AN/0601/2025
Keine Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren an die AfD oder ihre nahestehenden Organisationen im Stadtbezirk Chorweiler
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Antrag nach § 3 (Grüne BV6)
2934 Zeichen
Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der BV Köln-Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln Bezirksrathaus Chorweiler Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0601/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 22.05.2025 Keine Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren an die AfD oder ihre nahestehenden Organisationen im Stadtbezirk Chorweiler Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Chorweiler fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, keine Räume in Schulen, Bürgerhäusern oder Jugendzentren an die Partei AfD (Alternative für Deutschland) oder ihr nahestehende Organisationen zu vermieten oder zu überlassen. Die Verwaltung wird beauftragt, bestehende Regelungen der Nutzungs- und Vermietungsbedingungen anzuwenden oder anzupassen und bestehende Mietverträge dahingehend zu überprüfen. Begründung Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft und eine die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung festgestellt. Diese Einstufung ist die wesentliche Grundlage für den vorliegenden Antrag. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule gemäß § 2 des Schulgesetzes NRW verpflichtet zur Erziehung zur Achtung der Menschenwürde und zur Bereitschaft zum sozialen Handeln. Die Vermietung von Räumlichkeiten an eine Partei, deren Positionen im Widerspruch zu diesen Grundwerten stehen, würde diesem Auftrag zuwiderlaufen. Kommunale Einrichtungen wie Schulen, Bürgerhäuser und Jugendzentren haben einen besonderen Bildungs- und Schutzauftrag, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen. Sie müssen Orte sein, an denen die Grundwerte unserer demokratischen Gesellschaft gelebt und vermittelt werden. Wie der "Leitfaden zum Umgang mit der Anmietung von öffentlichen Räumen" Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker der Stadt Köln darlegt, bestehen rechtliche Rahmenbedingungen bei der Vermietung öffentlicher Einrichtungen, die es ermöglichen, Nutzungen zu untersagen, wenn diese den Zwecken der Einrichtung zuwiderlaufen. Mit diesem Beschluss setzt die Bezirksvertretung Chorweiler ein klares Zeichen für die Verteidigung demokratischer Werte und den Schutz der Menschenwürde in unseren öffentlichen Einrichtungen im Stadtbezirk Chorweiler. BASS 2024/2025 - 1- 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) Mit freundlichen Grüßen Bündnis`90 / Die Grünen Wolfgang Kleinjans Eike Danke Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (1)
- Pariser Platz 1
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0601/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 BV6 (Grüne)
- Datum
- 08.05.2025
- Erstellt
- 08.05.2025 09:50