2379/2017
Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Etzelstraße in Köln-Mauenheim
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2016-19 - Entwurf
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LEGENDE Rasenflächen 2 Wassergebundene Wegedecke Schotterrasenflächen Betonplatten 40/40/5 Platzfläche Pflaster 20/10/8 Reihenverband Fallschutzsand 0,2/2 Quaderfelsen, Grauwacke, als Sitz- und Stützstufe Spielgerät mit Fallschutzraum Sitzbänke Typ Köln Lümmelbänke OID2 2 0 0 o4 3% 720 400222; SR — 0 IE SH: SSR: SSIISISSISR IIISSSITeRR, EIS EIS Unterschriften: 51: 512: 67: 02 Rei 0906.17 | Verbreiterung wassergebundene Wegedecke 01 Rei 08.06.17| Anpassung an aktuellen Vermesserplan INDEX | NAME | Datum BAUHERR: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Kinder, Jugend und Familie Abt. Kinderinteressen und Jugendförderung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln PROJEKT: Spielplatz Etzelstraße Stadt Köln - Stadtteil Mauenheim LANDSCHAFTSARCHITEKT: DALHAUS & ENGELMAYER| Garten- und Landschaftsarchitekten] ° Elbestraße 8 3919 Weilerswist elefon: (02254) 96 99 -0] Telefax: (02254) 96 99 20 PLANINHALT: Neugestaltung Spielplatz Entwurf PROJEKTNUMMER: PLANNUMMER: INDEX: MASZSTAB: BEARB.: DATUM: 2016-19 En/Rei 18.05.17 DATEI: | 3/ | 6 02 | :200 GEZ.: BLATTGRÖSSE: 2016-19-L3-LA Rei 799x563
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 2379/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Etzelstraße in Köln-Mauenheim Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung die Umgestaltung des öffentlichen Spielplat- zes Etzelstraße in Köln-Mauenheim mit Gesamtkosten in Höhe von 210.000,00 Euro durchzuführen. Jugendhilfeausschuss 05.09.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 210.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2017 a) Personalaufwendungen Unterhaltung € b) Sachaufwendungen etc. Unterhaltung € c) bilanzielle Abschreibungen 17.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Auf dem Spielplatz Etzelstraße in Köln-Mauenheim mussten in der Vergangenheit mehrere Spielgerä- te aus Verkehrssicherheitsgründen abgebaut werden. Die qualitative Aufwertung des Spielangebots auf diesem Spielplatz wurde seitens der Bürger und der Bezirksvertretung gewünscht. Der Bedarf an Spielangeboten in Mauenheim ist groß, daher ist eine Umgestaltung dringend erforderlich. Im Vorfeld der Umgestaltung wurden mit Kindern und Jugendlichen verschiedene Beteiligungsveran- staltungen durchgeführt. Auch der Spielplatzpate hat sich intensiv eingebracht. Die Planerstellung erfolgte auf der Basis der eingebrachten Wünsche, Anregungen und Ideen. Diese Ideen und Wün- sche der Bürgerinnen und Bürger wurden dann im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten berücksich- tigt und umgesetzt. Die Gestaltung des Spielplatzes wird geprägt durch den leicht geschwungenen Weg, an dem sich die verschiedenen Spielbereiche anlehnen. Der ca. 2,00 m hohe Spielhügel am Zugang Artushof wird durch einen kleineren Hügel fortgeführt und über einen gepflasterten Wegeabschnitt mit den weiteren Spielflächen verbunden. Durch diese lineare, geschwungene Anordnung der verschiedenen Spielbe- reiche entsteht eine entgegengesetzte Bewegung zum Haupterschließungsweg. Die bastionsartig angeordneten Abraumsteine des großen Spielhügels im Süden bilden einen Gegenpol zum höchsten Punkt der Spielgerätekombination, die am gepflasterten Wegeabschnitt beginnt und nach über 35 m ihren Höhepunkt im Rutschenturm findet. Die Anordnung der verschiedenen Spielbereiche berücksichtigt die unterschiedlichen Anforderungen der Kinder in Abhängigkeit von ihrer jeweiligen individuellen Entwicklung, so dass ein weitestgehend ungestörtes Spielen ermöglicht wird. So entsteht durch die große Spielwiese ein ausreichender Ab- stand zwischen dem Aufenthaltsbereich für die älteren Kinder und Jugendlichen und den übrigen 3 Spielbereichen. Der Sandspielbereich für die kleineren Kinder wird durch einen kleinen Hügel eingefasst und durch den Erschließungsweg vom Kletterturm mit Rutsche und anschließender Balancierstrecke getrennt. Diese Anordnung ermöglicht ein für Kleinkinder wichtiges ruhiges und ungestörtes Spielen. Spielhaus, Sandwerk und ein kleiner Rutschenturm unterstützen u.a. die Entwicklung der Sinnesor- gane, der Motorik sowie der Kreativität und fördern das Rollenspiel. Darüber hinaus kommt das Spielhaus dem ureigenen Bedürfnis nach einem sicheren, geschützten und vor der Erwachsenenwelt verborgenen „Zuhause“ nach. Durch die in der Nähe angeordneten Sitzbänke bleibt der Kontakt zur Bezugsperson allerdings erhalten. Die Balancierstrecke findet ihren Anfang am gepflasterten Wegeabschnitt des geschwungenen Weg- es. Die verschiedenen Balanciermöglichkeiten mit mehr oder weniger linearer Ausrichtung stellen die Kinder je nach persönlicher Entwicklung und Fähigkeiten vor unterschiedliche Herausforderungen und reduzieren den Gewöhnungsprozess. Der Höhepunkt in Form eines Rutschenturmes am Ende dieser ca. 35 m langen Balancierstrecke motiviert dabei zur Bewältigung dieser Herausforderungen. Der Standort der Nestschaukel wurde bewusst getrennt von den übrigen Spielbereichen festgelegt, um unkontrolliertes Kreuzen des Schaukelbereiches zu minimieren. Der große Spielhügel dient nicht nur den kleinen Kindern bei ausreichendem Schnee im Winter als Rutschhügel, sondern erweitert in Verbindung mit den kleineren Hügeln, dem kleinen „Ausguck“ und der Spielwiese auch den Bereich für ein freies Spielen. Der Bereich für die älteren Kinder und Jugendlichen ist vom übrigen Spielangebot räumlich bewusst abgetrennt und ergänzt die bereits vorhandene Basketballspielfläche um zwei Tischtennisplatten und einen überdachten Unterstand und bildet damit einen für dieses Alter wichtigen eigenen Aufenthalts- und Rückzugsbereich. Die bereits jetzt vorhandene Spielgerätekombination mit Doppelschaukel und Rutsche erweitert das Geräteangebot. Insbesondere die Doppelschaukel wird hier erfahrungsgemäß stark genutzt werden. Auch hier minimiert der Standort das unkontrollierte Kreuzen des Schaukelbereiches. Darüber hinaus ist es ein Ziel, den Spielplatz für diverse Nutzergruppen besser zu erschließen und barrierefrei zu gestalten. Der Weg erschließt die Anlage in Zukunft auch für leicht Geh- und Sehbehinderte, sowie für Personen mit Rollatoren oder Kinderwagen. Die Spielbereiche werden zwecks besserer Orientierung und Zugänglichkeit klar getrennt. Der Spielplatz ist daher in Zukunft auch für eingeschränkt mobile Kinder und Jugendliche gut nutzbar. Die Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 210.000,00 Euro gliedern sich wie folgt: Planung 40.000,00 Euro Herrichtung 170.000,00 Euro Die Finanzierung der Planung und Herrichtung in Höhe von insgesamt 210.000,00 Euro erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), Finanzstelle/Maßnahme 5100- 0604-0-2002, Spielplätze. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 17.000 Euro p. a. werden im Haushalt 2017 und in der mittelfristigen Finanzplanung entspre- chend berücksichtigt. 4 Die laufende Unterhaltung der Anlage erfolgt im Rahmen der hierfür veranschlagten Haushaltsmittel. Anlagen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Etzelstraße
- Willy-Brandt-Platz 2
- Artushof
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2379/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 23.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 07:16