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0107/2019

Neumarkt:

Beschlussvorlage Ausschuss 24.01.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 25.03.2019, TOP 10.6

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

4270 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/327 
 
Vorlagen-Nummer 
 0107/2019 
Freigabedatum  24.01.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neumarkt: 
hier: Antrag der Cleveland GmbH, Moltkestr. 123, 50674 Köln auf Durchführung eines 
Spezialmarktes (BBQ Convention Cologne) vom 22.06.2019 - 23.06.2019 (inkl. Auf- und 
Abbauarbeiten vom 21.06.2019 - 24.06.2019) auf dem Neumarkt 
Beschlussorgan 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergaben / Internationales beauftragt die 
Verwaltung der Cleveland GmbH den Neumarkt vom 22.06.2019 – 23.06.2019 (zzgl. der notwendigen 
Auf- und Abbauarbeiten vom 21.06.2019 – 24.06.2019) zur Durchführung des Spezialmarktes „BBQ 
Convention Cologne“ zur Verfügung zu stellen. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.03.2019 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.03.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die aktuelle Fassung des Vergabekonzeptes für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner 
Innenstadt für den Zeitraum 2019 – 2023 wurde in der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwal-
tung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales am 10.12.2018 beschlossen und ist am 01.01.2019 in 
Kraft getreten.  
Da sich an den Zulassungsparametern für Veranstaltungen auf den zentralen Innenstadtplätzen keine 
Modifikationen ergeben haben, ist davon auszugehen, dass insbesondere Veranstaltungen - wie der 
hier beantragte Spezialmarkt auf dem Neumarkt - grundsätzlich zugelassen sind. 
 
Die Cleveland GmbH plant für 2019 die Fortsetzung der in 2018 in Köln (auf dem Privatgelände des 
RheinEnergie Stadions) durchgeführten „BBQ Convention Cologne 2019“.  
 
Basierend auf der erfolgreichen Durchführung in 2018 ist nunmehr geplant, in dem Zeitraum vom 
22.06.2019 – 23.06.2019 auf den zentralen Innenstadtplatz Neumarkt ein Spezialmarkt zum Thema 
Grillen durchzuführen, bei welchem dem interessierten Publikum „Alles zum Thema Grillen“ näher 
gebracht werden soll. 
 
Sowohl Grillprofis als auch interessierte Laien- und Hobbygriller sowie die ganze Familie sollen durch 
dieses Outdoorevent angesprochen werden - der Zu- und Eintritt zu dieser „BBQ Convention Colog-
ne“ ist kostenlos. 
 
Neben diversen Marken- und Probierständen mit Tools und Equipment rund ums Grillen, einem Show 
Programm mit Live-Cooking mit Tipps und Tricks der Grill-Experten werden auch traditionelle und 
ausgefallene Grillspezialitäten dargeboten. 
 
Außerdem werden Attraktionen für die ganze Familie diesen Spezialmarkt abrunden. 
 
Die technische und infrastrukturelle Ausstattung des geplanten Spezialmarktes erfolgt gemäß ord-
nungsbehördlicher, bauordnungs- und feuersicherheitsrechtlicher sowie polizeilicher Vorgaben, nach 
welchen bereits in der Vergangenheit diverse Veranstaltungen auf dem Neumarkt reibungslos durch-
geführt worden sind.  
 
Es werden keine negativen lärmschutztechnischen Auswirkungen erwartet. Darüber hinaus erfolgt 
eine intensive Abstimmung der geplanten Veranstaltung mit den Sicherheitsbehörden (Polizei und 
Feuerwehr). 
 
Im Vergabekonzept vom 12.12.2018 ist die Höchstzahl von Veranstaltungen auf dem Neumarkt auf 
insgesamt 15 begrenzt. Der geplante Spezialmarkt „BBQ Convention Cologne“ wird als 1 Veranstal-
tung gewertet. Unter Berücksichtigung der Durchführung der im Rahmen der Blockgenehmigung vom 
10.12.2018 genehmigten sowie der als Regelbeispiel aufgeführten Veranstaltungen (der Weih-
nachtsmarkt zählt aufgrund der Dauer der Platznutzung 3-fach), sind unter Beachtung der allgemei-
nen Zulassungsvoraussetzungen in 2019 noch 2 weitere Veranstaltungen auf dem Neumarkt möglich.  
 
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass sich das Kontingent an freien Veranstaltungen auf 
dem Neumarkt noch auf 1 reduzieren kann, wenn die gem. P. 4.5.4 des Vergabekonzeptes vorgese-
hene generelle Anrechnung auf das Veranstaltungskontingent bei Durchführung einer Opening-
Veranstaltung (bei besonderen sportlichen Weltereignissen) auf dem Heumarkt hier umgesetzt wer-
den sollte. Bisher wurde die Möglichkeit der Durchführung einer Opening Veranstaltung nicht bean-
tragt.

Beratungsverlauf (2)

21.03.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
25.03.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0107/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.01.2019
Erstellt
09.01.2019 14:12