Mandari Insight

0420/2025

Ebertplatz vorgezogene bauliche kriminalpräventive Maßnahmen an der Westpassage

Beschlussvorlage Ausschuss 18.03.2025

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 27.03.2025, TOP 6.8

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 5 - Beschluss BV 1 vom 20.03.2025 zu 0420/2025

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Ansehen

Anlage 6 - KuK 25.03.2025 Vorabauszug aus dem Entwurf der Niederschrift

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4 - Auszug VA 19.03.2025

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Anlage 3 - Bauliche Kriminalpräventive Maßnahmen

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Anlage 2_Zeitschiene langfristige Umgestaltung

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Anlage 7 - Vorab-Auszug Stadtentwicklungsausschuss 27.03.205 zu 0420_2025

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1411 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in 
einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das 
Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen.  
Bitte wählen Sie aus: 
- Das Beteiligungskonzept wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht 
werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? 
Im Rahmen der beauftragten Bürgerbeteiligung für den Planungsprozess des Platzes wird über die 
Umsetzung der kriminalpräventiven Maßnahmen informiert. Ziel ist Einbindung der Stadtgesellschaft in 
den Arbeitsprozess. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 5 - Beschluss BV 1 vom 20.03.2025 zu 0420/2025

3572 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Pesch 
Telefon: (0221) 221 26144 
 
E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de 
Datum: 24.03.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 32, Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 20.03.2025  
öffentlich 
3.8 Ebertplatz vorgezogene bauliche kriminalpräventive Maßnahmen an der 
Westpassage 
0420/2025 
Situation am Ebertplatz verbessern, Änderungsantrag Die Linke 
AN/0377/2025 
 
I Änderungsantrag Die Linke, AN/0377/2025 
Die Beschlussvorlage 0420/2025 wird wie folgt ersetzt:  
  
1. Mitarbeiter von Jugend-, Gesundheits- und Sozialamt sind täglich vor Ort; Street-
worker werden eingesetzt. Hierzu werden feste Arbeitsräume zur Verfügung gestellt. 
Ebenso sind Aufenthaltsräume für obdachlose und drogengebrauchende Menschen 
zur Verfügung zu stellen, wenn keine andere Möglichkeit besteht in Systembauweise.  
  
2. Die bauliche Grundstruktur des Ebertplatzes bleibt erhalten. Das gilt auch für die 
Wegebeziehungen.  
  
3. Es erfolgt sofort eine Sanierung im Bestand. Sie umfasst auch die Rolltreppen. Die 
Beleuchtung wird verbessert.  
  
4. Die Ateliers bleiben erhalten, und das Kultur- und Freizeitprogramm wird fortgeführt.  
  
5. Die oberirdische Querung vom Agnesviertel zum Eigelstein für den Fuß- und Rad-
verkehr wird optimiert. Ebenso wird eine neue Führung für Fußgänger*innen und Rad-
ler*innen vom Eigelstein Richtung Sudermannplatz hergestellt.  
  
6. Die Stadt möge die Polizei bitten, rund um die Uhr, mit einem Schwerpunkt in den 
Abend- und Nachtstunden sowie während des Schüler*innenverkehrs, Streifenbeamte 
am Ebertplatz zu positionieren.  
 
II Mündlicher Ergänzungsantrag Bündnis 90/Die Grünen und SPD

1. Bei einer etwaigen Schließung der Zugänge zur Westpassage des Ebertplatzes ist 
dringend darauf zu achten, dass die Westpassage nicht endgültig die Anmutung ei-
nes aufgegebenen Stadtraums erhält. Das heißt, gerade bei einer Schließung der 
Westpassage ist bis zum Umbau des Ebertplatzes auf eine entsprechende Sauber-
keit, Beleuchtung, Maßnahmen gegen Wildpinkelei etc. zu achten. 
2. Die Zwischennutzung soll bis zum endgültig Umbau sichergestellt und finanziell ab-
gesichert werden. 
3. Im Zwischennutzungskonzept für den Ebertplatz und seiner Finanzierung ist auch 
der Einsatz von Streetworkern vorzusehen, d.h. in dem Ansatz der Finanzmittel für 
die Zwischennutzung muss auch eine Position „Streetwork“ aufgenommen werden. 
III Geänderter Beschluss:  
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der 
vorgezogenen baulichen kriminalpräventiven Maßnahmen an der Westpassage des 
Ebertplatzes.  
1. Bei einer etwaigen Schließung der Zugänge zur Westpassage des Ebertplat-
zes ist dringend darauf zu achten, dass die Westpassage nicht endgültig die 
Anmutung eines aufgegebenen Stadtraums erhält. Das heißt, gerade bei einer 
Schließung der Westpassage ist bis zum Umbau des Ebertplatzes auf eine 
entsprechende Sauberkeit, Beleuchtung, Maßnahmen gegen Wildpinkelei etc. 
zu achten. 
2. Die Zwischennutzung soll bis zum endgültig Umbau sichergestellt und finan-
ziell abgesichert werden. 
3. Im Zwischennutzungskonzept für den Ebertplatz und seiner Finanzierung ist 
auch der Einsatz von Streetworkern vorzusehen, d.h. in dem Ansatz der Fi-
nanzmittel für die Zwischennutzung muss auch eine Position „Streetwork“ 
aufgenommen werden. 
 
Abstimmung zu I : 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen von Die Linke, Klimafreunde und Die Partei abge-
lehnt. 
 
Abstimmung zu II : 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Abstimmung zu III: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 6 - KuK 25.03.2025 Vorabauszug aus dem Entwurf der Niederschrift

1497 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Kunst und Kultur 
Frau Siemon 
Telefon:(0221) 221 23657 
Fax:  (0221) 221 25492 
E-Mail:  DezVII-Session@stadt-koeln.de 
Datum: 27.03.2025 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Kunst und Kultur  vom 25.03.2025  
öffentlich 
4.6 Ebertplatz vorgezogene bauliche kriminalpräventive Maßnahmen an der 
Westpassage 
0420/2025 
I. Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zu TOP 4.6., Beschluss-
vorlage 0420/2025, „Ebertplatz vorgezogene bauliche kriminalprä-
ventive Maßnahmen an der Westpassage“ AN/0380/2025 
  
Beschluss:  
Einstimmig abgelehnt.  
II. Ebertplatz vorgezogene bauliche kriminalpräventive Maßnahmen 
an der Westpassage 
0420/2025 
Beschluss:  
Ohne Votum behandelt.  
Der Ausschuss Kunst und Kultur stellt fest, dass die kulturelle Bespielung des Ebert-
platzes viel dazu beigetragen hat, dass sich die dortige Situation deutlich verbessert 
hat.  
 
Der Ausschuss Kunst und Kultur spricht sich mehrheitlich gegen eine Schließung der 
Zugänge aus.  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss wird daher gebeten, zu prüfen, inwieweit Schließun-
gen aus der Perspektive der kulturellen Nutzung wirklich notwendig und, z. B. im Hin-
blick auf Entfluchtungsfragen, möglich sein können. Dabei sollten die Belange der kul-
turellen Nutzung berücksichtigt werden. Zudem wären alternative Maßnahmen zur 
Weiterentwicklung des Platzes zu evaluieren. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktionen SPD und Volt zugestimmt.

Beschlussvorlage Ausschuss

8426 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/615 
 
Vorlagen-Nummer 
 0420/2025 
Freigabedatum 
07.03.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ebertplatz vorgezogene bauliche kriminalpräventive Maßnahmen an der Westpassage
  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgezo-
genen baulichen kriminalpräventiven Maßnahmen an der Westpassage des Ebertplatzes.  
 
 
 
Verkehrsausschuss 18.03.2025 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 20.03.2025 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 24.03.2025 
Ausschuss für Kunst und Kultur 25.03.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  175.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
1. Arbeitsstand Ebertplatz  
Im Rahmen des Bedarfsfeststellungsbeschlusses (1939/2020) hat der Rat die Verwaltung be-
auftragt eine Vorqualifizierung zum Variantenentscheid für den Ebertplatz herbeizuführen (Va-
riante 1: Bestandserhalt oder Variante 2: Umbau zu einer ebenen Platzfläche). Hierfür wurde 
die Arbeitsgemeinschaft startklar a+b mit raumwerk.architekten Ende 2023 beauftragt.  
1.1 Gesamtsituation 
Trotz großem Ressourceneinsatz ist es bisher nicht gelungen, die Sicherheit am Ebertplatz 
dauerhaft zu verbessern. Auch wenn die Zwischennutzung zu keiner Zeit positive Auswirkung 
auf Kriminalitätsstatistiken hatte, wurden die belebenden Maßnahmen für den Platz durch die 
Bevölkerung positiv wahrgenommen. 
Eine dauerhafte bauliche Veränderung ist bei optimalem Projektverlauf frühestens ab dem 
Jahr 2030 möglich (siehe 1.2). Um kurzfristige Verbesserungen herbeizuführen, werden bauli-
che Maßnahmen an der Westpassage vorgeschlagen, die aus Perspektive der Kriminalprä-
vention als besonders kritisch einzustufen sind.

3 
Die Räume in der Passage sind weiterhin nutzbar und das Platzprogramm wird fortgeführt. 
Bauliche Maßnahmen reichen für eine nachhaltige Verbesserung der Situation am Ebertplatz 
jedoch nicht aus. Daher ist eine kontinuierliche Mitwirkung aller städtischen Dienststellen er-
forderlich. Die AG Ebertplatz bündelt gezielt die Fachkompetenz der Stadtverwaltung und der 
zuständigen Akteure vor Ort (Ordnungsamt, Sozialamt, Streetwork, KVB-Sicherheit, AWB 
etc.) um Maßnahmen zur Sicherheit, Sauberkeit und Soziales am Ebertplatz abzustimmen. 
Diese wirken sich positiv auf den Ebertplatz aus und ergänzen die bauliche kriminalpräventive 
Maßnahme an der Westpassage. 
1.2 Grober Zeitplan: Langfristige Umgestaltung des Ebertplatzes 
Der Zeitplan ist gesondert in Anlage 2 dargestellt. 
 01.01.2024 bis 31.12.2025 (Vorbereitung Variantenentscheid und Platzprogramm): Die 
beauftragten Büros erarbeiten den Variantenentscheid und bereiten die Leistungsbe-
schreibung für den Wettbewerb zur dauerhaften Umgestaltung vor. Zudem führen sie 
das Platzprogramm für bis Ende 2025 fort. 
 
 01.01.2026 bis 31.12.2026 (Ratsbeschluss und europaweite Ausschreibung): Nach 
Ratsentscheid für eine Planungsvariante folgt die Durchführung des Vergabeverfah-
rens zur Beauftragung der Entwurfsplanung (LPH 1-3). 
 
 01.01.2027 bis 31.12.2028 (Planung LPH 1-3 und Baubeschluss): Erarbeitung der Ent-
wurfsplanung für die dauerhafte Umgestaltung. Die Entwurfsplanung ist Grundlage für 
den Baubeschluss, um die Mittel für die Finalisierung der Planung sowie die Umset-
zung der Maßnahme freizugeben. 
 
 01.01.2029 (LPH 4-7): Nach dem Baubeschluss erfolgt die Übergabe der Planungs- 
und Umsetzungszuständigkeit von 61 zu 66/69. Hier werden die Ausführungsplanun-
gen und die Leistungsverzeichnisse für die Vergabe der baulichen Einzelgewerke erar-
beitet.  
 
 01.01.2030 Vergabe der Bauleistungen, Baubeginn 
 
1.3 Gebäudestruktur 
Die für die Bevölkerung sichtbare Platzfläche ist lediglich der ‚Deckel‘ eines mehrstöckigen In-
genieurbauwerks. Der Schwerpunkt der baulichen Kriminalprävention liegt in der Westpas-
sage. Vor einer dauerhaften Umgestaltung soll hier eine kurzfristige bauliche Veränderung er-
folgen, die die Sicherheit in diesem Bereich erhöht 
1.4 Platzprogramm 
Seit Frühjahr 2018 erarbeiten verschiedene Initiativen, Anwohner*innen und Arbeitsgruppen 
gemeinsam mit der Stadt Köln Projekte, Konzepte und Veranstaltungen, um den Ebertplatz 
wieder in einen beliebten und vielfältig genutzten öffentlichen Platz zu verwandeln. Im Mittel-
punkt stehen (sozio-)kulturelle Angebote, gestalterische Aufwertung, Begrünung sowie 
Gastro-nomie. Der gesamte Prozess lebt vom Engagement unterschiedlichster Akteure und 
trägt mit kreativen Ansätzen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des Miteinanders 
auf dem Ebertplatz bei. 
Das Büro startklar a+b führt das Platzprogramm übergangslos und erfolgreich weiter. Die Be-
spielung des Platzes ist bis Ende 2025 gesichert. Zur Fortführung des Platzprogramms nach 
2025 ist ein erneuter Ratsbeschluss erforderlich.  
Die integrierte Befassung mit dem Ebertplatz und die reibungslose Zusammenarbeit der Stadt 
Köln mit ihren Partnern ist sichergestellt.  
2. Kurzfristige bauliche Maßnahmen Westpassage  
Die Verwaltung hat Ende 2024 ein kurzfristiges Umsetzungskonzept bezüglich baulicher krimi-
nalpräventiver Maßnahmen in der Westpassage erarbeitet und schlägt als Sofortmaßnahme 
die Schließung von 3 Nebenabgängen entsprechend der Vorzugsvariante vor.

4 
In Nord-Süd-Richtung zwischen Eigelstein und Neusser Straße ist die Nutzung der Passage 
weiterhin uneingeschränkt. Die Räume in der Passage sind ebenfalls weiterhin nutzbar und 
das Platzprogramm wird fortgeführt. 
Vorzugsvariante: Verschluss von 3 Abgängen 
 
 
Es handelt sich um eine reversible bauliche Maßnahme, bei denen die drei Nebeneingänge 
zur Passage – also alle nicht einsehbaren Bereiche - geschlossen werden. 
Auf Straßenniveau werden die Treppenabgänge durch Stahlbetondecken geschlossen und 
niveaugleich dem angrenzenden Belag angepasst.  
Vor dem Verschließen der drei Nebeneingänge erfolgen der Rückbau der Rolltreppen sowie 
der Rolltreppenkunst. Der Rückbau der temporären Kunstwerke auf den Rolltreppen erfolgt 
entsprechend den vertraglichen Regelungen für diese. 
Gemäß dem aktuellen Stand der Planungen beginnt die dauerhafte bauliche Umgestaltung 
des Ebertplatzes ab 2030. Deshalb ist eine zeitnahe Verbesserung der aktuellen Sicherheits-
lage am Ebertplatz geboten. 
Ein Planungsbüro wurde bereits für die Erarbeitung der notwendigen Planungsleistungen ge-
funden. Da das Büro mit den Örtlichkeiten am Ebertplatz vertraut ist, wird die Erstellung der 
Planung etwa 6 bis 8 Wochen dauern. 
Nach Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen können die Maßnahmen zur Schließung 
der drei Nebeneingänge in der 2. Jahreshälfte / ab 3. Quartal 2025 erfolgen. 
Finanzierung 
Die zur Realisierung der Maßnahme erforderliche Aufwandsermächtigung i. H. v. 175.000 € 
steht im Haushaltsplan 2025/2026 für das Jahr 2025 im Teilergebnisplan des Amtes für Brü-
cken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereit. Die Inan-
spruchnahme steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026. 
Die Kosten für die Schließung der drei Nebenabgänge werden auf ca. 175.000 € geschätzt. 
Die Maßnahme gilt der öffentlichen Sicherheit und erfüllt somit die Kriterien einer unabweisba-
ren und notwendigen Aufgabe. Die Regelungen des § 82 GO NRW werden somit beachtet. 
Anlagen:  
Anlage 1: Öffentlichkeitsarbeit 
Anlage 2: Zeitschiene langfristige Umgestaltung des Ebertplatzes 
Anlage 3: Vorgezogene bauliche kriminalpräventive Maßnahmen

Anlage 4 - Auszug VA 19.03.2025

3134 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 19.03.2025 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 43. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 18.03.2025  
öffentlich 
4.7 Ebertplatz vorgezogene bauliche kriminalpräventive Maßnahmen an der 
Westpassage 
0420/2025 
RM Wahlen beantragt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Vorlage heute 
ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen und begründet dies damit, 
dass aktuell noch ein Änderungsantrag für den federführenden Stadtentwicklungsaus-
schuss erarbeitet werde. Man sei der Auffassung, dass mit den Planungen der Ver-
waltung auch zeitnah alternative Wegebeziehungen bzw. Querungen – ähnlich wie 
beim Neumarkt – geprüft und umgesetzt oder optimiert werden sollten. 
 
RM De Bellis-Olinger bestätigt diese Ausführungen und betont, dass die in Rede ste-
henden Maßnahmen auf Empfehlungen des Polizeipräsidenten beruhen; insofern 
finde die Verwaltungsvorlage grundsätzliche Zustimmung bei der CDU-Fraktion. 
 
RM Lorenz spricht konkret die Radwegeführungen vom Ebertplatz Richtung Rathaus 
an. Auch diese müssten dringend verbessert werden.  
 
Auch SB Meinhardt teilt mit, dass die fraktionsinterne Beratung noch nicht abge-
schlossen sei; seine Fraktion arbeite ebenfalls an einem Ersetzungsantrag. Heute 
möchte er zunächst beantragen, die Beratungsfolge der Verwaltungsvorlage um den 
Gesundheitsausschuss, den Jugendhilfeausschuss und den Ausschuss für Soziales 
und Senioren zu erweitern.  
 
RM Dickas möchte von der Verwaltung wissen, ob die Kunstinitiativen in die Planun-
gen mit einbezogen wurden. 
 
Frau Witzel, Vertreterin des Stadtplanungsamtes, berichtet, dass ihre Abteilung an der 
Durchführung einer Vorqualifizierung arbeite, um im Rahmen dieser einen Varianten-
entscheid für einen möglichen Umbau des Ebertplatzes vorzubereiten (vgl. hierzu 
auch Anlage 2 zur Vorlage). Es handele sich hier um ein sehr komplexes Projekt; die 
verkehrliche Situation und die vielfältigen Nutzungen stellen die Verwaltung vor eine

2 
 
große Herausforderung. Da ein möglicher Umbau noch nicht absehbar sei, habe die 
Verwaltung daher die Empfehlungen der Polizei vorab als erste Maßnahme aufgegrif-
fen. Für die Vergabe und wesentliche Meilenschritte bei diesem Projekt sei ein Be-
gleitgremium eingerichtet worden, so dass sie bestätigen könne, dass die betroffenen 
Initiativen involviert werden. Frau Witzel betont zudem, dass trotz der Schließung der 
drei Abgänge die Hauptwegebeziehungen – sowohl unterirdisch als auch oberirdisch 
– bleiben.  
 
1. Beschluss (mündlicher Antrag der Fraktion Die Linke.): 
 
Die Beratungsfolge wird um die Gremien 
 Gesundheitsausschuss 
 Jugendhilfeausschuss und 
 Ausschuss für Soziales und Senioren 
erweitert. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke. 
 
 
2. Beschluss (mündlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): 
 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die weiteren Gremien.  
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 3 - Bauliche Kriminalpräventive Maßnahmen

1496 Zeichen

Ebertplatz, Westpassage
bauliche Kriminalpräventive Maßnahmen
Vorgezogene Maßnahmen:
Verschluss von drei Abgängen
Anlage 3 Bauliche Kriminalpräventive Maßnahmen

© raumwerk architekten
X
X
X
Neusser
Straße
Eigelstein
Var.2:
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, 692/691
• Schließung der 3 Nebeneingänge, Erhalt der
N-W-Achse
• Abgänge sind optisch an den
Fußgängerbereich anzupassen
• Innerhalb der Passage sind die Abgänge als
Wände auszubilden
Ziele:
Vorzugsvariante: Verschluss von 3 Abgängen

Variante - Abdeckung
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, 692/691
• Demontage Fahrtreppe/Kunstwerke 
• Herstellen einer Stahlbetonplatte
• Herstellen einer durchgehenden Plattenbelags
• Verschluss der Zuwegung durch Wände einschl. 
Tür zur Erschließung der BetriebsräumeWand
Wand
Stb. Decke
Stb. Decke
Tür
Stb. Decke
Abbruch
Wand

Kostenabschätzung
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, 692/691
Prognosewert für eine mögliche Kostenschätzung
Für die Bereitstellung und Verortung der entsprechenden Finanzmittel 
ist eine Bedarfsfeststellung/Entscheidung erforderlich.  
Variante - Abdeckelung
~175.000,- € (Brutto) +/- 40%

Zeitplanung
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, 692/691
Ausschreibung/Beauftragung Planer
Ausschreibung/Beauftragung Bauausführung
Planung + LV-Erstellung für die Bauleistungen
1 Monat
In Abhängigkeit Bedarfsfeststellung
2 Monate
Ausführung der Bauleistungen
Fertigstellung (Optimalfall bei unmittelbarer 
Bedarfsfeststellung)
1 Monat
3 Monate
Ab Juli 2025

Anlage 2_Zeitschiene langfristige Umgestaltung

1009 Zeichen

2024
 2025
 2026
 2027
 2028
 2029
 2030
 2031 ff
Anlage 2: Zeitschiene langfristige Umgestaltung des Ebertplatzes
Planungsverfahren  Ebertplatz
• Entwicklung Nutzungs-, Betreiber-
&  planerisches Raumkonzept
• Erstellung, Bewertung und
Reduzierung von
Verkehrsvarianten
• begleitendes Betongutachten
• Sitzungen Beirat
• finales Beteiligungsverfahren
• Erarbeitung  der
Ausschreibungsunterlagen für
Planungswettbewerb
• Fortführung der Zwischennutzung
Vorqualifizierung Planung Umbau
> Variantenentscheid, Ausschreibung
• Ausschreibungsverfahren VGV
• Ve
rgabe
• Entwurfsplanung Leistungsphasen 1-3
• Kostenschätzung
• Baubeschluss
• Übergabe von 61 an 66/ 69
• Genehmigungsplanung
• Ausführungsplanung
• Vorbereitung der vergabe Bauleistungen
• Ausschreibung der Bauleistungen
• Vergabe der Bauleistungen/ Einzelgewerke
• Begleitung Umbauprozess:
Bauüberwachung & -oberleitung
• ggf. Planungsanpassungen
• Fertigstellung
> Vorplanung, Baubeschluss, Ausführungsplanung > Ve
 rgabe Bauleistungen, Umbauprozess

Anlage 7 - Vorab-Auszug Stadtentwicklungsausschuss 27.03.205 zu 0420_2025

6772 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax:  (0221)  
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-
koeln.de 
Datum: 28.03.2025 
Vorab-Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 32. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 27.03.2025 
öffentlich 
 
 6.8 Ebertplatz vorgezogene bauliche kriminalpräventive Maßnahmen an der 
Westpassage 
0420/2025 
6.8.1 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend TOP 6.8., Be-
schlussvorlage 0420/2025, „Ebertplatz vorgezogene bauliche kriminal-
präventive Maßnahmen an der Westpassage“ " 
AN/0381/2025 
6.8.2 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 
CDU-Fraktion und  
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Kölnzu Top 6.8: Ebertplatz vorgezogene 
bauliche kriminalpräventive Maßnahmen an der Westpassage 
AN/0403/2025 
I Beschlussvorschlag der Verwaltung:  
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der 
vorgezogenen baulichen kriminalpräventiven Maßnahmen an der Westpassage des 
Ebertplatzes.  
II Schriftlicher Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE (AN/ 0381/2025) 
Der Beschluss wird durch folgende Beschlusspunkte ersetzt:  
1. Mitarbeiter von Jugend-, Gesundheits- und Sozialamt sind täglich vor Ort; Street-
worker werden eingesetzt. Hierzu werden feste Arbeitsräume zur Verfügung gestellt. 
Ebenso sind Aufenthaltsräume für obdachlose und drogengebrauchende Menschen 
zur Verfügung zu stellen, wenn keine andere Möglichkeit besteht in Systembauweise.  
2. Die bauliche Grundstruktur des Ebertplatzes bleibt erhalten. Das gilt auch für die 
Wegebeziehungen.

3. Es erfolgt sofort eine Sanierung im Bestand. Sie umfasst auch die Rolltreppen. Die 
Beleuchtung wird verbessert.  
4. Die Ateliers bleiben erhalten, und das Kultur- und Freizeitprogramm wird fortgeführt.  
5. Die oberirdische Querung vom Agnesviertel zum Eigelstein für den Fuß- und Rad-
verkehr wird optimiert. Ebenso wird eine neue Führung für Fußgänger*innen und Rad-
ler*innen vom Eigelstein Richtung Sudermannplatz hergestellt.  
6. Die Stadt möge die Polizei bitten, rund um die Uhr, mit einem Schwerpunkt in den 
Abend- und Nachtstunden sowie während des Schüler*innenverkehrs, Streifenbeamte 
am Ebertplatz zu positionieren.  
Abstimmungsergebnis zu AN/0381/2025:  
Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die LINKE abgelehnt. 
Hinweis 
Die Sache ist erledigt. 
II Schriftlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU-
Fraktion und der Fraktion VOLT (AN/0403/2025) 
Beschluss: 
Der Beschlusstext wird durch folgenden Text ergänzt: 
I. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, 
1. zusätzliche oberirdische Querungsmöglichkeiten zu prüfen, insbesondere 
zur Sudermanstraße. 
2. kurzfristig auf der Nord- und Südseite des Ebertplatzes durchgehende Rad-
infrastruktur nach RingFrei-Standard einzurichten. Dabei ist die Leistungsfä-
higkeit der Kreuzung Turiner Straße Ecke Riehler Straße zu berücksichti-
gen. 
3. die Fuß- und Radquerung an der Sparkasse gem. des Beschlusses der BV 
Innenstadt/Deutz (AN/0764/2022) zu optimieren. 
II. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, 
1. die offenen Treppenaufgänge attraktiver zu gestalten.  
2. die Laufwege zwischen den Treppenaufgängen attraktiver zu gestalten. Zur 
Erhöhung der Sicherheit sollen ggf. neue Lichtquellen installiert werden und 
die Reinigungsintervalle erhöht werden. 
3. ein erweitertes gastronomisches Angebot im westlichen Bereich des Ebert-
platzes in Kooperation mit der vorhandenen Gastronomie zu erarbeiten, 
welche auch eine Nutzung und einen Betrieb unter der Woche ermöglicht. 
4. sicherzustellen, dass die Umbauarbeiten möglichst wenig den laufenden 
Betrieb und das Programm auf dem Ebertplatz beeinträchtigen. 
5. sicherzustellen, dass die Schaufenster der Kunsträume in der Westpassage 
durch das Setzen der geplanten Wände nicht gravierend verkleinert oder 
beeinträchtigt werden.

III Mündlicher Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu AN/0403/2025 (Streichun-
gen) 
Beschluss: 
Der Beschlusstext wird durch folgenden Text ergänzt: 
I. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, 
1. zusätzliche oberirdische Querungsmöglichkeiten zu prüfen, insbesondere 
zur Sudermanstraße. 
2. kurzfristig auf der Nord- und Südseite des Ebertplatzes durchgehende Rad-
infrastruktur nach RingFrei-Standard einzurichten. Dabei ist die Leistungsfä-
higkeit der Kreuzung Turiner Straße Ecke Riehler Straße zu berücksichti-
gen. 
3. die Fuß- und Radquerung an der Sparkasse gem. des Beschlusses der BV 
Innenstadt/Deutz (AN/0764/2022) zu optimieren. 
II. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, 
1. die offenen Treppenaufgänge attraktiver zu gestalten.  
2. die Laufwege zwischen den Treppenaufgängen attraktiver zu gestalten. Zur 
Erhöhung der Sicherheit sollen ggf. neue Lichtquellen installiert werden und 
die Reinigungsintervalle erhöht werden. 
3. ein erweitertes gastronomisches Angebot im westlichen Bereich des Ebert-
platzes in Kooperation mit der vorhandenen Gastronomie zu erarbeiten, 
welche auch eine Nutzung und einen Betrieb unter der Woche ermöglicht. 
4. sicherzustellen, dass die Umbauarbeiten möglichst wenig den laufenden 
Betrieb und das Programm auf dem Ebertplatz beeinträchtigen. 
5. sicherzustellen, dass die Schaufenster der Kunsträume in der Westpassage 
durch das Setzen der geplanten Wände nicht gravierend verkleinert oder 
beeinträchtigt werden. 
 
Abstimmungsergebnis über den mündlichen Änderungsantrag der FDP-Fraktion  
 
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE zugestimmt. 
 
IV Beschluss über die so geänderte Beschlussfassung (Ergänzungen fett): 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der 
vorgezogenen baulichen kriminalpräventiven Maßnahmen an der Westpassage des 
Ebertplatzes.  
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, 
1. die offenen Treppenaufgänge attraktiver zu gestalten.  
2. die Laufwege zwischen den Treppenaufgängen attraktiver zu gestal-
ten. Zur Erhöhung der Sicherheit sollen ggf. neue Lichtquellen instal-
liert werden und die Reinigungsintervalle erhöht werden.

3. ein erweitertes gastronomisches Angebot im westlichen Bereich des 
Ebertplatzes in Kooperation mit der vorhandenen Gastronomie zu erar-
beiten, welche auch eine Nutzung und einen Betrieb unter der Woche 
ermöglicht. 
4. sicherzustellen, dass die Umbauarbeiten möglichst wenig den laufen-
den Betrieb und das Programm auf dem Ebertplatz beeinträchtigen. 
5. sicherzustellen, dass die Schaufenster der Kunsträume in der West-
passage durch das Setzen der geplanten Wände nicht gravierend ver-
kleinert oder beeinträchtigt werden 
 
Abstimmungsergebnis über die so geänderte Beschlussfassung: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die LINKE zuge-
stimmt.

Beratungsverlauf (5)

18.03.2025 Verkehrsausschuss
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
20.03.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.03.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
25.03.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0420/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.03.2025
Erstellt
06.02.2025 09:20