0420/2025
Ebertplatz vorgezogene bauliche kriminalpräventive Maßnahmen an der Westpassage
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen. Bitte wählen Sie aus: - Das Beteiligungskonzept wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? Im Rahmen der beauftragten Bürgerbeteiligung für den Planungsprozess des Platzes wird über die Umsetzung der kriminalpräventiven Maßnahmen informiert. Ziel ist Einbindung der Stadtgesellschaft in den Arbeitsprozess. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 5 - Beschluss BV 1 vom 20.03.2025 zu 0420/2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Pesch Telefon: (0221) 221 26144 E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 24.03.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 32, Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 20.03.2025 öffentlich 3.8 Ebertplatz vorgezogene bauliche kriminalpräventive Maßnahmen an der Westpassage 0420/2025 Situation am Ebertplatz verbessern, Änderungsantrag Die Linke AN/0377/2025 I Änderungsantrag Die Linke, AN/0377/2025 Die Beschlussvorlage 0420/2025 wird wie folgt ersetzt: 1. Mitarbeiter von Jugend-, Gesundheits- und Sozialamt sind täglich vor Ort; Street- worker werden eingesetzt. Hierzu werden feste Arbeitsräume zur Verfügung gestellt. Ebenso sind Aufenthaltsräume für obdachlose und drogengebrauchende Menschen zur Verfügung zu stellen, wenn keine andere Möglichkeit besteht in Systembauweise. 2. Die bauliche Grundstruktur des Ebertplatzes bleibt erhalten. Das gilt auch für die Wegebeziehungen. 3. Es erfolgt sofort eine Sanierung im Bestand. Sie umfasst auch die Rolltreppen. Die Beleuchtung wird verbessert. 4. Die Ateliers bleiben erhalten, und das Kultur- und Freizeitprogramm wird fortgeführt. 5. Die oberirdische Querung vom Agnesviertel zum Eigelstein für den Fuß- und Rad- verkehr wird optimiert. Ebenso wird eine neue Führung für Fußgänger*innen und Rad- ler*innen vom Eigelstein Richtung Sudermannplatz hergestellt. 6. Die Stadt möge die Polizei bitten, rund um die Uhr, mit einem Schwerpunkt in den Abend- und Nachtstunden sowie während des Schüler*innenverkehrs, Streifenbeamte am Ebertplatz zu positionieren. II Mündlicher Ergänzungsantrag Bündnis 90/Die Grünen und SPD 1. Bei einer etwaigen Schließung der Zugänge zur Westpassage des Ebertplatzes ist dringend darauf zu achten, dass die Westpassage nicht endgültig die Anmutung ei- nes aufgegebenen Stadtraums erhält. Das heißt, gerade bei einer Schließung der Westpassage ist bis zum Umbau des Ebertplatzes auf eine entsprechende Sauber- keit, Beleuchtung, Maßnahmen gegen Wildpinkelei etc. zu achten. 2. Die Zwischennutzung soll bis zum endgültig Umbau sichergestellt und finanziell ab- gesichert werden. 3. Im Zwischennutzungskonzept für den Ebertplatz und seiner Finanzierung ist auch der Einsatz von Streetworkern vorzusehen, d.h. in dem Ansatz der Finanzmittel für die Zwischennutzung muss auch eine Position „Streetwork“ aufgenommen werden. III Geänderter Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgezogenen baulichen kriminalpräventiven Maßnahmen an der Westpassage des Ebertplatzes. 1. Bei einer etwaigen Schließung der Zugänge zur Westpassage des Ebertplat- zes ist dringend darauf zu achten, dass die Westpassage nicht endgültig die Anmutung eines aufgegebenen Stadtraums erhält. Das heißt, gerade bei einer Schließung der Westpassage ist bis zum Umbau des Ebertplatzes auf eine entsprechende Sauberkeit, Beleuchtung, Maßnahmen gegen Wildpinkelei etc. zu achten. 2. Die Zwischennutzung soll bis zum endgültig Umbau sichergestellt und finan- ziell abgesichert werden. 3. Im Zwischennutzungskonzept für den Ebertplatz und seiner Finanzierung ist auch der Einsatz von Streetworkern vorzusehen, d.h. in dem Ansatz der Fi- nanzmittel für die Zwischennutzung muss auch eine Position „Streetwork“ aufgenommen werden. Abstimmung zu I : Mehrheitlich gegen die Stimmen von Die Linke, Klimafreunde und Die Partei abge- lehnt. Abstimmung zu II : Einstimmig zugestimmt. Abstimmung zu III: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 6 - KuK 25.03.2025 Vorabauszug aus dem Entwurf der Niederschrift
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Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Frau Siemon Telefon:(0221) 221 23657 Fax: (0221) 221 25492 E-Mail: DezVII-Session@stadt-koeln.de Datum: 27.03.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 25.03.2025 öffentlich 4.6 Ebertplatz vorgezogene bauliche kriminalpräventive Maßnahmen an der Westpassage 0420/2025 I. Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zu TOP 4.6., Beschluss- vorlage 0420/2025, „Ebertplatz vorgezogene bauliche kriminalprä- ventive Maßnahmen an der Westpassage“ AN/0380/2025 Beschluss: Einstimmig abgelehnt. II. Ebertplatz vorgezogene bauliche kriminalpräventive Maßnahmen an der Westpassage 0420/2025 Beschluss: Ohne Votum behandelt. Der Ausschuss Kunst und Kultur stellt fest, dass die kulturelle Bespielung des Ebert- platzes viel dazu beigetragen hat, dass sich die dortige Situation deutlich verbessert hat. Der Ausschuss Kunst und Kultur spricht sich mehrheitlich gegen eine Schließung der Zugänge aus. Der Stadtentwicklungsausschuss wird daher gebeten, zu prüfen, inwieweit Schließun- gen aus der Perspektive der kulturellen Nutzung wirklich notwendig und, z. B. im Hin- blick auf Entfluchtungsfragen, möglich sein können. Dabei sollten die Belange der kul- turellen Nutzung berücksichtigt werden. Zudem wären alternative Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Platzes zu evaluieren. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktionen SPD und Volt zugestimmt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/615 Vorlagen-Nummer 0420/2025 Freigabedatum 07.03.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ebertplatz vorgezogene bauliche kriminalpräventive Maßnahmen an der Westpassage Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgezo- genen baulichen kriminalpräventiven Maßnahmen an der Westpassage des Ebertplatzes. Verkehrsausschuss 18.03.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 20.03.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 24.03.2025 Ausschuss für Kunst und Kultur 25.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 175.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 1. Arbeitsstand Ebertplatz Im Rahmen des Bedarfsfeststellungsbeschlusses (1939/2020) hat der Rat die Verwaltung be- auftragt eine Vorqualifizierung zum Variantenentscheid für den Ebertplatz herbeizuführen (Va- riante 1: Bestandserhalt oder Variante 2: Umbau zu einer ebenen Platzfläche). Hierfür wurde die Arbeitsgemeinschaft startklar a+b mit raumwerk.architekten Ende 2023 beauftragt. 1.1 Gesamtsituation Trotz großem Ressourceneinsatz ist es bisher nicht gelungen, die Sicherheit am Ebertplatz dauerhaft zu verbessern. Auch wenn die Zwischennutzung zu keiner Zeit positive Auswirkung auf Kriminalitätsstatistiken hatte, wurden die belebenden Maßnahmen für den Platz durch die Bevölkerung positiv wahrgenommen. Eine dauerhafte bauliche Veränderung ist bei optimalem Projektverlauf frühestens ab dem Jahr 2030 möglich (siehe 1.2). Um kurzfristige Verbesserungen herbeizuführen, werden bauli- che Maßnahmen an der Westpassage vorgeschlagen, die aus Perspektive der Kriminalprä- vention als besonders kritisch einzustufen sind. 3 Die Räume in der Passage sind weiterhin nutzbar und das Platzprogramm wird fortgeführt. Bauliche Maßnahmen reichen für eine nachhaltige Verbesserung der Situation am Ebertplatz jedoch nicht aus. Daher ist eine kontinuierliche Mitwirkung aller städtischen Dienststellen er- forderlich. Die AG Ebertplatz bündelt gezielt die Fachkompetenz der Stadtverwaltung und der zuständigen Akteure vor Ort (Ordnungsamt, Sozialamt, Streetwork, KVB-Sicherheit, AWB etc.) um Maßnahmen zur Sicherheit, Sauberkeit und Soziales am Ebertplatz abzustimmen. Diese wirken sich positiv auf den Ebertplatz aus und ergänzen die bauliche kriminalpräventive Maßnahme an der Westpassage. 1.2 Grober Zeitplan: Langfristige Umgestaltung des Ebertplatzes Der Zeitplan ist gesondert in Anlage 2 dargestellt. 01.01.2024 bis 31.12.2025 (Vorbereitung Variantenentscheid und Platzprogramm): Die beauftragten Büros erarbeiten den Variantenentscheid und bereiten die Leistungsbe- schreibung für den Wettbewerb zur dauerhaften Umgestaltung vor. Zudem führen sie das Platzprogramm für bis Ende 2025 fort. 01.01.2026 bis 31.12.2026 (Ratsbeschluss und europaweite Ausschreibung): Nach Ratsentscheid für eine Planungsvariante folgt die Durchführung des Vergabeverfah- rens zur Beauftragung der Entwurfsplanung (LPH 1-3). 01.01.2027 bis 31.12.2028 (Planung LPH 1-3 und Baubeschluss): Erarbeitung der Ent- wurfsplanung für die dauerhafte Umgestaltung. Die Entwurfsplanung ist Grundlage für den Baubeschluss, um die Mittel für die Finalisierung der Planung sowie die Umset- zung der Maßnahme freizugeben. 01.01.2029 (LPH 4-7): Nach dem Baubeschluss erfolgt die Übergabe der Planungs- und Umsetzungszuständigkeit von 61 zu 66/69. Hier werden die Ausführungsplanun- gen und die Leistungsverzeichnisse für die Vergabe der baulichen Einzelgewerke erar- beitet. 01.01.2030 Vergabe der Bauleistungen, Baubeginn 1.3 Gebäudestruktur Die für die Bevölkerung sichtbare Platzfläche ist lediglich der ‚Deckel‘ eines mehrstöckigen In- genieurbauwerks. Der Schwerpunkt der baulichen Kriminalprävention liegt in der Westpas- sage. Vor einer dauerhaften Umgestaltung soll hier eine kurzfristige bauliche Veränderung er- folgen, die die Sicherheit in diesem Bereich erhöht 1.4 Platzprogramm Seit Frühjahr 2018 erarbeiten verschiedene Initiativen, Anwohner*innen und Arbeitsgruppen gemeinsam mit der Stadt Köln Projekte, Konzepte und Veranstaltungen, um den Ebertplatz wieder in einen beliebten und vielfältig genutzten öffentlichen Platz zu verwandeln. Im Mittel- punkt stehen (sozio-)kulturelle Angebote, gestalterische Aufwertung, Begrünung sowie Gastro-nomie. Der gesamte Prozess lebt vom Engagement unterschiedlichster Akteure und trägt mit kreativen Ansätzen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des Miteinanders auf dem Ebertplatz bei. Das Büro startklar a+b führt das Platzprogramm übergangslos und erfolgreich weiter. Die Be- spielung des Platzes ist bis Ende 2025 gesichert. Zur Fortführung des Platzprogramms nach 2025 ist ein erneuter Ratsbeschluss erforderlich. Die integrierte Befassung mit dem Ebertplatz und die reibungslose Zusammenarbeit der Stadt Köln mit ihren Partnern ist sichergestellt. 2. Kurzfristige bauliche Maßnahmen Westpassage Die Verwaltung hat Ende 2024 ein kurzfristiges Umsetzungskonzept bezüglich baulicher krimi- nalpräventiver Maßnahmen in der Westpassage erarbeitet und schlägt als Sofortmaßnahme die Schließung von 3 Nebenabgängen entsprechend der Vorzugsvariante vor. 4 In Nord-Süd-Richtung zwischen Eigelstein und Neusser Straße ist die Nutzung der Passage weiterhin uneingeschränkt. Die Räume in der Passage sind ebenfalls weiterhin nutzbar und das Platzprogramm wird fortgeführt. Vorzugsvariante: Verschluss von 3 Abgängen Es handelt sich um eine reversible bauliche Maßnahme, bei denen die drei Nebeneingänge zur Passage – also alle nicht einsehbaren Bereiche - geschlossen werden. Auf Straßenniveau werden die Treppenabgänge durch Stahlbetondecken geschlossen und niveaugleich dem angrenzenden Belag angepasst. Vor dem Verschließen der drei Nebeneingänge erfolgen der Rückbau der Rolltreppen sowie der Rolltreppenkunst. Der Rückbau der temporären Kunstwerke auf den Rolltreppen erfolgt entsprechend den vertraglichen Regelungen für diese. Gemäß dem aktuellen Stand der Planungen beginnt die dauerhafte bauliche Umgestaltung des Ebertplatzes ab 2030. Deshalb ist eine zeitnahe Verbesserung der aktuellen Sicherheits- lage am Ebertplatz geboten. Ein Planungsbüro wurde bereits für die Erarbeitung der notwendigen Planungsleistungen ge- funden. Da das Büro mit den Örtlichkeiten am Ebertplatz vertraut ist, wird die Erstellung der Planung etwa 6 bis 8 Wochen dauern. Nach Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen können die Maßnahmen zur Schließung der drei Nebeneingänge in der 2. Jahreshälfte / ab 3. Quartal 2025 erfolgen. Finanzierung Die zur Realisierung der Maßnahme erforderliche Aufwandsermächtigung i. H. v. 175.000 € steht im Haushaltsplan 2025/2026 für das Jahr 2025 im Teilergebnisplan des Amtes für Brü- cken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereit. Die Inan- spruchnahme steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026. Die Kosten für die Schließung der drei Nebenabgänge werden auf ca. 175.000 € geschätzt. Die Maßnahme gilt der öffentlichen Sicherheit und erfüllt somit die Kriterien einer unabweisba- ren und notwendigen Aufgabe. Die Regelungen des § 82 GO NRW werden somit beachtet. Anlagen: Anlage 1: Öffentlichkeitsarbeit Anlage 2: Zeitschiene langfristige Umgestaltung des Ebertplatzes Anlage 3: Vorgezogene bauliche kriminalpräventive Maßnahmen
Anlage 4 - Auszug VA 19.03.2025
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Anlage 4 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 19.03.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 43. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.03.2025 öffentlich 4.7 Ebertplatz vorgezogene bauliche kriminalpräventive Maßnahmen an der Westpassage 0420/2025 RM Wahlen beantragt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Vorlage heute ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen und begründet dies damit, dass aktuell noch ein Änderungsantrag für den federführenden Stadtentwicklungsaus- schuss erarbeitet werde. Man sei der Auffassung, dass mit den Planungen der Ver- waltung auch zeitnah alternative Wegebeziehungen bzw. Querungen – ähnlich wie beim Neumarkt – geprüft und umgesetzt oder optimiert werden sollten. RM De Bellis-Olinger bestätigt diese Ausführungen und betont, dass die in Rede ste- henden Maßnahmen auf Empfehlungen des Polizeipräsidenten beruhen; insofern finde die Verwaltungsvorlage grundsätzliche Zustimmung bei der CDU-Fraktion. RM Lorenz spricht konkret die Radwegeführungen vom Ebertplatz Richtung Rathaus an. Auch diese müssten dringend verbessert werden. Auch SB Meinhardt teilt mit, dass die fraktionsinterne Beratung noch nicht abge- schlossen sei; seine Fraktion arbeite ebenfalls an einem Ersetzungsantrag. Heute möchte er zunächst beantragen, die Beratungsfolge der Verwaltungsvorlage um den Gesundheitsausschuss, den Jugendhilfeausschuss und den Ausschuss für Soziales und Senioren zu erweitern. RM Dickas möchte von der Verwaltung wissen, ob die Kunstinitiativen in die Planun- gen mit einbezogen wurden. Frau Witzel, Vertreterin des Stadtplanungsamtes, berichtet, dass ihre Abteilung an der Durchführung einer Vorqualifizierung arbeite, um im Rahmen dieser einen Varianten- entscheid für einen möglichen Umbau des Ebertplatzes vorzubereiten (vgl. hierzu auch Anlage 2 zur Vorlage). Es handele sich hier um ein sehr komplexes Projekt; die verkehrliche Situation und die vielfältigen Nutzungen stellen die Verwaltung vor eine 2 große Herausforderung. Da ein möglicher Umbau noch nicht absehbar sei, habe die Verwaltung daher die Empfehlungen der Polizei vorab als erste Maßnahme aufgegrif- fen. Für die Vergabe und wesentliche Meilenschritte bei diesem Projekt sei ein Be- gleitgremium eingerichtet worden, so dass sie bestätigen könne, dass die betroffenen Initiativen involviert werden. Frau Witzel betont zudem, dass trotz der Schließung der drei Abgänge die Hauptwegebeziehungen – sowohl unterirdisch als auch oberirdisch – bleiben. 1. Beschluss (mündlicher Antrag der Fraktion Die Linke.): Die Beratungsfolge wird um die Gremien Gesundheitsausschuss Jugendhilfeausschuss und Ausschuss für Soziales und Senioren erweitert. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke. 2. Beschluss (mündlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die weiteren Gremien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 3 - Bauliche Kriminalpräventive Maßnahmen
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Ebertplatz, Westpassage bauliche Kriminalpräventive Maßnahmen Vorgezogene Maßnahmen: Verschluss von drei Abgängen Anlage 3 Bauliche Kriminalpräventive Maßnahmen © raumwerk architekten X X X Neusser Straße Eigelstein Var.2: Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, 692/691 • Schließung der 3 Nebeneingänge, Erhalt der N-W-Achse • Abgänge sind optisch an den Fußgängerbereich anzupassen • Innerhalb der Passage sind die Abgänge als Wände auszubilden Ziele: Vorzugsvariante: Verschluss von 3 Abgängen Variante - Abdeckung Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, 692/691 • Demontage Fahrtreppe/Kunstwerke • Herstellen einer Stahlbetonplatte • Herstellen einer durchgehenden Plattenbelags • Verschluss der Zuwegung durch Wände einschl. Tür zur Erschließung der BetriebsräumeWand Wand Stb. Decke Stb. Decke Tür Stb. Decke Abbruch Wand Kostenabschätzung Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, 692/691 Prognosewert für eine mögliche Kostenschätzung Für die Bereitstellung und Verortung der entsprechenden Finanzmittel ist eine Bedarfsfeststellung/Entscheidung erforderlich. Variante - Abdeckelung ~175.000,- € (Brutto) +/- 40% Zeitplanung Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, 692/691 Ausschreibung/Beauftragung Planer Ausschreibung/Beauftragung Bauausführung Planung + LV-Erstellung für die Bauleistungen 1 Monat In Abhängigkeit Bedarfsfeststellung 2 Monate Ausführung der Bauleistungen Fertigstellung (Optimalfall bei unmittelbarer Bedarfsfeststellung) 1 Monat 3 Monate Ab Juli 2025
Anlage 2_Zeitschiene langfristige Umgestaltung
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2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 ff Anlage 2: Zeitschiene langfristige Umgestaltung des Ebertplatzes Planungsverfahren Ebertplatz • Entwicklung Nutzungs-, Betreiber- & planerisches Raumkonzept • Erstellung, Bewertung und Reduzierung von Verkehrsvarianten • begleitendes Betongutachten • Sitzungen Beirat • finales Beteiligungsverfahren • Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen für Planungswettbewerb • Fortführung der Zwischennutzung Vorqualifizierung Planung Umbau > Variantenentscheid, Ausschreibung • Ausschreibungsverfahren VGV • Ve rgabe • Entwurfsplanung Leistungsphasen 1-3 • Kostenschätzung • Baubeschluss • Übergabe von 61 an 66/ 69 • Genehmigungsplanung • Ausführungsplanung • Vorbereitung der vergabe Bauleistungen • Ausschreibung der Bauleistungen • Vergabe der Bauleistungen/ Einzelgewerke • Begleitung Umbauprozess: Bauüberwachung & -oberleitung • ggf. Planungsanpassungen • Fertigstellung > Vorplanung, Baubeschluss, Ausführungsplanung > Ve rgabe Bauleistungen, Umbauprozess
Anlage 7 - Vorab-Auszug Stadtentwicklungsausschuss 27.03.205 zu 0420_2025
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt- koeln.de Datum: 28.03.2025 Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 32. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.03.2025 öffentlich 6.8 Ebertplatz vorgezogene bauliche kriminalpräventive Maßnahmen an der Westpassage 0420/2025 6.8.1 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend TOP 6.8., Be- schlussvorlage 0420/2025, „Ebertplatz vorgezogene bauliche kriminal- präventive Maßnahmen an der Westpassage“ " AN/0381/2025 6.8.2 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Volt-Fraktion im Rat der Stadt Kölnzu Top 6.8: Ebertplatz vorgezogene bauliche kriminalpräventive Maßnahmen an der Westpassage AN/0403/2025 I Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgezogenen baulichen kriminalpräventiven Maßnahmen an der Westpassage des Ebertplatzes. II Schriftlicher Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE (AN/ 0381/2025) Der Beschluss wird durch folgende Beschlusspunkte ersetzt: 1. Mitarbeiter von Jugend-, Gesundheits- und Sozialamt sind täglich vor Ort; Street- worker werden eingesetzt. Hierzu werden feste Arbeitsräume zur Verfügung gestellt. Ebenso sind Aufenthaltsräume für obdachlose und drogengebrauchende Menschen zur Verfügung zu stellen, wenn keine andere Möglichkeit besteht in Systembauweise. 2. Die bauliche Grundstruktur des Ebertplatzes bleibt erhalten. Das gilt auch für die Wegebeziehungen. 3. Es erfolgt sofort eine Sanierung im Bestand. Sie umfasst auch die Rolltreppen. Die Beleuchtung wird verbessert. 4. Die Ateliers bleiben erhalten, und das Kultur- und Freizeitprogramm wird fortgeführt. 5. Die oberirdische Querung vom Agnesviertel zum Eigelstein für den Fuß- und Rad- verkehr wird optimiert. Ebenso wird eine neue Führung für Fußgänger*innen und Rad- ler*innen vom Eigelstein Richtung Sudermannplatz hergestellt. 6. Die Stadt möge die Polizei bitten, rund um die Uhr, mit einem Schwerpunkt in den Abend- und Nachtstunden sowie während des Schüler*innenverkehrs, Streifenbeamte am Ebertplatz zu positionieren. Abstimmungsergebnis zu AN/0381/2025: Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die LINKE abgelehnt. Hinweis Die Sache ist erledigt. II Schriftlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU- Fraktion und der Fraktion VOLT (AN/0403/2025) Beschluss: Der Beschlusstext wird durch folgenden Text ergänzt: I. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, 1. zusätzliche oberirdische Querungsmöglichkeiten zu prüfen, insbesondere zur Sudermanstraße. 2. kurzfristig auf der Nord- und Südseite des Ebertplatzes durchgehende Rad- infrastruktur nach RingFrei-Standard einzurichten. Dabei ist die Leistungsfä- higkeit der Kreuzung Turiner Straße Ecke Riehler Straße zu berücksichti- gen. 3. die Fuß- und Radquerung an der Sparkasse gem. des Beschlusses der BV Innenstadt/Deutz (AN/0764/2022) zu optimieren. II. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, 1. die offenen Treppenaufgänge attraktiver zu gestalten. 2. die Laufwege zwischen den Treppenaufgängen attraktiver zu gestalten. Zur Erhöhung der Sicherheit sollen ggf. neue Lichtquellen installiert werden und die Reinigungsintervalle erhöht werden. 3. ein erweitertes gastronomisches Angebot im westlichen Bereich des Ebert- platzes in Kooperation mit der vorhandenen Gastronomie zu erarbeiten, welche auch eine Nutzung und einen Betrieb unter der Woche ermöglicht. 4. sicherzustellen, dass die Umbauarbeiten möglichst wenig den laufenden Betrieb und das Programm auf dem Ebertplatz beeinträchtigen. 5. sicherzustellen, dass die Schaufenster der Kunsträume in der Westpassage durch das Setzen der geplanten Wände nicht gravierend verkleinert oder beeinträchtigt werden. III Mündlicher Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu AN/0403/2025 (Streichun- gen) Beschluss: Der Beschlusstext wird durch folgenden Text ergänzt: I. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, 1. zusätzliche oberirdische Querungsmöglichkeiten zu prüfen, insbesondere zur Sudermanstraße. 2. kurzfristig auf der Nord- und Südseite des Ebertplatzes durchgehende Rad- infrastruktur nach RingFrei-Standard einzurichten. Dabei ist die Leistungsfä- higkeit der Kreuzung Turiner Straße Ecke Riehler Straße zu berücksichti- gen. 3. die Fuß- und Radquerung an der Sparkasse gem. des Beschlusses der BV Innenstadt/Deutz (AN/0764/2022) zu optimieren. II. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, 1. die offenen Treppenaufgänge attraktiver zu gestalten. 2. die Laufwege zwischen den Treppenaufgängen attraktiver zu gestalten. Zur Erhöhung der Sicherheit sollen ggf. neue Lichtquellen installiert werden und die Reinigungsintervalle erhöht werden. 3. ein erweitertes gastronomisches Angebot im westlichen Bereich des Ebert- platzes in Kooperation mit der vorhandenen Gastronomie zu erarbeiten, welche auch eine Nutzung und einen Betrieb unter der Woche ermöglicht. 4. sicherzustellen, dass die Umbauarbeiten möglichst wenig den laufenden Betrieb und das Programm auf dem Ebertplatz beeinträchtigen. 5. sicherzustellen, dass die Schaufenster der Kunsträume in der Westpassage durch das Setzen der geplanten Wände nicht gravierend verkleinert oder beeinträchtigt werden. Abstimmungsergebnis über den mündlichen Änderungsantrag der FDP-Fraktion Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE zugestimmt. IV Beschluss über die so geänderte Beschlussfassung (Ergänzungen fett): Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgezogenen baulichen kriminalpräventiven Maßnahmen an der Westpassage des Ebertplatzes. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, 1. die offenen Treppenaufgänge attraktiver zu gestalten. 2. die Laufwege zwischen den Treppenaufgängen attraktiver zu gestal- ten. Zur Erhöhung der Sicherheit sollen ggf. neue Lichtquellen instal- liert werden und die Reinigungsintervalle erhöht werden. 3. ein erweitertes gastronomisches Angebot im westlichen Bereich des Ebertplatzes in Kooperation mit der vorhandenen Gastronomie zu erar- beiten, welche auch eine Nutzung und einen Betrieb unter der Woche ermöglicht. 4. sicherzustellen, dass die Umbauarbeiten möglichst wenig den laufen- den Betrieb und das Programm auf dem Ebertplatz beeinträchtigen. 5. sicherzustellen, dass die Schaufenster der Kunsträume in der West- passage durch das Setzen der geplanten Wände nicht gravierend ver- kleinert oder beeinträchtigt werden Abstimmungsergebnis über die so geänderte Beschlussfassung: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die LINKE zuge- stimmt.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0420/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.03.2025
- Erstellt
- 06.02.2025 09:20