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3185/2020

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.08.2019 für die Bühnen der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.04.2021

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Anlage 4 - Lagebericht

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Anlage 5 - Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

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Anlage 1 - Bilanz

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Anlage 2 - G&V

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Anlage 7 - Ergebnisverwendungsvorschlag

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Anlage 9 - Spartenbezogene Eigenkapitalentwicklung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 6 - Eigenkapitalentwicklung

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Anlage 3 - Anhang

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Anlage 8 - Fragenkatalog nach § 53 HGrG

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Anlage 4 - Lagebericht

89533 Zeichen

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Jahresabschluss 2013/19
Anlage 4
Lagebericht

# Stadt Köln

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 1

LAGEBERICHT

FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR
1. SEPTEMBER 2018 BIS 31. AUGUST 2019

I. SPIELZEITVERLAUF UND LAGE DER BÜHNEN IM WIRTSCHAFTSJAHR 2018/19

1. Die wirtschaftliche und kulturpolitische Situation der Bühnen in der Bundesrepublik
Deutschland in der Spielzeit 2018/19

Noch unbeeinflusst von den Auswirkungen der noch nicht absehbaren Corona-Pandemie haben die
finanziellen Verhältnisse der öffentlichen Haushalte auch in der Spielzeit 2018/19 einen hohen Konso-
lidierungsdruck auf die deutschen Bühnen bewirkt. Die öffentlichen Theater und Orchester, die als
personalintensive Einrichtungen mit einem hohen Anteil fixer Personalkosten nur begrenzt über kurz-
und mittelfristig realisierbare Konsolidierungspotentiale verfügen, sind davon in besonderem Maße
betroffen.

Mit Blick auf die Entwicklungen in der vorjährigen Spielzeit (2017/18) konnten die öffentlich getrage-
nen Theater und Orchester erfreulicherweise noch ihre Eigeneinnahmen in Höhe von rd. 551 Mio. EUR
um rd. 3,3% auf 569 Mio. EUR steigern, obgleich die Anzahl der Vorstellungen auf 65.356 um rd.
0,6% zurückging. Das prozentuale Einspielergebnis blieb mit 17,8% gleich. Zeitgleich stiegen die öf-
fentlichen Zuschüsse um rd. 2,5% auf 2,7 Mrd. EUR. Inklusive der öffentlich getragenen Theater, der
Festspiele, der aufgeführten Privattheater, der selbstständigen Sinfonieorchester und der Rundfunkor-
chester besuchten 2017/18 rund 34,7 Mio. Zuschauer*innen die Häuser!. An Mitarbeitenden waren
44.821 Personen fest in Theatern und Orchestern angestellt.

Vor diesem Hintergrund bleibt der hohe Konsolidierungsdruck auf alle Kultureinrichtungen in Deutsch-
land unverändert bestehen, Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Kultureinrichtungen werden von
Politik und Öffentlichkeit weiterhin kritisch hinterfragt. Zugleich werden von der Politik, den Kulturver-
bänden und den Kultureinrichtungen selbst immer wieder neue Überlegungen angestellt, wie man
durch inhaltliche und perspektivische Konzepte, Organisationsmodelle und Rechtsformgestaltungen
die Einnahme- und die Kostensituation der Theater verbessern kann. Bei diesen im Wesentlichen auf
die ökonomische Effizienz ausgerichteten Überlegungen sollte das übergeordnete Ziel der Theater und
Orchester, nicht gewinnorientiert zu arbeiten, sondern eine Aufgabe für die Allgemeinheit zu erfüllen,
nicht aus den Augen verloren werden. Gerade in der derzeitigen Krisenlage aufgrund der Corona-
Pandemie gewinnt diese übergeordnete Zielsetzung eine erhebliche Aktualität.

1 Quelle: Theaterstatistik 2017/18 des Deutschen Bühnenvereins, Heft 53

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 2

2. Der rechtliche Rahmen der Bühnen in der Spielzeit 2018/19

Gegenstand der seit dem 1.9.2000 als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführten Bühnen der Stadt
Köln ist der Betrieb eines Drei-Sparten-Theaters zur Pflege und Förderung kultureller Aufgaben. Der
Einrichtungszweck umfasst dabei insbesondere die Aufführung von Bühnenwerken aller Gattungen im
Musik-, Tanz- und Sprechtheater. Für die künstlerische und wirtschaftliche Führung ist aktuell eine aus
vier Personen bestehende Betriebsleitung gesamtverantwortlich. Der Rat der Stadt Köln und der Be-
triebsausschuss (personenidentisch mit dem Ausschuss für Kunst und Kultur der Stadt Köln) entschei-
den in allen Angelegenheiten der Bühnen, die ihnen durch die GO NRW, die EigVO NRW, die Haupt-
satzung der Stadt Köln und die Betriebssatzung der Bühnen vorbehalten sind. Das Wirtschaftsjahr
verläuft spielzeitkonform vom 1. September bis zum 31. August.

3. Die künstlerische Bilanz der Bühnen in der Spielzeit 2018/19

Als wesentlicher Bestandteil der Kulturstadt Köln gehören die Bühnen der Stadt Köln zu den national
bedeutendsten wie international renommierten Spielstätten des Sprech- und Musiktheaters.

Um den hohen Ansprüchen sowie der Größe und Bedeutung der Stadt Köln gerecht zu werden, be-
dient das Sprechtheater viele traditionelle Aufgaben: dazu gehören die Klassikerpflege ebenso wie die
Präsentation moderner Gegenwartsdramatik und die Realisierung unterschiedlichster Regie- und Aus-
stattungsstile. Nationale und internationale Gastspiele komplementieren dabei das Programm des
Sprechtheaters.

Die Oper Köln soll den führenden internationalen Opernhäusern zugerechnet werden. Sie ist Mitglied
der internationalen Opernkonferenz, zu der folgende Opernhäuser gehören: Bayerische Staatsoper,
Staatsoper Unter den Linden Berlin, Deutsche Oper Berlin, Komische Oper Berlin, Staatsoper Wien,
Opernhaus Zürich, Staatsoper Dresden, Oper Frankfurt, Staatsoper Hamburg, Deutsche Oper am
Rhein Düsseldorf Duisburg, Oper Leipzig und Staatstheater Stuttgart sowie die assoziierten Mitglieder
Opera National de Paris, Royal Opera House Covent Garden London und Teatro alla Scala Mailand.
Diese Institutionen sind geprägt von international renommierten Dirigent*innen, Regisseur*innen
sowie Sänger*innen. In diesem Umfeld ist die Oper Köln bereits seit einigen Jahren neben der Komi-

schen Oper Berlin ein Mitglied mit einem der geringsten Betriebskostenzuschüsse.

Seit der Auflösung der Tanzcompany pretty ugly tanz köln mit Ende der Spielzeit 2008/09 wird der
Tanz an den Bühnen Köln durch Gastspiele in den Spielplänen von Oper und Schauspiel vertreten.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 3

Vor dem Hintergrund der weiter fortschreitenden Sanierungsmaßnahmen war auch die Spielzeit
2018/19 der Bühnen der Stadt Köln — bei einer unverändert angespannten städtischen Haushalts- lage
- erneut geprägt von der Fortführung des Interimspielbetriebs des Musiktheaters (Staatenhaus, „Au-
Benspielstätte am Offenbachplatz), der Kinderoper und des Sprechtheaters (Depot 1, Depot 2, Grotte,
„Außenspielstätte am Offenbachplatz").

Folgende Inszenierungen konnten in 2018/19 realisiert werden:

Neuinsz. (N)/ Anzahl der Eigenprod.(EP)/
Titel Wieder- Spielstätte Vorstel- Koprod.(KP)/
aufn. (WA lungen Gastspiel(GS

Inszenierungen des Sprechtheaters

‚Alles Weitere kennen Sie aus dem Kino

Bewohner

‚Concord Floral

Der gestiefelte Kater

Der Untergang des Egoisten Johann Fatzer

Der erste Mensch

Die Lücke

Die Räuber

Die Revolution frisst ihre Kinder

Die schmutzigen Hände

Die Vernichtung Depot 2

Die Weber Depot 1

digi/topia Offenbachplatz

Don Quijote Depot i

Draußen vor der Tür Offenbachplatz
Depot 1
Depot 2
Depot 1
Depot 2
Depot 3

Offenbachplatz
Offenbachplatz

Depot 2

How to date a feminist Offenbachplatz

Ich rufe meine Brüder Depot 3

Its a Jungle out there Depot 2

Jurassic Park Depot 2

Kinder der Nacht Offenbachplatz

La Bella Confusione Depot 3

LEA - Ich gehe zu mir Depot 2

Le Roman Comique

Offenbachplatz

Offenbachplatz

Offenbachplatz
Depot 2
Depot 2
Depot 1
Depot 2
Depot 1
Depot 2
Depot 1

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Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 4

Neuinsz. (N)/ Anzahl der Eigenprod.(EP)/
Wieder- Spielstätte Vorstel- Koprod.(KP)/
aufn. (WA) lungen Gastspiel(GS)

Übertrag:

Depot 1
Offenbachplatz
Depot 1
Depot 2
Depot 1
Depot 1
Offenbachplatz
Depoti

Rückkehr nach Reims Depot 2

Schnee Weiß Depot 2

Tod eines Handlungsreisenden Depot 1

N Depot 1

Depoti

'Wohin_wir_gingen Depot 2

Wonderland Ave. Depot 2

|Woyzeck Depot 1
Einzelveranstaltungen div. Spielstätten

Pardon wird nicht gegeben
Real fake

Rheinische Rebellen
Romeo und Julia

N
N
N
WA
N
WA
WA
N
N
N

Die Spielzeit 2018/19 war die sechste unter der Intendanz von Stefan Bachmann. Da sich das Schau-
spielhaus am Offenbachplatz noch in der Renovierung befand, wurde wie in den Jahren zuvor das
rechtsrheinisch gelegene Depot auf dem Gelände des Carlswerks in Köln Mülheim bespielt. Zunächst
als Interimsspielstätte für zwei Jahre gedacht, ist es gelungen, dort einen lebhaften Ort des Austau-
sches zu schaffen, der in den Stadtteil hineinwirkt und darüber hinaus überregional wahrgenommen
wird. Der Carlsgarten, ein Urban-Gardening-Projekt des Schauspiel Köln, trug zu der Belebung des
Areals genauso bei wie zahlreiche Initiativen und Projekte des Schauspiel Köln, die sich thematisch mit
dem Stadtteil bzw. der Stadtgesellschaft im Allgemeinen beschäftigten.

Auch wenn das Publikum gerne und in großer Zahl zu Theaterbesuchen nach Köln Mülheim kommt
und die Spielstätte inzwischen ein etablierter Ort in Kölns Kulturleben darstellt, so bleibt auch die Au-
Benspielstätte am Offenbachplatz auf der anderen Rheinseite präsent. Die kleine Bühne im Stadtzent-
rum, auch unter dem Namen „Britney“ bekannt, hat in der Spielzeit 2018/19 mit der Dramaturgin
Sarah Lorenz eine neue Leitung erhalten, die die vielfältige Ausrichtung der Spielstätte mit zahlreichen
Kleinformaten (Konzerte, Late Nights, Gespräche etc.) gestärkt hat. Außerdem wurde das Britney zur
neuen Bühne des Kölner Schauspielstudios: es handelt sich dabei um eine Kooperation mit der Hoch-
schule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig und dem Schauspiel Köln.
2018/19 konnte in diesem Rahmen ein neuer Schauspieljahrgang gewonnen werden. Mit der Studio-
reihe „Neues aus dem Trainingslager“ bekam das Publikum am Offenbachplatz die Gelegenheit, den
Werdegang der neun Leipziger Schauspielstudierenden zur Bühnenreife unmittelbar zu begleiten.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 5

Die Spielzeit 2018/19 - in der Beate Heine als Chefdramaturgin und stellvertretende Intendantin
wirkte — wurde in drei thematische Blöcke aufgeteilt: Der Bogen „Freiheit — Gerechtigkeit - Macht" bat
zur Auseinandersetzung mit großen philosophischen, auch gesellschaftspolitischen Diskursen unserer
Gegenwart. Dies spiegelte sich inhaltlich auf mehreren Ebenen in der Auswahl der Stücke wider. Pas-
send dazu gab es drei Ausgaben des Theatermagazins, die den vielseitigen thematischen Kontext zum
Motto vermittelten. Für die Ausgaben konnten spannende Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Le-
ben gewonnen werden, wie etwa Daniel Kehlmann, Sahra Wagenknecht, Tupoka Ogette oder Martin
Schulz. Das Blatt wurde somit zum treuen Begleiter durch die gesamte Spielzeit. Ferner gewann das
Schauspiel Köln mit dem neuen, modernen graphischen Konzept (Herburg Weiland, München) an
Attraktivität und Aufmerksamkeit.

Zur feierlichen Eröffnung der Saison 2018/19 hat Intendant Stefan Bachmann den neuesten Roman
von Daniel Kehlmann, „Tyll“, auf die Bühne des Depot 1 zur Uraufführung gebracht. Der Roman über
den Dreißigjährigen Krieg zählt mittlerweile zu den wichtigsten Werken der deutschsprachigen Ge-
genwartsliteratur und seine ambitionierte Adaption wurde für das Schauspiel Köln zu einer der größten
Herausforderungen aber auch Erfolgsgeschichten überhaupt. Der Bühnenbildner Olaf Altmann ließ die
gesamte Bühnenfläche des Depot 1 mit Wasser überschwemmen und gab Stefan Bachmann Raum für
spektakuläre Bilder. Die Produktion gehört zweifellos zu den Highlights der Ära Bachmann und war
regelmäßig ausverkauft.

Die Eröffnung der neuen Spielzeit gehörte aber auch den jungen Regisseur*innen, die mit dem Schau-
spiel Köln mittlerweile stark assoziiert werden. Ersan Mondtag hat im Depot 2 seine erfolgreiche In-
szenierung „Die Vernichtung“ — ursprünglich gespielt am Konzert Theater Basel (eingeladen zum The-
atertreffen 2017) — mit einer neuen Besetzung wiederaufgenommen. Pınar Karabulut erfand Tsche-
chows „Drei Schwestern“ (Depot 1) mit Susanne Wolff (als Gast), Yvon Jansen und Katharina Schma-
lenberg als eine Geschichte über das Thema Midlife-Crisis neu. Und Charlotte Sprenger nahm sich in
der Aussenspielstätte am Offenbachplatz Wolfgang Borcherts Klassiker „Draußen vor der Tür“ vor.

Auch die Stadt Köln selbst bzw. die rheinische Region wurden im Herbst 2018 ins Repertoire aufge-
nommen. In der Uraufführung „Effeh! Effzeh!“ ließ der Kabarettist Rainald Grebe sein Fußballoratori-
um auf der Bühne des Depot 2 erklingen und zelebrierte in fünfundzwanzig Vorstellungen kunstvoll die
lokale Fußballkultur im außergewöhnlichen Kontext des Stadttheaters. Sebastian Baumgarten schaute
wiederum mit „Rheinische Rebellen“ von Arnold Bronnen in die Geschichte der Weimarer Republik

zurück, in die Zeit der französischen Besatzung und separatistischer Tendenzen im Rheinland.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 6

Darüber hinaus stand der Herbst im Zeichen eines ganz besonderen Revivals: Frank Castorf kehrte
nach neunundzwanzig Jahren nach Köln zurück. Das Enfant terrible des europäischen Theaters hat für
das Schauspiel Köln einen 800 Seiten langen, fast vergessenen Roman von Fljodor Dostojewski wie-
derentdeckt: Im November wurde „Ein grüner Junge (1875)" in der Hauptrolle mit dem neuen Ensem-
blemitglied Nikolay Sidorenko im Depot 1 uraufgeführt. Die Begegnung mit Castorf war für das Kölner
Ensemble ein Glücksfall und der Beginn einer neuen, fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen der Re-
gielegende Castorf und dem Kölner Schauspiel.

Zu den Besonderheiten der sechsten Spielzeit unter Stefan Bachmann gehörte ohne Zweifel auch
„Roughhouse“, uraufgeführt im Dezember 2018. Bei dieser Koproduktion zwischen dem Tanz Köln und
dem Muffatwerk München handelte es sich um ein Crossover-Projekt des Choreographen Richard
Siegal und seiner Kompanie The Bakery und ecotopia dance productions. Siegal, in Köln vor allem
dank seiner Gastspiele im Rahmen des Tanz Köln bekannt, schickte die Ensemblemitglieder des
Schauspiels zusammen mit seinen Tänzer*innen auf die Bühne des Depot 1 und machte die Differen-
zen und Missverständnisse (zwischen Schauspiel und Tanz) zum eigentlichen Thema des Abends. Die
Zusammenarbeit mit Richard Siegal ist über die Zeit derart gewachsen, dass er am Ende der Spielzeit
zum neuen Hauschoreographen berufen wurde. Beginnend mit der Spielzeit 2019/20 wird der Ameri-
kaner mit seiner neuen Kompanie Ballett of Difference am Schauspiel Köln ein eigenes Tanzensemble
gründen und die Tanzsparte der Bühnen Köln um ein eigenes Tanzrepertoire erweitern.

Die Erfolgsserie im Depot 1 wurde im Januar mit „Die schmutzigen Hände“ in der Regie von Bastian
Kraft fortgesetzt. Das Agentendrama von Jean-Paul Sartre, das sich u. a. mit Themen wie Täuschung
und Betrug auseinandersetzt, wurde von Bühnenbildner Wolfgang Menardi in ein raffiniertes System
aus Drehbühne, Spiegeln und Kameras übersetzt. Die Lust an der Irritation wurde dabei durch das
virtuose Spiel der Schauspieler*innen (Martin Reinke, Sophia Burtscher, Nicolas Benda) und den Ein-
satz von Doppelgängern auf die Spitze getrieben. In Anschluss lobte die Süddeutsche Zeitung nicht
nur den Abend selbst, sondern auch die Kondition des Kölner Stadttheaters: »Bastian Krafts aktuelle
Inszenierung der Schmutzigen Hände von Jean-Paul Sartre ist ein atemberaubend gelungener Thea-
terabend, spannend und intensiv wie ein Film noir, zugleich ein hochaktueller Diskurs über politi-
sche Moral. (...) Alle Theater erleben Hochs und Tiefs; Köln ist derzeit zweifellos unter dem Einfluss
eines ausgeprägten Hochs.« Insgesamt 22-mal wurde das Stück aufgrund der großen Zuschauernach-
frage gespielt. Das machte die Inszenierung zu einer der Beliebtesten im gesamten Repertoire.

Im März 2019 sorgte die neueste Stückentwicklung von Nuran David Calis („Die Lücke“, „Glaubens-
kämpfer“) erneut für Aufsehen. Im Depot 2 nahm sich Calis mit „Herero-Nama“ und der Geschichte
des »ersten deutschen Genozids« ein hochaktuelles Thema vor, welches zum damaligen Zeitpunkt in
der Öffentlichkeitbreit stark debattiert wurde: der Umgang mit der europäischen und insbesondere

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 7

deutschen Kolonialgeschichte. Auch im Rahmen der Recherche zum Projekt wurde klar, dass dieses
Kapitel der deutschen Geschichte im Schulunterricht stark unterrepräsentiert ist und in der kollektiven
Erinnerung bislang wenig Platz hat. Zusammen mit den Nachfahren der Herero und Nama, einem
Kulturanthropologen/PoC-Aktivisten und drei Schauspieler*innen ist dabei ein diskursiver Abend ent-
standen, welcher die Grenzen des dokumentarischen Theaters sowie das Weiterbestehen der kolonia-
len Strukturen bis in die Gegenwart diskutierte. Für den Deutschlandfunk war es »ein anstrengender,
aber beeindruckender Abend«. Am Ende der Spielzeit wurden die Beteiligten der Produktion mit einer
Gastspieleinladung ins Kampnagel nach Hamburg belohnt: „Herero-Nama“ sollte die neue Spielzeit
2019/20 des renommierten Produktionshauses eröffnen.

Vor dem Hintergrund von „Herero-Nama“ hat die Dramaturgie des Schauspiel Köln im Frühjahr das
Festival „Translocal“ initiiert. Das „Festival postkolonialer Perspektiven“, so der Untertitel, sollte der
Auseinandersetzung mit der Kolonialgeschichte bzw. der Kolonialität einen großen und prominenten
Raum geben. In fünf Tagen konnte die Zuschauer*innen Theaterproduktionen, Hörspiele und Diskus-
sionen aus Belgien, den Niederlanden und Deutschland miterleben, die die gesellschaftspolitisch viru-
lenten und häufig kaum aufgearbeiteten Problematiken, wie etwa koloniale Völkermorde, Raubkunst
oder Migration thematisierten. Zu den Höhepunkten gehörte die beeindruckende Produktion
„Black/The sorrows of Belgium“ / „The sorrows of Belgium I: Congo“ aus NTGent (Regie: Luk Per-
ceval), welche die Verbrechen der belgischen Kolonialherren aus der Perspektive afroamerikanischer
Missionare im Kongo erzählte.

Außerdem ist es in der Spielzeit 2018/19 gelungen, eine große Bandbreite an Uraufführungen am
Kölner Schauspiel zu realisieren. Neben den bereits erwähnten Produktionen in Mülheim war es vor
allem die Außenspielstätte am Offenbachplatz, die eine Plattform für Neuentdeckungen geschaffen
hat: In „Bewohner“, einer Adaption der Aufzeichnungen von Christoph Held, hat Hausregisseur Moritz
Sostmann das Thema Demenz im Alter zu einem rührenden Puppentheater verarbeitet. Bassam Ghazi
inszenierte mit dem „Import Export Kollektiv“ den Mystery-Thriller „Concord Floral“ von Jordan Tanna-
hill und Melanie Kretschmann hat mit „Kinder der Nacht den Roman „Les enfants terribles“ von Jean
Cocteau zum ersten Mal auf die Bühne gebracht.

Als besonders erfolgreich hat sich das Projekt „How to date a feminist‘ entpuppt. Der Hausregisseur
Rafael Sanchez und die Ensembleschauspielerin Yvon Jansen führten bei der Uraufführung der briti-
schen Komödie nicht nur die Regie, sondern übernahmen bei dem Zwei-Personen-Stück auch den
Schauspielpart. Das Stück, welches die Schwierigkeiten moderner Beziehungen mit verschwimmenden

Geschlechterrollen persifliert, ist zu einem der beliebtesten Produktionen im Repertoire geworden.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 8

Eine weitere Uraufführung, diesmal auf der Bühne des Depot 2, hat für besonders viel Aufsehen ge-
sorgt: „Schnee weiß“. Die Erfindung der alten Leier“ war damals das neueste Stück von Elfriede Je-
linek. Stefan Bachmann, der sich regelmäßig neuer Theatertexte annimmt, knüpfte an seine Erfolgsin-
szenierung „Winterreise“ an und setzte die Auseinandersetzung mit Jelinek auf der Schneepiste fort.
Diesmal widmete sich die Nobelpreisträgerin als Reaktion auf die #MeToo-Debatte dem Missbrauch
junger Frauen im österreichischen Skisport. Die „sportliche“ Uraufführung von „Schnee weiß“ wurde
später zu den renommiertesten Festivals für zeitgenössische Dramatik eingeladen: den 44. Mülheimer
Theatertagen, dem Heidelberger Stückemarkt und den Autorentheatertagen am Deutschen Theater
Berlin.

Der Frühling gehörte generell den Festivaleinladungen und Gastspielen. Das „Import Export Kollektiv",
die Theatergruppe der Jugendlichen um den Regisseur und Theaterpädagogen Bassam Ghazi, wurde
mit der Inszenierung „Real Fake“ zum Theatertreffen der Jugend eingeladen — einem der wichtigsten
Festivals für Jugendtheater im deutschsprachigen Raum. „Die Räuber“, eine Großproduktion von Ersan
Mondtag samt Cross-Gender-Besetzung (Sophia Burtscher als Franz, Lola Klamroth als Karl und Jonas
Grundner-Culemann als Amalia), wurde zu den Internationalen Schillertagen am Nationaltheater
Mannheim geladen. Last but not least: die Produktion „Tyll“ wurde bei einem Gastspiel in Siegen
gleich zweimal gespielt.

Die letzte Premiere der Spielzeit gehörte dem bosnisch-kroatischen Starregisseur Oliver Frljic, der mit
dem Ruf als Provokateur regelmäßiger Gast renommierter Festivals wie etwa den Wiener Festwochen
oder dem Kunstenfestivaldesarts ist. Als Debüt am Schauspiel Köln entschied sich Frljic für „Der Un-
tergang des Egoisten Johann Fatzer“, ein Textfragment von Bertolt Brecht in der meisterhaften Fas-
sung von Heiner Müller. Um die Geschichte des Kriegsdeserteurs Fatzer zu erzählen, hatte sich der
Regisseur neben den männlichen Schauspielern des Kölner Ensembles zwei gastierende Schauspiele-
rinnen ins Boot geholt: Hannah Müller und Nika MiSkovic. Das Ergebnis war eine mitreißende, mit
Energie aufgeladene und sehr physische Inszenierung über den Krieg, den Nationalismus und die
Krise der Solidarität.

Das Ende der Spielzeit gehörte schon traditionell dem „Britney X Festival“ in der Außenspielstätte am
Offenbachplatz. Das neue Kurator*innen-Duo Anna Tenti und Hermann Müller haben für die dritte
Festivalausgabe ein dreitägiges Programm geschaffen, welches den Fokus auf Theater, Musik und
Politik sowie auf Feminismus, Gender, Diversity und Sex legte. Zu den Höhepunkten des Festivalwo-
chenendes gehörte die Lecture Performance von Carolin Emcke „Ja heißt Ja und .....“ von der Schau-
bühne am Lehniner Platz in Berlin. Die Autorin, Publizistin und Trägerin des Friedenspreises des Deut-
schen Buchhandels warf während ihres Auftrittes als Reaktion auf #MeToo die Frage auf, welche Me-
chanismen und Praktiken sexuellen Missbrauch erst ermöglichen und welche diesen wiederum verhin-

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 9

dern können. Und wieder war es in erster Linie ein junges Publikum, das den Weg zum Festival fand
und Britney X seine einzigartige Atmosphäre verschaffte.

Neuinsz. (N)/ Anzahl der | Eigenprod.(EP)/
Titel Wieder- Spielstätte Vorstel- Koprod.(KP)/
aufn. (WA lungen Gastspiel(GS

Inszenierungen des Musiktheaters

Adam Schaf hat Angst

‚Advent in der Oper

Comedian Harmonists

Die Walküre

Die Zauberflöte

Fidelio

Hoffmanns Erzählungen für Kinder
Im weißen Rössl

Je suis Jacques

Karneval einmal klassisch

La forza del destino

La Grande-Duchesse de Gerolstein
La scuola de' gebosi

Mare nostrum

My Fair Lady

Peter Grimes

Pin Kaiser und Fip Husar

3

Offenbachplatz
Kinderoper
Staatenhaus
Kinderoper
Kinderoper
Staatenhaus
Kinderoper
Staatenhaus
Offenbachplatz
Staatenhaus
Staatenhaus
Staatenhaus
Staatenhaus
Staatenhaus
Staatenhaus
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Kinderoper
Staatenhaus
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An ein wichtiges Kölner Jubiläum, den 10. Todestag des bahnbrechenden Komponisten, Musikers,
Künstlers Mauricio Kagel, erinnerte die Kölner Erstaufführung des Musiktheaterwerks „Mare nostrum —
Entdeckung, Befriedung und Konversion des Mittelmeerraumes durch einen Stamm aus Amazonien“.
Die Neuproduktion fand unter der musikalischen Leitung von Arnaud Arbet großen Anklang, die hoch
aktuelle Inszenierung des jungen Regisseurs Valentin Schwarz war außerdem in entscheidendem Ma-
Be ausschlaggebend für seine Verpflichtung als Regisseur von „Der Ring des Nibelungen“ durch die
Bayreuther Festspiele.

Ein gerade auch musikalisches Großereignis bot Richard Strauss „Salome“ unter der musikalischen
Leitung des Generalmusikdirektors und Gürzenich-Kapellmeisters Frangois-Xavier Roth und szenisch
mit überregionalem Kritiker-Erfolg aufbereitet von dem jungen, viel beachteten US-amerikanischen
Regisseur Ted Huffman. Viel Lob erntete der viel gefeierte Maestro Frangois-Xavier Roth auch für sein
Dirigat der Jacques-Offenbach-Operette „La Grande-Duchesse de Gerolstein“, das einen der wichtigs-

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 10

ten Beiträge des Jubiläums-Jahres anlässlich des 200. Geburtstags des in Köln geborenen und aufge-
wachsenen Komponisten und ‚Wahl-Parisers' Offenbach darstellte. Einen weiteren besonderen Glanz-
punkt setzte die Neuproduktion von Benjamin Brittens Oper „Peter Grimes“ um den einzelgängeri-
schen Sonderling Grimes, einen Fischer an der englischen Küste, und seine Auseinandersetzung mit
einer zum ‚Mob‘ mutierenden Dorfgemeinschaft. Die homogen kraftvolle, äußerst stringent choreogra-
fierte Inszenierung des Briten Frederic Wake-Walker erfuhr hervorragende Kritiken, am Pult reüssierte
der junge englische Dirigent Nicholas Collon, ständiger Gastdirigent des Gürzenich-Orchesters Köln.
Ein glänzend aufgelegtes Ensemble fuhr zu großer Form auf.

Beste Unterhaltung und eine reiche Brise Sentiment bescherte die Aufführungsserie von Ralph Benatz-
kys Operette ‚aus dem Salzkammergut‘ „Im weißen Rössl“. In den 16 Vorstellungen alternierten
gleichermaßen erfolgreich zwei verschiedene Besetzungen, Uwe Theimer und Arne Willimczik wechsel-
ten sich am Pult ab, und Eike Ecker — unterstützt von den liebevoll originellen Bühne- und Kostüm-
Lösungen von Darko Petrovic und Ulrich Schulz — besorgte die überaus stimmungsvolle Inszenierung
dieser melodienseligen Wiederentdeckung. Die Neuproduktion „Comedian Harmonists“, ein a-cappella-
Abend mit Klavier, erinnerte an die berühmte Gesangsformation und schlug zugleich - ausgehend
von den beschriebenen 1930er-Jahren — eine historisch-informative Brücke in die Jetzt-Zeit. Rainer
Mühlbach hatte die musikalische Leitung, das männliche Gesangs-Quintett lief zu Hochtouren auf.

Längst überfällig und von beglückendem Erfolg gekrönt: Die Kölner Erstaufführung der bedeutenden
böhmischen Oper „Rusalka“ — die Geschichte einer Nixe, die zur Menschenfrau werden will - wurde zu
einem der größten Kölner Opern-Erfolge der letzten Jahre. Die Sänger, allen voran Olesya Golovneva
als Rusalka (für diese Rolle für den FAUST-Preis nominiert), feierten Triumphe. Am Pult: Christoph
Gedschold als Gast aus Leipzig. Für die eminent bildkräftige, die poetischen und philosophischen Ebe-
nen des Werks liebevoll auslotende Inszenierung zeichnete Nadja Loschky verantwortlich.

Auch besondere Entdeckungen aus dem selten gespielten Opern-Repertoire hielt die Premieren-Liste
dieser Saison bereit: Als Kölner Erstaufführung und als Übernahme der Originalproduktion des Thea-
ters an der Wien stand „La scuola de' gelosi“ („Die Schule der Eifersucht“), eine Kammeroper des Mo-
zart-Zeitgenossen Antonio Salieri auf dem Spielplan. Die Engländerin Jean Renshaw inszenierte mit
feinem Witz, Rainer Mühlbach dirigierte musikalisch hoch informiert, auf der Bühne waren insbesonde-
re die künstlerisch vielversprechenden Mitglieder des Internationalen Opernstudios der Oper Köln zu
bewundern.

Ebenfalls um eine Kölner Erstaufführung handelte es sich als Koproduktion mit dem Teatro Real Mad-
rid und der Op&ra de Monte-Carlo bei der American Opera „Street Scene“ von Kurt Weill. Die personal-
intensive Oper, deren melodramatische Handlung einen sozialen Querschnitt durch eine Wohnstraße

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 11

im New York der 1940er-Jahre bietet, wurde — mit vielen gesanglich-darstellerischen Höhepunkten
und einer ambitionierten Tanz-Choreografie (Regie: John Fulljames; Choreografie: Arthur Pita; Musi-
kalische Leitung: Tim Murray) - zu einem uneingeschränkten, höchst außergewöhnlichen Erfolg für
alle Beteiligten und bescherte nachgerade eine längst fällige Wiederentdeckung dieses besonderen
Werks des „Dreigroschenoper“-Schöpfers Kurt Weill aus seiner amerikanischen Phase. Zu einem fun-
kelnden, überaus amüsanten Kabinettstück anlässlich des 200. Geburtstags von Jacques Offenbach
wurde außerdem die Uraufführung „Je suis Jacques“, ein Offenbach-Pasticcio von Christian von Götz,
das musikalische Nummern aus selten bis nie gespielten Offenbach-Werken durch eine burleske Rah-
menhandlung auf erfrischende Weise miteinander zu verbinden verstand. Besonderes Alleinstellungs-
merkmal dieser Produktion: Sie fand in der Baustelle der Oper Köln am Offenbachplatz, konkret in der
umgebauten Kantine der Bühnen Köln, statt.

Eine besondere Herausforderung stellte die überaus aufwändige Wiederaufnahme des anspruchsvollen
Musiktheaterwerks „Jeanne d’Arc - Szenen aus dem Leben der Heiligen Johanna“ des von den Natio-
nalsozialisten verfemten Komponisten Walter Braunfels dar. Mit der renommierten Sopranistin Juliane
Banse unter der musikalischen Leitung von Maestro Stefan Soltesz und mit einem großen Ensemble,
ergänzt durch Mädchen und Knaben des Kölner Domchors, erwies sich die Inszenierung der viel ge-
fragten Regisseurin Tatjana Gürbaca — mit einem fulminanten Bühnenbild von Stefan Heyne, das sich
wie eine moderne Kunst-Installation bzw. ein Kommentar zu einer post-katastrophalen Überfluss- und
Wegwerfgesellschaft ausnimmt — erneut als ‚großer Wurf‘.

Nicht zuletzt große gesangliche Ereignisse prägten die zahlreichen Wiederaufnahmen von erfolgrei-
chen Produktionen der Kölner Oper: Puccinis „Turandot“, ein besonderes Publikums-Highlight, außer-
dem die szenisch groß angelegte Neuauflage von Verdis „La forza del destino“ („Die Macht des Schick-
sals“) unter Dirigent Will Humburg, einem erwiesenen Spezialisten für die italienische Oper. Michael
Hampes überaus sorgfältige, szenisch vorbildliche Sicht auf Beethovens Freiheitsoper „Fidelio“ punkte-
te nicht zuletzt durch die musikalische Leitung von Stefan Soltesz und durch die hochkarätigen Sän-
ger, darunter der international renommierte Heldentenor Peter Seiffert.

Das Musical „My Fair Lady“ erfuhr - in englischer Originalsprache — erneut eine überaus glückliche,
heftig akklamierte Aufführungsserie mit einem geradezu idealen Cast. Puccinis „Tosca“ unter der mu-
sikalischen Leitung von Alfred Eschwe bot ein großes Podium für die hochkarätigen Sänger, allen vo-
ran die internationalen Stars Adina Aaron, Jose Cura und Samuel Youn. Auf besondere Beachtung
stießen auch die ‚kleinen‘, gleichwohl künstlerisch schwergewichtigen Inszenierungen von Georg Kreis-
lers „Adam Schaf hat Angst“ und Wilfried Hillers Monodram „job“.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 12

In der Sparte Kinderoper wurde mit „Die Walküre für Kinder“ der mit Spannung erwartete zweite Teil
des großen Projekts „Der Ring des Nibelungen“ in einer besonderen Fassung für junge Zuschau-
er*innen, unter der phantasievollen Regie von Brigitta Gillessen mit dem Musikalischen Leiter der Kin-
deroper Rainer Mühlbach am Pult des Gürzenich-Orchesters Köln überaus erfolgreich geschmiedet.
Nun standen nur noch die beiden Teile „Siegfried“ und „Götterdämmerung“ aus, um dieses besondere
Großprojekt für die ‚kleinen‘ Zuschauer*innen zu vollenden. Auf besondere, gerade auch überregiona-
le Beachtung, stieß die Initiative der Kinderoper der Oper, unter dem Motto „Oper für Jung und Alt"
nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch Senioren mit Demenz-Erkrankungen zu erreichen und
für das (zumeist auf eine Stunde Dauer limitierte) musikalisch-szenische Geschehen zu begeistern.
Dieser gesellschaftspolitische Vorstoß der Oper Köln wurde durch verschiedene renommierte Aus-
zeichnungen (u. a. Rudi-Assauer-Preis) belohnt. Die Bemühung, im Rahmen der Kinderoper immer
wieder auch Tanz-Projekte anzubieten, wurde mit dem Tanzstück für Kinder „Toybox“ in der Inszenie-
rung des Choreografen Johnny Lloyd fortgesetzt. Zu einem Höhepunkt der Kinderopern-Saison wurde
die Neuproduktion von „Die Zauberflöte für Kinder“, eine ‚kindgerechte' Aufbereitung der Mozart-Oper
unter der musikalischen Leitung von Rainer Mühlbach, in der - weder an gedanklichen noch an hand-
werklichen Mitteln sparenden — Inszenierung von Brigitta Gillessen. Als Beitrag der Kinderoper zum
Offenbach-Jubiläum gab es ein bejubeltes Wiedersehen mit „Hoffmanns Erzählungen für Kinder“, der
eindrucksvollen Inszenierung von Kai-Anne Schuhmacher, die sowohl lebende Akteure als auch Spiel-
Puppen auf phantasievolle Weise miteinander vereint. Die Uraufführung des mobilen Musiktheaters
„Pin Kaiser und Fip Husar — Die Geschichte einer wunderbaren Freundschaft“, mit der Musik von Frank
Engel, szenisch eingerichtet von Brigitta Gillessen, fand nach der Premiere ihren Weg in verschiedene
Kindergärten und Kitas Kölns.

Sonderkonzerte, moderierte Galas, viel frequentierte Einführungen und Lesereihen für Kinder ergänz-
ten das Gesamtprogramm der Oper Köln. Gleichzeitig garantierte weiterhin die Abteilung ‚Theater und
Schule‘ eine fundierte Vermittlung des Angebots an die so wichtige nachwachsende Generation. Bei
dem Angebot von ‚Theater und Schule‘ handelt es sich um eine Einrichtung mit wegweisendem For-
mat bundesweit.

Die Oper Köln war auch in der Saison 2018/19 wieder künstlerisch anspruchsvoll, dabei zugleich publi-
kumsnah und überaus lebendig.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 13

Neuinsz. (N)/ Anzahl der Eigenprod.(EP)/
Wieder- Spielstätte Vorstel- Koprod.(KP)/
aufn. (WA lungen Gastspiel(GS

Inszenierungen des Tanzes

Dark Matter
Grand Finale

Staatenhaus
Depoti
Depoti

Staatenhaus
Depoti

Staatenhaus

Depot i

Keen

In der Spielzeit 2018/19 fanden im Rahmen von „tanz köln“ 24 Tanzabende statt. Außerdem hat tanz
köln gemeinsam mit dem Schauspiel Köln die Crossover-Produktion „Roughhouse“ produziert. Dieser
Abend war in Köln elf Mal im Depot 1 zu sehen und mit jeweils zwei Vorstellungen auf dem Festival
der Münchner Tanzbiennale sowie auf dem Holland Danse Festival in Amsterdam vertreten.

Im Staatenhaus wurde die Tanzreihe mit dem eigens für Köln zusammengestellten Abend „Dark Mat-
ter" eröffnet. Zu sehen waren vier Choreografien des deutschen Choreografen Marco Goecke, getanzt
von Tänzer*innen aus vier verschiedenen Kompanien: Acad&mie Princesse Grace Monte-Carlo / Ballett
Mannheim / Ballett am Rhein / Ballett Luzern. Das Ballet Du Grand Theätre de Geneve beglückte das
Publikum mit einer gelungenen Interpretation des Handlungsballetts „Romeo et Juliette“. Kurz vor der
Sommerpause begeisterte Sasha Waltz & Guests mit ihrer sehr zeitgenössischen Produktion „Kreatur“
vor ausverkauftem Haus.

Im Depot II wurde die Tanzreihe mit einem Solo von Itzik Galili für den Kanadier Eric Gauthier eröff-
net, der damit seine ereignisreiche Bühnenkarriere Revue passieren ließ. Auf der großen Bühne im
Depot I war die Hofesh Shechter Company mit seiner hochdekorierten Choreografie „Grand Finale“ im
November zu Gast. Die Produktion wurde von einer internationalen Jury zur Tanzproduktion des Jah-
res 2018 gewählt, Im Dezember verabschiedete sich der britisch-indische Star Akram Khan mit dem
grandiosen Solo „Xenos“ von der Bühne. Tanz köln hat diese Produktion koproduziert. Der Belgier
Wim Vandekeybus und seine Kompanie Ultima Vez, die in Köln regelmäßig zu Gast sind, präsentierten
ihre Deutschlandpremiere des interdisziplinären Tanzabends „Trap Town“. Aus Israel überzeugten in
dieser Spielzeit zwei Kompanien: L-E-V mit Sharon Eyal, die gegenwärtig eine der angesagtesten Cho-
reografinnen ist, und die Batesheva Company, eine der ältesten Kompanien Israels. Ihr hochenergeti-
scher Tanzstil riss das Tanzpublikum von den Stühlen. Zum Abschluss der Saison präsentierte das

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 14

Künstlerkollektiv Peeping Tom den dritten Teil ihrer Trilogie „Moeder, Vader, Kind“. Die Vorstellungen
der belgischen Kompanie ziehen Publikum aus ganz NRW an. Insgesamt waren alle Tanzvorstellungen

mit einer Auslastung von über 90% sehr gut verkauft.

4. Die wirtschaftliche Lage der Bühnen im Geschäftsjahr 2018/19

a) Leistungsdaten

Die von den Bühnen in der Spielzeit 2018/19 realisierten Inszenierungen erbrachten folgende Leis-
tungsdaten:

Besu- Besu- Aus- Erlöse
cher cher lastung Kartenverk.
Ist %

Staatenhaus
Eigenproduktionen
Gastspiele
Einzelveranstaltungen

119. 137 100. 846
Kinderoper

Eigenproduktionen 10.784 9.612)
10.784} 9.612]

Außenspielstätte am Offenbachpl.
Eigenproduktionen 1.494 1.208
16 9] as] 1.208]
Isumme Musiktheater | sl 227] as1a1s| 121.066

Außenspielstätte am Offenbachpl,
Eigenproduktionen 5 11.878

Gastspiele
Einzelveranstaltung

Depot I
Eigenproduktionen
Gastspiele
Einzelveranstaltung

Depot I
Eigenproduktionen
Gastspiele
Einzelveranstaltungen

Grotte
Eigenproduktionen
Gastspiele
Einzelveranstaltungen

sonstige Orte
Einzelveranstaltungen

1 ermittelt als Durchschnitt der dem Publikum für die einzelnen Vorstellungen maximal angebotenen Plätze

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 15

Besu- Erlöse
Spielstätte cher Kartenverk.
Plätze‘ Standort

Summe Musiktheater
Summe Sprechtheater

Staatenhaus
Gastspiele

Depot 1
Gastspiele

Depot 2
Gastspiele

Summe Tanztheater

[Theatercard

'Theaterpädagogik

Projektarbeit mit Schülern
Schülerworkshops
Lehrerfortbildungen
Projektarbeit mit Lehrern
Kooperationen
Führungen
Schultheaterwoche
sonstige Aktivitäten

Summe Theaterpädagogik ?

Summe Theater gesamt

216.038)

II HI,

2 ermittelt als Durchschnitt der dem Publikum für die einzelnen Vorstellungen maximal angebotenen Plätze
2 Veranstaltungen der Theaterpädagogik ohne Einnahmen

Der Datenvergleich der Spielzeit 2018/19 mit dem Vorjahr zeigt, dass sich die Zahl der Veranstaltun-
gen (im Vorjahr 727, ohne Theaterpädagogik) im Verlauf der Spielzeit 2018/19 zwar insgesamt um 44
bzw. 6,0% auf 683 verringert hat. Gleichwohl lässt sich daraus schließen, dass die Interimspielstätten
(Außenspielstätte am Offenbachplatz, Depot, Staatenhaus) weiterhin gut vom Publikum angenommen
werden. Die Veränderung der Gesamtzahl an Veranstaltungen entfällt mit einem Anstieg um 18 Ver-
anstaltungen auf das Musiktheater und mit einem Rückgang um 66 Veranstaltungen auf das Sprech-
theater. Im Bereich des Tanzes stieg die Zahl der Veranstaltungen um 4.

Innerhalb der verschiedenen Interimspielstätten steigerte sich die Zahl der von den Bühnen insgesamt
im Durchschnitt je Veranstaltung angebotenen Plätze gegenüber dem Vorjahr von 374 um 12 bzw.
3,4% auf 386. Bei einem Anstieg der Besucherzahl um insgesamt 2.253 (1,1%) auf 216.038 (ohne
Theaterpädagogik) verbesserte sich die Auslastung gegenüber der Spielzeit 2017/18 um 3,1%. Die
Analyse zeigt, dass die Besucherentwicklung in den einzelnen Sparten infolge der Akzeptanz und Be-

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 16

spielbarkeit der Interimspielstätten positiv ausfiel. So lag die Besucherzahl im Musiktheater um 7.235
bzw. 7,0% über der Besucherzahl des Vorjahres. Die Auslastungsquote verbesserte sich im Musikthea-
ter um 1,9% auf 85,0%. Das Schauspiel verzeichnete im gleichen Zeitraum einen Besucherrückgang
um 8.451 bzw. 8,4%, der Tanz einen Zuwachs um 3.469 bzw. 39,4%. Die Auslastungsquote im
Schauspiel verbesserte sich dabei insgesamt um 3,0% auf 76,7%. In der Sparte Tanz wurde in
2018/19 eine Auslastungsquote von 98,7% (im Vorjahr 93,3%) erreicht.

Die durchschnittliche Einnahme je Besucher erhöhte sich in der Spielzeit 2018/19 bei unveränderten
Kartenpreisen im Musiktheater und im Sprechtheater von EUR 21,31 im Vorjahr auf EUR 21,80
(2,3%). Der durchschnittliche Betriebskostenzuschuss der Stadt je Besucher für den Spielbetrieb und
das Interim lag mit EUR 325,68 nahezu unverändert minimal (EUR 0,09) unter dem Wert der Spielzeit
2017/18 (EUR 325,77).

b) Ertragslage: Periodenvergleich / Budgetvergleich

Infolge des fortgeführten Betriebs der Interimspielstätten wird die Ertragslage der Bühnen auch im
Wirtschaftsjahr 2018/19 unverändert aufgeteilt in Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit
dem Spielbetrieb sowie Erträge und Aufwendungen, die durch den Betrieb der Interimspielstätten
bzw. weitere Sanierungsmaßnahmen veranlasst wurden.

Periodenvergleich

Die Bühnen schlossen die Spielzeit 2018/19 mit einem Jahresverlust in Höhe von TEUR 4.884 (im Vor-
jahr Jahresverlust TEUR 2.033) ab.

Die Analyse dieses Ergebnisses zeigt, dass sich der Verlust unter betriebswirtschaftlichen Kriterien im
Rahmen des Spielbetriebs aus einem negativen Betriebsergebnis in Höhe von TEUR 1.587 (im Vorjahr
mit TEUR -172), einem negativen Investitionsergebnis von TEUR 972 (im Vorjahr TEUR -1.188), ei-
nem negativen Finanzergebnis von TEUR 420 (im Vorjahr TEUR -385) sowie einem positiven neutralen
Ergebnis von TEUR 63 (im Vorjahr TEUR +112) zusammensetzt. Insgesamt trägt der Spielbetrieb so
mit einem Verlust in Höhe von TEUR 2.916 (im Vorjahr TEUR -1.633) zum Jahresergebnis 2018/19 der
Bühnen bei. Daneben weisen der Betrieb der Interimspielstätten für die Spielzeit 2018/19 einen Ver-
lust in Höhe von TEUR 652 (im Vorjahr TEUR +132) und der Bereich der Sanierung einen Verlust in
Höhe von 1.316 (im Vorjahr TEUR -532) aus.

Bühnen der Stadt Köln, Köln

Spielbetrieb
Erlöse
Kartenverkauf Eigenveranstaltungen
Kartenverkauf Eigenveranstaltungen (kalk.)
Kartenverkauf Fremdveranstaltungen
sonstige Bereiche Spielbetrieb
übrige Erlöse
übrige Erlöse (kalk.)
Bestandsveränderung unfertige Produktionen
andere aktivierte Eigenleistungen

sonstige betriebliche Erträge
(ohne Betriebskostenzuschüsse)

Eigenleistung
sonstige betriebliche Erträge
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln (anteilig)
Landeszuschuss NRW

betriebliche Erträge

Material-/Leistungsaufwand
Personalaufwand
Kosten Gebäudebewirtschaftung !
Verwaltungsaufwendungen
Werbung, Öffentlichkeitsarbeit
Übrige
betriebliche Aufwendungen
Betriebsergebnis
Investitionszuschüsse

Erträge Auflösung Sonderposten
für Investitionszuschüsse

Erträge aus Anlageabgängen
planmäßige Abschreibungen
Verluste aus Anlageabgängen
Aufwendungen Zuführung Sonderposten
für Investitionszuschüsse
Investitionsergebnis

Finanzergebnis
Neutrales Ergebnis
= Ergebnis Spielbetrieb

Ertragslage Ertragslage
Wj. 2018/19 Wj. 2017/18
TEUR % TEUR Y

13.066 1731

sol 794
2.454

330
al male

! ohne Gebäudeversicherungen, enthalten in den Verwaltungsaufwendungen

Anlage 4 / Seite 17

Abweichung

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 18

Ertragslage Ertragslage Abweichung
Wj. 2018/19 Wij. 2017 18

| TER _% | TeuR

= Ergebnis Spielbetrieb
Betrieb Interimspielstätten
Einnahmeverluste Oper (kalk.)
Einnahmeverluste Schauspiel (kalk.)
Einnahmeverluste Service (kalk.)
Erträge aus Untervermietung
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln (anteilig)
Zinserträge
Sonstige Erträge
betriebliche Erträge
Material-/ Leistungsaufwand
Personalkosten (inkl. kalk.)
planmäßige Abschreibungen auf Investitionen
Interimspielstätten
Kosten Gebäudebewirtschaftung
(ersparte) Kosten Gebäudebewirtschaftung
Mieten und Pachten
sonstige Verwaltungsaufwendungen
Werbung, Öffentlichkeitsarbeit
Zinsaufwendungen
Sonstige Aufwendungen

betriebliche Aufwendungen

= Ergebnis Betrieb Interimspielstätten
Sanierung
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln (anteilig)
sonstige Erträge
betriebliche Erträge

Material-/ Leistungsaufwand
planmäßige Abschreibungen auf Investitionen
Interimspielstätten
Kosten Gebäudebewirtschaftung
Verwaltungsaufwendungen
Werbung, Öffentlichkeitsarbeit
Zinsaufwendungen

betriebliche Aufwendungen

= Ergebnis Sanierung ı Er 7

Jahresverlust Be u Bern
Verlust- / Gewinnvortrag 290 03 Anal sol -11.60Hl

Einstellungen in Gewinnrücklagen -9.635
Entnahmen aus Gewinnrücklagen B Br +1.138

Bilanzverlust

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 19

Im Rahmen des Periodenvergleichs zeigt eine Analyse des Betriebsergebnisses zunächst, dass die
betrieblichen Erträge im Spielbetrieb um insgesamt TEUR 3.325 bzw. 4,6% über dem Vorjahreswert
lagen. Für die Oper sind dabei kalkulatorische Mehrerlöse in Höhe von TEUR 3.496 (gegenüber dem
Vorjahr unverändert), für das Schauspiel TEUR 500 (gegenüber dem Vorjahr unverändert) und für den
Service TEUR 123 (gegenüber dem Vorjahr unverändert) in die Umsätze des Spielbetriebs eingerech-
net worden, sodass der Interimspielbetrieb wie im Vorjahr per Saldo mit TEUR 4.119 belastet wurde.
Infolge gestiegener Kartenverkaufserlöse (TEUR +400 bzw. +4,7%) stiegen die Gesamterlöse um
TEUR 437 bzw. 4,5%. Die Bestandsveränderung (TEUR +183) bei den zu Herstellungskosten bewerte-
ten unfertigen Produktionen erhöhte die betrieblichen Erträge gegenüber dem Vorjahr um weitere
TEUR 221. Insgesamt erhöhte sich dadurch die Eigenleistung der Bühnen in 2018/19 um TEUR 1.060
bzw. 8,8% gegenüber dem Vorjahr. Zusätzlich zum Anstieg der betrieblichen Erträge haben die erhöh-
ten Mittel aus dem städtischen Betriebskostenzuschuss für den Spielbetrieb (TEUR + 1.786 bzw.
+3,1%) und aus dem Landeszuschuss (TEUR +479 bzw. +24,3%) beigetragen.

Gegenüber dem Zuwachs an betrieblichen Erträgen erhöhten sich die betrieblichen Aufwendungen im
Vergleich zum Vorjahr überproportional um TEUR 4.740 bzw. 6,6%. Das Betriebsergebnis fiel infolge-
dessen mit TEUR 1.587 negativ aus (im Vorjahr TEUR -172) und verschlechterte sich im Periodenver-
gleich um TEUR 1.415 gegenüber 2017/18. Die in den verschiedenen betrieblichen Aufwandsberei-
chen eingetretenen Kostensteigerungen entfielen vor allem auf die Bereiche Materialaufwand
(TEUR 1.128 bzw. 7,1%), Personalaufwand (TEUR 3.636 bzw. 7,8%), die Verwaltungsaufwendungen
(TEUR 455 bzw. 12,4%) sowie übrige kleinere Kostenpositionen (TEUR 39 bzw. 24,9%). Kostenein-
sparungen konnten im Bereich der Gebäudebewirtschaftung (TEUR 274 bzw. 6,1%) sowie bei den
Kosten für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (TEUR 244 bzw. 14,8%) bewirkt werden.

Der Anstieg der Materialaufwendungen entfällt mit TEUR +119 bzw. +6,5% auf die Materialkosten der
Bühnenproduktionen. Die Kosten für die Opernbespielung durch das Gürzenich-Orchester nahmen
dabei geringfügig um TEUR 4 (-0,1%) ab. Eine deutliche Erhöhung stellte sich dagegen bei den Kos-
ten für sonstige bezogene Leistungen ein (TEUR +1.012 bzw. +15,4%) ein, die vor allem auf höhere
Aufwendungen für Gäste (TEUR +721 bzw. +24,3%) und Urheberrechte (TEUR +175,5 bzw.
+71,7%) entfielen.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 20

Mit rd. 66,4% (im Vorjahr 64,5%) bezogen auf die Summe der betrieblichen Erträge der Bühnen im
Spielbetrieb bilden die laufenden Personalkosten des Spielbetriebs unverändert den größten Auf-
wandsposten. Im Wirtschaftsjahr 2018/19 setzten sich diese Kosten wie folgt zusammen:

zıe zu
Vor .

TEUR

Löhne und Gehälter, Beamtenbezüge
soziale Abgaben

Aufwendungen für Altersversorgung
Aufwendungen für Unterstützung

Die Personalstatistik weist für die festangestellten Mitarbeiter*innen für das Wirtschaftsjahr 2018/19
folgende Daten aus:

Jahres- |Zum Vergleich
30.11.18] 28.2.19 | 31.5.19 | 31.8.19 | durch- | internes Budget
schnitt 2018/19

Besetzte Stellen
Beschäftigte nach TVöD
künstlerische Angestellte
Beamt*innen
Auszubildende
N 05h Vai 655 Era DB —
| _zum Vergleich Vorjahr | (698,57)] (705,97)| (701,72)| (0429| BB] 2 2 — |

Beschäftigte
Beschäftigte nach TVÖD
künstlerische Angestellte
Beamt*innen

Auszubildende

BE 7) BE EZ EZ NZ 797,00
zum Vergleich Vorjahr 755,00

Die Personalkosten des Spielbetriebs sind gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen (+7,8%). Hierbei
erhöhten sich die Kosten der festangestellten Mitarbeiter*innen mit einem Zuwachs von TEUR 2.432
bzw. 5,8% infolge von Tarifsteigerungen trotz eines um 2,1% verminderten Mitarbeiterbestandes. Die
Kosten für angestellte Gagenkräfte stiegen in der gleichen Zeit um TEUR 1.204 bzw. 29,0%.

! Aus dem Personalaufwand 2018/19 gemäß Gewinn- und Verlustrechnung (TEUR 50.211) entfallen Personal-
kosten in Höhe von TEUR 178 auf den Bereich des Interimspielbetriebs.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 21

Der Anstieg der Verwaltungsaufwendungen ist im Wesentlichen auf höhere Mietaufwendungen
(TEUR +225 bzw. +24,8%), Personalnebenkosten (TEUR +53 bzw. +12,3%) sowie sonstige Verwal-
tungskosten (TEUR +108 bzw. +4,6%) zurückzuführen, während im Bereich der Werbung und Öffent-
lichkeitsarbeit Kosteneinsparungen von TEUR 245 bzw. 14,8% realisiert werden konnten.

Das Investitionsergebnis ist - da der passive Sonderposten entsprechend den Abschreibungen auf die
in den Vorjahren bezuschussten bzw. von der Stadt zum 1.9.2000 übertragenen Anlagegüter kontinu-
ierlich ertragswirksam aufgelöst wird - vor allem mit den Abschreibungsbeträgen auf nicht bezu-
schusste Anlageinvestitionen belastet. Gegenüber dem Vorjahr entfielen Verluste aus Anlageabgängen
(TEUR -246 in 2017/18), sodass sich dieser Ergebnisbereich um TEUR 216 bzw. 18,2% verbessern
konnte.

Die im Spielbetrieb vereinnahmten Zinserträge aus kurzfristigen Termin- und Tagesgeldanlagen wur-
den von den Fremdkapitalzinsen im Rahmen des Finanzergebnisses um TEUR 52 überschritten. Dar-
über hinaus wurde das Finanzergebnis in 2018/19 in Höhe von TEUR 367 (im Vorjahr TEUR 406) mit
dem Aufzinsungsaufwand aus langfristigen Personalrückstellungen entsprechend den aktuellen han-
delsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften belastet.

Das in 2018/19 erneut positiv ausgefallene neutrale Ergebnis in Höhe von TEUR 63 (i.V. TEUR +112)
wurde im Bereich der neutralen Erträge (TEUR 153) vor allem von Erträgen aus der Auflösung von
nicht mehr benötigten bzw. bestehenden Rückstellungen und Verbindlichkeiten (rd. TEUR 149) beein-
flusst. Diesen standen neutrale Aufwendungen in Höhe von TEUR 90 gegenüber, die sich aus Forde-
rungsrisiken (TEUR 57), Steueraufwendungen für Vorjahre (TEUR 29) sowie sonstigen außerordentli-
chen Aufwendungen (TEUR 4) zusammensetzten.

Das Jahresergebnis des Betriebs der Interimspielstätten wurde erneut maßgeblich von den Mietauf-

wendungen für die Spielstätten bzw. der abgegrenzten Entschädigungszahlung für das Staatenhaus
(einschließlich Betriebskosten) in Höhe von insgesamt TEUR 5.711 geprägt. Diese entfallen auf die
Oper bzw. Kinderoper mit TEUR 2.440 (im Vorjahr TEUR 2.215), auf das Schauspiel mit TEUR 2.087
(im Vorjahr TEUR 2.220) und auf den Servicebereich mit TEUR 1.184 (im Vorjahr TEUR 1.183) und
stiegen damit um TEUR 93 bzw. 1,7% gegenüber dem Vorjahr an. Weitere Kostenanstiege im Bereich
des Interims waren vor allem bei den planmäßigen Abschreibungen (TEUR +419 bzw. +46,5%) und
den Kosten der Bewirtschaftung der Interimspielstätten (TEUR +40 bzw. +2,4%) zu verzeichnen. Die
gestiegenen planmäßigen Abschreibungen tragen dem Umstand weiterer Investitionen in den Interim-
spielstätten Rechnung.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 22

Der im städtischen Betriebskostenzuschuss enthaltene Anteil für den Interimspielbetrieb in Höhe von
TEUR 10.570 (im Vorjahr TEUR 11.000) reichte - zusammen mit den übrigen Erträgen von TEUR 246
(im Vorjahr TEUR 56) - unter Berücksichtigung der kalkulierten Einnahmeverluste für die Oper
(TEUR 3.496, wie im Vorjahr), das Schauspiel (TEUR 500, wie im Vorjahr) und den Service
(TEUR 123, wie im Vorjahr) nicht zur Deckung der Kosten (TEUR 7.349) aus, so dass sich ein Verlust
von TEUR 652 (im Vorjahr Gewinn TEUR 132) in diesem Bereich ergab. Eine im Wirtschaftsjahr
2015/16 gebildete zweckgebundene Rücklage könnte zum Ausgleich dieses Defizits herangezogen
werden.

Im Bereich der Sanierung stellte der Rat für 2018/19 keine laufenden Zuschussmittel zum Ausgleich
der sanierungsbedingten Kosten (Abschreibungen TEUR 1.081, Verwaltungskosten TEUR 171 und
sonstigen Kosten TEUR 57) zur Verfügung. Dies vor dem Hintergrund, dass im Vorjahr aus Überzah-
lungen dieser Zuschussmittel eine zweckgebundene Rücklage in Höhe von TEUR 9.636 dotiert wurde,
die in den nächsten Jahren zum Ausgleich der Kosten herangezogen werden soll. Für 2018/19 ergab
sich in diesem Betriebsbereich ein Defizit in Höhe von TEUR 1.316 (im Vorjahr TEUR -532).

Mit dem Jahresverlust von TEUR 4.884 weisen die Bühnen unter Einschluss des Verlustvortrags
(TEUR 249) nach den vom Rat bereits beschlossenen Entnahmen aus der zweckgebundenen Sanie-
rungsrücklage (TEUR 1.138) zum 31.8.2019 einen Bilanzverlust von TEUR 3.995 (zum 31.8.2018 Bi-
lanzverlust in Höhe von TEUR 249) aus. Im Rahmen der Beschlusslage zur Ergebnisverwendung könn-
te der Bilanzverlust durch Entnahmen aus zweckgebundenen Rücklagen in Höhe von insgesamt
TEUR 1.968 (TEUR 652 aus der Rücklage Interim, TEUR 1.316 aus der Rücklage Sanierung) reduziert
werden. Der verbleibende Restverlust müsste auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Budgetvergleich

Eine spartenbezogene Analyse des Ergebnisses 2018/19 in Form eines Soll-Ist-Vergleichs mit dem
vom Rat der Stadt Köln am 7.6.2018 beschlossenen Wirtschaftsplan 2018/19 zeigt das nachfolgende
Ergebnis. Dabei wird auch der Tanz wieder als gesonderte Sparte ausgewiesen.

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Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 26

Die von den Bühnen in 2018/19 im_Spielbetrieb erwirtschafteten betrieblichen Erträge lagen um
TEUR 2.223 bzw. 3,0% über den geplanten Ansätzen. Dies ist zum einen auf gestiegene sonstige Erlö-
se des Spielbetriebs (TEUR +362 bzw. +48,2%), eine weitere Bestandserhöhung angearbeiteter Pro-
duktionen (TEUR +133 bzw. 266,0%) sowie den Zuwachs bei den sonstigen betrieblichen Erträgen
(TEUR +217 bzw. +34,1%) zurückzuführen. Die Bestandserhöhung unfertiger Produktionen zum Bi-
lanzstichtag (TEUR +133) setzt sich dabei aus einer Bestandserhöhung von TEUR +789 der Oper so-
wie einer Bestandsminderung von TEUR 656 beim Schauspiel zusammen. Des Weiteren erhöhten sich
die betrieblichen Erträge allerdings auch als Folge der Zunahme des Landeszuschusses (TEUR +647
bzw. +35,8%) und schließlich des städtischen Betriebskostenzuschusses (TEUR +986 bzw. 1,7%).
Letzterer überstieg den budgetierten Ansatz in Höhe von TEUR 58.804 aufgrund zusätzlicher Zu-
schussbeträge zum Tarifausgleich 2018/19 (TEUR 936) und zum Wertausgleich für Zweitkarten
(TEUR 50). Insgesamt lagen damit die betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 964 bei der Oper, in
Höhe von TEUR 160 beim Tanz und in Höhe von TEUR 1.612 beim Service über den kalkulierten Erträ-
gen, während die betrieblichen Erträge des Schauspiels infolge des nicht eingerechneten Rückgangs
unfertiger Produktionen um TEUR 513 unter den budgetierten Erträgen lagen.

Da die betrieblichen Aufwendungen die Planansätze insgesamt um TEUR 4.539 bzw. 6,3% überschrit-
ten haben, fällt das von den Bühnen in 2018/19 erwirtschaftete Betriebsergebnis mit TEUR -1.587
insgesamt um TEUR 2.316 bzw. rd. 317,7% schlechter aus, als dies im Wirtschaftsplan (TEUR +729)
vorgesehen war. Die Kostensteigerungen sind dabei vor allem auf den Material- und Leistungsbezug
(TEUR +825 bzw. +5,1%), den Personalaufwand (TEUR +2.744 bzw. 5,8%), die Verwaltungskosten
(TEUR +635 bzw. 18,2%), die Kosten für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (TEUR +243 bzw.
+20,9%) sowie die übrigen betrieblichen Kosten (TEUR +196) zurückzuführen.

Die Kostensteigerungen bei den Materialaufwendungen entfielen mit TEUR 224 auf die reinen Material-
kosten für Bühnenproduktionen, mit TEUR 353 auf die Opernbespielung durch das Gürzenich-
Orchester sowie mit TEUR 247 auf die gegenüber der Planung höheren sonstigen bezogenen Leistun-
gen (insbesondere Kosten für Gastspiele von auswärts TEUR+166, Kosten der Personalbeschaffung
TEUR +133, Transportkosten TEUR +481 sowie sonstige diverse Leistungen TEUR +125). Die Kosten
für die Honorare der Gäste, für Tantiemen und GEMA-Gebühren und für sonstige künstlerische Leis-
tungen konnten dagegen im gleichen Zeitraum gegenüber den Planansätzen um rd. TEUR 274 bzw.
TEUR 101 bzw. TEUR 283 zurückgeführt werden. Der deutliche Anstieg der Personalaufwendungen
entfiel mit TEUR 1.066 auf die Löhne, Gehälter und Beamtenbezüge (+3,17%), mit TEUR 869 auf an-
gestellte Gagenkräfte (+21,8%) sowie mit TEUR 809 (+8,3%) auf Sozialabgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und Unterstützung. Enthalten waren in den Mehrkosten für die Mitarbeiter auch
die nicht budgetierten Tarifsteigerungen 2018/19 in Höhe von rd. TEUR 936. Im Bereich der Verwal-
tungsaufwendungen entfallen die den Plan übersteigenden Kosten im Wesentlichen auf zusätzliche

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 27

Mietaufwendungen (TEUR +338 bzw. +42,7%), Personalnebenkosten (TEUR 98 bzw. +25,8%) sowie
alle übrigen Verwaltungskosten (TEUR +199 bzw. +8,6%).

Spartenbezogen entfielen die betrieblichen Mehrkosten mit TEUR 1.435 auf die Oper, mit TEUR 1.074
auf das Schauspiel, mit TEUR 108 auf den Tanz und mit 1.922 auf den Service. Die von den einzelnen
Sparten erwirtschafteten Betriebsergebnisse lagen damit in 2018/19 per Saldo um TEUR -471 (Oper),
TEUR -1.587 (Schauspiel) und TEUR -310 (Service) unter dem jeweils geplanten Betriebsergebnis,
während der Tanz das budgetierte Betriebsergebnis um TEUR 52 überschreiten konnte.

Das Investitionsergebnis in Höhe von TEUR -972 fiel mit TEUR 61 - vor allem als Folge höherer plan-
mäßiger Abschreibungen — hinter dem Planergebnis zurück. Während das Finanzergebnis mit
TEUR -420 in etwa erwartungsgemäß (TEUR -432) ausfiel, war der Bereich des neutralen Ergebnisses
wie in jedem Jahr mangels Planbarkeit nur mit einem minimalen Gewinn (TEUR 47) in den Wirt-
schaftsplan eingeflossen. Die Ergebnisabweichung betrug hier TEUR +16.

Nach Umlage des Zwischenergebnisses für den Service entsprechend dem im Wirtschaftsplan vorgese-
henen Umlageschlüssel von 63,08% (Oper), 36,92% (Schauspiel) und 0,00% (Tanz) weisen die drei
Sparten für den Spielbetrieb 2018/19 für die Oper ein Defizit in Höhe von TEUR 728, für das Schau-
spiel ein Defizit von TEUR 2.233 und für den Tanz einen Gewinn von TEUR 45 aus. Die Oper hat sich
damit um TEUR 549 und das Schauspiel um TEUR 1.845 gegenüber dem budgetierten Spartenergebnis
verschlechtert, während der Tanz mit einem ausgeglichenen Ergebnis kalkuliert war. Insgesamt haben
die Bühnen damit mit ihrem Spielbetriebsergebnis von TEUR -2.916 ihren avisierten Planungsverlust
(TEUR 567) um TEUR 2.349 überschritten.

Im Bereich der Interimspielstätten wurden die geplanten Erträge um TEUR 1.105 bzw. 19,8% deutlich
überschritten, dies vor dem Hintergrund, dass sich der Betriebskostenzuschuss im Vorgriff um
TEUR 859 im Zusammenhang mit der Bewilligung von Zuschussmitteln für die Interimperiode 2019 bis
2022 erhöhte. Da sich im gleichen Zeitraum die budgetierten Kostenansätze um TEUR 1.757 bzw.
31,4% erhöhten, fiel das Ergebnis im Interimspielbetrieb um TEUR 652 hinter den ausgeglichenen
Planansatz zurück. Spartenbezogen entfiel das Defizit auf die Oper mit TEUR -879 und das Schauspiel
mit TEUR +227. Die Mehrkosten sind hier vor allem im Bereich der nicht gesondert kalkulierten Materi-
al- und Leistungsaufwendungen (TEUR +1.096), der planmäßigen Abschreibungen (TEUR +571 bzw.
+76,3%) und der Kosten der Bewirtschaftung der Interimspielstätten (TEUR +799 bzw. +85,6%) an-
gefallen. Insbesondere bei den Mieten und Pachten sowie den sonstigen Verwaltungsaufwendungen
konnten dagegen Einsparungen in Höhe von TEUR 781 (-12,0%) bzw. TEUR 179 (-44,4%) bewirkt
werden.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 28

Im Bereich der laufenden Kostenbelastungen im Zusammenhang mit der Sanierung des Offenbachplat-
zes wurde den Bühnen im Rahmen des Betriebskostenzuschusses 2018/19 im Hinblick auf die dafür im
Vorjahr gebildete zweckgebundene Gewinnrücklage kein Ausgleich der Kosten zugewiesen. Da die im
Geschäftsjahr 2018/19 tatsächlich angefallenen sanierungsbedingten Kosten sich auf TEUR 1.316 ku-
mulierten (vor allem planmäßige Abschreibungen 1.081, Verwaltungsaufwendungen TEUR 171, sonsti-
ge Kosten TEUR 64), fiel das Sanierungsergebnis entsprechend defizitär aus.

Bei der Gesamtbetrachtung der Ergebnisbestandteile des Spielbetriebs sowie des Ergebnisses aus dem
Betrieb der Interimspielstätten und der Sanierung haben die Bühnen damit — nach Umlage der Einzel-
ergebnisse des Servicebereichs auf Oper und Schauspiel - spartenbezogen in 2018/19 Defizite in Höhe
von TEUR 2.437 in der Oper, TEUR 2.492 im Schauspiel sowie einen Gewinn von TEUR 45 im Tanz
erwirtschaftet. In Summe entspricht dies dem ausgewiesenen Jahresverlust der Bühnen in Höhe von
TEUR 4.884.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 29

c) Vermögens- und Finanzlage

Die Vermögenslage der Bühnen stellt sich an den beiden Bilanzstichtagen zusammengefasst wie folgt
dar:

31.08.2019 31.08.2018
| _TEUR | % | TEUR | % | TEUR %

Vermögen

Anlagevermögen 393.513] 91,5] 357.241] 86,5 Br-

Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 5.665 1,3 5.665 14
 aNEn mon au wu PM pe
Vermögenswerte 399.178] _92,8 62.906] 87,9] +36.272

Vorräte
Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände
Flüssige Mittel / kurzfristige Wertpapiere

Kurzfristig gebundene Vermögenswerte

Rechnungsabgrenzungsposten

Stammkapital
Gewinnrücklagen 9.771 2,3 10.909
Bilanzverlust 3.995] _-0,9 249)

Eigenkapital sae| sl 1ozuol 20] -as8e
Sonderposten Investitionszuschüsse | 20.935| 49] _22.046| 5,31
Sonderposten | 20.935] 4,9] 22.046] 5,3]  -1.111|
Pensionsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Bankverbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten
Lang- und mittelfristiges Fremdkapital Pas] 0] Saal Sl 222353

Rückstellungen 4. ‚482 4.409) 11 +73
Bankverbindlichkeiten 12.203 28 12.483 3,0 -280
Übrige Verbindlichkeiten 14.464 3,4 12.887] 34] _+1.577

Kurzfristiges Fremdkapital 31.149 29.779 +1.370
Rechnungsabgrenzungsposten | 6605| 1,51 7.210] 1,7]  -sosl

Kapital insgesamt as0240| 100.) 412.877] 100,0) 17.369

Die Analyse der Vermögenslage ergibt auf den Stichtag 31.8.2019 eine Eigenkapitalquote! von 6,3%
(zum 31.8.2018 7,9%), einen Verschuldungsgrad? von 98,2% (zum 31.8.2018 90,3%) sowie einen
Anlagedeckungsgrad? von 6,9% (zum 31.8.2018 9,2%). Diese Bilanzstruktur stellt sich allerdings nur
dann ein, wenn der passive Sonderposten für Investitionszuschüsse zu Analysezwecken dem Eigenka-
pital zugerechnet wird. Bei isolierter Betrachtung des Eigenkapitals weisen die Bühnen unter Berück-
sichtigung des Jahresverlustes 2018/19 ein positives Eigenkapital in Höhe von TEUR 5.826 (im Vorjahr

1 Eigenkapital einschließlich Sonderposten / Vermögen
2 Rückstellungen + Verbindlichkeiten / Vermögen
3 Eigenkapital einschließlich Sonderposten / Anlagevermögen

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 30

TEUR +10.710) aus. Die Investitionsquote* lag im Wirtschaftsjahr 2018/19 bei 11,2% (im Vorjahr
11,7%).

Änderungen im Bestand der wichtigsten technischen Anlagen der Bühnen waren im Wirtschaftsjahr
2018/19 — nicht zuletzt aufgrund der laufenden Sanierungsmaßnahmen von Opern- und Schauspiel-
haus - nicht zu verzeichnen. Die in der Spielzeit 2018/19 in den Interimspielstätten genutzten Anlagen

und Geräte waren im Wesentlichen einsatzbereit und verfügbar.

An Mitteln des städtischen Haushalts standen den Bühnen im Wirtschaftsjahr 2018/19 über den Ergeb-
nisplan zunächst TEUR 68,565 zur Verfügung. Dieser Betrag erhöhte sich aufgrund zusätzlicher Zu-
schussbeträge zum Ausgleich von Tarifsteigerungen (TEUR 936) sowie Nachfinanzierungen des Inte-
rimspielbetriebs (TEUR 859) auf insgesamt TEUR 70.360. Diese städtischen Mittel wurden in voller
Höhe als Zuschuss zum (nicht vollständigen) Ausgleich des Betriebsverlustes im Spielbetrieb
(TEUR 62.706) und im Betrieb der Interimspielstätten (TEUR 11.222) verwendet.

Der Vergleich der liquiden Mittelbestände an den beiden Bilanzstichtagen 31.8.2018 und 31.8.2019
ergibt insgesamt eine Reduzierung des Finanzmittelfonds um TEUR 20.971, die aus folgenden Quellen
resultiert:

EEE = "= = ==
Jahresverlust

Planmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen (+)

Aufwendungen aus der Zuführung zum Sonderposten für Investitionszuschüsse (+)

Buchgewinne (-)/Buchverluste (+) aus dem Verkauf von Anlagevermögen

Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse (-)

‚Abnahme (-) / Zunahme (+) der Rückstellungen

Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, Leistungsforderungen und der sonstigen Aktiva

Zunahme (+) / Abnahme (-) der Leistungsverbindlichkeiten und der sonstigen Passiva

Zinsaufwendungen (+) / Zinserträge (-)

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

Einzahlungen aus Abgängen des Anlagevermögens (+)
Auszahungen für Investitionen in das Anlagevermögen (-)
Erhaltene Zinsen (+)

Cashflow aus Investitionstätigkeit

Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten (+) 39.708
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten (-) -18.791
Gezahlte Zinsen (-) a

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | ___20.:202| al __n2.seal

4 Investitionen / Buchwert Anlagevermögen zum Bilanzstichtag des Vorjahres

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 31

5. Vorläufige Prüfungsfeststellungen nach $ 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes im
Rahmen der Vorjahresprüfung (1.9.2017 — 31.8.2018)

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann & Partner AG, Dreieich, hat auf der Grundlage des
Auftrags der Betriebsleitung der Bühnen gemäß Beschluss des Betriebsausschusses vom 29.1.2019 mit
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss der Bühnen unter
Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 1.9.2017 bis 31.8.2018
geprüft. Der Prüfungsauftrag umfasste in entsprechender Anwendung des 8 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2
HGrG auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die Berichterstattung über
wirtschaftlich bedeutsame Sachverhalte. Im Zeitpunkt der Verfassung dieses Lageberichts war die Prü-
fung abgeschlossen und ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk zum 30.9.2019 erteilt.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung führte — wie in Vorjahren — zu Feststellun-
gen in Form einer von den Prüfern ausgesprochenen Empfehlung zur Erstellung eines Organisations-
handbuches. Diese konnte aufgrund der Vielzahl der zusätzlichen Aufgaben aus dem Sanierungsprojekt
Offenbachplatz und dem Interim personalbedingt auch im Wirtschaftsjahr 2018/19 noch nicht umge-
setzt werden, soll aber in 2019/20 durchgeführt werden.

II. VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DER BÜHNEN / RISIKEN DER KÜNFTIGEN
ENTWICKLUNG

1. Voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung der Bühnen

Unter Einschluss des im Geschäftsjahr 2018/19 erwirtschafteten Jahresverlustes in Höhe von
TEUR 4.884 weisen die Bühnen zum 31.8.2019 einen Bilanzverlust von TEUR 3.995 aus. Das Eigenka-
pital bleibt positiv und beträgt zum 31.8.2019 TEUR 5.826 (zum 31.8.2018 TEUR 10.710).

Im Rahmen der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der Bühnen stellte der Rat in seiner Sitzung am
21.5.2019 gemäß 8 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit $ 4 der Eigenbetriebsverordnung den
Wirtschaftsplan der Bühnen für das Wirtschaftsjahr 2019/20 mit folgenden Eckdaten fest:

Bühnen der Stadt Köln, Köln

Wi. 19/20 | Wj. 19/20
gesamt davon
Oper

Spielbetrieb der Bühnen
Umsatzerlöse

sonstige betr. Erträge (ohne Betriebskostenzuschuss Stadt )
Materialaufwendungen
Personalaufwendungen
sonstige betriebliche Aufwendungen
geplantes Betriebsergebnis

Erträge aus der Auflösung Sonderposten Invstitionszuschüsse
planmäßige Abschreibungen

geplantes Investitionsergebnis
geplantes Finanzergebnis

2

8
68.927
0
0

Übernahme anteiligen Verlust Tanz durch Service
Umlage Spartenergebnis

Betrieb Interi F
Umsatzerlöse
sonstige betr, Erträge (ohne Betriebskostenzuschuss Stadt )
Materialaufwendungen
Personalaufwendungen
‚Abschreibungen
sonstige betriebliche Aufwendungen

geplantes Betriebsergebnis
geplantes Finanzergebnis

55

I # 0
-9.764 -7.169)

Umlage Spartenergebnis 0 6
= Planergebnis Interimspielbetrieb Bühnen (vor BKZ) 6.488
Planergebnis Sanierungsmaßnahmen (vor BKZ dd

= Planergebnis Bühnen (vor BKZ)
darauf Betriebskostenzuschuss Stadt Köln für Spielbetrieb
darauf Betriebskostenzuschuss Stadt Köln für Interimspielst.
darauf Betriebskostenzuschuss Stadt Köln Sonderzuschüsse

larauf Betriebskostenzuschuss Stadt Köln für Sanieru

= Verlust 2019/2020 vor Verwendung Gewinnrücklagen
‚Auflösung zweckgebundene Sanierungsrücklage

geplantes Defizit 2019/2020

Anlage 4 / Seite 32

wj. 19/720
davon
Tanz
TEUR

wj. 19/20
davon
Schauspiel

Wi. 19/20
davon
Service

| 30] ol 1)
ol

Id)

3.674 1.079

a um

BaEF= ur BF
ER

Der gemäß Wirtschaftsplan 2019/20 verbleibende Verlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 33

Auf der Grundlage der Auswertungen der Finanzbuchhaltung für das laufende Wirtschaftsjahr 2019/20
verläuft die wirtschaftliche Entwicklung der Bühnen im Bereich des Spielbetriebs im Vergleich zur inter-
nen Ergebnisplanung bis Ende Februar 2020 (2. Quartal 2019/20) zunächst noch positiv: Das Planer-
gebnis als Zuschussbedarf im Spielbetrieb in Höhe von TEUR -33.582 wird vom Istergebnis
(TEUR -32.409) unterschritten. Das vorläufige Ergebnis des Spielbetriebs (unter Einschluss von Investi-
tions-, Finanz- und neutralem Ergebnis) liegt damit um rd. TEUR 1.173 bzw. 3,5% über Plan. Die
Überschreitung entfällt mit TEUR 904 auf die Oper, mit TEUR 129 auf das Schauspiel und mit
TEUR 140 auf den Tanz. Hierbei ist aber zu beachten, dass sich die Corona-Krise ab März 2020 (siehe
dazu unten) und die dadurch bedingte Einstellung des Proben- und Vorstellungsbetriebs erheblich so-
wohl erlös- als auch kostenmäßig und damit letztlich negativ auf das Jahresergebnis 2019/20 auswir-
ken wird.

Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisplanungen hängt die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Büh-
nen damit maßgeblich von den konkreten Ertragssituationen in der laufenden Spielzeit 2019/20 und
den Folgejahren sowie der weiteren Bezuschussung durch die Stadt in diesen Jahren ab. Bei einem
unverändert hohen Anteil der Personalkosten am Gesamtkostenvolumen der Bühnen wird — ohne Be-
rücksichtigung der Sondereinflüsse der Corona-Krise - von einem Mittelbedarf in einer Größenordnung
auszugehen sein, wie er sich im Wirtschaftsplan 2019/20 der Bühnen für dieses Wirtschaftsjahr und die
Folgejahre niedergeschlagen hat.

Entscheidend für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Bühnen werden dabei folgende Faktoren
sein:

e Ausgleich der Corona-bedingten Einnahmeausfälle für die Spielzeit 2019/20 und folgende
Spielzeiten;

e erfolgreiche Fortsetzung des neustrukturierten Bauablaufs im Rahmen des Sanierungsprojekts
der Bühnen am Offenbachplatz und Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen in dem geplan-
ten Zeitrahmen;

e Fortsetzung der bereits realisierten langfristigen Finanzierungsvereinbarungen zu den Investiti-
onen im Bereich der Sanierung im Rahmen der vom Rat erteilten Kreditermächtigungen;

e ständige Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Bühnen unter Beachtung der Ermächti-
gungen zur Kreditaufnahme;

e vollständiger Ausgleich der für die Folgejahre bis zur Wiedereröffnung der Bühnen anfallenden
Zusatzkosten für den fortzusetzenden Interimspielbetrieb;

e Realisierung des neuen Standorts der Bühnenwerkstätten und des geplanten Nutzungskon-
zepts,

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 34

In Abstimmung mit dem Betriebsausschuss und der Kämmerei bemüht sich die Betriebsleitung im Zeit-
punkt der Abfassung dieses Lageberichts unverändert um eine erfolgreiche Umsetzung dieser Punkte.

2. Entwicklung des Sanierungsprojekts Offenbachplatz und des Interimspielbetriebs

Generalsanierung

Infolge der Notwendigkeit einer Sanierung der Gebäude am Offenbachplatz hatte der Rat der Stadt
Köln am 1.3.2011 die Ergebnisse seiner diversen Prüfaufträge zur Kenntnis genommen und festge-
stellt, dass die Variante 6.0 der Machbarkeitsstudie einschließlich Kinderoper sowie Sanierung der
Opernterrassen mit Studiobühne mit geschätzten und zugleich limitierten Bruttogesamtbaukosten von
253 Mio. EUR die Planungsgrundlage bildet. Nachdem der Rat die Bühnen mit Beschluss vom
14.7.2011 mit der Planung, Ausschreibung und Durchführung der sogenannten vorgezogenen Maß-
nahmen innerhalb des Projekts und der Genehmigungsplanung für die Hauptmaßnahme beauftragt
hatte, erteilte er am 24.11.2011 den Baubeschluss und beauftragte die Bühnen auf der Grundlage der
Entwurfsplanung mit der Ausführung des Projekts „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz" ein-
schließlich Kinderoper und Sanierung der Opernterrassen mit Kleinem Haus (Baubeschluss). Dabei
sollten die limitierten Bruttobaukosten von EUR 253.000.000 für die Gesamtmaßnahme nicht über-
schritten werden.

Aufgrund von gegenüber der Planung deutlich umfangreicheren statischen Ertüchtigungen und Beton-
sanierungen, Problemen beim Spezialtiefbau, verlängerten Gerüststandzeiten, einer deutlichen Steige-
rung des Baupreisindex sowie bereits eingeleiteter Beschleunigungsmaßnahmen, musste der Rat am
12.5.2015 zunächst zur Kenntnis nehmen, dass sich das Sanierungsprojekt am Offenbachplatz voraus-
sichtlich um ca. 10% auf rund 278 Mio. EUR (ohne Bauzeitzinsen) gegenüber dem ursprünglichen
Baubeschluss verteuern würde. Der Rat bewilligte daraufhin die Sanierung in diesem verteuerten Um-
fang. Im Juli 2015 zeigte sich, dass eine Vielzahl an offenen Planungsthemen im Bereich der Haus-
technik zu Störungen und Ausführungskollisionen führte, die auch die Fertigstellung der restlichen
Planungs- und Fachplanungsbereiche behinderten. Bei der Bauausführung der technischen Gewerke
wurde sichtbar, dass insbesondere hinsichtlich der Koordination der Planungen zu den einzelnen Anla-
gengruppen untereinander Mängel in Form von Schnittstellenkollisionen bestanden. Des Weiteren
musste davon ausgegangen werden, dass die Defizite der Haustechnikplanung auch in die Werkstatt-
und Montageplanung der ausführenden Unternehmen für den Bereich der Technischen Ausrüstung
übertragen und in Teilen bereits mangelhaft ausgeführt worden waren, sodass ggf. Umbauten im Roh-
bau und der Abbruch neu gebauter Bereiche nötig werden könnten. Außerdem mussten Abweichungen
der Bauausführung von der genehmigten Planung sowie der Ausführungsplanung festgestellt werden.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 35

Daher mussten Bühnenleitung und Verwaltung am 23.7.2015 bekanntgeben, dass die Wiedereröffnung
im November 2015 nicht stattfinden konnte.

Am 10.9.2015 beschloss der Rat, dass die Bühnen zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit auf
der Baustelle Verpflichtungen eingehen durften, die das genehmigte Budget auf 287,8 Mio. EUR erhöh-
ten. Die Fertigstellung der Baumaßnahme sollte unter Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel zur Durch-
setzung möglicher Schadenersatzforderungen erfolgen. Die Bühnen Köln wurden außerdem verpflich-
tet, einen vorgelegten 11-Punkte-Plan detailliert auszuarbeiten, ggf. anzupassen und umzusetzen.

Nachdem das mit der Errichtung der Schlüsselgewerke Strom und Kältetechnik beauftragte Unterneh-
men insolvent wurde und sich die Bühnen auch von dem zunächst beauftragten Fachplaner getrennt
hatten, wurden die Planungs- und Bauleitungsleistungen der Technischen Ausrüstung von einem neu-
en Planungsbüro fortgeführt. In Ausführung des 11-Punkte-Plans wurde das gesamte Sanierungspro-
jekt neu strukturiert und es wurden auf Seiten des Bauherrn, der Projektleitung und der Projektsteue-
rung Verstärkungen eingesetzt. Zur Unterstützung des Projektmanagements wurden Sachverständige
mit der Feststellung von Leistungsständen und der Qualitätsverfolgung und baubetrieblichen Unter-
stützung während der Bauzeit beauftragt. Auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 15.3.2016
wurde die Stelle eines Technischen Betriebsleiters als 4. Mitglied der Betriebsleitung der Bühnen ge-
schaffen. Dieser wurde zum 1.5.2016 angestellt und bestellt und hat die vollumfängliche Wahrneh-
mung der Bauherrenaufgabe (Planung, Steuerung und Kontrolle der Sanierungsmaßnahme) übernom-
men. Er legt seither in detaillierten Monatsberichten weiterführende, konkretisierende Aussagen zu
Kosten und Terminen, zur Beauftragung der neuen Planer und Bauleiter und zu den Ergebnissen der
anstehenden Vertragsverhandlungen mit allen Projektbeteiligten vor. Des Weiteren ist er zusammen
mit dem Projektsteuerungsbüro mit einer Neuaufstellung der Planungs- und Objektüberwa-
chungsteams der Technischen Ausrüstung, der intensiven Mängelerfassung und Mängelbehebung so-
wie dem Aufbau eines Qualitätsmanagements befasst.

Nachdem der Rat in der Sitzung vom 15.3.2016 die Aufstockung des Baubudgets auf zunächst
347,8 Mio. EUR zur Wiederherstellung eines geordneten Bauablaufs beschlossen hatte, behielt er sich
vor, die Budgetfreigabe für künftig einzugehende Verpflichtungen im Rahmen etwa erforderlicher
Steuerungsmaßnahmen aufzuheben (Rückholrecht). Mit Ratsbeschluss vom 17.11.2016 wurde das
Budget nochmals auf 404 Mio. EUR aufgestockt. Der Rat nahm zur Kenntnis, dass sich die Geltendma-
chung von Ansprüchen gegen Baubeteiligte insbesondere wegen mangelhafter Leistungen und Ver-
zugs, die Inanspruchnahme der Baurisikoversicherung und die im Rahmen der Projektfinanzierung
günstige Zinsentwicklung positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung der Bühnen auswirken. Ansprüche
gegen Baubeteiligte wegen mangelhafter Leistungen etc. sollen durchgesetzt und Nachbesserungsan-

sprüche mit dem Ziel der Mängelbeseitigung realisiert werden.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 36

In einer Projektprognose, welche die Bühnen am 3.7.2017 auf einer Pressekonferenz vorstellten, wur-
de erneut bekräftigt, dass die Sanierung möglich und machbar sei, aber eine umfassende Neuplanung
der Haustechnik erfordere und in diesem Bereich auch ein erheblicher Rückbau wahrscheinlich sei,
Dabei wurde eine Schlüsselübergabe zu den dann fertiggestellten Gebäuden im 4. Quartal 2022 und
Gesamtkosten in Höhe von 545 Mio. EUR bzw. 570 Mio. EUR (einschließlich aller zu diesem Zeitpunkt
bekannten Risiken) in Aussicht gestellt.

Nachdem man im Juli 2018 eine Verlängerung der Entwurfsplanung und die Überprüfung der Zeit-/
Kosten-Prognose um drei Monate bis Mitte 2019 akzeptieren musste, ohne dass sich dadurch die Pro-
jektdauer insgesamt verlängern soll, schritt der Planungsprozess im Wirtschaftsjahr 2018/19 weiter

voran.

Auch die Arbeiten an der Theatertechnik wurden fortgesetzt, einzelne Komponenten von Schauspiel
und Oper konnten durch Sachverständige abgenommen werden. Für die Planung der Haustechnik
wurde am 31.5.2019 eine erweiterte Entwurfsplanung vorgelegt. Ebenfalls wurden rd. 30 Gespräche
zur zweiten Runde der Markterkundung abgeschlossen. Die Entwurfsplanung zur Haustechnik wies
einen erhöhten Nachbearbeitungsbedarf in qualitativer und quantitativer Hinsicht auf, die — trotz einer
bis zum 31.7.2019 gestellten Nachfrist — bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 2018/19 nicht abge-
schlossen werden konnte. Ungewiss ist derzeit ebenfalls noch, in welchem Umfang Schadenersatzan-
sprüche der Bühnen gegen einzelne (ehemalige) Auftragnehmer realisierbar sind bzw. vom Deckungs-
schutz einzelner Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungen umfasst sein werden.

Die zuvor angekündigte Vorlage zur Erweiterung des Verfügungsrahmens für die Bühnensanierung
wurde im August 2019 zur Ratsentscheidung vorgelegt. Danach belaufen sich die Fertigstellungskosten
nunmehr auf 554,1 Mio. bis 571 Mio. EUR bei Eintritt aller Risiken. Obwohl zu berücksichtigen ist, dass
sich Risiken realisieren können, soll im Weiteren von einem Zielwert der Baukosten in Höhe von 554,1
Mio. EUR ausgegangen werden. In den monatlichen Berichten zur Steuerung des Projektes wurde die
Termin- und Kostenprognose aus dem Juli 2017 zum 1.7.2019 auf die neuen Plandaten umgestellt. Die
Fortschreibung zeigt die Belastbarkeit der Prognoserechnung. Nach dem Monatsbericht Juli 2019 wur-
den im Sanierungsprojekt 341 Mio. EUR ausgegeben, Verpflichtungen wurden für 394 Mio. EUR einge-
gangen und die Baukosten wurden demnach mit 554 Mio. EUR kalkuliert.

Die Schlüsselübergabe an Oper und Schauspiel ist aktuell für das 2. Quartal 2023 vorgesehen.

Weiterhin auf positive Resonanz stößt die provisorische Spielstätte „Kleines Haus“ in den ehemaligen
Opernterrassen als „Außenspielstätte am Offenbachplatz“, deren Nutzung bis zum 31.12.2020 verlän-
gert wurde.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 37

Wegen Vorgängen von besonderer Bedeutung im Bereich der Sanierung nach dem Bilanzstichtag
31.8.2019 wird auf den Anhang, Abschnitt V, verwiesen.

Interimspielstätten

Nachdem der Rat in seiner Sitzung am 17.9.2015 die Nutzung und Herrichtung des Staatenhauses als
Hauptspielstätte der Oper beschlossen hatte, wurde die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses zur
Finanzierung der Interimskosten zunächst auf die Spielzeiten 2015/16 und 2016/17 mit einem Budget
von insgesamt 18,1 Mio. EUR begrenzt. In dieser Summe sind die Kosten für das Interim von Oper
(Staatenhaus), Schauspiel (Depot) und Bühnenservice enthalten. Auftretende Mehraufwendungen soll-
ten von den Bühnen im Rahmen der Wirtschaftsplanung kompensiert werden, da eine weitere Erhö-
hung des Betriebskostenzuschusses ausgeschlossen wurde. Die Interimszeit der Oper im Staatenhaus
sollte dabei zunächst ebenfalls bis zum 31.8.2017 so kurz wie möglich gehalten werden.

Vor dem Hintergrund der veränderten Situation der Sanierung hat der Rat in seiner Sitzung am
28.6.2016 einer weiteren Verlängerung des Bühneninterims bis zum 31.8.2019 zugestimmt. Für das
Depot ließ der Rat eine Mietvertragsverlängerung bis zum 31.12.2022 zu, für das Staatenhaus eine
Anschlussnutzung seitens der Oper und Kinderoper für die Spielzeiten 2017/18 und 2018/19. Der Rat
nahm darüber hinaus zur Kenntnis, dass der Anteil des weiteren Interimspielbetriebs am Betriebskos-
tenzuschuss der Bühnen in den Spielzeiten 2017/18 und 2018/19 insgesamt 16,45 Mio. EUR beträgt.
Für sog. Nachlaufkosten der längeren Anmietung des Depots und verschiedener übergreifender Berei-
che über den 31.8.2019 hinaus wurde ein weiterer Zuschussbedarf von 8,71 Mio. EUR für die Jahre
2019 bis 2022 eingeplant. Für ggf. erforderliche Ausgleichszahlungen an den ursprünglich vorgesehe-
nen und späteren Nutzer des Staatenhauses hat der Rat auf die Verfügbarkeit von Zuschussmitteln
gemäß Beschluss vom 22.10.2015 verwiesen.

Mit Vereinbarung vom 30.6.2016 wurde die Anmietung des Depots nunmehr bis zum 31.12.2022 mit
zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils zwei Jahre geregelt. Die angestrebte Absicht zur Verein-
barung eines langfristigen Anschlussmietverhältnisses bleibt davon unberührt. Die verlängerte Nutzung
des Staatenhauses als Interimspielstätte der Oper wurde durch Zustimmung des ursprünglich vorgese-
henen und späteren Nutzers ebenfalls für Spielzeiten nach dem 31.8.2017 vereinbart.

Da sich infolge der aktuellen Planung der Sanierungsmaßnahmen am Offenbachplatz das Interim bis in
die Spielzeit 2022/23 verlängern wird, beschloss der Rat am 22.11.2018 (3262/2018) auch eine Ver-
längerung des Interim-Spielbetriebs der Bühnen in den Spielzeiten 2019/20, 2020/21 und 2021/22
sowie bis Dezember 2022 zzgl. Nachlaufkosten. Oper und Kinderoper werden weiterhin das Staaten-
haus in Köln-Deutz bespielen, das Schauspiel wird den Spielbetrieb im Depot in Köln-Mülheim fortset-
zen. Als weiteren Anteil des Interims am Betriebskostenzuschuss der Bühnen wurden insgesamt 28,19

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 38

Mio. EUR bewilligt. Die Bühnen können in diesem Kostenrahmen entsprechend notwendige Verträge
abschließen. Das Interimcontrolling wird mit der Maßgabe einer weiterhin sparsamen Bewirtschaftung
des Interims fortgesetzt; der Betriebsausschuss der Bühnen ist regelmäßig auf Basis von Controlling-
Berichten zu informieren. Sollte die Inbetriebnahme und Wiedereröffnung des Ensembles am Offen-
bachplatz nicht zu Beginn der Spielzeit 2022/23 erfolgen können, wird die Betriebsleitung der Bühnen
beauftragt, dem Rat rechtzeitig ein Anschluss- und Überbrückungskonzept für den Zeitraum bis zum
Wiedereröffnungstermin vorzulegen.

Wegen Vorgängen von besonderer Bedeutung im Bereich der Interimspielstätten nach dem Bilanzstich-
tag 31.8.2019 wird auf den Anhang, Abschnitt V, verwiesen.

3. Investitionsplanung

Im Rahmen der kurzfristigen Investitionsplanung sind für das Wirtschaftsjahr 2019/20 von den Bühnen
folgende Investitionen vorgesehen:

Wirtschaftsplan
2019 20

Technische Anlagen und Maschinen
(Beleuchtung, Tonanlagen, Bühnentechnik)

EDV-Software / Hardware
Sanierung Offenbachplatz

75.684

I 1 76.344

Die Finanzierung der Investitionsvorhaben soll in Höhe von TEUR 660 über Aufwandsgegenwerte aus
planmäßigen Abschreibungen sowie in Höhe von TEUR 75.684 über Kreditaufnahmen abgedeckt wer-
den.

4. Sonstige Entwicklungen

Im Rahmen des von den Bühnen gemäß $ 10 Abs. 1 EigVO NRW vorgehaltenen Risikofrüherkennungs-
systems (RCM-System) liegt ein auf die speziellen Belange der Bühnen zugeschnittenes Handbuch zum
Risiko-/Chancenmanagement vor, die Verantwortlichen und deren Aufgaben zur Erfassung und Kom-
munikation der Risiken und Chancen sind bestimmt. Letztmals zum 31.12.2019 wurde eine nach exter-
nen, leistungswirtschaftlichen, finanzwirtschaftlichen und internen Risiken differenzierte Risikoinventur

mit qualitativer Bewertung durchgeführt und abgeschlossen. Für die einzelnen Risiken wurden - sofern

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 39

möglich — Frühindikatoren sowie Maßnahmen zur Risikovermeidung oder -reduzierung definiert. Aktuel-
le Werte, die es erlauben, Frühwarnsignale abzugeben, sind in den laufend erstellten Auswertungen
enthalten, die den Risiken zugeordnet sind. Die Pflege des Risiko-/ Chancenmangementsystems sowie
die Auswertung der Risikoinventur erfolgten mittels eines Excel-Tools. Die bereits laufend erzeugten
Auswertungen, wie z.B. Produktionsberichte, Kostenstellenberichte, Finanz- und Liquiditätsberichte,
können mit dem aktuellen Risikobericht zu einem zeitnahen, umfassenden Berichtswesen ausgebaut
werden. Mit der Einrichtung eines solchen Informationssystems soll dann sichergestellt sein, dass mög-
liche Risiken und Chancen an die jeweiligen Entscheidungsträger der Bühnen rechtzeitig kommuniziert
werden, um wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Fehlentwicklungen frühzeitig entge-
genwirken zu können.

Im Mai 2019 hat die Betriebsleitung der Bühnen die Firma actori, die in 2014 das Ergebnis einer Wirt-
schaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung vorgelegt hatte, nach Beschluss des Betriebsausschus-
ses vom 26.3.2019 (0672/2019) auf der Basis eines ausführlichen Leistungsverzeichnisses mit der
Fortschreibung dieser Untersuchung beauftragt.

Mit Ratsbeschluss vom 9.7.2019 wurde der städtische Zuschussbetrag für das interkommunale und
vom Land NRW mitfinanzierte Projekt „Stärkung des Tanzes — Unterstützung der Kompanie Richard
Siegal / Ballet of Difference“ auf jeweils TEUR 250 für die Spielzeiten 2019/20 und 2020/21 festge-
setzt. Die Finanzierung wurde mittels Umwidmung des im Wirtschaftsplan der Bühnen zunächst vorge-
sehenen aber nicht mehr benötigen Betriebskostenzuschussanteils für die Vorbereitung einer neuen
Schauspiel-Intendanz sichergestellt.

Vor dem Hintergrund des im Zeitpunkt der Abfassung dieses Lageberichts grassierenden Corona-Virus
hat die Betriebsleitung der Bühnen in enger Abstimmung mit der Stadt Köln zunächst am 12.3.2020
befristet bis zum 19.4.2020 und dann am 27.4.2020 beschlossen, alle zuvor vorgesehenen Vorstellun-
gen der laufenden Spielzeit 2019/20 abzusagen. Diese Maßnahme sowie die seitens der Stadt am
25.3.2020 erlassenen Regelungen zur Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise, die bis auf Weite-
res gelten sollen, werden auch die Planungen der Bühnen und deren erwartete Jahresergebnisse er-
heblich beeinträchtigen. Eine Aussage über konkrete Umfänge dieser Beeinträchtigungen ist zum jetzi-
gen Zeitpunkt nicht möglich.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 40

Wegen weiterer Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag 31.8.2019 als Folge der

Corona-Krise wird auf den Anhang, Abschnitt V, verwiesen.

Köln, den 30. Juni 2020

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Patrick Wasserbauer
ischer Betriebsleiter  Geschäftsführender Direktor

Stefan Bachmann
endant des Schauspiels

Anlage 5 - Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

11356 Zeichen

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Jahresabschluss 2018/19
Anlage 5
Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers

Anlage 5
Seite 1

Bühnen der Stadt Köln
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Bühnen der Stadt Köln
Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Bühnen der Stadt Köln — bestehend aus der Bilanz zum
31. August 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2018/19 sowie
dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - ge-
prüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschafts-
jahr vom 1. September 2018 bis zum 31. August 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften
der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i.V.m. den einschlägigen deut-
schen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigen-
betriebes zum 31. August 2019 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom
1. September 2018 bis zum 31. August 2019 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Bühnen. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jah-
resabschluss, entspricht den Vorschriften des $ 103 Abs. 1 GO NRW i. V. m. 8 289 HGB
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß $ 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.

Anlage 5
Seite 2

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung
mit 8 317 HGB und den Vorschriften der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung un-
ter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschrif-
ten und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerkes weitergehend be-
schrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung,
dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundla-
ge für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der
den Vorschriften der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägi-
gen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we-
sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bühnen vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um
die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsich-
tigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Bühnen zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-
ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Un-
ternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwort-
lich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ent-
gegenstehen.

Anlage 5
Seite 3

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Bühnen vermittelt sowie in allen wesentli-
chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Nordrhein-
Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesell-
schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwort-
lich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um
die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften
der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um aus-
reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellun-
gen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Bühnen ver-
mittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Nordrhein-
Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V.m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesell-
schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der
unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit $ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prü-
fung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus
Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn ver-
nünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage
dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von
Adressaten beeinflussen.

Anlage 5
Seite 4

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische

Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsich-
tigter — falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach-
weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu
dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist
bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au-
Rerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrun-
gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um-
ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Bühnen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre-
tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätig-
keit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsi-
cherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame
Zweifel an der Fähigkeit der Bühnen zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht,
sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresab-
schluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemes-
sen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolge-
rungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu füh-
ren, dass die Bühnen ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen können.

Anlage 5
Seite 5

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bühnen vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Geset-
zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Bühnen.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-
fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben
von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und be-
urteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annah-
men. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den
zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unver-
meidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Anga-
ben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Dreieich, 30. Juni 2020

Schüllermann und Partner AG

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GESELLSCHAFT Steuerberatungsgesellschaft

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Dipl.-Kfm. Harald Reinhart Dipl.-Kfm. Sascha Gönnheimer
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Anlage 1 - Bilanz

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Jahresabschluss 2018/19
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Anlage 2 - G&V

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Jahresabschluss 2018/19
Anlage 2
Gewinn- und Verlustrechnung

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12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.

Anlage 2

Bühnen der Stadt Köln, Köln
Gewinn- und Verlustrechnung
für das Wirtschaftsjahr 2018/19

Umsatzerlöse

Erhöhung/Verminderung des Bestands an

fertigen und unfertigen Erzeugnissen
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge

Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und

Betriebsstoffe und für bezogene Waren

b) Aufwendungen für bezogene
Leistungen

Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für
Unterstützung

Abschreibungen

a) auf immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Ergebnis nach Steuern

Sonstige Steuern
Jahresgewinn/-verlust

Gewinn-/ Verlustvortrag

Entnahmen aus Gewinnrücklagen
Einstellungen in Gewinnrücklagen
Bilanzgewinn/-verlust

2018/19 2017/18
EUR EUR

6.124.214,40 5.679.787,25
182.700,00 -37.500,00
1.798.400,00 1.635.400,00
75.167.695,60 73.659.940,21
83.273.010,00 80.937.627,46
-2.751.788,22 -2.540.166,04
-15.276.013,56 -14.390.916,98

-18.027.801,78 -16.931.083,02

-39.708.281,35 -36.881.274,06

-10.503.052,48 -9.703.780,96
-50.211.333,83 -46.585.055,02
-4.485.254,66 -3.895.152,07

-4.485.254,66 -3.895.152,07
-14.927.900,44 -15.151.235,58
71 8

126.125,01
-601.217,51

ann ON 1810,20

4.281,00

2... 820:092,21, ........2:004.429,06

-33.569,73 -28.270,64

-4.883.661,94 __-2.032.699,70

-249.455,85 11.418.798,21

1.138.025,17 0,00

0.00 ___-9.635.554,36

-3.995.092,62 -249.455,85

Ta  —

Anlage 7 - Ergebnisverwendungsvorschlag

1835 Zeichen

Bühnen der Stadt Köln Anlage 7    
 
 
VORSCHLAG  ÜBER  DIE  VERWENDUNG  DES  BILANZVERLUSTES 
FÜR  DAS  GESCHÄFTSJAHR VOM  1.9.2018  BIS ZUM  31.8.2019 
 
 
Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln schlä gt vor, sowohl die zweckgebundene 
Gewinnrücklage für die Sanierung der Bühnen Köln  in Höhe des sanierungsbedingten Fehlbetrags 
2018/2019 von EUR 1.316.021,92 als auch die zweckgebundene Gewinnrücklage für das Interim  in 
Höhe des Fehlbetrags 2018/2019 von EUR 651.918,65 z ugunsten des Bilanzverlustes aufzulösen. Die 
zweckgebundenen Gewinn-rücklagen entwickeln sich damit wie folgt:  
EUR 
Stand 31.8.2019 9.771.529,19 
Auflösung 
 - Rücklage für die Sanierung der Bühnen Köln -1.316 .021,92 
 - Rücklage für Interimspielbetrieb 2016/17 ff -651. 918,65 
-1.967.940,57 
7.803.588,62 
 
Unter Einschluss der Auflösung der zweckgebundenen Gewinnrücklagen für die Sanierung und den 
Interimspielbetrieb soll der Bilanzverlust des Geschäftsjahres vom 1.9.2018 bis z um 31.8.2019 wie 
folgt verwendet werden: 
 
EUR 
Bilanzverlust 31.8.2019 -3.995.092,62 
Auflösung zweckgebundene Gewinnrücklagen 1.967.940,5 7 
Vortrag auf neue Rechnung -2.027.152,05 
 
 
Das Eigenkapital der Bühnen zum 31.8.2019 stellt sich nach der Ergebnisverwendung wie folgt dar: 
 
 
EUR 
Gezeichnetes Kapital 50.000,00 
Gewinnrücklagen 
andere (zweckgebundene) Gewinnrücklagen 
 - Rücklage für Interimspielbetrieb 2016/17 ff. 622.081,35 
 - Rücklage für die Sanierung der Bühnen Köln 7.181.507,27 
7.803.588,62 
Bilanzverlust -2.027.152,05 
5.826.436,57 
 
 
Köln, den 03.09.2020 
 
__________________ _______________      ___________ _____  _________________ 
Dr. Birgit Meyer  Stefan Bachmann      Patrick Wass erbauer  Bernd Streitberger 
Intendantin der Oper Intendant des Schauspiels     Geschäftsführender Direktor  Technischer Betriebsle iter

Anlage 9 - Spartenbezogene Eigenkapitalentwicklung

6501 Zeichen

Anlage 9 
1/3 
Zusätzliche Anlage zum Jahresabschluss 2018/19 (Beschlussvorlage 3185/2020) 
 
 
Spartenbezogene Eigenkapitalentwicklung 
 
Im Wirtschaftsjahr 2018/19 haben die Bühnen einen J ahresverlust in Höhe von 4.883.661,94 € er- 
wirtschaftet, von dem nach Verrechnung mit dem Bila nzgewinn des Vorjahres in Höhe von 
888.569,32 € zum 31.08.2019 ein Bilanzverlust von 3 .995.092,62 € verbleibt. Der Anteil des Be- 
reichs Sanierung am Jahresverlust (-1.316.021,92 €) soll gemäß Verwendungsvorschlag durch eine 
anteilige Auflösung der bestehenden Sanierungsrückl age in gleicher Höhe ausgeglichen werden. 
Ebenso soll der Verlust aus dem Bereich Interim dur ch eine Auflösung der zweckgebundenen Ge- 
winnrücklage in Höhe von 651.918,65 € ausgeglichen werden. Es verbleibt ein Verlust von 
2.027.152,05 €, der auf neue Rechnung vorgetragen wird. 
 
Damit stellt sich das Eigenkapital der Bühnen in der Eröffnungsbilanz zur Spielzeit 2019/20 wie folgt 
dar: 
 
Gezeichnetes Kapital 
 
50 T€ 
Gewinnrücklagen (zweckgebunden) 
    Spielbetrieb  0 T€ 
   Interim  622 T€ 
   Sanierung 7.182 T€ 
    
7.804 T€ 
Verlustvortrag 
   Spielbetrieb   
 
      Oper   -2.996 T€ 
      Schauspiel   -1.073 T€ 
      Service   +150 T€ 
      Tanz   +376 T€ 
   -3.543 T€ 
   Interim   +1.352 T€ 
   Sanierung   +163 T€ 
   -2.028 T€ 
Eigenkapital 01.09.2019 
 
5.826 T€ 
 
 
Ausgleich des Bilanzergebnisses in Oper und Schauspiel über die Intendanzen 
 
Innerhalb der künstlerischen Budgets von Oper und S chauspiel können Umschichtungen zwischen 
den Spielzeiten vorgenommen werden: Einsparungen und Überschüsse ebenso wie Mehrausgaben 
und Mindereinnahmen können auf die nächste Spielzei t übertragen werden, ohne dass dies Aus- 
wirkungen auf die Höhe des Betriebskostenzuschusses  hat. Dieses Vorgehen ist in den Intendanz- 
verträgen vorgesehen. Die Intendanzen sind außerdem  vertraglich verpflichtet, Defizite innerhalb 
der jeweiligen Vertragslaufzeit zurückzuführen. Ziel ist es, dass die Spartenintendanz mit Abschluss 
der jeweiligen Ära ausgeglichen beendet wird. 
 
Aus der spartenbezogenen Eigenkapitalentwicklung zu m 01.09.2019 ergibt sich, dass die Oper bis 
zum Ende der Intendanz Meyer mit der Spielzeit 2021 /22 ein Defizit in Höhe von 2.996 T€ zurück- 
führen muss. Das Schauspiel muss bis zum Ende der I ntendanz Bachmann mit der Spielzeit 
2022/23 ein Defizit in Höhe von 1.073 T€ ausgleichen.  
 
Aus dem vorläufigen Jahresabschluss der Spielzeit 2 019/20 folgt, dass sich die Fehlbeträge zum 
31.08.2020 auf 1.287 T€ in der Oper bzw. 1.362 T€ i m Schauspiel belaufen. Die mittelfristige Fi-

2/3 
nanzplanung sieht das vertragsmäßige Erreichen der „schwarzen Null“ innerhalb der verbleibenden 
zwei bzw. drei Spielzeiten vor.  
 
Das zentrale Mittel beider Sparten zur Realisierung  der Einsparungen ist die Spielplangestaltung in 
den kommenden Spielzeiten. In der Oper werden wenig er Gastsänger*innen engagiert und Partien 
verstärkt aus den Reihen des Ensembles besetzt werd en. Das Schauspiel wird in den Spielzeiten 
2021/22 und 2022/23 sein Repertoire um jeweils vier  Neuproduktionen reduzieren. Dadurch verrin- 
gert sich ebenfalls die Anzahl der zu engagierenden Gastschauspieler*innen. 
 
Die geplante Rückführung der Fehlbeträge ist in der  Tabelle auf Seite 3 dargestellt. Die Umsetzung 
wird durch das Controlling eng begleitet. 
 
 
Verwendung von Mehreinnahmen im Tanz 
 
Der Tanz hat in der Spielzeit 2018/19 einen Gewinn in Höhe von 45 T€ erwirtschaftet. Nach Ver- 
rechnung mit dem Bilanzgewinn des Vorjahres ergibt sich ein Gewinnvortrag in Höhe von 376 T€. 
Wie bisher werden erzielte Mehreinnahmen weiterhin dem Budget des Tanzes gutgeschrieben und 
dürfen auch zukünftig für künstlerische Projekte des Tanzes eingesetzt werden.  
 
 
Rücklagen im Interim 
 
Die Bühnen verfügen über eine zweckgebundene Rückla ge für den Interimsspielbetrieb in Höhe 
von 1.274 T€. Diese stammt aus dem Überschuss aus d em ersten Ratsbeschluss zum Interim 
(0772/2011) für die Zeit 2010 bis 2015 über 40,31 M io. €, der mit dem Jahresabschluss für die 
Spielzeit 2014/15 (2161/2017) schlussgerechnet wurd e. Nach Ergebnisverwendung verbleibt eine 
Rücklage von 622 T€. 
 
Zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 1.352 T€ können die Bühnen somit auf eine Reser- 
ve im Bereich Interim von 1.974 T€ zurückgreifen. K ünftige Interimskosten können voraussichtlich 
um diesen Betrag entlastet werden. 
 
 
Fazit 
 
Im Bereich des Spielbetriebs wird die Rückführung d er Fehlbeträge in den Sparten Oper und 
Schauspiel mittels der Spielplangestaltung bis zum Ende der jeweiligen Intendanz erreicht werden. 
Dies ist in der Mittelfristigen Finanzplanung abgeb ildet und wird in der Umsetzung durch das Con- 
trolling eng begleitet.

Sparte
Stammkapital
GewinnrücklagenZweck: Sanierung
Zweck: Tanz
Zweck: Interim
Zweck: Betriebsmittel
frei
Bilanzergebnis Spielbetrieb
Oper
Schauspiel
Service
Tanz
Interim
Oper
Schauspiel
Service
Sanierung
Oper
Schauspiel
Service
Eigenkapital Bühnen
Rückführung der Fehlbeträge
Stand         
1.9.        
2013
Stand         
1.9.        
2014
Stand         
1.9.        
2015
Stand         
1.9.        
2016
Stand         
1.9.        
2017
Stand         
1.9.        
2018
Stand 
01.09.   
2019
2019/20
vorläufiger 
JA
vorläufiger 
Stand
31.08.2020
 WPl. 
2020/21
beschlossen
Wpl.
 2021/22*
Wpl.
 2022/23**
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR*** TEUR ***
+50 +50 +50 +50 +50 +50 +50
+2.047 +2.047 0 0 +9.635 +9.030 +8.498
0 0 0 0 0 0 0
0 0 0 +1.274 +1.274 +1.274 +1.274
+2.908 +2.908 0 0 0 0 0
+37 +37 0 0 0 0 0
+4.992 +4.992 0 +1.274 +10.909 +10.304 +9.772
-14.585 -9.947 +949 -1.242 -1.250 -2.268 -2.996 +1.709 -1.287 +828 +459 0
-1.171 +1.278 +1.179 +2.268 +1.819 +1.160 -1.073 -289 -1.362 -92 +727 +727
0 +150 +150 +150 +150 +150 +150 0 +150 0 0 0
0 +108 +264 +266 +287 +331 +376 +245 +621 -300 -321 0
-15.756 -8.411 +2.542 +1.442 +1.006 -627 -3.543 +1.665 -1.878 +436 +865 +727
+1.236 +1.800 +855 +714 +1.696 +1.732 +854
-2.090 -739 +419 +88 -476 -380 -154
0 0 0 0 0 0 0
-854 +1.061 +1.274 +802 +1.220 +1.352 +700
+5 +5 +5 +6.083 -377 -331 -825
+3 +3 +3 +3.560 -220 -193 -483
0 +155 +155 +155 +155 +155 +155
+8 +163 +163 +9.798 -442 -369 -1.153
-16.602 -7.187 +3.979 +12.042 +1.784 +356 -3.996
-11.560 -2.145 +4.029 +13.366 +12.743 +10.710 +5.826
* Ende Intendanz Fr. Dr. Meyer ** Ende Intendanz Hr. Bachmann *** (+) = Einsparung; (-) = zusätzliche Ausgabe
Spartenbezogene Entwicklung des Eigenkapitals seit 01.09.2013
 3/3

Beschlussvorlage Rat

16536 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer 
 3185/2020 
Freigabedatum 
16.04.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.08.2019 für die Bühnen der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln in Verbin-
dung mit § 26 Abs.  1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (EigVO 
NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2019 sowie den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 
01.09.2018 bis 31.08.2019 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 30.06.2020 von 
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann AG für die Bühnen der Stadt Köln fest. 
 
2. Im Wirtschaftsjahr 2018/19 haben die Bühnen einen Jahresverlust in Höhe von  4.883.661,94 € 
erwirtschaftet, von dem nach Verrechnung mit dem Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 
888.569,32 € (ergibt sich aus dem Verlustvortrag vom 31.8.2018 in Höhe von 249.455,85 € unter 
Einschluss der zusätzlichen Gewinnanteile von 605.822,46 € gemäß Ratsbeschlusses 1770/2019 
vom 26.03.2020 zur Feststellung des Jahresabschlusses 31.08.2017 und von 532.202,71 € ge-
mäß Ratsbeschlusses 3915/2019 vom 14.05.2020 zur Feststellung des Jahresabschlusses 
31.08.2018) zum 31.08.2019 ein Bilanzverlust von 3.995.092,62 € verbleibt. Dieser soll um eine 
weitere anteilige Auflösung der bestehenden Sanierungsrücklage (1.316.021,92 €) zum Ausgleich 
des Sanierungsverlustes 2018/19 sowie durch eine anteilige Auflösung der zweckgebundenen 
Gewinnrücklage für das Interim in Höhe des Fehlbetrages von 651.918,55 € vermindert und wie 
folgt verwendet werden: 
 
vorläufiger Bilanzverlust 31.08.2019 - 3.995.092,62 € 
Auflösung zweckgebundene Rücklage Sanierung 
  
1.316.021,92 € 
Auflösung zweckgebundene Rücklage Interim   651.918,55 € 
Vortrag auf neue Rechnung 
 
-2.027.152,05 € 
 
3. Damit stellt sich das Eigenkapital der Bühnen nach Ergebnisverwendung wie folgt dar: 
 
Gezeichnetes Kapital 
 
50.000,00 € 
Gewinnrücklagen (zweckgebunden) 
    Spielbetrieb  
  
0,00 € 
   Interim  
  
622.081,35 € 
   Sanierung 
  
7.181.507,27 € 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 27.04.2021 
Finanzausschuss 03.05.2021 
Rat 06.05.2021

2 
    
7.803.588,62 € 
Verlustvortrag 
  
-2.027.152,05 € 
Eigenkapital 31.08.2019 
 
5.826.436,57 € 
 
 
 
4. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 
 
5. Dem Betriebsausschuss wird (gem. § 4 EigVO NRW) Entlastung erteilt.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

4 
Begründung 
 
MANAGEMENT SUMMARY ZUM JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT 2018/19 DER 
BÜHNEN: 
 
I. Übersicht 
 
Das Wirtschaftsjahr 2018/19 endet mit einem Jahresfehlbetrag von 4.883,7 T€, der sich aus den büh-
nenbetrieblichen Bereichen wie folgt ableitet: 
 
Spielbetrieb 
  
-2.915,7 T€ 
Interim 
 
      -651,9 T€ 
Sanierung 
  
-1.316,1 T€ 
Jahresfehlbetrag 2018/19 -4.883,7 T€ 
 
 
Unter Einschluss der Ergebnisverwendung entwickeln sich Eigenkapital und zweckgebundene Ge-
winnrücklagen der Bühnen im Wirtschaftsjahr 2018/19 wie folgt: 
 
   
      
  
  Jahres- Ergebnisver- Stand 
  
Vortrag fehlbetrag wendung  31.08.2019 
  
  2018/19 2018/19   
Gezeichnetes Kapital 
 
     50,0 T€         0,0 T€         0,0 T€       50,0 T€ 
Gewinnrücklagen  
        Spielbetrieb  
 
        0,0 T€         0,0 T€         0,0 T€         0,0 T€ 
   Interim  
 
 1.274,0 T€         0,0 T€    -651.9 T€     622,1 T€ 
   Sanierung 
 
 8.497,6 T€         0,0 T€ -1.316,1 T€  7.181,5 T€ 
  
 9.771,6 T€         0,0 T€ -1.968,0 T€  7.803,6 T€ 
Bilanzgewinn/-verlust 
 
    888,5 T€ -4.883,7 T€  1.968,0 T€ -2.027,2 T€ 
Eigenkapital 
 
10.710,1 T€ -4.883,7 T€         0,0 T€  5.826,4 T€ 
 
 
II. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 
 
1. Die Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 
 Die Bücher sind ordnungsgemäß geführt. 
 Die Buchungen sind ordnungsgemäß belegt und sachlich richtig. 
 Das eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist angemessen. 
 Es erfolgten keine Beanstandungen. 
 
2. Der Jahresabschluss 
 Die Bilanz und die Gewinn - und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung 
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. 
 Das handelsrechtliche Gliederungsschema für die Bilanz und die GuV (Gesamtkostenverfah-
ren) wurde unverändert angewandt. 
 Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet. 
 Die Angaben im Anhang sind vollständig und ordnungsgemäß. 
 
3. Der Lagebericht 
 Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften. 
 Die Darstellung im Lagebericht ist zutreffend. 
 Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. 
 Wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt.

5 
 
4. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 
 Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgen unter der Annahme der Unternehmens-
fortführung und sind an handelsrechtlichen Bestimmungen ausgerichtet. 
 
5. Gesamtaussage 
 Der Jahresabschluss 2018/19 der Bühnen vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung. 
 
 
III. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 
 
Im Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen 
Verhältnisse nach § 53 HGrG wurde in den vergangenen Jahren im Fragenkreis 2 a) von den Wirt-
schaftsprüfern empfohlen, ein laufend zu aktualisierendes Organisationshandbuch, aus dem sowohl 
die Aufbau- als auch die Ablauforganisation ersichtlich sein soll, zu erstellen. 
 
Diese Empfehlung wurde von den Bühnen im Frühjahr 2020 durch Einführung einer zentralen Daten-
ablage umgesetzt. Dieses passwortgeschützte Intranet ist unter www.backstage.koeln zu erreichen. 
Es werden damit u.a. die zentralen Unterlagen der Ablauforganisation des Betriebes für alle Mitarbei-
ter*innen online zur Verfügung gestellt und regelmäßig aktualisiert. Eine weitergehende Empfehlung 
wurde daher von den Wirtschaftsprüfern nicht mehr ausgesprochen. 
 
 
IV. Erläuterungen zu den Teilbereichen  
 
Bezogen auf die bühnenbetrieblichen Teilbereiche Spielbetrieb, Interim und Sanierung stellt sich das 
Jahresergebnis 2018/19 gegenüber dem Wirtschaftsplan 2018/19 wie folgt dar: 
 
   
            
   
Wirtschafts- Jahresergebnis Abweichung 
   
plan 2018/19 2018/19     
Spielbetrieb 
       
 
Betriebsergebnis -58.075,8 T€ -61.377,2 T€ -3.301,4 T€ 
 
Investitionsergebnis -911,4 T€ -972,3 T€ -60,9 T€ 
 
Finanzergebnis -431,8 T€ -419,8 T€ 12,0 T€ 
 
Neutrales Ergebnis 47,5 T€ 63,6 T€ 16,1 T€ 
   
-59.371,5 T€ -62.705,7 T€ -3.334,2 T€ 
Interim 
 
-9.710,7 T€ -10.362,6 T€ -651,9 T€ 
Sanierung 
 
0,0 T€ -1.316,1 T€ -1.316,1 T€ 
Ergebnis Bühnen vor BKZ -69.082,2 T€ -74.384,4 T€ -5.302,2 T€ 
         Betriebskostenzuschuss 
      
 
Spielbetrieb 58.804,1 T€ 59.790,0 T€ 985,9 T€ 
 
Interim 
 
9.710,7 T€ 9.710,7 T€ 0,0 T€ 
 
Sanierung 
 
0,0 T€ 0,0 T€ 0,0 T€ 
   
68.514,8 T€ 69.500,7 T€ 985,9 T€ 
Jahresergebnis 2018/19 -567,4 T€ -4.883,7 T€ -4.316,3 T€ 
         
 
Die Betriebsleitung macht zur Entwicklung der einzelnen Teilbereiche folgende Angaben:

6 
1. Teilbereich Spielbetrieb in der Spielzeit 2018/19 
 
Obwohl die Bühnen die Eigenleistung (Erträge ohne Betriebskostenzuschüsse) gegenüber dem Plan 
um 590 T€ verbessern konnten, resultiert aus dem Spielbetrieb der Bühnen ein Defizit in Höhe von 
2.916 T€. Damit fällt das Defizit um 2.349 T€ höher aus als i m Plan (567 T€) vorgesehen. Der IV. 
Quartalsbericht bzw. vorläufige Jahresabschluss mit Stand Oktober 2019 (Vorlagen -Nummer 
3872/2019) wies an dieser Stelle bereits eine Planabweichung von -1.839,8 T€ aus.  
 
Die Kostensteigerungen sind im Wesentlichen auf den Materialaufwand (-825 T€), den Personalauf-
wand (-2.744 T€), die Verwaltungsaufwendungen (-635 T€), die Kosten für Werbung und Öffentlich-
keitsarbeit (-243 T€) sowie die übrigen betrieblichen Kosten (-196 T€) zurückzuführen. Der Anteil der 
Mehrkosten im Personalaufwand, der sich aus den nicht budgetierten Tarifsteigerungen ergibt, wird 
durch einen zusätzlichen Zuschussbeitrag zum Tarifausgleich (936 T€) im Rahmen des städtischen 
BKZ ausgeglichen. 
 
Ein detailliertes Bild ergibt sich aus der Spartenbetrachtung: 
 
a) Oper 
 
Die Oper Köln ist, wie sich auch in der Saison 2018/19 zeigte, eine international vernetzte Institu-
tion. Das zeigte sich unter anderem in Koproduktionen mit dem Teatro Real Madrid („Street Sce-
ne“ von Kurt Weill; Kölner Erstaufführung) und dem T heater an der Wien („La scuola de‘ gelosi“ 
von Antonio Salieri). Die Produktionen „Hoffmanns Erzählungen für Kinder“, „La Grande -
Duchesse de Gérolstein“ sowie die Uraufführung „Je suis Jacques“ in den Räumlichkeiten der 
Oper am Offenbachplatz waren ein ent scheidender Beitrag der Oper Köln zum ‚Offenbach -Jahr 
2019‘. Darüber hinaus fanden weitere bedeutende Kölner Erstaufführungen wie „Mare nostrum“ 
von Mauricio Kagel und „Rusalka“ von Antonin Dvorak statt. 
 
Die Auslastung verbesserte sich gegenüber dem Vorja hr um 7 Prozentpunkte auf insgesamt 85 
%. 
 
Die teils sehr aufwendigen Inszenierungen waren mit deutlich höheren Produktionskosten ver-
bunden als ursprünglich kalkuliert. So fielen höhere Kosten an für 
- reine Materialkosten für Bühnenproduktionen (-72 T€) 
- das Gürzenich-Orchester (-353 T€), davon Sonderhonorare für Musiker (-157 T€), 
- Personalkosten für Gäste (-770 T€). 
 
Der um 248 T€ gegenüber dem Plan erhöhte Materialaufwand für sonstige bezogene Leistungen 
resultiert aus bereits erfolgten Vorleistungen für Produktionen der Spielzeit 2019/20. Diese außer-
gewöhnlich hohen Vorlaufkosten fielen an für die Koproduktionen „Barkouf“ als deutsche Erstauf-
führung im Rahmen des Offenbach-Jahres mit der Opéra national du Rhin Strasbourg, für „Il Tro-
vatore“ als Übernahme einer Produktion des La Monnaie Brüssel sowie für „Miranda“ in Zusam-
menarbeit mit der Opéra Comique Paris. 
 
Ein weiterer Aspekt sind höhere Kosten für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (-146 T€). 
 
Für die Oper zeigt sich ein Ergebnis von -728 T€, was einer Planabweichung von -549 T€ ent-
spricht.  
 
b) Schauspiel 
 
Das Schauspiel konnte die Auslastungsquote um 3 Prozentpunkte auf 76,7 % verbessern.  
 
Die viel beachteten Produktionen „Schnee Weiss“, „Tyll“ und „Ein grüner Junge“ verursachten al-
lerdings deutlich höhere Kosten als geplant. Dies hatte zur Folge, dass der Aufwand mit dem 
Budget des Wirtschaftsplans nicht gedeckt werden konnte. Es kam u. a. zu folgenden Defiziten: 
- reine Materialkosten für Bühnenproduktionen (-287 T€), 
- Personalkosten für Gäste (-99 T€)

7 
 
Wie in der Oper fielen auch im Schauspiel höhere Aufwendungen für Werbung und Öffentlich-
keitsarbeit (-122 T€) an. 
 
Auf der Ertragsseite konnten außerdem Zuschüsse und Spenden in Höhe von 86 T€ nicht rea li-
siert werden. 
 
Das Spartenergebnis des Schauspiels beträgt -2.233 T€ und weicht folglich um -1.845 T€ vom 
Wirtschaftsplan ab. Damit hat sich das Ergebnis gegenüber dem vorläufigen Jahresabschluss, der 
eine Planabweichung von -855,6 T€ auswies, nochmals verschlechtert. Die Ursachen liegen zum 
einen in nachträglichen Buchungen im Materialaufwand (-180 T€) sowie in der Bestandsminde-
rung unfertiger Produktionen (-656 T€) und den höheren Abschreibungen ( -236 T€), die erst im 
Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ermittelt werden und sich negativ auf das Ergebnis auswir-
ken. 
 
c) Tanz 
 
Der Tanz knüpft auch in 2018/19 mit seinen hochkarätigen internationalen Gastspielen an die Er-
folgsgeschichte der vergangenen Jahre an und konnte seine Auslastungsquote auf 98,7% ver-
bessern.  
 
Der Tanz war mit einem ausgeglichenen Ergebnis kalkuliert und konnte einen Gewinn in Höhe 
von 45 T€ erzielen. 
 
d) Service 
 
Die Tätigkeit der Sparten Oper, Schauspiel und Tanz wirken sich unmittelbar auf den Service aus. 
So führen kostenintensive Inszenierungen, Erstaufführungen und Neuproduktionen in der Regel 
auch zu einer Aufwandserhöhung im Service. Dies betrifft insbesondere die Personalkosten und 
die damit verbundenen Aufwendungen für Sozialabgaben und Altersversorgung. Beispielhaft sind 
hier die Abteilungen Kostüm, Bühnenbild und Vorderhaus zu nennen. 
 
Eine zusätzliche Erhöhung der Personalkosten ergibt sich aus dem Ausbildungsbetrieb: Die Büh-
nen legen hohen Wert auf die eigene Ausbildung von Nachwuchskräften. Deshalb wurde in der 
Spielzeit 2018/19 23 jungen Menschen, statt der ursprünglich geplanten 18, die Ausbildung er-
möglicht.  
 
Insgesamt führte dies zu einer Überschreitung des Personalbudgets in Höhe von 1.210 T€. 
 
Hinzu kommen unter anderem höhere Transportkosten z. B. für das Bühnenbild (63 T€ ) sowie 
höhere Mieten (284 T€) und andere höhere Verwaltungsaufwendungen (299 T€).  
 
Im Vergleich zum vorläufigen Jahresabschluss ergibt sich für den Service eine Verschlechterung 
um -878,2 T€. Davon resultiert ein Betrag von 643 T€ aus Rückstellungen und Verwaltungskos-
tenerstattungen: Im Service werden regelmäßig Rückstellungen gebildet, deren Höhe erst im 
Rahmen der Abschlussarbeiten ermittelt wird, und die sich negativ auf das Ergebnis auswirken. 
Hinzu kommt die nachträgliche Buchung von Verwaltungskostenerstattungen an die Kernverwal-
tung der Stadt Köln, die den Bühnen aufgrund der abweichenden Geschäftsjahre mit zeitlicher 
Verzögerung in Rechnung gestellt werden und deshalb im vorläufigen Jahresabschluss noch nicht 
berücksichtigt werden können. Darüber hinaus fielen Zinsen in Höhe von -390 T€ an. 
 
 
2. Teilbereich Interim in der Spielzeit 2018/19 
 
Mit Vorlage Nr. 2092/2016 beschloss der Rat der Stadt Köln das Interim III der Bühnen bis einschließ-
lich der Spielzeit 2018/19. Dem folgte mit Vorlage Nr. 3262/2018 ein Beschluss zum Interim IV für die 
Jahre 2019 bis 2022. Die Bühnen haben somit Planungssicherheit und können sich voll und ganz auf 
die Umsetzung ihrer Spielpläne konzentrieren. Aktuell arbeitet die Betriebsleitung der Bühnen Köln

8 
bereits an einer Forts chreibung des Interims („Interim V“) bis zum Einzug in das sanierte Haus am 
Offenbachplatz. 
 
Der Teilbereich Interim steuert zum Jahresergebnis einen negativen Betrag in Höhe von -651,9 T€ 
bei. Dies ist vor allem auf einen deutlichen Kostenanstieg bei den planmäßigen Abschreibungen zu-
rückzuführen. Die höheren Abschreibungen tragen dem Umstand weiterer Investitionen in den Inte-
rimsspielstätten Rechnung.  
 
Dieser Fehlbetrag (651,9 T€) wird durch eine Entnahme aus der zweckgebundenen Gewinnrücklage 
für das Interim in gleicher Höhe ausgeglichen. 
 
 
3. Teilbereich Sanierung in der Spielzeit 2018/19 
 
Im Bereich der Sanierung weisen die Bühnen einen Fehlbetrag in Höhe von 1.316,1 T€ aus, der vor-
rangig aus Abschreibungsbeträgen für bereits in Betrieb genommene Anlagegüter resultiert. Mit dem 
Rechtsträger (Beteiligungsverwaltung innerhalb der Kämmerei) ist vereinbart, dass dieser Fehlbetrag 
wieder durch die Inanspruchnahme der zweckgebundenen Sanierungsrücklage ausgeglichen wird. 
 
 
V. Eigenkapitalentwicklung zum 31.08.2019 
 
Unter Einschluss des im Geschäftsjahr 2018/19 erwirtschafteten Jahresverlustes in Höhe von 4.884 
T€ weisen die Bühnen zum 31.08.2019 einen Bilanzverlust von 3.995 T€ aus. Das Eigenkapital bleibt 
positiv und beträgt zum 31.08.2019 5.826 T€. 
 
 
VI. Ausblick auf das Ergebnis der Spielzeit 2019/20 
 
Mit Vorlage Nr. 3333/2020 haben die Bühnen dem Betriebsausschuss am 26.01.2021 den IV. Quar-
talsbericht bzw. vorläufigen Jahresabschluss für die Spielzeit 2019/20 vorgelegt. Die Bühnen können 
auf eine künstlerisch und wirtschaftlich erfolgreiche 1. Hälfte der Spielzeit 2019/20 zurückblicken. Die 
Auswirkungen der frühzeitigen Beendigung der Spielzeit durch die Corona -Pandemie sind im IV. 
Quartalsbericht nicht vollständig berücksichtigt und werden derzeit im Rahmen der Jahresabschluss-
arbeiten ermittelt.  
 
Im Interimsspielbetrieb stellen sich die Planungen als solide und belastbar dar, sodass weiterhin von 
der Einhaltung der zur Verfügung gestellten Budgets ausgegangen werden kann. 
 
Im Bereich der Sanierung werden die Bühnen weiterhin Fehlbeträge durch die Auflösung der zweck-
gebundenen Rücklage ausgleichen bis diese Rücklage aufgebraucht ist. Erst danach ist eine Erhö-
hung des Betriebskostenzuschusses in diesem Zusammenhang erforderlich. 
 
 
Anlagen

Anlage 6 - Eigenkapitalentwicklung

805 Zeichen

BÜHNEN KÖLN

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SPIEL a7 BÜHNEN KÖLN

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Jahresabschluss 2018/19
Anlage 6
Spartenbezogene Eigenkapitalentwicklung

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1820°9+ 4ado
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Anlage 3 - Anhang

40469 Zeichen

BÜHNEN KÖLN

OPER/ \KÖLN SPIEL“ tanz BÜHNEN KÖLN

KÖLN SANIER

Jahresabschluss 2018/19
Anlage 3
Anhang

sc |

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 1

JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR
1. SEPTEMBER 2018 BIS 31. AUGUST 2019

ANHANG

Der Jahresabschluss der Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 1.9.2018 - 31.8.2019 wurde nach
den für Eigenbetriebe geltenden Bestimmungen der 88 21 - 24 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO
NRW) in der Fassung vom 16.11.2004, zuletzt geändert am 8.7.2016 mit Wirkung ab 16.7.2016, sowie in
sinngemäßer Anwendung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zum Jahresabschluss
im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung von $ 263 HGB und der ergän-
zenden Vorschriften der Betriebssatzung aufgestellt. Dies schließt die Beachtung der Grundsätze ord-

nungsmäßiger Buchführung ein.
I. _BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränder-
ten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bilanz wurde nach teilweiser Verwendung
des Jahresergebnisses (8 268 Abs. 1 HGB) aufgestellt.

Im Jahresabschluss zum 31.8.2019 wurden die zum 1.9.2000 auf die Bühnen übertragenen Anlagegüter
zu fortgeführten Zeitwerten und die in den Folgejahren angeschafften Anlagegüter zu fortgeführten An-
schaffungskosten bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Wertminderung wurde durch planmäßige lineare
Abschreibungen Rechnung getragen, wobei die Nutzungsdauern bzw. Restnutzungsdauern auf der
Grundlage einschlägiger Abschreibungstabellen geschätzt wurden. Die Nutzungsdauer der immateriellen
Anlagegüter beträgt 2 bis 5 Jahre. Die Nutzungsdauer der Betriebsbauten und Grundstückseinrichtungen
beträgt 4 bis 40 Jahre, der Maschinen und maschinellen Anlagen 1,67 bis 50 Jahre und der Betriebs- und
Geschäftsausstattung 2 bis 20 Jahre. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR
250,00 und EUR 1.000,00 werden in einen Sammelposten eingestellt, der im Jahr des Zugangs sowie in
den vier folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils !/s gewinnmindernd aufgelöst wird. In die Herstellungs-
kosten der Anlagen im Bau werden die auf den Herstellungszeitraum entfallenden Zinsen für Fremdkapi-

tal, das zur Finanzierung der Herstellung verwendet wurde, einbezogen.

Der unter den Sachanlagen ausgewiesene Bilanzposten „geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau“
enthält im Wesentlichen die zu Herstellungskosten bewerteten Baukosten einschließlich der aktivierten
Bauzeitzinsen im Zusammenhang mit der Sanierung der Oper und des Schauspielhauses. Auch ein Teilbe-
trag der für das ursprünglich geplante Projekt (Sanierung der Oper und Neubau des Schauspielhauses)

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 2

zuvor verauslagten Wettbewerbs- und Planungskosten ist mit seinen Herstellungskosten in dem Anlage-
posten Anlagen im Bau enthalten.

Bei den Vorräten wurden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Einstandspreisen angesetzt. Die als unfer-
tige Leistungen ausgewiesenen Schauspiel- und Musiktheaterproduktionen bzw. Neuinszenierungen, für
die bereits Kosten vor dem Bilanzstichtag angefallen sind, wurden mit den Herstellungskosten bewertet.
Dabei wurden analog $ 255 Abs. 2 Satz 2 HGB die den Produktionen direkt zurechenbaren Sachkosten
sowie Personalkosten für die Mitarbeiter*innen der Produktionskostenstellen, die Gastkünstler*innen, den
Opernchor und das eigene Sängerensemble in die Herstellungskosten eingerechnet. In die Herstellungs-
kosten wurden auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Abschrei-

bungen des für die Produktionen eingesetzten Anlagevermögens einbezogen.

Die zum 31.8.2019 ausgewiesenen Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden
Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den
sonstigen Vermögensgegenständen wurden für erkennbare Einzelrisiken angemessene Wertberichtigun-
gen aktivisch abgesetzt.

Das Stammkapital wurde zu dem in der Betriebssatzung festgelegten Nennwert angesetzt.

Der passive Sonderposten für Investitionszuschüsse bzw. zweckgebundene Spenden zur Beschaffung von
Anlagevermögen wurde in Höhe des Betrages angesetzt, der den (ggf. anteiligen) Restwerten der bezu-
schussten Anlagegüter entspricht.

Gemäß einer Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den Bühnen haben die Bühnen für Beamt*innen,
die vor dem 1.9.2000 in den Ruhestand getreten sind, die nach dem Beamtenversorgungsgesetz (Be-
amtVG) vorgesehenen Versorgungsleistungen vollständig zu übernehmen. Für Beamt*innen, die am
1.9.2000 noch aktiv waren, werden die Bühnen mit Versorgungsleistungen entsprechend dem auf sie
entfallenden Dienstzeitenanteil belastet. Für diese ungewissen Verbindlichkeiten wurden Pensionsrück-
stellungen gebildet. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte gemäß 8 22 Abs. 3 EigVO NRW
nach 8 37 Abs, 1 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) zum Teilwert unter Zugrun-
delegung eines festen Rechnungszinsfußes von 5 % und unter Anwendung der neuen Richttafeln 2018G
von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Erwartbare Änderungen der künftigen Personalkosten waren bei der Bewer-
tung der Pensionsverpflichtungen nicht zu berücksichtigen. Die Wertansätze wurden durch versiche-
rungsmathematische Gutachten belegt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
in angemessener Höhe und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwen-
digen Erfüllungsbetrags analog $ 253 Abs. 1 HGB passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr (Rückstellungen für Dienstjubiläen und Altersteilzeitverpflichtungen, Rückbaukosten

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 3

sowie Entschädigungszahlungen) wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjah-

re verwendet, wie sie von der deutschen Bundesbank monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Bei den langfristigen Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen erfolgte die Bewertung entsprechend der
Bewertung der Pensionsrückstellungen zum Teilwert unter Zugrundelegung eines festen Rechnungszins-
fußes von 5 % auf der Grundlage des durchschnittlichen Beihilfeaufwandes der letzten fünf Jahre. Alle
Wertansätze der Beihilfe-, Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen wurden durch versicherungsma-
thematische Gutachten belegt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Anlagevermögen

Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2018/19 ist dem nachfol-
genden Anlagennachweis zu entnehmen:

Bühnen der Stadt Köln, Köln

Posten des Anlagevermögens

‚Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte

Sachanlagen
Grundstücke mit Betriebsbauten
Maschinen und maschinelle Anlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau

Posten des Anlagevermögens

‚Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte

ISachanlagen
Grundstücke mit Betriebsbauten
Maschinen und maschinelle Anlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau

Posten des Anlagevermögens

Immaterielle Vernögensgegenstände
entgeltlich erworbene Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte

Sachanlagen
Grundstücke mit Betriebsbauten
Maschinen und maschinelle Anlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau

Anlage 3 / Seite 4

‚Anschaffungs- und Herstellungskosten

31.8.2018 * Umbuchung 31.8.2019

[Eur | EUR | EUR | EUR | EUR |
877.868,01 92.716,10 BAER 970.584,11

43.634.910,59 i 0,00| 43.638.009,20
1.209.667,96| 11.265.659,87
72.650,93] 24.770.230,09)

331.680.267,70 .260.163,2: -1.282.318,89
408.648.929,35|___40.683.459,86 18.698,87) 0,00]
409.526.797,36| __40.776.175,96 120807 |  o,ol

Abschreibungen
31.8.2018 gang Umbuchung
| EUR |

[Eur |
709.426,01 67.650,10 BAER 771.076,11

19.945.854,59 „169, 21.115.146,20
5.051.553,18 „218. 6.270.126,87
16.447.388,83 18,477.128,09

10.131.768,34 0,00 0,00 0,00| __10.131.768,34
51.576.5645)]| 4.417.046) oo] 0,00] 55.994.169,50

52.285.990,95] 4.485.254,66) 0,00 0,00) 56.771.245,61

Restbuchwerte | Restbuchwerte Durch- Durch-
schnittlicher schnittlicher
‚Abschr.satz ? | Restbuchwert ?

193.508,00)

22.522.863,00
4.995.533,00
6.293.102,00

359.508.022,84
393.319.520,84| _357.072.364,41
393.513.028,84]| 357.240.806,41)

1 Bezüglich der Aussagekraft des Anlagennachweises ist darauf hinzuweisen, dass die am 1.9.2000 von der Stadt übernommenen
Anlagegüter (mit Ausnahme der Grundstücke) mit ihren ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und den bis zum
1.9.2000 aufgelaufenen Abschreibungen (unterstellter Zeitwert) in den Anlagennachweis aufgenommen wurden.

2 Zugang Abschreibungen x 100 / Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 31.8.2019

3 Restbuchwerte am 31.8.2019 x 100 / Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 31.8.2019

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 5

Die Zugänge (einschließlich Umbuchungen) bei den immateriellen Vermögensgegenständen entfallen auf
das Software Modul SAP-MM (TEUR 37) sowie diverse Anwendersoftware (TEUR 56). Die Anlagenzugän-
ge und Umbuchungen im Bereich der Maschinen und maschinellen Anlagen betreffen umfangreiche Ge-
bäudeeinrichtungen und Umbaumaßnahmen in den Interimspielstätten Staatenhaus (TEUR 606) und
Depot (TEUR 576) sowie in weiteren Gebäuden (TEUR 226). Im Bereich der Betriebs- und Geschäftsaus-
stattung bezieht sich der Zugang (einschließlich der Umbuchungen) auf folgende Anlagegruppen:

Anlagegruppe

Beleuchtungsanlagen
Tonanlagen
Effektgeräte

sonstige Anlagen
Werkstatteinrichtungen

Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau haben sich im Wirtschaftsjahr 2018/19 wie folgt entwi-
ckelt:

Anschaffungs-/ außerplanm. Buchwert Umbuchung / Stand
Herstellungs- ‚Abschreibg. 1.9.2018 Abgang 31.8.2019
kosten jahren
I EUR | EUR | EUR | EUR |

in
| __ EUR |
156300 om Luna

1.946.329,31| _ -346.054,02) 127.457,65

geleistete Anzahlungen
Anlagen im Bau

Sanlerung Oper /
Neubau Schauspielhaus
(verworfene Variante)

10.361.268,34| 10.131.768,34 0,00 0,00 229.500,00

Sanierung Oper /
Schauspielhaus

319.269.105,80
7.513,67

250.318,31
-7.513,67

37.746.039,70

Schallschutzvorhang

Umbau Depot
wg. Verlängerung Interim

Umbau Staatenhaus
wg. Verlängerung Interim

Umbau Staatenhaus
Chorsaal

Mietereinbauten
Bühnenwerkstätten

Orchesterpodest
Medieninfrastruktur

-532.967,57

-446.186,25 420.377,03

275.100,88|

329.733.938,39| _10.131.768,34| 319.602.170,05| _-954.585,74| 39.132.705,59| _357.780.289,90
0] 331.680.267,70| 10.131.768,34| 321.548.499,36| -1.300.639,76| 39.260.163,24| 359.508.022,84

0,00) 0,00 10.225,21 10.225,21)

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 6

2. Vorräte

Der Aktivposten Vorräte setzt sich wie folgt zusammen:

31.8.2019

Material für Produktionen
Programmhefte, Plakate, Werbemittel
Betriebsstoffe

Büromaterial

Angearbeitete Produktionen Musiktheater

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe EEE"
‚Angearbeitete Produktionen Schauspiel

TEUR
282
61
47
5
395
2.666)
1.379
Angearbeitete Produktionen Tanztheater 0
Unfertige Leistungen | a0]

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen folgende Posten:

Forderungen Abonnementkund*innen /
Cardkund*innen

Forderungen Vorverkaufsstellen

Übrige

31.8.2019

./. Einzelwertberichtigungen

Die Forderungen gegen die Stadt Köln enthalten zum einen die auf den 31.8.2019 fortgeschriebene Rest-
forderung aus der Ausgliederung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 1.9.2000 (TEUR 4.376)
einschließlich des Anspruchs auf Ausgleich der bis zum 1.9.2002 aufgelaufenen Verluste (TEUR 1.289).
Die Stadt hat einen Ausgleich dieses Gesamtbetrages von TEUR 5.665 ohne Zinsverluste frühestens ab

dem Haushaltsjahr 2011 zugesagt. Bis zur Aufstellung dieses Anhangs wurden insoweit noch keine Zah-
lungen von der Stadt geleistet.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 7

Des Weiteren umfasst der Bilanzposten laufende Verrechnungen zwischen den Bühnen und verschiede-
nen städtischen Dienststellen:

TEUR

Restforderung aus der Ausgliederung zum 1.9.2000
Stand 1.9.2018
6.671
10
2

Tilgung 2018/19
Stand 31.8.2019
laufende Forderungen gegen
Kämmerei
Steueramt
‚Amt für Soziales und Senioren

abzüglich laufende Verbindlichkeiten gegenüber

Gebäudewirtschaft

Personalamt

Berufsfeuerwehr

Amt für Verkehrsmanagement
Rechts- und Versicherungsamt
Amt für Informationsverarbeitung
Zentrale Dienste

Zentrales Vergabeamt

Amt für Denkmalschutz

‚Amt für Schulentwicklung
Bauaufsicht

Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:

anteiliger Landeszuschuss

Vorschüsse/Arbeitgeberdarlehen sowie sonstige
Forderungen gegen Mitarbeiter*innen

debitorische Kreditoren

Forderungen Scheckkartenzahler*innen
Forderungen aus Projektzuschüssen

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 8

4.  Liquide Mittel

Am Bilanzstichtag 31.8.2019 verfügten die Bühnen über folgende liquide Mittel:

31.8.2019

Hauptkasse

im Umlauf befindliches Geld
Handkasse

Wechselgeld

Sparkasse KölnBonn
(Konten mit Zins-/Saldenkompensation)
laufendes Konto 1
laufendes Konto 2
abzgl.:
laufendes Ausgabenkonto Sanierung

HSH Nordbank
Festgeldkonto 1
Festgeldkonto 2

5. (Aktiver) Rechnungsabgrenzungsposten

Folgende für das Wirtschaftsjahr 2019/20 vorausbezahlte Aufwendungen wurden per 31.8.2019 als aktive
Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt:

31.8.2019

Abgaben, Gebühren, Beiträge
Beamtenbezüge

Mieten

Versicherungsbeiträge
Werbeaufwendungen
Übrige

Bühnen der Stadt Köln, Köln

6. Eigenkapital

Anlage 3 / Seite 9

Die Entwicklung des Eigenkapitals der Bühnen stellte sich im Wirtschaftsjahr 2018/19 wie folgt dar:

Saldovortrag
31.8.2018

Vom Rat der Stadt Köln laut
Satzung zur Verfügung ge-
stelltes Stammkapital

Gewinnrücklagen
- andere Gewinnrücklagen -

Bilanzverlust

Stand
31.8.2019

Jahres-
ergebnis
2018/19

Gewinn-
rücklagen

Auflösung

0

Die Auflösung der Gewinnrücklagen erfolgte im Vorfeld der Ratsbeschlüsse vom 14.5.2020 zum Ausgleich
von Sanierungsverlusten in den Wirtschaftsjahren 2016/17 (TEUR 606) und 2017/18 (TEUR 532).

7. Sonderposten

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse entwickelte sich im Wirtschaftsjahr 2018/19 wie folgt:

Sonderposten für Investitionszu-
schüsse der Stadt Köln

aus Übertragung des Anlage-
vermögens zum 1.9.2000

für die Anschaffung von

31.8.2018 | 2018/19 | 31.8.2019

TEUR

21.162 1.078 20.084
sonstigem Anlagevermögen 884 33 851

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 10

8. Rückstellungen

Die Rückstellungen entwickelten sich im Wirtschaftsjahr 2018/19 wie folgt:

Inanspruch- Auf- / Ab-
Stand nahme Auflösung Zuführung zinsung Stand
31.8.2018 2018/19 2018/19 2018/19 2018/19 31.8.2019

TEUR TEUR
1.

Pensionsrückstellungen
Aktive hl 8 681
Ausgeschiedene 17 386
Versorgungsempfänger*innen

Steuerrückstellungen

Sonstige Rückstellungen
Personalverpflichtungen
Prozessrisiken
Kosten Erstellung und Prüfung
des Jahresabschlusses

ausstehende Leistungs-
abrechnungen
Entschädigungen
Übrige

Zum 31.8.2019 bestanden Pensionsverpflichtungen gegenüber 16 Aktiven, 13 Ausgeschiedenen und 17

Versorgungsempfänger*innen.

9. _Verbindlichkeiten

Die Fristigkeiten bzw. Besicherungen der Verbindlichkeiten zum 31.8.2019 ergeben sich aus folgender
Übersicht:
davon mit einer Restlaufzeit

Gesant- bis zu mehr mehr davon
Bilanzposten betrag einemJahr als 1 Jahr als 5 Jahre besichert

[| ER | EUR | EUR | EUR |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 75.968.027,46| 12.203.040,68

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 7.349.667,39| 7.349.667,39

Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben 1.596.642,46 1.596.642,46

Sonstige Verbindlichkeiten 19

295.110.799,19
380.025.136,50

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 11

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten umfassen — nach Saldierung der zins- und saldenkom-
pensationsfähigen Bankverbindlichkeiten mit den Bankguthaben (vgl. Abschn. II.4) — Termingeldaufnah-
men in Höhe von TEUR 8.150 (zu Zinssätzen von 0,90% und Laufzeiten bis zum 30.9.2019), vier langfris-
tige Darlehen (TEUR 67.792) sowie Zinsverpflichtungen bzw. Verbindlichkeiten aus Verwahrentgelten
zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 26. Die vereinbarten Darlehen beziehen sich auf die langfristigen
Finanzierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Bühnensanierung und weisen folgende Konditionen

Darlehensgeber

Europäische Investitionsbank
KfW-Bank - Programm 218
KfW-Bank - Programm 223
NRW Bank

I Inulam] IT ö35I ON

Die Kreditaufnahmen bewegen sich im Rahmen der Ermächtigung, die der Betriebsleitung im Wirt-

auf:

Be
senen | Pia | 8.19

schaftsplan 2018/19 zur Kreditaufnahme im Rahmen der Sanierung erteilt wurde.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus
Bauleistungen im Zusammenhang mit der Sanierung. Strittige Leistungsverpflichtungen sind in Höhe von
TEUR 1.534 in diesem Posten enthalten.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben handelt es sich um Verbindlichkeiten aus laufender
Verrechnung gegenüber dem Gürzenich-Orchester Köln.

Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen folgende Posten:

Schuldscheindarlehen
noch nicht eingelöste Ticketgutscheine

Verbindlichkeiten gegenüber Gagenkräften
und Mitarbeiter*innen

31.8.2018

Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt
Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern
Übrige

| sau

Sr
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 12

Die von dem ursprünglichen Darlehensgeber an verschiedene Versicherungen abgetretenen Schuld-
scheindarlehen betreffen ebenfalls die langfristigen Finanzierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der

Bühnensanierung und weisen folgende Konditionen auf:

Darlehensgeber betrag 31.8.19 p.a.

[_TEUR | TEUR |inJahren| in% | inJahren |

HUK-COBURG-Krankenversicherung AG 40
ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G. 40
ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G. 40
HALLESCHE Krankenversicherung a.G. 40
HALLESCHE Krankenversicherung a.G. 40
Pro bAV Pensionskasse AG 40
Pro bAV Pensionskasse AG 40
Deutsche Ärzteversicherung AG 40
AXA Krankenversicherung AG 40
AXA Lebensversicherung AG 40
AXA Lebensversicherung AG 40
ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G. 40
HALLESCHE Krankenversicherung a.G. 40
Debeka Lebensversicherungsverein a.G. 40
Debeka Lebensversicherungsverein a.G. 40
Debeka Lebensversicherungsverein a.G. 40 40

I mon mm |D3 I D3 |

Auch diese Kreditaufnahmen bewegen sich im Rahmen der Ermächtigung, die der Betriebsleitung im
Wirtschaftsplan 2018/19 zur Kreditaufnahme im Rahmen der Sanierung erteilt wurde.

10. (Passiver) Rechnungsabgrenzungsposten

Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten wurden folgende für bestimmte Zeiträume vorvereinnahmte
Erträge abgegrenzt:

31.8.2019
[ _TEUR |

Erträge aus Kartenverkäufen / Abonnements für die Spielzeit 2019/20
Betriebskostenzuschuss September 2019

ausgegebene und noch nicht eingelöste Umtauschscheine / Gutscheine
Projektzuschuss Stiftung Mercator GmbH

Sponsoringerträge (Gaffel)

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 13

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Umsatzerlöse setzen sich danach wie folgt zusammen:

Erlöse Kartenverkauf aus

Eigenveranstaltungen
Einzelverkauf
Abonnements
Theatercard
Besucherorganisationen

Gastspiele von auswärts auf Beteiligung
Erlösberichtigungen

Erlöse Kartenverkauf aus Fremdveran-
staltungen, Gastspielen, Co-Produktionen

de Erlöse Spielbetrieb
Erlö

Den Erlösen aus Kartenverkäufen im Rahmen von Eigenveranstaltungen liegen im Vergleich zum Vorjahr
folgende Leistungsdaten zugrunde:

Veran- Besu- | Veran- | Besu- Ian Veran- | Besu- | eröse |
stal- cher stal- cher stal- cher
tungen tungen tungen

Oper

Staatenhaus 164 96.635] 3.280 -4| +22.502 +66
Kinderoper ” 7.047 34 +18
Außenspielstätte am Offenbachpl. 749 16 +4

Schauspiel

Depot i 747 +12.292
120 197 +2.619)
27 2 -86

= ”

4.828 132 3.314 78
7. Fr ii; 4.537 nz
945

Ba re Tr +11

sonstige Veranst/abgrenzung | | | ;‚ | || of of 47
I sea 203072 a0 727] 213.785] #550] 4] +50.187] 158]

Staatenhaus
Depot i
Depot 2

+15

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 14

Die Kartenpreise für die Oper bzw. das Schauspiel fielen in 2018/19 im Vergleich zum Vorjahr unverän-

dert aus:

2018/19 I Vonjahr 00001 Veränderung

Preis- | Preis- | Preis- | Preis- | Preis- | Preis- | Preis- | Preis- | Preis- | Preis- | Preis- | Preis-

au ai gruppe Br gruppe | gruppe nr u. u gruppe a
La il II II

Platzgruppe 1 * 42,00| 53,00) 61,00 42,00| 53,00] 61,00] 69,00
Platzgruppe 7 ? 12,00| 12,00] 12,00] 12, a 12,00| 12,00) 12,00] 12,00 +0, 00] +0, = +0, 00] +0 Ya
Preis- | Preis- | Preis- Preis- | Preis-
gruppe | gruppe | gruppe gruppe | gruppe
V VI VII V VI

| EUR | EUR | EUR |

15001; 1800
12,00) 15,00) 16,00 +0,00] +0,00] +0,00

eur er or

12, m 15.00 16, -

Platzgruppe 1!
Platzgruppe 7 ?

2018/2019 Vorjahr Veränderung
nu
gruppe | gruppe | gruppe gruppe | gruppe | gruppe gruppe | gruppe | gruppe
I u II I I Im I I II
| EUR | EUR | EUR | |_ EUR | EUR | EUR |
Platzgruppe 5 ? 10,00) 12,00] 15,00 10,00] 12,00] 15,00 +0,00) +0,00] +0,00)

1 Teuerste Platzgruppe
2 Preiswerteste Platzgruppe

Der Gewinn- und Verlustrechnungsposten Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen erfasst die

erfolgswirksame Veränderung des Bilanzpostens „Unfertige Leistungen“ zu den beiden Bilanzstichtagen.

Im Rahmen des Postens Andere aktivierte Eigenleistungen werden die Kosten bühneneigener Mitarbeiter
erfolgswirksam abgegrenzt, soweit diese auf Leistungen im Zusammenhang mit den Herstellungsmaß-
nahmen der Sanierung entfallen.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 15

Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen folgende Posten:

Erträge Kartenverkäufe zur Weiterleitung
an gemeinnützige Organisationen
Zuschüsse, Kostenerstattungen, Spenden
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln
laufender Zuschuss
Wertausgleich Freikarten
Ausgleich Tariferhöhung 2018
Nachfinanzierungen Interim/Werkstätten
Landeszuschuss NRW
Personalkostenzuschüsse
Investitionskostenzuschüsse
sonstige Kosten- / Projektzuschüsse
Kostenerstattungen
Erträge aus Anlagenabgängen
Erträge aus der Auflösung von Einzelwert-
berichtigungen auf Forderungen
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens
für Investitionszuschüsse
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten
für nicht eingelöste Gutscheine
Erträge Versicherungsentschädigungen
Erträge abzugsfähige Vorsteuer
Übrige 6

1 80 19

2018/19 Veränderung

TEUR_| TEUR

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 16

Der Materialaufwand entfällt auf folgende Posten:

a a a
Material für Bühnenproduktionen 2.626 2.414
Orchester- / Notenmaterial 126 126 [)
Hilfs- und Betriebsstoffe 2.752 2.540| +212
Betriebskostenerstattung an das
Gürzenich-Orchester Köln
bezogene Leistungen selbstständiger Künstler*innen
Kosten Gastspiele / Co-Produktionen
'Tantiemen und GEMA-Gebühren
Transportkosten

Betriebskostenerstattung Berufsfeuerwehr
Einsatz Zeitarbeitnehmer*innen

Aufwendungen für

brige
bezogene Leistungen 15.276 14.391

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

Bezüge Angestellte, Lohnempfänger*innen, Künstlerinnen
Grundbezüge Beamte

Gagen Gäste / Statisten

Sonderzahlungen / Urlaubsgeld

Veränderung Rückstellung Altersteilzeit

sonstige tarifvertragliche bzw.

'Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
'Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungs-
kasse / Bayerischen Versorgungskammer
Versorgungsbezüge

Veränderung der Pensionsrückstellung
Beihilfen

Veränderung der rung für Beihilfen

-
Soziale Abgaben und Aufwendungen für a za ad
| gung und für Unterstützung 10.503 9.703 +800)
50.211

davon für Altersversorgung 2.782 2.475

Die Zusammensetzung der Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermö-

gens und Sachanlagen ist dem Anlagenachweis zu entnehmen (vgl. Abschnitt IL.1.).

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 17

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen folgende Posten:

2018/19

Gebäudebewirtschaftung
Abgangsverluste Anlagevermögen

Zuführung zum Sonderposten mit Rücklagenanteil
Forderungsverluste

Verwaltungsaufwendungen
Verwaltungskostenerstattungen Stadt

Mieten (Interimspielstätten)

Entschädigungen (Interimspielstätte Staatenhaus)
sonstige Mieten und Pachten
Personalnebenkosten

Kostenbeteiligung Köln-Ticket (Umweltab-
gabe, Veranstaltungsgebühr, Mietgebühr)

Versicherungen

Jahresabschluss / Abschlussprüfung
städtische IT-Struktur
EDV-Fremdleistungen
Telekommunikation

Kosten Sanierungsfinanzierung
Vermittlungsprovisionen

übrige Verwaltungsaufwendungen
Kosten Werbung, Öffentlichkeitsarbeit

Spenden an gemeinnützige Organisationen
aus Kartenverkäufen

Kostenvorlagen Gürzenich-Orchester
Übrige

Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge beinhalten im Wesentlichen die Zinserträge aus Geldmarktkon-
ten (TEUR 125) sowie aus Steuererstattungen (TEUR 1). Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betref-
fen Zinsen für Kreditierungen auf den Girokonten sowie Termin- und Tagesgeldkonten und sonstige kurz-
fristige Fremdmittel (TEUR 125) sowie den Aufzinsungsaufwand der langfristigen Personalrückstellungen
(Pensionsrückstellungen TEUR 250, Rückstellungen für Dienstjubiläen TEUR 4, für Belhilfeverpflichtungen
TEUR 163 sowie für Altersteilzeit TEUR 4) und sonstigen Rückstellungen (TEUR 55).

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die sonstigen Steuern umfassen folgende Abgaben:

zaı8 19
[| TEUR | TEUR | TEUR | % |

Körperschaftsteuer / SoliZ sowie Gewerbesteuer
laufendes Jahr 4
Vorjahre = +39

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag —

Umsatzsteuer Vorjahre “ FE
a

Sonstige Steuern

Bühnen der Stadt Köln, Köln

Anlage 3 / Seite 18

Im Rahmen der von den Bühnen für das Wirtschaftsjahr 2018/19 gemäß $ 23 Abs. 2 EigVO NRW aufge-
stellten Spartenrechnung verteilt sich das erwirtschaftete Jahresergebnis 2018/19 der Bühnen auf die

Sparten Oper, Schauspiel, Tanz und Service wie folgt:

. Umsatzerlöse
. Erhöhung des Bestands
an unfertigen Leistungen
. Andere aktivierte Eigenleistungen

„ Sonstige betriebliche Erträge

. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe
b) Aufwendungen für bezogene
Leistungen

. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und
‚Aufwendungen für Alters-
versorgung und für Unter-
stützung

„ Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen

. Sonstige betriebliche Aufwendungen

, Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen

. Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag
Ergebnis nach Steuern

. Sonstige Steuern
Jahresgewinn/-verlust

Umlage Sparte Servicebereich

. Verlustvortrag aus dem Vorjahr

. Einstellung in Gewinnrücklagen

. Entnahmen aus Gewinnrücklagen

Bilanzverlust

838.700,00

45.159.134,21
49.994.037,41

Sparte
Schauspiel

323.705,90

1.9.2018- 31.8.2019
[_ EurR TI EUR [ eur 1

3.700.839,30
5.684.870,55

1.655.196,57

10.893.875,52
12.549.072,09

25.762,18

614.152,43
639.914,61

63.916,10

792.727,57

16.378.317,38

821.791,58
4.993.771,18

11.780.017,17
0,00
53.415,00

0,00)

74.034,82

100.201,49

13.045.177,63

4.437.381,51
17.482.559,

10,503.052,48
50.211.333,83

0

2.570.030,55
6.779.211,19

-22.003.574,00
126.125,01

546.462,51

4.485.254,66)
14.927.900,44

-4.379.280,71
126.125,01

601.217,51

-4.281,00 -4.281,00

00
11.726.602,17| 5.797.665,68 45.270,44| -22.419.630,50| -4.850.092,21
0,00 0,00 0,00 33.569,73 33.569,73
11.726.602,17| 5.797.665,68) 45.270,44 | ro
-14.163.478,71|  -8.289.721,52 0,00

-2.436.876,54| _-2.492.055,84 45.270,44

-22.453.200,23
22.453.200,23

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 19

Iv. SONSTIGE ANGABEN

1. Organe

Die Organe der Bühnen bestehen aus dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung.

Die stimmberechtigten Mitglieder des Betriebsausschusses (gemäß 8 5 Abs. 1 der Betriebssatzung perso-
nenidentisch mit dem Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln) setzten sich im Wirtschaftsjahr
2018/19 wie folgt zusammen:

Dr. Eva Bürgermeister, Stadtverordnete

- Vorsitzende -

Brigitta von Bülow, Stadtverordnete

- 1. Stellvertreterin -

Dr. Ralph Elster, Stadtverordneter

- 2. Stellvertreter -

Elfi Scho-Antwerpes, Stadtverordnete
Karl-Heinz Walter, Stadtverordneter
Katharina Welcker, Stadtverordnete
Horst Thelen, Stadtverordneter

Thomas Welter, Stadtverordneter

Gisela Stahlhofen, Stadtverordnete

Dr. Ulrich Wackerhagen, Sachkundiger Bürger
Peter Sörries, Sachkundiger Bürger

Prof. Klaus Schäfer, Sachkundiger Bürger
Karin Reinhardt, Sachkundige Bürgerin

Die Betriebsleitung setzte sich im Wirtschaftsjahr 2018/19 wie folgt zusammen:
Patrick Wasserbauer

Geschäftsführender Direktor

Dr. Birgit Meyer
Intendantin der Oper

Stefan Bachmann

Intendant des Schauspiels

Bernd Streitberger
Technischer Betriebsleiter

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 20

Für die aktiven Mitglieder der Betriebsleitung wurden von den Bühnen im Wirtschaftsjahr 2018/19 fol-
gende Bezüge aufgewendet:

‚Aktive Mitglieder der Betriebsleitung:

Stefan Bachmann
Dr. Birgit Meyer
Patrick Wasserbauer
Bernd Streitberger

Für Mitglieder des Betriebsausschusses wurden keine Bezüge aufgewendet.

2. Arbeitnehmer*innen

Die Anzahl der Beschäftigten der Bühnen im Wirtschaftsjahr 2018/19 entwickelte sich wie folgt:

Jahres

30.11.2018 31.5.2019 | 31.8.2019 durch-

schnitt

Mitarbeiter*innen nach TVÖD 415 413 410 406 411,00
künstlerische Angestellte 301,25
Beamt*innen 16 16 16 15 15,75

737 732 724 719 728,00
Auszubildende 22 22 22 21 21,75

Die Bühnen sind Mitglied der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) und der Bayerischen Versor-
gungskammer Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (BVK). Die Versorgungseinrichtungen haben die
Aufgabe, den Arbeitnehmer*innen ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hin-
terbliebenenversorgung zu gewähren. Die Umlage beträgt bei der ZVK 5,8% und bei der BVK 9,0% des
zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Zum Aufbau einer Kapitaldeckung wird von der ZVK ab 2007 ein
Zusatzbeitrag von 3,2% erhoben. Die umlagepflichtigen Gehälter betrugen im Wirtschaftsjahr 2018/19 rd.
TEUR 32.940 (i.V. TEUR 31.767).

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 21

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Bühnen, die sich zum einen auf am Bilanzstichtag verein-
barte Mietverpflichtungen beziehen, werden in den folgenden beiden Spielzeiten zu Liquiditätsabflüssen
in Höhe von rd. TEUR 10.092 führen. Darin sind die Miet- und Nebenkostenaufwendungen im Zusam-
menhang mit den Interimspielstätten in Höhe von TEUR 7.483 enthalten. Darüber hinaus bestehen sons-
tige finanzielle Verpflichtungen vor allem aus dem Investitionsvorhaben Sanierung der Bühnen am Offen-
bachplatz in Höhe der am Bilanzstichtag vergebenen Aufträge. Für die Gesamtinvestitionen bis zur Fertig-
stellung des Projekts wurde bis zum Bilanzstichtag 31.8.2019 dem Rat der Stadt Köln eine Budgeterhö-
hung der Baukosten inklusive Baunebenkosten (ohne Bauzeitzinsen 42,2 Mio. EUR sowie Planungskosten
der Vorvariante 1,2 Mio, EUR) auf 554,1 Mio. EUR vorgelegt und in Folge am 26.9.2019 vom Rat geneh-
migt. Von diesen Kosten sind bis zum Stichtag im Bau befindliche Anlagen mit Herstellungskosten von rd.
357,5 Mio. EUR - vgl. Abschnitt II.1 - bilanziell erfasst.

4.  Abschlussprüferhonorare

Für die Abschlussprüfungsleistungen für das Wirtschaftsjahr 2018/19 wurden Honorare in Höhe von
TEUR 19,3 aufwandswirksam gebucht.

5.  Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Betriebsleitung der Bühnen schlägt vor, den Bilanzverlust des Wirtschaftsjahres vom 1.9.2018 bis zum
31.8.2019 in Höhe von EUR 3.995.092,62 durch Auflösung zweckgebundener Gewinnrücklagen in Höhe
von EUR 1.967.940,57 (davon EUR 1.316.021,92 aus der Sanierungsrücklage sowie EUR 651.918,65 aus
der Rücklage Interim) zu reduzieren und den verbleibenden Restbetrag in Höhe von EUR 2.027.152,05
auf neue Rechnung vorzutragen.

V. VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG NACH SCHLUSS DES WIRTSCHAFTSJAH-
RES

Bezogen auf die Sanierung stand nach dem Ende des Wirtschaftsjahres 2018/19 zunächst der Ratsbe-
schluss 1142/2019 vom 26.9.2019 im Vordergrund: Mit diesem bewilligte der Rat der Stadt Köln eine
Ausweitung des zuvor genehmigten Budgets von 404 Mio. EUR um 150 Mio. EUR auf 554,1 Mio. EUR. Der
Rat verzichtete auf eine Bedarfsfeststellung und sprach keinen Vergabevorbehalt aus. Des Weiteren er-
mächtigte der Rat die Bühnen, Kredite bis zu einer Höhe von 554,1 Mio. EUR für die Baukosten einschl.
Baunebenkosten aufzunehmen und darüber hinaus auch die zusätzlich in die Herstellungskosten einzu-
rechnenden Bauzeitzinsen (42,2 Mio. EUR) durch Kreditaufnahmen zu finanzieren. Auch wenn nicht aus-

geschlossen werden kann, dass sich über die bewilligten Kosten hinausgehende Risiken, aktuell bewertet

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 22

mit rd. 17 Mio. EUR, realisieren können, erfolgte die Ermächtigung zunächst bezogen auf den benannten
Zielwert der Bau- und Baunebenkosten.

Vor dem Hintergrund der Verzögerungen bei der erweiterten Entwurfsplanung der Haustechnik wurden
die Planungsleistungen der Ausführungsplanung in diesem Bereich optional mit den neu auszuschreiben-
den haustechnischen Gewerken ausgeschrieben, um so eine Rückfallebene der Vergabe dieser Planungs-
leistungen an die ausführenden Firmen sicherzustellen. Im Dezember 2019 wurden die Prüfläufe und
notwendigen Nacharbeiten zur Entwurfsplanung abgeschlossen. Die Planer legten zugleich ein Konzept
vor, mit dessen Hilfe dem Zeitverzug bei der Ausführungsplanung entgegengewirkt werden sollte. Anfang
2020 lagen die Ergebnisse der Ausführungsplanung für die Kinderoper und das Kleine Haus vollständig
zur Prüfung vor; die Ausschreibungen für die Wärmeversorgung, Feuerlösch- und Starkstromanlagen,
Raumluft und Kältetechnik wurden veröffentlicht. Zudem fand erstmals ein Ortstermin mit dem vom Ge-
richt beauftragten Sachverständigen im Rahmen des vom früheren Planer der Haustechnik angestrengten
selbstständigen Beweisverfahrens statt.

Seit dem Frühjahr 2020 wird mit Nachdruck an der Ausführungsplanung im Opernhaus und Schauspiel-
haus gearbeitet. Hier sollen die Gesamtplanung des Schauspielhauses und wesentliche Planungsbereiche
des Opernhauses im Planungspaket I im Verlauf des Juni 2020 und im Planungspaket II Ende August
2020 übergeben werden. Da aber nach wie vor in allen Bauteilen Verzögerungen in der Bearbeitung so-
wie der Nachbearbeitung festzustellen sind, können deren Auswirkungen auf die genannten Abgabeter-
mine derzeit noch nicht abschließend bewertet werden. Im Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts ist
folgender Status festzustellen:

e Die Fertigstellung der Bühnen- und Medientechnik in Oper und Schauspiel ist weit fortgeschritten,
allerdings konnten weitere Abpnahmen durch Sachverständige nicht abgeschlossen werden, da ein Un-
ternehmen seinen Beitrag nicht leisten konnte und dadurch die finale Koordination der gemeinsamen
Steuerung aller Bühnentechnikfirmen nicht stattfinden konnte. Diese Maßnahme ist nun für Anfang
2021 vorgesehen.

e Nach Abschluss der Firmengespräche mussten sechs große Gewerke der Haustechnik neu ausge-
schrieben werden. Die Ausschreibungen erfolgen im Verhandlungsverfahren, das Vergabeverfahren
soll im Oktober 2020 abgeschlossen sein. Die neue Planung der Haustechnik befindet sich in der Ab-
schlussphase, die letzten Ausführungspläne sollen rechtzeitig vor Beauftragung der Firmen Ende Au-
gust 2020 abgegeben werden.

e  _Ungewiss ist derzeit weiterhin, in welchem Umfang Schadenersatzansprüche der Bühnen gegen ein-
zelne (ehemalige) Auftragnehmer realisierbar sind bzw. vom Deckungsschutz einzelner Betriebs-/ Be-
rufshaftpflichtversicherungen umfasst sein werden.

e Die Schlüsselübergabe an Oper und Schauspiel ist unverändert für das 2. Quartal 2023 vorgesehen.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 23

Da sich das Interim nach aktuellem Stand bis in die Spielzeit 2022/23 verlängern wird, hatte der Rat Ende

2018 der Verlängerung des Interim-Spielbetriebs der Bühnen in den Spielzeiten bis Dezember 2022 zzgl.
Nachlaufkosten zugestimmt. Derzeit kalkulieren die Bühnen die weiteren Auswirkungen auf den Betriebs-
kostenzuschuss, wenn die Schlüsselübergabe des Ensembles Offenbachplatz gegen Ende des 2. Quartals
2023 erfolgt und dadurch die Anmietungen der Interimspielstätten bis zum 31.7.2023 (Staatenhaus) bzw.
31.12.2023 (Depot) verlängert werden müssen.

In Bezug auf die Bühnenwerkstätten hatten die Bühnen Anfang 2019 einen Mietvertrag zur Anmietung
neuer Bühnenwerkstätten in Köln-Kalk im Rahmen eines Investorenmodells abgeschlossen. Gegenstand
des Vergabeverfahrens war der Abschluss eines 10-jährigen Mietvertrages (zuzüglich zweier Optionen für
die Bühnen von jeweils 5 Jahren), verbunden mit der Planung und dem Neubau der speziell für die Büh-
nen auszugestaltenden Werkstätten. Das angemietete Gebäude wird eine Mietfläche von 8.125 m? ha-
ben. Mit den Bauarbeiten wird der Investor direkt nach Erteilung der Baugenehmigung beginnen. Der
Umzug der Bühnenwerkstätten nach Kalk ist für 2021 geplant.

In seiner Sitzung am 12.12.2019 stimmte der Rat der Stadt Köln dem Vorschlag von Oberbürgermeisterin
Henriette Reker zu und bestätigte Herrn Patrick Wasserbauer als geschäftsführenden Direktor der Bühnen
bis 2026. Im Mai 2020 wurde der Vertrag mit Schauspielintendant Stefan Bachmann vom Hauptausschuss
der Stadt Köln bis 2023 verlängert.

Im Zusammenhang mit der im Zeitpunkt dieses Berichts noch weltweit grassierenden Corona-Pandemie
entschied die Betriebsleitung der Bühnen in enger Abstimmung mit der Stadt Köln zunächst am 12.3.2020
befristet bis zum 19.4.2020 und dann am 27.4.2020, alle zuvor vorgesehenen Vorstellungen der laufen-
den Spielzeit 2019/20 abzusagen, um einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten. Mit dieser
Entscheidung sollte zudem Planungssicherheit und die Chance gewonnen werden, Konzepte zu entwi-
ckeln, wie unter Einhaltung notwendiger Hygiene- und Abstandsmaßnahmen ein Spielbetrieb mit Beginn
der Spielzeit 2020/21 wieder aufgenommen werden kann. Derzeit verfolgen die Bühnen beim Umgang
mit Corona insbesondere folgende Ziele:

e  Mitarbeiter*innen der Bühnen und das Publikum müssen bestmöglich vor der Pandemie geschützt
werden;

+ alle drei Sparten der Bühnen müssen bestmöglich versuchen, für das Publikum sichtbar zu bleiben;

e die aufgrund reduzierter Zuschauerzahlen entstehenden Einnahmedefizite sollen u.a. durch Einspa-
rungen und Kurzarbeitergeld aufgefangen werden.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 24

Darüber schätzt die Betriebsleitung die aktuelle Corona-Krisen-Situation wie folgt ein:

« Die Änderungen der Corona-Schutzverordnung deuten in ihrer Entwicklung darauf hin, dass zumin-
dest ein Publikumsbetrieb mit größeren Anzahlen wieder möglich wird. Was und mit welchem Ab-
stand die Darbietungen nach den Betriebsferien auf der Bühne stattfinden dürfen, ist derzeit noch of-

fen,

e Die Bühnen sind gut gerüstet hinsichtlich Hygiene-, Zugangs- und Rückverfolgungskonzepten ihres
Publikums. Erste Tests in der Oper verliefen erfolgreich. Das Zuschauerverhalten nach der Sommer-

pause bleibt abzuwarten.

e Die Bühnen haben — neben dem Gürzenich-Orchester - als einzige Dienststelle in der Stadt Köln eine
Dienstvereinbarung zur Kurzarbeit abgeschlossen. Auf diesem Wege wird versucht, die aufgrund ver-
ringerter Kapazitäten im Zusammenhang mit der Pandemie eintretenden Einnahmeverluste auszuglei-
chen. Die Einführung und Abrechnung von Kurzarbeit ist im öffentlichen Dienst absolutes Neuland
und stellt alle Beteiligten vor sehr große Herausforderungen.

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Wirtschaftsjahres 2018/19, aber vor

Verfassung dieses Anhangs eingetreten sind, waren nicht zu verzeichnen.

Köln, den 30. Juni 2020

SZ SD ipesohos

[74

2.
Patrick Wasserbauer

Dr. Birgit Meyer! Barkd berge
nischer Betriebsleiter Geschäftsführender Direktor

Intendantin der Oper

Infendant des Schauspiels Teg

Anlage 8 - Fragenkatalog nach § 53 HGrG

43580 Zeichen

BÜHNEN KÖLN

n SCHAU " ai
\ a NZ BUHNEN KÖLN
» SPIEL - Ste

Jahresabschluss 2018/19
Anlage 8
Fragenkatalog nach $ 53 HGrG

Seite 1

Bühnen der Stadt Köln
Jahresabschluss zum 31. August 2019

Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach $ 53 HGrG

Grundlage unserer Arbeiten ist der Prüfungsstandard IDW PS 720 des Instituts der Wirtschafts-
prüfer in Deutschland e. V. (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts-
führung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach $ 53 HGrG). Dieser Prüfungsstandard ist in
Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium, dem Bundesrechnungshof und den Lan-
desrechnungshöfen erarbeitet worden.

Die dort aufgeführten Fragen sind lückenlos zu beantworten. Soweit eine einzelne Frage für die
geprüfte Einrichtung nicht einschlägig ist, ist dies zu begründen. Soweit sich die Beantwortung
der Frage bereits aus der Berichterstattung über die Jahresabschlussprüfung ergibt, haben wir
Verweisungen vorgenommen.

Der oben bezeichnete Fragenkatalog gliedert sich wie folgt:

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit
Vermögens- und Finanzlage

Ertragslage

Beantwortung des Fragenkatalogs:

Seite 2

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation

Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indivi-
dualisierte Offenlegung der Organbezüge

a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für
die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftli-
che Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf.
für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Be-
dürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?

Innerhalb der Betriebsleitung sind die Geschäftsverteilung und die Abgrenzung der Kom-
petenzen und Zuständigkeiten der einzelnen Mitglieder durch die Dienstanweisung vom 18. Ja-
nuar 2016 geregelt.

Nach dieser Dienstanweisung setzt sich die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln aus vier
Betriebsleitern/Betriebsleiterinnen zusammen: dem Geschäftsführenden Direktor/der Geschäfts-
führenden Direktorin, dem Intendanten/der Intendantin des Schauspiels, dem Intendanten/der
Intendantin der Oper und dem Technischen Betriebsleiter/der Technischen Betriebsleiterin. Die
Betriebsleitung führt die Geschäfte der Bühnen der Stadt Köln gesamtverantwortlich nach ein-
heitlichen Zielsetzungen, Plänen und Richtlinien. Konflikte sind innerhalb der Betriebsleitung zu
lösen; soweit das nicht zu einem einvernehmlichen Ergebnis führt, ist der/die zuständige Beige-
ordnete einzuschalten, der/die letztendlich entscheidet, wenn keine Konfliktlösung herbeigeführt
werden kann. Unbeschadet der Gesamtverantwortung werden den Betriebsleitern Ressorts zu-
gewiesen, für die sie zuständig sind.

Zum Aufgabenbereich des Geschäftsführenden Direktors/der Geschäftsführenden Direktorin
gehören das Finanzwesen, das Personalwesen und die Verwaltung (Organisation, EDV etc.).

Dienstvorgesetzter der Bediensteten der Einrichtung ist der Oberbürgermeister ($ 6 d Betriebs-
satzung vom 27. August 2013 in der Änderungsfassung vom 11. April 2016, veröffentlicht im
Amtsblatt der Stadt Köln vom 20. April 2016).

Im Wirtschaftsjahr 2018/19 setzte sich die Betriebsleitung der Bühnen aus dem Geschäftsfüh-
renden Direktor, Herrn Patrick Wasserbauer, der Opernintendantin, Frau Dr. Birgit Meyer, dem
Schauspielintendanten, Herrn Stefan Bachmann, und dem Technischen Betriebsleiter, Herrn
Bernd Streitberger, zusammen.

Seite 3

Die Überwachungsorgane der Einrichtung sind der Rat der Stadt Köln und der Betriebsaus-
schuss.

Der Rat der Stadt Köln entscheidet über Angelegenheiten, die er nicht übertragen kann ($ 41
Abs. 2 GO NRW). Dazu gehören u. a.:

- die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Vertreter

- der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und ortsrechtlichen Bestim-
mungen

— der Erlass eines Stellenplanes

- die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte

Darüber hinaus entscheidet der Rat der Stadt Köln u: a. über folgende Angelegenheiten ($ 4 der
Betriebssatzung):

- Bestellung und Abberufung der Betriebsleiter

- Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes

- Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behand-
lung eines Jahresverlustes und die Entlastung des Betriebsausschusses sowie die Rück-
zahlung von Eigenkapital an die Stadt

Die übrigen Zuständigkeiten des Rates der Stadt Köln nimmt — bis auf die o.g. nicht über-
tragbaren Aufgaben und die in der. Betriebssatzung genannten Angelegenheiten — der Be-
triebsausschuss wahr (8 41 Abs. 2 und 3 GO NRW i. V. mit der Zuständigkeitsordnung des Ra-
tes der Stadt Köln).

Der Betriebsausschuss ist personenidentisch mit dem Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt
Köln (85 Abs.1 der Betriebssatzung). Der Betriebsausschuss bündelt alle den ei-
genbetriebsähnlichen Betrieb betreffenden kaufmännischen, technischen und personellen Ange-
legenheiten, die ansonsten nach der Zuständigkeitsordnung grundsätzlich auch anderen Fach-
ausschüssen zur Entscheidung übertragen sind.

Seite 4

Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die ihm durch die GO NRW und die
EigVO NRW übertragen sind, sowie in den ihm vom Rat der Stadt Köln ausdrücklich übertrage-
nen Angelegenheiten sowie gemäß der Betriebssatzung über

- Erlass und Niederschlagung von Ansprüchen zwischen EUR 10.000,00 bis EUR 50.000,00,
Stundung von Ansprüchen zwischen EUR 20.000,00 bis EUR 50.000,00

- Bedarfsfeststellungen (außer Bauleistungen) bei Auftragswerten von mehr als
EUR 125.000,00 bis EUR 1,00 Mio.

— Zustimmung zu sonstigen Verträgen, wenn der Wert im Einzelfall den Betrag von
EUR 125.000,00 übersteigt. Ausgenommen sind die Geschäfte der laufenden Betriebsfüh-
rung und Angelegenheiten, die nach der Gemeindeordnung NRW, der Eigenbetriebsver-
ordnung oder der Betriebssatzung der Zuständigkeit des Rates vorbehalten sind

- den Vorschlag eines Abschlussprüfers zur Vorlage an die Gemeindeprüfungsanstalt

Die Einbindung des Rates der Stadt Köln sowie des Betriebsausschusses in die Entscheidungs-
prozesse der Betriebsleitung vollzieht sich nach den gesetzlichen Grundlagen sowie den ergän-
zenden Regelungen (Gemeindeordnung NRW, Eigenbetriebsverordnung NRW, Hauptsatzung
der Stadt Köln vom 10. Februar 2009 in der Fassung vom 15. März 2016 und Zuständigkeits-
ordnung der Stadt Köln vom 12. Mai 2016 bzw. vom 27. Juli 2017).

Die vorgenannten Regelungen sind sachgerecht und entsprechen den Bedürfnissen der Büh-
nen.

b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wur-
den Niederschriften hierüber erstellt?

Im Zeitraum vom 1. September 2018 bis zum 31. August 2019 fanden acht Sitzungen des Be-
triebsausschusses und sechs die Einrichtung betreffende Sitzungen des Rates der Stadt Köln
statt.

Es wurden zu allen Sitzungen des Betriebsausschusses und des Rates der Stadt Köln Nieder-
schriften erstellt. -

Sitzungen der Betriebsleitung haben auskunftsgemäß stattgefunden. Niederschriften über die
Sitzungen wurden nicht erstellt.

Seite 5

c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. $ 125 Abs. 1 Satz 5 des
Aktiengesetzes sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?

Die Mitglieder der Betriebsleitung sind auskunftsgemäß in keinem weiteren Kontrollgremium tä-
tig.

d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) indi-
vidualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fi-
xum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?

Organe der Bühnen sind die Betriebsleitung und der Betriebsausschuss. Die gewährte Vergü-
tung der Betriebsleitung wird im Anhang individualisiert ausgewiesen. Die Mitglieder des Be-
triebsausschusses erhalten keine Vergütung.

Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums

Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen

a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisations-
plan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und. Zuständigkeiten/Weisungs-
befugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?

Mit der Überführung der Bühnen vom Regiebetrieb in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung
wurde die Organisation der Abteilungen neu gegliedert. Die Arbeitsbereiche und dazugehörigen
personellen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem jährlichen Dienstverteilungs- und Stellen-
plan. Im Dienstverteilungs- und Stellenplan sind sehr kurze Stellenbeschreibungen der Mitarbei-
ter vorhanden. Unterlagen zu Weisungsbefugnissen und Vollmachten der Mitarbeiter sind zent-
ral dokumentiert.

Eine regelmäßig stattfindende Überprüfung der Aufbauorganisation durch die Betriebsleitung
ergibt sich aus dem jährlich aufzustellenden Dienstverteilungs- und Stellenplan.

Seit dem Frühjahr 2020 besteht nun auch eine zentrale Plattform ("Backstage"), in der die zent-
ralen Unterlagen der Ablauforganisation für alle Mitarbeiter online zur Verfügung gestellt werden.

Seite 6 ,
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren
wird?

Derartige Anhaltspunkte haben wir bei unserer stichprobenartig durchgeführten Prüfung nicht
festgestellt.

c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und do-
kumentiert?

Die Bühnen haben die von der Stadt Köln getroffenen Vorkehrungen zur Korruptionsprävention
beachtet. Diese betreffen Hinweise zur Umsetzung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (Kor-
ruptionsbG) vom 16. Dezember 2004 im Vergabewesen sowie Richtlinien zur Rotation von Mit-
arbeiter/-innen in korruptionsgefährdeten Bereichen und das Verbot der Annahme von Vergüns-
tigungen. Im Wirtschaftsjahr 2018/19 wurden keine zusätzlichen bzw. neuen Regeln eingeführt.

Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird von der internen Revision, die unmittelbar an die Ge-
schäftsführende Direktion angebunden ist, kontrolliert.

d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entschei-
dungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen,
Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht
eingehalten werden?

Grundsätzlich gelten die Regelungen zum allgemeinen Dienstbetrieb und Geschäftsablauf in-
nerhalb der Kölner Stadtverwaltung, die im Handbuch der Stadtverwaltung Köln vom 20. No-
vember 2001 bzw. den laufenden Aktualisierungen hierzu zusammengefasst worden sind. Dar-
über hinaus ergeben sich entsprechende Richtlinien aus der Zuständigkeitsordnung der Stadt
Köln. Den Mitarbeitern stehen im Intranet der Stadt Köln (Internes — Bibliothek) die zu beachten-
den Gesetze/Rechtsverordnungen, Dienstanweisungen/-vereinbarungen und städtischen Rege-
lungen zur Verfügung. Die städtischen Regelungen umfassen u. a.:

- Allgemeine Rahmenbedingungen für Sponsoringleistungen im Bereich der Stadtverwaltung
vom 9. November 2010 bzw. laufende Aktualisierungen
- Kölner Vergabeordnung (KVO), bzw. laufende Aktualisierungen

Seite 7

Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Köln speziell für die Bühnen folgende Richtlinie be-
schlossen:

- Geschäftsordnung über die Abgabe kostenloser bzw. ermäßigter Eintrittskarten bei den
Bühnen der Stadt Köln vom 31. Januar 2002, geändert mit Beschluss des Rates der Stadt
Köln vom 18. Juli 2013

Im Rahmen des jährlichen Wirtschaftsplanes beschließt der Rat der Stadt Köln über den Ge-
samtbetrag der Kredite zur Finanzierung der Ausgaben und ermächtigt gleichzeitig die Betriebs-
leitung, Kassenkredite bis zu einer bestimmten Höhe aufzunehmen, um die kurzfristige Liquidität
sicherzustellen. Die Ermächtigung der Betriebsleitung zur Kreditaufnahme und zur Eingehung
von Verpflichtungen wurde vom Rat der Stadt Köln am 28. Juni 2016, am 17. November 2016
und am 18. Mai 2017 beschlossen.

Es haben sich im Rahmen der stichprobenhaft durchgeführten Prüfung keine Anhaltspunkte da-
für ergeben, dass die vorstehend genannten Regelungen und Richtlinien nicht eingehalten wur-
den.

e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwal-
tung, EDV)?

Grundsätzlich werden Verträge, die die Bühnen der Stadt Köln betreffen, in Form eines Kopier-
exemplars geordnet abgelegt. Darüber hinaus werden die Verträge in Excel-basierten Listen er-
fasst und fortlaufend aktualisiert. Die Aufgliederung der Verträge erfolgt nach Spielzeiten und
Sparten bzw. Spielort; bei spielzeitübergreifenden Verträgen erfolgt die Aufgliederung alphabe-
tisch bzw. nach Vertragspartnern.

Die Verwaltung dieser Verträge wird durch einen Mitarbeiter des Finanz- und Rechnungswesens
wahrgenommen.

Die Dokumentation und Aufbewahrung von originalen Mitarbeiterverträgen und Gagenkräften er-
folgt in der Personalabteilung der Bühnen.

Die Dokumentation erfolgt ordnungsgemäß.

Seite 8
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling

a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fort-
schreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten —
den Bedürfnissen des Unternehmens?

Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?

Planabweichungen in den Wirtschaftsplänen werden regelmäßig unter Zuhilfenahme des SAP-
Moduls Controlling untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung werden regelmäßig in den Er-
läuterungen zu dem jeweiligen Quartalsbericht dargestellt. Die Quartalsberichte sind nach dem
Erfolgsplan gegliedert und zeigen die Abweichungen zum Wirtschaftsplan auf. Abweichungen
vom Budget werden überwacht. Darüber hinaus erhalten die Kostenstellenverantwortlichen vom
Controlling monatliche Auswertungen, mittels derer sie über die Höhe der noch zur Verfügung
stehenden Mittel informiert werden. Die Betriebsleitung erhält monatlich Auswertungen aus der
Kosten- und Leistungsrechnung, um einen Gesamtüberblick hinsichtlich der bereits verwendeten
bzw. noch zur Verfügung stehenden Mittel zu erhalten.

c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und
den besonderen Anforderungen des Unternehmens?

Das Rechnungswesen entspricht der Größe und den Anforderungen der Bühnen.

d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquidi-
tätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?

Der Liquiditätsbedarf der Bühnen wird durch eine Finanzplanung sichergestellt. Eine laufende
Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung sind dadurch gewährleistet.

e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten

worden sind?

Das Finanzmanagement verfügt über ein zentrales Cash-Management.

Seite 9

f} Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden?
Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen
zeitnah und effektiv eingezogen werden?

In Bezug auf den Verkauf von Eintrittskarten erfolgt eine Rechnungsstellung nur für den Bereich
der Abonnements und Großkunden. Ansonsten erfolgen Barverkäufe oder Verkäufe mit Bezah-
lung durch EC- bzw. Kreditkarte.

Sofern eine Rechnungsstellung erfolgt, ist sichergestellt, dass diese vollständig und zeitnah ist.
Eine Ausgabe der Eintrittskarten erfolgt zeitgleich mit der Rechnungsstellung.

g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und um-
fasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?

Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung verfügt über ein Controlling, dessen Aufgabenbereiche
sich über alle Teilbereiche der Bühnen erstrecken. So werden u. a. Plan-Ist-Abweichungen, Be-
sucherstatistiken, Produktionsabrechnungen für einzelne Kostenträger sowie Kostenstellenrech-
nungen erstellt. Ferner ist das Controlling mitverantwortlich für die Aufstellung der Wirtschafts-
pläne sowie die Überwachung deren Einhaltung. Seit der Spielzeit 201 5/16 ist das Controlling
der Personalkosten Bestandteil der regelmäßigen Berichte an die Geschäftsführung.

h) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwa-
chung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Betei-
ligung besteht?

Da die Bühnen keine Anteile an Tochter- und Beteiligungsunternehmen halten, findet diese Fra-
ge keine Anwendung.

Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt

werden können?

Für Zwecke der Risikofrüherkennung haben die Bühnen ein Risiko- und Chancen-Management
(RCM) eingerichtet.

Seite 10

Es wird jährlich eine Risikoinventur mit Hilfe von definierten Fragenkatalogen und Checklisten
durchgeführt, wobei alle Abteilungen der Bühnen bei der Risikoerfassung einbezogen werden.
Dazu werden die Risikoverantwortlichen, i.d. R. die Abteilungsleiter bzw. deren Stellvertreter,
schriftlich nach Risiken und Chancen und deren Entwicklung in ihren Bereichen befragt. Die Ri-
sikoverantwortlichen machen Angaben zur Auswirkung der Risiken in Euro, woraus sich die Ein-
stufung in niedrig, moderat, wesentlich und gravierend ergibt, und zur Eintrittswahrscheinlichkeit
(gering, mittel, hoch und sehr hoch). Aus diesen beiden Dimensionen ergibt sich eine 4 x 4-
Risikomatrix (RiskMap), in die jedes Risiko eingeordnet ist.

Zum Stichtag 31. Dezember 2019 waren insgesamt 70 Risiken (davon keine erledigt) und fünf
Chancen, zum Stichtag 31. Dezember 2018 insgesamt 73 Risiken und fünf Chancen identifiziert
und den verschiedenen Bereichen (Betriebsleitung, Produktion, Technik und Verwaltung) zuge-
ordnet. Die Risiken sind weiterhin unterteilt in allgemeine externe, allgemeine interne, finanzwirt-
schaftliche und leistungswirtschaftliche Risiken. Darüber hinaus definieren die Risikoverantwort-
lichen Maßnahmen, die den Risiken entgegenwirken, sie ggf. verhindern bzw. vermindern.

Durch die regelmäßige Risikoinventur werden bereits bestehende Risiken auf Aktualität geprüft
und ggf. neue Risiken benannt bzw. die Feststellung getroffen, dass Risiken erledigt sind. Die
von den Risikoverantwortlichen gelieferten Informationen (Risikoidentifikation, -analyse,
-bewertung und -steuerung) werden vom Risikomanager ausgewertet und ins RCM-System
übernommen. Die Daten werden zu den Inventurstichtagen festgeschrieben, sodass die Ent-
wicklung der Risiken hinsichtlich Bewertung und Trend (sinkend, steigend, konstant) nachvoll-
zogen werden kann.

Bei der Art von Risiken, wie sie bei den Bühnen der Stadt Köln bestehen, sind nach Auffassung
der Betriebsleitung allerdings überwiegend keine sinnvollen Frühwarnsignale mit entsprechen-
den Schwellenwerten definierbar und deshalb nicht festgelegt.

Außerhalb des RCM-Systems erhalten die Risikoverantwortlichen in ihrer Funktion als Abtei-
lungsleiter regelmäßig weiterführende Informationen (Controlling, Statistiken, Auswertungen),
die sie frühzeitig über Veränderungen und wichtige Ereignisse informieren.

Seite 11

b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?

Da für die Risiken bei den Bühnen der Stadt Köln nach Auffassung der Betriebsleitung überwie-
gend keine sinnvollen Frühwarnsignale mit entsprechenden Schwellenwerten definiert werden
können, ist insoweit das RCM-System nicht als Frühwarnsystem angelegt.

c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?

Die getroffenen Maßnahmen im Rahmen des Risikofrüherkennungssystems sind ausreichend
dokumentiert. Darüber hinaus gibt es in der Abteilung eine Inhalts- und Ablaufbeschreibung des
Risikofrüherkennungssystems.

d) Werden Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abge-
stimmt und angepasst?

Vgl. Antwort zu Frage 4c).

Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate

Dieser Fragenkreis kommt bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung nicht zur Anwendung, da
derartige Instrumente nicht eingesetzt werden.

a) Hat die Geschäfts-/IKonzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzin-
strumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich
festgelegt? Dazu gehört:

Welche Produkte/lnstrumente dürfen eingesetzt werden?

Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/lnstrumente bis zu welchen Beträgen einge-
setzt werden?

Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang
dürfen offene Posten entstehen?

Seite 12

Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zu-
lässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. antizipati-
ves Hedging)?

b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkondi-
tionen und zur Risikobegrenzung?

c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instru-
mentarium zur Verfügung gestellt, insbesondere in Bezug auf

Erfassung der Geschäfte

Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
Kontrolle der Geschäfte?

d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Deri-
vatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?

e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?

f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die of-
fenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?

Fragenkreis 6: Interne Revision

a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende interne
Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funk-
tion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?

Im Rahmen der Umwandlung der Bühnen der Stadt Köln in eine eigenbetriebsähnliche Einrich-
tung wurde eine Planstelle eingerichtet, die neben weiteren Aufgaben auch die Innenrevision
übernimmt. Seit 2006 ist die Innenrevision mit zusätzlich fünf Wochenstunden für das Gürze-

nich-Orchester Köln tätig.

Seite 13

Der Tätigkeitsbereich der internen Revision ist in der "Dienstanweisung Innenrevision" vom
24. November 2009 festgelegt, die am 27. Januar 2015 aktualisiert wurde. Aufgrund des Inte-
rims und den damit verbundenen Anforderungen unterstützt die mit der internen Revision beauf-
tragte Mitarbeiterin die Geschäftsführung bei der Abwicklung der daraus resultierenden zusätzli-
chen Aufgaben. Daher können wesentliche Tätigkeitsfelder bzw. Prüfungen der internen Revisi-
on derzeit nicht durchgeführt werden.

Weitere Prüfungen werden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln durchgeführt.

b) Wie ist die Anbindung der internen Revision/Konzernrevision im Unterneh-
men/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?

Die interne Revision der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist unmittelbar an die Ge-
schäftsführende Direktion angebunden.

Die Gefahr von Interessenkonflikten besteht nicht, da die interne Revision weisungsunabhängig
ist und außerhalb des operativen Dienstgefüges angesiedelt ist.

c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der internen Revisi-
on/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander
unvereinbare Funktionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch
getrennt sind? Wann hat die interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention
berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?

Die mit der internen Revision beauftragte Mitarbeiterin war im Berichtsjahr in folgenden Berei-
chen schwerpunktmäßig tätig, wobei es sich überwiegend nicht um Revisionstätigkeiten handel-
te!

- Vergabewesen, insbesondere Durchführung, Beratung und Betreuung aller Vergabeverfah-
ren nach der Unterschwellenvergabe NRW (UVgO), wie Ausschreibungen, Abschluss von
Rahmenverträgen und Einzelvergaben etc.

- Umsetzung der Sonderregelung für Auftragsvergaben bis EUR 20.000,00 der Bühnen der
Stadt Köln bis zur Beendigung der Interimbespielung

— Durchführung von Vergaben der geschäftsführenden Direktion

— Regelungen und Dienstanweisungen allgemein:

- Aktualisierung der Arbeitsanweisung und Unterschriftsregelung für die Bedarfsprüfung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bühnen der Stadt Köln

Seite 14

-— Datenschutz, hier insbesondere die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)

d) Hat die interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge-
stimmt?

Eine Abstimmung der Prüfungsschwerpunkte der internen Revision mit dem Abschlussprüfer er-
folgt nicht.

e) Hat die interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um
welche handelt es sich?

Die interne Revision hat im Rahmen ihrer in 2018/19 durchgeführten Tätigkeiten keine bemer-

a

kenswerten Mängel bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung aufgedeckt.

f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der internen
Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die interne Revision/Konzern-
revision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?:

Seit Aufnahme der Tätigkeit der internen Revision veranlasst die Betriebsleitung die Umsetzung
der Empfehlungen der internen Revision u. a. durch Dienstanweisungen. Die interne Revision
prüft die Einhaltung der Dienstanweisungen bei Bedarf bzw. auf Anweisung in zeitlichem ‘Ab-
stand.

Seite. 15

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit

Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Sat-
zung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwa-
chungsorgans

a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa-
chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht ein-
geholt worden ist?

Im Rahmen unserer stichprobenhaften Überprüfung zustimmungspflichtiger Rechtsgeschäfte
und Maßnahmen haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherigen Zustimmungen
des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht
eingeholt worden sind.

b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?

Im Wirtschaftsjahr 2018/19 wurden keine Kredite an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des
Überwachungsorgans gewährt.

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnah-
men ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenom-
men worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?

Eine solche Vorgehensweise haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt.

d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge-
setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des
Überwachungsorgans übereinstimmen?

Es haben sich bei unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Abwicklung der
Geschäfte im Wirtschaftsjahr 2018/19 nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, der
Betriebssatzung sowie den Beschlüssen des Rates der Stadt Köln und des Betriebsausschus-
ses steht.

Seite 16
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen

a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immate-
rielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabili-
tät/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?

Vor Realisierung findet bei geplanten Investitionen auf der Grundlage der Richtlinie für die Be-
darfsprüfung vor der Vergabe von Lieferungen und Leistungen der Stadt Köln eine Wirtschaft-
lichkeitsprüfung statt.

Die Investitionen in die Gebäude und in die Betriebsvorrichtungen der Bühnen der Stadt Köln er-
folgen auskunftsgemäß grundsätzlich aufgrund einer Gesamtkonzeption der baulichen Erhaltung
einschließlich der brandschutz- und sicherheitstechnischen Erneuerungen. Bei der konkreten
Umsetzung von Maßnahmen werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorgenommen.

Bei dem Projekt "Sanierung der Bühnen" sind Rentabilitätsgesichtspunkte nicht relevant, da es
sich bei den Bühnen um einen Zuschussbetrieb handelt. Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungs-
aspekte sowie Risiken werden bei der Planung dieses Großprojektes berücksichtigt.

b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermitt-
lung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu er-
möglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?

Für Fremdleistungen wird der Preis grundsätzlich über die vorgeschriebenen Verfahren nach der
UVgO, VOB, und VGV ermittelt. Ab einem Nettoauftragswert von EUR 50.000,00 (UVgO) bzw.
EUR 100.000,00 (VOB) erfolgen grundsätzlich öffentliche Ausschreibungen zentral durch das
Vergabeamt der Stadt Köln.

Darüber hinaus besteht eine Sonderregelung mit dem Vergabeamt und dem Rechnungs-
prüfungsamt der Stadt Köln, dass die Bühnen bei Auftragsvergaben nach UVgO bis zu einem
Auftragswert von EUR 50.000,00 Leistungen freihändig vergeben können. Ab einem Auftrags-
wert von EUR 10.000,00 besteht jedoch die Pflicht zur Vorlage beim Vergabeamt und beim
Rechnungsprüfungsamt über eine spezielle Plattform der Stadt Köln.

Seite 17

c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend
überwacht und Abweichungen untersucht?

Die Durchführung der Investitionen wird überwacht.

Für das Sanierungsprojekt war im Berichtsjahr ein externer Kostensteuerer beauftragt.

Die Kosteneinhaltung für Investitionen im Interim wird durch einen Mitarbeiter der Bühnen über-
wacht. Dieser muss der Betriebsleitung regelmäßig Bericht erstatten. Für den gesamten Bereich
Interim wird seit dem Wirtschaftsjahr 2013/14 in einem Interim-Controlling-Bericht an den Be-
triebsausschuss berichtet.

Die übrigen Investitionen sind vom Volumen her von untergeordneter Bedeutung; dafür sind den
Abteilungsleitern Budgets zugewiesen, deren Einhaltung monatlich anhand der Restmittelüber-

sichten überwacht wird.

d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen erge-
ben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?

Wesentliche Überschreitungen haben sich nicht ergeben.

Zu den Überschreitungen betreffend die Sanierung des Opernhauses verweisen wir auf den La-
gebericht.

e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?

Es haben sich im Rahmen unserer Prüfung keine Anhaltspunkte ergeben, die auf die In-
anspruchnahme von alternativen Finanzierungsarten hinweisen.

Seite 18

Fragenkreis 9: Vergaberegelungen

a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B.
UVgO, VOB, VGV, EU-Regelungen) ergeben?

Für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung gilt die Kölner Vergabeordnung (KVO) vom 1. Sep-
tember 2016. Sie hat die "Richtlinien der Stadt Köln für die Vergabe von Bauleistungen, Liefe-
rungen und Dienstleistungen" ersetzt. Darüber hinaus existiert bei der Stadt Köln die selbststän-
dige Verwaltungseinheit "Zentrales Vergabeamt". Ein Prüfungsrecht obliegt dem Rechnungsprü-
fungsamt der Stadt Köln.

Die Sonderregelung für freihändige Vergaben nach UVgO zwischen dem Vergabeamt der Stadt
Köln und den Bühnen der Stadt Köln mit Genehmigung durch das Rechnungsprüfungsamt der
Stadt Köln wurde im Januar 2017 aktualisiert. Danach können Vergaben mit einem geschätzten
Auftragsvolumen unter EUR 10.000,00 freihändig erfolgen. Vergaben mit einem Auftragswert ab
EUR 10.000,00 bis EUR 50.000,00 sind an das Vergabeamt und an das Rechnungsprüfungsamt
der Stadt Köln zur Prüfung zu übersenden. Alle Vergaben ab EUR 5.000,00 werden in einem
speziellen Sharepoint-System der Stadtverwaltung Köln, der sogenannten elektronischen
Vergabeassistenz, eingestellt, sodass diese vom Vergabeamt und Rechnungsprüfungsamt der
Stadt Köln eingesehen werden können.

Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen haben sich bei unserer Prü-
fung nicht ergeben.

Wir weisen darauf hin, dass die Überprüfung der Vergaben im Rahmen einer Abschlussprüfung
angesichts der umfangreichen Auftragsvergaben nur begrenzt und in Stichproben durchführbar
ist und eine abschließende rechtliche Beurteilung von uns nicht durchgeführt wurde.

b) Werden für Geschäfte, die nicht den. Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzange-
bote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?

Für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, werden entsprechende Ver-
gleichsangebote eingeholt.

Seite 19
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?

Gemäß 820 der Eigenbetriebsverordnung i.V.m. 817 der Betriebssatzung hat die Be-
triebsleitung die Oberbürgermeisterin und den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Ent-
wicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes
schriftlich unterrichtet.

Der Betriebsausschuss hat den jährlichen Wirtschaftsplan für 2018/19 erhalten, der dem Rat der
Stadt Köln anschließend zur Zustimmung vorgelegt und von diesem beschlossen wurde.

b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Un-
ternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?

Der Wirtschaftsplan und die Quartalsberichte vermitteln einen zutreffenden Einblick in die wirt-
schaftliche Lage der Bühnen.

c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah
unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsge-
mäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentli-
che Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?

Gemäß $ 6 Abs. 2 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung die Oberbürgermeisterin über alle
wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten und ihr auf Verlangen die zur Wahrneh-
mung ihrer Aufgabe notwendigen Auskünfte zu erteilen.

Besonders risikoreiche Geschäftsvorfälle bzw. Fehldispositionen und Unterlassungen und damit
berichtspflichtige Sachverhalte lagen im Wirtschaftsjahr 2018/19 nicht vor.

Über den Stand und den Fortgang des Sanierungsprojektes hat die Betriebsleitung regelmäßig
berichtet.

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d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf
dessen besonderen Wunsch berichtet ($ 90 Abs. 3 AktG)?

Die Betriebsleitung hat auf besonderen Wunsch des Überwachungsorgans insbesondere über
den Stand des Sanierungsprojektes und dessen Kostenentwicklung berichtet.

e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach $ 90 AktG
oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?

Dafür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.

f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart?
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan er-
örtert?

Eine D&O-Versicherung (Vermögenschadenhaftpflichtversicherung) wurde für die Betriebslei-
tung und den Betriebsausschuss nicht abgeschlossen.

g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offenge-
legt worden?

Es lagen keine nachweislichen Erkenntnisse über bestehende Interessenkonflikte vor, die dem
Überwachungsorgan hätten offengelegt werden müssen.

Vermögens- und Finanzlage

Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht im wesentlichen Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?

Es besteht kein offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen.

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b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?

Auffallend hohe oder niedrige Bestände sind nicht erkennbar. Der passivierte Sonderposten ist
der bilanzielle Gegenposten zum im Rahmen der Ausgliederung von der Stadt Köln in eine ei-
genbetriebsähnliche Einrichtung übernommenen Anlagevermögen.

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu
den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögens-
gegenstände wesentlich beeinflusst wird?

Es haben sich keine konkreten Anhaltspunkte ergeben, dass gegenüber den Bilanzwerten er-
heblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte vorliegen, die Einfluss auf die Vermögenslage
haben könnten. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die bühnenspezifischen Gebäude und
technischen Einrichtungen zu einer anderen Nutzung nicht geeignet sind und es sich außerdem
um einen Zuschussbetrieb handelt, sodass positive Ertragswerte zur Ermittlung marktorientierter
Verkehrswerte nicht gegeben sein dürften.

Fragenkreis 12: Finanzierung

a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen
zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investiti-
onsverpflichtungen finanziert werden?

Das Kapital beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 430.247 davon entfällt auf interne Finanzierungs-
quellen ein Betrag von insgesamt TEUR 26.762 (= rd. 6 %). Dieser Betrag setzt sich zusammen
aus Eigenkapital (TEUR 5.826) und Sonderposten für Investitionszuschüsse (TEUR 20.936).
Das Fremdkapital beläuft sich unter Einschluss des Rechnungsabgrenzungspostens auf insge-
samt TEUR 386.630 (= rd. 90 %).

Die Finanzierung der am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtun-
gen ist durch die Ermächtigung der Betriebsleitung zur Kreditaufnahme und zur Eingehung von
Verpflichtungen durch die Beschlüsse des Rates der Stadt Köln gesichert.

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b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kre-
ditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?

Die Bühnen sind weder Mutterunternehmen noch liegt ein Konzernverhältnis im Sinne des HGB
vor.

c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garan-
tien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit
verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?

Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist in die Haushaltsplanung der Stadt Köln eingebunden
und erhielt im Wirtschaftsjahr 2018/19 planmäßig vorgesehene Zuschüsse von insgesamt
TEUR 70.360 (Vorjahr TEUR 69.644). Das Land Nordrhein-Westfalen hat für das Wirtschaftsjahr
2018/19 einen Personalkostenzuschuss in Höhe von TEUR 2.454 (Vorjahr TEUR 1.975) ge-
währt.

Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und
Auflagen der Mittelgeber nicht beachtet wurden.

Es ist nicht auszuschließen, dass die Zuschüsse als EU-rechtlich unzulässige Beihilfen beurteilt
werden. Nach der Darstellung im Lagebericht sieht die Betriebsleitung zum gegenwärtigen Zeit-
punkt jedoch kein bilanziell zu berücksichtigendes Risiko.

Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung

a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalaus-
stattung?

Es besteht ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 5.826.
Unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen

ergibt sich ein betriebswirtschaftliches Eigenkapital von TEUR 26.762, das wir für angemessen
halten.

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b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit
der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?

Gemäß $ 2 Abs. 3 der Betriebssatzung darf die Stadt Köln keine Zuwendungen — und damit

auch keine Ausschüttungen — aus Mitteln der Einrichtung erhalten. Die jeweiligen Jahresergeb-
nisse werden entweder auf neue Rechnung vorgetragen oder den Rücklagen zugeführt.

Br Ertragslage 7

Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit

a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/
Konzernunternehmen zusammen?

Das Spartenergebnis für das Segment Oper beläuft sich auf ./.TEUR 2.437, für das Segment
Schauspiel auf ./.TEUR 2.492 und für das Segment Tanz auf *TEUR 45.

b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?

Das Jahresergebnis ist negativ davon geprägt, dass die für November 2015 geplante Wiederer-
öffnung der Bühnen am Offenbachplatz nicht stattfinden konnte. Der Spielbetrieb musste des-
halb in Interims-Spielstätten durchgeführt werden.

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungs-
beziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu
unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?

Im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages vom 17. Dezember 2001 zwischen den Bühnen
und dem Gürzenich-Orchester Köln ist geregelt, dass jede der beiden Einrichtungen eine ange-
messene Kostenerstattung für die vereinbarten Tätigkeiten (Verwaltungstätigkeiten und Opern-
bespielung) zu leisten hat. Die Ermittlung der angemessenen Kosten erfolgt grundsätzlich durch
die Kostenträgerrechnung der Einrichtungen. Auf eine Abrechnung der von den Bühnen für das
Orchester erbrachten Verwaltungstätigkeiten wird aufgrund der geringen Ergebnisauswirkung
bisher verzichtet.

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d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Diese Frage ist bei den Bühnen nicht relevant.

Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen

a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Be-
deutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?

Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung mit ihrer spezifischen Dienstleistung ist grundsätzlich nur
durch Zuwendungen finanzierbar. Verlustbringende Geschäfte, die außerhalb der ordentlichen

Geschäftstätigkeit liegen, sind im Wirtschaftsjahr 2018/19 nicht eingetreten.

b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche
Maßnahmen handelt es sich?

Vgl. Antwort zu Frage 15a).

Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der
Ertragslage

a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Die Personalaufwendungen sind überproportional gestiegen.

Im Übrigen verweisen wir auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Prüf-
bericht.

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b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des
Unternehmens zu verbessern?

Die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Bühnen hängt maßgeblich von der Auslastung in der
Interimszeit und der Bezuschussung ab. In Abstimmung mit der Kämmerei bemüht sich die Be-
triebsleitung nachdrücklich um eine erfolgreiche Umsetzung folgender Punkte:

- konsequentes Controlling der künstlerischen Sparten, um Budgetüberschreitungen mög-
lichst zu vermeiden

- vollständiger Ausgleich der in Planergebnissen der Folgejahre enthaltenen laufenden Kos-
ten der Interimsunterbringung durch die Stadt Köln

— Ausgleich der Tariflohnsteigerungen durch die Stadt Köln

- Ausgleich weiterer Liquiditätsabflüsse im Zusammenhang mit zusätzlichen Planungskosten
und zusätzlichen Baukosten bis zur Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen durch die
Stadt Köln

— Vereinbarung gesonderter Kreditfinanzierungen zur Abdeckung des im Zusammenhang mit
der Sanierung geplanten Investitionsvolumens

Beratungsverlauf (3)

27.04.2021 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 3.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2021 Finanzausschuss
TOP 10.22 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.05.2021 Rat
TOP 10.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Offenbachplatz 75
  • Freiheit

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Details

Aktenzeichen
3185/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.04.2021
Erstellt
30.10.2020 13:02