0823/2021
238. Änderung des Flächennutzungsplanes Arbeitstitel: "Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet" in Köln-Dellbrück Anhörung der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben
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Anlage 5b Forumsprotokoll zum Onlinedialog
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Anlage 5b Forumsprotokoll zum Onlinedialog zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept "Möhl-Areal“ in Köln-Dellbrück und zur 238. Änderung des Flächennutzungsplans „Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet“ in Köln-Dellbrück Termin: vom 20.11.2020 bis zum 04.12.2020 Portal: https://www.mitwirkungsportal-koeln.de Anregungen: 19 Einträge Hintergrund: Wegen der Einschränkungen durch das Corona-Virus musste auf eine Informationsveranstaltung vor Ort verzichtet werden. Als Alternative wurde das Mitwirkungsportal der Stadt Köln genutzt, um die Öffentlichkeit frühzeitig über die Planung zu informieren und die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Durch die vorherige öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt und in der örtlichen Presse, sowie die Verteilung von Flyern rund um das Plangebiet und dem Aushang von Plakaten im Umfeld sowie am Bezirksrathaus Mülheim wurde auf das Angebot zum Online-Dialog hingewiesen. Inhalte und Angebote: Analog zu einer Abendveranstaltung begrüßte Herr Bezirksbürgermeister mit einer Videoansprache alle Besucher*innen und forderte zur Beteiligung im Mitwirkungsportal auf. Wesentliche Inhalte der Planung wurden auf der Webseite aufgeführt sowie eine Erläuterung zum Bauleitplanverfahren über eine vertonte Videodatei zur Verfügung gestellt. Über Links zur städtischen Bauleitplanungswebseite bestand das Angebot zur weiteren Information. Die interessierte Öffentlichkeit hatte sodann die Möglichkeit, online Anregungen vorzubringen und bereits vorgebrachte Anregungen zu kommentieren. Es bestand die Erforderlichkeit, sich zu registrieren, jedoch ohne Pflicht zur Angabe von Klarnamen oder der Adresse. Resonanz und Themen: Im Dialogforum konnten insgesamt 19 Einträge verzeichnet werden. Davon sind 13 als Thesenbeitrag und 6 als Kommentar abgegeben worden. Von den 13 Thesen wurden 4 kommentiert. Die Thesenbeiträge beschäftigten sich mit folgenden Themen: • Allgemeine Bedeutung des Vorhabens/ der Planung für Dellbrück; • Erschließung und Stellplätze; • Freiräume, Spielplätze, Begrünung, Klima und Ökologie; • Bebauungs- und Nutzungskonzept; • Erhalt der Zirkusfabrik. Alle Anregungen, die im Rahmen der Beteiligungsmöglichkeiten vorgebracht wurden, sind inklusive Abwägungsvorschläge durch die Verwaltung der Anlage 5a zu entnehmen. gez. Norbert Fuchs gez. Alice Wegmann (Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Mülheim) (Schriftführerin)
Anlage 4 Begründung
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A N L A G E 4
Begründung gem. § 2a Baugesetzbuch (BauGB)
zur 238. Änderung des Flächennutzungsplanes
Arbeitstitel: „Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet“ in Köln-
Dellbrück
hier: Änderung der Darstellungen von Gewerbegebiet (GE), Wohnbaufläche (W) mit
Spielplatz (unbestimmter Standort) und Fläche für Bahnanlagen in gemischte Baufläche (M)
mit Spielplatz sowie Sonstiges Sondergebiet (SO) „großflächiger Einzelhandel“ und Fläche
für Bahnanlagen
Stand: Februar 2021
1. Gebietsbeschreibung
Größe des Plangebietes
Das Plangebiet weist eine Größe von circa 10,6 ha auf. Es umfasst den Geltungsbereich des
Bebauungsplans „Möhl-Areal“ sowie das östlich angrenzende Gewerbegebiet.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Dellbrück des rechtsrheinischen Stadtbezirks
Mülheim.
Es liegt als gewachsenes Gewerbegebiet zwischen der nördlich verlaufenden S-Bahn-Linie
und der südlich verlaufenden Bergisch Gladbacher Straße (B 506) in direkter Nachbarschaft
zu Wohnsiedlungen im Westen und Süden. Das Plangebiet reicht östlich bis zur
Eschenbruchstraße und grenzt westlich an die Möhlstraße.
Das Gewerbegebiet LESKAN-Park (mit Bürogebäuden, Lagerhallen und gemischt genutzten
Gebäuden (unter anderem Werkstätten, Produktionsstätten und Technikflächen)) befindet
sich in direkter Nachbarschaft nördlich der Bahntrasse. Dort sind neben
Gastronomiebetrieben, ein Hotel, ein Schulungszentrum der Deutschen Bahn, ein
Freizeitzentrum und weitere Einrichtungen mit überwiegender Gewerbenutzung ansässig.
Das Plangebiet liegt teilweise innerhalb des Stadtteilzentrums Dellbrück im Sinne des
städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts bzw. in dessen unmittelbarer
Nachbarschaft.
Derzeitige Nutzungen im Plangebiet
Das Plangebiet ist derzeit zum Großteil von gewerblicher Nutzung geprägt. Eine umfassende
Bestandsaufnahme der bestehenden Nutzungen erfolgte vorab der Aufnahme der
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Planungen.
Beispielsweise finden sich hier ein Gärtnereibetrieb, ein Wohnwagenhandel, Lager- und
Logistikhallen, Büro- und Praxisflächen, Proberäume und vieles mehr. Zudem ist auf der
Fläche ein Lebensmittelmarkt ansässig, eine Fastfood-Filiale sowie eine Veranstaltungs- und
Freizeitstätte.
Entlang der Möhlstraße, der Bergisch Gladbacher Straße und der Eschenbruchstraße findet
sich straßenbegleitend Wohnnutzung.
Soziale Infrastruktur
Kindertageseinrichtungen
In der Umgebung finden sich der Waldorfkindergarten In der Aue, der städtische
Kindergarten Im Riephagen, die Kindertagesstätte St. Joseph sowie die evangelische
Kindertagesstätte Dellbrück/ Holweide in der Hagedornstraße.
Schulen
Die nächstgelegenen Schulen sind die Gemeinschaftsgrundschule Dellbrücker Hauptstraße,
die katholische Grundschule Dellbrück an der Thurner Straße, die Grundschule Urnenstraße
sowie die Gesamtschule Dellbrücker Mauspfad.
Kultur/ Freizeit/ Sport
In der Umgebung finden sich der Tennisclub TC Grün-Weiß Dellbrück e. V., der Tennisverein
TV Dellbrück 1895 e. V., der Reitsportverein Hardthof e. V. und Fußballplätze auf dem
Flachsacker.
Im Plangebiet selbst leisten u. a. eine Musikschule, Proberäume und die „Zirkusfabrik“ einen
Beitrag zur Freizeitbeschäftigung von Kindern und Jugendlichen und zum kulturellen Leben
in Dellbrück und über den Stadtteil hinaus.
Nahversorgung
Die Dellbrücker Hauptstraße, die westlich des an der Möhl-Straße endenden Plangebiets
verläuft, befindet sich nur wenige Minuten entfernt und weist als Stadtteilzentrum (siehe
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln) – eine hohe Konzentration von
Einzelhandels- und Dienstleistungsangeboten auf.
Im Plangebiet selbst befindet sich ein Lebensmittelmarkt mit Vollsortiment auf ca. 1.900 m²
Verkaufsfläche, der im Zuge der weiteren Planungen durch einen Neubau an der Bergisch
Gladbacher Straße ersetzt werden soll.
Grün- und Freiraum
Der Thurner Wald im Nordosten und die Dellbrücker Heide im Nordwesten sind fußläufig
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erreichbar. Nördlich der Dellbrücker Heide befindet sich zudem der Höhenfelder See.
Bestehende Erschließungssituation
Motorisierter Individualverkehr
Das Plangebiet ist durch öffentliche Straßen erschlossen. Es schließt mit der südlichen
Grenze direkt an die Bergisch Gladbacher Straße (B 506). Über die B 506 ist die BAB 3 mit
der Anschlussstelle Köln-Dellbrück in circa 10 Minuten zu erreichen. Damit ist das Plangebiet
gut an den Kölner Autobahnring und das Regional- und Fernstraßennetz angeschlossen.
Die umliegenden Straßen sind zum Großteil für Fußgänger und Radfahrer ausgebaut. So
verfügt die Bergisch Gladbacher Straße beispielsweise beidseitig über Rad- und Gehwege.
Eine öffentliche Fuß- und Radwegeverbindung durch das Plangebiet selbst ist derzeit nicht
vorhanden.
Öffentlicher Personennahverkehr
Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Umgebung zum nördlich gelegenen S-Bahnhof
Köln-Dellbrück mit direkter S-Bahn Anbindung an den Kölner Hauptbahnhof, das Kölner
Stadtzentrum, Richtung Bergisch Gladbach, sowie Richtung Düsseldorf Flughafen. Über
Köln-Messe/ Deutz erreicht man den Flughafen Köln/ Bonn.
Weiterhin verkehren hier die Buslinien 154, 435 und 436 zu den Kölner Stadtteilen Porz und
Dünnwald sowie nach Bergisch Gladbach. Südlich vom Plangebiet befindet sich fußläufig
(circa 750 Meter) die Straßenbahnstation Köln-Dellbrück Hauptstraße. Hier verkehren die
Stadtbahnlinien 3 und 18 in Richtung Bocklemünd bzw. Bonn Hauptbahnhof.
Technische Infrastruktur
Die Anschlusspunkte an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsanlagen befinden sich in der
Möhlstraße, der Eschenbruchstraße sowie in der Bergisch Gladbacher Straße.
Das Schmutzwasser der zukünftigen Bebauung kann der vorhandenen
Mischwasserkanalisation dieser Straßen zugeführt werden.
Bodensituation
Der Boden im Plangebiet ist überwiegend versiegelt. Durch die Planung erfolgt keine
erstmalige Versiegelung der Fläche.
Der Bestand ist aufgrund der vorhandenen Gewerbenutzungen möglicherweise mit Altlasten
belegt. Nach aktuellem Kenntnisstand ist eine Altlastenuntersuchung im Rahmen der
nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung notwendig.
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2. Anlass und Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans
Vor dem Hintergrund steigender Einwohnerzahlen und dem damit einhergehenden Bedarf an
Wohnraum in der Stadt Köln stellt das Planungsareal aufgrund seiner guten Anbindung an
den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und an die umliegenden Straßen eine gut
erschlossene Potentialfläche für die wohnbauliche Entwicklung im Kölner Stadtteil Dellbrück
dar.
Anlässlich der Aufstellung des Bebauungsplans für das „Möhl-Areal“ werden die bisherigen
Ziele des Flächennutzungsplans, in diesem Bereich im Wesentlichen ein Gewerbegebiet und
in den Randbereichen Wohnbauflächen zu entwickeln, darauf hin untersucht, ob sie für die
Zukunft modifiziert werden sollen.
Ein erstes Planungskonzept für den Bebauungsplan sagt aus, dass auf dem sogenannten
„Möhl-Areal“ – zwischen Möhlstraße und Rewe-Markt – zukünftig eine Mischung aus
Wohnen, mit dem Wohnen verträglichem Gewerbe und großflächigem Einzelhandel
entstehen soll.
Diese Planungsüberlegungen werden in einem städtebaulichen „Qualifizierungsverfahren“
konkretisiert. Dabei treten mehrere Planungsbüros mit Entwürfen in den Wettbewerb. Es gilt,
langfristige Entwicklungsperspektiven für das angrenzende Gewerbegebiet an der Bergisch
Gladbacher Straße als gemischt genutztes Quartier zu entwickeln. Auch heute schon ist der
Gesamtbereich durch eine lebhafte Mischung aus kulturellen Einrichtungen, Handwerk,
Dienstleistung, Handel, Gastronomie und sonstigem Gewerbe sowie Wohnen geprägt.
Die Zielsetzung gemischter Quartiere sowie großflächigen Einzelhandels ist nicht aus den
Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt, der bislang zwischen einem
Gewerbegebiet und Wohnbauflächen differenziert.
Daher wird der Flächennutzungsplan in einem förmlichen Verfahren nach den Regelungen
des Baugesetzbuchs geändert. Dabei wird im Sinne des Beschlusses im
Stadtentwicklungsausschuss am 16. Juni 2020 für das gesamte Gebiet im Wesentlichen eine
gemischte Baufläche dargestellt. Es soll eine schrittweise Entwicklung ermöglicht werden, in
der zuerst das sogenannte „Möhl-Areal“ zur Umsetzung gelangt.
3. Verfahrensverlauf
Einleitung der Flächennutzungsplanänderung und Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2020 im
Rahmen eines Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans mit dem Arbeitstitel: „Möhl-
Areal“ in Köln-Dellbrück beschlossen, dass für das gesamte Gebiet eine schrittweise
Entwicklung zu einer gemischten Nutzung vorgesehen werden soll, bei der zuerst das
sogenannte Möhl-Areal zur Umsetzung gelangt.
Im Weiteren wurde beschlossen, dass der Flächennutzungsplan in einem Parallelverfahren
geändert werden soll.
Die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren kommt aufgrund des deutlich
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größeren Plangebietes nicht in Betracht. Die Änderung wird daher in einem eigenständigen
Verfahren, jedoch inhaltlich und zeitlich abgestimmt auf das Bebauungsplanverfahren,
durchgeführt.
Zudem wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz
1 Baugesetzbuch (BauGB) nach dem sogenannten „Modell 2“ als Abendveranstaltung
beschlossen.
In Bezug auf die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung hat der
Stadtentwicklungsausschuss in der gleichen Sitzung entschieden (1483/2020), während der
Pandemie -zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020-, die bereits nach Modell 2
(Abendveranstaltung) beschlossenen, aber noch nicht durchgeführten frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligungen abweichend von der ursprünglichen Beschlusslage im Regelfall
in Form eines von außen lesbaren Aushangs für die Dauer von zwei Wochen durchzuführen.
Ergänzt wird dieser Aushang durch die Bereitstellung der Planunterlagen auf der städtischen
Internetseite.
Auf das Beteiligungsverfahren, wurde über einen in die Briefkästen im engeren Umkreis des
Plangebietes (500 m Radius) zu verteilenden Flyer sowie in der amtlichen Bekanntmachung
im Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 89 vom 11.11.2020 mit Link zur Internetseite hingewiesen.
Zusätzlich zum Amtsblatt erfolgte die Bekanntmachung für Vorhaben nach Modell 2
ergänzend auch über den Kölner Stadtanzeiger und die Kölner Rundschau.
Diese Vorgehensweise kam sowohl im Bebauungsplanverfahren als auch in der zeitgleich
verlaufenden 238. Änderung des Flächennutzungsplans „Möhl-Areal und angrenzendes
Gewerbegebiet“ in Köln-Dellbrück zur Anwendung.
Da aufgrund der Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19 keine Abendveranstaltung
stattfinden konnte, lud Herr Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs mit der Bekanntmachung im
Amtsblatt am 11. November 2020 zudem zu einem Onlinedialog auf dem städtischen
Mitwirkungsportal ein. Interessierte Bürgerinnen und Bürger hatten im Zeitraum der
Frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20. November bis
einschließlich 4. Dezember 2020 in einem Online-Forum die Möglichkeit, sich zur Planung
auszutauschen, Fragen zu stellen und ihre Anregungen einzubringen.
In Form eines Forumsprotokolls finden die hier vorgebrachten Kommentare nach Abwägung
durch die politischen Gremien als Hinweise bzw. Vorgaben für das städtebauliche
Qualifizierungsverfahren Eingang in die weitere Planung. Zudem bestand die Möglichkeit
eine Stellungnahme auch per Brief oder Email abzugeben.
Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Da die 238. Änderung des Flächennutzungsplans „Möhl-Areal und angrenzendes
Gewerbegebiet“ einen erheblich größeren Geltungsbereich umfasst als das
Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ wird der Flächennutzungsplan in einem
eigenständigen Verfahren, jedoch zeitlich abgestimmt auf das Bebauungsplanverfahren
geändert. Da die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange zum Bebauungsplan im Zeitraum vom 22. Januar bis einschließlich 26. Februar
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2020 erfolgte, wird dieser Verfahrensschritt auf Ebene der Flächennutzungsplanung
zeitversetzt nachvollzogen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 16.11.2020 bis einschließlich 05.01.2021 statt.
Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wurde für einen auf dessen Hinweis nachträglich
beteiligten Träger öffentlicher Belange bis zum 15.02.2021 verlängert.
4 Darstellung im Flächennutzungsplan (bestehende Situation)
Im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist das Plangebiet im Wesentlichen als
„Gewerbegebiet (GE)“ dargestellt. Zur Möhlstraße, zur Bergisch Gladbacher Straße und zur
Eschenbruchstraße bestehen „Wohnbauflächen (W)“. Durch ein nicht verortetes Signet
„Spielplatz“ wird ein Bedarf an Spielflächen in diesem Bereich dargestellt. Im Vorbereich des
S-Bahnhofs sowie teilweise in heute gewerblich genutzten Bereichen stellt der
Flächennutzungsplan „Fläche für Bahnanlagen“ dar.
5 Berücksichtigung anderer Planungen
Regionalplan
Die zeichnerische Festlegung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt Region Köln, weist das Plangebiet als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)
aus.
Nach den textlichen Festlegungen des Regionalplans sind folgende Ziele für die Änderung
des Flächennutzungsplans wesentlich:
Ziel 1
Im Sinne der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung und zur
Verwirklichung der landesplanerisch angestrebten Schwerpunktbildung soll sich die
Siedlungsentwicklung der Gemeinden auf den Flächen vollziehen, die im
Regionalplan als Siedlungsbereiche dargestellt sind. Innerhalb der Siedlungsbereiche
soll sich die gemeindliche Siedlungstätigkeit vorrangig auf Siedlungsschwerpunkte
ausrichten.
Ziel 2
Siedlungsbereiche dürfen durch die Darstellung und Festsetzung von Bauflächen
bzw. Baugebieten in der Bauleitplanung jeweils nur soweit in Anspruch genommen
werden, wie es der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung i. S. der §§ 1 und 1a
BauGB entspricht. (…) Die erneute Nutzung ehemals bebauter Bereiche sowie die
Schließung von Baulücken hat Vorrang vor der Inanspruchnahme neuer Flächen. (…)
Die geplante Siedlungsentwicklung konzentriert sich auf einen Siedlungsbereich, der
teilweise innerhalb des „Stadtteilzentrums Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße“ gemäß
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt, im Übrigen in unmittelbarer Nähe.
Zudem wird die vorhandene Infrastruktur (Ver- und Entsorgung, ÖPNV, Nahversorgung)
genutzt.
Der heute bereits mit überwiegend gewerblicher Nutzung bebaute Bereich soll im Zuge einer
Entwicklung zu einer gemischten Nutzung nach den Grundsätzen der Bauleitplanung und
den ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz gemäß den Regelungen des
Baugesetzbuchs umstrukturiert werden.
Daher ist die Planung mit den Zielen der generellen Entwicklung des Siedlungsraums
vereinbar.
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt außerhalb von Schutzgebieten, die im Landschaftsplan der Stadt Köln
festgelegt sind.
In der Nähe zum Plangebiet befinden sich das Landschaftsschutzgebiet L27 „Dellbrücker
Wald, vorgelagerte Freiräume und verbindende Grünbereiche“ und das Naturschutzgebiet
N9 „Thielenbruch und Thurner Wald“.
Bebauungsplan
Für große Teile des Plangebietes besteht seit August 1990 der rechtsverbindliche
Bebauungsplan Nr. 75500/03 „Gewerbegebiet südlich S-Bahnhof Dellbrück“. Es handelt sich
hierbei um einen sogenannten „einfachen“ Bebauungsplan, der nur die Art der baulichen
Nutzung regelt. Dieser setzt für den nördlichen Teil des „Möhl-Areals“ die Nutzung GE 1,
beziehungsweise GE 2 fest (davon betroffen sind die Flurstücke 1070 und 1162 sowie ein
Teilbereich des Flurstücks 1163). Die übrigen Bereiche des Plangebiets sind hingegen nicht
vom Geltungsbereich eines Bebauungsplans erfasst.
Für den Bereich GE 1 „Gewerbegebiet“ gilt gemäß Bebauungsplan folgende textliche
Festsetzung: Zulässig sind gemäß § 8 Absatz 2 Nummer 1 Baunutzungsverordnung
(BauNVO) Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe
soweit die Anlagen für die Umgebung keine erheblichen Nachteile oder Belästigungen zur
Folge haben können.
Für den Bereich GE 2 „eingeschränktes Gewerbegebiet“ gilt gemäß Bebauungsplan
folgende textliche Festsetzung: Zur Vermeidung von zusätzlichen Immissionen (unter
anderem Lärmstörungen) der dem Gewerbegebiet benachbarten Wohngebiete sind nur
Gewerbebetriebe, Lagerhäuser und öffentliche Betriebe zulässig, die das Wohnen nicht
wesentlich stören.
Darüber hinaus wird für die Bereiche GE1 und GE2 festgesetzt, dass Einzelhandelsbetriebe
sowie Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben, die sich ganz oder teilweise an
Endverbraucher wenden, nicht zulässig sind. Einzelhandelsbetriebe, die in unmittelbarem
räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- und produzierenden
Gewerbebetrieben stehen, sind ausnahmsweise zulässig. Es ist nachzuweisen, dass die
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Betriebe keine städtebaulichen sowie regional- und landesplanerischen Auswirkungen
haben.
Für die Bergisch Gladbacher Straße besteht der Fluchtlinienplan Nr. 1226 aus dem Jahr
1927.
Berücksichtigung von Fachplanungen und informellen Planungen
Wohnraumbedarfsprognose 2018 - 2040
Die Wohnraumbedarfsprognose stützt sich auf Daten der städtischen Einwohnerprognose
bis 2040 und belegt die bereits 2016 im Stadtentwicklungskonzept (STEK) Wohnen
festgestellte Unterdeckung des Wohnraumbedarfs trotz sinkender Leerstandsquote (unter 1
%) und einer durchgängig hohen Bautätigkeit. Köln verzeichnet mit einem wachsenden
Arbeitsmarkt ein steigendes Einpendler-Saldo sowie ein ungebrochenes Wachstum durch
Zuwanderung und Geburtenüberschuss.
Das Kooperative Baulandmodell Köln
Das durch Ratsbeschluss beschlossene Kooperative Baulandmodell findet im
Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ Anwendung.
Gemäß den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells sind in diesem Teilbereich der
Flächennutzungsplanänderung unter anderem 30 % der neu entstehenden Geschossfläche
als geförderter Wohnungsbau zu realisieren, ein ausreichender Anteil an begrüntem
Freiraum herzustellen (10 m² öffentliche Grünfläche pro Einwohner + 2 m² öffentliche
Spielplatzfläche) sowie ein Qualifizierungsverfahren durchzuführen.
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln
Der westliche Teil des Plangebiets (im Bereich der Bergisch Gladbacher Straße) liegt
innerhalb des „Stadtteilzentrums Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße“ im Sinne des vom Rat
beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Köln (2010).
In diesem wird die Entwicklung für das Stadtteilzentrum bezüglich der Verkaufsfläche als
sehr stabil und positiv beschrieben. Es werden Handlungsempfehlungen für den
Einzelhandel und weitere Komplementärnutzungen, den Städtebau, den Verkehr und für die
Aufenthaltsqualität benannt.
Planungskonzept für das „Möhl-Areal“
Im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens (Wettbewerbsverfahren gemäß den Richtlinien
für Planungswettbewerbe (RPW 2013)) soll das Bebauungsplanverfahren für das „Möhl-
Areal“ durch ein Verfahren zur Konzeptfindung der städtebaulichen und freiraumplanerischen
Umgestaltung des Planungsareals einschließlich des angrenzenden Gewerbegebietes
begleitet werden.
Ziel ist es dabei, ein möglichst breites Spektrum an Ideen zu generieren, die eine nachhaltige
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Nutzungsperspektive für das Gesamtareal vorsehen.
Das Wettbewerbsverfahren soll als zweiphasiges (anonymes) Verfahren mit integriertem
Ideenteil durchgeführt werden. In der ersten Phase des Wettbewerbs soll eine
übergeordnete Idee für die gesamte Plangebietsfläche (Ideenteil) aufgezeigt werden, die in
der zweiten Phase für das „Möhl-Areal“ vertieft wird.
Im Planungskonzept für das „Möhl-Areal“ werden Vorgaben für das Qualifizierungsverfahren
hinsichtlich der zukünftigen Bebauungs- und Freiraumstruktur, der Nutzungsstruktur und der
verkehrlichen Erschließung gemacht, die im Qualifizierungsverfahren zu berücksichtigen sind
und die sich im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans in Form einer
beabsichtigten Darstellung als Gemischte Baufläche in Verbindung mit einem Sonstigen
Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel niederschlagen.
6 Alternativen zur Bedarfsdeckung
Im Stadtteil Dellbrück bestehen keine Standortalternativen mit vergleichbarem
Flächenumfang und in ähnlicher Qualität, die für die Ausweisung eines Standortes für
großflächigen Einzelhandel in Betracht kommen und die zugleich im Sinne des
Einzelhandels- und Zentrenkonzepts die Funktionsfähigkeit des Stadtteilzentrums an der
Dellbrücker Hauptstraße unterstützen können.
7 Das Änderungsgebiet im Flächennutzungsplan
Geplante Nutzungen
Das Plangebiet, das heute im Wesentlichen als Gewerbegebiet dargestellt wird, soll
zukünftig als Gemischte Baufläche mit Spielplatz ausgewiesen werden, in Abhängigkeit von
den Ergebnissen des Qualifizierungsverfahrens möglicherweise ergänzt durch
quartiersinterne Grünstrukturen. Zudem soll im westlichen Plangebietsteil, an der Bergisch
Gladbacher Straße, eine Sonstige Sonderbaufläche „großflächiger Einzelhandel“ dargestellt
werden. Der Bahnhofsvorbereich bleibt weiterhin als Fläche für Bahnanlagen dargestellt.
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Auswirkungen der Planänderung
Nach aktuellem Kenntnisstand wird zum Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ als
planerischer Belang die Durchführung einer Verkehrsuntersuchung (Mobilitätskonzept,
Verkehrsgutachten) notwendig sein. Die Ergebnisse finden, soweit sie für den
Flächennutzungsplan von Bedeutung sein können, in der Änderung Berücksichtigung.
Aus der Planänderung ergeben sich folgende Änderungen in der Darstellung des
Flächennutzungsplans:
Flächenbilanz zur 238. Änderung des Flächennutzungsplans
Flächennutzung
bisherige
Darstellung
(ha)
beabsichtigte
Darstellung
(ha)
Änderung
(ha)
Gewerbegebiet (GE) 6,1 - 6,1
Wohnbaufläche (W) 3,7 - 3,7
SO großfl. Einzelhandel 0,4 + 0,4
Gem. Baufläche (M) 9,6 + 9,6
Fläche für Bahnanlagen 0,8 0,6 - 0,2
Plangebiet 10,6
*Angaben erfolgen unter dem Vorbehalt von Mess- und Rundungsungenauigkeiten aufgrund des
jeweiligen Planungsstands.
8 Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz nach § 1a Absatz 2
BauGB
Zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen in
bislang unbebauten Bereichen dient die FNP-Änderung einer Innenentwicklung als
Nachverdichtung mit einer zukünftigen Nutzungsmischung im Bereich eines baulich bislang
eher mindergenutzten Geländes und damit einem sparsamen und schonenden Umgang mit
Grund und Boden.
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9 Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB
Für das Verfahren zur FNP-Änderung wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4
Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB
durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der
Anlage 1 zum BauGB dargestellt.
Erheblich betroffene Umweltbelange werden im weiteren Verfahren identifiziert.
Nach aktuellem Kenntnisstand wird in der Umweltprüfung zum Bebauungsplanverfahren
„Möhl-Areal“ die Durchführung der folgenden Umweltuntersuchungen notwendig sein:
• Artenschutzprüfung
• Grünordnungsplan / Baumbewertung
• Lärmgutachten (Gewerbe, Verkehr, Auswirkungen der Planung)
• Bodenuntersuchung / Altlastenuntersuchung
• Energiekonzept
• Überflutungsnachweis.
Die Gutachten werden nach Abschluss des Qualifizierungsverfahrens auf Grundlage der
darin favorisierten Planungskonzeption erstellt bzw. aktualisiert.
Auf diese Gutachten wird im Flächennutzungsplanänderungsverfahren für das „Möhl-Areal
und das angrenzende Gewerbegebiet“ Bezug genommen, soweit die damit verbundenen
Fragestellungen und Aussagen für die Umweltprüfung für das vorbereitende
Bauleitplanverfahren relevant sind.
FFH-Verträglichkeitsprüfung:
Der östlich Teil des FNP-Änderungsbereiches liegt innerhalb eines 300 m-Puffers um das
FFH-Gebiet DE-5008-301, das identisch ist mit dem Naturschutzgebiet NSG 9 „Thielenbruch
und Turner Wald“. Eine Planung innerhalb eines 300 m-Radius um ein FFH-Gebiet kann
potenziell indirekte Auswirkungen auf Schutzziele, prioritäre Arten und prioritäre
Lebensräume eines FFH-Gebietes auslösen. Im vorliegenden Fall wird zum jetzigen
Zeitpunkt auf eine FFH-Verträglichkeitsprüfung verzichtet, da:
• die geplante FNP-Änderung zu wenig konkret ist um entsprechende Aussagen
indirekter Auswirkungen genau prognostizieren zu können;
• der Änderungsbereich stark versiegelt und bebaut ist und entsprechend einen sehr
geringen ökologischen Wert aufweist, der sich zukünftig verbessern könnte;
• heute vorhandene Emissionen von Lärm und Luftschadstoffen, die indirekt auf das
FFH-Gebiet einwirken können, zukünftig eher abnehmen werden;
• wesentlicher Bestandteil der Unterschutzstellung des FFH-Gebietes ist die
grundwasserbeeinflusste Moordynamik. Bei der langfristig geplanten Umwandlung
des Gewerbegebietes in ein gemischtes Gebiet ist sukzessive von einer Entsiegelung
der Geländeoberfläche im Änderungsbereich auszugehen, die eher eine indirekte
positive Auswirkung auf das FFH-Gebiet haben dürfte (Zunahme der
Grundwasserneubildung);
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• die mögliche Zunahme von Erholungssuchenden aus dem Änderungsbereich in das
FFH-Gebiet hat voraussichtlich keine erheblichen indirekten Auswirkungen, da die
Erholungssuchenden an die Ge- und Verbote des Naturschutzgebietes NSG 9
gebunden sind.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0823/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 30.03.2021
- Erstellt
- 03.03.2021 14:56