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A-N/0003/2014

Tempobegrenzung auf der Straße "Zum Rieselfeld"

Antrag an die BV Nord 17.02.2014

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 25.02.2014, TOP 6.3

Stellungnahme A-N-0003-2014

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Originalantrag A-N/0003/2014

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Zwischenbericht - A-N-0003-2014

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Stellungnahme A-N-0003-2014

2556 Zeichen

32 2 7100/ BV-Nord 04.11.2015

Herr Pivl | “ 32 92

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An die en 1. Herm Bezirksbürgermeister
Bezirksvertretung -_  DezementL | onen

Münster-Nord
Eing. 09. NOV. 201

ur nächsten Sitzung

Herrn Stadtrat Heuer

über
33.25
Frau Remmers

Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Straße Zum Ric

nn

Antrag Nr. A-N/0003/2014 der CDU-

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West bittet zu prüfen, ob die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf der Straße Zum Rieselfeld auf der Stecke parallel zu den Bahn-
gleisen von 70 auf 50 km/h reduziert werden kann. Auf die erfolgten Zwischenmitteilungen
vom 08.07.2014 und 29.05.2015 wird Bezug genommen (siehe Anlagen 1, 2) und nachfol-
gend berichtet:

Der betreffende Streckenabschnitt befindet sich außerhalb geschlossener Ortschaften. Da-
her gilt hier grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Bereits im
Jahre 1998 wurde im Hinblick auf die unterschiedlichen Verkehrsarten, wie Fahrzeuge, Rad-
fahrer und ggf. auch Fußgänger, die Geschwindigkeit auf 70 km/h beschränkt.

Zur Feststellung des aktuellen Geschwindigkeitsniveaus wurden Messungen mit dem Seiten-
radarmessgerät durchgeführt. Die Messergebnisse umfassen den Zeitraum vom 28.09. bis
21.10.2015. Bei der Ermittlung des Geschwindigkeitsniveaus ist die sogenannte v85 von
Relevanz. Dabei handelt es sich um die Geschwindigkeit, die von 85 Prozent der Verkehrs-
teilnehmer/innen nicht überschritten wird. Bei der Auswertung wurde festgestellt, dass die
gemessenen Geschwindigkeiten in Fahrtrichtung Holtmannsweg einen Wert von 71 km/h
und in Gegenrichtung einen Wert von 68 km/h ergeben. In der Einzelbetrachtung bezogen
auf die Verkehrsart PKW ergibt sich in Fahrtrichtung Holtmannsweg ein Wert von 74 km/h
und in Gegenrichtung ein Wert von 71 km/h. Es bleibt festzuhalten, dass die angeordnete
Höchstgeschwindigkeit nur geringfügig überschritten wird. Im stadtweiten Vergleich ist dies
ein guter Wert.

Nach Mitteilung der Polizei besteht im betreffenden Streckenabschnitt keine Unfalllage.
Gleichwohl werden dort sowohl Radar- als auch Lasermessungen von der Polizei durchge-
führt. Soweit Verstöße vorliegen, handelt es sich nach Informationen des Verkehrsdienstes
der Polizei um Geschwindigkeitsüberschreitungen im unteren Niveau. Diese wurden nahezu
ausschließlich durch die Erhebung von Verwarnungsgeldern geahndet.

Vor dem geschilderten Hintergrund ist eine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit von 70
auf 50 km/h nicht erforderlich und rechtlich nicht möglich.

ANWG

Schulze-Werger

Originalantrag A-N/0003/2014

1104 Zeichen

NZ cD U MÜNSTER

Fraktion in der
Bezirksvertretung Münster-Nord

Stadt Münstejl
‚Amt für Bürger- und Ratsservifg
\ Bezirksverwaltung Norg,

17 Feb, 2014

Münster, 14.02.2014

Antrag:

Die BV Nord möge beschließen:

die Verwaltung wird gebeten, auf der Straße „Zum Rieselfeld“ in dem Bereich zwischeri Hof
Greiwing und Bahnübergang Coermühle eine Tempobegrenzung auf 50 km/h einzuführen,

Begründung:

Aufgrund der aktuell zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h kommt es in diesem
Bereich immer wieder zu erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen und zu gefährlichen
Situationen im Zusammenhang mit dort den Straßenraum.nutzenden Fußgängern, Radfahrern

und anderen langsamer fahrenden Verkehrsteilnehmern.

Weitere Begründung ggf. mündlich

Bloch 'Abbing _ Meier Tebbe und Fraktion
B
' CDU-Kreisverband Münster e.V. CDU-Fraktion in der BV Nord
Mauritzstraße’4-6 + 48143 Münster Vorsitzender: Olaf Bloch
. Telefon (02 51) 4 18 42-0 Guerickeweg 25, 48159 Münster
Telefax (02 51) 4 18 42-44 5 ‚Telefon (0251) 212183

post@cdu-! muenster. de + www. cdu-muenster.de "  „‚olaf.bloch@drv-westfalen.de

Zwischenbericht - A-N-0003-2014

1262 Zeichen

op£- 6.

32 23 7100/Z - BV Münster-Nord 29.05.2015
Frau Stoy 32 84

Stadt Mü
‚Amt für En u

Bezirksverwali ng NO ;

An die Bezirksvertretung
Münster-Nord

über
Herrn Stadtrat Heuer

über
33.2 - Frau Remmers

Zwischennachricht: &

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord bittet, die zulässige Höchstge-
schwindigkeit auf der Straße Zum Rieselfeld auf der Strecke parallel zu den Bahngleisen
von 70 auf 50 km/h zu reduzieren.

Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion konnte nicht in die Vorlage \/0084/2015 aufge-
nommen werden, da die entsprechenden Kriterien für eine Harmonisierung des Straßenver-
laufs nicht vorliegen. )

Bei der bislang vorgenommenen Prüfung konnte jedoch der Freizeitverkehr von Frühjahr bis
Herbst noch nicht berücksichtigt werden. Um die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort bes-
ser und umfassend einschätzen zu können, wird daher in diesem Jahr eine Verkehrszählung
auf der Straße Zum Rieselfeld (Strecke parallel zu den Bahngleisen) vorgenommen werden.
Erst nach dieser Zählung kann der Antrag abschließend bewertet werden.

hi Auf Grund dieses Zeitablaufs wird die Prüfung des Antrags gegen Ende 2015/ Anfang 2016
abgeschlossen werden können. Der Bezirksvertretung Münster-Nord wird direkt berichtet.

2

Schulze-Wer) er

Beratungsverlauf (1)

25.02.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Guerickeweg 25
  • Zum Rieselfeld
  • Mauritzstraße
  • Holtmannsweg
  • Coermühle

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
A-N/0003/2014
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
17.02.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37