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3936/2024

Sachstandsmitteilung zu den von der Bezirksvertretung Rodenkirchen priorisierten Straßenbaumaßnahmen

Mitteilung BV 28.01.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 24.03.2025, TOP 10.2.2

Anlage 1

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Mitteilung BV

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Anlage 1

7367 Zeichen

Nummer Maßnahme
Projektübergabe
von Planung an 
Ausbau
voraussichtlicher 
Ausbaubeginn
voraussichtlicher 
Fertigstellungs-
termin
Sachstand März 2022 Sachstand März 2023 Sachstand November 2024
1
prov.Fußgängerüberweg Sürther Feldallee/Am Feldrain - wichtig 
als Anbindung zu Sürth
2. Priorität bei BV 2 - Umsetzung sofort gewünscht Hier ist ein ortsfester Überweg geplant. Der 
Verkehrszeichenplan ist bereits angeordnet, sowie die 
Machbarkeit der Beleuchtung geprüft.
Die Maßnahme wurde im Juni 2024 abgeschlossen.
2 Sürther Straße: prov. Querungshilfe zum Friedhof I/2025 II/2025 II/2025 bereits in Planung, kann zeitig umgesetzt werden Die Maßnahme wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 
umgesetzt.
Die Ausführung ist für das II/2025 geplant.
3
Kreisverkehr Grüngürtelstraße / Sürther Straße
IV/2025 II/2026
Die Baumaßnahme muss
aufgrund von fehlender Personalkapazitäten zurück-
gestellt werden.  Der Ausführungsbeginn ist zur Zeit 
noch unklar. 
Die Ausführung soll ab dem 4. Quartal 2023 erfolgen. Die Ausführung ist für das IV/2025 geplant. Grund für die 
Verschiebung ist die prioritäre Ausführung des Streckenzuges 
Weißer Straße.
4
Stadtteil Rodenkirchen: Auenweg: neuer Straßenbelag
III/2025 III/2026 I/2027
Die Maßnahme befindet sich zur Zeit in der 
Entwurfsplanung. Nach der Sommerpause soll der 
Bezirksvertretung eine Beschlussvorlage für den Bau 
der Maßnahme vorgelegt werden.
Am 15.03.2023 findet die Informationsveranstaltung für 
die Anlieger statt.
Im Anschluss wird die Vorlage für den Bauabeschluss 
der Bezirksvertretung vorgelegt.
Am 15.03.2023 fand die Bürgerinformationsveranstaltung statt. 
Unter Berücksichtung der erfolgten Hinweise wird die 
Entwurfsplanung überarbeitet. Die Einholung des Baubeschlusses 
ist für das 2. Quartal 2025 vorgesehen.
5
OSK/EMA: rückwärtige Zuwegung als wassergebundener / 
asphaltierter Weg - einschließlich einer Querung zum 
Feldrain
1. Priorität bei BV 2 - Umsetzung sofort gewünscht 2022 wurde provisorisch eine geschotterte 
Wegeverbindung hergestellt. Zurzeit wird seitens der 
Verwaltung mit den StEB eine engültige 
Wegeverbindung geplant. Vor Umsetzung der 
Maßnahme muss die Änderung des Bebauungsplanes 
abgeschlossen sein, damit Baurecht besteht.
2022 wurde provisorisch eine geschotterte Wegeverbindung 
hergestellt. Zurzeit wird seitens der Verwaltung mit den StEB eine 
engültige Wegeverbindung geplant. Vor Umsetzung der 
Maßnahme muss die Änderung des Bebauungsplanes 
abgeschlossen sein, damit Baurecht besteht.
6
Stadtteil Zollstock: Teilasphaltierung des Weges zwischen 
Zollstockgürtel (vor der Unterführung) und Paul-Nießen-Straße
Die Baumaßnahme kann aufgrund fehlender 
Personalkapazitäten erst im IV. Quartal 2022 ausgeführt 
werden. 
Nach eingehender Prüfung wurde festgestellt, dass 
aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten, 
insbesondere der Entwässerungssituation, eine 
detaillierte Planung erforderlich ist. 
Die Umsetzung des Beschlusses erfordert eine umfassende 
fachliche Betrachtung. Allerdings ist aufgrund der angespannten 
personellen Situation sowie prioritätenmäßig anderer zu 
bearbeitender Aufgaben und Maßnahmen eine kurzfristige 
Umsetzung nicht möglich. Die Verwaltung kann derzeit keinen 
konkreten Zeitpunkt benennen, zu dem mit der 
Planungsbearbeitung begonnen wird. 
7
Stadtteil Bayenthal: Koblenzer Straße (zwischen Bonner Straße 
& Schönhäuser Straße)
kein neuer Sachstand Die  Instandsetzung wurde aufgrund einer Umplanung 
im Zuge der Parkstadt Süd zurückgestellt. Der 
betroffene Bereich wird bis zum Ausbau turnusmäßig 
kontrolliert. Ggf. werden dann Maßnahmen mit 
einfachen Mitteln umgesetzt. 
Die  Instandsetzung wurde aufgrund einer Umplanung im Zuge 
der Parkstadt Süd zurückgestellt. Der betroffene Bereich wird bis 
zum Ausbau turnusmäßig kontrolliert. Ggf. werden dann 
Maßnahmen mit einfachen Mitteln umgesetzt. 
8
Stadtteil Weiss: Neuasphaltierung der Straße "Auf der Ruhr" kein neuer Sachstand Vor Beginn der Planung muss zunächst der 
Grunderwerb geregelt werden. Die Rückmeldungen der 
Anlieger*innen sind mehrheitlich negativ. Die derzeitigen 
Privatgrundstücke haben einen entscheidenen Einfluss 
auf die Gestaltung der Straße, sodass eine Planung 
zum aktuellen Zeitpunkt nicht begonnen werden kann. 
Der betroffenen Bereich wird bis zum Ausbau 
turnusgemäß konktrolliert. Ggf. werden dann 
Maßnahmen mit einfachen Mitteln umgesetzt. 
Vor Beginn der Planung muss zunächst der Grunderwerb geregelt 
werden. Die Rückmeldungen der Anlieger*innen sind mehrheitlich 
negativ. Die derzeitigen Privatgrundstücke haben einen 
entscheidenen Einfluss auf die Gestaltung der Straße, sodass 
eine Planung zum aktuellen Zeitpunkt nicht begonnen werden 
kann. Der betroffenen Bereich wird bis zum Ausbau turnusgemäß 
konktrolliert. Ggf. werden dann Maßnahmen mit einfachen Mitteln 
umgesetzt. 
9
Stadtteil Zollstock: Ausbau Neuer Weyerstraßerweg kein neuer Sachstand Für den geplanten Ausbau werden Grundstücksflächen 
benötigt, die nicht im städtischen Besitz sind. Die 
Ankaufsverhandlungen mit den betroffenen 
Grundstückseigentümern sind ergebnislos geblieben, 
sodass die Ausbauplanung nicht fortgeführt werden 
kann. Aus diesem Grund wird zunächst der vorhandene 
Gehweg vor ALDI lediglich bis zur Hausnummer 5 und 7 
verlängert.
Bei dem erforderlichen Grunderwerb gibt es keinen neuen
Sachstand.
Die Verlängerung des Gehwegs ist erfolgt und wurde IV/2023 
umgesetzt.
10
Kreisverkehr Sürther Feldallee/Am Feldrain Bis zur Wiederbesetzung der vakanten Ingenieurstelle 
ist keine zeitliche Aussage möglich.
kein neuer Sachstand Die Umsetzung des Beschlusses erfordert eine umfassende 
fachliche Betrachtung. Allerdings ist aufgrund der angespannten 
personellen Situation sowie prioritätenmäßig anderer zu 
bearbeitender Aufgaben und Maßnahmen eine kurzfristige 
Umsetzung nicht möglich. Die Verwaltung kann derzeit keinen 
konkreten Zeitpunkt benennen, zu dem mit der 
Planungsbearbeitung begonnen wird. 
11
Umbau Hammerschmidtstraße Eine Bearbeitung des Projektes ist nach 
Planungsabschluss der Sürther Straße und Am Feldrain 
vorgesehen.
kein neuer Sachstand Eine Bearbeitung des Projektes ist nach Planungsabschluss der 
Sürther Straße und Am Feldrain vorgesehen.
12
Neuordnung der Radwegeführung an der Industriestraße / 
Römerstraße / An den Vier Linden in Köln-Rodenkirchen
Bis zur Wiederbesetzung der vakanten Ingenieurstelle 
ist keine zeitliche Aussage möglich.
kein neuer Sachstand Die Umsetzung des Beschlusses erfordert eine umfassende 
fachliche Betrachtung. Allerdings ist aufgrund der angespannten 
personellen Situation sowie prioritätenmäßig anderer zu 
bearbeitender Aufgaben und Maßnahmen eine kurzfristige 
Umsetzung nicht möglich. Die Verwaltung kann derzeit keinen 
konkreten Zeitpunkt benennen, zu dem mit der 
Planungsbearbeitung begonnen wird. 
13 Sürther Straße: Umgestaltung
Grobplanung liegt 
schon vor
Verhandlungen mit der Diakonie sind als Grundlage 
leider abzuwarten
Vor Fortführung der Planung ist ein positiver Abschluss 
der Grunderwerbsverhandlungen mit der Anliegerin 
erforderlich.
Vor Fortführung der Planung ist ein positiver Abschluss der 
Grunderwerbsverhandlungen mit der Anliegerin erforderlich.
Legende:
Maßnahme ist ausgebaut
Maßnahme wird ausgebaut
Maßnahme befindet sich in der Bauvorbereitung
Maßnahme befindet sich in der Planungsphase
Maßnahme ruht bzw. befindet sich in der Warteschlange

Mitteilung BV

1292 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
Vorlagen-Nummer 
 3936/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 24.03.2025 
 
Sachstandsmitteilung zu den von der Bezirksvertretung Rodenkirchen priorisierten 
Straßenbaumaßnahmen 
Die von Frau Oberbürgermeisterin Reker eingesetzte Kommission zur Stärkung der Bezirke 
hatte sich 2019 damit befasst, das Verfahren zur Haushaltsaufstellung neu zu gestalten, damit 
die Rechte der Bezirksvertretungen stärker berücksichtigt werden können. 
 
In dem Zusammenhang wurde ein rollierendes Verfahren initiiert, nachdem die Bezirksvertre-
tungen gebeten wurden, 10 Maßnahmen aus den Tätigkeitsbereichen des Amtes für Straßen 
und Radwegebau, des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung sowie des Amtes für Ver-
kehrsmanagement zu priorisieren. Zu diesen sollte die Verwaltung entsprechend ihrer Bear-
beitung regelmäßig berichten. Dem entsprechend wurden mit den Bezirksvertretungen Listen 
der priorisiert zu bearbeitenden Maßnahmen abgestimmt. 
 
Zum Zweck der Berichterstattung haben die drei oben genannten Ämter eine aktuelle Sach-
standsmitteilung erstellt, die über den Stand der Umsetzung dieser priorisierten Projekte infor-
miert (s. Anlage). Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme. 
 
Anlage 
Sachstände

Beratungsverlauf (1)

24.03.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3936/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
28.01.2025
Erstellt
10.12.2024 12:02