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2379/2017

Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Etzelstraße in Köln-Mauenheim

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 23.08.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 21.09.2017, TOP 9.1.7

2016-19 - Entwurf

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

2016-19 - Entwurf

1114 Zeichen

LEGENDE

Rasenflächen

2 Wassergebundene Wegedecke

Schotterrasenflächen

Betonplatten 40/40/5

Platzfläche Pflaster 20/10/8 Reihenverband

Fallschutzsand 0,2/2

Quaderfelsen, Grauwacke, als Sitz- und Stützstufe

Spielgerät mit Fallschutzraum

Sitzbänke Typ Köln

Lümmelbänke

OID2 2

0

0

o4
3%

720

400222;
SR —

0
IE
SH:

SSR:
SSIISISSISR
IIISSSITeRR,
EIS
EIS
Unterschriften:
51:
512:
67:
02 Rei 0906.17 | Verbreiterung wassergebundene Wegedecke
01 Rei 08.06.17| Anpassung an aktuellen Vermesserplan
INDEX | NAME | Datum
BAUHERR:

Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Kinder, Jugend und Familie

Abt. Kinderinteressen und Jugendförderung
Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln

PROJEKT:

Spielplatz Etzelstraße
Stadt Köln - Stadtteil Mauenheim

LANDSCHAFTSARCHITEKT:
DALHAUS & ENGELMAYER|
Garten- und Landschaftsarchitekten]
° Elbestraße 8
3919 Weilerswist
elefon: (02254) 96 99 -0]
Telefax: (02254) 96 99 20
PLANINHALT:
Neugestaltung Spielplatz
Entwurf
PROJEKTNUMMER: PLANNUMMER: INDEX: MASZSTAB: BEARB.: DATUM:
2016-19 En/Rei 18.05.17
DATEI: | 3/ | 6 02 | :200 GEZ.: BLATTGRÖSSE:
2016-19-L3-LA Rei 799x563

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6745 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 2379/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Etzelstraße in Köln-Mauenheim 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung die Umgestaltung des öffentlichen Spielplat-
zes Etzelstraße in Köln-Mauenheim mit Gesamtkosten in Höhe von 210.000,00 Euro durchzuführen. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 05.09.2017 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   210.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2017 
a) Personalaufwendungen    Unterhaltung € 
b) Sachaufwendungen etc.    Unterhaltung € 
c) bilanzielle Abschreibungen   17.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
 
Begründung: 
 
Auf dem Spielplatz Etzelstraße in Köln-Mauenheim mussten in der Vergangenheit mehrere Spielgerä-
te aus Verkehrssicherheitsgründen abgebaut werden. Die qualitative Aufwertung des Spielangebots 
auf diesem Spielplatz wurde seitens der Bürger und der Bezirksvertretung gewünscht. Der Bedarf an 
Spielangeboten in Mauenheim ist groß, daher ist eine Umgestaltung dringend erforderlich. 
 
Im Vorfeld der Umgestaltung wurden mit Kindern und Jugendlichen verschiedene Beteiligungsveran-
staltungen durchgeführt. Auch der Spielplatzpate hat sich intensiv eingebracht. Die Planerstellung 
erfolgte auf der Basis der eingebrachten Wünsche, Anregungen und Ideen. Diese Ideen und Wün-
sche der Bürgerinnen und Bürger wurden dann im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten berücksich-
tigt und umgesetzt. 
 
Die Gestaltung des Spielplatzes wird geprägt durch den leicht geschwungenen Weg, an dem sich die 
verschiedenen Spielbereiche anlehnen. Der ca. 2,00 m hohe Spielhügel am Zugang Artushof wird 
durch einen kleineren Hügel fortgeführt und über einen gepflasterten Wegeabschnitt mit den weiteren 
Spielflächen verbunden. Durch diese lineare, geschwungene Anordnung der verschiedenen Spielbe-
reiche entsteht eine entgegengesetzte Bewegung zum Haupterschließungsweg. Die bastionsartig 
angeordneten Abraumsteine des großen Spielhügels im Süden bilden einen Gegenpol zum höchsten 
Punkt der Spielgerätekombination, die am gepflasterten Wegeabschnitt beginnt und nach über 35 m 
ihren Höhepunkt im Rutschenturm 
findet. 
 
Die Anordnung der verschiedenen Spielbereiche berücksichtigt die unterschiedlichen Anforderungen 
der Kinder in Abhängigkeit von ihrer jeweiligen individuellen Entwicklung, so dass ein weitestgehend 
ungestörtes Spielen ermöglicht wird. So entsteht durch die große Spielwiese ein ausreichender Ab-
stand zwischen dem Aufenthaltsbereich für die älteren Kinder und Jugendlichen und den übrigen

3 
Spielbereichen.  
 
Der Sandspielbereich für die kleineren Kinder wird durch einen kleinen Hügel eingefasst und durch 
den Erschließungsweg vom Kletterturm mit Rutsche und anschließender Balancierstrecke getrennt. 
Diese Anordnung ermöglicht ein für Kleinkinder wichtiges ruhiges und ungestörtes Spielen.  
Spielhaus, Sandwerk und ein kleiner Rutschenturm unterstützen u.a. die Entwicklung der Sinnesor-
gane, der Motorik sowie der Kreativität und fördern das Rollenspiel. Darüber hinaus kommt das 
Spielhaus dem ureigenen Bedürfnis nach einem sicheren, geschützten und vor der Erwachsenenwelt 
verborgenen „Zuhause“ nach. Durch die in der Nähe angeordneten Sitzbänke bleibt der Kontakt zur 
Bezugsperson allerdings erhalten. 
 
Die Balancierstrecke findet ihren Anfang am gepflasterten Wegeabschnitt des geschwungenen Weg-
es. Die verschiedenen Balanciermöglichkeiten mit mehr oder weniger linearer Ausrichtung stellen die 
Kinder je nach persönlicher Entwicklung und Fähigkeiten vor unterschiedliche Herausforderungen 
und reduzieren den Gewöhnungsprozess. Der Höhepunkt 
in Form eines Rutschenturmes am Ende dieser ca. 35 m langen Balancierstrecke motiviert 
dabei zur Bewältigung dieser Herausforderungen. 
 
Der Standort der Nestschaukel wurde bewusst getrennt von den übrigen Spielbereichen 
festgelegt, um unkontrolliertes Kreuzen des Schaukelbereiches zu minimieren. 
 
Der große Spielhügel dient nicht nur den kleinen Kindern bei ausreichendem Schnee im Winter als 
Rutschhügel, sondern erweitert in Verbindung mit den kleineren Hügeln, dem kleinen „Ausguck“ und 
der Spielwiese auch den Bereich für ein freies Spielen. 
 
Der Bereich für die älteren Kinder und Jugendlichen ist vom übrigen Spielangebot räumlich bewusst 
abgetrennt und ergänzt die bereits vorhandene Basketballspielfläche um zwei Tischtennisplatten und 
einen überdachten Unterstand und bildet damit einen für dieses Alter wichtigen eigenen Aufenthalts- 
und Rückzugsbereich. 
 
Die bereits jetzt vorhandene Spielgerätekombination mit Doppelschaukel und Rutsche erweitert das 
Geräteangebot. Insbesondere die Doppelschaukel wird hier erfahrungsgemäß stark genutzt 
werden. Auch hier minimiert der Standort das unkontrollierte Kreuzen des Schaukelbereiches. 
Darüber hinaus ist es ein Ziel, den Spielplatz für diverse Nutzergruppen besser zu erschließen und 
barrierefrei zu gestalten. Der Weg erschließt die Anlage in Zukunft auch für leicht Geh- und 
Sehbehinderte, sowie für Personen mit Rollatoren oder Kinderwagen. Die Spielbereiche werden 
zwecks besserer Orientierung und Zugänglichkeit klar getrennt.  
Der Spielplatz ist daher in Zukunft auch für eingeschränkt mobile Kinder und Jugendliche gut nutzbar. 
 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 210.000,00 Euro gliedern sich wie folgt: 
 
Planung           40.000,00 Euro  
Herrichtung         170.000,00 Euro 
 
Die Finanzierung der Planung und Herrichtung in Höhe von insgesamt 210.000,00 Euro erfolgt durch 
die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 0604, Kinder- und 
Jugendarbeit, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), Finanzstelle/Maßnahme 5100-
0604-0-2002, Spielplätze.  
 
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe 
von 17.000 Euro p. a. werden im Haushalt 2017 und in der mittelfristigen Finanzplanung entspre-
chend berücksichtigt.

4 
Die laufende Unterhaltung der Anlage erfolgt im Rahmen der hierfür veranschlagten Haushaltsmittel. 
 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (2)

05.09.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 3.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
21.09.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Etzelstraße
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Artushof

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2379/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
23.08.2017
Erstellt
03.08.2017 07:16