mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE FRAKTION betreffend "Aberkennung von Ehrenbürgerwürde DuMont" (AN/1867/2023)

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 3399/2023 vom 25.10.2023

Stand: Am 26.10.2023 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

    PDF

    Herunterladen: Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 25.10.2023 3399/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 26.10.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE FRAKTION betreffend "Aberkennung von Ehrenbürgerwürde DuMont" (AN/1867/2023) Zu den Fragen 1. Wie sind die Voraussetzungen für eine Aberkennung einer einmal erteilten Eh- renbürgerschaft? Es wird um Erläuterung anhand von Beispielen gebeten. 2. Sind aus Sicht der Stadtverwaltung, insbesondere der Oberbürgermeisterin diese Voraussetzungen erfüllt? Es wird hierzu um detaillierte Ausführungen ge- beten. 3. Welche Maßnahmen, werden stadtseitig ergriffen, um Druck auf den geschäfts- führenden Vorstand und Aufsichtsrat des DuMont-Konzerns auszuüben? nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Informationen zu Kölner Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürgern sind auf der Homepage der Stadt Köln veröffentlicht: www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/ehrenbuerger/ Über die Verleihung oder Entziehung des Ehrenbürgerrechts entscheidet der Rat mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner gesetzlichen Mitglieder. Die Gemeindeordnung NRW legt in § 34 außerdem fest. § 34 Ehrenbürgerrecht und Ehrenbezeichnung (1) Die Gemeinde kann Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Sie kann langjährigen Rats- mitgliedern, Bürgermeisterinnen oder Bürgermeistern und Ehrenbeamten nach ihrem Ausscheiden eine Ehrenbezeichnung verleihen. (2) Beschlüsse über die Verleihung oder die Entziehung des Ehrenbürgerrechts und über die Entziehung einer Ehrenbezeichnung fasst der Rat mit einer Mehr- heit von zw ei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder. Zur Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Frau Hedwig Neven DuMont für ihr soziales Engagement wird auf die Begründung in der Beschlussvorlage zur Sitzung des Rates am 6. Februar 2020 (0046/2020) verwiesen. 2 Die Oberbürgermeisterin hat zur Schließung des Druckzentrums nach Gesprächen mit Mitgliedern des Betriebsrats am 6. Oktober 2023 in einer Pressemitteilung Stellung genommen. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 26.10.2023

    Rat

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz