0823/2021
238. Änderung des Flächennutzungsplanes Arbeitstitel: "Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet" in Köln-Dellbrück Anhörung der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben
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Anlage 7 Plakat zur Öffentlichkeitsbeteiligung
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Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Mülheim beraten; eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss wird formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Flächennutzungsplans. Schriftliche Stellungnahmen können bis einschließlich Freitag, 04. Dezember 2020 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Mülheim, Herrn Norbert Fuchs, Bezirksrathaus Mülheim, Wiener Platz 2a, 51065 Köln, oder per E-Mail an norbert.fuchs@stadt-koeln.de gerichtet werden. Diese Informationen und weitere Auskünfte finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Köln unter www.beteiligung-bauleitplanung.koeln. Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 221- 23960 oder unter der Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de. 238. Änderung des Flächennutzungsplans „ Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet“ in Köln-Dellbrück Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Zeit vom 20.11.2020 bis 04.12.2020 Anlass und Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans Anlässlich der Aufstellung des Bebauungsplans für das „Möhl-Areal“ werden die bisherigen Ziele des Flächennutzungsplans darauf hin untersucht, ob sie für die Zukunft modifiziert werden sollen. Ein erstes Planungskonzept für den Bebauungsplan sagt aus, dass auf dem sogenannten „Möhl-Areal“ – zwischen Möhlstraße und Rewe-Markt – zukünftig eine Mischung aus Wohnen, mit dem Wohnen verträglichem Gewerbe und großflächigem Einzelhandel entstehen soll. Diese Planungsüberlegungen werden in einem sogenannten städtebaulichen „Qualifizierungs- verfahren“ konkretisiert. Dabei treten mehrere Planungsbüros mit Entwürfen in den Wettbewerb. Dabei gilt es auch, langfristige Entwicklungsperspektiven für das angrenzende Gewerbegebiet an der Bergisch Gladbacher Straße als gemischt genutztes Quartier zu entwickeln. Auch heute schon ist der Gesamtbereich durch eine lebhafte Mischung aus kulturellen Einrichtungen, Hand- werk, Dienstleistung, Handel, Gastronomie und sonstigem Gewerbe sowie Wohnen geprägt. Die Zielsetzung gemischter Quartiere sowie großflächigen Einzelhandels ist nicht aus den Dar- stellungen des Flächennutzungsplans entwickelt, der bislang zwischen einem Gewerbegebiet und Wohnbauflächen differenziert. Daher wird der Flächennutzungsplan in einem förmlichen Verfahren nach den Regelungen des Baugesetzbuchs geändert. Dabei wird im Sinne des Beschlusses im Stadtentwicklungsaus- schuss am 16.06.2020 für das gesamte Gebiet im Wesentlichen eine gemischte Baufläche dar- gestellt. Es soll eine schrittweise Entwicklung ermöglicht werden, in der zuerst das sogenannte „Möhl-Areal“ zur Umsetzung gelangt. Aufgabe und Wirkung des Flächennutzungsplans Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er gilt für das gesamte Stadtgebiet. Er ordnet den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzugsmög- lichkeiten, wie Wohnen, Arbeiten, Erholung und Verkehr in den Grundzügen. Der Flächennutzungsplan entfaltet gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern keine unmittelba- ren rechtlichen Wirkungen. Baurechte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes kann man daher nicht herleiten. Konkretes Baurecht wird durch einen sogenannten „Bebauungsplan“ geschaffen. Dieser darf al- lerdings nicht im Widerspruch zum Flächennutzungsplan stehen. Die Darstellungen sollen daher parallel zum Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ geändert werden. Die Aufstellung weiterer Bebauungspläne für die angrenzenden Gewerbeflächen können dann folgen. Ablauf des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans Das Baugesetzbuch sieht sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplans als auch für die Aufstellung des Bebauungsplans zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Bei der früh- zeitigen Beteiligung informieren wir Sie bereits zu Beginn des Verfahrens über die Planungsab- sichten. Anhand Ihrer Anregungen können nach Abwägung weitere Vorgaben für das „Qualifizie- rungsverfahren“ formuliert werden. Der Siegerentwurf ist Grundlage für die weitere Planung. Die Auswirkungen der Planung auf den Verkehr sowie die Lärmeinwirkungen und -auswirkungen werden gutachterlich untersucht und berücksichtigt. Es wird eine Artenschutzprüfung mit ggf. erforderlichen Maßnahmen erarbeitet. Ferner werden Themenfelder wie Bodenbelastungen, Klimawandelanpassung und Starkregen behandelt. Gegen Ende des Verfahrens erhalten Sie im Rahmen der Offenlage dann erneut die Gele- genheit, eine Stellungnahme innerhalb einer bestimmten Frist abzugeben. Hierbei werden der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit der Be- gründung und weiteren Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Übersichtskarte Bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans Bereich des parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans Bergisch Gladbacher Straße S-Bahnhof Köln-Dellbrück Möhlstraße Eschenbruchstraße Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung „Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet“ Geltungsbereich des Bebauungsplans „Möhl-Areal“ Bergisch Gladbacher Straße S-Bahnhof Köln-Dellbrück Möhlstraße Eschenbruchstraße Bergisch Gladbacher Straße S-Bahnhof Köln-Dellbrück Möhlstraße Eschenbruchstraße Anlage 7
Anlage 3 beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans
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, S9 F * , = ' ! F N =9 , & D , : J ( C* E D * J F R ( 9 F , = F E M SO grfl. Einzelhandel NSG W W GE Anlage 3 ¯ 0 50 100 150 200 250 m W 238. Änderung des Flächennutzungsplanes: - beabsichtigte Darstellung - Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet in Köln-Dellbrück M SO GE W 1:5.000 Legende Änderungsbereich FNP_vorher_Umgebung Wohnen und Dienstleistung 9 Alteneinrichtung N Alteneinrichtung, Standort unbestimmt = Dauerkleingärten D Gasversorgung E Grünfläche : Jugendeinrichtung R Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt S Kindereinrichtung, Standort unbestimmt F Kindereinrichtung ' Parkanlage ( Post * Schule , Spielplatz J Spielplatz, Standort unbestimmt 0 Umspannwerk Industrie- und Gewerbe Kommunalbedarfsflächen Gemeinbedarfsfläche Freiraumdarstellungen Fläche für die Forstwirtschaft Grünfläche Verkehrsflächen Fläche für Bahnanlagen Gewerbegebiet (GE) Sondergebiet (SO) Gemischte Baufläche (M) Wohnbaufläche (W)
Anlage 8 Flyer zur Öffentlichkeitsbeteiligung
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Es lädt ein: Herr Norbert Fuchs, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Mülheim Besuchen Sie das Mitwirkungsportal der Stadt Köln: https://www.mitwirkungsportal-koeln.de Hier können Sie online Anregungen und Hinweise zur Pla- nung „Möhl-Areal“ und zur Flächennutzungsplanänderung abgeben. Die Onlinebeteiligung findet vom Freitag, den 20. November bis Freitag, den 4. Dezember 2020 statt. Schriftliche Stellungnahmen können bis einschließlich Frei- tag, den 4. Dezember 2020 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Mülheim, Herrn Norbert Fuchs, Bezirks- rathaus Mülheim, Wiener Platz 2a, 51065 Köln, oder per E-Mail an norbert.fuchs@stadt-koeln.de gerichtet werden. Weitere Informationen mit Unterlagen zum Download finden Sie hier: www.beteiligung-bauleitplanung.koeln Auskünfte gibt es beim Stadtplanungsamt: T elefon: 0221/221-30146 (Bebauungsplan „Möhl-Areal“) T elefon: 0221/221-23960 (Änderung Flächennutzungsplan „Möhl-Areal“ + angrenzendes Gewerbegebiet) E-Mail: bauleitplanung@stadt-koeln.de. Für das Vorhaben „Möhl-Areal“ ist ein Bebauungsplan- verfahren notwendig. Parallel wird ein Verfahren für die Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt. Das Baugesetzbuch sieht für beide Verfahren zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Bei der frühzeitigen Beteili- gung informieren wir Sie bereits zu Beginn des Verfahrens über die Planungsabsichten. Anhand Ihrer Anregungen können nach Abwägung weitere Vorgaben für das Quali- fizierungsverfahren formuliert werden. Der Siegerentwurf ist Grundlage für die weitere Planung. Die Auswirkungen der Planung auf den Verkehr sowie die Lärmeinwirkungen und -auswirkungen werden gutachterlich untersucht und berücksichtigt. Es wird eine Artenschutzprüfung mit ggf. erforderlichen Maßnahmen erarbeitet. Ferner werden The- menfelder wie Bodenbelastungen, Klimawandelanpassung und Starkregen behandelt. Gegen Ende des Verfahrens erhalten Sie im Rahmen der Offenlage dann erneut die Gelegenheit, eine Stellungnah- me innerhalb einer bestimmten Frist abzugeben. Hierbei wird der Entwurf des Bebauungsplans bzw. der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und weitere Unterlagen für die Dauer eines Monats öffent- lich ausgelegt. Hinweise zum Verfahren Die OberbürgermeisterinVorstellung des Entwurfs „Möhl-Areal“ und angrenzendes Gewerbegebiet in Köln-Dellbrück Städtebauliche Planung und Ände- rung des Flächennutzungsplans Einladung zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung vom 20.11.2020 bis zum 04.12.2020 Die Oberbürgermeisterin Stadtplanungsamt Abbildungen Luftbild (Titel) / DGK : Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Lageplan: ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH QR Code generiert auf: http://goqr.me/de Einscannen und Mitwirken! Anlage 8 Durch erste Untersuchungen und behördliche Abstim- mungen konnten erste Rahmenbedingungen festgelegt werden: • Bahn-, Verkehrs- und Gewerbelärm soll durch eine weitestgehend geschlossene und viergeschossige Bebauung abgeschirmt werden, so dass ein beruhigter Innenbereich entsteht. • Neue Fußwege sowie ein Spielplatz sollen das neue Quartier für die Dellbrückerinnen und Dellbrücker zugänglich und erlebbar machen. • Es sollen ausreichend Stellplätze auf dem Grundstück in Tiefgaragen oder in einer Quartiersgarage zur Verfügung gestellt werden, damit der Parkdruck im Umfeld sich nicht erhöht. • Eine neue Quartiersstraße soll die Erschließung sicher- stellen. • Mit Dachbegrünung, begrünte Privatgärten sowie Quartiersplätzen mit Bäumen soll den Anforderungen des Klimawandels und der Klimaanpassung begegnet werden. Anlass und Ziel der Planung Rahmenbedingungen Städtebauliches Konzept und Änderung des FNP Köln hat nach wie vor einen hohen Wohnraumbedarf. Hierfür sollen insbesondere in bereits erschlossenen Lagen neue Wohnquartiere entstehen. Das circa 3 Hektar große „Möhl-Areal“ in Dellbrück liegt direkt an der S-Bahnstation und der Bergisch Gladbacher Straße. Die Eigentümerin möchte als Bestandshalterin ihre Liegenschaften von einem überwiegend gewerblich genutzten Gebiet hin zu einem gemischt genutzten Quartier mit hohem Wohnan- teil entwickeln. Die Baumaßnahmen sollen unter Beachtung der Be- standssituation in Bauabschnitten erfolgen. Die Abschnitte werden so geplant, dass möglichst schnell die ersten Ein- heiten von bis zu 215 neuen Mietwohnungen (davon 30 % öffentlich gefördert) geschaffen werden können. Ziel des Konzepts ist es auch, die durchgängige Nahversorgung durch einen Supermarkt zu sichern. Auch soll die Möglich- keit gegeben bleiben, dass ein Kulturbetrieb auf dem Areal integriert ist. Ein konkretes städtebauliches Konzept für das Möhl-Areal wird in einem sogenannten „Qualifizierungsverfahren“ erarbeitet. Dabei treten Anfang 2021 mehrere Stadtpla- nungsbüros mit Ihren Entwürfen in den Wettbewerb für das beste und tragfähigste Konzept. Hierbei gilt es auch Entwicklungsperspektiven für das angrenzende Gewerbe- gebiet an der Bergisch Gladbacher Straße zu entwickeln. Dies sollte, zeitlich nachgeordnet, sich ebenfalls zu einem gemischt genutzten Quartier entwickeln können. Das Planungsareal zwischen Möhlstraße und Eschen- bruchstraße ist auch Gegenstand einer Änderung des Flächennutzungsplans (FNP). Der FNP stellt die Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in den Grund- zügen dar. Zwischen Möhlstraße und Eschenbruchstraße entspricht die Darstellung im FNP (gewerbliche Baufläche) nicht mehr den neuen Zielvorstellungen. Eine Änderung zu einer „gemischten Baufläche“ ist beabsichtigt. Dies ist vorbereitend notwendig, damit dann konkretes Baurecht in Form eines „Bebauungsplans“ geschaffen wer- den kann. Aufgestellt wird zunächst ein Bebauungsplan für das „Möhl-Areal“. Geltungsbereich Bebauungsplan „Möhl-Areal“ Schematische Darstellung der Rahmenbedingungen Rote Linie: Bereich der Flächennutzungsplanänderung 0 0 60 120 180 240 20 40 60 80 Wohnen Büro / Wohnen
Anlage 4 Begründung
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Begründung gem. § 2a Baugesetzbuch (BauGB)
zur 238. Änderung des Flächennutzungsplanes
Arbeitstitel: „Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet“ in Köln-
Dellbrück
hier: Änderung der Darstellungen von Gewerbegebiet (GE), Wohnbaufläche (W) mit
Spielplatz (unbestimmter Standort) und Fläche für Bahnanlagen in gemischte Baufläche (M)
mit Spielplatz sowie Sonstiges Sondergebiet (SO) „großflächiger Einzelhandel“ und Fläche
für Bahnanlagen
Stand: Februar 2021
1. Gebietsbeschreibung
Größe des Plangebietes
Das Plangebiet weist eine Größe von circa 10,6 ha auf. Es umfasst den Geltungsbereich des
Bebauungsplans „Möhl-Areal“ sowie das östlich angrenzende Gewerbegebiet.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Dellbrück des rechtsrheinischen Stadtbezirks
Mülheim.
Es liegt als gewachsenes Gewerbegebiet zwischen der nördlich verlaufenden S-Bahn-Linie
und der südlich verlaufenden Bergisch Gladbacher Straße (B 506) in direkter Nachbarschaft
zu Wohnsiedlungen im Westen und Süden. Das Plangebiet reicht östlich bis zur
Eschenbruchstraße und grenzt westlich an die Möhlstraße.
Das Gewerbegebiet LESKAN-Park (mit Bürogebäuden, Lagerhallen und gemischt genutzten
Gebäuden (unter anderem Werkstätten, Produktionsstätten und Technikflächen)) befindet
sich in direkter Nachbarschaft nördlich der Bahntrasse. Dort sind neben
Gastronomiebetrieben, ein Hotel, ein Schulungszentrum der Deutschen Bahn, ein
Freizeitzentrum und weitere Einrichtungen mit überwiegender Gewerbenutzung ansässig.
Das Plangebiet liegt teilweise innerhalb des Stadtteilzentrums Dellbrück im Sinne des
städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts bzw. in dessen unmittelbarer
Nachbarschaft.
Derzeitige Nutzungen im Plangebiet
Das Plangebiet ist derzeit zum Großteil von gewerblicher Nutzung geprägt. Eine umfassende
Bestandsaufnahme der bestehenden Nutzungen erfolgte vorab der Aufnahme der
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Planungen.
Beispielsweise finden sich hier ein Gärtnereibetrieb, ein Wohnwagenhandel, Lager- und
Logistikhallen, Büro- und Praxisflächen, Proberäume und vieles mehr. Zudem ist auf der
Fläche ein Lebensmittelmarkt ansässig, eine Fastfood-Filiale sowie eine Veranstaltungs- und
Freizeitstätte.
Entlang der Möhlstraße, der Bergisch Gladbacher Straße und der Eschenbruchstraße findet
sich straßenbegleitend Wohnnutzung.
Soziale Infrastruktur
Kindertageseinrichtungen
In der Umgebung finden sich der Waldorfkindergarten In der Aue, der städtische
Kindergarten Im Riephagen, die Kindertagesstätte St. Joseph sowie die evangelische
Kindertagesstätte Dellbrück/ Holweide in der Hagedornstraße.
Schulen
Die nächstgelegenen Schulen sind die Gemeinschaftsgrundschule Dellbrücker Hauptstraße,
die katholische Grundschule Dellbrück an der Thurner Straße, die Grundschule Urnenstraße
sowie die Gesamtschule Dellbrücker Mauspfad.
Kultur/ Freizeit/ Sport
In der Umgebung finden sich der Tennisclub TC Grün-Weiß Dellbrück e. V., der Tennisverein
TV Dellbrück 1895 e. V., der Reitsportverein Hardthof e. V. und Fußballplätze auf dem
Flachsacker.
Im Plangebiet selbst leisten u. a. eine Musikschule, Proberäume und die „Zirkusfabrik“ einen
Beitrag zur Freizeitbeschäftigung von Kindern und Jugendlichen und zum kulturellen Leben
in Dellbrück und über den Stadtteil hinaus.
Nahversorgung
Die Dellbrücker Hauptstraße, die westlich des an der Möhl-Straße endenden Plangebiets
verläuft, befindet sich nur wenige Minuten entfernt und weist als Stadtteilzentrum (siehe
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln) – eine hohe Konzentration von
Einzelhandels- und Dienstleistungsangeboten auf.
Im Plangebiet selbst befindet sich ein Lebensmittelmarkt mit Vollsortiment auf ca. 1.900 m²
Verkaufsfläche, der im Zuge der weiteren Planungen durch einen Neubau an der Bergisch
Gladbacher Straße ersetzt werden soll.
Grün- und Freiraum
Der Thurner Wald im Nordosten und die Dellbrücker Heide im Nordwesten sind fußläufig
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erreichbar. Nördlich der Dellbrücker Heide befindet sich zudem der Höhenfelder See.
Bestehende Erschließungssituation
Motorisierter Individualverkehr
Das Plangebiet ist durch öffentliche Straßen erschlossen. Es schließt mit der südlichen
Grenze direkt an die Bergisch Gladbacher Straße (B 506). Über die B 506 ist die BAB 3 mit
der Anschlussstelle Köln-Dellbrück in circa 10 Minuten zu erreichen. Damit ist das Plangebiet
gut an den Kölner Autobahnring und das Regional- und Fernstraßennetz angeschlossen.
Die umliegenden Straßen sind zum Großteil für Fußgänger und Radfahrer ausgebaut. So
verfügt die Bergisch Gladbacher Straße beispielsweise beidseitig über Rad- und Gehwege.
Eine öffentliche Fuß- und Radwegeverbindung durch das Plangebiet selbst ist derzeit nicht
vorhanden.
Öffentlicher Personennahverkehr
Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Umgebung zum nördlich gelegenen S-Bahnhof
Köln-Dellbrück mit direkter S-Bahn Anbindung an den Kölner Hauptbahnhof, das Kölner
Stadtzentrum, Richtung Bergisch Gladbach, sowie Richtung Düsseldorf Flughafen. Über
Köln-Messe/ Deutz erreicht man den Flughafen Köln/ Bonn.
Weiterhin verkehren hier die Buslinien 154, 435 und 436 zu den Kölner Stadtteilen Porz und
Dünnwald sowie nach Bergisch Gladbach. Südlich vom Plangebiet befindet sich fußläufig
(circa 750 Meter) die Straßenbahnstation Köln-Dellbrück Hauptstraße. Hier verkehren die
Stadtbahnlinien 3 und 18 in Richtung Bocklemünd bzw. Bonn Hauptbahnhof.
Technische Infrastruktur
Die Anschlusspunkte an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsanlagen befinden sich in der
Möhlstraße, der Eschenbruchstraße sowie in der Bergisch Gladbacher Straße.
Das Schmutzwasser der zukünftigen Bebauung kann der vorhandenen
Mischwasserkanalisation dieser Straßen zugeführt werden.
Bodensituation
Der Boden im Plangebiet ist überwiegend versiegelt. Durch die Planung erfolgt keine
erstmalige Versiegelung der Fläche.
Der Bestand ist aufgrund der vorhandenen Gewerbenutzungen möglicherweise mit Altlasten
belegt. Nach aktuellem Kenntnisstand ist eine Altlastenuntersuchung im Rahmen der
nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung notwendig.
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2. Anlass und Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans
Vor dem Hintergrund steigender Einwohnerzahlen und dem damit einhergehenden Bedarf an
Wohnraum in der Stadt Köln stellt das Planungsareal aufgrund seiner guten Anbindung an
den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und an die umliegenden Straßen eine gut
erschlossene Potentialfläche für die wohnbauliche Entwicklung im Kölner Stadtteil Dellbrück
dar.
Anlässlich der Aufstellung des Bebauungsplans für das „Möhl-Areal“ werden die bisherigen
Ziele des Flächennutzungsplans, in diesem Bereich im Wesentlichen ein Gewerbegebiet und
in den Randbereichen Wohnbauflächen zu entwickeln, darauf hin untersucht, ob sie für die
Zukunft modifiziert werden sollen.
Ein erstes Planungskonzept für den Bebauungsplan sagt aus, dass auf dem sogenannten
„Möhl-Areal“ – zwischen Möhlstraße und Rewe-Markt – zukünftig eine Mischung aus
Wohnen, mit dem Wohnen verträglichem Gewerbe und großflächigem Einzelhandel
entstehen soll.
Diese Planungsüberlegungen werden in einem städtebaulichen „Qualifizierungsverfahren“
konkretisiert. Dabei treten mehrere Planungsbüros mit Entwürfen in den Wettbewerb. Es gilt,
langfristige Entwicklungsperspektiven für das angrenzende Gewerbegebiet an der Bergisch
Gladbacher Straße als gemischt genutztes Quartier zu entwickeln. Auch heute schon ist der
Gesamtbereich durch eine lebhafte Mischung aus kulturellen Einrichtungen, Handwerk,
Dienstleistung, Handel, Gastronomie und sonstigem Gewerbe sowie Wohnen geprägt.
Die Zielsetzung gemischter Quartiere sowie großflächigen Einzelhandels ist nicht aus den
Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt, der bislang zwischen einem
Gewerbegebiet und Wohnbauflächen differenziert.
Daher wird der Flächennutzungsplan in einem förmlichen Verfahren nach den Regelungen
des Baugesetzbuchs geändert. Dabei wird im Sinne des Beschlusses im
Stadtentwicklungsausschuss am 16. Juni 2020 für das gesamte Gebiet im Wesentlichen eine
gemischte Baufläche dargestellt. Es soll eine schrittweise Entwicklung ermöglicht werden, in
der zuerst das sogenannte „Möhl-Areal“ zur Umsetzung gelangt.
3. Verfahrensverlauf
Einleitung der Flächennutzungsplanänderung und Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2020 im
Rahmen eines Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans mit dem Arbeitstitel: „Möhl-
Areal“ in Köln-Dellbrück beschlossen, dass für das gesamte Gebiet eine schrittweise
Entwicklung zu einer gemischten Nutzung vorgesehen werden soll, bei der zuerst das
sogenannte Möhl-Areal zur Umsetzung gelangt.
Im Weiteren wurde beschlossen, dass der Flächennutzungsplan in einem Parallelverfahren
geändert werden soll.
Die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren kommt aufgrund des deutlich
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größeren Plangebietes nicht in Betracht. Die Änderung wird daher in einem eigenständigen
Verfahren, jedoch inhaltlich und zeitlich abgestimmt auf das Bebauungsplanverfahren,
durchgeführt.
Zudem wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz
1 Baugesetzbuch (BauGB) nach dem sogenannten „Modell 2“ als Abendveranstaltung
beschlossen.
In Bezug auf die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung hat der
Stadtentwicklungsausschuss in der gleichen Sitzung entschieden (1483/2020), während der
Pandemie -zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020-, die bereits nach Modell 2
(Abendveranstaltung) beschlossenen, aber noch nicht durchgeführten frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligungen abweichend von der ursprünglichen Beschlusslage im Regelfall
in Form eines von außen lesbaren Aushangs für die Dauer von zwei Wochen durchzuführen.
Ergänzt wird dieser Aushang durch die Bereitstellung der Planunterlagen auf der städtischen
Internetseite.
Auf das Beteiligungsverfahren, wurde über einen in die Briefkästen im engeren Umkreis des
Plangebietes (500 m Radius) zu verteilenden Flyer sowie in der amtlichen Bekanntmachung
im Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 89 vom 11.11.2020 mit Link zur Internetseite hingewiesen.
Zusätzlich zum Amtsblatt erfolgte die Bekanntmachung für Vorhaben nach Modell 2
ergänzend auch über den Kölner Stadtanzeiger und die Kölner Rundschau.
Diese Vorgehensweise kam sowohl im Bebauungsplanverfahren als auch in der zeitgleich
verlaufenden 238. Änderung des Flächennutzungsplans „Möhl-Areal und angrenzendes
Gewerbegebiet“ in Köln-Dellbrück zur Anwendung.
Da aufgrund der Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19 keine Abendveranstaltung
stattfinden konnte, lud Herr Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs mit der Bekanntmachung im
Amtsblatt am 11. November 2020 zudem zu einem Onlinedialog auf dem städtischen
Mitwirkungsportal ein. Interessierte Bürgerinnen und Bürger hatten im Zeitraum der
Frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20. November bis
einschließlich 4. Dezember 2020 in einem Online-Forum die Möglichkeit, sich zur Planung
auszutauschen, Fragen zu stellen und ihre Anregungen einzubringen.
In Form eines Forumsprotokolls finden die hier vorgebrachten Kommentare nach Abwägung
durch die politischen Gremien als Hinweise bzw. Vorgaben für das städtebauliche
Qualifizierungsverfahren Eingang in die weitere Planung. Zudem bestand die Möglichkeit
eine Stellungnahme auch per Brief oder Email abzugeben.
Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Da die 238. Änderung des Flächennutzungsplans „Möhl-Areal und angrenzendes
Gewerbegebiet“ einen erheblich größeren Geltungsbereich umfasst als das
Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ wird der Flächennutzungsplan in einem
eigenständigen Verfahren, jedoch zeitlich abgestimmt auf das Bebauungsplanverfahren
geändert. Da die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange zum Bebauungsplan im Zeitraum vom 22. Januar bis einschließlich 26. Februar
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2020 erfolgte, wird dieser Verfahrensschritt auf Ebene der Flächennutzungsplanung
zeitversetzt nachvollzogen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 16.11.2020 bis einschließlich 05.01.2021 statt.
Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wurde für einen auf dessen Hinweis nachträglich
beteiligten Träger öffentlicher Belange bis zum 15.02.2021 verlängert.
4 Darstellung im Flächennutzungsplan (bestehende Situation)
Im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist das Plangebiet im Wesentlichen als
„Gewerbegebiet (GE)“ dargestellt. Zur Möhlstraße, zur Bergisch Gladbacher Straße und zur
Eschenbruchstraße bestehen „Wohnbauflächen (W)“. Durch ein nicht verortetes Signet
„Spielplatz“ wird ein Bedarf an Spielflächen in diesem Bereich dargestellt. Im Vorbereich des
S-Bahnhofs sowie teilweise in heute gewerblich genutzten Bereichen stellt der
Flächennutzungsplan „Fläche für Bahnanlagen“ dar.
5 Berücksichtigung anderer Planungen
Regionalplan
Die zeichnerische Festlegung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt Region Köln, weist das Plangebiet als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)
aus.
Nach den textlichen Festlegungen des Regionalplans sind folgende Ziele für die Änderung
des Flächennutzungsplans wesentlich:
Ziel 1
Im Sinne der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung und zur
Verwirklichung der landesplanerisch angestrebten Schwerpunktbildung soll sich die
Siedlungsentwicklung der Gemeinden auf den Flächen vollziehen, die im
Regionalplan als Siedlungsbereiche dargestellt sind. Innerhalb der Siedlungsbereiche
soll sich die gemeindliche Siedlungstätigkeit vorrangig auf Siedlungsschwerpunkte
ausrichten.
Ziel 2
Siedlungsbereiche dürfen durch die Darstellung und Festsetzung von Bauflächen
bzw. Baugebieten in der Bauleitplanung jeweils nur soweit in Anspruch genommen
werden, wie es der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung i. S. der §§ 1 und 1a
BauGB entspricht. (…) Die erneute Nutzung ehemals bebauter Bereiche sowie die
Schließung von Baulücken hat Vorrang vor der Inanspruchnahme neuer Flächen. (…)
Die geplante Siedlungsentwicklung konzentriert sich auf einen Siedlungsbereich, der
teilweise innerhalb des „Stadtteilzentrums Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße“ gemäß
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt, im Übrigen in unmittelbarer Nähe.
Zudem wird die vorhandene Infrastruktur (Ver- und Entsorgung, ÖPNV, Nahversorgung)
genutzt.
Der heute bereits mit überwiegend gewerblicher Nutzung bebaute Bereich soll im Zuge einer
Entwicklung zu einer gemischten Nutzung nach den Grundsätzen der Bauleitplanung und
den ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz gemäß den Regelungen des
Baugesetzbuchs umstrukturiert werden.
Daher ist die Planung mit den Zielen der generellen Entwicklung des Siedlungsraums
vereinbar.
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt außerhalb von Schutzgebieten, die im Landschaftsplan der Stadt Köln
festgelegt sind.
In der Nähe zum Plangebiet befinden sich das Landschaftsschutzgebiet L27 „Dellbrücker
Wald, vorgelagerte Freiräume und verbindende Grünbereiche“ und das Naturschutzgebiet
N9 „Thielenbruch und Thurner Wald“.
Bebauungsplan
Für große Teile des Plangebietes besteht seit August 1990 der rechtsverbindliche
Bebauungsplan Nr. 75500/03 „Gewerbegebiet südlich S-Bahnhof Dellbrück“. Es handelt sich
hierbei um einen sogenannten „einfachen“ Bebauungsplan, der nur die Art der baulichen
Nutzung regelt. Dieser setzt für den nördlichen Teil des „Möhl-Areals“ die Nutzung GE 1,
beziehungsweise GE 2 fest (davon betroffen sind die Flurstücke 1070 und 1162 sowie ein
Teilbereich des Flurstücks 1163). Die übrigen Bereiche des Plangebiets sind hingegen nicht
vom Geltungsbereich eines Bebauungsplans erfasst.
Für den Bereich GE 1 „Gewerbegebiet“ gilt gemäß Bebauungsplan folgende textliche
Festsetzung: Zulässig sind gemäß § 8 Absatz 2 Nummer 1 Baunutzungsverordnung
(BauNVO) Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe
soweit die Anlagen für die Umgebung keine erheblichen Nachteile oder Belästigungen zur
Folge haben können.
Für den Bereich GE 2 „eingeschränktes Gewerbegebiet“ gilt gemäß Bebauungsplan
folgende textliche Festsetzung: Zur Vermeidung von zusätzlichen Immissionen (unter
anderem Lärmstörungen) der dem Gewerbegebiet benachbarten Wohngebiete sind nur
Gewerbebetriebe, Lagerhäuser und öffentliche Betriebe zulässig, die das Wohnen nicht
wesentlich stören.
Darüber hinaus wird für die Bereiche GE1 und GE2 festgesetzt, dass Einzelhandelsbetriebe
sowie Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben, die sich ganz oder teilweise an
Endverbraucher wenden, nicht zulässig sind. Einzelhandelsbetriebe, die in unmittelbarem
räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- und produzierenden
Gewerbebetrieben stehen, sind ausnahmsweise zulässig. Es ist nachzuweisen, dass die
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Betriebe keine städtebaulichen sowie regional- und landesplanerischen Auswirkungen
haben.
Für die Bergisch Gladbacher Straße besteht der Fluchtlinienplan Nr. 1226 aus dem Jahr
1927.
Berücksichtigung von Fachplanungen und informellen Planungen
Wohnraumbedarfsprognose 2018 - 2040
Die Wohnraumbedarfsprognose stützt sich auf Daten der städtischen Einwohnerprognose
bis 2040 und belegt die bereits 2016 im Stadtentwicklungskonzept (STEK) Wohnen
festgestellte Unterdeckung des Wohnraumbedarfs trotz sinkender Leerstandsquote (unter 1
%) und einer durchgängig hohen Bautätigkeit. Köln verzeichnet mit einem wachsenden
Arbeitsmarkt ein steigendes Einpendler-Saldo sowie ein ungebrochenes Wachstum durch
Zuwanderung und Geburtenüberschuss.
Das Kooperative Baulandmodell Köln
Das durch Ratsbeschluss beschlossene Kooperative Baulandmodell findet im
Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ Anwendung.
Gemäß den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells sind in diesem Teilbereich der
Flächennutzungsplanänderung unter anderem 30 % der neu entstehenden Geschossfläche
als geförderter Wohnungsbau zu realisieren, ein ausreichender Anteil an begrüntem
Freiraum herzustellen (10 m² öffentliche Grünfläche pro Einwohner + 2 m² öffentliche
Spielplatzfläche) sowie ein Qualifizierungsverfahren durchzuführen.
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln
Der westliche Teil des Plangebiets (im Bereich der Bergisch Gladbacher Straße) liegt
innerhalb des „Stadtteilzentrums Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße“ im Sinne des vom Rat
beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Köln (2010).
In diesem wird die Entwicklung für das Stadtteilzentrum bezüglich der Verkaufsfläche als
sehr stabil und positiv beschrieben. Es werden Handlungsempfehlungen für den
Einzelhandel und weitere Komplementärnutzungen, den Städtebau, den Verkehr und für die
Aufenthaltsqualität benannt.
Planungskonzept für das „Möhl-Areal“
Im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens (Wettbewerbsverfahren gemäß den Richtlinien
für Planungswettbewerbe (RPW 2013)) soll das Bebauungsplanverfahren für das „Möhl-
Areal“ durch ein Verfahren zur Konzeptfindung der städtebaulichen und freiraumplanerischen
Umgestaltung des Planungsareals einschließlich des angrenzenden Gewerbegebietes
begleitet werden.
Ziel ist es dabei, ein möglichst breites Spektrum an Ideen zu generieren, die eine nachhaltige
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Nutzungsperspektive für das Gesamtareal vorsehen.
Das Wettbewerbsverfahren soll als zweiphasiges (anonymes) Verfahren mit integriertem
Ideenteil durchgeführt werden. In der ersten Phase des Wettbewerbs soll eine
übergeordnete Idee für die gesamte Plangebietsfläche (Ideenteil) aufgezeigt werden, die in
der zweiten Phase für das „Möhl-Areal“ vertieft wird.
Im Planungskonzept für das „Möhl-Areal“ werden Vorgaben für das Qualifizierungsverfahren
hinsichtlich der zukünftigen Bebauungs- und Freiraumstruktur, der Nutzungsstruktur und der
verkehrlichen Erschließung gemacht, die im Qualifizierungsverfahren zu berücksichtigen sind
und die sich im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans in Form einer
beabsichtigten Darstellung als Gemischte Baufläche in Verbindung mit einem Sonstigen
Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel niederschlagen.
6 Alternativen zur Bedarfsdeckung
Im Stadtteil Dellbrück bestehen keine Standortalternativen mit vergleichbarem
Flächenumfang und in ähnlicher Qualität, die für die Ausweisung eines Standortes für
großflächigen Einzelhandel in Betracht kommen und die zugleich im Sinne des
Einzelhandels- und Zentrenkonzepts die Funktionsfähigkeit des Stadtteilzentrums an der
Dellbrücker Hauptstraße unterstützen können.
7 Das Änderungsgebiet im Flächennutzungsplan
Geplante Nutzungen
Das Plangebiet, das heute im Wesentlichen als Gewerbegebiet dargestellt wird, soll
zukünftig als Gemischte Baufläche mit Spielplatz ausgewiesen werden, in Abhängigkeit von
den Ergebnissen des Qualifizierungsverfahrens möglicherweise ergänzt durch
quartiersinterne Grünstrukturen. Zudem soll im westlichen Plangebietsteil, an der Bergisch
Gladbacher Straße, eine Sonstige Sonderbaufläche „großflächiger Einzelhandel“ dargestellt
werden. Der Bahnhofsvorbereich bleibt weiterhin als Fläche für Bahnanlagen dargestellt.
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Auswirkungen der Planänderung
Nach aktuellem Kenntnisstand wird zum Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ als
planerischer Belang die Durchführung einer Verkehrsuntersuchung (Mobilitätskonzept,
Verkehrsgutachten) notwendig sein. Die Ergebnisse finden, soweit sie für den
Flächennutzungsplan von Bedeutung sein können, in der Änderung Berücksichtigung.
Aus der Planänderung ergeben sich folgende Änderungen in der Darstellung des
Flächennutzungsplans:
Flächenbilanz zur 238. Änderung des Flächennutzungsplans
Flächennutzung
bisherige
Darstellung
(ha)
beabsichtigte
Darstellung
(ha)
Änderung
(ha)
Gewerbegebiet (GE) 6,1 - 6,1
Wohnbaufläche (W) 3,7 - 3,7
SO großfl. Einzelhandel 0,4 + 0,4
Gem. Baufläche (M) 9,6 + 9,6
Fläche für Bahnanlagen 0,8 0,6 - 0,2
Plangebiet 10,6
*Angaben erfolgen unter dem Vorbehalt von Mess- und Rundungsungenauigkeiten aufgrund des
jeweiligen Planungsstands.
8 Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz nach § 1a Absatz 2
BauGB
Zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen in
bislang unbebauten Bereichen dient die FNP-Änderung einer Innenentwicklung als
Nachverdichtung mit einer zukünftigen Nutzungsmischung im Bereich eines baulich bislang
eher mindergenutzten Geländes und damit einem sparsamen und schonenden Umgang mit
Grund und Boden.
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9 Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB
Für das Verfahren zur FNP-Änderung wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4
Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB
durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der
Anlage 1 zum BauGB dargestellt.
Erheblich betroffene Umweltbelange werden im weiteren Verfahren identifiziert.
Nach aktuellem Kenntnisstand wird in der Umweltprüfung zum Bebauungsplanverfahren
„Möhl-Areal“ die Durchführung der folgenden Umweltuntersuchungen notwendig sein:
• Artenschutzprüfung
• Grünordnungsplan / Baumbewertung
• Lärmgutachten (Gewerbe, Verkehr, Auswirkungen der Planung)
• Bodenuntersuchung / Altlastenuntersuchung
• Energiekonzept
• Überflutungsnachweis.
Die Gutachten werden nach Abschluss des Qualifizierungsverfahrens auf Grundlage der
darin favorisierten Planungskonzeption erstellt bzw. aktualisiert.
Auf diese Gutachten wird im Flächennutzungsplanänderungsverfahren für das „Möhl-Areal
und das angrenzende Gewerbegebiet“ Bezug genommen, soweit die damit verbundenen
Fragestellungen und Aussagen für die Umweltprüfung für das vorbereitende
Bauleitplanverfahren relevant sind.
FFH-Verträglichkeitsprüfung:
Der östlich Teil des FNP-Änderungsbereiches liegt innerhalb eines 300 m-Puffers um das
FFH-Gebiet DE-5008-301, das identisch ist mit dem Naturschutzgebiet NSG 9 „Thielenbruch
und Turner Wald“. Eine Planung innerhalb eines 300 m-Radius um ein FFH-Gebiet kann
potenziell indirekte Auswirkungen auf Schutzziele, prioritäre Arten und prioritäre
Lebensräume eines FFH-Gebietes auslösen. Im vorliegenden Fall wird zum jetzigen
Zeitpunkt auf eine FFH-Verträglichkeitsprüfung verzichtet, da:
• die geplante FNP-Änderung zu wenig konkret ist um entsprechende Aussagen
indirekter Auswirkungen genau prognostizieren zu können;
• der Änderungsbereich stark versiegelt und bebaut ist und entsprechend einen sehr
geringen ökologischen Wert aufweist, der sich zukünftig verbessern könnte;
• heute vorhandene Emissionen von Lärm und Luftschadstoffen, die indirekt auf das
FFH-Gebiet einwirken können, zukünftig eher abnehmen werden;
• wesentlicher Bestandteil der Unterschutzstellung des FFH-Gebietes ist die
grundwasserbeeinflusste Moordynamik. Bei der langfristig geplanten Umwandlung
des Gewerbegebietes in ein gemischtes Gebiet ist sukzessive von einer Entsiegelung
der Geländeoberfläche im Änderungsbereich auszugehen, die eher eine indirekte
positive Auswirkung auf das FFH-Gebiet haben dürfte (Zunahme der
Grundwasserneubildung);
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• die mögliche Zunahme von Erholungssuchenden aus dem Änderungsbereich in das
FFH-Gebiet hat voraussichtlich keine erheblichen indirekten Auswirkungen, da die
Erholungssuchenden an die Ge- und Verbote des Naturschutzgebietes NSG 9
gebunden sind.
Anlage 2 bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans
908 Zeichen
J S9 F * , = ' ! F N =9 , & , D , : J ( C* E D * J F R ( F , = F E GE W NSG W GE W Anlage 2 0 50 100 150 200 25025 m 1:5.000M.: W 238. Änderung des Flächennutzungsplanes: - bisherige Darstellung - Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet in Köln-Dellbrück ¯ Legende Änderungsbereiche FNP_vorher_Umgebung Wohnen und Dienstleistung Industrie- und Gewerbe Freiraumdarstellungen Fläche für die Forstwirtschaft Grünfläche Verkehrsflächen Fläche für Bahnanlagen Naturschutz_vorher_Umgebung 9 Alteneinrichtung N Alteneinrichtung, Standort unbestimmt = Dauerkleingärten D Gasversorgung E Grünfläche : Jugendeinrichtung R Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt S Kindereinrichtung, Standort unbestimmt F Kindereinrichtung ' Parkanlage ( Post , Spielplatz J Spielplatz, Standort unbestimmt Gewerbegebiet (GE) Sondergebiet (SO) Wohnbaufläche (W)
Anlage 5a AÜbersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
152397 Zeichen
Anlage 5a
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Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bauleitplanverfahren
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 75501/02 –Arbeitstitel: Möhl-Areal in Köln-Dellbrück – und zur 238. Änderung
des Flächennutzungsplans „Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet“ in Köln-Dellbrück eingegangenen Stellungnahmen aus
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 20. November bis zum 04. Dezember 2020 durchge-
führt. Die Öffentlichkeit wurde über Aushänge am Bezirksrathaus Mülheim, mit in der Umgebung des Plangebiets verteilten Flyern und durch die städti-
schen Webseiten „www.beteiligung-bauleitplanung.koeln“ und „www.mitwirkungsportal-koeln.de“ über die Planungen zum Bebauungsplan sowie die Ände-
rung des Flächennutzungsplans informiert. Wegen der Einschränkungen durch das Corona-Virus musste auf eine Informationsveranstaltung vor Ort ver-
zichtet werden.
Es sind 115 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 20. November 2020 bis zum 17. Dezember 2020 eingegangen. Hiervon sind 19 in Form
eines Beitrags im Onlineforum des Mitwirkungsportals abgegeben worden. Im Rahmen des digitalen Diskurses sind von insgesamt 13 Thesenbeiträge 4
durch 6 Einträge kommentiert worden.
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Die Stellungnahmen und hierzu erfolgten Kommentare im Beteiligungs-
portal sind zusätzlich mit * gekennzeichnet. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellung-
nahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme
der Verwaltung zum betreffenden Thema verwiesen.
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/ 3
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
1 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verdrängung der
auf dem Grundstück befindlichen Musikschulen und Pro-
beräumen über den Stadtteil hinaus einen Einschnitt dar-
stellen würde, da solche Räume stadtweit nicht ausrei-
chend verfügbar sind.
Ja Bereits in dem zur Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegten städte-
baulichen Vorkonzept ist die Integration eines Kulturbetriebs dar-
gestellt. Zielsetzung ist, dass ein vielfältiges und gemischtes
Quartier mit vielen verschiedenen Nutzungen entsteht (Wohnen,
Büro, Einzelhandel, Kultur).
Im weiteren Bebauungsplanverfahren Bauleitplanverfahren wird
zwar im Rahmen eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens
Lage und Gestalt des Nutzungsbausteins konkretisiert, doch wer-
den potenzielle kulturelle Nutzungen nicht weiter spezifiziert. Dies
entzieht sich auch sowohl der Regelungstiefe des Bebauungs-
plans als auch des Flächennutzungsplans mangels Rechtsgrund-
lage. Die Größe der notwendigen Flächen für den kulturellen
Nutzungsbaustein wird sich an den Anforderungen und Möglich-
keiten der bestehenden Zirkusfabrik orientieren. Hierfür steht die
Vorhabenträgerin bereits im Austausch mit den Betreibern.
Auf den Erhalt oder die Verdrängung von Nutzungen im Bereich
des an das „Möhl-Areal“ grenzenden Gebietes hat das Verfahren
zur Änderung des Flächennutzungsplans ebenfalls keinen unmit-
telbaren Einfluss.
Es wird Interesse für ein Grundstück für ein kleines
Wohnhaus mit Musikschule bekundet. Weiterhin wird da-
rum gebeten, bei der Entwicklung der neuen gemischten
Bebauung entsprechend berücksichtigt zu werden und im
Falle der Entwicklung von mehrgeschossigen Gebäuden
mit den in Betracht kommenden Grundstückseigentümern
und Projektentwicklern Kontakt herzustellen.
Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Das Bauleitplanverfahren dient allerdings nicht der Vermittlung
von potenziellen Käufer*innen oder Mieter*innen, sondern ist ein
reines Rechtssetzungsverfahren.
2 Es wird darauf hingewiesen, dass es für ein gehaltvolles
kulturelles Leben in Dellbrück unabdingbar sei, dass auch
nach einer Neubebauung auf dem Möhl-Areal, kleine Ver-
eine und Kultureinrichtungen unterkommen können. Die in
Ja Zielsetzung für das zu findende städtebauliche Konzept ist es,
dass ein vielfältiges und gemischtes Quartier mit vielen verschie-
denen Nutzungen entsteht. Kulturelle Nutzungen sind bereits im
Vorkonzept vorgesehen.
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
der schematischen Darstellung der Rahmenbedingungen
genannte "Integration eines Kulturbetriebs" werde be-
grüßt. Ohne einen angemessenen - dem jetzigen ver-
gleichbaren - Kulturbetrieb wäre der Stadtteil Dellbrück
wesentlich ärmer. Allerdings erschließe sich noch nicht,
wie ein solcher neugeschaffener Kulturbetrieb dann aus-
sehen soll.
Es wird angeregt:
• dass ein solcher Kulturbetrieb dem Umstand Rech-
nung trägt, dass er weitere kleinere Vereins- oder Kul-
turveranstaltungen bzw. -einrichtungen beherbergen
kann
• dass dieser Kulturbetrieb in einer räumlichen Größe
vorgesehen wird, die mehreren kleineren Einheiten zur
gleichen Zeit Übungseinheiten und/oder sonstige
• Treffen ermöglicht dass mehrere Räumlichkeiten im
Kulturbetrieb dazu eine Größe von jeweils mindestens
60 m² haben.
Es haben bereits konstruktive Gespräche zwischen den Betrei-
bern der Zirkusfabrik und der Vorhabenträgerin bezüglich eines
möglichen Erhalts der Zirkusfabrik auf dem Möhl-Areal stattge-
funden. Die Vorhabenträgerin will auch weiterhin Flächen für kul-
turelle Einrichtungen in einem Neubau auf dem Möhl-Areal vor-
sehen. Die Größe der Flächen wird sich an den Anforderungen
und Möglichkeiten der bestehenden Zirkusfabrik orientieren.
Im weiteren Bauleitplanverfahren wird ein städtebauliches Quali-
fizierungsverfahren durchgeführt. Im Auslobungstext zum Wett-
bewerb wird verankert, dass ein entsprechender Standort für eine
Kultureinrichtung vorzusehen und zu qualifizieren ist.
Vorbehaltlich des Ergebnisses des städtebaulichen Qualifizie-
rungsverfahrens soll zunächst im Rahmen eines 1. Bauabschnit-
tes ein Neubau realisiert werden, in dem die Zirkusfabrik als po-
tenzielle Mieterin einen neuen Standort finden kann. Erst nach
Fertigstellung des 1. Bauabschnittes ist der Abriss der aktuell von
der Zirkusfabrik gemieteten Gebäude beabsichtigt.
3 Die Absicht, neuen Wohnraum am Standort zu schaffen,
wird befürwortet. In Hinblick auf die geplante Gewerbe-
nutzung (Dienstleistung) einiger Flächen wird zu beden-
ken gegeben, dass ähnliche Gewerbeflächen in Dellbrück,
die nicht in direkter Nähe zur Dellbrücker Hauptstraße
liegen, oft nicht genutzt werden und schwierig zu vermie-
ten sind. Es wird angeboten, mit der Stadt und Bauträgern
in Austausch zu treten.
Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In ganz Köln sowie
auch in Dellbrück gibt es einen ungedeckten Bedarf an Gewerbe-
und Büroflächen. Auch wenn das Plangebiet nicht direkt an der
Dellbrücker Hauptstraße liegt, so ist die Lage dennoch gut durch
die Bergisch Gladbacher Straße und die S-Bahnstation Dellbrück
erschlossen. Ziel ist es schon im städtebaulichen Konzept die
Voraussetzungen für die Realisierung von Gewerbe- und Büro-
flächen zu schaffen, die nicht nur den aktuellen, sondern auch
den zukünftigen Anforderungen der Arbeitswelt genügen.
- 4 -
/ 5
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
Es wird sich für den Verbleib der auf dem Gelände ansäs-
sigen Zirkusfabrik/ Kulturarena ausgesprochen. In der
Form des Angebotes sei es ein einzigartiges Unterneh-
men, da es viele Aspekte in sich vereint. Die Zirkusfabrik
biete vieles, was ansonsten in Dellbrück fehle. Sie sei im
Bereich Kinder- und Jugendarbeit fast der einzige Anlauf-
punkt. Auch das Eltern-Kind-Cafe sei das einzige in Dell-
brück. Die Zirkusfabrik sei auch regelmäßiger Gastgeber
für Konzerte und Veranstaltungen. Wichtig sei, dass es
auch im Neubau eine bezahlbare Alternative für die Zir-
kusfabrik gibt.
Es wird darauf hingewiesen, dass zwar die Umnutzung
von bisher gewerblich genutzten Flächen zum Woh-
nungsbau richtig sei, diese jedoch auch Orte für Kunst,
Kultur, Konzerte und Veranstaltungen gefährde. Letztere
seien aber oft prägend für die Lebensqualität im Veedel
und Orte der Begegnung für jede Altersgruppe.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
4 Die Schaffung neuer Wohnmöglichkeiten im Stadtteil
Dellbrück wird als angebracht erachtet.
Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Es wird darum gebeten, dass im neuen Quartier auf dem
Möhl-Gelände auch kulturelle Begegnungen weiter mög-
lich sind und erhalten bleiben.
Es wird weiterhin darum gebeten, sich besonders für die
kulturellen Belange in Dellbrück einzusetzen.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
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5 Neben der angedachten Mischung von Wohnraum, Ge-
werbe, Gastronomie sowie Kultur und Versorgung, wird
auch die Unterbringung von älteren und pflegebedürftigen
Bewohnern angeregt.
Ja Zielsetzung ist es, dass ein vielfältiges und gemischtes Quartier
mit vielen verschiedenen Nutzungen entsteht. Es soll Wohnraum
in unterschiedlichen Größen für Menschen allen Alters
und für die
unterschiedlichsten Lebenssituationen geschaffen werden.
Bezüglich der Verkehrsplanung werden folgenden Anre-
gungen gemacht:
Es wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige Planung
als eine mögliche Option die Öffnung des Areals zur
Möhlstraße hin vorsehe. Implikationen hieraus wären:
• Ausweich-Verkehr über Busbahnhof in die Urnenstra-
ße (Grundschule) mit entsprechender Staubildung und
Gefährdung der Grundschüler. Ausweich-Verkehr über
die Dellbrücker Hauptstraße und damit noch größerer
Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer.
• Vermehrte Nutzung und Rückstau auf der Möhlstraße.
Als Alternativen werden empfohlen:
• Kurzfristig - Beibehaltung einer Stichstraße im Möhl-
Areal.
• Mittelfristig - Um eine weitere Belastung des existie-
renden Wohngebietes durch das neue Areal zu ver-
hindern, solle ein gesamthaftes Verkehrskonzept für
das Areal von Möhlstraße hin zur Eschenbruchstraße
bereits vor Baubeginn des Möhl-Areals entwickelt
werden, unter Einbeziehung der Ottilienstraße und der
Flächen unmittelbar südlich der S-Bahn-Station. Zur
Vermeidung der Rückstaus bei Linksabbiegern könnte
es sinnvoll sein, einzelne Straßen nördlich der Ber-
gisch Gladbacher Straße in Einbahnstraßen umzu-
funktionieren (z.B. die Möhlstraße in Richtung Süden),
so wie dies bereits südlich der Bergisch Gladbacher
Straße umgesetzt wurde.
Kenntnisnahme Sämtliche umfassenden zum Thema Verkehrsplanung geäußer-
ten Anregungen werden zur Kenntnis genommen. In Vorberei-
tung des Wettbewerbsverfahrens wurden bereits Verkehrserhe-
bungen durchgeführt und die Ausgangssituation dokumentiert. Im
Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens „Möhl-Areal“
wird sich eine Verkehrsuntersuchung detailliert mit den verkehrli-
chen Auswirkungen der geplanten Nutzungen auseinanderset-
zen. In diesem Zusammenhang werden auch die hier aufgeführ-
ten Anregungen im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung ge-
prüft und mit in die Überlegungen einbezogen.
Die Ergebnisse fließen in ein Verkehrskonzept ein. Zielsetzung
dieses Konzepts ist es, sowohl die Wohnbevölkerung von unnöti-
gen Verkehrsbelastungen zu schützen als auch die Sicherheit
und Leichtigkeit des Verkehres für alle Verkehrsteilnehmer (Fuß-
gänger, MIV, Radfahrer) zu gewährleisten. Hierfür wird auch ein
Mobilitätskonzept erstellt, das durch verschiedene Maßnahmen
den Rad- und Fußverkehr sowie den ÖPNV und das Carsharing
attraktiv gestalten und bewusst fördern soll. Gut ausgestatte Mo-
bilitätsstationen innerhalb eines Quartiers können nachweisbar
den Autoverkehr reduzieren.
Während das Verkehrs- und Mobilitätskonzept für den Bereich
des Bebauungsplans „Möhl-Areal“ konkrete Maßnahmen vor-
schlagen wird, sind für den Bereich des angrenzenden Gewerbe-
gebietes keine vertiefenden Aussagen erforderlich. Im städtebau-
lichen Qualifizierungsverfahren sowie im sich daran anschließen-
den weiteren Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans
werden die zukünftigen Perspektiven des an das Möhl-Areal
grenzenden Gewerbegebietes lediglich auf ihre grundsätzliche
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/ 7
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Entwicklung des
Möhl-Areals als Möglichkeit der Verbesserung der Fahr-
radweg-Infrastruktur zu ergreifen. Hier werden zwei Vari-
anten gesehen:
• Kurzfristig - Öffnung der Erikastraße (Einbahnstraße
zwischen Dellbrücker Hauptstraße und Möhlstraße) in
beide Richtungen für Fahrräder. Diese würde nach der
Vorplanung eine ideale Weiterführung des angedach-
ten Fahrradweges darstellen und ein für Fußgänger
und Fahrradfahrer gleichermaßen sehr enges Stück
Fahrradweg an der Bergisch-Gladbacher Straße ent-
lasten
• Mittelfristig: Integration der Planungen zum Rad-
schnellwegverbindung Bergisch Gladbach-Köln im
Rahmen der Neuerstellung des Flächennutzungspla-
nes zwischen Möhlstraße und Eschenbruchstraße be-
reits jetzt. Hier könnte entlang der S-Bahn eine deut-
lich kürzere Variante abseits der Bergisch-Gladbacher
Straße entstehen
Machbarkeit hin untersucht. Aspekte der lokalen verkehrlichen
Erschließung werden auf Ebene des Flächennutzungsplans nicht
dargestellt und entziehen sich auch der Regelungsmöglichkeit im
Bebauungsplan.
Bezüglich der Parkraumsituation werden folgende Anre-
gungen gemacht:
Bei den zusätzlichen Einwohnern sei mit einem Auswei-
chen in die umliegenden Wohngebiete und auf den
P&R Parkplatz zu rechnen. Dies führe zu weiteren Ver-
kehrsbelastung und insbesondere zu Stoßzeiten im ge-
samten Bereich um die Möhlstraße zu noch schwierigeren
Parkverhältnissen - was auch die oben geschilderten
Probleme des Verkehrsflusses auf der Dellbrücker Haupt-
straße noch weiter verstärken würde.
Es wird angeregt, eine ausreichende Parkplatzkapazität
einzufordern und am nördlichen Rand des Möhl-Areals
diese teilweise auch für P&R zur Verfügung zu stellen.
Kenntnisnahme Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Selbstverständlich werden alle für die neuen Nutzungen notwen-
digen Stellplätze auf dem Projektgrundstück in Form von Tiefga-
ragen und/ oder Quartiersgaragen untergebracht. Auch müssen
ausreichende Möglichkeiten für Besucherparkplätze innerhalb
des Plangebiets vorgesehen werden.
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Bezüglich der Umsetzung der Planung werden folgende
Anregungen gemacht:
Der mit einer Umsetzung der Bauplanung verbundene
Lärm solle als Belastung nicht unterschätzt werden.
Es wird angeregt, den Bebauungsplan mit einer Umset-
zungsfrist von 2 Jahren zu belegen.
Kenntnisnahme Baumaßnahmen sind in der Regel auch mit zusätzlichem Lärm
für die umgebende Nachbarschaft verbunden. Entsprechend sind
im Rahmen der Baugenehmigung auch entsprechende Vorsor-
gekonzepte zu entwickeln, um die Belastung möglichst gering zu
halten.
Es ist sowohl Ziel der Stadt Köln als auch des Vorhabenträgers
die Bauzeiten auf dem „Möhl-Areal“ möglichst kompakt und kurz
zu halten. Aufgrund der bestehenden unterschiedlichen Mietver-
hältnisse wird eine Entwicklung der Flächen in mehrere Etap-
pen/Abschnitten erfolgen müssen.
6 Es wird angeregt, dass das Projekt der Zirkusfabrik/Slide
Cologne weiterhin als wichtiges Element der Kinder- und
Jugendförderung bestehen bleiben soll.
Wenn es nicht auf diesem Areal angeboten werden kön-
ne, solle man mit den Betreibern gemeinsam nach einer
Lösung suchen, um im guten Rahmen das komplette An-
gebot weiter anbieten zu können. Das Angebot der Zirkus-
fabrik hebe sich von fast allem ab, was den Familien hier
sonst geboten wird.
Die Slide Kurse seien hier erschwinglich und erreichen
viele verschiedene Nutzergruppen. Ein solches Angebot
gebe es in Köln nur hier.
Es wäre fatal, wenn diese Angebote wegfallen müssten.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
7 Es wird angeregt, dass ein zweiter Lebensmittelmarkt ge-
setzt werden - und keine reine und ausschließliche An-
siedlung eines Vollsortimenters erfolgen soll.
Nein Auch in Zukunft soll ein Supermarkt Bestandteil des Quartiers
„Möhl-Areal“ sein (Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von
circa 1.900 m²). Da das Areal innerhalb eines im Einzelhandels-
und Zentrenkonzepts der Stadt Köln ausgewiesenen Zentralen
Versorgungsbereichs liegt, („Stadtteilzentrum Dellbrück, Dellbrü-
cker Hauptstraße“) ist die Ergänzung weiterer Einzelhandelsan-
gebote grundsätzlich möglich.
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Es wird auch darauf hingewiesen, dass neben der Stärkung der
Versorgungsfunktion dem Plangebiet weitere Aufgaben zukom-
men. Das Quartier soll verschiedene Nutzungsbausteine aufwei-
sen: Neben den Handels- und gewerblichen Nutzungen, soziale
Nutzungen, Dienstleistungsnutzungen und auch insbesondere
das Wohnen für alle Altersklassen und Haushaltsgrößen.
Es besteht das grundsätzliche planerische Ziel, hier ein ge-
mischtgenutztes lebendiges Quartier mit kurzen Wegen entste-
hen zu lassen.
8 In der vorliegenden Stellungnahme wird der Beitrag zur
Nahversorgung (qualitativ, quantitativ, räumlich) einer po-
tenziellen Ansiedlung eines LIDL-Marktes im Möhl-Areal
erörtert. Diesbezüglich ist folgendes festzuhalten:
Räumliche Standortbewertung
• Das Möhl-Areal befinde sich innerhalb der Abgren-
zungen des ausgewiesenen zentralen Versorgungsbe-
reiches Stadtbezirkszentrum Dellbrück, Dellbrücker
Hauptstraße. Der zentrale Versorgungsbereich weise
eine Versorgungsfunktion für den gesamten Stadtteil
auf. Die stadtteileweite Versorgungsfunktion begründe
sich u. a. aufgrund der nicht gegebenen Tragfähigkeit
für stationäre Angebote in den weiteren Stadtvierteln
in Dellbrück. In diesem Zusammenhang wird im Ein-
zelhandelskonzept die „Sicherung und [der] Ausbau
des Angebotes im Stadtteilzentrum Dellbrück, Dellbrü-
cker Hauptstraße” empfohlen.
• Angesichts der nachfolgend dargestellten deutlich un-
terdurchschnittlichen quantitativen Verkaufsflächen-
ausstattung in Dellbrück (zentraler Versorgungsbe-
reich sowie Stadtteil), bestehe im Zuge der Planungen
die Möglichkeit durch die Neuansiedlung eines Le-
bensmittelmarktes die räumliche Versorgungsfunktion
des zentralen Versorgungsbereiches zu verbessern
Kenntnisnahme Die vorgetragenen Analysen und Handlungsempfehlungen zur
Stärkung des Versorgungsbereiches Dellbrücker Hauptstraße
sind umfassend bekannt.
Im Übrigen siehe Stellungnahme Nr. 7.
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/ 10
(Angebotsbündelung) und somit dieses stadtentwick-
lungspolitische Ziel zu erreichen.
• Angesichts der zugewiesenen stadtteilweiten Versor-
gungsfunktion des einzigen zentralen Versorgungsbe-
reiches im Stadtteil Dellbrück sei demnach ein räumli-
ches Angebotsdefizit festzustellen, da nicht alle Anfor-
derungen seitens der Bevölkerung an ein umfassen-
des Lebensmittelangebot (volles Preis- und Ange-
botsspektrum) durch die Betriebe im zentralen Versor-
gungsbereich abgebildet werden könne. Durch die
Planungen im „MöhI-Areal" sei die Möglichkeit gege-
ben, das räumliche Nahversorgungsangebot im Stadt-
teil Dellbrück nachhaltig zu verbessern. Dies gelte ins-
besondere unter Berücksichtigung des derzeit gege-
benen räumlichen Angebotsdefizits, im Zuge des
„Fehlens“ von Angebotsalternativen im einzigen zent-
ralen Versorgungsbereich im Stadtteil (Betriebstypen-
mix aufgrund zweier REWE-Märkte nicht gegeben).
Quantitative Standortbewertung
• Im Stadtteil seien fünf strukturprägende Betriebe mit
einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 5.700 m² ange-
siedelt. Die Verkaufsflächenausstattung im Sorti-
mentsbereich Nahrungs- und Genussmittel sei dem-
nach als deutlich unterdurchschnittlich einzustufen (rd.
0,26 m² VKF NuG/EW). Demnach bestehe hinsichtlich
der quantitativen Verkaufsflächenausstattung ein deut-
liches Defizit. Dieses Defizit könne durch die weitere
Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes zumindest re-
duziert werden (abhängig von der Ausprägung bzw.
Dimensionierung). Ergänzend würden rechnerisch
weiterhin Entwicklungsmöglichkeiten für die Be-
standsbetriebe verbleiben.
• Mit Stand zum 31.12.2019 leben im Stadtteil Dellbrück
21.980 Einwohner. Daraus ergebe sich für den Stadt-
teil ein rechnerisches Kaufkraftpotenzial von rd. 56,9
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/ 11
Mio. Euro. Selbst unter Berücksichtigung eines für die
Stadt Köln typischen nennenswerten Umsatzanteils
durch kleinteilige Strukturen (und auch Randsortimen-
te von Fachmärkten) wird im Stadtteil nach fachlicher
Einschätzung eine Zentralität im Sortiment Lebensmit-
tel von max. 80 erreicht. Dieser Wert versteht sich un-
ter Berücksichtigung der gegebenen Angebotsstruktu-
ren in Dellbrück als Maximalwert. Das zur Verfügung
stehende Kaufkraftpotenzial könne derzeit nicht durch
die Bestandsstrukturen gebunden werden, wodurch
mit nennenswerten Kaufkraftabflüssen aus Dellbrück
zu rechnen sei.
• Bereits im Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln
wurde festgestellt, dass der zentrale Versorgungsbe-
reich Stadtteilzentrum Dellbrück, Dellbrücker Haupt-
straße, lediglich eine Zentralität von rd. 36 im Sorti-
ment Lebensmittel erreicht. Demnach könne der zent-
rale Versorgungsbereich seiner stadtteilweiten Ver-
sorgungsfunktion nicht gerecht werden. Durch die An-
siedlung eines weiteren Lebensmittelmarktes könne
die Versorgungsfunktion des zentralen Versorgungs-
bereichs zumindest gestärkt werden. Unter Berück-
sichtigung der vorstehenden quantitativen Ausstat-
tungswerte werde ersichtlich, dass im Zuge der Pla-
nungen im „MöhI-Areal" die Chance genutzt werden
könne, eine Verbesserung der quantitativen Angebots-
und Nahversorgungssituation zu erreichen. Gleichzei-
tig würde dadurch der konzeptionelle Positivstandort,
der zentrale Versorgungsbereich Stadtteilzentrum
Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße, in seiner Funktion
und Bedeutung gestärkt werden. Angesichts der un-
terdurchschnittlichen Verkaufsflächenausstattung er-
schiene eine Angebotsergänzung sowohl aus versor-
gungsstruktureller, wie auch aus konzeptioneller Sicht
sinnvoll.
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Qualitative Standortbewertung
• Im Stadtteil Dellbrück sind fünf strukturprägende An-
bieter angesiedelt, wovon drei Märkte durch die Fa.
REWE betrieben werden. Demnach sei der Ange-
botsmix (deutlich) eingeschränkt. Im zentralen Versor-
gungsbereich Stadtbezirkszentrum Dellbrück, Dellbrü-
cker Hauptstraße seien derzeit zwei strukturprägende
Lebensmittelmärkte angesiedelt. Dabei handelt es sich
um zwei Lebensmittelmärkte der Fa. REWE. Ein ent-
sprechendes ergänzendes, bzw. differentes Lebens-
mittelangebot werde derzeit nicht vorgehalten. In die-
sem Zusammenhang sei die räumliche Versorgungs-
funktion des zentralen Versorgungsbereiches für den
Stadtteil Dellbrück aufgrund der Monostruktur (nur ein
strukturprägender Betreiber) sowie der geringen quan-
titativen Ausstattung derzeit nicht gegeben, da Ange-
botsalternativen außerhalb des zentralen Versor-
gungsbereiches aufgesucht werden müssen.
• Im Zuge der Planungen bestehe die Chance, die im
Einzelhandelskonzept formulierte Handelsempfehlung:
„Absicherung des Kernbereiches durch einen weiteren
Magnetbetrieb” zu erfüllen: Ein weiterer Magnetbetrieb
würde am Standort und im zentralen Versorgungsbe-
reich zu einer Attraktivierung und Belebung beitragen,
da dadurch ein zum Kundenstamm der REWE-Märkte
differenter Kundenstamm angesprochen werden könn-
te.
• Durch einen weiteren, zu REWE differenten Lebens-
mittelbetrieb könnten Kopplungseffekte für den Stand-
ort ausgelöst werden. Demnach würde der Standort
den aktuellen Kundenansprüchen an die Nahversor-
gung gerecht werden: „Wartezeiten, Umwege oder
Extrafahrten werden nicht mehr akzeptiert. Denn der
beschleunigte Lebensstil zwingt die Menschen, alltäg-
liche Aufgaben möglichst schnell und mühelos zu er-
ledigen. Übrig bleiben schnelle Konzepte sowie zent-
- 12 -
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rale, gut erreichbare Standorte, die weitere Erledigun-
gen ermöglichen oder in den Tagesablauf gut inte-
griert werden können. Der Angebotsmix des zentralen
Versorgungsbereiches resp. des gesamten Stadtteils
Dellbrück ist aktuell sehr eingeschränkt, die Angebots-
strukturen können die Anforderungen an eine stadt-
teilweite Versorgung nicht erfüllen. In diesem Zusam-
menhang besteht durch die Ansiedlung eines zusätzli-
chen Lebensmittelmarkts die Chance durch die Pla-
nungen im „Möhl-Areal":
• einen ansprechenden Betriebstypenmix zu schaffen,
• weitere Synergie- und Kopplungseffekte im zentralen
Versorgungsbereich Stadtteilzentrum Dellbrück, Dell-
brücker Hauptstraße zu generieren,
• die stadtentwicklungspolitischen Ziele für den zentra-
len Versorgungsbereich Stadtteilzentrum Dellbrück,
Dellbrücker Hauptstraße zu erreichen und somit den
modernen Kundenansprüchen an die Nahversorgung
gerecht zu werden.
9 Bezüglich der Arbeit von „delljazz“ wird darauf hingewi e-
sen, dass eine Kulturstätte, in der regelmäßig Konzerte
stattfinden können und die der Vereinsidee eine Heimat-
adresse für die kulturelle Arbeit bietet
, besonders wichtig
sei. Diese „Heimatadresse“ sei in den letzten 4 Jahren in
der ZIRKUSfabrikKulturarena gefunden worden.
Die ZIRKUSfabrikKulturarena wird ohne Subventionen
privatwirtschaftlich betrieben und be findet sich auf dem
Möhl-Gelände. Ihr Schwerpunkt liegt in der Kinder - und
Jugendarbeit. Sie bietet darüber hinaus einen Treffpunkt
für zahlreiche Gruppen aus den Bereichen Soziales, Kul-
tur und Sport. Diese Lokalität bietet ideale Voraussetzun-
gen die Arbeit von „delljazz“. Sie liegt verkehrsgünstig, ist
fußläufig und zentr al im Stadtteil erreichbar, bietet für
Abendveranstaltungen ausreichend Parkplätze, lässt ohne
Ja Siehe Stellungnahme 2.
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Konfliktpotential mit Anwohnern Musikveranstaltungen zu,
hat einen Konzer tsaal mit hervorragender Akustik und für
eine ideale Größe (max. 200 Personen). Nicht zu letzt
zeichne sich diese Location durch ein sehr günstiges Kos-
ten-Nutzen-Verhältnis aus.
Die bisher vorliegenden Entwürfe sähen keinen Ersatz für
diesen Dellbrücker Kulturstandort vor.
Nach vielen gescheiterten Versuchen der Politik, in den
vergangenen J ahren für Dellbrück ein angemessenes,
kulturelles und stadtteilbezogenes Zentrum zu gestalten,
(Thielenbrucher Endstation der KVB, ehemaliges belg i-
sches Kasino, Bürgertreff 1006, Thurner Hof) und damit
den zahlreichen und verschiedensten kulturellen und s o-
zialen Trägern eine Heimat zu bieten, wird befürchtet,
dass die Kulturarbeit von „delljazz“ durch die geplante
Entwicklung des Möhl-Geländes in dieser Form mit einem
Fokus auf wirtschaftlich optimierten Interessen, einen her-
ben Rückschlag erleiden wird.
Um dies zu verhindern, wird angeboten an den kommen-
den Planungen beteiligt werden. Es wird danach gefragt,
welche Möglichkeiten gesehen werden, die Interessen
von „delljazz“ bei der Entwicklung des Möhl -Geländes zu
berücksichtigen.
10 Es wird angeregt, in den Planungen zum Möhlareal oder
alternativ und standortnah, Räume für die Zirkusfabrik
Kulturarena zu sichern.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
11 Es wird angeregt, dass ein Ort für Kultur in jedem Fall er-
halten bleiben und auch in den Abendstunden und für Ju-
gendliche nutzbar sein solle.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
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Es sei kein Gewinn, wenn durch die Wohnbebauung Kul-
tur und Gewerbe komplett verdrängt würden. Auch die
angrenzenden oder nahe gelegenen Handwerksbetriebe
gehören zum Stadtteil und seien schützenswert, auch
wenn diese mit Lärm verbunden seien.
Ja Bereits das zur Öffentlichkeitskonzept dargestellte Vorkonzept
macht deutlich, dass das zukünftige Quartier nicht nur aus Woh-
nen bestehen soll, sondern auch gewerbliche, soziale und kultu-
relle Nutzungsbausteine aufweisen wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Dellbrück in den letz-
ten Jahren sehr viel gebaut, verdichtet, versiegelt wurde.
Wenn der Stadtteil seine Lebensqualität erhalten soll,
müsse der Zubau maßvoll sein. Die Bergisch Gladbacher
Straße sei nach wie vor eine Belastung und habe keinerlei
Aufenthaltsqualität. Es sollen Alternativen zum Auto (Car-
sharing) und Radweg auf der Bergisch Gladbacher Straße
eingeplant werden.
Ja Ein Mobilitätskonzept wird im Rahmen des Bebauungsplanver-
fahrens erstellt, das durch verschiedene Maßnahmen den Rad-
und Fußverkehr sowie den ÖPNV und das Carsharing attraktiv
gestalten und bewusst fördern soll. Gut ausgestatte Mobilitätssta-
tionen innerhalb eines Quartiers können nachweisbar den Auto-
verkehr reduzieren.
12 Es wird darum gebeten, bei der Planung die Aufrechter-
haltung von Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche
zu sichern. Die vorhandenen Angebote sind rar gesät und
die Zirkusfabrik stellt einen wichtigen Baustein für das
Freizeitangebot für Kinder in Holweide und Umgebung
dar.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
13 Es wird darum gebeten, die Zirkusfabrik als Basis vor Ort
zu erhalten.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
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14 Die Neuausrichtung der Bebauung auf dem bisherigen
Gewerbegebiet der Firma Möhl zugunsten einer Wohnbe-
bauung wird ausdrücklich begrüßt. Gerade der optimal
benachbarte Standort, an der S-Bahn-Haltestelle Dell-
brück, böte für die Wohnbevölkerung beste Vorausset-
zungen für eine schnelle Erreichbarkeit der Innenstadt.
Wichtig dabei wäre auch der geplante Anteil von dringend
benötigten preiswerten Wohnungen. Auch die Neuorien-
tierung des Supermarktes unmittelbar an die Bergisch
Gladbacher Straße würde den Einkaufsstandort Dellbrück
und hier insbesondere den nördlichen Siedlungsbereich
stärken.
Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Äußerst kritisch wird jedoch die zukünftige Entwicklung
und die Gefahren für den Erhalt der „Zirkusfabrik“/ Kultur-
arena betrachtet. Der Betrieb sei – trotz der Integration
des Kulturbetriebes – durch eine lukrative Neubebauung
keineswegs gesichert.
Seit über 10 Jahren würde die „Zirkusfabrik“/Kulturarena
ohne Subventionen und privatwirtschaftlich mit ca. 30 Mit-
arbeitern betrieben und widme sich einer intensiven Kin-
der- und Jugendarbeit. Darüber hinaus böte die Einrich-
tung Kurse und Veranstaltungsmöglichkeiten für viele
Dellbrücker Eltern, Schulen, Kindergär
ten, Flüchtlingshilfe.
Sie diene als Vereinstreff und Bürgercafé. Außerdem sei
sie für den Förderverein Dellbrücker Jazzfreunde (Dell-
jazz) mit über 450 Mitgliedern und andere, wie z. B. die
politischen Parteien, in dem einzigen, nutzbaren Saal in
Dellbrück für über 200 Zuschauer, ein idealer Veranstal-
tungsort.
Es wird angeregt, dass alles zur Sicherung dieser Kultur-
einrichtung als wichtiger Baustein des vielfältigen kulturel-
len und sozialen Lebens in Dellbrück unternommen wer-
de.
Siehe Stellungnahme 2.
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15 Es wird angeregt, im Möhlviertel nachhaltig, sozial und
ökologisch zu bauen sowie ein Gemeinschaftsprojekt an
dem Standort durchzuführen.
Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Planung „Möhl-Areal“ fällt unter den Anwendungsbereich des
„Kooperativen Baulandmodells“ der Stadt Köln mit Anforderungen
zu modernen Wohnquartieren. Beispielsweise müssen 30 % der
Geschossfläche für den geförderten Wohnungsbau hergestellt
und ausreichend großer begrünter Freiraum mit Spielplatz für die
Öffentlichkeit realisiert werden. Im Rahmen des Qualifizierungs-
verfahrens, das den nächsten Planungsschritt darstellt, wird ein
städtebauliches Konzept entwickelt. Dabei werden Anforderun-
gen zu Natur, Ökologie und Energie, die auf Bundes-, Landes-,
aber auch städtische Vorgaben beruhen, berücksichtigt.
Eine ökologische Bauweise wäre grundsätzlich im Sinne der
Nachhaltigkeit zu begrüßen, kann allerdings mangels Rechts-
grundlage nicht im Bebauungsplan verpflichtend festgesetzt wer-
den.
16 Der Erhalt der Kulturarena wird angeregt.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
17 Prinzipiell wird die Umstrukturierung des Areals als positiv
erachtet. Der Gedanke einer Blockrandbebauung zur Be-
friedung des Innenbereiches wird nachvollzogen. Dieser
Idee ist auch die Einschätzung zur Ausnahme in der Er-
haltungssatzung (Beschlussanlage 2, Seite 5) geschuldet.
Die beiden Gebäude Nr. 20 und 22 sollen demnach nicht
in das (g
eplante) Erscheinungsbild der Möhlstraße passen
und sind damit nicht erhaltungswürdig, bzw. ist deren Er-
haltung nicht mit der geltenden Erhaltungssatzung "E16"
zu begründen.
Dieser Einschätzung wird nicht gefolgt. Vom Stil würden
die Häuser sehr wohl in die Möhlstraße passen. Zum En-
de der Straße lockern sie die Bebauung auf und stellen
auch einen Teil der Geschichte der Firma Möhl dar.
Ebenso ist der alte Baumbestand in den großzügigen Gär-
Teilweise Der Anregung wird teilweise gefolgt.
Eine zwingende Vorgabe zum Erhalt der benannten Gebäude
wird in dem Auslobungstext des Qualifizierungsverfahrens nicht
verankert. Es soll durch die teilnehmenden Büros eine planeri-
sche Abwägung mit Bestand und Planung erfolgen. Grundsätz-
lich wird ein ressourcensparender und wertschätzender Umgang
mit Bestandsbebauung bei der Konzeptfindung erwartet, ohne
dabei die übrigen Anforderungen an z.B. den Lärmschutz, bau-
abschnittsweise Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit außer
Acht zu lassen.
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ten sicher im Sinne des Projektziels den Anforderungen
des Klimawandels und der Klimaanpassung zu begegnen.
Die Gärten können in das Konzept integriert werden und
als Verbindung in das Areal dienen.
Durch den Abbruch der Häuser und Schließung der Stra-
ßenfront wird das Projekt wirtschaftlich sicherlich interes-
santer. Baugeschichte, Umwelt und der Charme der
Möhlstraße würden aber verlieren.
Es wird angeregt, den Erhalt der Gebäude in den Vorga-
ben für das Qualifizierungsverfahrens zu berücksichtigen.
18 Es wird hervorgehoben, dass mit dem B-Plan Möhl eine
für Dellbrück wichtige Entwicklung angestoßen wird. Es
wird befürwortet, dass mit den Veränderungen auf dem
Möhl-Gelände, auch das gesamte Gewerbeareal von
Möhlstraße bis hin zur Eschenbruchstraße in den Blick
genommen wird. Mit der Durchführung des zweistufigen
städtebaulichen Wettbewerbs und der Änderung des Flä-
chennutzungsplans zu einem Mischgebiet in diesem Be-
reich, sei ein erster Schritt getan, ein lebenswertes Quar-
tier zum Wohnen, zum Arbeiten und auch für die bereits
vorhandenen kulturellen Nutzungen für alle Bürgerinnen in
Dellbrück zu schaffen.
Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
In Hinblick auf die Planungen auf dem Gelände Möhl
(Konkretisierungswettbewerb, 2. Teil des Qualifizierungs-
verfahrens) wird die Realisierung einer ersten Stufe für ein
insgesamt urbanes, für alle Bürgerinnen erlebbares Quar-
tier gewünscht. Angesichts der unmittelbaren Nähe zur
Dellbrücker Hauptstraße und dem S-Bahnhof macht es
Sinn, hier (weiterhin) die zentralen Nutzungen des künfti-
gen Quartiers zu verorten: einen Vollsortimenter, eine
größere KiTa, die Zirkusfabrik, ein Nachbarschaftszent-
rum.
Ja Die umfassenden Hinweise und Anregungen werden zur Kennt-
nis genommen und den Teilnehmenden des Qualifizierungsver-
fahrens als mögliche Ideen zur Kenntnis gegeben. Viele Anre-
gungen sind nahezu identisch in der Auslobung zum Qualifizie-
rungsverfahren aufgenommen. Die Teilnehmenden des Qualifi-
zierungsverfahrens erhalten darüber hinaus einen Einblick in
sämtliche im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrach-
ten Stellungnahmen. Die hier vorgebrachten Ideen bereichern
diesen Qualifizierungsprozess in Gänze.
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Es wird angeregt, dass sowohl der Supermarkt als auch
das Kulturzentrum nicht als flächenzehrende, funktionale
„Kisten“, sondern als mischgenutzte Gebäude mit Woh-
nungen und/oder Büros in den Obergeschossen geplant
werden. Ebenso wird befürwortet, den Bereich quasi auto-
frei zu gestalten, die gute verkehrliche Lage sowie die Än-
derungen im Mobilitätsverhalten zu nutzen und die (soweit
noch erforderlichen) Stellplätze in Tiefgaragen und einer
(architektonisch gut eingebundenen) Quartiersgarage un-
terzubringen. Das bedeute auch, notwendige Kunden-
Stellplätze entweder auf dem Supermarkt oder in den
Tiefgeschossen zu platzieren. Damit werde Raum für die
Menschen geschaffen, die sich im Quartier aufhalten,
Raum für (nutzbare!) Grün- und Aufenthaltsflächen, Raum
für Treffpunkte und Cafe’s, die das Viertel beleben – in
Anknüpfung und Ergänzung zu dem lebhaften Treiben auf
der Dellbrücker Hauptstraße.
Das Möhl-Gelände grenzt im Norden unmittelbar an die S-
Bahn-Station Dellbrück. Angesichts des sich verändern-
den Mobilitätsverhaltens würde sich auf dem heutigen
Parkplatz eine mehrgeschossige, intermodale Mobil-
Station anbieten (Fahrradgarage, Rad- und Car-Sharing,
E-Rad- und Roller-Parkplätze, Lademöglichkeiten, even-
tuell Fahrradreparatur). Ziel solle sein, den (vor allem
überörtlichen) individuellen Pkw-Verkehr zu verlagern und
zu vermeiden – somit ein autoarmes Quartier.
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Im Hinblick auf die konzeptionelle Perspektive im Rahmen
des Ideenwettbewerbs (1. Teil des Qualifizierungsverfah-
rens) wird ein schlüssiges Konzept und eine Klärung er-
hofft, wie die künftige Weiterentwicklung der nachbarli-
chen Gewerbeflächen in ein Mischgebiet mit der ersten
Realisierungsstufe Möhl so städtebaulich integriert wer-
den kann, dass das Gesamtareal später auch als ein ein-
heitliches Quartier wahrgenommen wird. Das vorliegende
Plankonzept für den B-Plan Möhl weise in allererster Linie
(kaum nutzbare) Abstandsflächen und lärmabschirmende
Nutzungen zu den Nachbarbereichen auf. Das ist ein eher
trennendes als ein verbindendes Konzept. Die geplanten
Fußwegeverbindungen können das nicht kompensieren.
Es wird hingegen eine Öffnung und ein „architektonisches
Signal“ gewünscht: hier wird das Quartier (in
Zukunft) weiter wachsen! Das könne zum Beispiel ein
zentraler städtischer Platz und eine verbindende, urban
gestaltete Wege-Achse, eine Öffnung und Verknüpfung
zwischen den Teilquartieren herstellen. Der Quartiersplatz
wäre ein autofreier Stadtraum mit Cafes, Außenterrassen,
kleinen Läden, mit Hauptzugang zum Supermarkt und
gegebenenfalls auch zum Kultur- bzw. Nachbarschaftsze-
ntrum. Er würde dazu einladen, den Einkauf zu Fuß oder
mit dem Fahrrad zu machen, um anschließend noch zu
klönen, sich zu treffen. Pendler vom S-Bahnhof nutzen die
Gelegenheit, auf dem Weg nach Hause noch einen Ein-
kauf zu machen oder treffen sich zum Feierabend-Snack.
Die Wege-Achse wäre das verbindende Element, das alle
Teilbereiche des künftig wachsenden Gesamtquartiers als
Rückgrat miteinander verknüpft. Als urban gehaltener und
zugleich mit schattenspendenden Bäumen und angren-
zenden Grünflächen gestalteter Straßenraum, begegne-
ten sich hier die Anwohnerinnen, träfen sich die im Quar-
tier arbeitenden und Kultur schaffenden Menschen, ge-
nössen die Senioren den Kontakt und die Kinder spielten
Teilweise
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in dem von Pkw’s weitgehend freigehaltenen Raum. Diese
Straßenachse sei im Übrigen -als Verlängerung der Erna-
straße - bereits angelegt und könne eventuell einige histo-
rische Wohngebäude in der zweiten Reihe integrieren.
Es wird davon ausgegangen, dass etwa 30 Prozent Ge-
werbeflächen verbleiben und die vorhandenen Arbeits-
plätze gehalten, beziehungsweise innerhalb des Gebiets
verlagert und bei Bedarf sogar ausgebaut werden könn-
ten. Im Gebiet sind vor allem kleine, mittelständige Hand-
werksbetriebe/ Dienstleister mit Bezug auf Dellbrück an-
sässig. Darüber hinaus gibt es einige Künstler-Ateliers
und Proberäume für Musiker. Da eine sukzessive Entwick-
lung angestrebt wird, könnten diese auch noch lange Zeit
verbleiben und es könnte bei Erhalt der Arbeitsplätze eine
schrittweise Umsiedlung in die neu zu schaffenden Ge-
werbeflächen erfolgen.
Schwerpunkt für die langfristige Verlagerung der gewerb-
lichen Nutzung könnte entlang der S-Bahn sein, die somit
auch als Lärmschutz diene; alternativ auch gewerbliche
Nutzung an anderen Stellen in der gesamten Fläche.
Wichtig sei eine ansprechende Adress-Bildung, sodass
die gewerbliche Nutzung nicht als Restfläche, sondern als
integrierter Teil des Quartiers gesehen und von außen
wahrnehmbar würde. Ergänzend sind Show-Rooms
und/oder offen gestaltete Ateliers als Ausstellungsräume
für Handwerker, Künstler, etc. denkbar sowie Share-
Working-Spaces, die zusätzlich das Quartier belebten. Für
den Gewerbebereich könne eine zeitgemäße, verdichtete
Gestaltung mit – gegebenenfalls modular einteilbaren –
mehrgeschossigen Gewerbelofts vorgesehen werden (un-
ten Hallen, in den oberen Geschossen oder vorgebaut
Büros/Ateliers); Büro-Nutzungen könnten mit Wohnen in
den Obergeschossen kombiniert werden.
Geplant sei ein Mischquartier – was die Nutzungen anbe-
Der Ideenwettbewerb wird in der ersten Stufe des Qualifizie-
rungsverfahrens eher konzeptionelle Antworten zur schrittweisen
Entwicklung des gesamten Gebiets bis zur Eschenbruchstraße
liefern. In einem relativ groben Maßstab sollen die teilnehmenden
Büros sich mit wenigen zentralen Fragen auseinandersetzen, die
zum Teil mit den in der Stellungnahme geäußerten Fragestellun-
gen übereinstimmen und auch im Weiteren mit den betroffenen
Eigentümern abgestimmt werden:
• In welchen Stufen kann sich das nachbarliche Areal möglichst
flexibel entwickeln?
• Wie kann trotz zeitversetzter Entwicklung ein zusammenhän-
gendes Quartier entstehen?
• Was ist das zukünftige Rückgrat des Gesamtareals? Was
schafft die Verbindung?
• Wo muss es Zonierungen und klar ablesbare Bereiche/ Nut-
zungen geben und was kann zusammengeführt oder kombi-
niert werden?
Die hier vorgebrachten Anforderungen und Lösungsansätze
übersteigen zum Teil diese grobe Maßstabsebene und können
somit nicht übernommen werden, wie z.B.:
• Kleinteilige Nutzungskonzepte (egal ob modular oder nicht)
• Detaillierte Aussagen zur Ausstattung der Freiräume
• Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
• Multifunktionsanforderungen an Frei- und Dachflächen,
Sobald es für die nachbarlichen Flächen greifbare Entwicklungs-
absichten gibt mit Festlegung des Vorhabenträgers und des Vor-
habengebiets, kann in nachgeordneten Verfahren – ggf. in weite-
ren Wettbewerbsverfahren – das Ideenkonzept unter Berücksich-
tigung der aufgeführten Aspekte konkretisiert werden.
Zu den folgenden vorgebrachten Vorstellungen und Wünschen
gibt es bereits eine abweichende städtebauliche Haltung:
Die Geschossigkeit von fünf plus Staffelgeschoss sollte im ge-
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trifft aber auch die soziale Mischung, mit einem Anteil
von mindestens 30 Prozent öffentlich geförderter Woh-
nungen (Kooperatives Baulandmodell). Vom Ideenwett-
bewerb wird nicht nur ein schlüssiges, kreatives Konzept
erwartet, sondern auch eine Berücksichtigung der wirt-
schaftlichen Umsetzbarkeit. Grundsätzlich wären verdich-
tete Bauweisen mit mindestens fünf Geschossen plus
Staffelgeschoss denkbar. Die Verdichtung solle unter an-
derem auch Platz für gut nutzbare öffentliche Flächen
schaffen. In einem Quartier mit urbanem Charakter sollen
allerdings auch öffentliche Plätze und Straßenraum, der
vorrangig als Aufenthaltsraum für die Bewohnerinnen ge-
dacht ist, als Grün- bzw. Aufenthaltsfläche angerechnet
werden.
Zugleich könne und solle ein klima- und umweltgerechtes
Quartier entstehen, wenn der technologische Aufwand für
Wohn- und Gewerbebauten ökonomisch darstellbar ist.
Eine verdichtete Bauweise, die (bauliche) Stapelung von
Nutzungen, die Integration der Infrastruktur (Tiefgaragen,
Car-Sharing, ebenerdige Quartiersgaragen für Räder) in
die Baukörper der Wohn- und Bürogebäude schaffe Raum
für öffentliche und für die Bewohner auch nutzbare Frei-
flächen mit hoher Aufenthaltsqualität. Grün- und Freizeit-
flächen könnten zugleich als multifunktionale Versicke-
rungsflächen für Hochwasserereignisse angelegt werden.
Auch Dächer könnten, sofern nicht als Dachterrassen ge-
nutzt, begrünt und/oder mit Solaranlagen ausgestattet
werden und sollen in der Grünflächenausstattung ange-
rechnet werden.
Nachfolgend sind die gewünschte Anforderungen an den
Ideenwettbewerb im Rahmen der Planung Möhl, aufge-
führt:
Art der baulichen Nutzung
• Wohnen 70 Prozent und Gewerbe 30 Prozent der Ge-
samten Gebiet überwiegen. Die nähere Umgebung ist maßgeb-
lich von Gebäuden mit drei bis vier Geschossen geprägt. Ob ein-
zelne Hochpunkte mit etwa 6-7 Geschosse städtebaulich sinnvoll
sein können, muss im Rahmen des Wettbewerbs anhand der
konkurrierenden Entwürfe geklärt werden.
Beim Ideenwettbewerb wird das geforderte Mischungsverhältnis
von Wohnen und Arbeiten nicht auf 70 % und 30 % für das nach-
barliche Gelände festgelegt. Unterer Rahmen soll ein 50/50 und
oberer 70/30-Verhältnis sein. Damit soll den teilnehmenden Bü-
ros ein konzeptionelleres Entwerfen ermöglicht werden.
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samtfläche im Areal der Nachbargrundstücke,
• Das heißt Anteil geförderter Wohnungsbau am Woh-
nungsanteil: 30 % gemäß Kooperatives Baulandmo-
dell der Stadt Köln
Maß der baulichen Nutzung
• 3 bis 4 Geschosse plus Staffel entlang der Möhlstra-
ße, mindestens 5 Geschosse plus Staffel im restlichen
Gesamtareal
• Geschlossene Bauweise als Blockrandbebauung
durchgängig entlang der Bergisch Gladbacher Straße,
Möhlstraße und im Innenbereich des Gesamtareals
• Gestapelte Gewerbebebauung (Gewerbehallen, plus
Büros/ Bürolofts vorgesetzt oder in den oberen drei
Geschossen)
Gliederung
• Zonierte/ gegliederte Nutzung, zum Beispiel im Nor-
den, entlang der S-Bahn Gewerbehallen-/Lofts inklusi-
ve gestapelter Büro’s, gegebenenfalls Büro-
/Mischnutzung im Übergang zum Wohnen, in der süd-
lichen Hälfte des Gesamtareals Wohnbebauung, ge-
gebenenfalls entlang der Bergisch Gladbacher Straße
Mischnutzung Wohnen, Büro, Läden
• Auf dem Gelände Möhl keine abschottende „Pufferzo-
ne“ zum nachbarlichen Gewerbe, sondern eine die
künftige Gesamtentwicklung antizipierende Bebau-
ung/Nutzung. Die bis zum Endausbau bestehenden,
temporären Konflikte seien in der Übergangszeit städ-
tebaulich zu klären
• Eine das Quartier verbindende Straßen- und / oder
Grünachse sowie ein zentraler Quartiersplatz auf
• dem Möhl-Gelände inklusive Läden, Gastronomie
werden sehr erwünscht
• Ein großflächiger Vollsortimenter, integriert in die Ge-
samtplanung und mit Parken im Obergeschoss sowie
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Wohn- oder Büronutzung in weiteren Geschossen,
wird mit Standort im Gesamtareal sehr begrüßt
Freiraum, Begrünung, Energie
• 10 m² öffentlich zugängliche und nutzbare Grünfläche
pro neuem Einwohner, öffentlicher Spielplatz, private
Kleinkinderspielflächen, durchgängige Dachbegrünung
und/oder Photovoltaik/Solarenergie, sofern nicht als
Dachterrassen genutzt, Fassaden-/ Garagenbegrü-
nung
• Öffentliche Plätze und Räume, sofern sie vorrangig
dem Aufenthalt dienen (Stadtplatz, Aufenthaltsflächen
Wohnstraße) sowie Dachbegrünungen, sollen bei Be-
rücksichtigung Grünausstattung pro Einwohner ange-
rechnet werden
• Auch im Gewerbepark Begrünung des öffentlichen
Raums, Gliederung durch Bäume, Fassadenbegrü-
nung
• Mehrfachnutzung von Grünflächen: Retention auf
Grün-/ Freizeitflächen, gegebenenfalls auch in Tiefga-
ragen
Erschließung/Mobilität
• Durchgängige, verbindende städtebauliche Achse
(Wohnstraße West-Ost) und Quartiersplatz als verbin-
dende Elemente
• Sofern Gewerbe entlang S-Bahn, separate Erschlie-
ßung Gewerbe zwischen Ottilienstraße und Eschen-
brucher Straße (gegebenenfalls Tonnagebeschrän-
kung Ottilienstraße)
• Über die Bergisch Gladbacher Straße solle die Er-
schließung aller mittel- bis langfristig zu erhaltenden
Gebäude/Nutzungen (gegebenenfalls als temporäre
Straße/Lkw-Nutzung) sichergestellt sein
• Pkw-/Lkw-Erschließung des Vollsortimenters „von Au-
ßen“ durch Stich-/Sackgasse von der Bergisch Glad-
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bacher Straße
Haupteingang am Stadtplatz
• Wohnbereiche des Quartiers von ruhendem Verkehr
freihalten; Parken in Tiefgaragen, Quartiersgarage
• und in den Wohn-/Bürogebäuden integrierten Garagen
• Mobil-Station am S-Bahnhof: Car-Sharing, Fahrrad-
Parken, Ladestationen – mehrgeschossig
Zudem
• Es sollen die zeitlich unterschiedlichen Entwicklungs-
perspektiven der Eigentümer berücksichtigt werden,
für mittel- bis langfristig zu erhaltende Nutzungen von
Einzelgebäuden muss die Erschließung gesichert
werden
• Im Rahmen des Ideenwettbewerbs solle nicht alleine
eine schlüssige gestalterische Konzeption entstehen,
sondern auch wirtschaftlich umsetzbare Lösungen be-
rücksichtigt werden
• Bei Standort und Ausgestaltung Gewerbe solle unter
anderem auch das Thema „Adressbildung“ aufgegrif-
fen werden
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19 Der Standort der Planung wird als interessant für eine
Familienbildungsstätte erachtet.
Es wird um Kontaktaufnahme (per E-Mail) bezüglich des
weiteren Vorgehens gebeten.
Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
20 1. Verkehrsinfrastruktur
Es wird darauf verwiesen, dass die Vielzahl geplanter
neuer Wohnungen eine beträchtliche Erhöhung des Ver-
kehrsaufkommens zur Folge haben würde. Besonders die
Bergisch Gladbacher Straße sei bereits zu den Stoßzeiten
völlig überlastet. Dafür müssen Lösungen gefunden wer-
den.
Rad- und Fußverkehr stärken und attraktiver machen:
Der geplante Radschnellweg von Bergisch Gladbach nach
Köln müsse direkt und nahe angebunden werden und ei-
ne breite, sichere Spur bekommen.
Fußgänger müssen einen Weg durch das Gelände zur
und von der S-Bahn bekommen. Die Wege von und nach
allen Teilen von Dellbrück, Bergisch Gladbach und auf der
Bergisch Gladbacher Straße sollen ausreichend breit, si-
cher und barrierefrei sein.
ÖPNV stärken:
Die Busverbindungen von Dellbrück und Bergisch Glad-
bach/Hand sollen wesentlich gestärkt werden. Von Thie-
lenbruch sollen Verbindungen in kurzen Abständen an die
S-Bahn angebunden sein. Der Takt der S11 müsse deut-
lich erhöht werden. Damit wäre ein weiteres Problem zu
lösen:
Teilweise Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens sollen insbesondere in
der ersten Stufen (Ideenteil) sinnvolle Anknüpfungspunkte in aus-
reichender Breite für Fußgänger und Radfahrer in das Umfeld –
auch in Richtung der S-Bahn-Haltestelle Köln-Dellbrück – aufge-
zeigt werden.
Regelungen zur Optimierung des Bus- und Bahnnetzes kann der
Bauleitplan nicht aufnehmen, weil dies den Regelungsbereich
des Plans übersteigt. Die Hinweise werden allerdings im Rahmen
der verkehrlichen Untersuchungen zur Kenntnis genommen. Be-
wertet werden dabei die Auswirkungen der Planung auf das ge-
samte Erschließungsnetz. Es werden dann konkrete Maßnahmen
innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans vorge-
schlagen, die die innere Erschließung und die Anknüpfungspunk-
te an das bestehende Netzt, die Stellplatzausstattung für Autos/
Fahrräder und das Angebot an Alternativen zum Auto betreffen.
Gutachterliches Ergebnis kann allerdings auch sein, dass eine
Reduzierung der zukünftigen Nutzungen empfohlen wird. Ziel ist,
eine deutliche Verschlechterung der Verkehrssituation zu verhin-
dern.
Das Verkehrsgutachten kann ferner auch Empfehlungen zur Op-
timierungen z.B. des ÖPNV-Angebots oder von Ampelschaltun-
gen an wichtigen Straßenknotenpunkten aussprechen. Die weite-
re Prüfung und Umsetzung erfolgt dann in einem anderen Pla-
nungsrahmen außerhalb des Bebauungsplanverfahrens.
2. Parkraum
Die Parkplätze in Dellbrück würden zu wesentlichen Tei-
len von Pendlern nach Köln besetzt, die aus Bergisch
Nein Der Stellplatzbedarf, der innerhalb eines Genehmigungsverfah-
rens – hier bereits im Planverfahren vorbereitet – nachzuweisen
ist, leitet sich aus den Nutzungen ausschließlich innerhalb des
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Gladbach kommen. Es müsse mit der Stadt Bergisch Gla-
dbach Lösungen gefunden werden, die den Pendlern dort
Parkplätze schaffen. Viele kommen aus dem schlecht an-
gebundenen Hinterland und seien derzeit noch auf die
Anfahrt mit dem PKW angewiesen.
Für eine Verminderung des Verkehrs zur Dellbrücker
Hauptstraße und den umliegenden Vierteln biete das
neue Möhl-Areal die Chance, große Parkflächen unter
dem geplanten Bereich zu schaffen. Diese Parkflächen
sollen so ausgelegt sein, dass sie nicht nur den Bewohner
des Areals selbst, sondern auch der Öffentlichkeit zur Ver-
fügung stehen.
Plangebiets ab. In der Regel ist z.B. ein Stellplatz pro Wohnein-
heit nachzuweisen. Minderungen dieses Schlüssels sind möglich
durch Angebote, die die Mobilität verbessern (z.B. Carsharing).
Die Lösung eines Problems, das im Wesentlichen nicht nur au-
ßerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, sondern
auch noch (zum Teil) außerhalb der kommunalen Grenzen aus-
gelöst wird, kann nicht auf den Vorhabenträger übertragen wer-
den (sogenanntes „Koppelungs- und Verhältnismäßigkeitsgebot“)
Die Stadt kann demnach die Realisierung sowie die Übernahme
der Kosten solch einer umfassenden Tiefgarage nicht fordern.
Der Vorhabenträger könnte allenfalls freiwillig das Stellplatzan-
gebot erweitern. Gegebenenfalls ergeben sich im Qualifizie-
rungsverfahren Erkenntnisse, ob z.B. in sehr belärmten Berei-
chen des Quartiers eine bewirtschaftete Quartiersgarage eine
sinnvolle Lösung für Lärmabschirmung und zusätzliches Stell-
platzangebot zugleich sein kann.
3. Klima
Der Begrünung durch geeignete Trockenheits-resistente
Baumbepflanzung, Fassaden- und Dachbegrünung sei
hohe Priorität zu geben.
Ja Zur Verbesserung der kleinklimatischen Situation sollen die
Dachflächen begrünt werden. Auch Fassadenbegrünungen wir-
ken sich sehr positiv auf das Mikroklima aus und sollen in der
Planung berücksichtigt werden.
4. Treffpunkte im Areal
Etwa durch kleine Gastronomie oder Sitzgruppen im
Freien würden Kunden auch in den oberen Bereich der
Dellbrücker Hauptstraße ziehen und den örtlichen Einzel-
handel dort stärken.
Ja Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens können von den teil-
nehmenden Büros entsprechende Nutzungen vorgesehen wer-
den.
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21 Das Hölderlin Gymnasium/ Mülheim solle im Zuge eines
nötigen Neubaus zweigeteilt werden, die Schulgemein-
schaft spräche sich entschieden gegen diese Zweiteilung
aus. Im Stadtteil Mülheim habe sich bis jetzt kein genü-
gend großes Grundstück finden lassen, dass diese Zer-
schlagung verhindern könne.
Eine Verlagerung der Schule in einen anderen Stadtteil
stelle eine Möglichkeit dar. Deshalb wird darum gebeten,
bei der Planung und der Flächennutzungsplanänderung
des Möhl-Areals einen Schulbau zu berücksichtigen.
Wie der Presse zu entnehmen wäre, sei auch das Gelän-
de hinter dem Möhl-Areal in der Diskussion für eine Flä-
chenplanänderung.
Nein Derzeit wird von den Fachämtern der Stadt Köln im Rahmen der
gesamtstädtischen Betrachtung kein Erfordernis zur Schaffung
einer Schule innerhalb des Planungsareals gesehen.
22 Es wird darauf hingewiesen, dass Verkehr eines der wich-
tigsten Zukunftshemen sei – insbesondere wegen der
ständig überlasteten Bergisch Gladbacher Straße und der
vielen Autos, die die Luftqualität nach unten ziehen wür-
den. Viele würden den ÖPNV aus Prinzip nicht nutzen
und ihr Auto behalten, was grundsätzlich akzeptiert wer-
den kann. Die Verkehrssituation auf der Hauptverkehrs-
achse Bergisch Gladbacher Straße würde durch Nutzung
von anderen Verkehrsmitteln (Fahrrad, Bus oder Straßen-
bahn) entlastet.
Das Möhlgelände könne hier eine echte Chance sein, um
den ÖPNV attraktiver zu machen.
A. Der Bus 435/436 der Wupsi müsse sich derzeit noch
über die Bergisch Gladbacher Straße quälen und bleibe –
wegen der reduzierten Geschwindigkeit auf 30 km/h und
der geänderten Ampelschaltung – oft an ein einer roten
Ampel vor dem Haus Bergisch Gladbacher Straße 1064
hängen. Folge sei, dass man zu 25 % die S–Bahn ver-
Kenntnisnahme Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Die dezidierten Anregungen zum ÖPNV können leider nicht aus-
schließlich über die Entwicklung des Planreals gelöst werden
(siehe hierzu auch Abwägung zur Stellungnahme Nr. 20).
- 28 -
/ 29
passt und Verfechter des ÖPNV so langsam in Erwägung
ziehen müssten, aufs Auto umzusteigen.
Es wird vorgeschlagen, den Bus auf kurzem Weg über
das neue Quartier zu schicken.
B. Es wird für zwingend erachtet, einen Fußgängerweg
und/oder einen Radweg durch das Möhlgelände zu zie-
hen, sodass man auf direktem Weg an den Gleisen der S
11 entlang von Bergisch-Gladbach Hand zur S-Bahn
kommt, ohne den zeitraubenden und lufttechnisch wenig
schönen Umweg über die vielbefahrene Bergisch Gladba-
cher Straße.
C. Man müsse den ÖPNV besser vernetzen und Umstei-
gemöglichkeiten auf kürzestem Wege anbieten.
Man könne nur in Mülheim auf die Linie 13 oder 18 auf
kurzem Wege von der S 11 umsteigen. Danach gehe das
gar nicht – nicht in Holweide, nicht in Dellbrück.
I. Man solle die Linie 18 bis Duckterath verlängern (oran-
ge eingezeichnet), um Menschen in Bergisch Gladbach
einzufangen, bzw. abzufangen. Gegebenenfalls stiegen
sie so vom Auto auf die S 11 um und entlasteten die Ber-
gisch Gladbacher Straße.
II. Man solle die Line 3 – ggf. über das Zollgelände – bis
zur S 11 in Dellbrück verlängern. Gegebenenfalls stiegen
Menschen so vom Auto auf die S 11 um und entlasteten
die Bergisch Gladbacher Straße.
III. Die Linie 1 führe längst durch bis Bergisch Gladbach
Bensberg. Die gleiche Nummer solle man mit Bergisch-
Gladbach Hand durchziehen und eine Straßenbahn bis
ins Zentrum von Bergisch-Gladbach Hand fahren lassen.
Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde Bergisch-
Gladbach an den benannten Maßnahmen wird als mög-
- 29 -
/ 30
lich erachtet.
23 Es wird um Berücksichtigung der Zirkusfabrik in der weite-
ren Planung gebeten.
Diese soll für Dellbrück als wichtige Kultureinrichtung wei-
ter eingeplant werden. Eine solche Einrichtung sei beson-
ders für die Kinder- und Jugendarbeit unverzichtbar.
Des Weiteren habe sich die Zirkusfabrik erheblich an der
Gestaltung sozialer Projekte in Dellbrück verdient ge-
macht.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
24 Da die Zirkusfabrik in ihrem Dasein einzigartig sei, wird
sich dafür ausgesprochen, dass diese Kulturstätte auch
weiterhin erhalten werden müsse.
Das, in dieser Form, einzigartige Angebot, solle weiterhin
für viele Kinder erhalten bleiben.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
25 Es wird sich besorgt über das Fortbestehen der Zirkusfab-
rik auf dem Gelände gezeigt.
Der Platz für die Zirkusfabrik solle dringend ohne jegliche
Einschränkungen oder Extrakosten bestehen bleiben.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
26 Derzeit sei nicht klar, wie das kulturelle Angebot für Kinder
und Familien auf dem neugestalteten Gelände berück-
sichtig werden soll.
Es wird darauf verwiesen, dass Neubauprojekte in Köln
zwar sicherlich wichtig seien, aber auch jeder Wohnungs-
bau eine gute Infrastruktur nicht nur für den Verkehr brau-
che, sondern auch "Infrastruktur" für die Förderung von
Ja Siehe Stellungnahme 2.
- 30 -
/ 31
Kindern und Familien. Wertvolle, bestehende Angebote
müssten weiter unterstützt und fortgeführt werden.
27 Die Zirkusfabrik wird auf den im KStA veröffentlichen Plan
vermisst. Es wäre sehr bedauerlich, wenn dort zukünftig
kein Platz mehr für diese Institution sein solle.
Es wird darum gebeten, sich für den Erhalt einzusetzen.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
28 Es wird darum gebeten, die Zirkusfabrik in das geplante
Bauvorhaben "Möhl-Areal" einzubeziehen oder Alternati-
ven im Stadtbezirk Mülheim zu benennen, um den Fort-
bestand der Zirkusfabrik zu sichern.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
29 Es wird um die Fortführung der Kulturarbeit sowie der
Kinder- und Jugendförderung in Köln Dellbrück gebeten.
Es wird die wichtige Bedeutung der Zirkusfabrik für Dell-
brück und darüber hinaus betont. Aufgeführt werden des
Weiteren die vielen Mitglieder, Kooperationen und Ange-
bote.
Es wird eine große Chance für den Sozi alraum Dellbrück
gesehen - es kö nne ein Kulturzentrum in Dellbrück ent-
stehen, das ein offener Ort der Begegnung, des Miteinan-
ders, der Kunst und Kultur, der Kinder - und Jugendbewe-
gung sein könne.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
30 Dass auf dem Gelände des Möhl-Areals Wohnungen ent-
stehen sollen und Kultureinrichtungen, wie beispielsweise
die Zirkusfabrik, vor der Schließung stehen, wird mit Be-
dauern aufgenommen. Das Herder-Gymnasium Köln ha-
be in der Vergangenheit häufig mit der Zirkusfabrik koope-
riert. Die Zirkusfabrik habe nicht nur durch Workshops
Teilweise Die Annahme, dass mit der angestrebten Entwicklung auf dem
Möhl-Areal eine Schließung beabsichtigt ist, ist falsch. Diese
Aussage wurde in keiner der Informationsangebote (Flyer, Plaka-
te, städtische Webseiten), die im Zusammenhang dieser frühzei-
tigen Öffentlichkeitsbeteilig stehen, getätigt.
- 31 -
/ 32
unterstützt, sondern auch eine Trainingsstätte zur Verfü-
gung gestellt, als die Sporthalle nicht nutzbar war. Viele
SchülerInnen nähmen auch nach der Schule noch die kul-
turellen und sportlichen Angebote der Zirkusfabrik wahr.
Aufgrund dessen wird sich dafür stark gemacht, dass die
Kinder- und Jugendförderung sowie die Kulturarbeit der
Zirkusfabrik in Dellbrück weitergeführt wird und sich ande-
re Lösungen finden lassen.
Im Übrigen siehe Stellungnahme 2.
31 Die Schaffung neuen Wohnraums in Dellbrück wird positiv
erachtet.
Es wird sich für einen Erhalt der Zirkusfabrik, der Eisbahn
und des Eltern-Kind-Kaffees ausgesprochen.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
Auch ein Einzug des REWEs wird befürwortet. Ja Vorbehaltlich des Ergebnisses des städtebaulichen Qualifizie-
rungsverfahrens soll im Rahmen eines Bauabschnittes zunächst
ein Neubau realisiert werden, in dem nach Fertigstellung ein
neuer Vollsortimenter einziehen kann. Erst nach Fertigstellung
dieses Bauabschnittes ist der Abriss des aktuellen Gebäudes des
Supermarktes beabsichtigt. Somit ist eine durchgängige Nahver-
sorgung sichergestellt.
32 In den Plänen wird auch das Grundstück der Zirkusfabrik
mit einbezogen. Es scheint als gäbe es in den Plänen kei-
nen Platz mehr für die Zirkusfabrik. Die Zirkusfabrik solle
als feste und wichtige Größe in ihrer Einzigartigkeit erhal-
ten werden.
Der Bedarf des Erhalts der Zirkusfabrik werde mit dem
neuem Wohnraum noch größer. Es wird als sinnvoll er-
achtet, diese etablierten und erschwinglichen Angebote,
zu erhalten.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
- 32 -
/ 33
33 Es müsse sichergestellt werden, dass die Zirkusfabrik als
einziger Kulturort und Ort für Kinder- und Jugendförde-
rung Dellbrücks in dem Neubauprojekt "Möhl-Gelände"
eine Berücksichtigung findet. Derzeit ist in der vorläufigen
Bauskizze noch kein Kulturbetrieb vorgesehen. Die Zir-
kusfabrik müsse bleiben.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
34 Bei der Planung für das Möhl-Areal falle auf, dass dabei
die Zirkusfabrik und Kulturarena keine Berücksichtigung
mehr finde. Dies werde als befremdlich erachtet und es
wird die Wichtigkeit dieser Einrichtung hervorgehoben.
Es wird Unmut darüber geäußert, dass diese Einrichtung
in der Planung einfach weggelassen wird.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
35 Dass nach ersten Meldungen und Zeichnungen in der
Presse nicht ersichtlich war, ob die Zirkusfabrik in diesem
Bereich dort weiterhin Bestand hat, wird als beunruhigend
wahrgenommen. Die Zirkusfabrik sei aktuell die einzige
Kultureinrichtung in Köln-Dellbrück, in der Veranstaltun-
gen kleinerer und mittlerer Größe abgehalten werden
könnten. Es wird angeregt, dass es sich dabei um die
heute vorhandene Zirkusfabrik handeln solle.
Es wird die Wichtigkeit der „Schnäuzer Pänz“ sowie gene-
rell die Trainingsmöglichkeiten hervorgehoben.
Bei der Planung des Möhl-Areals solle unbedingt weiter-
hin eine Veedels-Kultureinrichtung wie die Zirkusfabrik
eingeplant werden, die nicht nur die aktuell dort laufenden
Kultur- und Sport-Aktivitäten abdecke, sondern auch für
Dellbrücker Gesellschaften und Vereine einen Veranstal-
tungs- und Übungsraum mit einer geeigneten Bühne bie-
tet.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
- 33 -
/ 34
36 Bei der neuen Bebauung sei ein zukunftsorientiertes Ver-
kehrskonzept zu entwickeln. Dabei sei neben den Begrü-
nungen wichtig, den Verkehr fahrradfreundlich zu gestal-
ten (Fahrradstellplätze, breite Fahrradwege ohne Mitbe-
nutzung durch fahrende oder stehende Autos).
Demnach solle die Straßenplanung von "außen nach in-
nen" geschehen: Es solle zunächst ausreichend Platz für
Fußgänger/-innen und Radfahrende sowie für eventuelle
Grünflächen eingeplant werden und erst am Ende geprüft
werden, wie viel Platz die Autos erhalten können.
Kenntnisnahme Sämtliche zum Thema Verkehrsplanung geäußerten Anregungen
werden zur Kenntnis genommen. In Vorbereitung des Qualifizie-
rungsverfahrens wurden bereits Verkehrserhebungen durchge-
führt und die Ausgangssituation dokumentiert. Im Rahmen des
weiteren Bebauungsplanverfahrens „Möhl-Areal“ wird sich eine
Verkehrsuntersuchung detailliert mit den verkehrlichen Auswir-
kungen der geplanten Nutzungen auseinandersetzen. In diesem
Zusammenhang werden auch die hier aufgeführten Anregungen
im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung geprüft und mit in die
Überlegungen einbezogen.
Zielsetzung des Verkehrskonzeptes ist es, sowohl die Wohnbe-
völkerung von unnötigen Verkehrsbelastungen zu schützen als
auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehres für alle Ver-
kehrsteilnehmenden (Fuß, Rad, MIV) zu gewährleisten. Dabei
wird das Verkehrskonzept für den Bereich des Bebauungsplans
„Möhl-Areal“ konkretisiert. Für den Bereich des angrenzenden
Gewerbegebietes sind keine vertiefenden Aussagen erforderlich.
Im städtebaulichen Qualifizierungsverfahren sowie im sich daran
anschließenden weiteren Verfahren zur Änderung des Flächen-
nutzungsplans werden die zukünftigen Perspektiven des an das
Möhl-Areal grenzenden Gewerbegebietes auf ihre grundsätzliche
Machbarkeit hin untersucht. Aspekte der lokalen verkehrlichen
Erschließung werden auf Ebene des Flächennutzungsplans nicht
dargestellt.
37 Die Berücksichtigung des Kulturbereiches durch die Zir-
kusfabrik Kulturarena wird bei der Flächennutzungspla-
nung unterstützt.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
38 In den Umbauplänen fände die ansässige Zirkusfabrik
leider keine Berücksichtigung. Die soziale und pädagogi-
sche Arbeit, die dort für Kinder und Jugendliche geleistet
werde, sei einzigartig in Dellbrück und Umgebung und
dürfe nicht unbeachtet bleiben. Die Zirkusfabrik solle in
Ja Siehe Stellungnahme 2.
- 34 -
/ 35
den Planungen aufgenommen werden und in ihrer Exis-
tenz nicht bedroht werden.
39 Das aufgezeigte Konzept trifft auf Anklang.
Es wird Interesse für Räumlichkeiten im neuen Möhl-Areal
für eine Physiotherapie Praxis bekundet.
Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
40 In dem Bebauungsplan, der am 12.11.2020 im KSTA ab-
gedruckt wurde, könne ein Erhalt der ansässigen Zirkus-
fabrik/Kulturarena nicht erkannt werden. Es könne nicht
hingenommen werden, dass die Zirkusfabrik, die vor allem
für Kinder sehr wichtig ist und die Kulturarena, die Begeg-
nungsstätte und Auftrittsort für alle Arten von Künstlern ist
mit ihrer Bühne, einfach verschwindet. Die Kulturstätte
Zirkusfabrik/Kulturarena müsse zwingend in das neue
Baukonzept integriert werden.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
Das im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aufge-
zeigte Konzept stellt keinen Bebauungsplan dar, sondern ledig-
lich eine schematische Darstellung der Rahmenbedingungen.
Der Bebauungsplan wird im Anschluss an das vorgesehene
zweiphasige Qualifizierungsverfahren auf Grundlage des Wett-
bewerbsergebnisses erstellt.
41 Grundsätzlich werden die Pläne für eine Neuordnung des
Plangebietes zwischen Bergisch Gladbacher Straße-
Möhlstraße-Eschenbruchstraße und Trasse der
Bundesbahn begrüßt. Diese Neuordnung solle, zumindest
was die Grundzüge der Nutzung und der Erschließung
betrifft, sowohl das sogenannte Möhlgelände als auch das
östlich anschließende, überwiegend gewerblich genutzte
Gebiet bis zur Eschenbruchstraße erfassen.
Ja Die beabsichtigte Neuordnung ist nicht nur für das Möhl-Areal
beabsichtigt, sondern auch für die angrenzenden Bereiche im
Osten. Da für das Möhl-Areal bereits eine konkrete Entwick-
lungsabsicht besteht, wird zunächst nur für dieses Areal ein Be-
bauungsplan aufgestellt (verbindliche Bauleitplanung). Eine zeit-
lich nachgeordnete Neuordnung der nachbarlichen Bereiche wird
in Form der Änderung des Flächennutzungsplans planungsrecht-
lich vorbereitet.
- 35 -
/ 36
Ein wesentlicher Punkt, der einer frühzeitigen Klärung
bedürfe, ist die zukünftige verkehrsmäßige Erschließung
sowohl des geplanten Wohngebietes, als auch der als
Gewerbegebiet vorgesehenen Flächen. Die in der
Begründung zum städtebaulichen Planungskonzept in
dieser Hinsicht gemachten Aussagen seien vollkommen
unzureichend und bedürften einer Anpassung an die reale
Situation in diesem Bereich der Bergisch Gladbacher
Straße.
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 36.
Die Einbeziehung großer Teile der Ostseite der
Möhlstraße in das neue Bebauungskonzept würde
einhergehen mit der Beseitigung von mehreren gut
erhaltenen villenartigen Wohnhäusern aus der
Gründerzeit der Fima Möhl, die zusammen mit dem
umgebenden Baumbestand den Charakter dieser alten
Dellbrücker Straße prägen und erhalten werden sollten.
Nein Durch die an dem Qualifizierungsverfahren teilnehmenden Büros
soll eine planerische Abwägung mit Bestand und Planung erfol-
gen, bei der sich das zukünftige Erscheinungsbild harmonisch in
die Umgebung einfügen muss. Mit der Einbeziehung der Ostseite
der Möhlstraße geht nicht automatisch der Abriss der Bestands-
gebäude einher. Vielmehr muss aus den städtebaulichen Kon-
zepten hervorgehen, welche Bestandsgebäude einer städtebauli-
chen Weiterentwicklung Vorschub leisten und welche einer noch
besseren Lösung im Wege stehen würden.
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes
müsse für das überwiegend gewerblich genutzte Gelände
zwischen Möhl-Areal und Eschenbruchstraße zumindest
ein Konzept mit erarbeitet werden, welches die
Rahmenbedingungen für eine zukünftige schrittweise
Erneuerung der jetzt gewerblich genutzten Flächen
ermögliche und diesen Gewerbestandort langfristig
sichere. Die in diesem Bereich vorhandene
Wohnbebauung entlang der Straße solle dabei in
angemessener Weise ergänzt und erhalten werden.
Ja Im Auslobungstext des Qualifizierungsverfahrens wird verankert,
dass entsprechende Baustufen mit Darstellung einer schrittwei-
sen Entwicklung des Planungsareals aufzuzeigen sind.
- 36 -
/ 37
Kulturelle Einrichtungen, wie zum Beispiel die Zirkusfab-
rik, die zur Zeit auf dem Möhlgelände eine Heimat gefun-
den haben und in Dellbrück sehr viel zur Kulturszene bei-
trügen, sollen im Rahmen der Neubebauung mit berück-
sichtigt werden.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
42 Die Zirkusfabrik wurde vor fast genau 10 Jahren geöffnet
und begeistere viele Bewohner von Dellbrück von Anfang
an, unter anderem mit den tollen Sportangeboten für die
Kinder und Jugendlichen.
Die Zirkusfabrik solle als einziger Kulturort Dellbrücks eine
Berücksichtigung in diesem Bauvorhaben finden.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
43 Die Bedeutung und der Erhalt der Zirkusfabrik und soll auf
in Bezug auf eine mögliche Entwicklung zu einem Kultur-
/Bürgerzentrum berücksichtigt werden. Bei immer weiter-
wachsender Wohnbevölkerung könne die Stadt an dieser
Stelle wichtige Unterstützung für die vielen Vereine und
ehrenamtlichen kulturellen und sozialen Initiativen leisten.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
Es gibt viele Bestrebungen in Dellbrück, den Ort, insbe-
sondere Marktplatz und Dellbrücker Hauptstraße, langfris-
tig fußgängerfreundlicher und mit mehr Aufenthaltsqualität
zu gestalten. Dadurch und durch Baulückenschließungen
fallen immer mehr Parkplätze in diesem Bereich weg.
Auch wenn das Ziel der PKW-Reduzierung grundsätzlich
zu begrüßen ist, gibt es den Fakt, dass sie auf längere
Zeit da sein werden. Und es gibt auch Menschen, die
nicht in unmittelbarer Nähe des Zentrums wohnen und auf
das Auto aus Mobilitätsgründen angewiesen sind.
Deshalb wird der Bau einer ausreichend großen Quar-
tiersgarage als ein wichtiger Punkt des Konzepts erachtet.
Nein Siehe Stellungnahme 20 (zu „Parkraum“).
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/ 38
44 Es wird die Frage aufgeworfen, ob im Rahmen der Pla-
nung tatsächlich auf “die Zirkusfabrik/Kulturarena" verzich-
ten werden solle. Dies würde als fatales Signal zugunsten
der gewinnorientierten Immobilienwirtschaft und gegen
das Kulturleben in Köln-Dellbrück aufgefasst werden. Es
wird darum gebeten, dies im Rahmen der Planungen zu
überprüfen.
Ja Die Annahme, dass mit der angestrebten Entwicklung auf dem
Möhl-Areal eine Schließung beabsichtigt ist, ist falsch. Diese
Aussage wurde in keiner der Informationsangebote (Flyer, Plaka-
te, städtische Webseiten), die im Zusammenhang dieser frühzei-
tigen Öffentlichkeitsbeteilig stehen, getätigt.
Im Übrigen siehe Stellungnahme 2.
45 Beim Neubau des Möhl-Areals wird um einen angemes-
senen Platz für die Zirkusfabrik gebeten, damit dort auch
weiterhin die Kinder und Jugendlichen gefördert werden
können.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
46 Die Zirkusfabrik, die einen Großteil der Kultur in Dellbrück
ausmache, wird in den gezeigten Plänen vermisst. Die
Zirkusfabrik müsse bestehen bleiben.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
47 Aus dem Bebauungsplan sei nicht ersichtlich, was mit der
Zirkusfabrik/Kulturarena passiere, die sich auf dem Ge-
lände befindet. Im Rahmen von "Dellbrück bewegt" wür-
den dort viele Veranstaltungen für die Dellbrücker Grund-
schul-Kinder angeboten. In "nicht-Corona-Zeiten" sei das
Eltern-Kind-Cafe ein beliebter, wetterunabhängiger Treff-
punkt für Eltern und Kinder. Es sei wichtig, dass der Be-
stand der Zirkusfabrik in Dellbrück gesichert ist.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
Das im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aufge-
zeigte Konzept stellt keinen Bebauungsplan dar, sondern ledig-
lich eine schematische Darstellung der Rahmenbedingungen.
Der Bebauungsplan wird im Anschluss an das vorgesehene
zweiphasige Qualifizierungsverfahren auf Grundlage des Wett-
bewerbsergebnisses erstellt.
48 Die Zirkusfabrik solle erhalten werden. Dort fände ein brei-
tes Angebot an Kursen statt.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
49 Der derzeit bestehende REWE Markt müsse in der bishe-
rigen Größenordnung bestehen bleiben, da dieser im Ve-
edel unbedingt zur Nahversorgung benötigt werde.
Ja Siehe Stellungnahme 31.
50 Grundsätzlich wird es als richtig erachtet, die Fläche sinn- Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
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voll mit Wohnraum zu gestalten. Wichtig sei, dass der
Rewe Markt erhalten bleibt.
Siehe Stellungnahme 31.
Des Weiteren ist den Plänen nicht zu entnehmen, was mit
der Zirkusfabrik passiere. Es wird für einen Erhalt dieser
Einrichtung plädiert.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
51 Es wird keine Planung gesehen die Zirkus-/Kulturfabrik zu
erhalten. Die Kulturfabrik habe sich für Dellbrück als wich-
tiger und alternativloser Standort für Veranstaltungen ent-
wickelt.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
52 Es wird die Frage aufgeworfen, ob die Zirkusfabrik im
neuen Gebäudekomplex auch ihren Platz findet? Die Kul-
tur- und Jugendarbeit welche die Zirkusfabrik biete sei
sehr wichtig und sollte unbedingt erhalten bleiben und
einen Platz im Möhl-Areal finden.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
53
Es wird sich dafür ausgesprochen, dass die Zirkusfabrik
weiter Ihren Platz im Möhl-Areal behält. Dies sei nicht zu-
letzt für die kulturelle Vielfalt in Köln-Dellbrück von großer
Bedeutung.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
54 Es wird grundsätzlich begrüßt, dass für neuen Wohnraum
im Veedel gesorgt werden soll. Allerdings wird in den vor-
liegenden Plänen der Platz für den aktuell dort befindli-
chen Kulturbetrieb für die Jugendarbeit vermisst. In den
neuen Bebauungsplänen solle auch weiterhin Platz für die
Kinder- und Jugendförderung eingeräumt werden.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
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/ 40
55 1. Öffentlicher Zugang
Bei der Änderung des Flächennutzungsplans müss unbe-
dingt der unbeschränkt freie, öffentliche Zugang aller
Straßen, Wege und Freiflächen auf dem Gelände durch
entsprechende vertragliche Regelungen für die Zukunft
gewährleistet werden.
Nein Im städtebaulichen Qualifizierungsverfahren sowie im sich daran
anschließenden weiteren Verfahren zur Änderung des Flächen-
nutzungsplans werden die zukünftigen Perspektiven des an das
Möhl-Areal grenzenden Gewerbegebietes auf ihre grundsätzliche
Machbarkeit hin untersucht und in den Grundzügen dargestellt.
Aspekte der lokalen verkehrlichen Erschließung werden auf Ebe-
ne des Flächennutzungsplans nicht dargestellt. Erst durch nach-
folgende Bebauungspläne, die durch die Eigentümer des Areals
initiiert werden können, werden konkrete und verbindliche Vorga-
ben für die zukünftige Bebauung und deren Nutzung getroffen.
2. Kulturelle Einrichtungen
Im „städtebaulichen Vorkonzept“ der Beschlussvorlage
zur Sitzung vom 16.06.2020 seien die kulturellen Einrich-
tungen leider nicht zu finden. Seit Jahren befindet sich auf
dem Möhl-Areal allerdings die ZIRKUSfabrik Kulturarena,
die ohne Subventionen privatwirtschaftlich betrieben wird.
Es wird die Bedeutung der Zirkusfabrik für zahlreiche
Gruppen aus den Bereichen Soziales, Kultur und Sport
hervorgehoben (z.B. delljazz e.V.). Es wird die Frage auf-
geworfen welche Möglichkeiten die Stadt Köln sieht, in
Kooperation mit privatem Träger (Subsidiaritätsprinzip)
und privatem Investor entsprechende Räumlichkeiten in
das Konzept zum Möhl-Areal einzubinden und zu realisie-
ren und ob es bereits eine verbindliche Planung für einen
alternativen Standort im Stadtteil gibt.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
3. Verkehrsanbindung
In der Begründung zum städtebaulichen Planungskonzept
ist zu lesen: „Die Anbindung an den ÖPNV durch die un-
mittelbare Nähe zum S-Bahnhof Köln-Dellbrück sowie die
Erschließung durch die Bergisch Gladbacher Straße stel-
len die wesentlichen Verbindungen ins Kölner Stadtzent-
rum sicher und ...“ Schon mehrere Jahrzehnte würden die
Bewohner von Dellbrück, aber ganz besonders die Hol-
weider Anwohner der Bergisch Gladbacher Straße durch
Die Hinweise zur verkehrlichen Situation sind bekannt. Es wird
versucht, ihnen im Rahmen der gesamtstädtischen Verkehrsent-
wicklung möglichst gerecht zu werden. Die Entwicklung des hier
vorliegenden Planareals wird diese gesamtstädtisch zusammen-
hängende Komplexität nicht alleine lösen können.
Siehe hierzu auch Stellungnahme 20 und 36.
- 40 -
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meist ganztägige Staus in ihrem Wohlbefinden und ihrer
Gesundheit unzumutbar beeinträchtigt. Durch die Entwick-
lung des Leskan-Geländes habe der Kfz-Verkehr weiter
zugenommen. Die Anfahrt größerer Transporter zu die-
sem Gewerbegebiet über Bergisch Gladbacher- und Paf-
frather Straße mute für Anwohner und Fahrer oft aben-
teuerlich an. Da es keine Güterzuganbindung nach Dell-
brück und Bergisch-Gladbach gibt, bzw. diese in Bergisch
Gladbach nicht mehr genutzt werden könne, werde auch
dieser Verkehr nicht nachlassen. Der S-Bahnhof Köln-
Dellbrück und die Bergisch Gladbacher Straße seien zwar
die wesentlichen Verbindungen ins Kölner Stadtzentrum,
sie stellten aber nichts sicher. Es seien zumindest im
ÖPNV ein zügiger Ausbau von S-Bahn (durchgängig
zweigleisig bis Bergisch-Gladbach) und ein ganztägiger
Betrieb der KVB-Linien 3 und 18 bis Thielenbruch zu rea-
lisieren. Auch die gewünschte Fahrradschnellverbindung
von Bergisch-Gladbach über Dellbrück, Holweide nach
Köln-Zentrum sollten zügig in Angriff genommen werden.
Diese sollten aber, anders als die Verwaltung vorschlägt,
nicht ganz am Rande über Wiesen und Felder geführt
werden, sondern sich an den Verlauf der Straßen-
bahntrasse ausrichten und Wohn- und Gewerbegebiete
möglichst direkt anschließen.
56 Es wird die Bedeutung der Kulturarena mit ihrem Angebot
für Kinder, Familien, Schulen und Kitas, aber auch als
Arbeitgeber hervorgehoben. Die Zirkusfabrik biete das,
was die Politik an außerschulischer Bildung fordere und
betone.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
Es wird darum gebeten, im zukünftigen Bebauungsplan
verbindlich festzulegen, dass Platz für eine Kultureinrich-
tung berücksichtigt und „reserviert“ werde. Wenn es mög-
lich sei, dann soll hier konkret die ZIRKUSfabrik Kultur-
arena festgehalten werden. Vom Platzbedarf müsse das
Teilweise Siehe Stellungnahme 1.
- 41 -
/ 42
entsprechende Gelände mindestens der aktuellen Größe
entsprechen. Im geplanten Qualifizierungsverfahren mit
Planerwettbewerb müsse die integrierte Kultureinrichtung
sowie eine adäquate Flächenangabe dazu als verbindli-
che Vorgabe enthalten sein.
57
Der Erhalt der Zirkusfabrik auf dem Möhl-Gelände in Köln
Dellbrück solle ermöglicht werden.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
58 Im Zuge der Planung soll, gemäß öffentlicher Bekanntma-
chung, der gesamte Streifen Möhlstraße zum reinen
Wohngebiet erklärt werden. Die Parzelle (hier: Gemar-
kung Thurn-Strunden, Blatt 5153, Flur 70, Flurstück 1237,
Möhlstr. 10, 51069 Köln), die in diesem Bereich liegt, wird
seit 1952 gewerblich genutzt und muss als persönliche
Existenzsicherung so erhalten bleiben. Daher wird Ein-
spruch gegen die geplante Nutzungsänderung als reine
Wohnfläche erhoben.
Nein In der konzeptionellen Darstellung der Rahmenbedingungen für
die Planung, die zur Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt wurde,
ist überschlägig ein Bereich entlang der Möhlstraße für eine
überwiegende Wohnnutzung gekennzeichnet. Die Bestandsge-
bäude an der Möhlstraße sowie Bergisch Gladbacher Straße, die
nicht im Eigentum der Firma Möhl sind, werden beim Qualifizie-
rungsverfahren und beim Bebauungsplan in den Geltungsbereich
einbezogen, um die nachbarlichen Belange ausreichend berück-
sichtigen zu können. Zudem sind aus städtebaulicher Sicht diese
Gebäude Bestandteil des Baublocks.
Die Annahme ist allerdings falsch, dass die Festsetzung eines
„Reinen Wohngebiets“ im zukünftigen Bebauungsplan beabsich-
tigt ist. Voraussichtlich werden die Bauflächen als „Mischgebiet“
oder „Urbanes Gebiet“ festgesetzt (im Flächennutzungsplan als
gemischte Baufläche). In diesen Gebieten sind neben der Wohn-
nutzung explizit auch gewerbliche Nutzungen, die das Wohnen
nicht wesentlich stören, zulässig.
Grundsätzlich gilt im Übrigen der Bestandsschutz. Der Bebau-
ungsplan und der Flächennutzungsplan können bestehende
Baugenehmigungen nicht rückwirkend entkräften oder einschrän-
ken.
- 42 -
/ 43
59 Im Rahmen der Überplanung des Geländes solle für die
unter "Kulturbetrieb" vorgesehene Fläche auch weiterhin
genügend Raum für die Zirkusfabrik angeboten werden.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
60 Es wird angeregt, dass die Zirkusfabrik oder ein ähnliches
Angebot für Eltern mit Kindern, auch im neuen Areal ein
Zuhause fände. Ein ähnliches Angebot gäbe es auf dieser
Rheinseite nicht.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
Im neuen Areal solle es auch einen Ort für Jugendliche
geben, einen Platz/Park etc. Dellbrück habe zwar viel Na-
tur, aber keinen Ort der Begegnung.
Ja Von dem am Qualifizierungsverfahren teilnehmenden Büros sind
Konzepte zu erarbeiten, die innerhalb des Quartiers qualitativ
hochwertige Aufenthalts- und Grünflächen für verschiedene Nut-
zergruppen aufzeigen.
Des Weiteren sollte das Areal auch von hinten, also der
Bahn aus, betreten werden können.
Kenntnisnahme Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des
Qualifizierungsverfahrens sollen sinnvolle Anknüpfungspunkte für
Fußgänger und Radfahrer in das Umfeld – auch in Richtung der
S-Bahn-Haltestelle Köln-Dellbrück – aufgezeigt werden.
61
Der Erhalt der Kulturarena wird als notwendig erachtet, da
dies der einzige Raum ist, in dem für alle Generationen
und Vereine ein Treffpunkt dargestellt wird. Ein entspre-
chender Ersatz auf dem Gelände sollte zwingend einge-
plant und umgesetzt werden.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
62 Grundsätzlich sei das Vorhaben im Möhl-Areal und dem
angrenzenden Gewerbegebiet zu begrüßen. Wünschens-
wert wäre, wenn bei der Entwicklung darauf geachtet
werde, dass es ein Quartier für alle Dellbrückerinnen wer-
de. Der Erhalt der Zirkusfabrik werde mit Nachdruck un-
terstützt.
Siehe Stellungnahme 2.
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/ 44
Es solle auch Platz für ältere Jugendliche und Erwachse-
ne geschaffen werden. Vorgeschlagen wird ein begrüntes
Dach auf dem Quartiersparkhaus, welches zum Urban-
Gardening als Park einlädt.
Die Grünflächen sollten mehr sein als ein obligatorisch
kurzgemähter Rasen. Naturnahe Blühflächen und eine
Umsetzung des „Essbare-Stadt“ Konzepts wären wün-
schenswert.
Ja Von den am Qualifizierungsverfahren teilnehmenden Büros sind
Konzepte zu erarbeiten, die innerhalb des Quartiers qualitativ
hochwertige Aufenthalts- und Grünflächen für verschiedene Nut-
zergruppen aufzeigen.
Ein Fahrradturm an der S-Bahn zum sicheren Abstellen
von Rädern wäre im Rahmen der Maßnahmen ebenfalls
sinnvoll.
Eine Abgrenzung zur S-Bahn im östlichen Teil des bishe-
rigen Gewerbegebietes könne als „Wall of Fame“ gestaltet
werden.
Nein Das Verkehrsgutachten wird nicht nur die Verkehrssituation im
Bestand und in der Zukunft untersuchen, sondern auch wenn
notwendig konkrete Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen,
vornehmlich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungs-
plans. Es werden häufig aber auch Empfehlungen zur überge-
ordneten Optimierung z.B. des ÖPNV-Angebots gemacht. Ein
Bike-Tower auf Gelände der Deutschen Bahn könnte solch eine
Maßnahme sein. Da sich die Maßnahme der Regelungsmöglich-
keit des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung
entzieht, müsste sie dann in einem anderen Planungsrahmen
geprüft und umgesetzt werden.
Der Verlust des Café Parlors durch die Corona-Pandemie
(und das Fehlen von geeigneten Räumlichkeiten mit Au-
ßenfläche) sei für viele Dellbrückerinnen nach wie vor ein
Thema. Hier böte sich die Gelegenheit durch neue Au-
ßengastronomiefläche in Dellbrück wieder ein Veedelsca-
fé anzusiedeln.
Kenntnisnahme Zielsetzung für das zu findende städtebauliche Rahmenkonzept
ist es, dass ein vielfältiges und gemischtes Quartier mit vielen
verschiedenen Nutzungen entsteht. Der Hinweis wird dahinge-
hend zur Kenntnis genommen, dass Gastronomie zu den Nut-
zungen gehört, die zur Belebung von Erdgeschossbereichen
bzw. von Freiflächen führen. Im Qualifizierungsverfahren sowie
im Bebauungsplan wird es nicht darum gehen, solche Nutzungen
genau im Quartier zu verorten, sondern grundsätzlich die räumli-
chen bzw. rechtlichen Rahmenbedingungen für diese im Quartier
zu schaffen.
Mindestens eine neue Querungshilfe über die Bergisch
Gladbacher Straße wäre dringend nötig.
Kenntnisnahme Der Hinweis zur Querungshilfe an der Bergisch Gladbacher Stra-
ße wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der weiteren
- 44 -
/ 45
Erschließungsplanung geprüft.
Eine Planung zur Umgestaltung des entsprechenden Abschnitts
der Bergisch Gladbacher Straße erfolgt parallel zum Bebauungs-
planverfahren durch die Fachverwaltung.
Aspekte der lokalen verkehrlichen Erschließung werden auf Ebe-
ne des Flächennutzungsplans nicht dargestellt.
63 Die Zirkusfabrik solle einen guten Platz erhalten, da sie
auch für Kinder und Jugendliche gut erreichbar sein müs-
se.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
64
Im Bebauungsplan sei keine Rede von der bisher auf die-
sem Gebiet angesiedelten Zirkusfabrik, welche eng mit
dem Turnverein Dellbrück kooperiere und einen enormen
Beitrag für die Freizeitgestaltung vieler junger Menschen
in Dellbrück leiste. Es wird sich dafür ausgesprochen,
dass die Zirkusfabrik einen Platz auf dem neuen Gelände
bekommt.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
Das im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aufgezeigte Kon-
zept stellt keinen Bebauungsplan dar, sondern lediglich eine
schematische Darstellung der Rahmenbedingungen. Der Bebau-
ungsplan wird im Anschluss an das vorgesehene zweiphasige
Qualifizierungsverfahren auf Grundlage des Wettbewerbsergeb-
nisses erstellt.
65 Die Zirkusfabrik solle weiterhin eine große Rolle am
Standort spielen. Diese dürften nicht fehlen und könnten
vielleicht sogar im Mittelpunkt (als Treffpunkt gesehen)
stehen.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
66
Einbindung in die Stadtstrategie 2030+
Kenntnisnahme Die Kernaussagen der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven
2030+“ gliedern sich in ein gesamtstädtisch wirksames Zielgerüst
(„360GradPerspektive“) sowie ein räumliches Leitbild mit strate-
gischen Ansätzen und Zielkarten zur räumlichen Entwicklung
Kölns („Stadträumliche Perspektive“), deren Zusammenspiel die
Besonderheit der „Kölner Perspektiven 2030+“ ausmacht.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Planung „Möhl-Areal“
- 45 -
/ 46
sowie die Flächennutzungsplanänderung sich an den
27 Leitsätzen (z.B. Leitsatz 1: Köln sorgt für kompakte und le-
benswerte Quartiere) und 13 Ansätzen der räumlichen Entwick-
lung (z.B. Ansatz 1: Realisierung von angemessenen Dichten,
Nutzungs- und Typologiemischungen) orientieren.
Das räumliche Leitbild weist sieben Zukunftsräume aus, auf die
die Stadt Köln zukünftig besonderes Augenmerk legen und die
räumliche Weiterentwicklung gezielt vorantreiben wird. Diese
Planung ist nicht als Zukunftsraum spezifiziert worden und somit
nicht wie gefordert konkret in die Stadtstrategie „eingebunden“.
Das Plangebiet ist Teil eines größeren Areals, das im Leitbild mit
dem Hinweis „Suburbane Siedlungsgebiete an den ÖPNV anbin-
den, angemessen mischen und verdichten“ versehen ist.
Der Bergisch Gladbacher Straße in der derzeitigen hete-
rogenen Ausgestaltung mangele es an stadträumlicher
Qualität. Ein klares Ziel für die Nutzungsentwicklung ent-
lang der Straße ausgehend von der Dellbrücker Haupt-
straße sei ebenfalls nicht erkennbar. Die Ebene des Flä-
chennutzungsplans sei für die Entwicklung einer stadt-
räumlichen und nutzungsbezogenen Entwicklung nur be-
dingt geeignet. Insbesondere mit Blick auf die vorgenann-
te Stadtstrategie und die Einbindung des östlich angren-
zenden Gewerbegebietes solle die Chance genutzt wer-
den, Qualitäten für die bestehenden und künftigen An-
wohner zu entwickeln und somit auch das neue Wohnge-
biet besser mit den südlich angrenzenden Bereichen zu
verzahnen.
Teilweise Dieser Anregungspunkt zielt nicht wie die Überschrift beschreibt
auf den Verkehr ab, sondern auf den Stadtraum und die Nut-
zungsentwicklung entlang der Verkehrsachse Bergisch Gladba-
cher Straße.
Im Zuge der Planung zum „Möhl-Areal“ wurde bereits früh er-
kannt, dass es notwendig ist, auch eine Gesamtperspektive für
das Areal bis zur Eschenbruchstraße aufzuzeigen. Im Rahmen
des Qualifizierungsverfahrens (1. Stufe „Ideenteil“) soll eine Aus-
einandersetzung mit den in der Stellungnahme aufgeführten As-
pekten stattfinden. Es soll eine lebenswerte Nachbarschaft entwi-
ckelt werden, die über das neue Quartier hinaus einen Mehrwert
für den gesamten Stadtteil Dellbrück darstellt. Dabei sind sowohl
stadträumliche, freiraumplanerische als auch soziale Belange von
großer Wichtigkeit.
Der Flächennutzungsplan als „vorbereitender Bauleitplan“ ordnet
den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf für die
einzelnen Nutzugsmöglichkeiten, wie Wohnen, Arbeiten, Erho-
lung und Verkehr in den Grundzügen. Dabei werden die im
„Ideenteil“ entwickelten städtebaulichen Qualitäten berücksichtigt,
- 46 -
/ 47
soweit es die Darstellungstiefe des Plans zulässt.
Es sei bis heute keine Lösung zur Reduzierung des Ver-
kehrs auf der Bergisch Gladbacher Straße gefunden wor-
den, insbesondere mit Blick auf den Verkehr aus Richtung
Bergisch Gladbach. Im Zusammenhang mit der geplanten
Entwicklung solle die Chance ergriffen werden, überge-
ordnete und bereits vielfach diskutierte Lösungen voran-
zutreiben.
Ja Die verkehrstechnische und räumliche Situation auf der Bergisch
Gladbacher Straße ist allen Beteiligten bekannt. Sie lässt sich
nicht alleine durch die Entwicklung des vorliegenden Planareals
verändern. Sehr wohl kann die Entwicklung des Möhl-Areals po-
sitive Impulse hierzu beitragen.
Die Bergisch Gladbacher Straße stelle als erheblich fre-
quentierte Verkehrsachse eine Barriere zwischen dem
Möhlareal und den südlich angrenzenden Gebieten mit
Einkaufsmöglichkeiten und anderen Infrastruktureinrich-
tungen dar. Darüber hinaus erschwere sie in der derzeiti-
gen Ausgestaltung die Erreichbarkeit des S-Bahnhofes.
Es solle untersucht werden wie diese Barrierewirkung
überwunden werden kann.
Ja Es wird ein Verkehrsgutachten erstellt. Die Ergebnisse fließen in
ein Verkehrskonzept ein. Zielsetzung dieses Konzepts ist es, so-
wohl die Wohnbevölkerung von unnötigen Verkehrsbelastungen
zu schützen als auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkeh-
res für alle Verkehrsteilnehmer. Hierzu gehört auch eine Ausei-
nandersetzung mit der Bergisch Gladbacher Straße aus Perspek-
tive der Fußgänger*innen/ Fahrradfahrer*innen und der Erforder-
lichkeit von Querungshilfen oder ähnlichem. Planungen zur Um-
gestaltung der Bergisch Gladbacher Straße sowie deren Umset-
zung erfolgen allerdings nicht im Rahmen des Bebauungsplan-
verfahrens, sondern parallel durch die Fachverwaltung.
Aspekte der lokalen verkehrlichen Erschließung werden auf Ebe-
ne des Flächennutzungsplans nicht dargestellt.
Mit Blick auf die Entwicklung als Wohngebiet sollten die
Kapazitäten der Schulinfrastruktur, insbesondere der örtli-
chen Grundschule (Thurner Straße, Urnenstraße und
Dellbrücker Hauptstraße) überprüft werden. Aufgrund der
Entwicklung der Wohngebiete nördlich der S-Bahn seien
diese erschöpft. Schulerweiterungen sollten überprüft
werden.
Nein Derzeit wird von den Fachämtern der Stadt Köln im Rahmen der
gesamtstädtischen Betrachtung kein Erfordernis zur Schaffung
einer Schule innerhalb des Planungsareals gesehen.
- 47 -
/ 48
Der sogenannte Vorentwurf sei sehr abstrakt und nicht
geeignet, eine Vorstellung der geplanten Bebauung zu
entwickeln. Es sei bedauerlich und nicht nachvollziehbar,
dass das Wettbewerbsverfahren nicht vor Durchführung
der Bürgerbeteiligung durchgeführt worden sei. Anregun-
gen zu den Wettbewerbsbeiträgen hätten dann im weite-
ren Verfahren ebenso gut Berücksichtigung finden kön-
nen. Es sollte angedacht werden, eine erneute Bürgerbe-
teiligung nach Durchführung des Wettbewerbs durchzu-
führen.
Teilweise Die angesprochene Grafik dient der Illustration einiger Rahmen-
bedingungen, die auf Grundlage erster Untersuchungen und be-
hördlicher Abstimmungen festgehalten werden konnten und stellt
keinen abstrahierten Bebauungsvorschlag dar.
Ein Bebauungskonzept wird erst im Rahmen des Qualifizie-
rungsverfahrens entstehen. Die Ergebnisse des Wettbewerbs
werden dokumentiert und veröffentlicht. Im weiteren Planverfah-
ren wird der prämierte Entwurf konkretisiert und weiterentwickelt,
damit er die Grundlage für den Bebauungsplan bzw. die Ände-
rung des Flächennutzungsplans bilden kann.
Wie aus den Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu ent-
nehmen war, ist vom Baugesetzbuch eine erneute Beteiligung im
fortgeschrittenen Planverfahren vorgeschrieben und von der
Verwaltung vorgesehen.
Die Öffentlichkeit erhält im Rahmen der „Offenlage“ (oder auch
„öffentliche Auslegung“) die Gelegenheit, eine Stellungnahme
innerhalb einer einmonatigen Frist abzugeben. Hierbei werden
der weiterentwickelte Siegerentwurf und der Entwurf des Bebau-
ungsplanes beziehungsweise der Entwurf der Änderung des Flä-
chennutzungsplanes sowie alle Gutachten öffentlich ausgelegt.
67 Auf dem bisherigen Gelände bestehe die Zirkusfabrik als
Kinder und Jugendförderung Kultur und Familienstätte
schon einige Jahre. Dies sei eine sehr wertvolle und wich-
tige Einrichtung in Dellbrück und sollte auch im Bebau-
ungsplan berücksichtigt werden.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
68 Bei Erstellung des Bebauungsplans werde um Berück-
sichtigung der folgenden Punkte gebeten:
Die Tischlerei Manufact (Bergisch-Gladbacher-Straße
1031-1033) ist ein Handwerksbetrieb mit 13 Mitarbeitern,
Kenntnisnahme Dem Leitbild der nutzungsgemischten Stadt der kurzen Wege
folgend, wird ausdrücklich der weitere Verbleib der entsprechen-
den bauordnungsrechtlich genehmigten Handwerksbetriebe be-
grüßt. Das städtebauliche Konzept und auch der daraus zu ent-
wickelnde Bebauungsplan haben unter Begleitung eines Lärm-
- 48 -
/ 49
gegründet 1989, der im Jahr 2005 aus Köln-Höhenhaus -
aus einer Werkstatt mit Bestandsschutz, die nach Köln
Dellbrück umgezogen ist. Die Ausübung des Gewerbes
sei mit Emissionen verbunden. Bei der Erstellung des Be-
bauungsplans solle dies berücksichtigt werden:
Lärmemissionen
Der Betrieb einer Tischlerei mache Lärm. Die Maschinen
machen Lärm und es gebe einen regelmäßigen Lieferver-
kehr zur Materialanlieferung und zur Auslieferung der
Produkte. Dies finde größtenteils tagsüber von Montag bis
Samstag zwischen 7.00 Uhr und 22.00 Uhr statt.
Die Erstellung eines Lärmgutachtens werde erwünscht
und es wird angeboten, mit einem Lärmgutachter zusam-
menzuarbeiten, um evtl. Belastungen für das Wohngebiet
zu ermitteln, damit die Ergebnisse in den Bebauungsplan
einfließen könne.
Geruchsemissionen
Zum Betrieb einer Tischlerei gehöre die Oberflächenbe-
handlung der Möbel und Einbauten. Diese werden in ei-
nem dazu vorgesehenen und eingerichteten Spritzraum
durchgeführt, der im Sinne des Arbeitsschutzes mit einer
Spritznebelabsaugung ausgerüstet ist, die die Luft aus
dem Lackierbereich über einen Kamin nach Außen führt.
Je nach Windlage - und auch nach Höhe der neuen Be-
bauung - könne dies kurzfristig zu Geruchsbelästigungen
bei zukünftigen Anwohnern führen. Bei Erstellung des Be-
bauungsplanes wird daher um Berücksichtigung gebeten.
gutachters die im Umfeld vorhandenen und genehmigten Nut-
zungen umfassend zu berücksichtigen und entsprechende Im-
missionsschutzvorsorge sicherzustellen.
Beabsichtigt ist die Festsetzung eines „Mischgebietes“ oder eines
„urbanen Gebietes“ im Bebauungsplan, das den rechtlichen
Rahmen für das verträgliche Nebeneinander für Wohnen und
gewerbliche Nutzungen sicherstellt.
69 Siehe Stellungnahme 43. Siehe Stellungnahme 43.
70
Eine Mischnutzung von Wohnen/Kultur/Gewerbe wird als
eine qualitative Aufwertung der Flächennutzung aufge-
nommen.
Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
- 49 -
/ 50
Neben Kindern sollen auch Behinderte und Senioren nicht
aus dem Blick verloren gehen. Bei der Erschließung seien
barrierefreie Wege zu beachten.
Ja Die Belange der Barrierefreiheit sollen bei der Gestaltung der
Freianlagen sowie bei der Gestaltung der Grundrisse der zu
schaffenden Wohnungen im Rahmen des Qualifizierungsverfah-
rens
für das „Möhl-Areal“ Berücksichtigung finden.
Eine Aufwertung für den gesamten Stadtteil wäre ein
Treffpunkt, der auch zum längeren Verweilen einlade
(zum Beispiel durch kulturelle Angebote).
Ja Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens sollen Freiraumange-
bote für ein breites Spektrum von Nutzergruppen aufgezeigt wer-
den.
Neben dem Verzicht von Autoverkehr in dem Möhlareal
würde auch eine intensive Bepflanzung zum Wohlfühlen
durch eine Verbesserung des Klimas beitragen.
Der Autoverkehr soll innerhalb des Quartiers möglichst reduziert
werden. Auch sollen diverse Grün- und Freiräume unterschiedli-
chen Charakters entstehen, die auch zur Verbesserung des Kli-
mas beitragen.
71 Der Erhalt der Zirkusfabrik werde als äußerst wichtig er-
achtet.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
72 Seit Beginn der Zirkusfabrik / Kulturarena habe sich in
Köln Dellbrück ein breites kulturelles Leben entfaltet. Es
wird die Bedeutung für Kinder, Familien, Sport- und Kul-
turvereine hervorgehoben und die Unterstützung und das
aktive Fördern des Projektes Zirkusfabrik/ Kulturarena
gefordert. Es sollen, um die Attraktivität des Standortes zu
erhalten, Räumlichkeiten in ähnlicher Form, wie die heuti-
ge Zirkusfabrik in diesen Bebauungsplan berücksichtigt
und gefordert werden. Zur Gestaltung des Veedels gehö-
ren unter anderem neben Kindergärten, etc. auch eine
Einrichtung für kulturelle Aktivitäten und ein Treffpunkt für
die Öffentlichkeit, also ein Bürgerzentrum.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
73
Die anliegende Zirkusfabrik solle nicht von den Verände-
rungen betroffen werden und solle weiterhin als kultureller
und sportlicher Betrieb erhalten bleiben.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
- 50 -
/ 51
74
In den Plänen sei nicht zu erkennen, wo, beziehungswei-
se ob, ein Kulturbereich geplant ist. Es wird die Frage
aufgeworfen, ob dies im Rahmen der Neubebauung vor-
gesehen ist.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
75
Ein Bereich für das Kulturangebot werde vermisst. Die
Zirkusfabrik, die zurzeit wichtiger Bestandteil des Möhl-
Areals sei, sei sowohl für Dellbrück, als auch für die an-
grenzenden Kölner und Bergisch Gladbacher Stadtteile
ein wichtiger kultureller Anker. Es wird darum gebeten,
dieses vielfältige Angebot und den Erhalt der Zirkusfabrik
auch in Zukunft in diesem Areal sicherzustellen.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
Aus den Plänen sei es nicht eindeutig ersichtlich, ob es
geplant sei, eine direktere Anbindung, beziehungsweise
Öffnung an die S-Bahn-Haltestelle im Norden zu ermögli-
chen. Ein Zugang im Norden wird als praktischer als der
bisherige Zugang ausschließlich über die Bergisch Glad-
bacher Straße und Möhlstraße erachtet.
Kenntnisnahme Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens sollen sinnvolle An-
knüpfungspunkte für Fußgänger und Radfahrer in das Umfeld –
auch in Richtung der S-Bahn-Haltestelle Köln-Dellbrück – aufge-
zeigt werden.
76 Eine Integration der Zirkusfabrik, die auch zu einer ge-
mischten Nutzung dieses Areals gehöre, im Bebauungs-
plan solle aufgrund der langjährigen Existenz des Kultur-
betriebs im Bebauungsplan nicht vergessen werden. Es
wird die Bedeutung für Kinder, Familien, Sport- und Kul-
turvereine hervorgehoben. Auf dem Möhl-Areal solle nicht
ausschließlich gearbeitet und gewohnt werden.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
77 Die Zirkusfabrik sei eine wertvolle und wichtige Location
für Menschen jeder Altersklasse und ganz besonders
auch für Familien mit Kindern. In der aktuell vorliegenden
Bauskizze sei kein Raum für eine Kultureinrichtung zu
erkennen. Daher wird sich ausdrücklich für den Erhalt des
Kulturbetriebes in Form von/durch die Zirkusfabrik ausge-
sprochen. Ein Standort für Gottesdienste, den die Zirkus-
Ja Siehe Stellungnahme 2.
- 51 -
/ 52
fabrik biete, sei von entscheidender Bedeutung.
78 Eine Einkaufsmöglichkeit im Gebiet der Möhlstraße sei
zwingend notwendig. In einem Gebiet mit so vielen An-
wohnern werde eine Einkaufsmöglichkeit ohne Auto vor
Ort gebraucht. Der kleine Rewe an der Hauptstraße rei-
che nicht für die Vielzahl an Anwohnern.
Gerade erst durch Corona zeige sich, wie wichtig nahe
Einkaufsmöglichkeiten auch ohne PKW und Bus/Bahn
seien. Der Rewe um die Ecke habe in dieser Zeit von Iso-
lation, Angst und Ungewissheit ein nahes Einkaufen mög-
lich gemacht.
Es wird darum gebeten, den Rewe zu erhalten und bei
einem Neubau (die Einkaufsmöglichkeit scheint an ande-
rer Stelle im Plan zu sein) den jetzigen Rewe in der Zeit
des Neubaus offen zu lassen.
Ja Vorbehaltlich des Ergebnisses des städtebaulichen Qualifizie-
rungsverfahrens soll im Rahmen eines Bauabschnittes zunächst
ein Neubau realisiert werden, in dem nach Fertigstellung der
neue Vollsortimenter einziehen kann. Erst nach Fertigstellung
dieses Bauabschnittes ist der Abriss des aktuellen Gebäudes des
REWE Marktes beabsichtigt.
79 Die Zirkusfabrik biete ein Angebot für Kinder und Fami-
lien, das anderswo nicht geboten werde. Dieses Konzept
solle unbedingt auch nach dem Umbau des Gebietes auf-
rechterhalten werden.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
80 Bei der neuen Bebauung sollen kulturelle Einrichtungen
wie die Zirkusfabrik berücksichtigt werden. Ein Ort an dem
sich Kinder und Erwachsene wohl fühlten und ihren Aktivi-
täten nachgehen könnten.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
81 Es werde sich für den Erhalt und die Berücksichtigung der
Kulturarena Zirkusfabrik ausgesprochen. Sie sei ein wich-
tiger Treffpunkt und eine zentrale Anlaufstelle für Kinder,
Jugendliche und Eltern in Dellbrück, Holweide, Mülheim
und Umgebung. Der aktuelle Standort sei aufgrund der
guten Anbindung ideal.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
- 52 -
/ 53
82 Die Kulturarena „Zirkusfabrik“ solle im neuen Bebauungs-
plan Berücksichtigung finden. Dieses Kultur- und Bewe-
gungsangebot für Familien mit (kleinen) Kindern sei in der
Umgebung einmalig. Dellbrück würde ein wichtiges fami-
lienfreundliches Zentrum verlieren.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
83 Die grundsätzliche Zielrichtung, die mit dem Bebauungs-
plan und dem „Qualifizierungsverfahren“ für das Möhl-
Areal verfolgt werden soll, wird als richtig und positiv er-
achtet. Der Standort selbst und auch der gesamte Bereich
Dellbrücks nord-westlich der Bergisch Gladbacher Straße
würden davon sicherlich profitieren.
Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Für das neue Viertel solle ein zentraler Platz vorgesehen
werden, der den Bewohnerinnen, den dort Arbeitenden,
aber auch Anderen als Treffpunkt diene und zum Aufent-
halt einlade. Hier könne zum Beispiel die Zirkusfabrik an-
gesiedelt sein und auch ein neuer Standort für das Café
Parl*or (das bei den Dellbrückerinnen sehr beliebt gewe-
sen wäre und den Standort im nahegelegenen nördlichen
Teil der Dellbrücker Hauptstraße leider wegen der
Corona-Bedingungen aufgeben müsse).
Teilweise Im Qualifizierungsverfahren werden den teilnehmenden Büros
keine Vorgaben gemacht, ob ein zentraler Platz oder Platzfolgen
im Quartier zu integrieren sind. Es soll eine möglichst freie Aus-
einandersetzung mit der Frage ermöglichen, wie ein möglichst
lebendiges Quartier nicht nur für die Bewohner*innen, sondern
auch für alle Dellbrücker*innen entstehen kann.
Allerdings werden weder im Bebauungsplan noch im Flächennut-
zungsplan mangels Rechtsgrundlage Festlegungen zur Belegung
der Liegenschaften gemacht, sondern nur die Zulässigkeit von
Nutzungsarten bestimmt.
Der vorhandene Baumbestand solle weitestgehend erhal-
ten bleiben. Das gelte z.B. für die großen Linden auf dem
Grundstück Möhlstraße 22. Zur Deckung des errechneten
Bedarfs von 5.000 m² Grünflächen solle der hier vorhan-
dene Gartenbereich auf jeden Fall einbezogen werden.
Um die beabsichtigte stadtklimatische Wirkung der Grün-
flächen zu erreichen, sei es besser, vorhandene gewach-
sene Böden und bereits gut entwickelte Bäume einzube-
ziehen, als bisher bebaute Flächen zu entsiegeln und mit
hohem Herstellungs- und Entwicklungsaufwand zu begrü-
Ja Im Rahmen eines Baumgutachtens erfolgt eine Bewertung der im
Plangebiet vorhandenen Bäume. Dabei werden Empfehlungen
zum Erhalt ausgesprochen. Dies wird den teilnehmenden Büros
im Qualifizierungsverfahren zur Verfügung gestellt.
- 53 -
/ 54
nen. Der Gartenbereich Möhlstraße 22 biete sich z.B. gut
als Eingangs- und Übergangsbereich zu dem oben er-
wähnten zentralen Platz an.
Auf die als Einbahnstraße geplante Erschließungsstraße,
die im Osten des Plangebiets von der Bergisch Gladba-
cher Straße am Rand des neuen Quartiers entlang bis zur
Ottilienstraße verlaufen soll, solle verzichtet werden. Zum
einen stelle sie eine trennende Zäsur zwischen dem
Wohn-/Bürogebiet und den benachbarten Flächen dar.
Zum anderen biete sie die Möglichkeit für Abkürzungs-
bzw. Ausweichverkehre von der Bergisch Gladbacher
Straße Richtung S-Bahnhof und nördlich gelegene Gebie-
te (auch die Möhlstraße werde von Osten kommend als
derartige Ausweichstrecke genutzt, um die Ampel an der
Kreuzung Dellbrücker Hauptstraße zu umfahren). Statt-
dessen solle die Erschließung von der Bergisch Gladba-
cher Straße aus über eine Sackgasse erfolgen und an-
sonsten dezentral über die Möhlstraße, bzw. die Zufahrt
zu dem geplanten Quartiersparkhaus am S-Bahnhof.
Sofern an einer Erschließungsstraße im Norden des
Plangebiets festgehalten werde, solle die Straßenführung
auf keinen Fall in der im Entwurf skizzierten Weise erfol-
gen. Hier verlaufe südlich des begrünten P&R-Platzes der
Teil der Möhlstraße, über den der dortige Autoverwerter
und der Abschleppdienst (Möhlstraße 28) erschlossen
würden. Neben Baumscheiben und kleineren Verkehrs-
grünflächen sei hier auch noch ein Parkstreifen angeord-
net. Eine parallel dazu geführte neue Straße, die wiede-
rum durch einen Streifen Verkehrsgrün von der Möhlstra-
ße getrennt sei (siehe städtebaulicher Entwurf) führe zu
unnötig vielen Verkehrs(grün)flächen. Das sei gestalte-
risch völlig unbefriedigend und verursache einen hohen
Pflegeaufwand (der wahrscheinlich eh nicht geleistet wür-
de, so dass erst recht ein hässliches Erscheinungsbild
Ja Im Qualifizierungsverfahren sind die teilnehmenden Büros aufge-
fordert, nicht nur Vorschläge zur Bebauung und dem Freiraum zu
machen, sondern auch ein Erschließungskonzept zu entwickeln.
Die Anregungen finden dahingehend Berücksichtigung, dass die
Büros sich in diesem Rahmen mit den hier gemachten Aspekten
(Zäsurwirkung, Schleichverkehre, Radverkehr, Lage der Quar-
tiersgarage, etc.) kritisch auseinandersetzen sollen.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass parallel zum Bebau-
ungsplanverfahren eine Planung zur Umgestaltung für den ent-
sprechenden Abschnitt der Bergisch Gladbacher Straße durch
die Fachverwaltung erfolgt. In diesem Zusammenhang wird unter
anderem überprüft, an welcher Stelle Querungshilfen sinnvoll
sind und wie der Radverkehr im Straßenquerschnitt besser Be-
rücksichtigung finden kann.
- 54 -
/ 55
entstehe).Stattdessen solle das Quartiersparkhaus unmit-
telbar an den nördlichen Teil der Möhlstraße angebunden
werden.
Ein gutes Fußwegekonzept für das neue Quartier sei si-
cherlich zu begrüßen. Einen Radweg einzuplanen, der in
Ost-West-Richtung durch das Viertel und – perspektivisch
– auch durch die östlich gelegenen Gewerbegebiete füh-
re, wird für nicht sinnvoll gehalten. Zum einen stünden die
östlichen Flächen auf absehbare Zeit nicht für eine Neu-
ordnung zur Verfügung, gleichwohl solle aber bei Fertig-
stellung des Möhl-Areals auch die Fahrradnutzung attrak-
tiv sein. Es wird daher angeregt, statt eines im Quartier
verlaufenden neuen Radwegs, die an der Bergisch Glad-
bacher Straße verlaufenden Radwege umzugestalten, zu
verbreitern und zu ertüchtigen. Hier sei zu prüfen, ob die
sehr breite Trasse (27 m Abstand zwischen den Fluchtli-
nien laut Fluchtlinienplan Nr. 1226) neu geordnet werden
könne, so dass hier die beiden Fahrbahnen verschmälert
und beidseitig breite Radwege geführt werden könnten
(alternativ auf einer Straßenseite ein 2-Richtungsradweg
in ausreichender Breite). Der Ausbau solle natürlich nicht
auf den Bereich des Möhl-Areals beschränkt bleiben. Mit
einem solchen Radwegeausbau wäre sowohl der fahrrad-
freundlichen Erschließung des neuen Quartiers gedient,
als auch dem gesamten Stadtteil, nicht zuletzt weil
dadurch der erhebliche und lärm- und luftbelastende MIV
der Bergisch Gladbacher Straße zurückgedrängt werden
könne.
In jedem Fall solle auf der Bergisch Gladbacher Straße
mindestens eine zusätzliche Querungsmöglichkeit für
Fußgänger und Radfahrer eingeplant werden (Zebrastrei-
fen oder Fußgängerampel).
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Die öffentlichen Grünflächen seien im städtebaulichen
Entwurf und in der „schematischen Darstellung der Rah-
menbedingungen“ parallel zu der neuen Erschließungs-
straße vorgesehen, und zwar als „rund 15 m breiter be-
grünter Anger“. Dass die notwendigen 5.000 m² Grünflä-
che zusammenhängend angeordnet und nicht kleinteilig
parzelliert werden sollen, sei sehr zu begrüßen. Allerdings
sei bei der gewählten Form eines straßenbegleitenden
Streifens zwangsläufig mit einer Parzellierung durch
Grundstückszufahrten/ -zuwegungen, Aufstellflächen für
Müllbehälter u. ä. zu rechnen. Stattdessen solle eine im
Innenbereich des Quartiers liegende öffentliche Grünflä-
che geplant werden. Wenn – wie oben vorgeschlagen –
auf die Erschließungsstraße verzichtet würde, böten sich
dafür ja auch flächenmäßig neue Möglichkeiten.
Ja Im Qualifizierungsverfahren sind die teilnehmenden Büros aufge-
fordert, nicht nur Vorschläge zur Bebauung und dem Freiraum zu
machen, sondern auch ein Erschließungskonzept zu entwickeln.
Die Anregungen finden dahingehend Berücksichtigung, dass die
Büros sich in diesem Rahmen mit den hier aufgeworfenen Aspek-
ten (Zäsurwirkung, Schleichverkehre, etc.) kritisch auseinander-
setzen sollen. Für den unmittelbar an der Bergisch Gladbacher Straße
geplanten Ersatzstandort des Lebensmittelmarktes sei
laut städtebaulichem Entwurf eine Kombination von Ein-
zelhandel und Wohnen in einem Gebäude geplant („zum
Beispiel Parken im 1. Obergeschoss und Wohnen in den
weiteren Obergeschossen“). Die Kombination mit Wohn-
nutzungen sei durchaus sinnvoll und vor allem flächen-
sparend. Allerdings wird die Anordnung von Parkflächen
auf einem offenen Parkdeck im 1. OG, wie es im städte-
baulichen Entwurf dargestellt sei, für immissionsschutz-
rechtlich bedenklich gehalten. Sowohl die bereits vorhan-
denen Wohnnutzungen im Eckbereich Möhlstraße / Ber-
gisch Gladbacher Straße, als auch die nördlich und über
dem Parkdeck geplanten Wohnnutzungen würden durch
den Parkverkehr belastet. Hier sei auch zu beachten,
dass der vorhandene Rewe-Markt, der an den neuen
Standort verlagert werden solle, bis 24:00 Uhr geöffnet
habe, also die strengen Immissionsgrenzwerte für die
Nacht einhalten müsse. Insofern wird angeregt, die Park-
flächen für den Vollsortimenter in einer Tiefgarage vorzu-
Ja Das Qualifizierungsverfahren sowie das Bebauungsplanverfahren
werden lärmgutachterlich begleitet. Die Anregungen finden da-
hingehend Berücksichtigung, dass die Entwürfe hinsichtlich der
Verträglichkeit zu nachbarlichen Nutzung und der Vereinbarkeit
mit dem Immissionsschutzrecht überprüft werden.
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sehen.
84 Für die Bürger (aller Altersklassen) in Dellbrück und Um-
gebung wäre es ein großer Verlust, wenn durch die an-
stehende Maßnahme der Standort der Zirkusfabrik / Kul-
turarena verloren gehen würde. Der Erhalt solle hier zwin-
gend sichergestellt werden und in die Planungen einflie-
ßen.
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 2.
Die Feststellung, dass es durch die geplante Aufsiedlung,
von 215 Wohneinheiten, keinen Bedarf für eine zusätzli-
che Kindertagestätte (U3/Ü3) im Ortsteil gebe, wird ange-
zweifelt.
Es wird die Frage aufgeworfen, wie ein ausreichendes
Platzangebot an den örtlichen Grundschulen sichergestellt
werden soll. Weiterhin wird die Frage aufgeworfen, von
wie vielen Kindern im Kindergarten- und Grundschulter
bei der Planung ausgegangen wird.
Nein Im Rahmen der Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB)
zum Projekt konnte kein Erfordernis zur Schaffung einer Kinder-
tagesstätte in diesem Bereich festgestellt werden. Vielmehr se-
hen die Fachämter der Stadt Köln, die bestehenden Einrichtun-
gen im Umfeld des Plangebiets in der Lage, die Betreuung zuzie-
hender Kinder in den vorhandenen sozialen Einrichtungen si-
cherzustellen. Somit muss auf dem Planungsareal keine weitere
Einrichtung geschaffen werden.
85 Die Gestaltung des urbanen Mischquartiers wird befürwor-
tet. Es wird eine fußgängertaugliche Überquerung der
Bergisch Gladbacher Straße angeregt.
Kenntnisnahme Der Hinweis zur Querungshilfe an der Bergisch Gladbacher Stra-
ße wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der weiteren
Erschließungsplanung geprüft.
Eine Planung zur Umgestaltung des entsprechenden Abschnitts
der Bergisch Gladbacher Straße erfolgt parallel zum Bebauungs-
planverfahren durch die Fachverwaltung.
Aspekte der lokalen verkehrlichen Erschließung werden auf Ebe-
ne des Flächennutzungsplans nicht dargestellt.
- 57 -
/ 58
86 Der Erhalt des Rewe-Supermarkts und der Zirkusfabrik
sowie Räumlichkeiten für Musikunterricht wird bei der
neuen Bebauung des Möhl-Areals als sehr wichtig erach-
tet. Ebenso erhaltenswert werde auch das McDonalds-
Restaurant eingestuft, da sich um ein Schnellrestaurant
handelt, bei dem der Schwerpunkt auf schnelle Bedienung
und schnellem Verzehr der Speisen liege. Das Schnellres-
taurant trage auch zur Vielfalt und Attraktivität im Veedel
bei, und hebe sich durch lange Öffnungszeiten von ande-
ren gastronomischen Betrieben in Dellbrück ab. Durch
einen anderen Service (Drive-In), Preisgestaltung und
Parkmöglichkeiten habe es auch eine hohe Reichweite
und Anziehungskraft auf ein breites Publikum jeglichen
Alters von außerhalb. Dies sei für Dellbrück ebenso wich-
tig wie gehobene Gastronomie.
Kenntnisnahme Die Anregungen zum Erhalt des Schnellrestaurants werden zur
Kenntnis genommen. In einem anzustrebenden nutzungsge-
mischten Stadtquartier ist auch Gastronomie planungsrechtlich
zulässig.
An der Kreuzung Bergisch Gladbacher Straße / Möhlstra-
ße und Immekeppeler Straße solle unbedingt eine Ampel
oder zumindest eine Verkehrsinsel für querende Fußgän-
ger angebracht werden. Täglich brächten sich Fußgänger
in große Gefahr, um an dieser Stelle die breite Bergisch
Gladbacher Straße zu queren, um zur S-Bahn hin oder
zurück zu gelangen. Die nächstgelegenen Ampeln an der
Biesfelder Straße oder Dellbrücker Hauptstraße stellten
einen großen Umweg dar, denn nur die Möhlstraße führe
direkt auf die Unterführung der S-Bahn zu.
Kenntnisnahme Der Hinweis zur Querungshilfe an der Bergisch Gladbacher Stra-
ße wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der weiteren
Erschließungsplanung geprüft.
Eine Planung zur Umgestaltung des entsprechenden Abschnitts
der Bergisch Gladbacher Straße erfolgt parallel zum Bebauungs-
planverfahren durch die Fachverwaltung.
Aspekte der lokalen verkehrlichen Erschließung werden auf Ebe-
ne des Flächennutzungsplans nicht dargestellt.
Es wird darum gebeten, eine Erweiterung der Grundschu-
len in Betracht zu ziehen, da mit der geplanten Wohn-
raumerweiterung und der Zuzug weiterer Familien einher-
geht. Es wird zu bedenken gegeben, dass Grundschulen -
wegen Baumaßnahmen - mit einer gewissen Vorlaufzeit
an den Bedarf angepasst werden müssen. Der Standort
KGS Urnenstraße böte sich für eine Erweiterung an. Dort
werde ein Teil des Gebäudes immer noch von Mietern
bewohnt, obwohl die OGS durch den stetig wachsenden
Nein Derzeit wird von den Fachämtern der Stadt Köln im Rahmen der
gesamtstädtischen Betrachtung kein Erfordernis zur Schaffung
einer Schule innerhalb des Planungsareals gesehen.
- 58 -
/ 59
Bedarf dringend Räume benötige.
Die neue Bebauung wird einerseits mit Sorge entgegnet,
da nicht sicher ist, welche Veränderungen diese mit sich
bringt. Andererseits wird sie auch als Chance für Verbes-
serungen wahrgenommen.
Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Durch die nach Bau-
gesetzbuch vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligungen im
Verfahren sollen Bürger*innen soweit wie möglich über die Pla-
nung und ihre Auswirkungen aufgeklärt werden. Es wird auf die
„Offenlage“ nach § 3 Abs. 2 BauGB hingewiesen, die zum fortge-
schritten Planungsstand durchgeführt wird und nochmals die Ge-
legenheit unterbreitet sich als Bürger*in zu informieren (es kön-
nen z.B. auch Gutachten eingesehen werden) sowie eine Stel-
lungnahme abzugeben.
87 Das Vorhaben wird grundsätzlich begrüßt. Allerdings wird
anregt, die Zirkusfabrik in räumlicher Nähe und ebenso
großzügiger Ausstattung wie im Bestand zu erhalten.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
88
Es wird darum gebeten die Zirkusfabrik in jedem Fall zu
erhalten.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
89 Die Zirkusfabrik sei ein Platz für Musik Sport, Kultur,
Treffpunkt für junge Eltern, Raum für Bewegung für Kin-
der. Daher wird darum gebeten für die Zirkusfabrik nach
Umbau einen Platz und einen Raum für diese kulturelle
Institution zu bieten.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
90 Die Zirkusfabrik böte Raum für Vereinstätigkeiten und
Platz für Kurse, ein Café mit Möglichkeiten zum Treffen
und Netzwerken junger Mütter und Familien. Die Zirkus-
fabrik sei ein Platz für Musik Sport, Kultur, Treffpunkt für
junge Eltern, Raum für Bewegung für Kinder. Es wird da-
rum gebeten, auch nach dem Umbau einen Platz und ei-
nen Raum für diese kulturelle Institution zu bieten.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
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/ 60
91 Die Zirkusfabrik sei ein wichtiger Ort für die Kinder- und
Jugendförderung in Dellbrück und böte Raum für Verein-
stätigkeiten, verschiedene Sportkurse und Kultur im All-
gemeinen. Bei der weiteren Bebauungsplanung des Möhl-
Areals solle ein Platz für die Zirkusfabrik geboten werden.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
92 Die Zirkusfabrik solle als wichtiger Ort für Kultur und Sport
für Kinder, Jugendliche und Erwachsene erhalten bleiben
und in der jetzigen Form weiterarbeiten könnten. Sollte die
Zirkusfabrik in das neue Quartier eingeplant werden,
müsse sichergestellt sein, dass die neue Liegenschaft für
die Betreiberfamilie bezahlbar bliebe und in der Bauphase
ein sinnvolles Ausweichquartier bereitgestellt würde.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
93 In den Plänen sei nicht ersichtlich, dass eine Fläche für
die Kulturstätte „Zirkusfabrik Kulturarena" in der Neuge-
staltung vorgesehen ist. Die Zirkusfabrik sei in Dellbrück
eine wichtige Kulturstätte. Hier würden nicht nur Sportkur-
se angeboten, sondern auch Konzerte, Karnevalssitzun-
gen und andere schöne Events. Ein Wegfall dieser Kultur-
stätte wäre ein großer Einschnitt in die Kultur in Dellbrück.
Es wird darum gebeten, eine Fläche für die Zirkusfabrik
vorzusehen.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
94 Es wird darum gebeten den Supermarkt mindestens in der
bisherigen Größe zu berücksichtigen. Im Einzugsgebiet
gäbe es mehrere Seniorenheime und viele (ältere) Be-
wohner, - auch aus Thielenbruch - die kein Auto hätten
und den Einkauf zu Fuß erledigten. Auch der Bereich hin-
ter der S-Bahn sei auf diesen Markt angewiesen. Der Su-
permarkt auf der Dellbrücker Hauptstraße böte aufgrund
der geringen Größe nur ein sehr beschränktes Sortiment.
Ja Siehe Stellungnahme 49.
- 60 -
/ 61
95* Leben und Kultur für Dellbrück
Für das geplante Möhl-Areal wird es für sehr wichtig er-
achtet, neben dem geplanten Wohn- und Gewerbegebiet
auch an die Kultur in Dellbrück zu denken. Ein Erhalt der
Zirkusfabrik mit Raum für Kulturschaffende und Veranstal-
tungen sei ein großer Mehrwert für ganz Dellbrück und die
angrenzenden Stadtteile. Es solle ferner ein offenes Quar-
tier entstehen, wo sich auch nicht nur Bewohner aufhalten
könnten.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
Neue Fußgängerüberwege über die Bergisch Gladbacher
Straße werden als wünschenswert erachtet. Beispielswei-
se könne die Ampel Biesfelderstraße versetzt werden.
Kenntnisnahme Der Hinweis zur Querungshilfe an der Bergisch Gladbacher Stra-
ße wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der weiteren
Erschließungsplanung geprüft.
Eine Planung zur Umgestaltung des entsprechenden Abschnitts
der Bergisch Gladbacher Straße erfolgt parallel zum Bebauungs-
planverfahren durch die Fachverwaltung.
Aspekte der lokalen verkehrlichen Erschließung werden auf Ebe-
ne des Flächennutzungsplans nicht dargestellt.
95.1
*
Kommentar: Kleingewerbe und Zirkusfabrik
Es wäre begrüßenswert, wenn die kleinen Gewerbebe-
triebe integriert werden könnten, so dass ein sehr ge-
mischtes Viertel entsteht, in dem sich die verschiedenen
Nutzungen bereichern würden. Unbedingt sollte die Zir-
kusfabrik dort erhalten bleiben. Sie sei nicht nur ein wich-
tiger kultureller Begegnungs-Ort für Dellbrück; sie würde
auch von der Köln City Church genutzt, eine stark wach-
sende Freikirche für Köln.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
Zielsetzung für das zu findende städtebauliche Rahmenkonzept
ist es, dass ein vielfältiges und gemischtes Quartier mit vielen
verschiedenen Nutzungen entsteht. Kleinere Gewerbebetriebe
können in dem Quartier integriert werden.
- 61 -
/ 62
96* Erhalt KULTURfabrik-Kulturarena
Ein neues Quartier, welches neuen Wohnraum mit ange-
bundenen Erholungsflächen schafft, wird aufgrund des
Mangels an Wohnraum begrüßt. Ein großes Anliegen sei
die Erhaltung eines vielfältigen kulturellen Angebots im
Bezirk. Hier leiste die derzeit im Möhl-Areal ansässige
ZIRKUSfabrik-Kulturarena einen wesentlichen Beitrag. Sie
böte vor Ort ein umfangreiches Sport- und Kulturpro-
gramm unter pädagogischen Aspekten an. Es gäbe
Sportangebote für Menschen jeden Alters. Gerade dem in
der heutigen Zeit häufig zu beobachtende Bewegungs-
mangel bei Kindern werde hier professionell begegnet.
Alles fände mit dem Fokus auf Zirkus-Athletik statt. Sport-
angebote fänden nicht nur vor Ort statt, Sportpädagogen
der Zirkusfabrik arbeiteten mit den Schulen des Bezirks
zusammen. Erwähnenswert sei das zirkusathletische
Sportprogramm, welches kontinuierlich in der Regenbo-
genschule (Gemeinschaftsgrundschule auf der Dellbrü-
cker Hauptstraße) angeboten würde und in den Lehrplan
mit eingebunden sei. Die ZIRKUSfabrik-Kulturarena be-
säße eine Kunsteisarena für das Eishockeyspiel und zum
Schlittschuhlaufen. Sie bereichere damit das Sportange-
bot des Bezirks erheblich. Eisflächen fänden sich norma-
lerweise nur in größeren Stadien, denn sie seien kostspie-
lig und aufwändig in Betrieb und Wartung. Eisflächen
müssten gekühlt und instand gehalten werden. Die Kunst-
eisarena arbeite hier innovativ anders, mit einer Fläche
aus einem speziellen Kunststoff. Es werde ganzjährig kei-
ne Kühlung benötigt, der Betrieb sei weitgehend war-
tungsfrei. Darüber hinaus fänden in der ZIRKUSfabrik-
Kulturarena diverse Kulturveranstaltungen wie Theater-
stücke, Konzerte, etc. statt. Hervorzuheben sei das Kar-
nevalsangebot für Familien. Bei diesem würden auch Vor-
stellungen der eigenen Sport- und Zirkusgruppen aufge-
führt.
Viele Dellbrücker schätzten die ZIRKUSfabrik-Kulturarena
ebenso und nützten die Angebote. An einem Fortbeste-
Ja Siehe Stellungnahme 2.
- 62 -
/ 63
hen der ZIRKUSfabrik-Kulturarena sei im Sinne eines
reichhaltigen Sport- und Kulturangebotes im Bezirk und
besonders im Ortsteil Dellbrück sehr gelegen. Aus diesem
Grund wird darum gebeten, die ZIRKUSfabrik-Kulturarena
bei der Planung und Gestaltung des Möhl-Areals beson-
ders zu berücksichtigen, so dass diese dauerhaft einen
festen Platz in Dellbrück hat.
97* Stadtteilcafé mit Außengastronomie & Erhalt der Zirkus-
fabrik
Wünschenswert sei eine Fläche für ein Stadtteilcafé mit
Außengastronomie. Idealerweise auch ein zentraler Platz
mit Aufenthaltsqualität für alle Dellbrücker.
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 62.
Die Zirkusfabrik als Raum für Kultur, Veranstaltungen und
Kinder-/ Jugendarbeit solle unbedingt erhalten bleiben.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
Eine Station für das ab 2021 auf das gesamte Stadtgebiet
erweiterte KVB-Leihrad-System im Rahmen des geplan-
ten Mobility-Point sei ebenfalls wünschenswert.
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 5.
97.1
*
Kommentar ist vom Verfasser mit identischem Inhalt auch
als These beigetragen worden, siehe Stellungnahme 102*
Ja Siehe Stellungnahme 102*.
98* Zirkusfabrik erhalten
Die Zirkusfabrik solle bei der Neugestaltung des Geländes
berücksichtigt werden, weil die Bewegungsangebote für
Kinder und Jugendliche in der Verbindung mit einem
Treffpunkt für Familien im Veedel sehr wertvoll seien.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
- 63 -
/ 64
99* Zirkusfabrik / Kulturarena
Bei der Planung solle die Aufrechterhaltung für Freizeit-
angebot für Kinder und Jugendliche berücksichtigt wer-
den. Angebote seien rar gesäht und die Zirkusfabrik stelle
einen wichtigen Baustein für Freizeitangebote für Kids in
Holweide dar.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
100* Möhl-Areal ist wichtiger Impuls für neues Gesamtquartier
Eingabe weitestgehend identisch mit Stellungnahme 18.
Ja Siehe Stellungnahme 18.
101* Erhalt der Kultureinrichtungen
Es wird sich für den Erhalt der Kultureinrichtung (Zirkus-
fabrik) auf diesem Gelände ausgesprochen, da es ein gut
und viel genutzter Anlaufpunkt für Familien, Kinder und
Jugendliche sei. Eine Verlagerung in eine schlechter an
Dellbrück angebundene Lage sei hierbei zu vermeiden,
die gute Erreichbarkeit mit Bus und Bahn sowie zentrale
Lage innerhalb von Dellbrück sei integraler Bestandteil.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
Zudem sei darauf zu achten, dass die Fläche des Vollsor-
timenters REWE im Zuge der Neugestaltung auf keinen
Fall verkleinert wird. Dieser Supermarkt sei für sämtliche
Einwohner östlich des Geländes sowie nördlich der S-
Bahn, die nächste und auch einzige, fußläufig erreichbare
Einkaufsmöglichkeit. Gerade nördlich der S-Bahn, in der
Heidesiedlung, würden in den letzten Jahren neue
Wohneinheiten für mehrere hundert Bewohner geschaffen
und mittlerweile auch bezogen, aber Raum für einen Su-
permarkt oder zumindest für einen Kiosk, wäre dort nicht
vorgesehen.
Ja Siehe Stellungnahme 49.
- 64 -
/ 65
102* Fußgängerzone mit Radwegen
Es wird vorgeschlagen, die Wohneinheiten so zu bauen,
dass die Anwohner zum Beispiel in einer Tiefgarage von
den angrenzenden großen Straßen aus parken und nicht
durch das Quartier fahren müssten. Feuerwehr und Ret-
tungswagen, Lieferanten, Taxis, etc. ausgenommen (ähn-
lich dem Wohngebiet Moorslede). So könnten sich beson-
ders Kinder und ältere Menschen frei bewegen, die Luft
wäre besser und die Außengastronomie (Café o.ä.) würde
auch profitieren.
Ja Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens sollen Konzepte erar-
beitet werden, die das Quartier möglichst verkehrsreduziert ge-
stalten. Neben Tiefgaragen soll auch die Möglichkeit geprüft wer-
den, Quartiersgaragen in Kombination mit alternativen Mobilitäts-
formen zu nutzen.
Aspekte der lokalen verkehrlichen Erschließung werden auf Ebe-
ne des Flächennutzungsplans nicht dargestellt.
103* Schöne und sichere Spielplätze
Im Wohngebiet Moorslede gäbe es einen Spielplatz, der
allerdings als einfallslos und unfallträchtig bezeichnet
werde. Viel zu wenig Spielgeräte und gefährliche Beton-
Baumkästen mit spitzen Ecken auf einer Höhe, wo es für
tobende Kinder schnell ins Auge gehen könne. Eigentlich
lebensgefährlich. Der Landschaftsarchitekt dächte wohl
mit den an Boote erinnernden Beton-Monstern eine gute
Idee zu haben. Also bitte schöne, einfallsreiche und vor
allem sichere Kinderspielplätze für unterschiedliche Al-
tersstufen.
Ja Der Hinweis zum Spielplatz in Moorslede wird zur Kenntnis ge-
nommen und wurde der Fachverwaltung weitergeleitet. Er ist je-
doch nicht Gegenstand dieser Planung.
Die Grün- und Freiflächen sowie der Spielplatz sollen im Möhl-
Areal die Bedürfnisse unterschiedlicher Nutzergruppen berück-
sichtigen und sicher gestaltet werden.
104* Es wird ein urbanes grünes Mischquartier gewünscht.
Die städtebauliche Entwicklung des Gebiets wird begrüßt.
Die jetzige hauptsächlich eingeschossige Bebauung mit
großen asphaltierten Flächen diene nur zum kurzen „Auf-
enthalt“, dem Einkaufen. Der Bedarf nach Wohnraum in
Köln sei riesig. Brachliegende und minder genutzte Flä-
chen sollten daher dringend entwickelt werden. Grünflä-
chen zur Erholung und zur Kühlung des Stadtklimas
müssten zwingend erhalten bleiben. Die Lage des gesam-
ten Areals mit der Nähe zur Einkaufsstraße Dellbrücker
Hauptstraße und dem S-Bahn-Halt sei ideal für ein attrak-
tives Mischgebiet aus Wohnen, Gewerbe und Kultur. Auf
Kenntnisnahme Die Hinweise werden zur Verkehrsplanung, zur Klimaanpassung
und zum öffentlichen Raum werden zur Kenntnis genommen und
im Rahmen des weiteren Qualifizierungsverfahren den Fachpla-
nern zur Kenntnis gegeben.
Die angesprochenen gesamtstädtischen und überörtlichen Her-
ausforderungen im Bereich der Verkehrsplanung können nur zum
Teil im Rahmen der Entwicklung des Planungsareals geklärt
werden.
- 65 -
/ 66
dem Möhlgelände sollten im ersten Schritt circa 200 Woh-
nungen entstehen. Im angrenzenden Gebiet bis zur
Eschenbruchstraße könnten eventuell weitere 300 Woh-
nungen entstehen. Weitere Gewerbebetriebe würden sich
bei einer optimierten Ausnutzung ansiedeln. Mit der Neu-
entwicklung des Gebietes (500 Wohnung mit circa 2 Be-
wohnern je Wohneinheit) könnten bis zu 1000 Neu-
Dellbrücker hinzukommen. Da Köln und der gesamte
Speckgürtel auch in Zukunft wachsen würden, vergrößer-
ten sich Verkehrsprobleme, wenn es kein Umden-
ken/Handeln im Bereich des Verkehrs gäbe.
1. Verkehr
Besonders die Bergisch Gladbacher Straße sei zu den
Stoßzeiten bereits völlig überlastet. Der Straßenraum
werde in seinen Abmessungen nicht größer. Ideen, wie
Anwohnerstraßen für den Durchgangsverkehr (Autos)
freizugeben, wären eine Katastrophe für die Bewohner.
Das Autofahren würde durch solche Entscheidungen noch
attraktiver mit der Folge, dass weiterer Autoverkehr ent-
stehe. Die Lösung für eine wachsende Stadt sei nicht das
Auto. Im selben Straßenraum müssten mehr Verkehrsteil-
nehmer über ÖPNV, Rad und zu Fuß bewegt werden.
1.1 Verkehr - Lösungen - Makro
Der Rad- und Fußweg auf der Bergisch Gladbacher Stra-
ße müsse in seiner vollen Breite nutzbar und besser aus-
gebaut werden. Nutzbar bedeute, dass dieser frei von
falschparkenden Autos bleiben müsse. Dies könne nur
durch geeignete Trennelemente baulicher Art, zum Bei-
spiel Poller oder “Frankfurter Hüte” gewährleistet werden.
Der Gehweg insbesondere auf der nördlichen Seite der
Bergisch Gladbacher Straße zwischen Dellbrücker Haupt-
straße und Möhlgelände sei für Fußgänger nicht nutzbar
(2 Platten breit). Im vierspurigen Bereich der Bergisch
Gladbacher Straße in Dellbrück könne auf der nördlichen
Seite der Straße eine Autospur zugunsten einer Radspur
Kenntnisnahme Sämtliche umfassenden zum Thema Verkehrsplanung geäußer-
ten Anregungen werden zur Kenntnis genommen. In Vorberei-
tung des Wettbewerbsverfahrens wurden bereits Verkehrserhe-
bungen durchgeführt und die Ausgangssituation dokumentiert. Im
Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens „Möhl-Areal“
wird sich eine Verkehrsuntersuchung detailliert mit den verkehrli-
chen Auswirkungen der geplanten Nutzungen auseinanderset-
zen. In diesem Zusammenhang werden auch die hier aufgeführ-
ten Anregungen im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung ge-
prüft und mit in die Überlegungen einbezogen.
Die Ergebnisse fließen in ein Verkehrskonzept ein. Zielsetzung
dieses Konzepts ist es, sowohl die Wohnbevölkerung von unnöti-
gen Verkehrsbelastungen zu schützen als auch die Sicherheit
und Leichtigkeit des Verkehres für alle Verkehrsteilnehmer (Fuß-
gänger, MIV, Radfahrer) zu gewährleisten. Hierfür wird auch ein
Mobilitätskonzept erstellt, das durch verschiedene Maßnahmen
den Rad- und Fußverkehr sowie den ÖPNV und das Carsharing
attraktiv gestalten und bewusst fördern soll. Gut ausgestatte Mo-
bilitätsstationen innerhalb eines Quartiers können nachweisbar
den Autoverkehr reduzieren.
Während das Verkehrs- und Mobilitätskonzept für den Bereich
des Bebauungsplans „Möhl-Areal“ konkrete Maßnahmen inner-
halb des Plangebiets vorschlagen wird, sind für den Bereich des
- 66 -
/ 67
entfallen. Der geplante Radschnellweg von Bergisch-
Gladbach nach Köln müsse direkt und nahe angebunden
werden und eine breite, sichere Spur bekommen.
Weiterhin solle überlegt werden, den Streckenabschnitt
der S11 zwischen Köln-Dellbrück und Endbahnhof Ber-
gisch-Gladbach in den Kölner City-Tarif zu integrieren, um
so Autofahrten aus Bergisch-Gladbach zum Parkplatz S-
Bahn-Haltestelle Dellbrück, P+R Thielenbruch und Dell-
brücker Hauptstraße Marktplatz zu unterbinden. Die Bus-
verbindungen von Dellbrück nach Bergisch Gladbach-
Hand sollten wesentlich gestärkt werden, von Thielen-
bruch sollten Verbindungen in kurzen Abständen an die S-
Bahn angebunden sein. Bis zur Einführung des 10 Minu-
ten-Takts auf der S11 müsse die Verlängerung der RB26
von Köln-Messe/Deutz nach Köln-Dellbrück beibehalten
werden. Diese trüge zur Entlastung der S11 bei.
angrenzenden Gewerbegebietes keine vertiefenden Aussagen
erforderlich. Im städtebaulichen Qualifizierungsverfahren sowie
im sich daran anschließenden weiteren Verfahren zur Änderung
des Flächennutzungsplans werden die zukünftigen Perspektiven
des an das Möhl-Areal grenzenden Gewerbegebietes lediglich
auf ihre grundsätzliche Machbarkeit hin untersucht.
Aspekte der lokalen verkehrlichen Erschließung werden auf Ebe-
ne des Flächennutzungsplans nicht dargestellt und entziehen
sich auch der Regelungsmöglichkeit im Bebauungsplan.
1.2 Verkehr - Lösungen - Mikro
Das Möhl-Gelände solle als autoarmes Gebiet entwickelt
werden, so dass sich ausreichend Platz für die Bewohner
und Dellbrücker im Freien ergäbe. Den Radfahrern und
Fußgängern werde durch eine Trennung vom Autoverkehr
ein sicheres und ruhiges Fortkommen gewährleistet.
Parallel zu den S-Bahngleisen und der Bergisch-
Gladbacher-Straße solle es mittig, als verbindendes Ele-
ment eine Wege-Achse mit Aufweitungen (Plätzen) ge-
ben.
Teilweise Ziel ist es, mit einer möglichst effizienten Erschließung und Veror-
tung von Zu- und Abfahrten der (Tief-)Garagen so wenig Ver-
kehrsbewegungen von Autos wie möglich innerhalb des Quartiers
zu erzeugen.
Der Vorschlag zur Wege-Achse wird zur Kenntnis genommen.
Die im Qualifizierungsverfahren teilnehmenden Büros sind aufge-
fordert, insbesondere in der ersten Stufe des Wettbewerbs
(Ideenteil) ganzheitliche Lösungen für eine Erschließung inklusive
Zuordnung von Bau- und Freiflächen zu entwickeln.
2. Parkraum
Die Parkplätze in Dellbrück würden zu wesentlichen Tei-
len von Pendlern nach Köln besetzt, die aus Bergisch
Gladbach kämen. Es müssten mit der Stadt Bergisch Gla-
dbach Lösungen gefunden werden, die den Pendlern dort
Parkplätze schafften. Viele kämen aus dem schlecht an-
Nein Der Stellplatzbedarf, der innerhalb eines Genehmigungsverfah-
rens – hier bereits im Planverfahren vorbereitet – nachzuweisen
ist, leitet sich aus den Nutzungen ausschließlich innerhalb des
Plangebiets ab. In der Regel ist z.B. ein Stellplatz pro Wohnein-
heit nachzuweisen. Minderungen dieses Schlüssels sind möglich
durch Angebote, die die Mobilität verbessern (z.B. Carsharing).
- 67 -
/ 68
gebundenen Hinterland und seien derzeit noch auf die
Anfahrt mit dem PKW angewiesen. Für eine Verminde-
rung des Verkehrs zur Dellbrücker Hauptstraße und den
umliegenden Vierteln böte das neue Möhl-Areal die
Chance, große Parkflächen unter dem geplanten Bereich
zu schaffen (Car-Sharing-Angebote).
Diese Parkflächen sollten so ausgelegt sein, dass sie
nicht nur den Bewohnern des Areals selbst, sondern auch
der Öffentlichkeit zur Verfügung ständen. Auto-Parkplätze
für den Lebensmittelversorger und die Zirkusfabrik sollten
ebenfalls in einer Tiefgarage untergebracht werden.
Die Lösung eines Problems, das im Wesentlichen nicht nur au-
ßerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, sondern
auch noch (zum Teil) außerhalb der kommunalen Grenzen aus-
gelöst wird, kann nicht auf den Vorhabenträger übertragen wer-
den (sogenanntes „Koppelungs- und Verhältnismäßigkeitsgebot“)
Die Stadt kann demnach die Realisierung sowie die Übernahme
der Kosten solch einer umfassenden Tiefgarage nicht fordern.
Der Vorhabenträger könnte allenfalls freiwillig das Stellplatzan-
gebot erweitern. Gegebenenfalls ergeben sich im Qualifizie-
rungsverfahren Erkenntnisse, ob z.B. in sehr belärmten Berei-
chen des Quartiers eine bewirtschaftete Quartiersgarage eine
sinnvolle Lösung für Lärmabschirmung und zusätzliches Stell-
platzangebot zugleich sein kann.
Ebenerdige Parkflächen für Lastenräder/Fahrräder müss-
ten im gesamten Gebiet oberirdisch für eine schnelle Er-
reichbarkeit geschaffen werden. Eine reine Tiefgarage
oder ein Parkhaus für Fahrräder sei ebenfalls wün-
schenswert und bei einer Version Mischgarage (Au-
to+Rad) sollten Räder in Rampennähe (Ausfahrt Tiefga-
rage) angeordnet werden.
Ja Bauordnungsrechtlich sind Stellplätze für Fahrräder in ausrei-
chendem Umfang und gut erreichbar nachzuweisen.
Im Qualifizierungsverfahren müssen die teilnehmenden Büros
diesen Bedarf im Bebauungs- und Freiraumkonzept berücksichti-
gen, so dass dann bereits im Bebauungsplan entsprechende Flä-
chen planungsrechtlich gesichert werden können.
Die Vorschläge zur Unterbringung der Fahrräder werden zur
Kenntnis genommen.
3. Klima
Aufgrund des Klimawandels und der damit immer heißer
werdenden Sommer und Starkregenereignisse solle das
neue Quartier sehr durchgrünt werden. Die Haupt-
wegeachse solle mit einer Baumallee gestaltet werden.
Die Aufweitungen/Plätze erhielten ebenfalls viele Bäume,
so dass bei heißen Sommern ein Aufenthalt im Schatten
erträglich bliebe. Die 5. Fassade (Flachdach) solle min-
destens eine extensive Begrünung, wünschenswert in
Teilbereichen eine intensive Begrünung, erhalten. Bei
Teilweise Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negati-
ve Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des
Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt
u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualver-
kehr, der Wärmebereitstellung (Heizung / Warmwasser) in den
geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht
im Plangebiet erzeugt wird.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.07.2019 den Klimanotstand
ausgerufen und die Verwaltung beauftragt, Maßnahmenalternati-
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Starkregenereignissen solle das Regenwasser auf den
Dächern zurückgehalten werden und erst sehr langsam
der Kanalisation, bzw. in Rigolen versickert/zurückgeführt
werden. Fassadenbegrünungen sorgten ebenfalls für ein
angenehmes Mikroklima im Viertel und für zukünftige Ge-
bäudenutzer. Der Begrünung durch geeignete trocken-
heitsresistente Baumbepflanzung, Fassaden- und Dach-
begrünung sei hohe Priorität zu geben.
ven mit positiver oder zumindest der geringsten negativen Klima-
auswirkung bevorzugt zu planen und umzusetzen.
Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases
sollen im Qualifizierungsverfahren vorgeschlagen werden, so
dass sie dann im weiteren Bauleitplanverfahren geprüft werden
können. Dies erfolgt im Rahmen der sogenannten „Umweltprü-
fung“. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt
(z.B. unter anderem zum Starkregen).
Die in der Stellungnahme aufgeführten Maßnahmen sind geeig-
net, um eine Reduzierung der negativen Auswirkungen zu errei-
chen. Darüber hinaus erfolgt im Verfahren eine Auseinanderset-
zung mit folgende Aspekten: Optimierung der Gebäudeausrich-
tung/ Dachform/ Flächen-Volumen-Verhältnisses der Baukörper,
Einsatz von Solarenergie, Nutzung eines Blockheizkraftwerkes
oder von Erd-/ Fernwärme, Einhaltung Energieeinsparverordnung
(ENEV-Standard) und Förderung von alternativen Mobilitätsfor-
men (Mobilitätskonzept).
4. Öffentlicher Raum
„Der Lebensmittelversorger solle, wie vorgesehen, an der
Bergisch-Gladbacher-Straße entstehen. Die fußläufige
Erschließung (Eingang) des Lebensmittelmarktes solle
“mittig” im Gelände an der Wege-Achse erfolgen. Im Be-
reich des Marktes solle eine Aufweitung/Platz sein. An
diesem Platz solle sich Gastronomie ansiedeln (Synergie-
effekte). Eine Beachbar mit ruhiger Musik fehle in Dell-
brück. Die Zirkusfabrik solle in unmittelbarer Nähe an der
Bergisch Gladbacher Straße entstehen. Fehlende Einrich-
tungen in Dellbrück, wie ein Jugendzentrum und ein öf-
fentlicher Raum für junge Erwachsene zum Beispiel mit
einem Skaterpark sollten mit bedacht werden. Ein großer
Spielplatz sei bei der zu erwarteten Einwohnerzahl zu be-
rücksichtigen.
Kenntnisnahme Die Vorschläge werden zur Kenntnis genommen. Aspekte wie die
geeignete Lage einzelner Nutzungsbausteine im Zusammenhang
der Zugänglichkeit und dem Bezug zum Freiraum werden im
Qualifizierungsverfahren überprüft. Dabei werden die Nutzungs-
bausteine Wohnen, Gewerbe, Kultur, Sport, Gastronomie aller-
dings nicht weiter spezifiziert oder diskutiert (Jugendzentrum,
Beachbar etc.). Der Flächennutzungsplan wird für das Möhl-Areal
sowie die angrenzenden Flächen lediglich eine Baufläche darstel-
len, die die zukünftigen Nutzungen im Grundzug beschreibt (ge-
mischte Baufläche). Der Bebauungsplan ist zwar verbindlicher
und konkreter (Mischgebiet oder Urbanes Gebiet), bestimmt aber
auch nur die grundsätzliche Zulässigkeit bestimmter Nutzungska-
tegorien und -arten.
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Das öffentliche Leben solle nicht nur zwischen und in den
Gebäuden stattfinden, sondern auch auf den Dächern.
Eines der Gebäude, am besten in der Nähe des S-Bahn-
Haltepunktes, könne deutlich höher sein und eine Aus-
sichtsplattform mit Bar/Musik anbieten. Ein starkes, hoch-
frequentiertes neues Quartier würde auch den nördlichen
Teil der Dellbrücker Hauptstraße beleben und den Einzel-
handel dort stärken.“
5. Bebauung
„Die Bebauung des neuen gemischten Quartiers dürfe
hochverdichtet sein. Mit einer hohen Bewohnerzahl, be-
ziehungsweise vielen weiteren Arbeitsplätze würden zu-
sätzliche Angebote, wie zum Beispiel Gastronomie und
weitere Einrichtungen erst möglich. Überwiegend solle die
Bebauung 4-Vollgeschosse aufweisen. Punktuell seien
innerhalb des Quartiers oder an der S-Bahn-Linie auch 5-
6 Geschosse hoch möglich. Das Gebäude/Hochhaus mit
Aussichtsplattform könne zum Beispiel 8-geschossig
sein.“
Teilweise Die Bebauung des Möhl-Areals soll einerseits eine gewisse Dich-
te erzielen, die den Ansprüchen eines urbanen Quartiers gerecht
wird, andererseits soll die städtebauliche Bestandssituation eben-
falls ausreichend Berücksichtigung finden.
Die Geschossigkeit von fünf plus Staffelgeschoss sollte daher im
gesamten Gebiet überwiegen. Die nähere Umgebung ist maß-
geblich von Gebäuden mit drei bis vier Geschossen geprägt. Ob
einzelne Hochpunkte städtebaulich sinnvoll sein können, muss im
Rahmen des Qualifizierungsverfahrens anhand der konkurrieren-
den Entwürfe geklärt werden.
104.
1*
Kommentar: Ernsthaft? Eine Beachbar?
„Ernsthaft? Eine Beachbar? Sowas brauche niemand mit-
ten in Dellbrück. Und circa 2 Menschen pro Wohneinheit
sei ja fast eine Frechheit. Es gebe nichts bezahlbares
Größeres in der Nähe. Es solle auch an Familien gedacht
werden, die mehr als ein Kind haben. Oder Häuser die
nicht 600.000 € das Stück kosteten.“
Kenntnisnahme Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Zielsetzung ist es, dass ein vielfältiges und gemischtes Quartier
mit vielen verschiedenen Nutzungen entsteht. Es soll Wohnraum
in unterschiedlichen Größen für Menschen allen Alters und für die
unterschiedlichsten Lebenssituationen geschaffen werden.
Zur Steigerung des stadtweiten Angebots von bezahlbaren
Wohnraum wird festgelegt, dass im „Möhl-Areal“ mindestens 30
Prozent als öffentlich geförderter Wohnraum errichtet werden.
Der Verwaltung liegt eine schriftliche Zustimmung zur Anwen-
dung des „Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln“ vom
Vorhabenträger vor.
- 70 -
/ 71
104.
1.1*
Antwort auf Kommentar:
„Die Firma Möhl werde sicherlich 2-, 3- und 4-
Zimmerwohnungen vorsehen. Je nachdem wie der Woh-
nungsmix sein wird, lebten im Durchschnitt 2 oder auch
2,x Menschen je Wohnung dort. 30% der Wohnungen sol-
len geförderter Wohnungsbau sein. Eine Beachbar in
Dellbrück wie Sonnenscheinetage, km 689 und was es so
in Köln gibt, wäre wünschenswert. Das würde sicherlich
viele Leute abends und am Wochenende anziehen und
damit das neue Quartier beleben“.
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 104* (zu „Öffentlicher Raum“ und „Bebau-
ung“) und 104.1*.
104.
2*
Kommentar:
„Es wird vor dem Sterben des Einzelhandels gewarnt. Das
Sterben der Einkaufsstraße habe mit der Einführung der
20er Zone schon begonnen. Es wird sich um der Wohn-
raum für Familien mit Kindern gesorgt. Der Traum von
neuen Gewerbetreibenden könne auf Grund eures Provis,
Reker und der 30er Zone vergessen werden. Die in der
Vergangenheit eingeführte Veränderung in Dellbrück wür-
de von den Alten angestrebt, die es nur bequemer haben
wollen würden.“
Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Das neue Stadtquartier soll von einer nutzungsgemischten und
vielfältigen Nachbarschaft (Wohnen, Arbeiten/Gewerbe, Einzel-
handel, Freizeit) geprägt sein. Die Verkehrsregelung auf der hier
vermutlich gemeinten Dellbrücker Hauptstraße ist nicht Gegen-
stand dieses Verfahrens.
105* Kultur- und Sportgelände
„In Dellbrück sei die Zirkusfabrik ein fester Bestandteil des
Sport- und Kulturangebots. Sie läge auf dem zu bebauen-
den Areal, sei aber offenbar nicht bei der Neubebauung
eingeplant. Es sei für Dellbrück wichtig dieses Angebot zu
erhalten, da es in der Form einmalig sei: Sportangebote
für ALLE Altersgruppen (Krabbelgruppe, Zirkus, Eisbahn),
Café und Kulturveranstaltungen. Es sei sicher eine Berei-
cherung für die neue Siedlung. Für Dellbrück sei es ein
großer Verlust, wenn es keinen neuen Standort gäbe.“
Ja Siehe Stellungnahme 2.
- 71 -
/ 72
106* Kinder- und Jugendförderung...
„Es wird ein unschätzbaren Wert gesehen, der durch die
Kultur-Arena / Zirkusfabrik dem Stadtteil eigen ist. Nicht
nur Familien aus Dellbrück, sondern auch aus den umlie-
genden Stadtteilen nutzten und liebten die Zirkusfabrik.
Das vielfältige Angebot unterstütze Familien, die Bewe-
gungsmöglichkeiten für Kinder zu einem fairen Mitglieds-
beitrag und böte zugleich ein kulturelles Angebot für die
Stadt. In vielen umliegenden Stadtteilen sei es versäumt
worden, diese Angebote zu schützen, sodass das Ange-
bot der Zirkusfabrik noch schützenswerter sei, als es oh-
nehin schon war. Es wird darum gebeten, sich für ein le-
bendiges, vielfältiges Angebot mit der Zirkusfabrik auf
dem Möhlgelände einzusetzen.“
Ja Siehe Stellungnahme 2.
107* Erhalt der Zirkusfabrik
„Es wird sich für einen Erhalt der Zirkusfabrik ausgespro-
chen, weil sie einen unschätzbaren Wert für Familien mit
Kindern darstelle. Es wird als unvorstellbar eingeschätzt,
was alles wegbräche, wenn es die Zirkusfabrik nicht mehr
gäbe.“
Ja Siehe Stellungnahme 2.
107.
1*
Kommentar: Zirkusfabrik ist Lebensqualität und Kultur für
Familien
„Die Bedeutung der Zirkusfabrik bei der Stadtteilentwick-
lung solle berücksichtigt und deren Erhalt und Ausbau
sichergestellt werden. Sie mache seit langer Zeit wichtige
kulturelle, pädagogische und sportliche Arbeit, die woan-
ders so nicht zu finden oder mal eben ersatzweise aufzu-
bauen sei. Für den Standort sei sie jetzt schon Begeg-
nungsstätte und Freizeiteinrichtung für Kinder und Ju-
gendliche im Veedel und ziehe darüber hinaus Besucher
und Nutzer aus der gesamten Schäl Sick an. Wenn das
neue Veedel attraktiv gestalte werden solle, sollte die
Strahlkraft der Zirkusfabrik genutzt werden.“
Ja Siehe Stellungnahme 2.
- 72 -
Schriftliche Stellungnahmen, die nach Verstreichung der Frist eingegangen sind:
108 In Dellbrück gebe es nur ganz wenige Kulturstätten. Ganz
oben in der Liste als herausragendes Beispiel stehe dabei
die Zirkusfabrik. Neben den wichtigen Arbeiten mit Ju-
gendlichen werde besonders auf die Musikveranstaltun-
gen von DellJazz und die Möglichkeiten, dort selbst Ver-
anstaltungen mit Freunden, Bekannten und Mitbürgern
aus Dellbrück zu organisieren, hingewiesen.
Es wird darum gebeten, dass der Erhalt der Zirkusfabrik in
die Planung der Neugestaltung des Möhl Geländes Be-
rücksichtigung findet.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
109 Es solle weiter "die Möglichkeit gegeben bleiben, dass ein
Kulturbetrieb auf dem Areal integriert ist." Letzterem wer-
de deutlicher Zuspruch ausgesprochen, denn mit der "Zir-
kusfabrik Kulturarena" würden wertvolle Kooperationen in
verschiedenen Bereichen unterhalten. Der Standort der
Zirkusfabrik auf dem "Möhl-Areal" werde mit seiner zentra-
len Lage für sehr wertvoll für den Stadtteil gehalten. Zu-
dem wird auf die kulturelle und damit auch soziale Rolle
der Zirkusfabrik aufmerksam gemacht: Hier fänden, wie
sonst nirgendwo sonst in dem Stadtteil, regelmäßig kultu-
relle Veranstaltungen statt.
Ja Siehe Stellungnahme 2.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/1 Kohl Sa Vorlagen-Nummer 0823/2021 Freigabedatum 30.03.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 238. Änderung des Flächennutzungsplanes Arbeitstitel: "Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet" in Köln-Dellbrück Anhörung der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetz- buch (BauGB) für die 238. Änderung des Flächennutzungsplans zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Ergebnis im weiteren Verfahren gemäß der Stellungnahme der Verwal- tung (Anlage 5a) zu berücksichtigen; 2. verzichtet auf erneute Vorlage, falls die Bezirksvertretung und der Wirtschaftsausschuss ohne Einschränkungen zustimmen. Alternative: keine Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.05.2021 Wirtschaftsausschuss 27.05.2021 Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans Vor dem Hintergrund steigender Einwohnerzahlen und dem damit einhergehenden Bedarf an Wohn- raum in der Stadt Köln stellt das Planungsareal aufgrund seiner guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und an die umliegenden Straßen eine gut erschlossene Potentialfläche für die wohnbauliche Entwicklung im Kölner Stadtteil Dellbrück dar. Anlässlich der Aufstellung des Bebauungsplans für das "Möhl-Areal" werden die bisherigen Ziele des Flächennutzungsplans, in diesem Bereich im Wesentlichen ein Gewerbegebiet und in den Randbe- reichen Wohnbauflächen zu entwickeln, darauf hin untersucht, ob sie für die Zukunft modifiziert wer- den sollen. Ein erstes Planungskonzept für den Bebauungsplan sagt aus, dass auf dem sogenannten "Möhl- Areal" – zwischen Möhlstraße und Rewe-Markt – zukünftig eine Mischung aus Wohnen, mit dem Wohnen verträglichem Gewerbe und großflächigem Einzelhandel entstehen soll. Diese Planungsüberlegungen werden in einem städtebaulichen "Qualifizierungsverfahren" konkreti- siert. Dabei treten mehrere Planungsbüros mit Entwürfen in den Wettbewerb. In der ersten Phase des zweistufigen Wettbewerbs gilt es zunächst, eine langfristige Gesamtperspektive für die Entwicklung des erweiterten Plangebiets zwischen Möhlstraße und Eschenbruchstraße zu entwickeln (Ideenteil). Konkretere Bebauungs- und Nutzungsvorschläge werden in der zweiten Phase vertiefend für das "Möhl-Areal" (Vertiefungsteil) erwartet. Auch heute schon ist der Gesamtbereich durch eine lebhafte Mischung aus kulturellen Einrichtungen, Handwerk, Dienstleistung, Handel, Gastronomie und sonstigem Gewerbe sowie Wohnen geprägt. Die Zielsetzung gemischter Quartiere sowie großflächigen Einzelhandels ist nicht aus den Darstellun- gen des Flächennutzungsplans entwickelt, der bislang zwischen einem Gewerbegebiet und Wohn- bauflächen differenziert. Daher wird der Flächennutzungsplan in einem förmlichen Verfahren nach den Regelungen des Bau- gesetzbuchs geändert. Dabei wird im Sinne des Beschlusses im Stadtentwicklungsausschuss am 16. Juni 2020 für das gesamte Gebiet im Wesentlichen eine gemischte Baufläche dargestellt. Es soll eine schrittweise Entwicklung ermöglicht werden, in der zuerst das sogenannte "Möhl-Areal" zur Um- setzung gelangt. Verfahren Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2020 im Rahmen eines Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans mit dem Arbeitstitel: "Möhl-Areal" in Köln- Dellbrück beschlossen, dass für das gesamte Gebiet eine schrittweise Entwicklung zu einer gemisch- ten Nutzung vorgesehen werden soll, bei der zuerst das sogenannte Möhl-Areal zur Umsetzung ge- langt. Im Weiteren wurde beschlossen, dass der Flächennutzungsplan in einem Parallelverfahren geändert werden soll. Die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren kommt aufgrund des deutlich größeren 3 Plangebietes nicht in Betracht. Die Änderung wird daher in einem eigenständigen Verfahren, jedoch inhaltlich und zeitlich abgestimmt auf das Bebauungsplanverfahren, durchgeführt. Zudem wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) nach dem sogenannten "Modell 2" als Abendveranstaltung beschlossen. In Bezug auf die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung hat der Stadtentwicklungsausschuss in der gleichen Sitzung entschieden (1483/2020), während der Pandemie -zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020-, die bereits nach Modell 2 (Abendveranstaltung) beschlossenen, aber noch nicht durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen abweichend von der ursprünglichen Be- schlusslage im Regelfall in Form eines von außen lesbaren Aushangs für die Dauer von zwei Wochen durchzuführen. Ergänzt wird dieser Aushang durch die Bereitstellung der Planunterlagen auf der städ- tischen Internetseite. Auf das Beteiligungsverfahren wurde sowohl über einen in die Briefkästen im engeren Umkreis des Plangebietes (500 m Radius) verteilten Flyer als auch in der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 89 vom 11.November 2020 mit Verweis zur Internetseite hingewiesen. Zusätzlich zum Amtsblatt erfolgte die Bekanntmachung für Vorhaben nach Modell 2 ergänzend auch über den Kölner Stadtanzeiger und die Kölner Rundschau. Diese Vorgehensweise kam sowohl im Bebauungsplanverfahren als auch in der zeitgleich verlaufen- den 238. Änderung des Flächennutzungsplans "Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet" in Köln-Dellbrück zur Anwendung. Da aufgrund der Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19 keine Abendveranstaltung stattfinden konnte, lud Herr Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 11. November 2020 zudem zu einem Onlinedialog auf dem städtischen Mitwirkungsportal ein. Inte- ressierte Bürgerinnen und Bürger hatten im Zeitraum der Frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20. November bis einschließlich 4. Dezember 2020 in einem Online- Forum die Möglichkeit, sich zur Planung auszutauschen, Fragen zu stellen und ihre Anregungen ein- zubringen. Zudem bestand die Möglichkeit eine Stellungnahme auch per Brief oder Email abzugeben. Es sind insgesamt 115 Stellungnahmen eingegangen. Vorgaben für das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans Die weitere Ausarbeitung des Planungskonzepts erfolgt zunächst im Rahmen des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens. Alle vorgebrachten Stellungnahmen sind in einer einheitlichen Abwägungs- tabelle (mit Vorlage 1021/2021, Vorgaben zum städtebaulichen Planungskonzept "Möhl-Areal") be- handelt, die jeweils in Anlage 5a aufgeführt ist. Die Durchführung des Onlinedialogs wird durch das Forumsprotokoll in Anlage 5b dokumentiert. Die Verwaltung schlägt für fünf in der Beteiligung häufig aufgeführte Aspekte Vorgaben vor, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Im Flächennutzungsplan werden zwar Detail-Aspekte, wie der lokalen verkehrlichen Erschließung einschließlich des ruhenden Verkehrs, nicht dargestellt. Auch werden im städtebaulichen Qualifizie- rungsverfahren sowie im sich daran anschließenden weiteren Verfahren zur Änderung des Flächen- nutzungsplans die zukünftigen Perspektiven des an das Möhl-Areal grenzenden Gewerbegebietes lediglich auf ihre grundsätzliche Machbarkeit hin untersucht. Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden jedoch inhaltsgleiche Vorgaben für die Flächennutzungsplanänderung und das Bebauungsplanverfahren (1021/2021) formuliert: 1. Nutzungsmischung Angestrebt wird sowohl für das Möhl-Areal als auch für die angrenzenden Bereiche ein Wohnan- teil von maximal 70 % (bezogen auf die Bruttogeschossfläche). Die übrigen 30 % sollen möglichst vielfältig mit den Nutzungsbausteinen Gewerbe, Einzelhandel, Kultur und Soziales belegt werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass das Gebiet seine bestehende Rolle als in Dellbrück wichtiger Ort für Handel, Handwerk, Nahversorgung und sportliche/kulturelle Begegnungen für Jung und Alt weiter schärfen kann. Zwar soll Gewerbe zukünftig in deutlich reduziertem Ausmaß das Quartier prägen, dafür aber flächeneffizienter und flexibler organisiert werden. Es gilt Lösun- 4 gen für eine schrittweise Neuausrichtung des Gewerbes sowie für eine sinnvolle Gliederung des gesamten Geländes zu finden, die ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten ermöglichen. Ziel ist es, den ansässigen Betrieben eine räumliche oder zumindest eine zeitliche Perspektive zu bieten. Verdrängungseffekte sollen möglichst vermieden, können allerdings vo- raussichtlich nicht gänzlich verhindert werden. 2. Nutzungsbaustein Kultur/ Sport/ Freizeit Eine Vielzahl der eingegangenen Stellungnahmen setzte sich mit der Zukunft der im Plangebiet ansässigen "Zirkusfabrik Kulturarena" auseinander. Die städtebaulichen Voraussetzungen für den Erhalt dieses für Dellbrück und Umgebung so wichtigen Angebots soll im Planungsprozess so weit wie möglich geschaffen werden. Hierzu gab und gibt es intensive und konstruktive Abstim- mungen zwischen der Firma Möhl und den Verantwortlichen der Zirkusfabrik. Die am Wettbewerb teilnehmenden Büros sollen entsprechend dem heutigen Angebot ausreichend große Räumlich- keiten im Bebauungskonzept vorsehen. Allerdings gibt es Grenzen für die spätere planungsrecht- liche Sicherung. Der Bebauungsplan, der zwar den prämierten Entwurf zur Grundlage nimmt, kann aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen lediglich rechtlich-abstrakt die generelle Zulässigkeit kultureller Einrichtungen bestimmen; der Flächennutzungsplan die Voraussetzungen vorbereiten. Ob die Zirkusfabrik und nicht ggf. ein anderer Anbieter/Betreiber die Räumlichkeiten mieten wird und ob die finanziellen oder organisatorischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, können nicht Regelungsgegenstand der Bauleitplanung sein und müssen daher außerhalb des Planverfahrens geklärt werden. 3. Freiflächen Die unterschiedlichen Anforderungen an Freiflächen im Quartier werden bereits im Wettbewerb zu beleuchten sein. Ziel ist es, die unterschiedlichen Qualitäten der Freiflächen hinsichtlich ihrer Funktionen als Quartierstreffpunkt (z.B. mit Außengastronomie), Kleinkinderspielflächen, öffentlich zugängliche Spielplätze und öffentliche sowie private Grünflächen herauszuarbeiten (siehe Ko- operatives Baulandmodell). Dabei gilt es insbesondere auch ökologische und klimatische Aspekte zu berücksichtigen (z.B. Starkregenvorsorge, Verschattung durch Bäume etc.). 4. Erschließung und Lärm Im Wettbewerb wird es eine der größeren Herausforderungen sein, ein robustes Konzept für die innere Erschließung des gesamten Gebiets zu entwickeln. Die Erschließung muss bereits wäh- rend der jeweiligen Entwicklungsschritte funktional sein und dem Wunsch nach Durchlässigkeit und kurzen Wegen gerecht werden. Dem gegenüber steht der Umgang mit bestehenden Gewer- bebetrieben und den damit verbundenen Lärmemissionen. Es wurde in einigen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass ein Städtebau, der zwar hinsichtlich Lärmabschirmung effektiv er- scheint, oftmals räumliche Barrieren schafft und damit eher lange Wege erzeugt. Dies soll wei- testgehend vermieden werden. 5. Stellplatzsituation Durch die direkte Nachbarschaft des Plangebiets zur S-Bahnstation und zum P+R-Parkplatz wur- de in einigen Stellungnahmen auf die angespannte Parkplatzsituation in der näheren Umgebung aufgrund des regionalen Pendlerverkehrs hingewiesen. Die Planung "Möhl-Areal" kann nur sehr begrenzt zur Lösung des Problems herangezogen werden. Gefordert werden kann lediglich, dass die Planung nicht zur weiteren Verschärfung der Situation führen darf. So sind im Wettbewerb ausreichend Stellplätze innerhalb des Plangebiets (Tiefgaragen/ oberirdische Quartiersgarage) nachzuweisen. Eine Reduzierung des Stellplatzbedarfs von 25 % soll aufgrund des guten ÖPNV Angebots berücksichtigt werden. Zudem soll eine Mobilitätsstation mit Leihfahrrädern, Carsharing etc. als eine von vielen Maßnahmen eines Mobilitätskonzepts den Verzicht auf die Nutzung eines Autos erleichtern. 5 Vorberatungen Zu 0959/2020: 04.05.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) (9.2.7) zurückgestellt 07.05.2020 Stadtentwicklungsausschuss(10.1) zurückgestellt und weiter an Wirtschaftsausschuss 15.06.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) (9.2.1) geändert beschlossen 16.06.2020 Wirtschaftsausschuss (16.2) geändert beschlossen 16.06.2020 Stadtentwicklungsausschuss(10.1) geändert beschlossen Anlagen 1 Lage des Änderungsbereiches 2 bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans 3 beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans 4 Begründung 5a Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 5b Forumsprotokoll zum Onlinedialog 6 Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 7 Plakat zur Öffentlichkeitsbeteiligung 8 Flyer zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 5b Forumsprotokoll zum Onlinedialog
2505 Zeichen
Anlage 5b Forumsprotokoll zum Onlinedialog zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept "Möhl-Areal“ in Köln-Dellbrück und zur 238. Änderung des Flächennutzungsplans „Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet“ in Köln-Dellbrück Termin: vom 20.11.2020 bis zum 04.12.2020 Portal: https://www.mitwirkungsportal-koeln.de Anregungen: 19 Einträge Hintergrund: Wegen der Einschränkungen durch das Corona-Virus musste auf eine Informationsveranstaltung vor Ort verzichtet werden. Als Alternative wurde das Mitwirkungsportal der Stadt Köln genutzt, um die Öffentlichkeit frühzeitig über die Planung zu informieren und die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Durch die vorherige öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt und in der örtlichen Presse, sowie die Verteilung von Flyern rund um das Plangebiet und dem Aushang von Plakaten im Umfeld sowie am Bezirksrathaus Mülheim wurde auf das Angebot zum Online-Dialog hingewiesen. Inhalte und Angebote: Analog zu einer Abendveranstaltung begrüßte Herr Bezirksbürgermeister mit einer Videoansprache alle Besucher*innen und forderte zur Beteiligung im Mitwirkungsportal auf. Wesentliche Inhalte der Planung wurden auf der Webseite aufgeführt sowie eine Erläuterung zum Bauleitplanverfahren über eine vertonte Videodatei zur Verfügung gestellt. Über Links zur städtischen Bauleitplanungswebseite bestand das Angebot zur weiteren Information. Die interessierte Öffentlichkeit hatte sodann die Möglichkeit, online Anregungen vorzubringen und bereits vorgebrachte Anregungen zu kommentieren. Es bestand die Erforderlichkeit, sich zu registrieren, jedoch ohne Pflicht zur Angabe von Klarnamen oder der Adresse. Resonanz und Themen: Im Dialogforum konnten insgesamt 19 Einträge verzeichnet werden. Davon sind 13 als Thesenbeitrag und 6 als Kommentar abgegeben worden. Von den 13 Thesen wurden 4 kommentiert. Die Thesenbeiträge beschäftigten sich mit folgenden Themen: • Allgemeine Bedeutung des Vorhabens/ der Planung für Dellbrück; • Erschließung und Stellplätze; • Freiräume, Spielplätze, Begrünung, Klima und Ökologie; • Bebauungs- und Nutzungskonzept; • Erhalt der Zirkusfabrik. Alle Anregungen, die im Rahmen der Beteiligungsmöglichkeiten vorgebracht wurden, sind inklusive Abwägungsvorschläge durch die Verwaltung der Anlage 5a zu entnehmen. gez. Norbert Fuchs gez. Alice Wegmann (Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Mülheim) (Schriftführerin)
Anlage 6 Übersicht der Stellungnahmen
7406 Zeichen
A N L A G E 6 Darstellung und Bewertung der zur 238. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel „Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet“ in Köln-Dellbrück eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 16.11.2020 bis zum 05.01.2021 durchgeführt; nach entsprechender Beantragung durch die Nahverkehr Rheinland GmBH verlängert bis zum 15.02.2021. Nachfolgend werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die sich zum Verfahren geäußert haben, fortlaufend nummeriert. Jeweils in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung werden die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung ja/ nein/ teilweise/ Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung 1 Deutsche Bahn AG 14.01.2021 Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG und der DB Station & Service AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Im Rahmen des Ausbaus der SBahnlinie S11 muss der Bahnhof KölnDellbrück umgebaut werden. Ziel ist es, die Taktung der SBahn S11 auf einen 10MinutenTakt zu erhöhen. Eine damit verbundene erhöhte Fahrgastzahl führt zu einem größerem Verlangen nach P+R Parkplätzen. Auf der bahneigenen Fläche (Eigentum DB Station & Service AG), befindet sich ein solcher P+R Parkplatz, welcher durch die Umwidmung in ein Wohngebiet gefährdet wäre. Die Parkplätze am Bahnhof KölnDellbrück sind hochfrequentiert. Sie stellen gerade für viele Pendler eine attraktive Alternative dar, um die durch die Tarifgrenze zwischen der Stadt Köln und der Stadt Bergisch Gladbach ja Die betreffenden Flächen werden in der weiteren Planung als „Flächen für den Bahnverkehr“ dargestellt. A N L A G E 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung ja/ nein/ teilweise/ Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung entstehenden erhöhten zusätzlichen Ticketkosten zu vermeiden. Eine Umwidmung dieser „Fläche für Bahnanlagen" in „Wohnbaufläche" sowie „Gemischte Baufläche" würde somit zu einem Qualitätsverlust des Verknüpfungspunktes im ÖPNV (SBahn und Bus) führen. Dieser sollte aber in jedem Falle sichergestellt werden, um den ÖPNV zu stärken und die Attraktivität zu erhöhen. Außerdem wird die DB Netz AG für den Umbau der Strecke bzw. des Bahnhofs KölnDellbrück Baustelleneinrichtungsflächen in Nähe des Bahnhofs benötigen. Dies ist wichtig, um das Bauvorhaben möglichst effizient umsetzen zu können und die Anwohner möglichst wenig mit Baustellenverkehr zu belasten. Hier würde eine Umwidmung der Fläche nicht nur zu Verzögerungen im Bau und erhöhten Kosten führen, sondern auch zu einer negativen Wahrnehmung des OPNV in der Bevölkerung. Darüber hinaus führt die angestrebte Entwicklung zu einer Konfliktsituation im Bestand, da die Zugangsanlagen, das Bahnhofgebäude sowie die vorhandene Bushaltestelle von dem Vorhaben betroffen sind. Aus den vorgenannten Gründen und da die zu entwickelnden Flächen durch das Projekt S11 planungsbehaftet sind, stimmen wir der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zu. 2 Industrie- und Handelskammer zu Köln 05.01.2021 Das (…) Vorhaben umfasst einen erheblich größeren Geltungsbereich als das Bebauungsplanverfahren .Möhl Areal". In unserer Stellungnahme vom 26.02.2020 zum teilweise Mit der Ausweisung einer gemischten Baufläche im Flächennutzungsplan sollen die voraussichtlichen Flächenbedarfe für das gesamte Stadtgebiet, hier insbesondere für das Plangebiet in KölnDellbrück, in den Grundzügen vorbereitet werden. A N L A G E 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung ja/ nein/ teilweise/ Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung Bebauungsplanverfahren haben wir uns schon gegen die Umwandlung von Gewerbe in Mischgebiet ausgesprochen. Einer Neustrukturierung des gesamten Gebietes mit einer konsequenten BaugebietsZonierung unter der Berücksichtigung der Bedürfnisse der produzierenden Unternehmen, können wir uns nach wie vor vorstellen. Bei der pauschalen Umwandlung von ca. 5 Hektar Gewerbegebiet in Mischgebiet werden jedoch die Interessen der dort ansässigen Unternehmen in keinerlei Weise berücksichtigt. Es handelt sich um eine faktische Überplanung, welche die Unternehmen in ihrer Tätigkeit und in ihren Entwicklungsmöglichkeiten hindert. Auch vor dem Hintergrund, dass in Köln der Gewerbeflächenbedarf von 400 Hektar, mit lediglich 40 Prozent gesichert ist, haben wir starke Bedenken bezüglich dieser Flächennutzungsplanänderung und lehnen diese ab. Diese Darstellung steht einer Zonierung der Flächen im Rahmen nachfolgender verbindlicher Bauleitplanung nicht entgegen; sie ist vielmehr die planungsrechtliche Voraussetzung hierfür. Eine Zonierung der Nutzungen bei genauer Betrachtung der bestehenden Betriebe sowie eine schrittweise Umsetzung der Planung soll ein verträgliches Miteinander von Wohnen und Gewerbe vorbereiten. Konkrete Vorschläge zur Zonierung insbesondere von Gewerbe und Wohnen sowie den vielfältigen weiteren Nutzungen, die auch heute schon den Bereich prägen, werden aus den Ergebnissen des Qualifizierungsverfahrens erwartet, die abzuwarten bleiben. Eine Umsetzung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist für den Bereich des an das „MöhlAreal“ angrenzenden Gewerbegebiets zunächst nicht vorgesehen. Auf Ebene der Flächennutzungsplanung soll der Bereich jedoch vorausschauend in der Gesamtschau untersucht werden. 3 Stadtwerke Köln GmbH Immobilienmanagement und Wohnungswirtschaft 12.02.2021 Namens und im Auftrag unserer Konzerngesellschaften der RheinEnergie AG in Verbindung mit der Rheinischen NETZGesellschaft mbH und der Kölner VerkehrsBetriebe AG möchten wir Ihnen zu o.g. Verfahren folgendes mitteilen: Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Zum o. g. Vorhaben bestehen seitens der KVB AG grundsätzlich keine Bedenken. Kenntnisnahme Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. A N L A G E 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung ja/ nein/ teilweise/ Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung Anhand der Unterlagen geht die KVB davon aus, dass die Dellbrücker Hauptstraße, durch die deren Buslinie 154 verkehrt, von den Umbauarbeiten nicht betroffen sein wird. Sollte es baubedingt doch zu Einschränkungen im Busbetrieb kommen, wird um frühzeitige Beteiligung/ Abstimmung gebeten. RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH: Gegen die 238. Änderung des Flächennutzungsplans „MöhlAreal und angrenzendes Gewerbegebiet“ bestehen keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass sich innerhalb des Plangebietes neben den vorhandenen Anschlussleitungen auch drei im Kundeneigentum stehende TrafoStationen inklusive der zugehörigen Mittelspannungszuleitungen befinden. Eine Überbauung dieser Leitungen ist ausgeschlossen. Dementsprechend bittet die RE/RNG darum, im parallel durchzuführenden Bebauungsplanverfahren intensiv beteiligt zu werden, um die zukünftige Versorgungsplanung inkl. des Umgangs mit den Bestandsleitungen möglichst frühzeitig abzustimmen.
Anlage 1 Lage des Änderungsbereiches
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Anlage 1 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 238. Änderung des Flächennutzungsplanes: - Lage des Änderungsbereiches - ¯ Änderungsbereich 1:15.000M.: Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet in Köln-Dellbrück
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (25)
- Möhlstraße 10
- Bergisch Gladbacher Straße 1064h
- Eschenbruchstraße
- Dellbrücker Hauptstraße
- Gladbacher Straße
- Ottilienstraße
- Dellbrücker Straße
- Thurner Straße
- Urnenstraße
- Immekeppeler Straße
- Biesfelder Straße
- Hagedornstraße
- Wiener Platz 2a
- Dellbrücker Mauspfad
- Auf dem Flachsacker
- Hauptstraße
- Bruchstraße
- Erikastraße
- Neue Straße
- Im Riephagen
- Straße 10
- Am Bahnhof
- In der Aue
- Markt
- Am Rande
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Details
- Aktenzeichen
- 0823/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 30.03.2021
- Erstellt
- 03.03.2021 14:56