4200/2018
Verkehrsuntersuchung Neustadt-Süd
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Anlage 7_Bürgereingabe AZ 02_1600_139_19
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Sperrung der Eburonenstraße für den Durchgangsverkehr Köln, im 3. Juni 2019 wir wenden uns wieder an Sie als Bürgermeister der Innenstadt von Köln im Zusammenhang mit der unbefriedigenden Verkehrssituation in der Eburonenstraße und fordern die Sperrung für den Durchgangsverkehr. Am 10. November 2016 hat die Bezirksvertretung Innenstadt entsprechend des Antrags der Anwohner beschlossen, dass in der Eburonenstraße Fahrradparkplätze geschaffen, die Parkplatzsituation verändert und zwei Bäumen gepflanzt werden. Seitdem ist nichts passiert! Auch Nachfragen bei der Verwaltung haben nichts ergeben. Aus diesem Grund haben die Anwohner am 27.05.2018 unter dem Motto: „Stadt Köln: Tu endlich was für Deine Bürger!“ gegen die Untätigkeit der Verwaltung demonstriert und vergeblich auf eine Reaktion der Verwaltung gehofft. Unerwartet wurde dann am nächsten Tag in der Eburonenstraße eine Baustelle eingerichtet und die Durchfahrt gesperrt. Nach 12 Monaten Erfahrung mit der Sperrung lässt sich feststellen, dass grundsätzlich langsamer gefahren wird das Verkehrsauskommen deutlich reduziert ist, der Verkehrslärm und die Abgase deutlich abgenommen haben und die Straße als öffentlicher Raum zurückerobert wurde. Aus dieser positiven Erfahrung heraus wollen die Anwohner jetzt nicht nur die bereits angeregte Prüfung sondern eine Umsetzung der Sperrung der Eburonenstraße für den Durchgangsverkehr durch eine Sperre in der Mitte der Straße, vergleichbar wie in der Maria-Hilf-Straße. Von der Verwaltung bereits vorgebrachte Argumentationen mit Straßenbreite oder Feuerwehrzufahrten sind nach einer fast einjährigen Sperrung der Eburonenstraße nicht mehr nachvollziehbar. Die Praxis hat gezeigt, dass eine Sperrung ohne Probleme möglich ist und unproblematisch vom Provisorium zum Regelzustand überführt werden kann. Aus diesem Grund haben die Anwohner der Eburonenstraße sich zusammen getan, die Verkehrssituation diskutiert und Unterstützungsunterschriften für die Sperrung der Eburonenstraße gesammelt. Über 90 Anwohner nur aus der Eburonenstraße wollen nicht nur, dass die 2016 beschlossenen Maßnahmen endlich umgesetzt werden, sondern wollen auch die dauerhafte Sperrung der Eburonenstraße! Wir bitten Sie daher, die Anwohner der Eburonenstraße zu unterstützen und die Sperrung der Eburonenstraße für den Durchgangsverkehr auf den Weg zu bringen. Vielen Dank. Mit besten Grüßen
AN_1077_2019_Anfrage_Gruene_BV1_ (1)
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www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 14.08.2019 AN/1077/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, Anfragen zur Verwaltungsvorlage: 4200/2018 3.17 Verkehrsuntersuchung Neustadt-Süd, hier Sitzung der Bezirksvertretung Innen- stadt am 04.05.2017, TOP 4.6 / BV1-Sitzung 27. Juni Die Bezirksvertretung Innenstadt hatte im November 2016 folgenden einstimmigen Be- schluss gefasst (AZ: 02-1600-120/16): Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt den Petenten für ihre Eingabe und spricht sich für die Umwandlung von drei PKW-Stellplätzen zu Fahrradabstellplätzen in der Eburonenstraße aus. Die Verwaltung wird beauftragt, in dem Bereich regelmäßige Geschwindigkeitskontrol- len durchzuführen. Außerdem sollen zwei zusätzliche Bäume in der Straße gepflanzt werden sowie die vorhanden Parkplätze vom Gehwegbereich auf die Fahrbahn verlegt werden. 1.) Warum werden nicht, wie im Beschluss gefasst, drei PKW Stellplätze entfernt und Fahr- radabstellanlagen eingerichtet? Im der neuen Verwaltungsvorlage ist nur noch von Radab- stellanlagen in geeigneten Bereichen der Eburonenstraße die Rede. 2.) Wo sind die zwei Bäume geblieben? Wann wird der drei Jahre alte Beschluss umgesetzt? Fragen zur Verwaltungsvorlage: 4200/2018 3.17 Verkehrsuntersuchung Neustadt-Süd 1.) Wann, wie und von wem wurden die Erhebungen gemacht? In welchen Zeitraum wurde gemessen (Jahr, Ferien- oder Schulzeit)? Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Antje Kosubek Fraktionsvorsitzende Antje.Kosubek@stadt -koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt -koeln.de 2.) Auf der Eburonen-, Alteburger- und Maternusstraße werden Geschwindigkeiten zwischen 38-41 km/h gemessen. Wenn in einer 30er Zone solche Durchschnittswerte gemessen wer- den, können wir von Spitzenwerten über 50km/h ausgehen. Liegt aus Sicht der Verwaltung hier kein erhöhter Handlungsbedarf vor? 3.) Warum geht in Alternative 1 der Einbahnstraßenverkehr wieder von der Alteburger Straße zum Eierplätzchen und nicht umgekehrt, also mit der Fahrtrichtung aus dem Veedel raus? Fragen zum Schaubild Verkehrsuntersuchung Neustadt Süd /Potenzielle Durchgangsver- kehrsrouten [ab 5 Kfz/h] Nachmittägliche Spitzenstunde 1.) Wie wurde gemessen? 2.) Wie hoch ist absolut/% der Durchgangsverkehr im Bereich Maternusstraße/Trajanstraße? Wenn man die rote Linie verfolgt und die Werte zusammenführt, wären das 40 KFZ/h. 3.) Wie hoch ist der Durchgangsverkehr aus der anderen Richtung, also Siegfried- /Veledastraße zur Alteburger-/Eburonen-/Trajan-/Maternusstraße/Ubierring? 4.) Was ist mit den Berechnungen vom Durchgangsverkehr von der Alteburger/Schönhauser Str.? Fragen zu Schaubild: Verkehrsuntersuchung Neustadt Süd - Potenzielle Durchgangsver- kehrsrouten [ab 5 Kfz/h] Morgendliche Spitzenstunde 1.) Wenn die Werte kumuliert werden, ergibt sich das in der Alteburger Straße 39,9% und in der Mainzer Straße 44,9% des morgendlichen Verkehrs reiner Durchgangsverkehr ist. Auf der Mainzer Straße kommt es im Abschnitt zwischen Eierplätzchen und Maternusstraße (wo auch noch die Grundschule liegt) noch aus dem Durchgangsverkehr 5,6% hinzu, so dass man von 50% Durchgangsverkehr sprechen kann. 2.) Wie erklären Sie uns ihre Einschätzungen, dass die analysierte Verkehrssituation im Ge- biet grundsätzlich unter Berücksichtigung der innerstädtischen Lage als unauffällig zu sehen ist? 3.) Wieso sieht die Verwaltung keinen Bedarf, die in der Bürgereingabe thematisierten Dia- gonalsperrungen zu errichten? Antje Kosubek Claus Vinçon Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender
Anlage 3 Durchgangsverkehr in der morgendlichen Spitzenstunde
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Verkehrsuntersuchung Neustadt Süd Potenzielle Durchgangsverkehrsrouten [ab 5 Kfz/h] Morgendliche Spitzenstunde 10 Kfz/h11,1 % 14 Kfz/h15,6 % 5 Kfz/h 5,6 % 10 Kfz/h11,1 % 13 Kfz/h20,6 % 12 Kfz/h19,0 % 8 Kfz/h8,2 % 10 Kfz/h10,3 % 21 Kfz/h 21,6 % 9 Kfz/h 7,1 % Anlage 3 absolute Anzahl Durchgangsverkehr Morgensspitze [Kfz/h] Prozentualer Anteil am richtungsbezogenen Gesamtverkehr [%] 11 Kfz/h 11,3 % 8 Kfz/h6,3 % Legende:
Anlage 6 - Beantwortung der Anfrage AN_1077_2019
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Anlage 6 Die Bezirksvertretung Innenstadt hatte im November 2016 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst (AZ: 02-1600-120/16): Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt den Petenten für ihre Eingabe und spricht sich für die Umwandlung von drei PKW-Stellplätzen zu Fahrradabstellplätzen in der Eburonenstraße aus. Die Verwaltung wird beauftragt, in dem Bereich regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Außerdem sollen zwei zusätzliche Bäume in der Straße gepflanzt werden sowie die vorhanden Parkplätze vom Gehwegbereich auf die Fahrbahn verlegt werden. 1) Warum werden nicht, wie im Beschluss gefasst, drei PKW Stellplätze entfernt und Fahr- radabstellanlagen eingerichtet? Im der neuen Verwaltungsvorlage ist nur noch von Radab- stellanlagen in geeigneten Bereichen der Eburonenstraße die Rede. Stellungnahme der Verwaltung: Im ersten Schritt sind im Rahmen der Verkehrsuntersuchung geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in Bezug auf den Durchgangsverkehr und die Geschwindigkeitsüberschreitungen erarbeitet worden. Im Zuge der gesamten Betrachtung des Verkehrs im Quartier wurde auch in der Eburonenstraße die Straßenführung bzw. Einrichtung einer Einbahnstraße, die eine Voraussetzung für die von der Bezirksvertretung Innenstadt am 10.11.2016 beschlossene Umgestaltung bildet, geprüft. Die von der Verwaltung erarbeitete Beschlussvorlage beinhaltet daher auch die Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Eburonenstraße. Dem Beschluss zur Vorlage 4200/2018 folgend, wird es dann in der Eburonenstraße möglich sein, den Straßenquerschnitt neu aufzuteilen. Auf dieser Grundlage wird dann eine entsprechende Planung zu der Lage der Stellplätze, Fahrradstellanlagen und Bäume erstellt. 2.) Wo sind die zwei Bäume geblieben? Wann wird der drei Jahre alte Beschluss umgesetzt? Fragen zur Verwaltungsvorlage: 4200/2018 3.17 Verkehrsuntersuchung Neustadt-Süd Stellungnahme der Verwaltung: s.o. Beantwortung zu Frage 1 Fragen zur Verwaltungsvorlage: 4200/2018 3.17 Verkehrsuntersuchung Neustadt-Süd 1) Wann, wie und von wem wurden die Erhebungen gemacht? In welchen Zeitraum wurde gemessen (Jahr, Ferien- oder Schulzeit)? Stellungnahme der Verwaltung: Die Verkehrserhebungen wurden am 17.05.2018 (Donnerstag) durchgeführt. Dazu zählen Querschnittszählungen (ganztägig), Geschwindigkeitsmessungen (ganztägig) und Durchgangsverkehrszählungen (in den Blöcken der Spitzenstunden 7-9 Uhr und 15- 19 Uhr). Die Querschnitts-und Geschwindigkeitserhebungen wurden jeweils mit Kameras durchgeführt. Die Durchgangsverkehrserhebungen wurden extern vergeben und ebenfalls mittels Kameras durchgeführt. Bei allen Verkehrserhebungen werden grundsätzlich keine Wochen mit Feiertagen und Schulferien gewählt. Um den tatsächlichen Verkehr besser abbilden zu können, wird des Weiteren in der Regel an Werktagen zwischen Dienstag und Donnerstag erhoben. 2) Auf der Eburonen-, Alteburger- und Maternusstraße werden Geschwindigkeiten zwischen 38-41 km/h gemessen. Wenn in einer 30er Zone solche Durchschnittswerte gemessen wer- den, können wir von Spitzenwerten über 50km/h ausgehen. Liegt aus Sicht der Verwaltung hier kein erhöhter Handlungsbedarf vor? Stellungnahme der Verwaltung: Bei den angegebenen 38-41 km/h handelt es sich um keinen Durchschnittswert, sondern um die so genannte V 85. Die V 85 gibt die Geschwindigkeit an, die von 85 % der gemessenen Fahrzeugen nicht überstritten wurde. Da dieser Wert ein breites Spektrum abdeckt, wird dieser von der Verwaltung als Orientierungswert gewählt. Die in dieser Untersuchung erhobenen Durchschnittswerte liegen bei etwa 31 km/h. Ausreißer mit einer deutlich überhöhten Geschwindigkeit sind oft Einzelfälle zu Randzeiten wie z.B. nachts. Um die Geschwindigkeit zu reduzieren, schlägt die Verwaltung unter anderem auf der Eburonenstraße die Verlagerung des Parkens auf die Fahrbahn und somit eine Einengung des Straßenquerschnittes vor, die zu der gewünschten Geschwindigkeitsreduzierung führt. Auf der Maternusstraße soll durch das empfohlene alternierende Parken die Geschwindigkeit ebenfalls reduziert werden. 3.) Warum geht in Alternative 1 der Einbahnstraßenverkehr wieder von der Alteburger Straße zum Eierplätzchen und nicht umgekehrt, also mit der Fahrtrichtung aus dem Veedel raus? Stellungnahme der Verwaltung: Die vorgeschlagene Einbahnstraße in Richtung Maternusstraße würde hinsichtlich der ermittelten Durchgangsverkehrsrouten (s. Anlage 3 und 4) den Durchgangsverkehr am effektivsten unterbinden. Fragen zum Schaubild Verkehrsuntersuchung Neustadt Süd /Potenzielle Durchgangsverkehrsrouten [ab 5 Kfz/h] Nachmittägliche Spitzenstunde (Anlage 4) 1) Wie wurde gemessen? Stellungnahme der Verwaltung: Die Durchgangsverkehrszählungen wurden mittels Kameras durchgeführt. Dabei wurden an den Ein- und Ausfahrten des Untersuchungsgebietes Quellen und Ziele festgelegt. Sofern innerhalb weniger Minuten ein Fahrzeug an einer Quelle einfährt und an einem Ziel innerhalb des Untersuchungsgebietes wieder rausfährt, wird diese Fahrt als Durchgangsverkehr bewertet. Fahrten, die im Untersuchungsgebiet beginnen oder enden, sind nicht dem Durchgangsverkehr zuzuordnen. Die Erhebungen werden in zwei Blöcken zur morgendlichen (7-9 Uhr) und nachmittäglichen (15-19 Uhr) Spitzenstunde erhoben, um den maximalen Durchgangsverkehr an einem Tag abbilden zu können. 2) Wie hoch ist absolut/% der Durchgangsverkehr im Bereich Maternusstraße/Trajanstraße? Wenn man die rote Linie verfolgt und die Werte zusammenführt, wären das 40 KFZ/h. Stellungnahme der Verwaltung: Die Kreuzung Maternusstraße/Trajanstraße liegt innerhalb des Untersuchungsgebietes. Genaue Durchgangsverkehrsanteile sind nur an den Ein- und Ausfahrstellen des Gebiets darstellbar. Da die Durchgangsverkehrsrouten in den Abbildungen lediglich Beispielrouten darstellen, kann hierzu keine genaue Angabe gemacht werden. Grundsätzlich fahren über die Maternusstraße Richtung Süden (Veledastraße, Siegfriedstraße, Teutoburger Straße und Alteburger Straße) in der morgendlichen Spitzenstunde 17 Kfz/h (Durchgangsverkehrsanteil 16,5 %) und in der nachmittäglichen Spitzenstunde 40 Kfz/h (Durchgangsverkehrsanteil 28,3 %) ein. 3) Wie hoch ist der Durchgangsverkehr aus der anderen Richtung, also Siegfried- /Veledastraße zur Alteburger-/Eburonen-/Trajan-/Maternusstraße/Ubierring? Stellungnahme der Verwaltung: Da die Trajanstraße in einem Teilabschnitt eine Einbahnstraße ist, ist hier aus Süden kommend Durchgangsverkehr unwahrscheinlich. Der potenzielle Durchgangsverkehr aus Süden müsste über die Mainzer Straße und über die Maternusstraße auf das letzte Teilstück der Trajanstraße Richtung Ubierring fahren. Auch die Eburonenstraße liegt innerhalb des Untersuchungsgebiets. Somit gilt auch hier nur, dass lediglich Beispielrouten dargestellt worden sind. Konkrete Ergebnisse von der Siegfriedstraße/Veledastraße zum Ubierring sind: Aus Richtung Siegfriedstraße/Veledastraße zum Ubierring über die Trajanstraße wurden sowohl morgens als auch nachmittags weniger als 5 Kfz/h als Durchgangsverkehr erfasst. Insgesamt entspricht das einem geringen Durchgangsverkehrsanteil auf diesen Ein- und Ausfahrtpunkten, und zwar morgens in Höhe von 7,5 % und nachmittags in Höhe von rund 2 % am Gesamtverkehr, der somit als unauffällig zu bezeichnen ist. 4.) Was ist mit den Berechnungen vom Durchgangsverkehr von der Alteburger/Schönhauser Str.? Stellungnahme der Verwaltung: In den Abbildungen sind die Ergebnisse enthalten. In der morgendlichen Spitzenstunde sind von Süd nach Nord 8 Kfz/h und von Nord nach Süd weniger als 5 Kfz/h dem Durchgangsverkehr zuzuordnen. In der nachmittäglichen Spitzenstunde sind von Süd nach Nord 7 Kfz/h und von Nord nach Süd 5 Kfz/h dem Durchgangsverkehr zuzuordnen. Fragen zu Schaubild: Verkehrsuntersuchung Neustadt Süd - Potenzielle Durchgangsverkehrsrouten [ab 5 Kfz/h] Morgendliche Spitzenstunde (Anlage 3) 1.) Wenn die Werte kumuliert werden, ergibt sich das in der Alteburger Straße 39,9% und in der Mainzer Straße 44,9% des morgendlichen Verkehrs reiner Durchgangsverkehr ist. Auf der Mainzer Straße kommt es im Abschnitt zwischen Eierplätzchen und Maternusstraße (wo auch noch die Grundschule liegt) noch aus dem Durchgangsverkehr 5,6% hinzu, so dass man von 50% Durchgangsverkehr sprechen kann. Stellungnahme der Verwaltung: Die prozentualen Angaben beziehen sich jeweils auf die Durchgangsverkehrsanteile der einzelnen Durchgangsverkehrsrouten gemessen am Gesamtverkehr. Daher ist die einfache Addition der einzelnen prozentualen Angaben der verschiedenen Durchgangsverkehrsanteile mathematisch nicht möglich, sondern führt zu falschen Ergebnissen. 2) Wie erklären Sie uns ihre Einschätzungen, dass die analysierte Verkehrssituation im Ge- biet grundsätzlich unter Berücksichtigung der innerstädtischen Lage als unauffällig zu sehen ist? Stellungnahme der Verwaltung: Das Verkehrsaufkommen ist mit Werten i.d.R. unter 300 Kfz/Spitzenstunde als gering zu bewerten. Hinzu kommt die zentrale Lage inklusive dem hiermit verbundenen Bewohner- Liefer-, Besucher- und Berufsverkehr, der einen Großteil des Verkehrsaufkommens verursacht. Beim Untersuchungsgebiet handelt es sich zudem um ein dicht besiedeltes Wohngebiet. Des Weiteren wird durch die Schulen und die Hochschule ebenfalls Verkehr verursacht, der nicht dem Durchgangsverkehr, sondern dem Anliegerverkehr, zuzurechnen ist. 3.) Wieso sieht die Verwaltung keinen Bedarf, die in der Bürgereingabe thematisierten Diagonalsperrungen zu errichten? Stellungnahme der Verwaltung: Diagonalsperren stellen grundsätzlich weitgehende Eingriffe in das Straßennetz des Quartiers dar. Durch die Diagonalsperre entstehen für die BewohnerInnen, BesucherInnen, Lieferanten, Berufstätige etc. Umwege, wodurch sich das Verkehrsaufkommen im Quartier insgesamt eher erhöht. Des Weiteren wird für diese Zielgruppen die Erreichbarkeit erschwert. Es kommt lediglich zu Verkehrsverlagerungen auf andere Wohnstraßen. Insgesamt ist einerseits aufgrund des beobachteten eher geringen Verkehrsaufkommens und andererseits aufgrund weitgehender negativer Auswirkungen auf die innere Erschließung eine derartige Mobilitätseinschränkung aus Sicht der Verwaltung weder sinnvoll noch erforderlich.
Anlage 2 - Querschnittszählung und V85
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Legende: Tagesbelastung [Kfz/24h] V85-Geschwindigkeit (Richtung) Verkehrsuntersuchung Neustadt Süd Querschnittsbelastungen und V85-Geschwindigkeit Anlage 2 970 Kfz/24h 32 km /h 1.910 Kfz/24h 37 km/h 24 km/h 1.910 Kfz/24h 37 km/h 24 km/h 1.300 Kfz/24h 38 km/h 38 km/h 3.400 Kfz/24h27 km/h 31 km/h 2.200 K fz/24h 30 km /h 1.580 Kfz/24h 40 km/h 40 km/h 3.600 Kfz/24h40 km/h 41 km /h 2.950 Kfz/24h29 km/h 27 km/h 3.000 Kfz/24h 2.900 Kfz/24h 540 K fz/24 h 570 Kfz/24h 1.300 Kfz/24h 1.200 Kfz/24h 2.200 Kfz/24h 2.200 Kfz/24h 3.100 Kfz/24h
Anlage 5 Konzept und Querschnitt Maternusstr
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3P 2P 2P 4P 4P 4P 4P 4P 4P 5P 3P Fachhochschule Fachhochschule Maternusstraße - halbseitiges Gehwegparken und Parken auf der Fahrbahn 4P Legende: Anzahl Parkplätze Ein- & Ausfahrt Parken auf der Fahrbahn halbseitiges Parken abgesenkter Bordstein bestehende Parkplätze: 2+6+7+2+2+2+10+10+5+4+2 =52 Parkplätze Variante1: 3+3+4+4+2+4+4+5+4+2+4 =39 Entfall von 13 Parkplätzen 13,85 Querschnitt 3,45 3,452,002,00 ParkenP 7,00 4,00 3,40 2,40 Q Q
Anlage 4 Durchgangsverkehr in der nachmittäglichen Spitzenstunde
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8 Kfz/h6,7 % 14 Kfz/h12,5 % 20 Kfz/h17,8 % 6 Kfz/h19,6 % 10 Kfz/h9,3 % 22 Kfz/h21,4 % 20 Kfz/h 17,0 % 7 Kfz/h5,7 % 22 Kfz/h 15,4 % 9 Kfz/h5,9 % 9 Kfz/h6,2 % 5 Kfz/h9,4 % Verkehrsuntersuchung Neustadt Süd Potenzielle Durchgangsverkehrsrouten [ab 5 Kfz/h] Nachmittägliche Spitzenstunde Anlage 4 Legende: 10 Kfz/h 8,7 % 16 Kfz/h 29,8 % absolute Anzahl Durchgangsverkehr Morgensspitze [Kfz/h] Prozentualer Anteil am richtungsbezogenen Gesamtverkehr [%]
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/3 661/3 Vorlagen-Nummer 4200/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verkehrsuntersuchung Neustadt-Süd, hier Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 04.05.2017, TOP 4.6 Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Die Bezirksvertretung Innenstadt nimmt die Auswertung der Verkehrserhebungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, folgende Maßnahmen durchzuführen: 1. Einrichtung einer Einbahnstraße in der Eburonenstraße zwischen Mainzer Straße/Eier- plätzchen und Alteburger Straße in Fahrtrichtung Mainzer Straße und Verlegung der halbseitig angeordneten Parkplätze auf die Fahrbahn, sowie Freigabe für den Radverkehr in beiden Richtungen, 2. Einrichtung des alternierenden Parkens auf der Maternusstraße zwischen Alteburger Straße und Trajanstraße, 3. Errichtung von Fahrradabstellanlagen in geeigneten Bereichen in der Eburonenstraße, Mater- nusstraße und Trajanstraße. Des Weiteren soll die Verwaltung prüfen, ob das Kopfsteinpflaster auf der Maternusstraße und der Trajanstraße mit einer Asphaltdecke überzogen werden kann. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die Erstellung eines Gutachtens in die Wege zu leiten. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.10.2019 2 Alternativen: Alternative 1 Die Bezirksvertretung Innenstadt nimmt die Auswertung der Verkehrserhebungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, folgende Maßnahmen durchzuführen: 1. Einrichtung einer Einbahnstraße in der Eburonenstraße zwischen Mainzer Stra- ße/Eierplätzchen und Alteburger Straße. in Fahrtrichtung Mainzer Straße und Verlegung der halbseitig angeordneten Parkplätze auf die Fahrbahn, sowie Freigabe für den Radverkehr in beiden Richtungen, 2. Errichtung von Fahrradabstellanlagen in geeigneten Bereichen in der Eburonenstraße, Mater- nusstraße und Trajanstraße. Des Weiteren soll die Verwaltung prüfen, ob das Kopfsteinpflaster auf der Maternusstraße und der Trajanstraße mit einer Asphaltdecke überzogen werden kann. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die Erstellung eines Gutachtens in die Wege zu leiten. Alternative 2 Die Bezirksvertretung Innenstadt nimmt die Auswertung der Verkehrserhebungen zur Kenntnis und beschließt, die bestehende Verkehrssituation beizubehalten und keine Anpassungen durchzuführen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 10.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: 1. Ausgangslage: Aufgrund einer Bürgereingabe gem. §24 GO „Durchgangsverkehr in der Neustadt-Süd“ wurde am 30.03.2017 ein Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksvertretung Innenstadt und des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung durchgeführt. Danach fasste die Bezirksver- tretung Innenstadt am 04.05.2017 unter TOP 4.6 den Beschluss, Verkehrsuntersuchungen zur Ermittlung des Durchgangsverkehrs, Fahrgeschwindigkeiten und LKW-Fahrten in der Neustadt- Süd durchzuführen. Beschlussgemäß hat die Verwaltung umfangreiche Verkehrserhebungen im Bereich zwischen Bonner Straße, Ubierring, Agrippinaufer und Bahnstrecke vorgenommen. Neben der Durch- gangsverkehrszählung wurden Geschwindigkeitsmessungen und Knotenstromzählungen durch- geführt. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung die Bürgereingabe und den Beschluss der Be- zirksvertretung Innenstadt zur Eburonenstraße (TOP 4.6 der Sitzung vom 10.11.2016, siehe An- lage 1) mit berücksichtigt. 2. Verkehrsuntersuchungen Das untersuchte Quartier ist als Bewohnerparkgebiet ausgewiesen. Die innerhalb des Untersu- chungsgebiets liegenden Straßen sind Bestandteil einer Tempo 30-Zone oder mittels einer Ein- zelbeschilderung 30 km/h geregelt. 2.1. Verkehrsbelastung und Durchgangsverkehr 4 Mithilfe umfangreicher Verkehrsuntersuchungen wurde festgestellt, dass das Verkehrsauf- kommen der Straßen im Untersuchungsgebiet im Bereich zwischen 500 Kfz/24h und 3.600 Kfz/24h liegt. Dabei ist anzumerken, dass die höchsten Verkehrsbelastungen auf der Teu- toburger Straße, Mainzer Straße und Alteburger Straße liegen. Die restlichen Straßen sind mit weniger als 2.200 Kfz/24h belastet (Anlage 2). Diese ermittelten Verkehrsmengen sind für Wohngebiete in der innerstädtischen Lage durchaus üblich und verträglich. Bei der Durchgangsverkehrszählung wurde festgestellt, dass sowohl morgens (7:00 – 09:00 Uhr) als auch nachmittags (15:00 – 19:00 Uhr) rund 25 % der Autofahrenden in das Gebiet einfahren und den Bereich auch wieder verlassen. Somit sind diese dem Durch- gangsverkehr zuzuordnen. Die Auswertung der Durchgangsverkehrszählung ist in den An- lagen 3 und 4 dargestellt. Entsprechend der Richtwerte zur Einrichtung von Tempo 30- Zonen sollen die Durchgangsverkehrsanteile 30 % nicht überschreiten. Die Durchgangs- verkehrsanteile liegen somit unter dieser Grenze und sind dementsprechend unter dem kri- tischen Schwellenwert zuzuordnen. Die Schwerverkehrsanteile im Gebiet sind unbeträchtlich. 2.2. Geschwindigkeiten Die Fahrgeschwindigkeiten im Untersuchungsgebiet wurden mittels sogenannter V85- Parameter ermittelt und analysiert. Die V85 zeigt die Geschwindigkeit an, die von 85 % der gemessenen Kfz nicht überschritten wird. Die gemessenen V85-Geschwindigkeiten liegen an den meisten Messstandorten unter 40 km/h und sind als grundsätzlich unkritisch und weitgehend unauffällig zu bewerten. Ausnahmen sind in der Alteburger Straße und der Ma- ternusstraße mit V85-Geschwindigkeiten von 40-41 km/h ermittelt worden. Die V85- Geschwindigkeiten in den jeweiligen Straßen sind in Anlage 2 dargestellt. Die durchschnitt- liche Geschwindigkeit an allen Messstellen liegt unter 26 km/h. 2.3. Fazit Die analysierte Verkehrssituation im Gebiet ist grundsätzlich unter Berücksichtigung der in- nerstädtischen Lage als unkritisch zu sehen. Mit der städtebaulichen Entwicklung südlich der Bahntrassen der Deutschen Bahn (Parkstadt Süd) und der im beschlossenen Radver- kehrskonzept Innenstadt als Fahrradstraße vorgesehenen Alteburger Straße, Teutoburger Straße sowie Titusstraße wird die Verkehrsbelastung im Gebiet perspektivisch noch weiter sinken. Aufgrund der geringen Verkehrsmengen sieht die Verwaltung keinen Bedarf, die in der Bürgereingabe thematisierten Diagonalsperrungen zu errichten. Solche Sperrungen führen dazu, dass durch diese Art der Netztrennung zwei Gebiete entstehen, die die Erreichbarkeit und Erschließung deutlich verschlechtern. Erfahrungsgemäß verlängern sich für die Anlie- gerinnen und Anlieger die Wege deutlich und damit steigen die insgesamt im Gebiet zu- rückgelegten Wege mit dem Kfz. Eine solche Entwicklung ist zu vermeiden. Zu einer weiteren Verkehrsberuhigung im Gebiet können einzelne Optimierungsmaßnah- men beitragen. In diesem Zuge können auch die von der Bezirksvertretung Innenstadt be- schlossenen Maßnahmen in der Eburonenstraße (Anlage 1) umgesetzt werden. 3. Empfehlung der Verwaltung Eburonenstraße 5 Am 10.11.2016 hat die Bezirksvertretung Innenstadt unter TOP 4.6 folgendes beschlos- sen: „Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt den Petenten für ihre Eingabe und spricht sich für die Umwandlung von drei PKW-Stellplätzen zu Fahrradabstellplätzen in der Eburonen- straße aus. Die Verwaltung wird beauftragt, in dem Bereich regelmäßige Geschwindig- keitskontrollen durchzuführen. Außerdem sollen zwei zusätzliche Bäume in der Straße gepflanzt werden sowie die vorhanden Parkplätze vom Gehwegbereich auf die Fahrbahn verlegt werden.“ Damit in der Eburonenstraße die Parkplätze vom Gehwegbereich auf die Fahrbahn ver- legt werden können, ist es notwendig, die Eburonenstraße als Einbahnstraße auszuwei- sen. Bei einem Zweirichtungsverkehr ist der Straßenquerschnitt ansonsten nicht breit ge- nug. Durch das Verlegen des Parkens auf die Fahrbahn wird die Fahrbahnbreite deutlich reduziert und für die zu Fuß Gehenden eindeutig eine Verbesserung erreicht, da mehr Bewegungsraum im Gehwegbereich entsteht. Durch die Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr werden die kurzen Wege und die Erreichbarkeit für Radfahrende beibe- halten. Durch das Verlegen des Parkens auf die Fahrbahn entsteht eine Fahrbahnbreite von 3,00 Metern. Da auf der Eburonenstraße keine Linienbusverkehre und keine starken LKW-Verkehre vorhanden sind, werden die Mindestmaße für die Öffnung der Einbahn- straße für Radfahrende eingehalten. Die in dem vorliegenden Beschluss angesprochenen zusätzlichen Bäume und Fahrradab- stellplätze können dann im Rahmen der Einbahnstraßeneinrichtung und Verlegung der Parkplätze geprüft und wenn technisch möglich auch umgesetzt werden. Diese Flächen können dann im besonderen Begegnungsfall dann auch als Ausweichstellen für entgegen die Einbahnstraße fahrende Radfahrerinnen und Radfahrer dienen. Durch die Wandlung der Eburonenstraße in eine Einbahnstraße kann dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt Rechnung getragen werden und 15 dringend benötigte Parkplätze für die Bewohner/innen, Besuchende und Kundinnen und Kunden des Bewoh- nerparkgebietes Südliche Neustadt II (BWP SÜD II) erhalten bleiben. Dies ist insbesonde- re deshalb besonders wichtig, da das BWP SÜD II unter immensem Parkdruck leidet, der in den Abend- und Nachtstunden durch externe Besucherinnen und Besucher der zahl- reich vorhandenen Lokalitäten die Parkplatzsuche für Bewohnende zusätzlich erhöht wird. Das BWP SÜD II weist eine überwiegend gründerzeitliche, mehrgeschossige Bebauung mit wenig privaten Stellplätzen auf, weshalb der überwiegende Teil des Parkbedarfs im öf- fentlichen Straßenland gedeckt werden muss. Maternusstraße Die Bezirksvertretung Innenstadt hat am 04.05.2017 unter TOP 4.6 zur Maternusstraße folgendes beschlossen: „Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Eingabe und spricht sich für die Durchführung von Verkehrsuntersuchungen zur Ermittlung des Durchgangsverkehrs, der Fahrgeschwindigkeiten und LKW-Fahrten in der Neustadt-Süd aus. Um auf der Ma- ternusstraße kurzfristig eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit zu erreichen, sollen die Parkflächen auf einer Straßenseite komplett auf die Fahrbahn verlegt werden (auf der rechten Seite in Richtung Mainzer Straße).“ 6 Zur Sitzung der Bezirksvertretung am 19.10.2017 hat die Verwaltung unter der Vorlagen Nr. 2943/2017 mitgeteilt, dass die Verlegung der Parkflächen nur mit einer Ein- bahnstraßenregelung oder mit ausreichend Ausweichflächen für den Begegnungsfall zweier Kraftfahrzeuge, die im Rahmen der Verkehrsuntersuchung geprüft werden, funkti- onieren kann. Entsprechend den Ergebnissen der durchgeführten Prüfung empfiehlt die Verwaltung nun die Einführung des alternierenden Parkens in der Maternusstraße. Dabei soll jeweils auf einer Seite abwechselnd, also alternierend, das heutige halbseitige Gehwegparken auf die Fahrbahn verlegt werden, wobei das gegenüberliegende halbseitige Gehwegparken beibehalten werden soll. Dadurch soll der Querschnitt in diesen Abschnitten auf 4,00 m reduziert werden, sodass durch Begegnungsverkehr bedingte Bremsmanöver die Ge- schwindigkeiten auf der Maternusstraße reduziert werden. Um Ausweichflächen für Be- gegnungsfälle zu schaffen, müssten durch diese Maßnahmen ungefähr 13 öffentliche Parkplätze entfallen. Diese Ausweichflächen berücksichtigen auch die Schleppkurven für Müllabfuhr und andere einsatzbedingte Schwerverkehre. Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang auch das vollständige alternierende Par- ken geprüft ( also jeweils nur auf einer Straßenseite Parken anordnen ) und kommt zu dem Ergebnis, dass dabei die gewünschten Effekte zur Geschwindigkeitsreduzierung und Durchgangsverkehrserschwernis nicht erreicht werden, da dabei eine breitere nutzbare Fahrbahnbreite angeboten wird, als in der zuvor erwähnten Variante. Die nutzbare Fahr- bahnbreite würde bei 4,50 m liegen und es würden 31 öffentliche Parkplätze verloren ge- hen. Daher wird diese Variante nicht empfohlen. Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde erfahrungsgemäß zu erhöhten Geschwindig- keiten und zu Umwegfahrten für Anliegerinnen und Anlieger führen und wird deswegen ebenfalls nicht empfohlen. Fahrbahndecke Maternusstraße und Trajanstraße Auf der Maternusstraße und Trajanstraße befindet sich derzeit Kopfsteinpflaster auf der Fahrbahn. In der Bürgereingabe wird dies als lärmerzeugend beschrieben. Durch einen Deckenüberzug des bestehenden Kopfsteinpflasters mit einer Asphaltdecke kann die Lärmerzeugung verringert werden. Gleichzeitig würde sich die Befahrbarkeit dieser Stra- ßen für den Radverkehr verbessern. Ob diese Straßen mit einer Asphaltdecke überzogen werden können, muss geprüft werden. Für die Untersuchung der Machbarkeit ist die Er- stellung eines Bodengutachtens mit Kosten in Höhe von rund 8.000 € notwendig. Wie im Beschlussvorschlag angegeben, wird die Verwaltung nach Beschlussfassung die entspre- chende Untersuchung in Auftrag geben. 4. Zusammenfassung Grundsätzlich hat die Untersuchung ergeben, dass die Verkehrssituation einem Wohngebiet in Innenstadtlage entsprechend unauffällig ist. Defizite lassen sich lediglich in Bezug auf eine leicht erhöhte Geschwindigkeit in der Alteburger Straße und Maternusstraße, in Bezug auf die zum Teil noch verträglichen Durchgangsverkehre und die straßenweise aufgrund des Parkens verengten Gehwegbereiche feststellen. Mithilfe der dargestellten Maßnahmen, wird ein Beschlussvorschlag von der Verwaltung für die Entscheidung vorgeschlagen, die zu mehr Verkehrsberuhigung, breiteren Gehbereichen bei mo- derater Reduzierung des Parkraumangebotes in der Neustadt-Süd führt. 7 Durch die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Eburonenstraße können die vorliegenden Be- schlüsse der Bezirksvertretung Innenstadt in einem Zuge umgesetzt werden. Durch das alternierend versetzen des Gehwegparkens auf die Fahrbahn auf der Maternusstraße wird die Geschwindigkeit verringert, und diese Route für den Durchgangsverkehr unattraktiver gestaltet. 5. Kosten Die Kosten für die Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen liegen bei rund 2.000 €. Die Untersuchung des Kopfsteinpflaster und die damit einhergehende Prüfung der Machbarkeit der Asphaltdecken liegen bei rund 8.000 €. Anlagen: Anlage 1 Beschluss BV 1 zur Eburonenstraße (TOP 4.6 aus der Sitzung 10.11.2016) Anlage 2 Querschnittszählung und V85 Anlage 3 Durchgangsverkehr in der morgendlichen Spitzenstunde Anlage 4 Durchgangsverkehr in der nachmittäglichen Spitzenstunde Anlage 5 Konzept und Querschnitt Maternusstraße gez. Blome
Anlage 1 Beschluss Eburonenstraße 10-11-2016 TOP 4.6
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (16)
- Eburonenstraße 5
- Mainzer Straße 44
- Alteburger Straße 39
- Maternusstraße
- Trajanstraße
- Bonner Straße
- Titusstraße
- Veledastraße
- Siegfriedstraße
- Maria-Hilf-Straße
- Ludwigstraße 8
- Ubierring
- Agrippinaufer
- Teutoburger Straße
- Straße 3
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- 4200/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 01.10.2019
- Erstellt
- 13.12.2018 13:35