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V/0126/2005

Bebauungsplan Nr. 476: Stolbergstraße / Piusallee

Vorlage 11.02.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.03.2005, TOP 19.1.2

Anlage 1 - Anregungen

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Anlage 3 - Plan

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 - Anregungen

16218 Zeichen

1
Anlage 1
zur Vorlage Nr. 126/2005
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 476: Stolbergstraße / Piusallee
Während der Offenlegung wurden zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
476 folgende Anregungen vorgetragen:
1. Die Deutsche Bahn AG -DB Service Immobilien GmbH- weist darauf hin, dass der Planbe-
reich mit Immissionen aus dem benachbarten Eisenbahnbetrieb ( Schall, Erschütterungen
und evtl. elektromagnetischen Einwirkungen) vorbelastet ist und Einzelheiten ggf. im Bauan-
tragsverfahren zu regeln sind.
Stellungnahme
Schallschutz
Die Immissionen durch die Bahnlinien sind in einem Schallschutzgutachten ermittelt und un-
tersucht worden. Die Ergebnisse berühren die Inhalte und Festsetzungen des VEP, die ge-
mäß Gutachten ermittelten Lärmpegelbereiche sind in den Bebauungsplan aufgenommen.
Die an der Bebauung westlich der Planstraße festgesetzten Lärmpegelbereiche III sichern ei-
nen ausreichenden Lärmschutz vor vollständiger Errichtung der Bauriegel entlang der Bahn-
linie. Der Ausbaustandard kann gemäß Textlicher Festsetzungen Ziffer 1.7 auf Lärmpegelbe-
reich II reduziert werden. Aus diesen Gründen sollten die besonderen schallschutztechni-
schen Vorkehrungen für die Bebauung westlich der Planstraße festgesetzt und die textliche
Festsetzung Nr. 1.7 ergänzt werden. (Beschlussvorschläge 1.1.1 und 1.1.2)
Elektromagnetische Einwirkungen
Im Bereich des Plangebiets handelt es sich bei dem tangierenden Bahngleiskörper um eine
mehrgleisige Strecke mit Regeloberleitungen und außenliegenden 15 kV Speiseleitungen.
Bei einer unter Spannung stehenden Oberleitung ( bei der DB 15 kV ) baut sich gegenüber
Schiene bzw. Erdreich ein elektrisches Feld auf. Unmittelbar unter der Oberleitung kann es
bis zu 2 kV/m betragen, nimmt aber annähernd quadratisch mit der Entfernung ab. Durch
Hindernisse wird das Feld in seiner Ausbreitung verzerrt, durch Bauwerke, gleichgültig wel-
cher Bauart tritt erfahrungsgemäß eine beträchtliche Abschirmung auf. Unter diesen Ge-
sichtspunkten kann das elektrische Feld in jeder Hinsicht vernachlässigt werden.
Sobald ein Oberleitungssystem stromdurchflossen ist, entsteht konzentrisch um diese Lei-
tungskonfiguration ein magnetisches Wechselfeld mit Netzfrequenz ( bei der DB mit 16,7
Hz). Es ist linear stromabhängig und folgt somit in gleichem Maße den bahntypisch starken,
kurzzeitigen Stromschwankungen im Oberleitungsnetz.
Ein Vergleich mit den von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) bzw. EU-Rat empfohle-
nen sowie in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV) fest-
gelegten Grenzwerten zeigt, dass selbst unmittelbar unter der Oberleitung – auch auf stark
frequentierten Strecken – die Grenzwerte eingehalten werden. Durch die quadratische ent-
fernungsabhängige Abnahme sind in der Nachbarschaft einer elektrifizierten  Strecke die
magnetischen Felder ( selbst die kurzzeitigen, betriebsbedingten Spitzenwerte) schon so
stark abgesunken, dass sie selbst für schutzbedürftige Personengruppen ( z.B. Träger von
Herzschrittmachern ) keine Beeinträchtigung darstellen.
Nach dem aktuellen medizinisch/wissenschaftlichen Erkenntnisstand ist eine gesundheitliche
Beeinträchtigung durch magnetische Felder der am Standort entstehenden Größenordnung
nicht zu befürchten. Auch Mindestabstände zu elektrifizierten Bahnstrecken sind danach nicht
erforderlich.
Eine Ergänzung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich. (Beschlussvorschlag 1.2.1)

2
Erschütterungen
Aufgrund der Nähe des Plangebiets zum angrenzenden Bahnbetrieb sind Erschütterungen
zwar nach erkennbarer Situation vor Ort und in vergleichbaren Fällen im Stadtgebiet nicht er-
kennbar, sie sind aber auch nicht generell auszuschließen. Deshalb soll im Plan unter „3.6
Hinweise“ formuliert werden, dass bei der Ausführung der Hochbauten mögliche Erschütte-
rungen aus dem Bahnbetrieb in Abhängigkeit vom Baugrund nach dem Stand der Technik zu
berücksichtigen sind. ( Prüfung im Bauantragsverfahren). (Beschlussvorschlag 1.1.3)
2. In mehreren Eingabe mit über 60 Unterschriften wird zur verkehrlichen Situation ausgeführt:
• Durch die Errichtung der Häuser werde eine stärkere Verkehrsbelastung sowohl auf der
Stolbergstraße, welche als 30 km/h-Zone ausgewiesen ist, als auch auf der Straße Auf
der Horst entstehen. Ebenso würde sich das Verkehrsaufkommen der Brüderstraße er-
höhen, die von der Stolbergstraße eine Zufahrt zur Warendorfer Straße ermöglicht sowie
in der Gereonstraße in Richtung Stolbergstraße. Es wird dabei ein Schlüssel von 1,5
PKW pro Eigenheim zu Grunde gelegt.
Nicht nur durch das geplante Baugebiet und das kürzlich fertiggestellte Appartement-
Haus Stolbergstraße 4, sondern zusätzlich durch zwei weitere Geschosswohnungsbauten
am südlichen Rand der Stolbergstraße werde das Verkehrsaufkommen erhöht. Zudem
werde die Stolbergstraße schon durch die neue und die zu erwartende Straßenrandbe-
bauung stark belastet.
Es wird eine Gefährdung von Grundschülern auf dem Schulweg befürchtet.
• Des weiteren befürchtet der Eingeber bei ca. insgesamt 100 neuen Wohneinheiten eine
deutliche Verschlechterung der Parkplatzsituation für die Anwohner an der Stolbergstraße
und Auf der Horst. Durch den Ersatz der z. Zt. im Plangebiet bestehenden Stellplatzanla-
ge mit ca. 100 Einstellplätzen durch neue 54 Einstellplätze wird am Wohnheim die Park-
platzsituation im Umfeld des Plangebietes dahingehend verschlechtert, dass dort nach
Parkplätzen gesucht wird.
• Die Anwohner der betroffenen Straßen müssten Verkehrsbelastungen tragen, die aus ei-
ner hinteren Bebauung der Piusallee herrühren. Deshalb sei es näherliegend, das neue
Baugebiet von der Piusallee aus zu erschließen. Es wird angeregt, die privat genutzte
Anbindung an das Plangebiet für die Zu- und Abfahrt aus dem Baugebiet in die Piusallee
zu öffnen. Ein Abkürzungsverkehr von der Piusallee durch das Plangebiet zur Stolberg-
straße sei allein durch die schmale Fahrbahngasse nicht gegeben.
Es wird auch vorgeschlagen, den Verkehr des Plangebietes zu teilen, indem in der Mitte
eine Sperre auf der Straße errichtet wird, so dass der Verkehr zur einen Hälfte über die
Stolbergstraße und zur anderen Hälfte über die Piusallee fließen kann. Die zusätzliche
Belastung für das Schwesternwohnheim wird als gering angesehen.
Weiterhin wird angeregt, nur eine Ausfahrmöglichkeit aus dem Plangebiet in die Piusallee
zu schaffen. Hierdurch soll ein Rückstau von Einfahrern in das Plangebiet vermieden
werden. Eine Ein- und Ausfahrt soll nur für die Benutzer des neuen Parkplatzes an dem
Schwesternwohnheim möglich sein. Die Einfahrt in das Plangebiet könnte durch entspre-
chende Verkehrszeichen verboten werden. Weiterhin ließe sich eine Schranke errichten,
die nur von den Bewohnern des Plangebietes benutzt wird.
Stellungnahme
• Die Stolbergstraße, die innerhalb einer Tempo-30-Zone liegt, dient nicht nur der Erschlie-
ßung der unmittelbar angrenzenden Bebauung. Die Stolbergstraße nimmt als Verbin-
dungsstraße Verkehr von der Piusallee zum östlich angrenzenden Wohnquartier sowie
von der Straße Auf der Horst auf, an der als größerer Verkehrserzeuger das Verwal-
tungsgebäude der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe liegt. Sowohl an nördli-

3
cher wie auch an südlicher Seite der Stolbergstraße befinden sich neben der Wohnnut-
zung auch Büro- und Verwaltungsgebäude. Bisher war auch das Gebäude Stolbergstra-
ße 4, welches zu Wohnzwecken umgebaut worden ist, gewerblich genutzt. Beim Cha-
rakter des Wohnbereichs handelt es sich also nicht um reine Wohnnutzung sondern um
ein Allgemeines Wohngebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung.
Das Plangebiet des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt sowohl hinter der Stra-
ßenrandbebauung der Piusallee als auch der Stolbergstraße. Die Verkehrsanbindung
richtet sich unter Berücksichtigung aller einzelnen Belange nach funktional sinnvollen
bzw. notwendigen Erwägungen.
Der ca. 135 m lange Teilabschnitt der Stolbergstraße bis zur Piusallee sowie der dortige
Einmündungsbereich sind so breit trassiert, dass der durch das Baugebiet verursachte
Erschließungsverkehr problemlos aufgenommen werden kann. Bei einer Fahrbahnbreite
von ca. 9.50 m (und beidseitigen Bürgersteigen von ca. 2,50 m auf der südlichen und ca.
3,00 m auf der nördlichen Seite) verbleibt selbst bei beidseitigem Längsparken eine
Fahrgasse von ca. 5.50 m Breite, die auch für Begegnungsverkehre ausreichend ist. Der
Einmündungsbereich der Stolbergstraße in die Piusallee ermöglicht im Gegensatz zu ei-
ner (schmaleren) Zufahrt in Höhe Piusallee 14 übersichtliche Abbiegevorgänge.
Abkürzungsverkehre aus und in Richtung der Warendorfer Straße sind wegen verkehrs-
beruhigender Maßnahmen in der Gereonstraße, der Einbahnregelungen von Gereon- und
Brüderstraße sowie unattraktiver Linksabbiegevorgänge in die Warendorfer Straße wie
bisher untergeordnet.
Ein sicherer Schulweg für Grundschüler ist in der Stolbergstraße in ausreichender Breite
durch die beidseitig vorhandenen Gehwege gewährleistet. Des weiteren sieht die Pla-
nung an der Einmündung der Planstraße in die Stolbergstraße eine Hervorhebung der
Zufahrt vor, so dass einerseits Fußgänger auf die Zufahrt aufmerksam gemacht werden,
die Autofahrer andererseits zu langsamem Fahren animiert werden.
Eine unzumutbare Beeinträchtigung der Anwohner durch zusätzlichen Verkehr auf den
angrenzenden Straßen ist nicht zu erkennen. Dieser Anregung sollte daher nicht entspro-
chen werden. (Beschlussvorschlag 1.2.2)
• Im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind für insgesamt ca. 43 Wohn-
einheiten ca. 60 mögliche private Stellplätze, unter Berücksichtigung eines großzügig
bemessenen Überhangs, ausgewiesen. Zudem sind insgesamt 13 Besucherstellplätze im
öffentlichen Straßenraum vorgesehen. Damit ergibt sich insgesamt eine Anzahl von ca.
70 Stellplätzen im Plangebiet, die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen verursachen
können. Damit ist in ausreichender Anzahl die nach Landesbauordnung geforderte An-
zahl der notwendigen Stellplätze sowie der Parkplatzbedarf für Besucher eingehalten
bzw. mehr als ausreichend abgedeckt. Das neue Baugebiet wird die Parkplatzsituation im
Umfeld somit nicht belasten. Die erzeugte Stellplatznachfrage ist durch das Vorhaben
mehr als zufriedenstellend gelöst.
Für die Einzelbauvorhaben an der Stolbergstraße ist bzw. wird der Stellplatznachweis im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auf den Baugrundstücken (Tiefgaragen) er-
bracht und ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
Mit der Baugenehmigung der Stadt Münster vom 30.09.2004 zwecks Errichtung von 79
Stellplätzen auf dem Grundstück der Piusallee 14 ist der vollständige Ersatz der bau-
rechtlich notwendigen Stellplätze für das Schwesternwohnheim, das Schwimmbad sowie
weiterer auf das Grundstück eingetragener Baulasten nachgewiesen. Es besteht die Ver-
pflichtung, die Ersatzstellplätze vor Beseitigung der vorhandenen Stellplatzanlage herzu-
stellen.

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Somit ist eine Zunahme von Parkdruck im Umfeld des Plangebiets nicht gegeben. Dieser
Anregung sollte daher nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.2.3)
• Die private Grundstückszufahrt Piusallee 14 erschließt die in der Anzahl gleich gebliebe-
nen Parkplätze des Schwesternwohnheimes. Die Verlagerung der vorhandenen Park-
platzanlage wurde von der Stadt Münster bereits genehmigt und wird parallel zur Er-
schließung des Plangebietes neu errichtet. Zusätzlich ein- und ausfahrende Verkehre aus
dem Plangebiet in den fließenden Verkehr der Piusallee sind abzulehnen, weil in unmit-
telbarer Nähe des Einmündungsbereiches der Stolbergstraße ein verkehrlicher Konflikt-
punkt entstehen würde. Die Fahrbahnbreite der Piusallee ist relativ schmal, auf der gege-
nüberliegenden westlichen Seite bestehen Parkbuchen in Senkrechtaufstellung (Gefah-
renpunkt rückstoßender Verkehr), auf der östlichen Seite sind Längsparker eingerichtet,
welche zudem in Verbindung mit dem Radweg und einem Gehweg die Einsichtnahme in
die Straße beeinträchtigen. Die großzügig ausgebaute Einmündung der Stolbergstraße in
die Piusallee ist unter dem vorhandenen verkehrlichen Gesichtpunkten in der Lage, zu-
sätzliche Verkehre unproblematisch aufzunehmen und zu verkraften.
Eine Einbahnregelung unter Trennung des zu- und ausfahrenden Verkehrs des Plange-
biets über Piusallee und Stolbergstraße impliziert, wie der Eingeber mit seinen nachfol-
gend vorgeschlagenen Regelungsalternativen selbst zum Ausdruck bringt, erhebliche
Kontroll-, Organisations- bzw. technische Wartungsfragen, die einerseits schwerlich
durchzusetzen und außerdem in Bezug auf die Größe des Plangebiets mit ca. 43 Wohn-
einheiten sowie auf die vorne ausgeführte Charakterisierung der Stolbergstraße völlig un-
angemessen sind. Bezüglich der auch gewünschten Einbahnregelung sei zudem darauf
hingewiesen, dass damit (im Prinzip) zusätzlich die Hälfte des Verkehrs des Schwestern-
wohnheims durch das Baugebiet und über die Stolbergstraße fahren würde.
Den Anregungen sollte aus den vorstehenden Gründen nicht gefolgt werden. (Beschluss-
vorschläge 1.2.4)
3. Ein Eingeber regt an, dass die Lücken zwischen den Reihenhausblöcken entlang der östli-
chen Randbebauung an der Bahnlinie mit Schallschutzwänden aus Glas bis zur Traufhöhe
mit Ausnahme jeweils eines Personendurchgangs geschlossen werden.
Zur Begründung führt der Eingeber an, dass das erstellte Lärmgutachten seines Erachtens
den gesetzlichen Vorgaben entspreche, es sei aber nicht zukunftsorientiert angesichts der
europäischen Richtlinie 2002/49/EG. Nach dieser sei damit zu rechnen, dass die entspre-
chenden Berechnungsverfahren europaweit vereinheitlicht werden und mit Auflagen zur Er-
stellung von Aktionsplänen zur Lärmminderung dem Lärmschutz höheres Gewicht beigemes-
sen werde. In dem Zusammenhang gibt er zu bedenken, dass die zukünftigen Bewohner des
Gebietes nicht durch den Beurteilungspegel als Mittelwert sondern durch Einzelereignisse,
z.B. den täglichen Schwerlast-Güterzug nachts zwischen 2 und 3 Uhr gestört würden.
Stellungnahme
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens wurde für das Plangebiet ein Lärmschutzgutachten nach
den geltenden Rechtsvorschriften erstellt. Inhalt ist, Konfliktpunkte durch Lärmeinwirkung und
Lösungspotenziale aufzuzeigen. Zur Ermittlung der Beurteilungspegel und der Lärmpegelbe-
reiche wurde gemäß der Richtlinie Schall 03 die zulässigen Streckengeschwindigkeiten nach
Angabe der DB angesetzt. Es wurden nicht die tatsächlich in diesem Streckenabschnitt ge-
ringeren Geschwindigkeiten berücksichtigt.
Weitere Grundlage zur Ermittlung der im Bebauungsplan festzusetzenden Lärmpegelberei-
che ist der Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom
11.07.1988, Berücksichtigung des Schallschutzes im Städtebau, DIN 18005 – Teil 1, Ausga-
be 1987. Die Ermittlung der erforderlichen Luftschalldämmung der Außenbauteile und damit
auch der Fenster erfolgt nach der DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Ausgabe November
1989. Entsprechende Festsetzungen trifft der Bebauungsplan in zeichnerischer und textlicher
Form.

5
Die europäische Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) ist noch nicht in deutsches
Recht eingebunden.
Der Vorschlag, die Lücken zwischen den Reihenhausblöcken entlang der Bahnlinie mit
Schallschutzwänden aus Glas zu schließen, stellt eine zusätzliche Lärmschutzmaßnahme
dar, welche auf Grund des vorliegenden Ergebnisses des Schallgutachtens aber nicht not-
wendig ist.
Aus den vorgenannten Gründen sollte der Anregung nicht gefolgt werden. (Beschlussvor-
schlag 1.2.5)
4. Der Vorhabenträger wünscht, die überbaubaren Flächen der Baufelder westlich der öffentli-
chen Verkehrsfläche jeweils geringfügig zu erweitern.
Stellungnahme
Einer Änderung stehen keine städtebaulichen und stadtgestalterischen Belange entgegen.
Die Erweiterung des nordwestlichen Baufeldes reduziert die Vorgartenfläche um 1 m, die
nachbarliche Zustimmung zur gewünschten Änderung liegt vor. Mit den sonstigen Erweite-
rungen der Baufelder, jeweils angrenzend an öffentliche Flächen bzw. mit GFL-Recht belegte
Wegefläche, reduzieren sich dort die seitlichen Grenzabstände von 3,00 m auf 2,50 m. Hier-
gegen bestehen keine Bedenken, sofern die seitlichen Abstände durch offene Stellplätze ge-
nutzt werden
Den Anregungen sollte daher entsprochen werden. (Beschlussvorschlag 1.1.4)

Anlage 3 - Plan

33 Zeichen

Anlage 3
zur Vorlage Nr. 126/2005

Beschlussvorlage

7163 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 476: Stolbergstraße / Piusallee 
1. Beschluss über die Anregungen 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
10.03.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
16.03.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
16.03.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Über die vorliegenden Anregungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
Nr. 476: Stolbergstraße / Piusallee wird wie folgt Beschluss gefasst: 
 
1.1 Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 476 wird wie folgt geändert 
bzw. ergänzt: 
 
1.1.1 Für die geplante Bebauung westlich der Planstraße werden besondere schall-
schutztechnische Vorkehrungen (Lärmpegelbereich III) neu festgesetzt. (Anlage 1, 
Punkt 1) 
 
1.1.2 Die textliche Festsetzung Nr. 1.7 wird wie folgt ergänzt: 
Sofern die Baufelder zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Bahntrasse vollstän-
dig bebaut sind (lärmschützender Bauriegel), können Wohnhäuser westlich der öf-
fentlichen Erschließung mit einem Scha lldämmmaß gemäß Lärmpegelbereich II er-
richtet werden. (Anlage 1, Punkt 1) 
 
1.1.3 Folgender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen: 
Bei der Ausführung der Hochbauten sind mögliche Erschütterungen aus dem an 
das Plangebiet angrenzenden Bahnbetrieb –in Abhängigkeit vom Baugrund- zu be-
rücksichtigen (Prüfung im Bauantragsverfahren). (Anlage 1, Punkt 1) 
 
1.1.4 Die überbaubaren Grundstücksflächen werden teilweise geringfügig ausgeweitet. 
(Anlage 1, Punkt 4) 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0126/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau Philip / Herr  Hülk 
Ruf: 
492 6121 / 6190 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander 
wird den nachfolgenden Anregungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-
planes Nr. 476 nicht gefolgt: 
 
1.2.1 in den Bebauungsplan Hinweise zu den elektromagnetischen Einwirkungen aufzu-
nehmen. (Anlage 1, Punkt 1) 
 
1.2.2 dass die angrenzenden Straßen durch den zusätzlichen Verkehr unzumutbar beein-
trächtigt werden. (Anlage 1, Punkt 2) 
 
1.2.3 dass sich die Parkplatzsituation im Um feld des Plangebietes wesentlich verschlech-
tern wird. (Anlage 1, Punkt 2) 
 
1.2.4 das Plangebiet ganz oder teilweise von der Piusallee oder mit einer Einbahnstra-
ßenregelung zu erschließen. (Anlage 1, Punkt 2) 
 
1.2.5 festzusetzen, dass die Lücken zwischen den Reihenhausgrundstücken an der 
Bahnlinie mit Schallschutzwänden aus Glas geschlossen werden. (Anlage 1, Punkt 
3) 
 
2. Der gemäß den Beschlussvorschlägen 1.1.1 bis 1.1.4 geänderte bzw. ergänzte Entwurf des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 476: Stolbergstraße / Piusallee wird aufgrund der 
§§ 2 und 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch und den §§ 7 und 41 Ge-
meindeordnung NW als Satzung beschlossen.  
Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 476 wird ebenfalls beschlossen. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Durch die vorstehenden Beschlussvorschläge entstehen keine zusätzlichen Kosten und keine wei-
teren Folgekosten. 
Der Vorhabenträger übernimmt entsprechend dem Durchführungsvertrag die Kosten für den maß-
nahmenbedingten Erschließungsaufwand. 
 
 
Begründung: 
1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 476 hat vom 18.10. bis 
18.11.2004 öffentlich ausgelegen. Während der Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dar-
gestellten Anregungen vorgetragen über die entsprechend den Beschlussvorschlägen 1.1.1 
bis 1.2.5 Beschluss gefasst werden soll. 
 
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll entsprechend den Beschlussvor-
schlägen 1.1.1 bis 1.1.4 geringfügig geändert bzw. ergänzt werden. Diese Änderungen be-
rücksichtigen die vorgetragenen Anregungen und berühren nicht die Grundzüge der Planung. 
Der Vorhabenträger und die Betroffenen haben den Änderungen zugestimmt.  
Somit kann auf eine weitere Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bzw. auf eine erneute 
öffentliche Auslegung des geänderten Planentwurfes verzichtet werden. Der vorhabenbezo-
gene Bebauungsplan kann somit als Satzung beschlossen werden. (Beschlussvorschlag 2) 
 
3. Prüfauftrag zur verkehrlichen Anbindung (BV-Mitte 29.06.2004 / ASSVW 01.07.2004)  
Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, ob eine verkehrliche Anbindung durch eine einspuri-
ge Lösung (Einbahnstraße) von der Piusallee bzw. auf die Piusallee über das Grundstück Pi-
usallee 14 möglich ist. Es sind diesbezüglich Gespräche mit dem Eigentümer der privaten Zu-
wegung aufzunehmen.

- 3 - 
Prüfergebnis 
In der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 476 sind die Argumente für 
eine verkehrliche Anbindung des geplanten Wohngebiets über die Stolbergstraße und gegen 
eine Straßenanbindung an die Piusallee aufgeführt. 
Für die konzipierte verkehrliche Erschließung sprechen: 
- die Beurteilung der Piusallee und der Stolbergstraße aus verkehrlicher Sicht ( Straßentypus 
und Verkehrsausbau ) 
- die Beurteilung des Charakters des geplanten Wohngebiets ( Einfamilienhausbebauung mit 
Gärten, verkehrsberuhigter Straßenausbau/Aufenthaltsqualität) mit öffentlichem Kinder-
spielplatz an der Erschließungsstraße. 
 
Die Argumente sind im einzelnen detailliert in der Stellungnahme zu den Anregungen aus der 
Offenlegung dargelegt. (Anlage 1, Punkt 2) 
 
Vertiefend zu der bisherigen, in der Begründung des Bebauungsplanes genannten Argumenta-
tion wird darauf hingewiesen, dass mit einer Einbahnstraßenregelung und unter der Annahme, 
dass sie von den Verkehrsteilnehmern tatsächlich eingehalten würde, diese dann auch für die 
Benutzer des Parkplatzes des Schwesternwohnheimes ( ca. 80 Stellplätze ) gelten würde.  
Letztere würden also zusätzlich durch das geplante Wohngebiet und über die Stolbergstraße 
(in einer Richtung ) fahren. 
Die Folge: 
- wäre eine zusätzliche Belastung des geplanten Wohngebiets, die dem Bemühen der Stadt, 
familienfreundliche innenstadtnahe Wohngebiete zu schaffen widerspricht, 
- wäre ein zusätzliches Fahrzeugaufkommen auf der Stolbergstraße, welches etwa den Ge-
winn eines durch die Einbahnregelung reduzierten Fahrzeugaufkommens ausgleichen bzw. 
übersteigen würde. (ca. 80 St am Wohnheim gegenüber 43 geplanten Wohneinheiten.) 
- wären zusätzliche Untersuchungen hinsichtlich der verkehrstechnischen sowie der immis-
sionsschutzrechtlichen Auswirkungen. 
 
Die Beurteilung der einzelnen Aspekte und die abschließende Wertung der Erschließung des 
geplanten Wohngebietes erfolgte unabhängig von Eigentumsverhältnissen des Grundstücks 
Piusallee 14 (bzw. Teilen der Flurstücke 128 und 812) für eine solche Einbahnstraße.  
 
Nach Abwägung der unterschiedlichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und 
untereinander sollte die vorgesehene verkehrliche Erschließung des Wohngebietes nicht ver-
ändert werden. Aufgrund der obigen Ausführungen wurden keine Gesprächen mit dem Grund-
stückseigentümer geführt. 
 
I.V. 
 
 
 
Schultheiß  
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
1. Anregungen 
2. Begründung 
3. Plan (verkleinert)

Beratungsverlauf (4)

08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2005 Hauptausschuss
TOP 12.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2005 Rat
TOP 19.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Bebauungsplan Nr. 476 (amtlicher Umring) amtlich
  • Stolbergstraße 4
  • Piusallee 14
  • Warendorfer Straße
  • Gereonstraße
  • Brüderstraße
  • Auf der Horst

Bebauungsplan Nr. 476

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Stolbergstraße / Piusallee

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0126/2005
Typ
Vorlage
Datum
11.02.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37