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2392/2019

Zeitraum der Offenlagen der Bauleitplanverfahren 209. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanverfahren Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz.

Mitteilung Ausschuss 04.07.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.09.2019, TOP 11.3.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3836 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Funk Sa 
Vorlagen-Nummer 04.07.2019 
 2392/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2019 
 
Zeitraum der Offenlagen der Bauleitplanverfahren 209. Flächennutzungsplanänderung und 
Bebauungsplanverfahren Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz 
Mitteilung 
 
 
In ihrer Sitzung am 01.07.2019 hat die Bezirksvertretung Lindenthal folgenden Antrag beschlossen 
(Auszug aus dem Beschlussprotokoll): 
 
8.1.17 Offenlegung Pläne Rhein Energie Sportpark; AN/0998/2019 
 
geänderter Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal weist darauf hin, dass sie es generell nicht befürwortet eine Offenle-
gung von Plänen in den Sommerferien durchzuführen und beschließt dass die Offenlegungsphase 
der Pläne zum Ausbau des Rhein Energie Sportparks bis zum 20.09.2019 verlängert werden soll. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich  beschlossen  
1 Nein  Stimme (CDU) 
 
 
Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass die Offenlagen dieser beiden oben genannten Bauleitplanverfah-
ren vom 04.07. bis zum 30.08.2019 vorgesehen sind. Dies ist im Amtsblatt vom 26.06.2019 so be-
kanntgemacht worden. Hierbei entfallen 10 Arbeitstage auf die schulferienfreie Zeit sowie 32 Arbeits-
tage auf die Schulferien.  
 
Vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber im Grundsatz von einem Monat Offenlage ausgeht, ist 
die Verwaltung der Auffassung, dass mit dem bekanntgemachten Offenlagezeitraum von circa acht-
einhalb Wochen (davon zwei Wochen außerhalb der Schulferien sowie sechseinhalb Wochen in den 
Schulferien) ein mehr als ausreichend bemessener Zeitraum für die Offenlage vorgesehen worden ist. 
Da der Gesetzgeber nicht zwischen Schulferien und Schulzeiten unterscheidet, sind die von der Ver-
waltung gewählten Offenlagezeiten bürgerinnen- und bürgerfreundlich und ergänzend durch die In-
ternetbeteiligung auch ausreichend.

2 
 
In Bezug auf die Beschleunigung von Bauleitplanverfahren hat der Rat der Stadt Köln am 28.06.2016 
mit der sogenannten Beschleunigungsvorlage folgendes beschlossen (Auszug aus der "Beschleuni-
gungsvorlage" AN 2914/2015/1): 
 
1.1 Bekanntmachungen, Veranstaltungen, Offenlagen 
In Köln ist es üblich, dass Bekanntmachungen/Offenlagen/Beteiligungen nur außerhalb der Schulferi-
en stattfinden dürfen, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage. 
 
Offenlagen nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4a Abs. 3 BauGB können aus Sicht der Verwaltung auch teilweise 
in den Schulferien stattfinden, da zumindest ein Teil der Bevölkerung anwesend und auch mehr Zeit 
hat, sich zu informieren. Vorgeschlagen wird im Modell A, dass Offenlagen bis max. 50 % ihrer Zeit-
dauer in den Schulferien stattfinden können. Bekanntmachungen sowie Informationsveranstaltungen 
sollen weiterhin außerhalb der Schulferien stattfinden.  
 
Auf der Grundlage und in Ausübung dieses Ratsbeschlusses und der oben genannten gesetzlichen 
Grundlage wäre die Verwaltung in die Lage versetzt gewesen, die Offenlagen der beiden genannten 
Bauleitplanverfahren für die Dauer eines Monats, davon zwei Wochen in der schulferienfreien Zeit 
und zwei Wochen in den Schulferien, durchzuführen. Da dieser Zeitraum der Verwaltung nicht ange-
messen erscheint und für die Bürgerinnen und Bürger ein sehr eng bemessener Zeitraum gewesen 
wäre, hat die Verwaltung entschieden, die Offenlagen für zwei Wochen außerhalb der Schulferien 
sowie die kompletten sechseinhalb Wochen der Schulferien durchzuführen. Der hierbei entstehende 
hohe Anteil der Schulferienzeit an dem Offenlagezeitraum ist dem langen Offenlagezeitraum von ins-
gesamt achteinhalb Wochen geschuldet. Die durch oben genannten Ratsbeschluss implizierte Dauer 
der zweiwöchigen Offenlagenzeiträume außerhalb der Schulferien ist eingehalten. 
 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

04.07.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.23 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.09.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2392/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.07.2019
Erstellt
04.07.2019 08:57