A-N/0003/2014
Tempobegrenzung auf der Straße "Zum Rieselfeld"
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Stellungnahme A-N-0003-2014
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32 2 7100/ BV-Nord 04.11.2015 Herr Pivl | “ 32 92 | 1 L.Noy . | . | ie 1 Kopie an: Br An die en 1. Herm Bezirksbürgermeister Bezirksvertretung -_ DezementL | onen Münster-Nord Eing. 09. NOV. 201 ur nächsten Sitzung Herrn Stadtrat Heuer über 33.25 Frau Remmers Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Straße Zum Ric nn Antrag Nr. A-N/0003/2014 der CDU- Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West bittet zu prüfen, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Straße Zum Rieselfeld auf der Stecke parallel zu den Bahn- gleisen von 70 auf 50 km/h reduziert werden kann. Auf die erfolgten Zwischenmitteilungen vom 08.07.2014 und 29.05.2015 wird Bezug genommen (siehe Anlagen 1, 2) und nachfol- gend berichtet: Der betreffende Streckenabschnitt befindet sich außerhalb geschlossener Ortschaften. Da- her gilt hier grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Bereits im Jahre 1998 wurde im Hinblick auf die unterschiedlichen Verkehrsarten, wie Fahrzeuge, Rad- fahrer und ggf. auch Fußgänger, die Geschwindigkeit auf 70 km/h beschränkt. Zur Feststellung des aktuellen Geschwindigkeitsniveaus wurden Messungen mit dem Seiten- radarmessgerät durchgeführt. Die Messergebnisse umfassen den Zeitraum vom 28.09. bis 21.10.2015. Bei der Ermittlung des Geschwindigkeitsniveaus ist die sogenannte v85 von Relevanz. Dabei handelt es sich um die Geschwindigkeit, die von 85 Prozent der Verkehrs- teilnehmer/innen nicht überschritten wird. Bei der Auswertung wurde festgestellt, dass die gemessenen Geschwindigkeiten in Fahrtrichtung Holtmannsweg einen Wert von 71 km/h und in Gegenrichtung einen Wert von 68 km/h ergeben. In der Einzelbetrachtung bezogen auf die Verkehrsart PKW ergibt sich in Fahrtrichtung Holtmannsweg ein Wert von 74 km/h und in Gegenrichtung ein Wert von 71 km/h. Es bleibt festzuhalten, dass die angeordnete Höchstgeschwindigkeit nur geringfügig überschritten wird. Im stadtweiten Vergleich ist dies ein guter Wert. Nach Mitteilung der Polizei besteht im betreffenden Streckenabschnitt keine Unfalllage. Gleichwohl werden dort sowohl Radar- als auch Lasermessungen von der Polizei durchge- führt. Soweit Verstöße vorliegen, handelt es sich nach Informationen des Verkehrsdienstes der Polizei um Geschwindigkeitsüberschreitungen im unteren Niveau. Diese wurden nahezu ausschließlich durch die Erhebung von Verwarnungsgeldern geahndet. Vor dem geschilderten Hintergrund ist eine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit von 70 auf 50 km/h nicht erforderlich und rechtlich nicht möglich. ANWG Schulze-Werger
Originalantrag A-N/0003/2014
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NZ cD U MÜNSTER Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord Stadt Münstejl ‚Amt für Bürger- und Ratsservifg \ Bezirksverwaltung Norg, 17 Feb, 2014 Münster, 14.02.2014 Antrag: Die BV Nord möge beschließen: die Verwaltung wird gebeten, auf der Straße „Zum Rieselfeld“ in dem Bereich zwischeri Hof Greiwing und Bahnübergang Coermühle eine Tempobegrenzung auf 50 km/h einzuführen, Begründung: Aufgrund der aktuell zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h kommt es in diesem Bereich immer wieder zu erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen und zu gefährlichen Situationen im Zusammenhang mit dort den Straßenraum.nutzenden Fußgängern, Radfahrern und anderen langsamer fahrenden Verkehrsteilnehmern. Weitere Begründung ggf. mündlich Bloch 'Abbing _ Meier Tebbe und Fraktion B ' CDU-Kreisverband Münster e.V. CDU-Fraktion in der BV Nord Mauritzstraße’4-6 + 48143 Münster Vorsitzender: Olaf Bloch . Telefon (02 51) 4 18 42-0 Guerickeweg 25, 48159 Münster Telefax (02 51) 4 18 42-44 5 ‚Telefon (0251) 212183 post@cdu-! muenster. de + www. cdu-muenster.de " „‚olaf.bloch@drv-westfalen.de
Zwischenbericht - A-N-0003-2014
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op£- 6. 32 23 7100/Z - BV Münster-Nord 29.05.2015 Frau Stoy 32 84 Stadt Mü ‚Amt für En u Bezirksverwali ng NO ; An die Bezirksvertretung Münster-Nord über Herrn Stadtrat Heuer über 33.2 - Frau Remmers Zwischennachricht: & Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord bittet, die zulässige Höchstge- schwindigkeit auf der Straße Zum Rieselfeld auf der Strecke parallel zu den Bahngleisen von 70 auf 50 km/h zu reduzieren. Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion konnte nicht in die Vorlage \/0084/2015 aufge- nommen werden, da die entsprechenden Kriterien für eine Harmonisierung des Straßenver- laufs nicht vorliegen. ) Bei der bislang vorgenommenen Prüfung konnte jedoch der Freizeitverkehr von Frühjahr bis Herbst noch nicht berücksichtigt werden. Um die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort bes- ser und umfassend einschätzen zu können, wird daher in diesem Jahr eine Verkehrszählung auf der Straße Zum Rieselfeld (Strecke parallel zu den Bahngleisen) vorgenommen werden. Erst nach dieser Zählung kann der Antrag abschließend bewertet werden. hi Auf Grund dieses Zeitablaufs wird die Prüfung des Antrags gegen Ende 2015/ Anfang 2016 abgeschlossen werden können. Der Bezirksvertretung Münster-Nord wird direkt berichtet. 2 Schulze-Wer) er
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Guerickeweg 25
- Zum Rieselfeld
- Mauritzstraße
- Holtmannsweg
- Coermühle
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-N/0003/2014
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 17.02.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37