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0823/2021

238. Änderung des Flächennutzungsplanes Arbeitstitel: "Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet" in Köln-Dellbrück Anhörung der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben

Beschlussvorlage Ausschuss 30.03.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 17.06.2021, TOP 7.3

Anlage 2 bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans

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Anlage 5a AÜbersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 5b Forumsprotokoll zum Onlinedialog

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Anlage 7 Plakat zur Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans

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Anlage 8 Flyer zur Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 1 Lage des Änderungsbereiches

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Anlage 4 Begründung

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Anlage 6 Übersicht der Stellungnahmen

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Anlage 5b Forumsprotokoll zum Onlinedialog

2505 Zeichen

Anlage 5b 
 
Forumsprotokoll zum Onlinedialog 
 
zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen 
Planungskonzept "Möhl-Areal“ in Köln-Dellbrück und zur 238. Änderung des 
Flächennutzungsplans „Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet“ in 
Köln-Dellbrück 
 
 
Termin: 
vom 20.11.2020 bis zum 04.12.2020 
Portal:  https://www.mitwirkungsportal-koeln.de 
Anregungen: 19 Einträge 
 
 
Hintergrund: 
Wegen der Einschränkungen durch das Corona-Virus musste auf eine 
Informationsveranstaltung vor Ort verzichtet werden. Als Alternative wurde das 
Mitwirkungsportal der Stadt Köln genutzt, um die Öffentlichkeit frühzeitig über die Planung zu 
informieren und die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung zu geben. 
Durch die vorherige öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt und in der örtlichen Presse, 
sowie die Verteilung von Flyern rund um das Plangebiet und dem Aushang von Plakaten im 
Umfeld sowie am Bezirksrathaus Mülheim wurde auf das Angebot zum Online-Dialog 
hingewiesen. 
 
Inhalte und Angebote: 
Analog zu einer Abendveranstaltung begrüßte Herr Bezirksbürgermeister mit einer 
Videoansprache alle Besucher*innen und forderte zur Beteiligung im Mitwirkungsportal auf. 
Wesentliche Inhalte der Planung wurden auf der Webseite aufgeführt sowie eine Erläuterung 
zum Bauleitplanverfahren über eine vertonte Videodatei zur Verfügung gestellt. Über Links 
zur städtischen Bauleitplanungswebseite bestand das Angebot zur weiteren Information. Die 
interessierte Öffentlichkeit hatte sodann die Möglichkeit, online Anregungen vorzubringen 
und bereits vorgebrachte Anregungen zu kommentieren. Es bestand die Erforderlichkeit, sich 
zu registrieren, jedoch ohne Pflicht zur Angabe von Klarnamen oder der Adresse. 
 
Resonanz und Themen: 
Im Dialogforum konnten insgesamt 19 Einträge verzeichnet werden. Davon sind 13 als 
Thesenbeitrag und 6 als Kommentar abgegeben worden. Von den 13 Thesen wurden 4 
kommentiert. Die Thesenbeiträge beschäftigten sich mit folgenden Themen: 
 
• Allgemeine Bedeutung des Vorhabens/ der Planung für Dellbrück; 
• Erschließung und Stellplätze; 
• Freiräume, Spielplätze, Begrünung, Klima und Ökologie; 
• Bebauungs- und Nutzungskonzept; 
• Erhalt der Zirkusfabrik. 
 
Alle Anregungen, die im Rahmen der Beteiligungsmöglichkeiten vorgebracht wurden, sind 
inklusive Abwägungsvorschläge durch die Verwaltung der Anlage 5a zu entnehmen. 
 
 
 
 
gez. Norbert Fuchs       gez. Alice Wegmann 
(Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Mülheim)   (Schriftführerin)

Anlage 4 Begründung

25580 Zeichen

Seite 1 von 12 
A N L A G E 4 
 
Begründung gem. § 2a Baugesetzbuch (BauGB) 
 
zur 238. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Arbeitstitel: „Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet“ in Köln-
Dellbrück 
 
hier: Änderung der Darstellungen von Gewerbegebiet (GE), Wohnbaufläche (W) mit 
Spielplatz (unbestimmter Standort) und Fläche für Bahnanlagen in gemischte Baufläche (M) 
mit Spielplatz sowie Sonstiges Sondergebiet (SO) „großflächiger Einzelhandel“ und Fläche 
für Bahnanlagen 
 
Stand: Februar 2021 
 
1. Gebietsbeschreibung 
Größe des Plangebietes 
Das Plangebiet weist eine Größe von circa 10,6 ha auf. Es umfasst den Geltungsbereich des 
Bebauungsplans „Möhl-Areal“ sowie das östlich angrenzende Gewerbegebiet. 
Lage des Plangebietes 
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Dellbrück des rechtsrheinischen Stadtbezirks 
Mülheim. 
Es liegt als gewachsenes Gewerbegebiet zwischen der nördlich verlaufenden S-Bahn-Linie 
und der südlich verlaufenden Bergisch Gladbacher Straße (B 506) in direkter Nachbarschaft 
zu Wohnsiedlungen im Westen und Süden. Das Plangebiet reicht östlich bis zur 
Eschenbruchstraße und grenzt westlich an die Möhlstraße. 
Das Gewerbegebiet LESKAN-Park (mit Bürogebäuden, Lagerhallen und gemischt genutzten 
Gebäuden (unter anderem Werkstätten, Produktionsstätten und Technikflächen)) befindet 
sich in direkter Nachbarschaft nördlich der Bahntrasse. Dort sind neben 
Gastronomiebetrieben, ein Hotel, ein Schulungszentrum der Deutschen Bahn, ein 
Freizeitzentrum und weitere Einrichtungen mit überwiegender Gewerbenutzung ansässig. 
Das Plangebiet liegt teilweise innerhalb des Stadtteilzentrums Dellbrück im Sinne des 
städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts bzw. in dessen unmittelbarer 
Nachbarschaft. 
Derzeitige Nutzungen im Plangebiet 
Das Plangebiet ist derzeit zum Großteil von gewerblicher Nutzung geprägt. Eine umfassende 
Bestandsaufnahme der bestehenden Nutzungen erfolgte vorab der Aufnahme der

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Planungen.  
Beispielsweise finden sich hier ein Gärtnereibetrieb, ein Wohnwagenhandel, Lager- und 
Logistikhallen, Büro- und Praxisflächen, Proberäume und vieles mehr. Zudem ist auf der 
Fläche ein Lebensmittelmarkt ansässig, eine Fastfood-Filiale sowie eine Veranstaltungs- und 
Freizeitstätte. 
Entlang der Möhlstraße, der Bergisch Gladbacher Straße und der Eschenbruchstraße findet 
sich straßenbegleitend Wohnnutzung. 
Soziale Infrastruktur 
Kindertageseinrichtungen 
In der Umgebung finden sich der Waldorfkindergarten In der Aue, der städtische 
Kindergarten Im Riephagen, die Kindertagesstätte St. Joseph sowie die evangelische 
Kindertagesstätte Dellbrück/ Holweide in der Hagedornstraße. 
Schulen 
Die nächstgelegenen Schulen sind die Gemeinschaftsgrundschule Dellbrücker Hauptstraße, 
die katholische Grundschule Dellbrück an der Thurner Straße, die Grundschule Urnenstraße 
sowie die Gesamtschule Dellbrücker Mauspfad. 
Kultur/ Freizeit/ Sport 
In der Umgebung finden sich der Tennisclub TC Grün-Weiß Dellbrück e. V., der Tennisverein 
TV Dellbrück 1895 e. V., der Reitsportverein Hardthof e. V. und Fußballplätze auf dem 
Flachsacker. 
Im Plangebiet selbst leisten u. a. eine Musikschule, Proberäume und die „Zirkusfabrik“ einen 
Beitrag zur Freizeitbeschäftigung von Kindern und Jugendlichen und zum kulturellen Leben 
in Dellbrück und über den Stadtteil hinaus. 
Nahversorgung 
Die Dellbrücker Hauptstraße, die westlich des an der Möhl-Straße endenden Plangebiets 
verläuft, befindet sich nur wenige Minuten entfernt und weist als Stadtteilzentrum (siehe 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln) – eine hohe Konzentration von 
Einzelhandels- und Dienstleistungsangeboten auf. 
Im Plangebiet selbst befindet sich ein Lebensmittelmarkt mit Vollsortiment auf ca. 1.900 m² 
Verkaufsfläche, der im Zuge der weiteren Planungen durch einen Neubau an der Bergisch 
Gladbacher Straße ersetzt werden soll. 
Grün- und Freiraum  
Der Thurner Wald im Nordosten und die Dellbrücker Heide im Nordwesten sind fußläufig

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erreichbar. Nördlich der Dellbrücker Heide befindet sich zudem der Höhenfelder See. 
Bestehende Erschließungssituation 
Motorisierter Individualverkehr 
Das Plangebiet ist durch öffentliche Straßen erschlossen. Es schließt mit der südlichen 
Grenze direkt an die Bergisch Gladbacher Straße (B 506). Über die B 506 ist die BAB 3 mit 
der Anschlussstelle Köln-Dellbrück in circa 10 Minuten zu erreichen. Damit ist das Plangebiet 
gut an den Kölner Autobahnring und das Regional- und Fernstraßennetz angeschlossen. 
Die umliegenden Straßen sind zum Großteil für Fußgänger und Radfahrer ausgebaut. So 
verfügt die Bergisch Gladbacher Straße beispielsweise beidseitig über Rad- und Gehwege. 
Eine öffentliche Fuß- und Radwegeverbindung durch das Plangebiet selbst ist derzeit nicht 
vorhanden.  
Öffentlicher Personennahverkehr 
Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Umgebung zum nördlich gelegenen S-Bahnhof 
Köln-Dellbrück mit direkter S-Bahn Anbindung an den Kölner Hauptbahnhof, das Kölner 
Stadtzentrum, Richtung Bergisch Gladbach, sowie Richtung Düsseldorf Flughafen. Über 
Köln-Messe/ Deutz erreicht man den Flughafen Köln/ Bonn.  
Weiterhin verkehren hier die Buslinien 154, 435 und 436 zu den Kölner Stadtteilen Porz und 
Dünnwald sowie nach Bergisch Gladbach. Südlich vom Plangebiet befindet sich fußläufig 
(circa 750 Meter) die Straßenbahnstation Köln-Dellbrück Hauptstraße. Hier verkehren die 
Stadtbahnlinien 3 und 18 in Richtung Bocklemünd bzw. Bonn Hauptbahnhof. 
Technische Infrastruktur  
Die Anschlusspunkte an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsanlagen befinden sich in der 
Möhlstraße, der Eschenbruchstraße sowie in der Bergisch Gladbacher Straße.  
Das Schmutzwasser der zukünftigen Bebauung kann der vorhandenen 
Mischwasserkanalisation dieser Straßen zugeführt werden. 
Bodensituation  
Der Boden im Plangebiet ist überwiegend versiegelt. Durch die Planung erfolgt keine 
erstmalige Versiegelung der Fläche.  
Der Bestand ist aufgrund der vorhandenen Gewerbenutzungen möglicherweise mit Altlasten 
belegt. Nach aktuellem Kenntnisstand ist eine Altlastenuntersuchung im Rahmen der 
nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung notwendig.

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2. Anlass und Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans 
Vor dem Hintergrund steigender Einwohnerzahlen und dem damit einhergehenden Bedarf an 
Wohnraum in der Stadt Köln stellt das Planungsareal aufgrund seiner guten Anbindung an 
den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und an die umliegenden Straßen eine gut 
erschlossene Potentialfläche für die wohnbauliche Entwicklung im Kölner Stadtteil Dellbrück 
dar. 
Anlässlich der Aufstellung des Bebauungsplans für das „Möhl-Areal“ werden die bisherigen 
Ziele des Flächennutzungsplans, in diesem Bereich im Wesentlichen ein Gewerbegebiet und 
in den Randbereichen Wohnbauflächen zu entwickeln, darauf hin untersucht, ob sie für die 
Zukunft modifiziert werden sollen. 
Ein erstes Planungskonzept für den Bebauungsplan sagt aus, dass auf dem sogenannten 
„Möhl-Areal“ – zwischen Möhlstraße und Rewe-Markt – zukünftig eine Mischung aus 
Wohnen, mit dem Wohnen verträglichem Gewerbe und großflächigem Einzelhandel 
entstehen soll. 
Diese Planungsüberlegungen werden in einem städtebaulichen „Qualifizierungsverfahren“ 
konkretisiert. Dabei treten mehrere Planungsbüros mit Entwürfen in den Wettbewerb. Es gilt, 
langfristige Entwicklungsperspektiven für das angrenzende Gewerbegebiet an der Bergisch 
Gladbacher Straße als gemischt genutztes Quartier zu entwickeln. Auch heute schon ist der 
Gesamtbereich durch eine lebhafte Mischung aus kulturellen Einrichtungen, Handwerk, 
Dienstleistung, Handel, Gastronomie und sonstigem Gewerbe sowie Wohnen geprägt.  
Die Zielsetzung gemischter Quartiere sowie großflächigen Einzelhandels ist nicht aus den 
Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt, der bislang zwischen einem 
Gewerbegebiet und Wohnbauflächen differenziert. 
Daher wird der Flächennutzungsplan in einem förmlichen Verfahren nach den Regelungen 
des Baugesetzbuchs geändert. Dabei wird im Sinne des Beschlusses im 
Stadtentwicklungsausschuss am 16. Juni 2020 für das gesamte Gebiet im Wesentlichen eine 
gemischte Baufläche dargestellt. Es soll eine schrittweise Entwicklung ermöglicht werden, in 
der zuerst das sogenannte „Möhl-Areal“ zur Umsetzung gelangt. 
 
3. Verfahrensverlauf 
Einleitung der Flächennutzungsplanänderung und Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB 
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2020 im 
Rahmen eines Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans mit dem Arbeitstitel: „Möhl-
Areal“ in Köln-Dellbrück beschlossen, dass für das gesamte Gebiet eine schrittweise 
Entwicklung zu einer gemischten Nutzung vorgesehen werden soll, bei der zuerst das 
sogenannte Möhl-Areal zur Umsetzung gelangt.  
Im Weiteren wurde beschlossen, dass der Flächennutzungsplan in einem Parallelverfahren 
geändert werden soll.  
Die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren kommt aufgrund des deutlich

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größeren Plangebietes nicht in Betracht. Die Änderung wird daher in einem eigenständigen 
Verfahren, jedoch inhaltlich und zeitlich abgestimmt auf das Bebauungsplanverfahren, 
durchgeführt. 
Zudem wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 
1 Baugesetzbuch (BauGB) nach dem sogenannten „Modell 2“ als Abendveranstaltung 
beschlossen. 
In Bezug auf die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung hat der 
Stadtentwicklungsausschuss in der gleichen Sitzung entschieden (1483/2020), während der 
Pandemie -zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020-, die bereits nach Modell 2 
(Abendveranstaltung) beschlossenen, aber noch nicht durchgeführten frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligungen abweichend von der ursprünglichen Beschlusslage im Regelfall 
in Form eines von außen lesbaren Aushangs für die Dauer von zwei Wochen durchzuführen. 
Ergänzt wird dieser Aushang durch die Bereitstellung der Planunterlagen auf der städtischen 
Internetseite. 
Auf das Beteiligungsverfahren, wurde über einen in die Briefkästen im engeren Umkreis des 
Plangebietes (500 m Radius) zu verteilenden Flyer sowie in der amtlichen Bekanntmachung 
im Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 89 vom 11.11.2020  mit Link zur Internetseite hingewiesen. 
Zusätzlich zum Amtsblatt erfolgte die Bekanntmachung für Vorhaben nach Modell 2 
ergänzend auch über den Kölner Stadtanzeiger und die Kölner Rundschau. 
Diese Vorgehensweise kam sowohl im Bebauungsplanverfahren als auch in der zeitgleich 
verlaufenden 238. Änderung des Flächennutzungsplans „Möhl-Areal und angrenzendes 
Gewerbegebiet“ in Köln-Dellbrück zur Anwendung. 
Da aufgrund der Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19 keine Abendveranstaltung 
stattfinden konnte, lud Herr Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs mit der Bekanntmachung im 
Amtsblatt am 11. November 2020 zudem zu einem Onlinedialog auf dem städtischen 
Mitwirkungsportal ein. Interessierte Bürgerinnen und Bürger hatten im Zeitraum der 
Frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20. November bis 
einschließlich 4. Dezember 2020 in einem Online-Forum die Möglichkeit, sich zur Planung 
auszutauschen, Fragen zu stellen und ihre Anregungen einzubringen. 
In Form eines Forumsprotokolls finden die hier vorgebrachten Kommentare nach Abwägung 
durch die politischen Gremien als Hinweise bzw. Vorgaben für das städtebauliche 
Qualifizierungsverfahren Eingang in die weitere Planung. Zudem bestand die Möglichkeit 
eine Stellungnahme auch per Brief oder Email abzugeben. 
Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB 
Da die 238. Änderung des Flächennutzungsplans „Möhl-Areal und angrenzendes 
Gewerbegebiet“ einen erheblich größeren Geltungsbereich umfasst als das 
Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ wird der Flächennutzungsplan in einem 
eigenständigen Verfahren, jedoch zeitlich abgestimmt auf das Bebauungsplanverfahren 
geändert. Da die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange zum Bebauungsplan im Zeitraum vom 22. Januar bis einschließlich 26. Februar

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2020 erfolgte, wird dieser Verfahrensschritt auf Ebene der Flächennutzungsplanung 
zeitversetzt nachvollzogen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 16.11.2020 bis einschließlich 05.01.2021 statt. 
Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wurde für einen auf dessen Hinweis nachträglich 
beteiligten Träger öffentlicher Belange bis zum 15.02.2021 verlängert. 
 
4 Darstellung im Flächennutzungsplan (bestehende Situation) 
Im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist das Plangebiet im Wesentlichen als 
„Gewerbegebiet (GE)“ dargestellt. Zur Möhlstraße, zur Bergisch Gladbacher Straße und zur 
Eschenbruchstraße bestehen „Wohnbauflächen (W)“. Durch ein nicht verortetes Signet 
„Spielplatz“ wird ein Bedarf an Spielflächen in diesem Bereich dargestellt. Im Vorbereich des 
S-Bahnhofs sowie teilweise in heute gewerblich genutzten Bereichen stellt der 
Flächennutzungsplan „Fläche für Bahnanlagen“ dar. 
 
5 Berücksichtigung anderer Planungen 
Regionalplan 
Die zeichnerische Festlegung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, 
Teilabschnitt Region Köln, weist das Plangebiet als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) 
aus. 
Nach den textlichen Festlegungen des Regionalplans sind folgende Ziele für die Änderung 
des Flächennutzungsplans wesentlich: 
Ziel 1  
Im Sinne der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung und zur 
Verwirklichung der landesplanerisch angestrebten Schwerpunktbildung soll sich die 
Siedlungsentwicklung der Gemeinden auf den Flächen vollziehen, die im 
Regionalplan als Siedlungsbereiche dargestellt sind. Innerhalb der Siedlungsbereiche 
soll sich die gemeindliche Siedlungstätigkeit vorrangig auf Siedlungsschwerpunkte 
ausrichten. 
Ziel 2  
Siedlungsbereiche dürfen durch die Darstellung und Festsetzung von Bauflächen 
bzw. Baugebieten in der Bauleitplanung jeweils nur soweit in Anspruch genommen 
werden, wie es der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung i. S. der §§ 1 und 1a 
BauGB entspricht. (…) Die erneute Nutzung ehemals bebauter Bereiche sowie die 
Schließung von Baulücken hat Vorrang vor der Inanspruchnahme neuer Flächen. (…) 
Die geplante Siedlungsentwicklung konzentriert sich auf einen Siedlungsbereich, der 
teilweise innerhalb des „Stadtteilzentrums Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße“ gemäß

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt, im Übrigen in unmittelbarer Nähe. 
Zudem wird die vorhandene Infrastruktur (Ver- und Entsorgung, ÖPNV, Nahversorgung) 
genutzt.  
Der heute bereits mit überwiegend gewerblicher Nutzung bebaute Bereich soll im Zuge einer 
Entwicklung zu einer gemischten Nutzung nach den Grundsätzen der Bauleitplanung und 
den ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz gemäß den Regelungen des 
Baugesetzbuchs umstrukturiert werden. 
Daher ist die Planung mit den Zielen der generellen Entwicklung des Siedlungsraums 
vereinbar. 
Landschaftsplan  
Das Plangebiet liegt außerhalb von Schutzgebieten, die im Landschaftsplan der Stadt Köln 
festgelegt sind.  
In der Nähe zum Plangebiet befinden sich das Landschaftsschutzgebiet L27 „Dellbrücker 
Wald, vorgelagerte Freiräume und verbindende Grünbereiche“ und das Naturschutzgebiet 
N9 „Thielenbruch und Thurner Wald“. 
Bebauungsplan 
Für große Teile des Plangebietes besteht seit August 1990 der rechtsverbindliche 
Bebauungsplan Nr. 75500/03 „Gewerbegebiet südlich S-Bahnhof Dellbrück“. Es handelt sich 
hierbei um einen sogenannten „einfachen“ Bebauungsplan, der nur die Art der baulichen 
Nutzung regelt. Dieser setzt für den nördlichen Teil des „Möhl-Areals“ die Nutzung GE 1, 
beziehungsweise GE 2 fest (davon betroffen sind die Flurstücke 1070 und 1162 sowie ein 
Teilbereich des Flurstücks 1163). Die übrigen Bereiche des Plangebiets sind hingegen nicht 
vom Geltungsbereich eines Bebauungsplans erfasst. 
Für den Bereich GE 1 „Gewerbegebiet“ gilt gemäß Bebauungsplan folgende textliche 
Festsetzung: Zulässig sind gemäß § 8 Absatz 2 Nummer 1 Baunutzungsverordnung 
(BauNVO) Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe 
soweit die Anlagen für die Umgebung keine erheblichen Nachteile oder Belästigungen zur 
Folge haben können.  
Für den Bereich GE 2 „eingeschränktes Gewerbegebiet“ gilt gemäß Bebauungsplan 
folgende textliche Festsetzung: Zur Vermeidung von zusätzlichen Immissionen (unter 
anderem Lärmstörungen) der dem Gewerbegebiet benachbarten Wohngebiete sind nur 
Gewerbebetriebe, Lagerhäuser und öffentliche Betriebe zulässig, die das Wohnen nicht 
wesentlich stören.  
Darüber hinaus wird für die Bereiche GE1 und GE2 festgesetzt, dass Einzelhandelsbetriebe 
sowie Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben, die sich ganz oder teilweise an 
Endverbraucher wenden, nicht zulässig sind. Einzelhandelsbetriebe, die in unmittelbarem 
räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- und produzierenden 
Gewerbebetrieben stehen, sind ausnahmsweise zulässig. Es ist nachzuweisen, dass die

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Betriebe keine städtebaulichen sowie regional- und landesplanerischen Auswirkungen 
haben. 
Für die Bergisch Gladbacher Straße besteht der Fluchtlinienplan Nr. 1226 aus dem Jahr 
1927.  
Berücksichtigung von Fachplanungen und informellen Planungen  
Wohnraumbedarfsprognose 2018 - 2040 
Die Wohnraumbedarfsprognose stützt sich auf Daten der städtischen Einwohnerprognose 
bis 2040 und belegt die bereits 2016 im Stadtentwicklungskonzept (STEK) Wohnen 
festgestellte Unterdeckung des Wohnraumbedarfs trotz sinkender Leerstandsquote (unter 1 
%) und einer durchgängig hohen Bautätigkeit. Köln verzeichnet mit einem wachsenden 
Arbeitsmarkt ein steigendes Einpendler-Saldo sowie ein ungebrochenes Wachstum durch 
Zuwanderung und Geburtenüberschuss. 
Das Kooperative Baulandmodell Köln  
Das durch Ratsbeschluss beschlossene Kooperative Baulandmodell findet im 
Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ Anwendung. 
Gemäß den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells sind in diesem Teilbereich der 
Flächennutzungsplanänderung unter anderem 30 % der neu entstehenden Geschossfläche 
als geförderter Wohnungsbau zu realisieren, ein ausreichender Anteil an begrüntem 
Freiraum herzustellen (10 m² öffentliche Grünfläche pro Einwohner + 2 m² öffentliche 
Spielplatzfläche) sowie ein Qualifizierungsverfahren durchzuführen. 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln  
Der westliche Teil des Plangebiets (im Bereich der Bergisch Gladbacher Straße) liegt 
innerhalb des „Stadtteilzentrums Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße“ im Sinne des vom Rat 
beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Köln (2010). 
In diesem wird die Entwicklung für das Stadtteilzentrum bezüglich der Verkaufsfläche als 
sehr stabil und positiv beschrieben. Es werden Handlungsempfehlungen für den 
Einzelhandel und weitere Komplementärnutzungen, den Städtebau, den Verkehr und für die 
Aufenthaltsqualität benannt. 
Planungskonzept für das „Möhl-Areal“ 
Im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens (Wettbewerbsverfahren gemäß den Richtlinien 
für Planungswettbewerbe (RPW 2013)) soll das Bebauungsplanverfahren für das „Möhl-
Areal“ durch ein Verfahren zur Konzeptfindung der städtebaulichen und freiraumplanerischen 
Umgestaltung des Planungsareals einschließlich des angrenzenden Gewerbegebietes 
begleitet werden. 
Ziel ist es dabei, ein möglichst breites Spektrum an Ideen zu generieren, die eine nachhaltige

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Nutzungsperspektive für das Gesamtareal vorsehen.  
Das Wettbewerbsverfahren soll als zweiphasiges (anonymes) Verfahren mit integriertem 
Ideenteil durchgeführt werden. In der ersten Phase des Wettbewerbs soll eine 
übergeordnete Idee für die gesamte Plangebietsfläche (Ideenteil) aufgezeigt werden, die in 
der zweiten Phase für das „Möhl-Areal“ vertieft wird.  
Im Planungskonzept für das „Möhl-Areal“ werden Vorgaben für das Qualifizierungsverfahren 
hinsichtlich der zukünftigen Bebauungs- und Freiraumstruktur, der Nutzungsstruktur und der 
verkehrlichen Erschließung gemacht, die im Qualifizierungsverfahren zu berücksichtigen sind 
und die sich im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans in Form einer 
beabsichtigten Darstellung als Gemischte Baufläche in Verbindung mit einem Sonstigen 
Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel niederschlagen. 
6 Alternativen zur Bedarfsdeckung 
Im Stadtteil Dellbrück bestehen keine Standortalternativen mit vergleichbarem 
Flächenumfang und in ähnlicher Qualität, die für die Ausweisung eines Standortes für 
großflächigen Einzelhandel in Betracht kommen und die zugleich im Sinne des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzepts die Funktionsfähigkeit des Stadtteilzentrums an der 
Dellbrücker Hauptstraße unterstützen können. 
7 Das Änderungsgebiet im Flächennutzungsplan 
Geplante Nutzungen 
Das Plangebiet, das heute im Wesentlichen als Gewerbegebiet dargestellt wird, soll 
zukünftig als Gemischte Baufläche mit Spielplatz ausgewiesen werden, in Abhängigkeit von 
den Ergebnissen des Qualifizierungsverfahrens möglicherweise ergänzt durch 
quartiersinterne Grünstrukturen. Zudem soll im westlichen Plangebietsteil, an der Bergisch 
Gladbacher Straße, eine Sonstige Sonderbaufläche „großflächiger Einzelhandel“ dargestellt 
werden. Der Bahnhofsvorbereich bleibt weiterhin als Fläche für Bahnanlagen dargestellt.

Seite 10 von 12 
Auswirkungen der Planänderung 
Nach aktuellem Kenntnisstand wird zum Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ als 
planerischer Belang die Durchführung einer Verkehrsuntersuchung (Mobilitätskonzept, 
Verkehrsgutachten) notwendig sein. Die Ergebnisse finden, soweit sie für den 
Flächennutzungsplan von Bedeutung sein können, in der Änderung Berücksichtigung. 
Aus der Planänderung ergeben sich folgende Änderungen in der Darstellung des 
Flächennutzungsplans: 
Flächenbilanz zur 238. Änderung des Flächennutzungsplans  
Flächennutzung 
bisherige 
Darstellung 
(ha) 
beabsichtigte 
Darstellung 
(ha)  
Änderung 
(ha)  
      
Gewerbegebiet (GE) 6,1  - 6,1  
Wohnbaufläche (W) 3,7  - 3,7  
SO großfl. Einzelhandel  0,4 + 0,4  
Gem. Baufläche (M)  9,6 + 9,6  
Fläche für Bahnanlagen 0,8 0,6 - 0,2  
Plangebiet 10,6     
*Angaben erfolgen unter dem Vorbehalt von Mess- und Rundungsungenauigkeiten aufgrund des 
jeweiligen Planungsstands. 
 
8 Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz nach § 1a Absatz 2 
BauGB 
Zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen in 
bislang unbebauten Bereichen dient die FNP-Änderung einer Innenentwicklung als 
Nachverdichtung mit einer zukünftigen Nutzungsmischung im Bereich eines baulich bislang 
eher mindergenutzten Geländes und damit einem sparsamen und schonenden Umgang mit 
Grund und Boden.

Seite 11 von 12 
9 Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB 
Für das Verfahren zur FNP-Änderung wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 
Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB 
durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der 
Anlage 1 zum BauGB dargestellt. 
Erheblich betroffene Umweltbelange werden im weiteren Verfahren identifiziert. 
Nach aktuellem Kenntnisstand wird in der Umweltprüfung zum Bebauungsplanverfahren 
„Möhl-Areal“ die Durchführung der folgenden Umweltuntersuchungen notwendig sein: 
 
• Artenschutzprüfung  
• Grünordnungsplan / Baumbewertung 
• Lärmgutachten (Gewerbe, Verkehr, Auswirkungen der Planung) 
• Bodenuntersuchung / Altlastenuntersuchung  
• Energiekonzept 
• Überflutungsnachweis. 
Die Gutachten werden nach Abschluss des Qualifizierungsverfahrens auf Grundlage der 
darin favorisierten Planungskonzeption erstellt bzw. aktualisiert. 
Auf diese Gutachten wird im Flächennutzungsplanänderungsverfahren für das „Möhl-Areal 
und das angrenzende Gewerbegebiet“ Bezug genommen, soweit die damit verbundenen 
Fragestellungen und Aussagen für die Umweltprüfung für das vorbereitende 
Bauleitplanverfahren relevant sind. 
 
FFH-Verträglichkeitsprüfung: 
Der östlich Teil des FNP-Änderungsbereiches liegt innerhalb eines 300 m-Puffers um das 
FFH-Gebiet DE-5008-301, das identisch ist mit dem Naturschutzgebiet NSG 9 „Thielenbruch 
und Turner Wald“. Eine Planung innerhalb eines 300 m-Radius um ein FFH-Gebiet kann 
potenziell indirekte Auswirkungen auf Schutzziele, prioritäre Arten und prioritäre 
Lebensräume eines FFH-Gebietes auslösen. Im vorliegenden Fall wird zum jetzigen 
Zeitpunkt auf eine FFH-Verträglichkeitsprüfung verzichtet, da: 
• die geplante FNP-Änderung zu wenig konkret ist um entsprechende Aussagen 
indirekter Auswirkungen genau prognostizieren zu können; 
• der Änderungsbereich stark versiegelt und bebaut ist und entsprechend einen sehr 
geringen ökologischen Wert aufweist, der sich zukünftig verbessern könnte; 
• heute vorhandene Emissionen von Lärm und Luftschadstoffen, die indirekt auf das 
FFH-Gebiet einwirken können, zukünftig eher abnehmen werden; 
• wesentlicher Bestandteil der Unterschutzstellung des FFH-Gebietes ist die 
grundwasserbeeinflusste Moordynamik. Bei der langfristig geplanten Umwandlung 
des Gewerbegebietes in ein gemischtes Gebiet ist sukzessive von einer Entsiegelung 
der Geländeoberfläche im Änderungsbereich auszugehen, die eher eine indirekte 
positive Auswirkung auf das FFH-Gebiet haben dürfte (Zunahme der 
Grundwasserneubildung);

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• die mögliche Zunahme von Erholungssuchenden aus dem Änderungsbereich in das 
FFH-Gebiet hat voraussichtlich keine erheblichen indirekten Auswirkungen, da die 
Erholungssuchenden an die Ge- und Verbote des Naturschutzgebietes NSG 9 
gebunden sind.

Beratungsverlauf (4)

29.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.05.2021 Wirtschaftsausschuss
TOP 16.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
17.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0823/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
30.03.2021
Erstellt
03.03.2021 14:56