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V/0092/2015/2

Weiterführung der Wärmedämmstandards in Münster

Vorlagen 24.11.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 16.03.2017, TOP 6.4

Anlage 1 zu V_0092_2015_E2

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 zu V_0092_2015_E2

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Ansehen

Anlage 3 zu V_0092_2015_E2

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlage 1 zu V_0092_2015_E2

1145 Zeichen

Anlage 1 zu V/0092/2015/E2

Änderungs- und Ergänzungsantrag 3. Juni 2015

zur Vorlage V/092/2015/1. Erg. BUNDNIS 90
Weiterführung der Wärmedämmstandards DIE GRUNEN | vr

in Münster OEEEEE < A: NVuNSTER

Bündnis 90/Die Grünen/GAL.
Ratsfraktion Münster

Windthorststr. 7
48143 Münster

Fon 0251 /8 99 58 10
Der Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches .
2 a . ratsfraktion@ gruene-muenster.de
Flächenmanagement möge beschließen: www.gruene-muenster.de

1. Die Festsetzung der Wärmedämmstandards beim Verkauf städtischer
Grundstücke für die Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden ......

enertenrrenn Analog werden die Regelungen bei den städtebaulichen Verträgen
und Durchführungsverträgen und bei der städtischen
Wohnungsbaugesellschaft und anderen städtischen Gesellschaften
angewandt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Jahr 2016 eine weitere Anpassung
von Wärmedämmstandards in Richtung Niedrigstenergiehaus (EU)
vorzubereiten und in diesem Zusammenhang die Ausweitung auf alle
Nichtwohngebäude (d.h. auch < 19°C Raumtemperatur) sicherstellen.

Die Begründung erfolgt mündlich.

gez.

Carsten Peters
und Fraktion

Anlage 2 zu V_0092_2015_E2

6697 Zeichen

Anlage 2 zu V/0092/2015/E2

FDP im Rat der Stadt Münster

cD

CDU im Rat der Stadt Münster

Münster, 01.06.2015

V/0092/2015/E1
Weiterführung der Wärmedämmstandards in Münster

Wohnungsbau muss bezahlbar bleiben
- Anderungsantrag -

Der Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches
Flächenmanagement möge beschließen:

Das wohnungsbauliche Konzept der Stadt Münster sieht vor, dass im Jahr 1.600 neue
Wohnungen in Münster zur Verfügung gestellt werden sollen. Um in diesem angespannten
Wohnungsmarkt keine zusätzlichen Hindernisse für den Bau von Mehrfamilienhäusern
und den sozialen Wohnungsbau zu errichten, beschränkt die Stadt Münster ihre Vorgaben
hinsichtlich energetischer Standards und insbesondere der Dämmung von Gebäudehüllen
auf die geltenden rechtlichen Vorgaben.

Die Sachentscheidung wird daher wie folgt geändert:

1. Die ee der SEADFBRLENTENGNEIER beim Verkauf BSEURCRR RN für
der Basis der seit dem 01. 05. 2014 gültigen Eheralsaissanrdnmng (EnEV 2014) mit
folgendem-Wertlaut mit den darin festgelegten Grenzwerten weitergeführt:.

2. Käuferinnen und Käufer städtischer Grundstücke mit Bauverpflichtung sind
darauf hinzuweisen und dahingehend zu beraten, dass freiwillig auch über die
Grenzwerte der EnEV 2014 hinausgehende Wärmedämmstandards eingehalten
werden können. Auf die entsprechenden Fördermöglichkeiten ist hinzuweisen.

3.1...]

Begründung:

Die Vorgaben der Stadt Münster hinsichtlich energetischer Standards und insbesondere
der Dämmung von Gebäudehüllen werden auf die geltenden rechtlichen Vorgaben
beschränkt. Ziel muss es sein, Bauen auch weiterhin erschwinglich zu gestalten. Über die
geltenden rechtlichen Regelungen hinausgehende Vorschriften gerade im Bereich
energetischer Gebäudestandards verteuern die Baukosten überproportional. Dadurch
können auch die wohnungsbaulichen Ziele der Stadt insbesondere im Bereich des
sozialen Wohnungsbaus gefährdet werden.

Das derzeitig niedrige Zinsniveau ist für viele im angespannten Grundstücks- und
Wohnungsmarkt eine zwingende Voraussetzung dafür, überhaupt den Bau von
Einfamilienhäusern und mehrgeschossigen Wohnbauten mit sozialem Wohnungsbau
finanzieren zu können. Es darf nicht als Ausgleich dafür herangezogen werden, auf der
anderen Seite die Bauwerkskosten durch verschärfte Standards noch weiter in die Höhe
zu treiben. Das gilt auch unter dem Vorzeichen, dass im Zuge der zukünftig hoffentlich
erfolgreichen Umsetzung der Beschlüsse zur sozialgerechten Bodennutzung die Stadt
mehr Grundstücke aufkaufen und insbesondere für den Bau von Mehrfamilienhäusern und
für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen kann.

Beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen sieht in einer
wissenschaftlichen Studie [Kostentreiber für den Wohnungsbau, Arbeitsgemeinschaft für
zeitgemäßes Bauen, Dietmar Walberg, RA Michael Halstenberg, ISBN 978-3-939268-29-
1, Kiel, April 2015} „selbst bei einer Energiepreisentwicklung über den derzeitigen
Prognosen mit dem Anforderungsniveau der EnEV 2014 die Grenze der wirtschaftlichen
Vertretbarkeit insbesondere für den mehrgeschossigen Wohnungsbau als erreicht“
[ebenda, S. 40] an. Konkret steht demzufolge zu befürchten, dass die überproportional
[ebenda, S. 88, 3.8.1 - O] hohen Mehrkosten energetischer Gebäudestandards auch bei
einem niedrigen Zinsniveau nicht mehr wettgemacht werden können, im Gegenteil eher
dazu führen, dass Wohnraum nicht gebaut wird.

Denn die von den hohen Standards besonders betroffenen reinen Bauwerkskosten sind
trotz des derzeit niedrigen Zinsniveaus gegenüber den allgemeinen Lebenshaltungskosten
wesentlich stärker gestiegen: „Während zwischen 2000 und 2014 die Preisentwicklung im
Wohnungsbau mit einem Anstieg von ca. 27 % ungefähr auf dem Niveau der Entwicklung
der Lebenshaltungskosten lag, fiel die Entwicklung bei den Bauwerkskosten im gleichen
Zeitraum mit ca. 36 % [...] deutlich höher aus. Bei Berücksichtigung der
Energieeinsparverordnung ab 2016 in Verbindung mit dem EEWärmeG in der gültigen
Fassung [...] liegt diese Kostenentwicklung sogar bei über 45 %.“ [ebenda, S. 92]

h EnEV ab 2016
H ' + EEWärmeG

h

ı

zusätzliche
[+] +3 ‚Anforderungen
[KG 300/400)

EnEV

(2002 bis 2014)
+27 WSchV 1995/
HeizAnIV

(bis 2002)

+ EEWärmeG
(ab 2009)

Index Januar 2000 = 100

Preis-
entwicklung

90
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

— Lebenshaltungskosten
— Baupreisindex für Wohngebäude (Destatis) - ohne Qualitäts- und Anforderungsveränderungen
— Bauwerkskostenindex für Wohngebäude (ARGE) - mit Qualitäts- und Anforderungsveränderungen

Entwicklung der Bauwerkskosten im Wohnungsbau (ARGE-Kostenindex/Destatis-Preisindex) unter

Berücksichtigung der Umsatzsteuer im Vergleich zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten, Zeitraum:

1. Quartal 2000 bis 1. Quartal 2014 [Datenquellen: Statistisches Bundesamt, Controlling und

Datenarchiv ARGE sowie Erhebungen in Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft] ebenda, S. 61
„Um die politische Zielvorgabe von jährlich 250.000 bis 300.000 Wohnungen in
Deutschland zu erreichen, wird es unausweichlich sein, maßgebliche Kostentreiber zu
begrenzen und die Rahmenbedingungen für das Bauen im Allgemeinen zu verbessern.“
[ebenda, S. 96] Für Münster gilt hier das politische Ziel, 1.500 Wohnungen pro Jahr neu zu
bauen. Dazu gehört auch, in voller Bandbreite die wenigen Möglichkeiten zu nutzen, die
die EnEV 2014 bietet. Sie will es dem Bauherrn ja gerade selbst überlassen, den Weg zu
wählen, den Primärenergieverbrrauch eines Wohngebäudes zu senken.
[http://www.energie-bildung.de/neubau-enev-d.phtml, Abschnitt Wohngebäude, abgerufen
am 08.05.2015] Die ursprünglich angestrebte Sachentscheidung dieser Vorlage schränkt
diese Wahlfreiheit wieder ein. Die Bauherren über die ohnehin schon hohen Grenzwerte
hinaus noch weiter in die vergleichsweise teure Wärmedämmung zu zwingen,
konterkariert somit die Intention der EnEV 2014, ist hinsichtlich der Erreichung des damit
angestrebten Ziels fragwürdig und verteuert das Bauen unnötig.

Natürlich können auf freiwilliger Basis Käuferinnen und Käufer städtischer Grundstücke mit
Bauverpflichtung über die Detailgrenzwerte der EnEV 2014 hinausgehende
Wärmedämmstandards einhalten. Dieses kann in Einzelfällen abhängig von der jeweiligen
Situation sogar notwendig sein, wenn die notwendige Beschränkung des
Primärenergieverbrauchs nicht anderweitig realisiert werden kann. Entsprechend wird die
Verwaltung über die Möglichkeit der freiwilligen Einhaltung weitergehender
Wärmedämmstandards umfänglich informieren und gezielt beraten und die damit
verbundenen Fördermöglichkeiten besonders herausstellen.

gez.

Jürgen Reuter Georg Berding und
FDP-Fraktion im Rat CDU-Fraktion im Rat

Anlage 3 zu V_0092_2015_E2

4333 Zeichen

Ergebnisbericht des  
Dialoggespräches am 29.04.2016 
 
 
Zum Thema: Wärmedämmstandards der Stadt Münster im Neubau 
Das Energiesparhaus Münster 
 
 
Hintergrund: Das Energiesparhaus Münster 
 
 
Die Stadt Münster hat 1995 ein Klimaschutzkonzept a uf- 
gestellt, in dem erstmals die Forderung nach eigene n, 
energetischen Standards für den Kauf städtischer Gr und- 
stücke sowie den Abschluss städtebaulicher Verträge  ent- 
wickelt wurde. Seit 1997 gibt es daher in Münster W ärme- 
dämmstandards, die immer wieder an die bundesweit g el- 
tenden Verordnungen angepasst wurden. Seit 2010/201 1 
gilt die Festsetzung des Energiesparhauses Münster:  
 
„Bezogen auf die Energieeinsparverordnung (EnEV) 
wird gefordert, den spezifischen Transmissionswär- 
meverlust HT des sogenannten Referenzgebäudes 
nach EnEV um 35% zu unterschreiten. “ 
 
Im Rahmen der Aktualisierung auf die EnEV 2014 ent-
stand im Jahr 2015 eine politische Debatte im Rahmen der 
Beschlussfassung der entsprechenden Ratsvorlage 
V/0092/2015.  
 
 
 
Ziele und Vorgehensweise 
 
Die Stadt Münster hat einen Dialogprozess über die Situation und Perspektiven des Energie- 
sparhauses Münster angeregt, um  
 
• offene Fragen mit den Akteuren zu klären und 
• das Energiesparhaus Münster noch einmal zu erläut ern und Entwicklungsmöglichkei- 
ten zu betrachten. 
 
Moderiert wurde dieser Dialogprozess vom Büro IKU_Die Dialoggestalter aus Dortmund. Zu- 
sammen mit dem Büro wurde im ersten Schritt im Nove mber 2015 die Anforderungen und 
Vorstellungen der politischen Vertreter der Ratsfra ktionen und Gruppen im Rat zu dem The- 
ma erörtert und besprochen. Anschließen hat IKU in einem weiteren Schritt 8 Sondierungs- 
gespräche mit Akteuren aus den Bereichen Bautechnik , Bauherren und Klima/Umwelt ge- 
führt, um Sichtweisen, Motive und Interessen zum Th ema kennenzulernen und das Dialog- 
gespräch zielgerichtet vorbereiten zu können. Zum D ialoggespräch wurden insgesamt 345 
Einladungen an Politik, Architekten, Energieberater  und Bauwirtschaft versandt und ca. 70 
Personen nahmen an der Veranstaltung teil. Die Teil nehmer der Veranstaltung setzten sich 
aus 27 % Politik/ Verwaltung, 55% Architekten und I ngenieure, 6% Bauwirtschaft und 12% 
Andere zusammen.

PROGRAMM DES DIALOGGESPRÄCHES AM 29.04.2016  
 
 
 
 
 
Fazit / Ergebnis des Dialoggespräches 
 
Nach einer intensiven und teilweise auch kontrovers en Diskussion können insgesamt fol- 
gende Ergebnisse festgehalten werden. 
 
 
• Es gibt keinen Königsweg und keine einfachen Lösun gen, um die Klimaschutzziele zu 
erreichen. 
• Die Stadt sollte in Zukunft ihre Ziele und Maßnahm en besser vermitteln und intensi- 
ver darstellen. 
• Es gibt einen breiten Konsens für den Klimaschutz in Münster! 
• Ein Großteil der Teilnehmer steht dem Energiesparh aus Münster positiv gegenüber 
und sieht es als wichtigen Beitrag zum Klimaschutz in Münster an (83,8% der Teil- 
nehmer). Zudem sind 70% der Teilnehmer der Meinung,  dass  bewährte Materialien 
zur bautechnischen Umsetzung bereitstehen und 47,8%  bewerten das Kosten-
Nutzen-Verhältnis für die Umsetzung des Energiesparhauses Münster positiv.  
• Die Diskussion zwischen Stadtverwaltung und Expert en über die zukünftigen Wege 
des Energiesparhauses Münster ist sinnvoll und sollte weiter geführt werden. 
• Sinnvoll ist ein weiterer Diskussionsprozess zur W eiterentwicklung des Energiespar- 
hauses, der stärker auf die Frage fokussieren sollte, wie wir gemeinsam zu Lösungen 
kommen und wie der Beitrag eines jeden Einzelnen aussieht, um die zukünftigen Kli- 
maschutzziele zu erreichen.

Anlagen: 
 
Ergebnisse der Votingfragen 
Präsentation Stadtrat Matthias Peck 
Präsentation Wortmann&Scheerer, Bochum 
Präsentation Herr Bruns 
 
 
 
 
 
ERGEBNISSE DER VOTINGFRAGEN 
 
 
FRAGE 1: IN WELCHER FUNKTION SIND SIE HEUTE HIER? 
 
 
 
 
 
 
FRAGE 2: ICH FINDE ES GUT, DASS DIE STADT MIT DEM ENRGIESPARHAUS DIE  
KLIMASCHUTZ-AKTIVITÄTEN IN MÜNSTER UNTERSTÜTZT

FRAGE 3: ZUR BAUTECHNISCHEN UMSETZUNG STEHEN BEWÄHRTE MATERIALIEN 
ZUR VERFÜGUNG 
 
 
 
 
 
FRAGE 4: KOSTEN UND NUTZEN STEHEN IN EINEM ANGEMESSENEN VERHÄLTNIS 
 
 
 
 
FRAGE 5: HABEN SIE HEUTE EIN GUTES BILD ÜBER INHALTE, VOR- UND NACHTEILE 
DES ENERGIESPARHAUS MÜNSTER BEKOMMEN?

Vortrag  - Stadtrat Matthias Peck

Vortrag  - Wortmann&Scheerer, Bochum

#

Vortrag  - Heiner Bruns

Ergänzungsvorlage Beschluss

7435 Zeichen

V/0092/2015/2 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Weiterführung der Wärmedämmstandards in Münster 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.01.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
02.02.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
22.03.2017 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Festsetzung der Wärmedämmstandards beim Verkauf städtischer Grundstücke für die E r-
richtung von Wohn - und Nichtwohngebäuden (> 19° Raumtemperatur)  wird auf der Basis der 
seit dem 01.05.2014 gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) mit folgendem Wortlaut 
weitergeführt:  
 
„Der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissi-
onswärmeverlust (H´ T vorh.) muss den Wert des Referenzgebäudes gleicher Geometrie, 
Nettogrundfläche und Ausrichtung (H´T Referenzgebäude) gemäß Energieeinsparverordnung 
(EnEV) vom 18.11.2013 um mindestens 35 % unterschreiten.“  
 
Die Verpflichtung zur Einhaltung dieses städtischen Wärmedämmstandards wird  wie bisher in 
die Grundstückskaufverträge mit Bauverpflichtung aufgenommen und seine Einhaltung vertra g-
lich abgesichert. Analog werden die Regelungen bei den städtebaulichen Verträgen und Durc h-
führungsverträgen und bei der städtischen Wohnungsbaugesellsch aft und anderen städt i-
schen Gesellschaften angewandt. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Jahr 2017 eine weitere Anpassung der Festsetzung 
von Wärmedämmstandards in Richtung Nullenergie- bzw. Plusenergie  Niedrigstenergiehaus 
(EU) vorzubereiten und in diesem Zuge die Ausweitung auf alle Nichtwohngebäude (d.h. auch 
< 19° Raumtemperatur) zu prüfen.  
 
3. Der Rat nimmt die Ergebnisse des Dialoggespräches vom 29.04.2016 zur Kenntnis (Anlage 3) 
 
4. Die Anträge (Anlage 1 und 2) sind damit erledigt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0092/2015/2. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Frau Wildt 
Ruf: 
492 67 03 
E-Mail: 
WildtB@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.01.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0092/2015/2 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine Kosten und Folgekosten 
 
 
Begründung: 
 
1. Hintergrund der Vorlage: 
 
 
Zu der Vorlage V/0092/2015/E1 wurden am 03.06.2015 im Ausschuss für Liegenschaften, Wir t-
schaft und strategisches Flächenmanagement zwei Anträge eingebracht (Anlage 1 und 2) und die 
Beratung in den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen (AUKB) geschoben. Im 
Beschlussvorschlag sind die Änderungen gemäß Ergänzungsvorlage E1 (V/0092/2015/E1) unte r-
strichen bzw. durchgestrichen dargestellt und die Änderungen zur V/0092/2015/E2 fett markiert. 
 
Der  AUKB hat in seiner Sitzung am 09.06.2015 den Beschluss der Vorlage V/0092/2015/E1 auf 
Basis des Antrages von Bündnis90/DieGrünen /GAL Münster (Anlage 1) konkretisiert und beim 
Beschlusspunkt 1 eingeschoben, dass die Wärmedämmstandards auch auf andere städtische Ge-
sellschaften angewandt werden sollen.  
 
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen hat in seiner Sitzung am 
11.06.2015 den Antrag der FDP und CDU (Anlage 2) aufgenommen und schlägt damit v or, die 
Wärmedämmstandards in Münster nicht weiterfortzuführen.  
 
Zur Klärung der Sachlage hat die Verwaltung empfohlen einen Dialog mit Architekten, Ingenieuren, 
Energieberatern, Bauwirtschaft und Politik zu führen, um die Bedenken zu diskutieren und Unkl ar-
heiten zu beseitigen. Nach intensiver Vorbereitung hat am 29.04.2016 das Dialogg espräch mit 70 
Teilnehmern stattgefunden, wobei die unterschiedlichen Positionen und Standpunkte teilweise 
auch kontrovers diskutiert wurden (Anlage 3 – Ergebnisbericht des Dialoggespräches). Insgesamt 
gibt es jedoch einen breiten Konsens für den Klimaschutz in Münster und die Festsetzung von 
Wärmedämmstandards für Neubauten. Ein Großteil der Teilnehmer steht dem Energiespa rhaus 
Münster positiv gegenüber und sieht es als wicht igen Beitrag zum Klimaschutz in Münster an 
(83,8% der Teilnehmer). Zudem sind 70% der Teilnehmer der Meinung, dass  bewährte Materi a-
lien zur bautechnischen Umsetzung bereitstehen und 47,8% b ewerten das Kosten -Nutzen-
Verhältnis für die Umsetzung des Energiesparhauses Münster positiv.  
 
2. Vorschlag zum weiteren Vorgehen: 
 
Zum Beschlusspunkt 1 
 
Die Verwaltung schlägt vor, dem Beschluss des AUKB vom 09.06.2015 zu folgen.  
 
Wie in der Beschlussvorlage V/0092/2015 dargestellt, werden die Anforderungen durch die For t-
führung der Wärmedämmstandards nicht verschärft. Die vorgeschlagene Änderung betrifft nur die 
Anwendungen der aktuellen gesetzlichen Grundlage, was insbesondere für die Anwendung des 
Berechnungsverfahrens wichtig ist. Daraus ergibt sich, dass sich die wir tschaftlichen Rahmenbe-
dingungen gegenüber 2011 auch auf Grund des guten Zinsniveaus weiterhin positiv darstellen. 
Zudem unterstützt ein niedriger Energieverbrauch der Gebäude in Münster nicht nur die erfolgre i-
che Klimaschutzarbeit der Stadt, sondern sichert geringe Heizkosten auch im Mietwohnungsbau in 
Münster. Für Nichtwohngebäude wie Kitas und Schulen gilt die Gebäudeleitlinie der Stadt Münster, 
die deutlich höhere Anforderungen an die Errichtung der Gebäude stellt als das sogenannte Ene r-
giesparhaus Münst er. Grundlage der Beschlussfassung ist bei den Gebäudeleitlinien wie auch 
dem Energiesparhaus Münster die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme.

- 3 - 
V/0092/2015/2 
 
Zum Beschlusspunkt 2: 
 
Die Inhalte und Grundlagen dieser Vorlage sowie die Frage der Weiterentwicklung der Festse t-
zungen für den Wärmedämmstandard in Münster in Richtung Niedrigstenergiehaus nach der Def i-
nition der EU wurden im Rahmen eines begleitendenden Diskussionsprozesses mit den Akteuren 
des Dialoggespräches vom 29.04.2016 (Architekten, Energieberater, Bauwirtscha ft und Politik) 
erarbeitet (s.o.). Die Notwendigkeit der hier vorgeschlagenen Anpassung an den gültigen gesetzl i-
chen Rahmen war dabei unstrittig. Der Hauptfokus der Diskussion lag bei der Frage der zukünft i-
gen Weiterentwicklung der städtischen Standards. D afür sollen gemeinsam Lösungen entwickelt 
werden, wie der Beitrag eines jeden Einzelnen zur Errichtung energieeffizienter Neubauten ausse-
hen könnte, um die anspruchsvollen Klimaschutzziele in Münster zu erreichen. Es wurde verei n-
bart, den Dialog fortzuführen. Ein nächstes Gespräch ist auf Grund der terminlichen Belastung der 
Akteure im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans 100% Klimaschutz für das 2. Quartal 2017 
geplant. Die Ergebnisse sollen Grundlage einer entsprechenden Beschlussvorlage zur Weiteren t-
wicklung der Wärmedämmstandards in Münster werden. 
 
3. Zusammenfassung 
 
Aus Sicht der Verwaltung ist die Anpassung der derzeit gültigen Wärmedämmstandards an die 
aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen ohne Verschärfung der Anforderungen sachlich erfor-
derlich. Der vereinbarte weitere Dialog mit den Akteuren in Münster wird eine gute fachliche 
Grundlage für eine inhaltlich anspruchsvolle, zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Klim a-
schutzes in Münster bieten. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlage 1: Änderungs- und Ergänzungsantrag zur Vorlage V/0092/2015/E1 Bünd-
nis90/DieGrünen /GAL Münster vom 03.06.2015 
Anlage 2: Änderungsantrag zur Vorlage V/0092/2015/E1 der FDP und CDU vom 01.06.2015 
Anlage 3: Ergebnisbericht zum Dialoggespräch am 29.04.2016

Beratungsverlauf (4)

28.02.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
16.03.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Orte (2)

  • Windthorststraße 7
  • Königsweg

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Details

Aktenzeichen
V/0092/2015/2
Typ
Vorlagen
Datum
24.11.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37