3936/2024
Sachstandsmitteilung zu den von der Bezirksvertretung Rodenkirchen priorisierten Straßenbaumaßnahmen
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Anlage 1
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Nummer Maßnahme Projektübergabe von Planung an Ausbau voraussichtlicher Ausbaubeginn voraussichtlicher Fertigstellungs- termin Sachstand März 2022 Sachstand März 2023 Sachstand November 2024 1 prov.Fußgängerüberweg Sürther Feldallee/Am Feldrain - wichtig als Anbindung zu Sürth 2. Priorität bei BV 2 - Umsetzung sofort gewünscht Hier ist ein ortsfester Überweg geplant. Der Verkehrszeichenplan ist bereits angeordnet, sowie die Machbarkeit der Beleuchtung geprüft. Die Maßnahme wurde im Juni 2024 abgeschlossen. 2 Sürther Straße: prov. Querungshilfe zum Friedhof I/2025 II/2025 II/2025 bereits in Planung, kann zeitig umgesetzt werden Die Maßnahme wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 umgesetzt. Die Ausführung ist für das II/2025 geplant. 3 Kreisverkehr Grüngürtelstraße / Sürther Straße IV/2025 II/2026 Die Baumaßnahme muss aufgrund von fehlender Personalkapazitäten zurück- gestellt werden. Der Ausführungsbeginn ist zur Zeit noch unklar. Die Ausführung soll ab dem 4. Quartal 2023 erfolgen. Die Ausführung ist für das IV/2025 geplant. Grund für die Verschiebung ist die prioritäre Ausführung des Streckenzuges Weißer Straße. 4 Stadtteil Rodenkirchen: Auenweg: neuer Straßenbelag III/2025 III/2026 I/2027 Die Maßnahme befindet sich zur Zeit in der Entwurfsplanung. Nach der Sommerpause soll der Bezirksvertretung eine Beschlussvorlage für den Bau der Maßnahme vorgelegt werden. Am 15.03.2023 findet die Informationsveranstaltung für die Anlieger statt. Im Anschluss wird die Vorlage für den Bauabeschluss der Bezirksvertretung vorgelegt. Am 15.03.2023 fand die Bürgerinformationsveranstaltung statt. Unter Berücksichtung der erfolgten Hinweise wird die Entwurfsplanung überarbeitet. Die Einholung des Baubeschlusses ist für das 2. Quartal 2025 vorgesehen. 5 OSK/EMA: rückwärtige Zuwegung als wassergebundener / asphaltierter Weg - einschließlich einer Querung zum Feldrain 1. Priorität bei BV 2 - Umsetzung sofort gewünscht 2022 wurde provisorisch eine geschotterte Wegeverbindung hergestellt. Zurzeit wird seitens der Verwaltung mit den StEB eine engültige Wegeverbindung geplant. Vor Umsetzung der Maßnahme muss die Änderung des Bebauungsplanes abgeschlossen sein, damit Baurecht besteht. 2022 wurde provisorisch eine geschotterte Wegeverbindung hergestellt. Zurzeit wird seitens der Verwaltung mit den StEB eine engültige Wegeverbindung geplant. Vor Umsetzung der Maßnahme muss die Änderung des Bebauungsplanes abgeschlossen sein, damit Baurecht besteht. 6 Stadtteil Zollstock: Teilasphaltierung des Weges zwischen Zollstockgürtel (vor der Unterführung) und Paul-Nießen-Straße Die Baumaßnahme kann aufgrund fehlender Personalkapazitäten erst im IV. Quartal 2022 ausgeführt werden. Nach eingehender Prüfung wurde festgestellt, dass aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten, insbesondere der Entwässerungssituation, eine detaillierte Planung erforderlich ist. Die Umsetzung des Beschlusses erfordert eine umfassende fachliche Betrachtung. Allerdings ist aufgrund der angespannten personellen Situation sowie prioritätenmäßig anderer zu bearbeitender Aufgaben und Maßnahmen eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich. Die Verwaltung kann derzeit keinen konkreten Zeitpunkt benennen, zu dem mit der Planungsbearbeitung begonnen wird. 7 Stadtteil Bayenthal: Koblenzer Straße (zwischen Bonner Straße & Schönhäuser Straße) kein neuer Sachstand Die Instandsetzung wurde aufgrund einer Umplanung im Zuge der Parkstadt Süd zurückgestellt. Der betroffene Bereich wird bis zum Ausbau turnusmäßig kontrolliert. Ggf. werden dann Maßnahmen mit einfachen Mitteln umgesetzt. Die Instandsetzung wurde aufgrund einer Umplanung im Zuge der Parkstadt Süd zurückgestellt. Der betroffene Bereich wird bis zum Ausbau turnusmäßig kontrolliert. Ggf. werden dann Maßnahmen mit einfachen Mitteln umgesetzt. 8 Stadtteil Weiss: Neuasphaltierung der Straße "Auf der Ruhr" kein neuer Sachstand Vor Beginn der Planung muss zunächst der Grunderwerb geregelt werden. Die Rückmeldungen der Anlieger*innen sind mehrheitlich negativ. Die derzeitigen Privatgrundstücke haben einen entscheidenen Einfluss auf die Gestaltung der Straße, sodass eine Planung zum aktuellen Zeitpunkt nicht begonnen werden kann. Der betroffenen Bereich wird bis zum Ausbau turnusgemäß konktrolliert. Ggf. werden dann Maßnahmen mit einfachen Mitteln umgesetzt. Vor Beginn der Planung muss zunächst der Grunderwerb geregelt werden. Die Rückmeldungen der Anlieger*innen sind mehrheitlich negativ. Die derzeitigen Privatgrundstücke haben einen entscheidenen Einfluss auf die Gestaltung der Straße, sodass eine Planung zum aktuellen Zeitpunkt nicht begonnen werden kann. Der betroffenen Bereich wird bis zum Ausbau turnusgemäß konktrolliert. Ggf. werden dann Maßnahmen mit einfachen Mitteln umgesetzt. 9 Stadtteil Zollstock: Ausbau Neuer Weyerstraßerweg kein neuer Sachstand Für den geplanten Ausbau werden Grundstücksflächen benötigt, die nicht im städtischen Besitz sind. Die Ankaufsverhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern sind ergebnislos geblieben, sodass die Ausbauplanung nicht fortgeführt werden kann. Aus diesem Grund wird zunächst der vorhandene Gehweg vor ALDI lediglich bis zur Hausnummer 5 und 7 verlängert. Bei dem erforderlichen Grunderwerb gibt es keinen neuen Sachstand. Die Verlängerung des Gehwegs ist erfolgt und wurde IV/2023 umgesetzt. 10 Kreisverkehr Sürther Feldallee/Am Feldrain Bis zur Wiederbesetzung der vakanten Ingenieurstelle ist keine zeitliche Aussage möglich. kein neuer Sachstand Die Umsetzung des Beschlusses erfordert eine umfassende fachliche Betrachtung. Allerdings ist aufgrund der angespannten personellen Situation sowie prioritätenmäßig anderer zu bearbeitender Aufgaben und Maßnahmen eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich. Die Verwaltung kann derzeit keinen konkreten Zeitpunkt benennen, zu dem mit der Planungsbearbeitung begonnen wird. 11 Umbau Hammerschmidtstraße Eine Bearbeitung des Projektes ist nach Planungsabschluss der Sürther Straße und Am Feldrain vorgesehen. kein neuer Sachstand Eine Bearbeitung des Projektes ist nach Planungsabschluss der Sürther Straße und Am Feldrain vorgesehen. 12 Neuordnung der Radwegeführung an der Industriestraße / Römerstraße / An den Vier Linden in Köln-Rodenkirchen Bis zur Wiederbesetzung der vakanten Ingenieurstelle ist keine zeitliche Aussage möglich. kein neuer Sachstand Die Umsetzung des Beschlusses erfordert eine umfassende fachliche Betrachtung. Allerdings ist aufgrund der angespannten personellen Situation sowie prioritätenmäßig anderer zu bearbeitender Aufgaben und Maßnahmen eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich. Die Verwaltung kann derzeit keinen konkreten Zeitpunkt benennen, zu dem mit der Planungsbearbeitung begonnen wird. 13 Sürther Straße: Umgestaltung Grobplanung liegt schon vor Verhandlungen mit der Diakonie sind als Grundlage leider abzuwarten Vor Fortführung der Planung ist ein positiver Abschluss der Grunderwerbsverhandlungen mit der Anliegerin erforderlich. Vor Fortführung der Planung ist ein positiver Abschluss der Grunderwerbsverhandlungen mit der Anliegerin erforderlich. Legende: Maßnahme ist ausgebaut Maßnahme wird ausgebaut Maßnahme befindet sich in der Bauvorbereitung Maßnahme befindet sich in der Planungsphase Maßnahme ruht bzw. befindet sich in der Warteschlange
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer 3936/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 24.03.2025 Sachstandsmitteilung zu den von der Bezirksvertretung Rodenkirchen priorisierten Straßenbaumaßnahmen Die von Frau Oberbürgermeisterin Reker eingesetzte Kommission zur Stärkung der Bezirke hatte sich 2019 damit befasst, das Verfahren zur Haushaltsaufstellung neu zu gestalten, damit die Rechte der Bezirksvertretungen stärker berücksichtigt werden können. In dem Zusammenhang wurde ein rollierendes Verfahren initiiert, nachdem die Bezirksvertre- tungen gebeten wurden, 10 Maßnahmen aus den Tätigkeitsbereichen des Amtes für Straßen und Radwegebau, des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung sowie des Amtes für Ver- kehrsmanagement zu priorisieren. Zu diesen sollte die Verwaltung entsprechend ihrer Bear- beitung regelmäßig berichten. Dem entsprechend wurden mit den Bezirksvertretungen Listen der priorisiert zu bearbeitenden Maßnahmen abgestimmt. Zum Zweck der Berichterstattung haben die drei oben genannten Ämter eine aktuelle Sach- standsmitteilung erstellt, die über den Stand der Umsetzung dieser priorisierten Projekte infor- miert (s. Anlage). Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme. Anlage Sachstände
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3936/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 28.01.2025
- Erstellt
- 10.12.2024 12:02