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1174/2020

Start Förderprogramm Umweltbildung

Mitteilung Ausschuss 12.08.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 27.08.2020, TOP 7.8

Förderrichtlinie Umweltbildung Köln_pdf

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Förderrichtlinie Umweltbildung Köln_pdf

12339 Zeichen

1 
 
 
Förderprogramm „Umweltbildung“ 
 
1. Ziele der Förderung 
Umweltbildung ist eine fundamentale Säule der kommunalen vorsorgenden Umweltpolitik. 
Die Bewusstseinsbildung und die Wertschätzung von Ressourcen sind hier Kernpunkte. Da 
es in Köln zahlreiche Umweltbildungsakteure und Ideen für Projekte gibt, wurde im Rahmen 
des „Ganzheitlichen Kölner Umweltbildungskonzeptes“ (UBK) ein Förderprogramm für 
Umweltbildungsprojekte vom Rat der Stadt Köln beschlossen. 
Ziel dieses Förderprogramms ist es über Umweltbildungsprojekte Menschen für ihre Umwelt 
und die Natur Kölns zu sensibilisieren und zu begeistern. Es sind Projekte adressiert, die 
Natur und Umwelt erlebbar machen, Zusammenhänge vermitteln und Zugangsmöglichkeiten 
eröffnen. Damit die Kölner „Inseln“ als besondere Lebensräume geschätzt, geschützt und für 
die zukünftigen Generationen bewahrt werden. Gemäß dem Leitsatz „Du schützt nur das, 
was du kennst und siehst nur das, was du weißt“.  
 
2. Antragsberechtigte 
Das Förderprogramm richtet sich an gemeinnützige oder eingetragene Vereine, Verbände, 
Schulen, Kindergärten, Kitas, Arbeitsgruppen und sonstige Bildungseinrichtungen.  
Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen.  
 
3. Gegenstand der Förderung 
Gefördert werden Projekte in Köln, die der Umweltbildung dienen und den vier 
Handlungsfeldern „Natur/Biodiversität“, „Klima“, „Lebensstil und Konsum“ und „Ressourcen“ 
zuzuordnen sind.  
Projekte können zum Beispiel sein: Bau eines Lehrpfades, Gestaltung eines Schulgartens, 
Aufstellung von Nisthilfen, Anlage von Blühflächen, Projektwochen oder sonstige 
Veranstaltungen, Workshops, Exkursionen zu den Themen Energie sparen/ Verbrauch von 
Lebensmitteln/ nachhaltiger Konsum etc.  
 
4. Fördervolumen und Art der Förderung 
Projekte mit einem Gesamtvolumen von 500 bis 6.000 Euro sind förderfähig. Der Zuschuss 
beträgt 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Daraus ergeben sich ein Fördervolumen von 
maximal 4.800 Euro und ein zu leistender Eigenanteil von 20 Prozent. 
Der Eigenanteil kann sich aus Eigenmitteln, Sachleistungen und Eigenleistungen 
zusammensetzen.  
 
Eigenanteil: 
Als Eigenleistung können auch unentgeltliche Leistungen des / der Antragstellers/in in Form 
von persönlicher Arbeitsleistung anerkannt werden. 
Die eigengeleistete Arbeitszeit wird gegen Nachweis auf Stundenbasis als anrechenbare 
Kosten anerkannt (pro Stunde 10,00 €) und darf insgesamt maximal 20% der Gesamtkosten 
betragen. Eine entsprechende Kalkulation ist dem Förderantrag beizufügen.

2 
 
Sofern die Arbeitsleistung eine besondere Qualifikation erfordert, kann die 
fördermittelvergebende Dienststelle in angemessenem Umfang einen höheren Betrag 
festlegen.  
Eigenleistungen können nur anerkannt werden, wenn seitens der / des 
Fördermittelempfängers/in hierfür weder ein Gehalt noch eine Aufwandsentschädigung 
gezahlt wird. Daher stellen Überstunden auch keine Eigenleistungen dar. 
 
Förderfähiger Anteil: 
Förderfähig sind die bei der Durchführung des Projektes entstehenden Personal- und 
Sachkosten. Ausgenommen sind laufende Personalkosten des / der 
Fördermittelempfängers/in, d.h. zuschussfähig sind nur die Kosten von Personalleistungen 
Dritter. 
Zu den projektbezogenen Sachkosten zählen beispielsweise auch Druckkosten, 
Raummieten um das Projekt durchzuführen und die Beschaffung von Verbrauchsmaterialien.  
Die Miete von speziellem Werkzeug und von Arbeitsgeräten ist ebenfalls förderfähig, die 
Anschaffung jedoch nicht.  
 
Die Förderung wird für ein bestimmtes, sachlich und zeitlich begrenztes Vorhaben gewährt. 
(Projektförderung).  
Der / die Antragsteller/in darf mit der Maßnahme nicht beginnen, bevor eine Bewilligung 
vorliegt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Förderungsausschluss und 
gegebenenfalls zur Rückforderung von Zuwendungen. Der / die Antragsteller/in hat hierüber 
eine Eigenerklärung abzugeben. In Ausnahmefällen kann die Stadt Köln dem Beginn der 
Maßnahme vor Erteilung des Bewilligungsbescheides zustimmen. Hierzu ist schriftlich eine 
Erlaubnis einzuholen. Aus dieser Erlaubnis ist jedoch kein Anspruch auf Bewilligung eines 
Zuschusses abzuleiten. 
  
Die Stadt behält sich vor, von diesen Regelungen bei besonders förderwürdigen Projekten 
abzuweichen.  
 
5. Fördervoraussetzungen 
• Es handelt sich um ein Projekt in Köln, mit dem no ch nicht begonnen wurde (vgl. 
abweichend 4. Ausnahme vorzeitiger Maßnahmenbeginn). 
• Das Projekt besteht auf freiwilliger Basis.  
• Der / die Antragsteller/in besitzt die für die Erf üllung der Projektaufgaben und -ziele 
notwendige wirtschaftliche, fachliche und organisatorische Kompetenz.  
• Das Projekt entspricht den Grundsätzen der Wirtsch aftlichkeit, Sparsamkeit und 
Kosteneffizienz.  
• Bei der Planung und Durchführung sind die Verhältn ismäßigkeit, die Sinnhaftigkeit, der 
Nutzen und die Realisierbarkeit zu berücksichtigen. 
• Die Fördermaßnahme muss innerhalb von 12 Monaten ( ab dem Datum des 
Zuwendungsbescheides) umgesetzt sein. 
• Das Projekt bzw. seine Ergebnisse müssen für einen  Personenkreis zugänglich / 
erlebbar gemacht werden, der über den mit dem / der Antragsteller/in direkt 
verbundenen Personenkreis (z.B. Vereinsmitglieder, Angestellte einer Institution) 
hinausgeht.

3 
 
6. Nicht zuwendungsfähige Posten sind:  
• Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förde rung  
• Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten (z. B. Abschreibungen, Bildung 
von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen  
• Spenden an Dritte  
• Kosten die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten d es / der 
Zuwendungsempfängers/in entstanden sind (z.B. Versäumnisgebühren, Bußgelder) 
oder die genannte Höchstgrenze überschreiten 
• Laufende Personalkosten des / der Zuwendungsempfän gers/in 
• Anschaffungskosten für benötigte Bürogeräte zur Du rchführung eines Projektes (zum 
Beispiel Laptop oder Beamer)  
 
7. Doppelförderung / Überfinanzierung 
Die gleiche Maßnahme darf nicht von mehreren Fördermittelgebern bzw. Dienststellen der 
Stadt Köln gefördert werden (Verbot der Doppelförderung).  
Nicht ausgeschlossen ist, dass mehrere Fördermittelgeber oder Förderprogramme der Stadt 
Köln und ihrer Beteiligungen eine Maßnahme unterstützen, wenn sichergestellt ist, der 
Eigenanteil von 20 Prozent nicht unterschritten wird und eine Übereinkunft zwischen den 
beteiligten Fördermittelgebern besteht.  
 
8. Antragstellung 
Anträge können ganzjährig in elektronischer oder schriftlicher Form bei der Stadt Köln in der 
Koordinationsstelle Umweltbildung eingereicht werden. 
Email: 
FoerderungUmweltbildung@STADT-KOELN.de 
oder: 
Anschrift: 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
Koordinationsstelle Umweltbildung 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Die Förderung der Stadt Köln erfolgt grundsätzlich subsidiär. Der / die 
Fördermittelempfänger/in hat sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch 
Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen.  
Vom Prinzip der Subsidiarität kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden, sodass 
die Stadt Köln vorrangig fördert.  
9. Der Förderantrag 
Der Förderantrag muss folgende Angaben enthalten:  
• Name des Projekts 
• Name des / der Antragstellers/in und Kontaktdaten  
• Unterschrift des / der Antragstellers/in

4 
 
• Rechtsform und vertretungsberechtigte Person 
• Projektbeschreibung (inkl. Projektlageplan, Kurzpr äsentation zum / zur Antragsteller/in, 
Zielen, Zielgruppen, geplanten Aktivitäten, Zeitplanung, Beitrag/ Nutzen der 
Maßnahme) 
• Kosten- und Finanzierungsplan (aufgeschlüsselt nac h Projektaktivität und unterteilt in 
Personal- und Sachkosten) 
• Beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/ Zu schüsse von Dritten. Dies umfasst 
auch beantragte oder bewilligte Fördermittel bei der Stadt Köln 
• Erklärung 
o dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde 
o dass der / die Antragsteller/in die für die Erfüll ung der Projektaufgaben und –ziele 
notwendige wirtschaftliche, fachliche und organisatorische Kompetenz besitzt. 
o über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 1 5 Umsatzsteuergesetz 
o dass einer Veröffentlichung im Rahmen der Förderbe richterstattung zugestimmt 
wird 
o dass eine Finanzierung durch Eigenmittel oder Mitt el von Dritten nicht möglich ist 
(vgl. abweichend 8) 
• Sofern die Maßnahme nicht auf dem Grundstück des/d er Antragstellers/in durchgeführt 
werden soll, ist eine entsprechende Erlaubnis des Grundstückeigentümers vorzulegen 
(Eigentumsnachweis) 
10. Bewilligungsverfahren 
Eingegangene Anträge werden von der Koordinationsstelle Umweltbildung auf ihre 
Vollständigkeit, Plausibilität und grundsätzliche Förderwürdigkeit geprüft.  
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Bewilligung in Form eines schriftlichen 
Bescheides, der die Höhe des bewilligten Zuschusses angibt.  
Die Mittel werden zeitnah mit der Bewilligung ausgezahlt. 
Der Zuschuss wird nur auf das im Förderantrag benannte Konto des / der Antragstellers/in 
ausgezahlt. 
 
11. Verwendungsnachweis  
Nach Abschluss der Maßnahme ist der / die Zuwendungsempfänger/in verpflichtet, innerhalb 
von drei Monaten einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis über die Kosten 
und Einnahmen vorzulegen.  
Im Sachbericht müssen die Durchführung der Maßnahme und die Verwendung der 
Fördermittel dargestellt werden (inkl. Zielerreichung der Förderung – gemäß Förderantrag). 
Der zahlenmäßige Nachweis muss die Einnahmen sowie die Summe der entstandenen 
Kosten getrennt nach Personal- und Sachkosten entsprechend des bei Antragstellung 
vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplans enthalten. Dazu sind eine unterschriebene 
Erklärung mit der Summe der Einnahmen, den entstandenen Kosten, der Bestätigung der 
sachgerechten Verwendung und eine Fotodokumentation des Ausgangs- und Endzustandes 
vorzulegen.  
Der / die Zuwendungsempfänger/in verpflichtet sich alle Unterlagen und Nachweise (Belege 
und Zahlungsnachweise) 10 Jahre aufzubewahren und der Stadt Köln auf Verlangen 
jederzeit zur Prüfung vorzulegen.  
 
12. Mitteilungspflichten

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Der / die Zuwendungsempfänger/in ist verpflichtet elektronisch oder schriftlich mitzuteilen, 
wenn sich wesentliche Änderungen bei dem geförderten Vorhaben ergeben. Dies ist 
insbesondere gegeben, wenn 
• das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem ge förderten Zeitrahmen verwirklicht wird  
• der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entg egen des Antrages geändert wird  
• der / die Zuwendungsempfänger/in seine / ihre Tät igkeit einstellt, die Rechtsform 
ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern  
• die Fördermittel nicht verbraucht werden oder sic h die Finanzierung ändert (dies 
umfasst auch den Fall das Mittel von Dritten hinzukommen) 
• die ausgezahlten Beträge nicht innerhalb eines Ja hres nach Auszahlung verbraucht 
werden können 
 
13. Rückforderung von Zuschüssen  
Zuschüsse müssen zurückgezahlt werden, wenn die Maßnahmen nicht sach- und 
fachgerecht ausgeführt wurden, die Mittel entgegen der Angaben im Projektantrag 
verwendet wurden oder sich nach der Durchführung des Projektes Umstände herausstellen, 
die eine Bezuschussung von vorneherein ausgeschlossen hätten.  
Die Zuwendung ist unverzüglich zu erstatten, soweit der Zuwendungsbescheid 
zurückgenommen, widerrufen oder sonst unwirksam wird.  
Nicht verbrauchte Mittel oder überschüssige Zuwendungen aufgrund einer anderen 
Finanzierung oder Förderung sind zurückzuzahlen.  
Die Fördermittel sind auf Anforderung der Stadt Köln innerhalb eines Monats verzinst 
zurückzuzahlen, wenn die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt 
wurde.  
14. Rechtsanspruch  
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Zuschüsse können nur gewährt werden, 
soweit es die Haushaltslage der Stadt Köln zulässt bzw. die zur Verfügung stehenden Mittel 
noch nicht aufgebraucht sind.  
 
15. Hinweis auf die Förderung im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Der / die Zuwendungsempfänger/in verpflichtet sich, in geeigneter Form auf die finanzielle 
Förderung der Stadt Köln hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für Veröffentlichungen (zum 
Beispiel bei Veranstaltungen, Pressemitteilungen, Broschüren, Plakaten, Rundfunk und 
Fernsehen, Online Medien, Internet).  
 
16. Inkrafttreten  
Das Förderprogramm tritt ab sofort in Kraft. Änderungen können jederzeit durch den Rat der 
Stadt Köln beschlossen werden.

Mitteilung Ausschuss

1998 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 12.08.2020 
 1174/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 27.08.2020 
 
Start Förderprogramm Umweltbildung 
Umweltbildung ist eine fundamentale Säule der kommunalen vorsorgenden Umweltpolitik. Dabei sind 
die Bewusstseinsbildung und die Wertschätzung von Ressourcen Kernpunkte. Da es in Köln zahlrei-
che Umweltbildungsakteure und Ideen für Projekte gibt, wurde am 27.09.2018 das „Ganzheitliche 
Kölner Umweltbildungskonzept“ (UBK) vom Rat der Stadt Köln beschlossen (Vorlagennr. 0510/2018). 
 
Bestandteil des UBK ist ein Förderprogramm für Umweltbildungsprojekte, das nun innerhalb der neu-
en Koordinationsstelle für Umweltbildung realisiert wird und jährlich über 50.000 Euro verfügt.  
 
Hier können sich Umweltbildungsakteure mit Projekten für eine Förderung bewerben. Anträge können 
ganzjährig in elektronischer oder schriftlicher Form bei der Koordinationsstelle Umweltbildung einge-
reicht werden. 
 
Ziel dieses Förderprogramms ist es über Umweltbildungsprojekte Menschen für ihre Umwelt und die 
Natur Kölns zu sensibilisieren und zu begeistern. Es sind Projekte adressiert, die Natur und Umwelt 
erlebbar machen, Zusammenhänge vermitteln und Zugangsmöglichkeiten eröffnen. Ein besonderer 
Fokus liegt dabei auf den Kölner „Inseln“, die als besondere Lebensräume geschätzt, geschützt und 
für die zukünftigen Generationen bewahrt werden sollen. Gemäß dem Leitsatz „Du schützt nur das, 
was du kennst und siehst nur das, was du weißt“.  
 
Es war geplant, dass das Förderprogramm im ersten Halbjahr 2020 in Kraft tritt. Dieser Termin verzö-
gerte sich jedoch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, mit dem Programm soll zum nächst-
möglichen Zeitpunkt begonnen werden.  
 
Änderungen können jederzeit durch den Rat der Stadt Köln beschlossen werden. 
 
In der Anlage erhalten Sie die Förderrichtlinie zum Förderprogramm Umweltbildung aus dem UBK.  
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

27.08.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1174/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.08.2020
Erstellt
20.04.2020 13:32