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1190/2019

Anerkennung von Kindertagesstätten in den Bereichen plusKita und Sprachförderung

Beschlussvorlage Ausschuss 02.04.2019

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 14.05.2019, TOP 2.3.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

6090 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1190/2019 
Freigabedatum  02.04.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung von Kindertagesstätten in den Bereichen plusKita und Sprachförderung 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss beschließt 
 
1. Mittel plusKita und freiwillige städtische Förderung analog plusKita: 
 
 Die Anerkennung der Kita Berrischstraße (Träger: Stadt Köln) im Stadtteil Roggen-
dorf/Thenhoven als plusKita-Einrichtung gemäß § 16a in Verbindung mit § 21a KiBiz. Die Einrich-
tung ersetzt die Kita Further Straße 14 (Träger: Stadt Köln). 
 Die Anerkennung der Kita Alte Fischenicher Straße 2 (Träger: Diakonisches Werk Köln und Re-
gion) im Stadtteil Meschenich als plusKita-Einrichtung gemäß § 16a in Verbindung mit § 21a 
KiBiz. Die Einrichtung ersetzt die Kita An der Fuhr 4 (Träger: Diakonisches Werk Köln und Regi-
on). 
 Die freiwillige städtische Förderung analog plusKita der Kita Teufelsbergstraße 51 (Träger: Stadt 
Köln) im Stadtteil Blumenberg. Die Kita ersetzt die bisher geförderte Kita Gutnickstraße 35 (Trä-
ger: Stadt Köln). 
 
2. Mittel zusätzliche Sprachfördung: 
 
 Die Anerkennung der Kita Berrischstraße (Träger Stadt Köln) im Stadtteil Rogendorf/Thenhoven 
als Kita mit zusätzlicher Sprachförderung. Die Einrichtung ersetzt die Kita Further Straße 14 
(Träger: Stadt Köln) ebenfalls  im Stadtteil Roggendorf/Thenhoven. 
 Die Anerkennung der Kita Am Höfchen 18 (Träger: Stadt Köln) im Stadtteil Rondorf als Kita mit 
zusätzlicher Sprachförderung. Die Einrichtung ersetzt die Kita Gutnickstraße 35 (Träger: Stadt 
Köln) im Stadtteil Roggendorf/Thenhoven. 
 Die Anerkennung der Kita Am Hilgerskreuz (Träger Stadt Köln) im Stadtteil Meschenich als Kita 
mit zusätzlicher Sprachförderung. Die Kita war vorher in Trägerschaft des Diakonischen Werkes 
Köln und Region. 
 Die Anerkennung der Kita Alte Fischenicher Straße 2 (Träger: Diakonisches Werk Köln und Re-
gion) im Stadtteil Meschenich als Kita mit zusätzlicher Sprachförderung. Die Kita ist unter glei-
cher Trägerschaft umgezogen von ihrem jetzigen Standort An der Fuhr 4 (Träger: Diakonisches 
Werk Köln und Region) dorthin umgezogen. 
 Die Anerkennung der Kita Subbelrather Straße 212-214 (Träger: Ev. Kindertagesstättenverband 
Jugendhilfeausschuss 14.05.2019

2 
Köln-Nord) im Stadtteil Ehrenfeld als Kita mit zusätzlicher Sprachförderung. Die Kita wird unter 
gleicher Trägerschaft vom Auslagerungsstandort Eisheiligenstraße (Träger: Diakonisches Werk 
Köln und Region) dorthin umziehen. 
 Die Anerkennung der Kita von-Quadt-Straße (Träger: Waldorfkindertagesstätte Köln- Brück e. V.) 
im Stadtteil Dellbrück als Kita mit zusätzlicher Sprachförderung. Die Kita wird im Kindergartenjahr 
2019/20 unter gleicher Trägerschaft von ihrem jetzigen Standort Brücker Mauspfad 646 dorthin 
umziehen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.06.2014 (1744/2014) die Anerkennung von 
Kindertageseinrichtungen als plusKita-Einrichtungen bzw. als Einrichtungen mit zusätzlicher Sprach-
förderung nach dem KiBiz-Änderungsgesetz sowie die Weiterentwicklung der städtischen Förderung 
von Kindertagesstätten in sozialen Brennpunkten beschlossen. 
 
PlusKita-Einrichtungen werden mit jeweils landesseitig 25.000 Euro gefördert, Kitas mit zusätzlicher 
Sprachförderung mit 5.000 Euro. Die Kitas, die mit Mitteln aus der freiwilligen städtischen Förderung 
analog der plusKita-Konzeption gefördert werden, erhalten ebenfalls 25.000 Euro. Damit die Landes-
mittel nicht verfallen, ist ein ergänzender Beschluss des JHA erforderlich, mit dem eine Ersatz- bzw. 
Nachrücker-Einrichtung benannt wird. 
 
Auf Grundlage der vom JHA beschlossenen Auswahlkriterien „Anteil der Kinder, deren Eltern der Ein-
kommensstufe 1 (Jahreseinkommen unter 12.271 Euro) oder Köln-Pass zugeordnet sind“ für plusKita 
und „Anteil Einkommensstufe 1“ und „Anteil der Kinder, deren Familiensprache nicht Deutsch ist“ 
schlägt die Verwaltung als Nachrücker (siehe Beschlussvorschlag) die jeweils folgende Einrichtung 
vor, die bisher aufgrund der begrenzten Mittel bisher nicht berücksichtigt werden konnte. 
 
Unter den 127 anerkannten plusKita -Einrichtungen und den 401 anerkannten Einrichtungen mit zu-
sätzlicher Sprachförderung befanden sich auch: 
 
 Die beiden städtischen Kita s Gutnickstraße 35 und Further Straße 14 (gesamt 5 Gruppen) im 
Stadtteil Roggendorf/Thenhoven. Die Kita Gutnickstraße 35 hat Sprachfördermittel und Mittel 
plusKita erhalten. Die Kita Further Straße 14 hat Sprachfördermittel und eine freiwillige städtische 
Förderung analog plusKita erhalten. Die beiden Kitas werden aus baulichen Gründen geschlos-
sen und gehen noch im Kindergartenjahr 2018/19 über in den 5-gruppigen Neubau Berrischstra-
ße. 
 Die 3-gruppige Kindertagesstätte An der Fuhr 4 im Stadtteil Meschenich ( Träger: Diakonisches 
Werk Köln und Region) die am Kölnberg angesiedelt war. Durch den Umzug in den Neubau Alte 
Fischenicher Straße 2 kann das Angebot auf 5 Gruppen erweitert werden. Die Fördermittel über 
plusKita und Sprachförderung verbleiben beim Träger. 
 Die bisher 3 -gruppige Kita Am Hilgerskreuz im Stadtteil Meschenich, die über einen Investor 
ausgebaut wird. Bislang war das Diakonische Werk Köln und Region Träger der Einrichtung, die 
Stadt Köln hat die Trägerschaft übernommen. Die Mittel für Sprachförde rung werden auf die 
Stadt Köln übertragen. 
 Die 3-gruppige Kita Subbelrather Straße 212-214 war längere Zeit in die Einheiligenstraße aus-
gelagert und kann im Kitajahr 2019/20 in einen Neubau umziehen. Die Mittel für Sprachförderung 
verbleiben beim Träger. 
 Die bisher 2-gruppige Walldorfkita auf dem Gelände von Kids im Stadtteil Brück war wegen Aus-
bauplänen schon längere Zeit auf der Suche nach einer neuen Immobilie und kann durch ihren 
Umzug in den Neubau von-Quadt-Straße in Dellbrück ihr Angebot auf 4 Gruppen erweitern. Die 
Mittel für Sprachförderung verbleiben beim Träger.

Beratungsverlauf (1)

14.05.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1190/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.04.2019
Erstellt
28.03.2019 12:06