V/0092/2015/2
Weiterführung der Wärmedämmstandards in Münster
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Anlage 1 zu V_0092_2015_E2
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Anlage 1 zu V/0092/2015/E2 Änderungs- und Ergänzungsantrag 3. Juni 2015 zur Vorlage V/092/2015/1. Erg. BUNDNIS 90 Weiterführung der Wärmedämmstandards DIE GRUNEN | vr in Münster OEEEEE < A: NVuNSTER Bündnis 90/Die Grünen/GAL. Ratsfraktion Münster Windthorststr. 7 48143 Münster Fon 0251 /8 99 58 10 Der Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches . 2 a . ratsfraktion@ gruene-muenster.de Flächenmanagement möge beschließen: www.gruene-muenster.de 1. Die Festsetzung der Wärmedämmstandards beim Verkauf städtischer Grundstücke für die Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden ...... enertenrrenn Analog werden die Regelungen bei den städtebaulichen Verträgen und Durchführungsverträgen und bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft und anderen städtischen Gesellschaften angewandt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Jahr 2016 eine weitere Anpassung von Wärmedämmstandards in Richtung Niedrigstenergiehaus (EU) vorzubereiten und in diesem Zusammenhang die Ausweitung auf alle Nichtwohngebäude (d.h. auch < 19°C Raumtemperatur) sicherstellen. Die Begründung erfolgt mündlich. gez. Carsten Peters und Fraktion
Anlage 2 zu V_0092_2015_E2
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Anlage 2 zu V/0092/2015/E2 FDP im Rat der Stadt Münster cD CDU im Rat der Stadt Münster Münster, 01.06.2015 V/0092/2015/E1 Weiterführung der Wärmedämmstandards in Münster Wohnungsbau muss bezahlbar bleiben - Anderungsantrag - Der Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement möge beschließen: Das wohnungsbauliche Konzept der Stadt Münster sieht vor, dass im Jahr 1.600 neue Wohnungen in Münster zur Verfügung gestellt werden sollen. Um in diesem angespannten Wohnungsmarkt keine zusätzlichen Hindernisse für den Bau von Mehrfamilienhäusern und den sozialen Wohnungsbau zu errichten, beschränkt die Stadt Münster ihre Vorgaben hinsichtlich energetischer Standards und insbesondere der Dämmung von Gebäudehüllen auf die geltenden rechtlichen Vorgaben. Die Sachentscheidung wird daher wie folgt geändert: 1. Die ee der SEADFBRLENTENGNEIER beim Verkauf BSEURCRR RN für der Basis der seit dem 01. 05. 2014 gültigen Eheralsaissanrdnmng (EnEV 2014) mit folgendem-Wertlaut mit den darin festgelegten Grenzwerten weitergeführt:. 2. Käuferinnen und Käufer städtischer Grundstücke mit Bauverpflichtung sind darauf hinzuweisen und dahingehend zu beraten, dass freiwillig auch über die Grenzwerte der EnEV 2014 hinausgehende Wärmedämmstandards eingehalten werden können. Auf die entsprechenden Fördermöglichkeiten ist hinzuweisen. 3.1...] Begründung: Die Vorgaben der Stadt Münster hinsichtlich energetischer Standards und insbesondere der Dämmung von Gebäudehüllen werden auf die geltenden rechtlichen Vorgaben beschränkt. Ziel muss es sein, Bauen auch weiterhin erschwinglich zu gestalten. Über die geltenden rechtlichen Regelungen hinausgehende Vorschriften gerade im Bereich energetischer Gebäudestandards verteuern die Baukosten überproportional. Dadurch können auch die wohnungsbaulichen Ziele der Stadt insbesondere im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gefährdet werden. Das derzeitig niedrige Zinsniveau ist für viele im angespannten Grundstücks- und Wohnungsmarkt eine zwingende Voraussetzung dafür, überhaupt den Bau von Einfamilienhäusern und mehrgeschossigen Wohnbauten mit sozialem Wohnungsbau finanzieren zu können. Es darf nicht als Ausgleich dafür herangezogen werden, auf der anderen Seite die Bauwerkskosten durch verschärfte Standards noch weiter in die Höhe zu treiben. Das gilt auch unter dem Vorzeichen, dass im Zuge der zukünftig hoffentlich erfolgreichen Umsetzung der Beschlüsse zur sozialgerechten Bodennutzung die Stadt mehr Grundstücke aufkaufen und insbesondere für den Bau von Mehrfamilienhäusern und für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen kann. Beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen sieht in einer wissenschaftlichen Studie [Kostentreiber für den Wohnungsbau, Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen, Dietmar Walberg, RA Michael Halstenberg, ISBN 978-3-939268-29- 1, Kiel, April 2015} „selbst bei einer Energiepreisentwicklung über den derzeitigen Prognosen mit dem Anforderungsniveau der EnEV 2014 die Grenze der wirtschaftlichen Vertretbarkeit insbesondere für den mehrgeschossigen Wohnungsbau als erreicht“ [ebenda, S. 40] an. Konkret steht demzufolge zu befürchten, dass die überproportional [ebenda, S. 88, 3.8.1 - O] hohen Mehrkosten energetischer Gebäudestandards auch bei einem niedrigen Zinsniveau nicht mehr wettgemacht werden können, im Gegenteil eher dazu führen, dass Wohnraum nicht gebaut wird. Denn die von den hohen Standards besonders betroffenen reinen Bauwerkskosten sind trotz des derzeit niedrigen Zinsniveaus gegenüber den allgemeinen Lebenshaltungskosten wesentlich stärker gestiegen: „Während zwischen 2000 und 2014 die Preisentwicklung im Wohnungsbau mit einem Anstieg von ca. 27 % ungefähr auf dem Niveau der Entwicklung der Lebenshaltungskosten lag, fiel die Entwicklung bei den Bauwerkskosten im gleichen Zeitraum mit ca. 36 % [...] deutlich höher aus. Bei Berücksichtigung der Energieeinsparverordnung ab 2016 in Verbindung mit dem EEWärmeG in der gültigen Fassung [...] liegt diese Kostenentwicklung sogar bei über 45 %.“ [ebenda, S. 92] h EnEV ab 2016 H ' + EEWärmeG h ı zusätzliche [+] +3 ‚Anforderungen [KG 300/400) EnEV (2002 bis 2014) +27 WSchV 1995/ HeizAnIV (bis 2002) + EEWärmeG (ab 2009) Index Januar 2000 = 100 Preis- entwicklung 90 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 — Lebenshaltungskosten — Baupreisindex für Wohngebäude (Destatis) - ohne Qualitäts- und Anforderungsveränderungen — Bauwerkskostenindex für Wohngebäude (ARGE) - mit Qualitäts- und Anforderungsveränderungen Entwicklung der Bauwerkskosten im Wohnungsbau (ARGE-Kostenindex/Destatis-Preisindex) unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer im Vergleich zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten, Zeitraum: 1. Quartal 2000 bis 1. Quartal 2014 [Datenquellen: Statistisches Bundesamt, Controlling und Datenarchiv ARGE sowie Erhebungen in Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft] ebenda, S. 61 „Um die politische Zielvorgabe von jährlich 250.000 bis 300.000 Wohnungen in Deutschland zu erreichen, wird es unausweichlich sein, maßgebliche Kostentreiber zu begrenzen und die Rahmenbedingungen für das Bauen im Allgemeinen zu verbessern.“ [ebenda, S. 96] Für Münster gilt hier das politische Ziel, 1.500 Wohnungen pro Jahr neu zu bauen. Dazu gehört auch, in voller Bandbreite die wenigen Möglichkeiten zu nutzen, die die EnEV 2014 bietet. Sie will es dem Bauherrn ja gerade selbst überlassen, den Weg zu wählen, den Primärenergieverbrrauch eines Wohngebäudes zu senken. [http://www.energie-bildung.de/neubau-enev-d.phtml, Abschnitt Wohngebäude, abgerufen am 08.05.2015] Die ursprünglich angestrebte Sachentscheidung dieser Vorlage schränkt diese Wahlfreiheit wieder ein. Die Bauherren über die ohnehin schon hohen Grenzwerte hinaus noch weiter in die vergleichsweise teure Wärmedämmung zu zwingen, konterkariert somit die Intention der EnEV 2014, ist hinsichtlich der Erreichung des damit angestrebten Ziels fragwürdig und verteuert das Bauen unnötig. Natürlich können auf freiwilliger Basis Käuferinnen und Käufer städtischer Grundstücke mit Bauverpflichtung über die Detailgrenzwerte der EnEV 2014 hinausgehende Wärmedämmstandards einhalten. Dieses kann in Einzelfällen abhängig von der jeweiligen Situation sogar notwendig sein, wenn die notwendige Beschränkung des Primärenergieverbrauchs nicht anderweitig realisiert werden kann. Entsprechend wird die Verwaltung über die Möglichkeit der freiwilligen Einhaltung weitergehender Wärmedämmstandards umfänglich informieren und gezielt beraten und die damit verbundenen Fördermöglichkeiten besonders herausstellen. gez. Jürgen Reuter Georg Berding und FDP-Fraktion im Rat CDU-Fraktion im Rat
Anlage 3 zu V_0092_2015_E2
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Ergebnisbericht des Dialoggespräches am 29.04.2016 Zum Thema: Wärmedämmstandards der Stadt Münster im Neubau Das Energiesparhaus Münster Hintergrund: Das Energiesparhaus Münster Die Stadt Münster hat 1995 ein Klimaschutzkonzept a uf- gestellt, in dem erstmals die Forderung nach eigene n, energetischen Standards für den Kauf städtischer Gr und- stücke sowie den Abschluss städtebaulicher Verträge ent- wickelt wurde. Seit 1997 gibt es daher in Münster W ärme- dämmstandards, die immer wieder an die bundesweit g el- tenden Verordnungen angepasst wurden. Seit 2010/201 1 gilt die Festsetzung des Energiesparhauses Münster: „Bezogen auf die Energieeinsparverordnung (EnEV) wird gefordert, den spezifischen Transmissionswär- meverlust HT des sogenannten Referenzgebäudes nach EnEV um 35% zu unterschreiten. “ Im Rahmen der Aktualisierung auf die EnEV 2014 ent- stand im Jahr 2015 eine politische Debatte im Rahmen der Beschlussfassung der entsprechenden Ratsvorlage V/0092/2015. Ziele und Vorgehensweise Die Stadt Münster hat einen Dialogprozess über die Situation und Perspektiven des Energie- sparhauses Münster angeregt, um • offene Fragen mit den Akteuren zu klären und • das Energiesparhaus Münster noch einmal zu erläut ern und Entwicklungsmöglichkei- ten zu betrachten. Moderiert wurde dieser Dialogprozess vom Büro IKU_Die Dialoggestalter aus Dortmund. Zu- sammen mit dem Büro wurde im ersten Schritt im Nove mber 2015 die Anforderungen und Vorstellungen der politischen Vertreter der Ratsfra ktionen und Gruppen im Rat zu dem The- ma erörtert und besprochen. Anschließen hat IKU in einem weiteren Schritt 8 Sondierungs- gespräche mit Akteuren aus den Bereichen Bautechnik , Bauherren und Klima/Umwelt ge- führt, um Sichtweisen, Motive und Interessen zum Th ema kennenzulernen und das Dialog- gespräch zielgerichtet vorbereiten zu können. Zum D ialoggespräch wurden insgesamt 345 Einladungen an Politik, Architekten, Energieberater und Bauwirtschaft versandt und ca. 70 Personen nahmen an der Veranstaltung teil. Die Teil nehmer der Veranstaltung setzten sich aus 27 % Politik/ Verwaltung, 55% Architekten und I ngenieure, 6% Bauwirtschaft und 12% Andere zusammen. PROGRAMM DES DIALOGGESPRÄCHES AM 29.04.2016 Fazit / Ergebnis des Dialoggespräches Nach einer intensiven und teilweise auch kontrovers en Diskussion können insgesamt fol- gende Ergebnisse festgehalten werden. • Es gibt keinen Königsweg und keine einfachen Lösun gen, um die Klimaschutzziele zu erreichen. • Die Stadt sollte in Zukunft ihre Ziele und Maßnahm en besser vermitteln und intensi- ver darstellen. • Es gibt einen breiten Konsens für den Klimaschutz in Münster! • Ein Großteil der Teilnehmer steht dem Energiesparh aus Münster positiv gegenüber und sieht es als wichtigen Beitrag zum Klimaschutz in Münster an (83,8% der Teil- nehmer). Zudem sind 70% der Teilnehmer der Meinung, dass bewährte Materialien zur bautechnischen Umsetzung bereitstehen und 47,8% bewerten das Kosten- Nutzen-Verhältnis für die Umsetzung des Energiesparhauses Münster positiv. • Die Diskussion zwischen Stadtverwaltung und Expert en über die zukünftigen Wege des Energiesparhauses Münster ist sinnvoll und sollte weiter geführt werden. • Sinnvoll ist ein weiterer Diskussionsprozess zur W eiterentwicklung des Energiespar- hauses, der stärker auf die Frage fokussieren sollte, wie wir gemeinsam zu Lösungen kommen und wie der Beitrag eines jeden Einzelnen aussieht, um die zukünftigen Kli- maschutzziele zu erreichen. Anlagen: Ergebnisse der Votingfragen Präsentation Stadtrat Matthias Peck Präsentation Wortmann&Scheerer, Bochum Präsentation Herr Bruns ERGEBNISSE DER VOTINGFRAGEN FRAGE 1: IN WELCHER FUNKTION SIND SIE HEUTE HIER? FRAGE 2: ICH FINDE ES GUT, DASS DIE STADT MIT DEM ENRGIESPARHAUS DIE KLIMASCHUTZ-AKTIVITÄTEN IN MÜNSTER UNTERSTÜTZT FRAGE 3: ZUR BAUTECHNISCHEN UMSETZUNG STEHEN BEWÄHRTE MATERIALIEN ZUR VERFÜGUNG FRAGE 4: KOSTEN UND NUTZEN STEHEN IN EINEM ANGEMESSENEN VERHÄLTNIS FRAGE 5: HABEN SIE HEUTE EIN GUTES BILD ÜBER INHALTE, VOR- UND NACHTEILE DES ENERGIESPARHAUS MÜNSTER BEKOMMEN? Vortrag - Stadtrat Matthias Peck Vortrag - Wortmann&Scheerer, Bochum # Vortrag - Heiner Bruns
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0092/2015/2 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Betrifft Weiterführung der Wärmedämmstandards in Münster Beratungsfolge 24.01.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 02.02.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.03.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Festsetzung der Wärmedämmstandards beim Verkauf städtischer Grundstücke für die E r- richtung von Wohn - und Nichtwohngebäuden (> 19° Raumtemperatur) wird auf der Basis der seit dem 01.05.2014 gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) mit folgendem Wortlaut weitergeführt: „Der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissi- onswärmeverlust (H´ T vorh.) muss den Wert des Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Nettogrundfläche und Ausrichtung (H´T Referenzgebäude) gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 18.11.2013 um mindestens 35 % unterschreiten.“ Die Verpflichtung zur Einhaltung dieses städtischen Wärmedämmstandards wird wie bisher in die Grundstückskaufverträge mit Bauverpflichtung aufgenommen und seine Einhaltung vertra g- lich abgesichert. Analog werden die Regelungen bei den städtebaulichen Verträgen und Durc h- führungsverträgen und bei der städtischen Wohnungsbaugesellsch aft und anderen städt i- schen Gesellschaften angewandt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Jahr 2017 eine weitere Anpassung der Festsetzung von Wärmedämmstandards in Richtung Nullenergie- bzw. Plusenergie Niedrigstenergiehaus (EU) vorzubereiten und in diesem Zuge die Ausweitung auf alle Nichtwohngebäude (d.h. auch < 19° Raumtemperatur) zu prüfen. 3. Der Rat nimmt die Ergebnisse des Dialoggespräches vom 29.04.2016 zur Kenntnis (Anlage 3) 4. Die Anträge (Anlage 1 und 2) sind damit erledigt. Vorlagen-Nr.: V/0092/2015/2. Erg. Auskunft erteilt: Frau Wildt Ruf: 492 67 03 E-Mail: WildtB@stadt-muenster.de Datum: 10.01.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0092/2015/2 II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Kosten und Folgekosten Begründung: 1. Hintergrund der Vorlage: Zu der Vorlage V/0092/2015/E1 wurden am 03.06.2015 im Ausschuss für Liegenschaften, Wir t- schaft und strategisches Flächenmanagement zwei Anträge eingebracht (Anlage 1 und 2) und die Beratung in den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen (AUKB) geschoben. Im Beschlussvorschlag sind die Änderungen gemäß Ergänzungsvorlage E1 (V/0092/2015/E1) unte r- strichen bzw. durchgestrichen dargestellt und die Änderungen zur V/0092/2015/E2 fett markiert. Der AUKB hat in seiner Sitzung am 09.06.2015 den Beschluss der Vorlage V/0092/2015/E1 auf Basis des Antrages von Bündnis90/DieGrünen /GAL Münster (Anlage 1) konkretisiert und beim Beschlusspunkt 1 eingeschoben, dass die Wärmedämmstandards auch auf andere städtische Ge- sellschaften angewandt werden sollen. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen hat in seiner Sitzung am 11.06.2015 den Antrag der FDP und CDU (Anlage 2) aufgenommen und schlägt damit v or, die Wärmedämmstandards in Münster nicht weiterfortzuführen. Zur Klärung der Sachlage hat die Verwaltung empfohlen einen Dialog mit Architekten, Ingenieuren, Energieberatern, Bauwirtschaft und Politik zu führen, um die Bedenken zu diskutieren und Unkl ar- heiten zu beseitigen. Nach intensiver Vorbereitung hat am 29.04.2016 das Dialogg espräch mit 70 Teilnehmern stattgefunden, wobei die unterschiedlichen Positionen und Standpunkte teilweise auch kontrovers diskutiert wurden (Anlage 3 – Ergebnisbericht des Dialoggespräches). Insgesamt gibt es jedoch einen breiten Konsens für den Klimaschutz in Münster und die Festsetzung von Wärmedämmstandards für Neubauten. Ein Großteil der Teilnehmer steht dem Energiespa rhaus Münster positiv gegenüber und sieht es als wicht igen Beitrag zum Klimaschutz in Münster an (83,8% der Teilnehmer). Zudem sind 70% der Teilnehmer der Meinung, dass bewährte Materi a- lien zur bautechnischen Umsetzung bereitstehen und 47,8% b ewerten das Kosten -Nutzen- Verhältnis für die Umsetzung des Energiesparhauses Münster positiv. 2. Vorschlag zum weiteren Vorgehen: Zum Beschlusspunkt 1 Die Verwaltung schlägt vor, dem Beschluss des AUKB vom 09.06.2015 zu folgen. Wie in der Beschlussvorlage V/0092/2015 dargestellt, werden die Anforderungen durch die For t- führung der Wärmedämmstandards nicht verschärft. Die vorgeschlagene Änderung betrifft nur die Anwendungen der aktuellen gesetzlichen Grundlage, was insbesondere für die Anwendung des Berechnungsverfahrens wichtig ist. Daraus ergibt sich, dass sich die wir tschaftlichen Rahmenbe- dingungen gegenüber 2011 auch auf Grund des guten Zinsniveaus weiterhin positiv darstellen. Zudem unterstützt ein niedriger Energieverbrauch der Gebäude in Münster nicht nur die erfolgre i- che Klimaschutzarbeit der Stadt, sondern sichert geringe Heizkosten auch im Mietwohnungsbau in Münster. Für Nichtwohngebäude wie Kitas und Schulen gilt die Gebäudeleitlinie der Stadt Münster, die deutlich höhere Anforderungen an die Errichtung der Gebäude stellt als das sogenannte Ene r- giesparhaus Münst er. Grundlage der Beschlussfassung ist bei den Gebäudeleitlinien wie auch dem Energiesparhaus Münster die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme. - 3 - V/0092/2015/2 Zum Beschlusspunkt 2: Die Inhalte und Grundlagen dieser Vorlage sowie die Frage der Weiterentwicklung der Festse t- zungen für den Wärmedämmstandard in Münster in Richtung Niedrigstenergiehaus nach der Def i- nition der EU wurden im Rahmen eines begleitendenden Diskussionsprozesses mit den Akteuren des Dialoggespräches vom 29.04.2016 (Architekten, Energieberater, Bauwirtscha ft und Politik) erarbeitet (s.o.). Die Notwendigkeit der hier vorgeschlagenen Anpassung an den gültigen gesetzl i- chen Rahmen war dabei unstrittig. Der Hauptfokus der Diskussion lag bei der Frage der zukünft i- gen Weiterentwicklung der städtischen Standards. D afür sollen gemeinsam Lösungen entwickelt werden, wie der Beitrag eines jeden Einzelnen zur Errichtung energieeffizienter Neubauten ausse- hen könnte, um die anspruchsvollen Klimaschutzziele in Münster zu erreichen. Es wurde verei n- bart, den Dialog fortzuführen. Ein nächstes Gespräch ist auf Grund der terminlichen Belastung der Akteure im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans 100% Klimaschutz für das 2. Quartal 2017 geplant. Die Ergebnisse sollen Grundlage einer entsprechenden Beschlussvorlage zur Weiteren t- wicklung der Wärmedämmstandards in Münster werden. 3. Zusammenfassung Aus Sicht der Verwaltung ist die Anpassung der derzeit gültigen Wärmedämmstandards an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen ohne Verschärfung der Anforderungen sachlich erfor- derlich. Der vereinbarte weitere Dialog mit den Akteuren in Münster wird eine gute fachliche Grundlage für eine inhaltlich anspruchsvolle, zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Klim a- schutzes in Münster bieten. i.V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlage 1: Änderungs- und Ergänzungsantrag zur Vorlage V/0092/2015/E1 Bünd- nis90/DieGrünen /GAL Münster vom 03.06.2015 Anlage 2: Änderungsantrag zur Vorlage V/0092/2015/E1 der FDP und CDU vom 01.06.2015 Anlage 3: Ergebnisbericht zum Dialoggespräch am 29.04.2016
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (2)
- Windthorststraße 7
- Königsweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0092/2015/2
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.11.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37