplanmäßige Ausgabe, für die ein 
unabweisbares Bedürfnis besteht, gem. § 100 HGO. 
 
Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 01.2400.162000 
(Gastschulbeiträge) gedeckt. 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27. April 2006: 
 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Schulträger gem. § 163 ff. Hessisches Schulgesetz 
verpflichtet, Gastschulbeiträge an andere Schulträger zu entrichten, wenn deren allgemeinbildende 
Schulen von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in Darmstadt bzw. die beruflichen Schulen von 
Schülerinnen und Schülern mit einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis in Darmstadt besucht 
werden. 
 
Die Höhe der Gastschulbeiträge wird jedes Jahr durch das Kultusministerium neu  festgesetzt. 
 
Auch im Schuljahr 2005/06 besuchen zahlreiche Darmstädter Schülerinnen und Schüler die 
allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in anderen Städten und Kreisen. Dem Schulamt liegen 
bereits viele Gastschulbeitragsanforderungen vor, die jedoch aus den zur Verfügung stehenden 
Haushaltsmitteln nicht in vollem Umfang gezahlt werden können. 
 
 
Übersicht der bisherigen Anforderungen 
 
Grundschulen UA 2110 6.885,00 Euro
Haupt- und Realschulen UA 2250 405,00 Euro
Gymnasien UA 2300 4.050,00 Euro
Berufliche Schulen UA 2400 82.831,00 Euro
Sonderschulen UA 2700 11.640,00 Euro
Gesamtschulen UA 2810 174.555,00 Euro
Summe/Ausgaben  280.366,00 Euro
verfügbare Mittel im Deckungskreis  259.000,00 Euro
  - 21.366,00 Euro
 
Da aufgrund der Anforderungen der Vorjahre noch Schreiben einiger Städte und Kreise zu erwarten 
sind, ist mit einem Gesamtausgabebedarf von rd. 309.000,00 Euro zu rechnen. 
 
Zur Deckung dieser unabweisbaren Ausgaben stehen Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 
01.2400.162 000 (Gastschulbeiträge) zur Verfügung. 
 
 
Darmstadt, 27.04.2006 
40 I cs 
 
 
 
Dezernat II    Dezernat V 
 
 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz   Daniela Wagner 
Bürgermeister   Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 3
TOP 9
TOP 312 beschließend
TOP 40

Details

Vorlagen-Nr.
2006/0306
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.05.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00