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AN/0601/2025

Keine Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren an die AfD oder ihre nahestehenden Organisationen im Stadtbezirk Chorweiler

Antrag nach § 3 BV6 (Grüne) 08.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 22.05.2025, TOP 8.3.3

Antrag nach § 3 (Grüne BV6)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV6)

2934 Zeichen

Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen 
  
 Die Fraktion  
 Bündnis90/Die Grünen 
in der BV Köln-Chorweiler 
 Pariser Platz 1 
 50765 Köln 
 Bezirksrathaus Chorweiler 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0601/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 22.05.2025 
 
Keine Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren an 
die AfD oder ihre nahestehenden Organisationen im Stadtbezirk Chorweiler 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Die Bezirksvertretung Chorweiler fasst folgenden Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, keine Räume in Schulen, Bürgerhäusern oder Jugendzentren an 
die Partei AfD (Alternative für Deutschland) oder ihr nahestehende Organisationen zu vermieten 
oder zu überlassen. Die Verwaltung wird beauftragt, bestehende Regelungen der Nutzungs- und 
Vermietungsbedingungen anzuwenden oder anzupassen und bestehende Mietverträge 
dahingehend zu überprüfen. 
 
Begründung 
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als "gesichert rechtsextremistische 
Bestrebung" eingestuft und eine die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung 
festgestellt. Diese Einstufung ist die wesentliche Grundlage für den vorliegenden Antrag. Der 
Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule gemäß § 2 des Schulgesetzes NRW verpflichtet zur 
Erziehung zur Achtung der Menschenwürde und zur Bereitschaft zum sozialen Handeln. Die 
Vermietung von Räumlichkeiten an eine Partei, deren Positionen im Widerspruch zu diesen 
Grundwerten stehen, würde diesem Auftrag zuwiderlaufen. Kommunale Einrichtungen wie 
Schulen, Bürgerhäuser und Jugendzentren haben einen besonderen Bildungs- und Schutzauftrag, 
insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen. 
 
Sie müssen Orte sein, an denen die Grundwerte unserer demokratischen Gesellschaft gelebt und 
vermittelt werden. Wie der "Leitfaden zum Umgang mit der Anmietung von öffentlichen Räumen" 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

der Stadt Köln darlegt, bestehen rechtliche Rahmenbedingungen bei der Vermietung öffentlicher 
Einrichtungen, die es ermöglichen, Nutzungen zu untersagen, wenn diese den Zwecken der 
Einrichtung zuwiderlaufen.  
 
Mit diesem Beschluss setzt die Bezirksvertretung Chorweiler ein klares Zeichen für die 
Verteidigung demokratischer Werte und den Schutz der Menschenwürde in unseren öffentlichen 
Einrichtungen im Stadtbezirk Chorweiler. 
 
BASS 2024/2025 - 1- 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - 
SchulG) 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Bündnis`90 / Die Grünen 
 
Wolfgang Kleinjans     Eike Danke 
Fraktionsvorsitzender     stellv. Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

22.05.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Pariser Platz 1

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Details

Aktenzeichen
AN/0601/2025
Typ
Antrag nach § 3 BV6 (Grüne)
Datum
08.05.2025
Erstellt
08.05.2025 09:50