1174/2020
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Förderrichtlinie Umweltbildung Köln_pdf
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1 Förderprogramm „Umweltbildung“ 1. Ziele der Förderung Umweltbildung ist eine fundamentale Säule der kommunalen vorsorgenden Umweltpolitik. Die Bewusstseinsbildung und die Wertschätzung von Ressourcen sind hier Kernpunkte. Da es in Köln zahlreiche Umweltbildungsakteure und Ideen für Projekte gibt, wurde im Rahmen des „Ganzheitlichen Kölner Umweltbildungskonzeptes“ (UBK) ein Förderprogramm für Umweltbildungsprojekte vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Ziel dieses Förderprogramms ist es über Umweltbildungsprojekte Menschen für ihre Umwelt und die Natur Kölns zu sensibilisieren und zu begeistern. Es sind Projekte adressiert, die Natur und Umwelt erlebbar machen, Zusammenhänge vermitteln und Zugangsmöglichkeiten eröffnen. Damit die Kölner „Inseln“ als besondere Lebensräume geschätzt, geschützt und für die zukünftigen Generationen bewahrt werden. Gemäß dem Leitsatz „Du schützt nur das, was du kennst und siehst nur das, was du weißt“. 2. Antragsberechtigte Das Förderprogramm richtet sich an gemeinnützige oder eingetragene Vereine, Verbände, Schulen, Kindergärten, Kitas, Arbeitsgruppen und sonstige Bildungseinrichtungen. Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen. 3. Gegenstand der Förderung Gefördert werden Projekte in Köln, die der Umweltbildung dienen und den vier Handlungsfeldern „Natur/Biodiversität“, „Klima“, „Lebensstil und Konsum“ und „Ressourcen“ zuzuordnen sind. Projekte können zum Beispiel sein: Bau eines Lehrpfades, Gestaltung eines Schulgartens, Aufstellung von Nisthilfen, Anlage von Blühflächen, Projektwochen oder sonstige Veranstaltungen, Workshops, Exkursionen zu den Themen Energie sparen/ Verbrauch von Lebensmitteln/ nachhaltiger Konsum etc. 4. Fördervolumen und Art der Förderung Projekte mit einem Gesamtvolumen von 500 bis 6.000 Euro sind förderfähig. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Daraus ergeben sich ein Fördervolumen von maximal 4.800 Euro und ein zu leistender Eigenanteil von 20 Prozent. Der Eigenanteil kann sich aus Eigenmitteln, Sachleistungen und Eigenleistungen zusammensetzen. Eigenanteil: Als Eigenleistung können auch unentgeltliche Leistungen des / der Antragstellers/in in Form von persönlicher Arbeitsleistung anerkannt werden. Die eigengeleistete Arbeitszeit wird gegen Nachweis auf Stundenbasis als anrechenbare Kosten anerkannt (pro Stunde 10,00 €) und darf insgesamt maximal 20% der Gesamtkosten betragen. Eine entsprechende Kalkulation ist dem Förderantrag beizufügen. 2 Sofern die Arbeitsleistung eine besondere Qualifikation erfordert, kann die fördermittelvergebende Dienststelle in angemessenem Umfang einen höheren Betrag festlegen. Eigenleistungen können nur anerkannt werden, wenn seitens der / des Fördermittelempfängers/in hierfür weder ein Gehalt noch eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Daher stellen Überstunden auch keine Eigenleistungen dar. Förderfähiger Anteil: Förderfähig sind die bei der Durchführung des Projektes entstehenden Personal- und Sachkosten. Ausgenommen sind laufende Personalkosten des / der Fördermittelempfängers/in, d.h. zuschussfähig sind nur die Kosten von Personalleistungen Dritter. Zu den projektbezogenen Sachkosten zählen beispielsweise auch Druckkosten, Raummieten um das Projekt durchzuführen und die Beschaffung von Verbrauchsmaterialien. Die Miete von speziellem Werkzeug und von Arbeitsgeräten ist ebenfalls förderfähig, die Anschaffung jedoch nicht. Die Förderung wird für ein bestimmtes, sachlich und zeitlich begrenztes Vorhaben gewährt. (Projektförderung). Der / die Antragsteller/in darf mit der Maßnahme nicht beginnen, bevor eine Bewilligung vorliegt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Förderungsausschluss und gegebenenfalls zur Rückforderung von Zuwendungen. Der / die Antragsteller/in hat hierüber eine Eigenerklärung abzugeben. In Ausnahmefällen kann die Stadt Köln dem Beginn der Maßnahme vor Erteilung des Bewilligungsbescheides zustimmen. Hierzu ist schriftlich eine Erlaubnis einzuholen. Aus dieser Erlaubnis ist jedoch kein Anspruch auf Bewilligung eines Zuschusses abzuleiten. Die Stadt behält sich vor, von diesen Regelungen bei besonders förderwürdigen Projekten abzuweichen. 5. Fördervoraussetzungen • Es handelt sich um ein Projekt in Köln, mit dem no ch nicht begonnen wurde (vgl. abweichend 4. Ausnahme vorzeitiger Maßnahmenbeginn). • Das Projekt besteht auf freiwilliger Basis. • Der / die Antragsteller/in besitzt die für die Erf üllung der Projektaufgaben und -ziele notwendige wirtschaftliche, fachliche und organisatorische Kompetenz. • Das Projekt entspricht den Grundsätzen der Wirtsch aftlichkeit, Sparsamkeit und Kosteneffizienz. • Bei der Planung und Durchführung sind die Verhältn ismäßigkeit, die Sinnhaftigkeit, der Nutzen und die Realisierbarkeit zu berücksichtigen. • Die Fördermaßnahme muss innerhalb von 12 Monaten ( ab dem Datum des Zuwendungsbescheides) umgesetzt sein. • Das Projekt bzw. seine Ergebnisse müssen für einen Personenkreis zugänglich / erlebbar gemacht werden, der über den mit dem / der Antragsteller/in direkt verbundenen Personenkreis (z.B. Vereinsmitglieder, Angestellte einer Institution) hinausgeht. 3 6. Nicht zuwendungsfähige Posten sind: • Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förde rung • Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten (z. B. Abschreibungen, Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen • Spenden an Dritte • Kosten die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten d es / der Zuwendungsempfängers/in entstanden sind (z.B. Versäumnisgebühren, Bußgelder) oder die genannte Höchstgrenze überschreiten • Laufende Personalkosten des / der Zuwendungsempfän gers/in • Anschaffungskosten für benötigte Bürogeräte zur Du rchführung eines Projektes (zum Beispiel Laptop oder Beamer) 7. Doppelförderung / Überfinanzierung Die gleiche Maßnahme darf nicht von mehreren Fördermittelgebern bzw. Dienststellen der Stadt Köln gefördert werden (Verbot der Doppelförderung). Nicht ausgeschlossen ist, dass mehrere Fördermittelgeber oder Förderprogramme der Stadt Köln und ihrer Beteiligungen eine Maßnahme unterstützen, wenn sichergestellt ist, der Eigenanteil von 20 Prozent nicht unterschritten wird und eine Übereinkunft zwischen den beteiligten Fördermittelgebern besteht. 8. Antragstellung Anträge können ganzjährig in elektronischer oder schriftlicher Form bei der Stadt Köln in der Koordinationsstelle Umweltbildung eingereicht werden. Email: FoerderungUmweltbildung@STADT-KOELN.de oder: Anschrift: Umwelt- und Verbraucherschutzamt Koordinationsstelle Umweltbildung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Die Förderung der Stadt Köln erfolgt grundsätzlich subsidiär. Der / die Fördermittelempfänger/in hat sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen. Vom Prinzip der Subsidiarität kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden, sodass die Stadt Köln vorrangig fördert. 9. Der Förderantrag Der Förderantrag muss folgende Angaben enthalten: • Name des Projekts • Name des / der Antragstellers/in und Kontaktdaten • Unterschrift des / der Antragstellers/in 4 • Rechtsform und vertretungsberechtigte Person • Projektbeschreibung (inkl. Projektlageplan, Kurzpr äsentation zum / zur Antragsteller/in, Zielen, Zielgruppen, geplanten Aktivitäten, Zeitplanung, Beitrag/ Nutzen der Maßnahme) • Kosten- und Finanzierungsplan (aufgeschlüsselt nac h Projektaktivität und unterteilt in Personal- und Sachkosten) • Beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/ Zu schüsse von Dritten. Dies umfasst auch beantragte oder bewilligte Fördermittel bei der Stadt Köln • Erklärung o dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde o dass der / die Antragsteller/in die für die Erfüll ung der Projektaufgaben und –ziele notwendige wirtschaftliche, fachliche und organisatorische Kompetenz besitzt. o über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 1 5 Umsatzsteuergesetz o dass einer Veröffentlichung im Rahmen der Förderbe richterstattung zugestimmt wird o dass eine Finanzierung durch Eigenmittel oder Mitt el von Dritten nicht möglich ist (vgl. abweichend 8) • Sofern die Maßnahme nicht auf dem Grundstück des/d er Antragstellers/in durchgeführt werden soll, ist eine entsprechende Erlaubnis des Grundstückeigentümers vorzulegen (Eigentumsnachweis) 10. Bewilligungsverfahren Eingegangene Anträge werden von der Koordinationsstelle Umweltbildung auf ihre Vollständigkeit, Plausibilität und grundsätzliche Förderwürdigkeit geprüft. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Bewilligung in Form eines schriftlichen Bescheides, der die Höhe des bewilligten Zuschusses angibt. Die Mittel werden zeitnah mit der Bewilligung ausgezahlt. Der Zuschuss wird nur auf das im Förderantrag benannte Konto des / der Antragstellers/in ausgezahlt. 11. Verwendungsnachweis Nach Abschluss der Maßnahme ist der / die Zuwendungsempfänger/in verpflichtet, innerhalb von drei Monaten einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis über die Kosten und Einnahmen vorzulegen. Im Sachbericht müssen die Durchführung der Maßnahme und die Verwendung der Fördermittel dargestellt werden (inkl. Zielerreichung der Förderung – gemäß Förderantrag). Der zahlenmäßige Nachweis muss die Einnahmen sowie die Summe der entstandenen Kosten getrennt nach Personal- und Sachkosten entsprechend des bei Antragstellung vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplans enthalten. Dazu sind eine unterschriebene Erklärung mit der Summe der Einnahmen, den entstandenen Kosten, der Bestätigung der sachgerechten Verwendung und eine Fotodokumentation des Ausgangs- und Endzustandes vorzulegen. Der / die Zuwendungsempfänger/in verpflichtet sich alle Unterlagen und Nachweise (Belege und Zahlungsnachweise) 10 Jahre aufzubewahren und der Stadt Köln auf Verlangen jederzeit zur Prüfung vorzulegen. 12. Mitteilungspflichten 5 Der / die Zuwendungsempfänger/in ist verpflichtet elektronisch oder schriftlich mitzuteilen, wenn sich wesentliche Änderungen bei dem geförderten Vorhaben ergeben. Dies ist insbesondere gegeben, wenn • das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem ge förderten Zeitrahmen verwirklicht wird • der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entg egen des Antrages geändert wird • der / die Zuwendungsempfänger/in seine / ihre Tät igkeit einstellt, die Rechtsform ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern • die Fördermittel nicht verbraucht werden oder sic h die Finanzierung ändert (dies umfasst auch den Fall das Mittel von Dritten hinzukommen) • die ausgezahlten Beträge nicht innerhalb eines Ja hres nach Auszahlung verbraucht werden können 13. Rückforderung von Zuschüssen Zuschüsse müssen zurückgezahlt werden, wenn die Maßnahmen nicht sach- und fachgerecht ausgeführt wurden, die Mittel entgegen der Angaben im Projektantrag verwendet wurden oder sich nach der Durchführung des Projektes Umstände herausstellen, die eine Bezuschussung von vorneherein ausgeschlossen hätten. Die Zuwendung ist unverzüglich zu erstatten, soweit der Zuwendungsbescheid zurückgenommen, widerrufen oder sonst unwirksam wird. Nicht verbrauchte Mittel oder überschüssige Zuwendungen aufgrund einer anderen Finanzierung oder Förderung sind zurückzuzahlen. Die Fördermittel sind auf Anforderung der Stadt Köln innerhalb eines Monats verzinst zurückzuzahlen, wenn die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde. 14. Rechtsanspruch Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Zuschüsse können nur gewährt werden, soweit es die Haushaltslage der Stadt Köln zulässt bzw. die zur Verfügung stehenden Mittel noch nicht aufgebraucht sind. 15. Hinweis auf die Förderung im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Der / die Zuwendungsempfänger/in verpflichtet sich, in geeigneter Form auf die finanzielle Förderung der Stadt Köln hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für Veröffentlichungen (zum Beispiel bei Veranstaltungen, Pressemitteilungen, Broschüren, Plakaten, Rundfunk und Fernsehen, Online Medien, Internet). 16. Inkrafttreten Das Förderprogramm tritt ab sofort in Kraft. Änderungen können jederzeit durch den Rat der Stadt Köln beschlossen werden.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 12.08.2020 1174/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 27.08.2020 Start Förderprogramm Umweltbildung Umweltbildung ist eine fundamentale Säule der kommunalen vorsorgenden Umweltpolitik. Dabei sind die Bewusstseinsbildung und die Wertschätzung von Ressourcen Kernpunkte. Da es in Köln zahlrei- che Umweltbildungsakteure und Ideen für Projekte gibt, wurde am 27.09.2018 das „Ganzheitliche Kölner Umweltbildungskonzept“ (UBK) vom Rat der Stadt Köln beschlossen (Vorlagennr. 0510/2018). Bestandteil des UBK ist ein Förderprogramm für Umweltbildungsprojekte, das nun innerhalb der neu- en Koordinationsstelle für Umweltbildung realisiert wird und jährlich über 50.000 Euro verfügt. Hier können sich Umweltbildungsakteure mit Projekten für eine Förderung bewerben. Anträge können ganzjährig in elektronischer oder schriftlicher Form bei der Koordinationsstelle Umweltbildung einge- reicht werden. Ziel dieses Förderprogramms ist es über Umweltbildungsprojekte Menschen für ihre Umwelt und die Natur Kölns zu sensibilisieren und zu begeistern. Es sind Projekte adressiert, die Natur und Umwelt erlebbar machen, Zusammenhänge vermitteln und Zugangsmöglichkeiten eröffnen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Kölner „Inseln“, die als besondere Lebensräume geschätzt, geschützt und für die zukünftigen Generationen bewahrt werden sollen. Gemäß dem Leitsatz „Du schützt nur das, was du kennst und siehst nur das, was du weißt“. Es war geplant, dass das Förderprogramm im ersten Halbjahr 2020 in Kraft tritt. Dieser Termin verzö- gerte sich jedoch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, mit dem Programm soll zum nächst- möglichen Zeitpunkt begonnen werden. Änderungen können jederzeit durch den Rat der Stadt Köln beschlossen werden. In der Anlage erhalten Sie die Förderrichtlinie zum Förderprogramm Umweltbildung aus dem UBK. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1174/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.08.2020
- Erstellt
- 20.04.2020 13:32