Mandari Insight

4200/2018

Verkehrsuntersuchung Neustadt-Süd

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 01.10.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 10.10.2019, TOP 3.1

Anlage 7_Bürgereingabe AZ 02_1600_139_19

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Ansehen

AN_1077_2019_Anfrage_Gruene_BV1_ (1)

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Anlage 3 Durchgangsverkehr in der morgendlichen Spitzenstunde

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Anlage 6 - Beantwortung der Anfrage AN_1077_2019

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Anlage 2 - Querschnittszählung und V85

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Anlage 5 Konzept und Querschnitt Maternusstr

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Ansehen

Anlage 4 Durchgangsverkehr in der nachmittäglichen Spitzenstunde

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1 Beschluss Eburonenstraße 10-11-2016 TOP 4.6

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Ansehen

Anlage 7_Bürgereingabe AZ 02_1600_139_19

2420 Zeichen

Sperrung der Eburonenstraße für den Durchgangsverkehr 
Köln, im 3. Juni 2019 
  
wir wenden uns wieder an Sie als Bürgermeister der Innenstadt von Köln im 
Zusammenhang mit der unbefriedigenden Verkehrssituation in der Eburonenstraße und 
fordern die Sperrung für den Durchgangsverkehr. 
Am 10. November  2016 hat die Bezirksvertretung Innenstadt entsprechend des Antrags 
der Anwohner beschlossen, dass in der Eburonenstraße Fahrradparkplätze geschaffen, 
die Parkplatzsituation verändert und zwei Bäumen gepflanzt werden. Seitdem ist nichts 
passiert! Auch Nachfragen bei der Verwaltung haben nichts ergeben. Aus diesem Grund 
haben die Anwohner am 27.05.2018 unter dem Motto: „Stadt Köln: Tu endlich was für 
Deine Bürger!“ gegen die Untätigkeit der Verwaltung demonstriert und vergeblich auf eine 
Reaktion der Verwaltung gehofft. 
Unerwartet wurde dann am nächsten Tag in der Eburonenstraße eine Baustelle 
eingerichtet und die Durchfahrt gesperrt. Nach 12 Monaten Erfahrung mit der Sperrung 
lässt sich feststellen, dass 
 grundsätzlich langsamer gefahren wird
 das Verkehrsauskommen deutlich reduziert ist,
 der Verkehrslärm und die Abgase deutlich abgenommen haben und
 die Straße als öffentlicher Raum zurückerobert wurde.
Aus dieser positiven Erfahrung heraus wollen die Anwohner jetzt nicht nur die bereits 
angeregte Prüfung sondern eine Umsetzung der Sperrung der Eburonenstraße für den 
Durchgangsverkehr durch eine Sperre in der Mitte der Straße, vergleichbar wie in der

Maria-Hilf-Straße. Von der Verwaltung bereits vorgebrachte Argumentationen mit 
Straßenbreite oder Feuerwehrzufahrten sind nach einer fast einjährigen Sperrung der 
Eburonenstraße nicht mehr nachvollziehbar. Die Praxis hat gezeigt, dass eine Sperrung 
ohne Probleme möglich ist und unproblematisch vom Provisorium zum Regelzustand 
überführt werden kann. 
Aus diesem Grund haben die Anwohner der Eburonenstraße sich zusammen getan, die 
Verkehrssituation diskutiert und Unterstützungsunterschriften für die Sperrung der 
Eburonenstraße gesammelt. Über 90 Anwohner nur aus der Eburonenstraße wollen nicht 
nur, dass die 2016 beschlossenen Maßnahmen endlich umgesetzt werden, sondern 
wollen auch die dauerhafte Sperrung der Eburonenstraße! 
Wir bitten Sie daher, die Anwohner der Eburonenstraße zu unterstützen und die Sperrung 
der Eburonenstraße für den Durchgangsverkehr auf den Weg zu bringen. 
Vielen Dank. 
Mit besten Grüßen

AN_1077_2019_Anfrage_Gruene_BV1_ (1)

3937 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
  
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 14.08.2019 
AN/1077/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren,  
 
Anfragen zur Verwaltungsvorlage:   4200/2018   
3.17 Verkehrsuntersuchung Neustadt-Süd, hier Sitzung der Bezirksvertretung Innen-
stadt am 04.05.2017, TOP 4.6 / BV1-Sitzung 27. Juni 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hatte im November 2016 folgenden einstimmigen Be-
schluss gefasst (AZ: 02-1600-120/16):  
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt den Petenten für ihre Eingabe und spricht sich für die 
Umwandlung von drei PKW-Stellplätzen zu Fahrradabstellplätzen in der Eburonenstraße 
aus. Die Verwaltung wird beauftragt, in dem Bereich regelmäßige Geschwindigkeitskontrol-
len durchzuführen. Außerdem sollen zwei zusätzliche Bäume in der Straße gepflanzt werden 
sowie die vorhanden Parkplätze vom Gehwegbereich auf die Fahrbahn verlegt werden. 
1.) Warum werden nicht, wie im Beschluss gefasst, drei PKW Stellplätze entfernt und Fahr-
radabstellanlagen eingerichtet? Im der neuen Verwaltungsvorlage ist nur noch von Radab-
stellanlagen in geeigneten Bereichen der Eburonenstraße die Rede.  
2.) Wo sind die zwei Bäume geblieben? Wann wird der drei Jahre alte Beschluss umgesetzt?  
 
Fragen zur Verwaltungsvorlage:   4200/2018  3.17 Verkehrsuntersuchung Neustadt-Süd 
1.) Wann, wie und von wem wurden die Erhebungen gemacht? In welchen Zeitraum wurde 
gemessen (Jahr, Ferien- oder Schulzeit)? 
  
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221 -91309 
Antje Kosubek  
Fraktionsvorsitzende 
Antje.Kosubek@stadt -koeln.de 
Claus Vincon 
stellv. Fraktionsvorsitzender  
Claus.Vincon@stadt -koeln.de

2.) Auf der Eburonen-, Alteburger- und Maternusstraße werden Geschwindigkeiten zwischen 
38-41 km/h gemessen. Wenn in einer 30er Zone solche Durchschnittswerte gemessen wer-
den, können wir von Spitzenwerten über 50km/h ausgehen. Liegt aus Sicht der Verwaltung 
hier kein erhöhter Handlungsbedarf vor? 
3.) Warum geht in Alternative 1 der Einbahnstraßenverkehr wieder von der Alteburger Straße 
zum Eierplätzchen und nicht umgekehrt, also mit der Fahrtrichtung aus dem Veedel raus? 
 
Fragen zum Schaubild Verkehrsuntersuchung Neustadt Süd /Potenzielle Durchgangsver-
kehrsrouten [ab 5 Kfz/h] Nachmittägliche Spitzenstunde 
1.) Wie wurde gemessen? 
2.) Wie hoch ist absolut/% der Durchgangsverkehr im Bereich Maternusstraße/Trajanstraße? 
Wenn man die rote Linie verfolgt und die Werte zusammenführt, wären das 40 KFZ/h. 
3.) Wie hoch ist der Durchgangsverkehr aus der anderen Richtung, also Siegfried-
/Veledastraße zur Alteburger-/Eburonen-/Trajan-/Maternusstraße/Ubierring? 
4.) Was ist mit den Berechnungen vom Durchgangsverkehr von der Alteburger/Schönhauser 
Str.? 
Fragen zu Schaubild: Verkehrsuntersuchung Neustadt Süd - Potenzielle Durchgangsver-
kehrsrouten [ab 5 Kfz/h] Morgendliche Spitzenstunde 
1.) Wenn die Werte kumuliert werden, ergibt sich das in der Alteburger Straße 39,9% und in 
der Mainzer Straße 44,9% des morgendlichen Verkehrs reiner Durchgangsverkehr ist. 
Auf der Mainzer Straße kommt es im Abschnitt zwischen Eierplätzchen und Maternusstraße 
(wo auch noch die Grundschule liegt) noch aus dem Durchgangsverkehr 5,6% hinzu, so 
dass man von 50% Durchgangsverkehr sprechen kann.  
2.) Wie erklären Sie uns ihre Einschätzungen, dass die analysierte Verkehrssituation im Ge-
biet  grundsätzlich unter Berücksichtigung der innerstädtischen Lage als unauffällig zu sehen 
ist? 
3.) Wieso sieht  die Verwaltung keinen Bedarf, die in der Bürgereingabe thematisierten Dia-
gonalsperrungen zu errichten? 
 
 
Antje Kosubek Claus Vinçon 
Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender

Anlage 3 Durchgangsverkehr in der morgendlichen Spitzenstunde

420 Zeichen

Verkehrsuntersuchung Neustadt Süd
Potenzielle Durchgangsverkehrsrouten [ab 5 Kfz/h]
Morgendliche Spitzenstunde
10 Kfz/h11,1 %
14 Kfz/h15,6 %
5 Kfz/h
5,6 %
10 Kfz/h11,1 %
13 Kfz/h20,6 %
12 Kfz/h19,0 %
8 Kfz/h8,2 %
10 Kfz/h10,3 %
21 Kfz/h
21,6 %
9 Kfz/h
7,1 %
Anlage 3
absolute Anzahl Durchgangsverkehr Morgensspitze [Kfz/h]
Prozentualer Anteil am richtungsbezogenen Gesamtverkehr [%]
11 Kfz/h
11,3 %
8 Kfz/h6,3 %
Legende:

Anlage 6 - Beantwortung der Anfrage AN_1077_2019

10311 Zeichen

Anlage 6 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hatte im November 2016 folgenden einstimmigen 
Beschluss gefasst (AZ: 02-1600-120/16):  
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt den Petenten für ihre Eingabe und spricht sich 
für die Umwandlung von drei PKW-Stellplätzen zu Fahrradabstellplätzen in der 
Eburonenstraße aus. Die Verwaltung wird beauftragt, in dem Bereich regelmäßige 
Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Außerdem sollen zwei zusätzliche Bäume 
in der Straße gepflanzt werden sowie die vorhanden Parkplätze vom Gehwegbereich 
auf die Fahrbahn verlegt werden. 
1) Warum werden nicht, wie im Beschluss gefasst, drei PKW Stellplätze entfernt und Fahr-
radabstellanlagen eingerichtet? Im der neuen Verwaltungsvorlage ist nur noch von Radab-
stellanlagen in geeigneten Bereichen der Eburonenstraße die Rede.
Stellungnahme der Verwaltung: 
Im ersten Schritt sind im Rahmen der Verkehrsuntersuchung geeignete Maßnahmen zur 
Verbesserung der Verkehrssituation in Bezug auf den Durchgangsverkehr und die 
Geschwindigkeitsüberschreitungen erarbeitet worden. Im Zuge der gesamten Betrachtung 
des Verkehrs im Quartier wurde auch in der Eburonenstraße die Straßenführung bzw. 
Einrichtung einer Einbahnstraße, die eine Voraussetzung für die von der Bezirksvertretung 
Innenstadt am 10.11.2016 beschlossene Umgestaltung bildet, geprüft. 
Die von der Verwaltung erarbeitete Beschlussvorlage beinhaltet daher auch die Einrichtung 
einer Einbahnstraße auf der Eburonenstraße. Dem Beschluss zur Vorlage 4200/2018 
folgend, wird es dann in der Eburonenstraße möglich sein, den Straßenquerschnitt neu 
aufzuteilen. Auf dieser Grundlage wird dann eine entsprechende Planung zu der Lage der 
Stellplätze, Fahrradstellanlagen und Bäume erstellt.  
2.) Wo sind die zwei Bäume geblieben? Wann wird der drei Jahre alte Beschluss umgesetzt? 
Fragen zur Verwaltungsvorlage: 4200/2018 3.17 Verkehrsuntersuchung Neustadt-Süd  
Stellungnahme der Verwaltung: 
s.o. Beantwortung zu Frage 1
Fragen zur Verwaltungsvorlage: 4200/2018 3.17 Verkehrsuntersuchung Neustadt-Süd 
1) Wann, wie und von wem wurden die Erhebungen gemacht? In welchen Zeitraum wurde 
gemessen (Jahr, Ferien- oder Schulzeit)?
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verkehrserhebungen wurden am 17.05.2018 (Donnerstag) durchgeführt. Dazu zählen 
 Querschnittszählungen (ganztägig),
 Geschwindigkeitsmessungen (ganztägig) und
 Durchgangsverkehrszählungen (in den Blöcken der Spitzenstunden 7-9 Uhr und 15-
19 Uhr).

Die Querschnitts-und Geschwindigkeitserhebungen wurden jeweils mit Kameras  
durchgeführt. Die Durchgangsverkehrserhebungen wurden extern vergeben und ebenfalls 
mittels Kameras durchgeführt.  
Bei allen Verkehrserhebungen werden grundsätzlich keine Wochen mit Feiertagen und 
Schulferien gewählt. Um den tatsächlichen Verkehr besser abbilden zu können, wird des 
Weiteren in der Regel an Werktagen zwischen Dienstag und Donnerstag erhoben.  
2) Auf der Eburonen-, Alteburger- und Maternusstraße werden Geschwindigkeiten zwischen 
38-41 km/h gemessen. Wenn in einer 30er Zone solche Durchschnittswerte gemessen wer-
den, können wir von Spitzenwerten über 50km/h ausgehen. Liegt aus Sicht der Verwaltung 
hier kein erhöhter Handlungsbedarf vor?
Stellungnahme der Verwaltung: 
Bei den angegebenen 38-41 km/h handelt es sich um keinen Durchschnittswert, sondern um 
die so genannte V 85. Die V 85 gibt die Geschwindigkeit an, die von 85 % der gemessenen 
Fahrzeugen nicht überstritten wurde. Da dieser Wert ein breites Spektrum abdeckt, wird 
dieser von der Verwaltung als Orientierungswert gewählt. Die in dieser Untersuchung 
erhobenen Durchschnittswerte liegen bei etwa 31 km/h. Ausreißer mit einer deutlich 
überhöhten Geschwindigkeit sind oft Einzelfälle zu Randzeiten wie z.B. nachts.  
Um die Geschwindigkeit zu reduzieren, schlägt die Verwaltung unter anderem auf der 
Eburonenstraße die Verlagerung des Parkens auf die Fahrbahn und somit eine Einengung 
des Straßenquerschnittes vor, die zu der gewünschten Geschwindigkeitsreduzierung führt. 
Auf der Maternusstraße soll durch das empfohlene alternierende Parken die Geschwindigkeit 
ebenfalls reduziert werden.  
3.) Warum geht in Alternative 1 der Einbahnstraßenverkehr wieder von der Alteburger Straße 
zum Eierplätzchen und nicht umgekehrt, also mit der Fahrtrichtung aus dem Veedel raus?  
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die vorgeschlagene Einbahnstraße in Richtung Maternusstraße würde hinsichtlich der 
ermittelten Durchgangsverkehrsrouten (s. Anlage 3 und 4) den Durchgangsverkehr am 
effektivsten unterbinden.  
Fragen zum Schaubild Verkehrsuntersuchung Neustadt Süd /Potenzielle 
Durchgangsverkehrsrouten [ab 5 Kfz/h] Nachmittägliche Spitzenstunde (Anlage 4) 
1) Wie wurde gemessen?
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Durchgangsverkehrszählungen wurden mittels Kameras durchgeführt. Dabei wurden an 
den Ein- und Ausfahrten des Untersuchungsgebietes Quellen und Ziele festgelegt. Sofern 
innerhalb weniger Minuten ein Fahrzeug an einer Quelle einfährt und an einem Ziel innerhalb 
des Untersuchungsgebietes wieder rausfährt, wird diese Fahrt als Durchgangsverkehr 
bewertet. Fahrten, die im Untersuchungsgebiet beginnen oder enden, sind nicht dem 
Durchgangsverkehr zuzuordnen. Die Erhebungen werden in zwei Blöcken zur 
morgendlichen (7-9 Uhr) und nachmittäglichen (15-19 Uhr) Spitzenstunde erhoben, um den 
maximalen Durchgangsverkehr an einem Tag abbilden zu können.

2) Wie hoch ist absolut/% der Durchgangsverkehr im Bereich Maternusstraße/Trajanstraße?
Wenn man die rote Linie verfolgt und die Werte zusammenführt, wären das 40 KFZ/h.
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Kreuzung Maternusstraße/Trajanstraße liegt innerhalb des Untersuchungsgebietes. 
Genaue Durchgangsverkehrsanteile sind nur an den Ein- und Ausfahrstellen des Gebiets 
darstellbar. Da die Durchgangsverkehrsrouten in den Abbildungen lediglich Beispielrouten 
darstellen, kann hierzu keine genaue Angabe gemacht werden. 
Grundsätzlich fahren über die Maternusstraße Richtung Süden (Veledastraße, 
Siegfriedstraße, Teutoburger Straße und Alteburger Straße) in der morgendlichen 
Spitzenstunde 17 Kfz/h (Durchgangsverkehrsanteil 16,5 %) und in der nachmittäglichen 
Spitzenstunde 40 Kfz/h (Durchgangsverkehrsanteil 28,3 %) ein.  
3) Wie hoch ist der Durchgangsverkehr aus der anderen Richtung, also Siegfried-
/Veledastraße zur Alteburger-/Eburonen-/Trajan-/Maternusstraße/Ubierring?
Stellungnahme der Verwaltung: 
Da die Trajanstraße in einem Teilabschnitt eine Einbahnstraße ist, ist hier aus Süden 
kommend Durchgangsverkehr unwahrscheinlich. Der potenzielle Durchgangsverkehr aus 
Süden müsste über die Mainzer Straße und über die Maternusstraße auf das letzte Teilstück 
der Trajanstraße Richtung Ubierring fahren. Auch die Eburonenstraße liegt innerhalb des 
Untersuchungsgebiets. Somit gilt auch hier nur, dass lediglich Beispielrouten dargestellt 
worden sind. Konkrete Ergebnisse von der Siegfriedstraße/Veledastraße zum Ubierring sind: 
Aus Richtung Siegfriedstraße/Veledastraße zum Ubierring über die Trajanstraße wurden 
sowohl morgens als auch nachmittags weniger als 5 Kfz/h als Durchgangsverkehr erfasst. 
Insgesamt entspricht das einem geringen Durchgangsverkehrsanteil auf diesen Ein- und 
Ausfahrtpunkten, und zwar morgens in Höhe von 7,5 % und nachmittags in Höhe von rund 2 
% am Gesamtverkehr, der somit als unauffällig zu bezeichnen ist.  
4.) Was ist mit den Berechnungen vom Durchgangsverkehr von der Alteburger/Schönhauser 
Str.? 
Stellungnahme der Verwaltung: 
In den Abbildungen sind die Ergebnisse enthalten. 
In der morgendlichen Spitzenstunde sind von Süd nach Nord 8 Kfz/h und von Nord nach 
Süd weniger als 5 Kfz/h dem Durchgangsverkehr zuzuordnen. 
In der nachmittäglichen Spitzenstunde sind von Süd nach Nord 7 Kfz/h und von Nord nach 
Süd 5 Kfz/h dem Durchgangsverkehr zuzuordnen. 
Fragen zu Schaubild: Verkehrsuntersuchung Neustadt Süd - Potenzielle 
Durchgangsverkehrsrouten [ab 5 Kfz/h] Morgendliche Spitzenstunde (Anlage 3)

1.) Wenn die Werte kumuliert werden, ergibt sich das in der Alteburger Straße 39,9% und in 
der Mainzer Straße 44,9% des morgendlichen Verkehrs reiner Durchgangsverkehr ist.  
Auf der Mainzer Straße kommt es im Abschnitt zwischen Eierplätzchen und Maternusstraße 
(wo auch noch die Grundschule liegt) noch aus dem Durchgangsverkehr 5,6% hinzu, so 
dass man von 50% Durchgangsverkehr sprechen kann.  
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die prozentualen Angaben beziehen sich jeweils auf die Durchgangsverkehrsanteile der 
einzelnen Durchgangsverkehrsrouten gemessen am Gesamtverkehr. Daher ist die einfache 
Addition der einzelnen prozentualen Angaben der verschiedenen Durchgangsverkehrsanteile 
mathematisch nicht möglich, sondern führt zu falschen Ergebnissen. 
2) Wie erklären Sie uns ihre Einschätzungen, dass die analysierte Verkehrssituation im Ge-
biet grundsätzlich unter Berücksichtigung der innerstädtischen Lage als unauffällig zu sehen
ist?
Stellungnahme der Verwaltung: 
Das Verkehrsaufkommen ist mit Werten i.d.R. unter 300 Kfz/Spitzenstunde als gering zu 
bewerten. Hinzu kommt die zentrale Lage inklusive dem hiermit verbundenen Bewohner-
Liefer-, Besucher- und Berufsverkehr, der einen Großteil des Verkehrsaufkommens 
verursacht. Beim Untersuchungsgebiet handelt es sich zudem um ein dicht besiedeltes 
Wohngebiet. Des Weiteren wird durch die Schulen und die Hochschule ebenfalls Verkehr 
verursacht, der nicht dem Durchgangsverkehr, sondern dem Anliegerverkehr, zuzurechnen 
ist.  
3.) Wieso sieht die Verwaltung keinen Bedarf, die in der Bürgereingabe thematisierten 
Diagonalsperrungen zu errichten? 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Diagonalsperren stellen grundsätzlich weitgehende Eingriffe in das Straßennetz des 
Quartiers dar. Durch die Diagonalsperre entstehen für die BewohnerInnen, BesucherInnen, 
Lieferanten, Berufstätige etc. Umwege, wodurch sich das Verkehrsaufkommen im Quartier 
insgesamt eher erhöht. Des Weiteren wird für diese Zielgruppen die Erreichbarkeit 
erschwert. Es kommt lediglich zu Verkehrsverlagerungen auf andere Wohnstraßen. 
Insgesamt ist einerseits aufgrund des beobachteten eher geringen Verkehrsaufkommens 
und andererseits aufgrund weitgehender negativer Auswirkungen auf die innere 
Erschließung eine derartige Mobilitätseinschränkung aus Sicht der Verwaltung weder 
sinnvoll noch erforderlich.

Anlage 2 - Querschnittszählung und V85

532 Zeichen

Legende:
Tagesbelastung [Kfz/24h]
V85-Geschwindigkeit (Richtung)
Verkehrsuntersuchung Neustadt Süd
Querschnittsbelastungen und V85-Geschwindigkeit
Anlage 2
970 Kfz/24h
32 km
/h
1.910 Kfz/24h
37 km/h
24 km/h
1.910 Kfz/24h
37 km/h
24 km/h
1.300 Kfz/24h
38 km/h
38 km/h
3.400 Kfz/24h27 km/h
31 km/h
2.200 K
fz/24h
30 km
/h
1.580 Kfz/24h
40 km/h
40 km/h
3.600 Kfz/24h40 km/h
41 km
/h
2.950 Kfz/24h29 km/h
27 km/h
3.000 Kfz/24h
2.900 Kfz/24h
540 K
fz/24
h
570 Kfz/24h
1.300 Kfz/24h
1.200 Kfz/24h
2.200 Kfz/24h
2.200 Kfz/24h
3.100 Kfz/24h

Anlage 5 Konzept und Querschnitt Maternusstr

439 Zeichen

3P
2P
2P
4P
4P 4P
4P
4P 4P
5P
3P
Fachhochschule
Fachhochschule
Maternusstraße - halbseitiges Gehwegparken und Parken auf der
Fahrbahn
4P
Legende:
Anzahl Parkplätze
Ein- & Ausfahrt
Parken auf der Fahrbahn
halbseitiges Parken
abgesenkter Bordstein
bestehende Parkplätze:
2+6+7+2+2+2+10+10+5+4+2
=52
Parkplätze Variante1:
3+3+4+4+2+4+4+5+4+2+4
=39
Entfall von 13 Parkplätzen
13,85
Querschnitt
3,45
3,452,002,00
ParkenP
7,00
4,00
3,40
2,40
Q
Q

Anlage 4 Durchgangsverkehr in der nachmittäglichen Spitzenstunde

448 Zeichen

8 Kfz/h6,7 %
14 Kfz/h12,5 %
20 Kfz/h17,8 %
6 Kfz/h19,6 %
10 Kfz/h9,3 %
22 Kfz/h21,4 %
20 Kfz/h
17,0 %
7 Kfz/h5,7 %
22 Kfz/h
15,4 %
9 Kfz/h5,9 %
9 Kfz/h6,2 %
5 Kfz/h9,4 %
Verkehrsuntersuchung Neustadt Süd
Potenzielle Durchgangsverkehrsrouten [ab 5 Kfz/h]
Nachmittägliche Spitzenstunde
Anlage 4
Legende:
10 Kfz/h
8,7 %
16 Kfz/h
29,8 %
absolute Anzahl Durchgangsverkehr Morgensspitze [Kfz/h]
Prozentualer Anteil am richtungsbezogenen Gesamtverkehr [%]

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

15161 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/3 
661/3 
Vorlagen-Nummer 
 4200/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verkehrsuntersuchung Neustadt-Süd, hier Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 
04.05.2017, TOP 4.6 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt nimmt die Auswertung der Verkehrserhebungen zur Kenntnis und 
beauftragt die Verwaltung, folgende Maßnahmen durchzuführen: 
 
 
1. Einrichtung einer Einbahnstraße in der Eburonenstraße zwischen Mainzer Straße/Eier-
plätzchen und Alteburger Straße in Fahrtrichtung Mainzer Straße und Verlegung der halbseitig 
angeordneten Parkplätze auf die Fahrbahn, sowie Freigabe für den Radverkehr in beiden 
Richtungen, 
 
2. Einrichtung des alternierenden Parkens auf der Maternusstraße zwischen Alteburger Straße 
und Trajanstraße, 
 
3. Errichtung von Fahrradabstellanlagen in geeigneten Bereichen in der Eburonenstraße, Mater-
nusstraße und Trajanstraße. 
 
Des Weiteren soll die Verwaltung prüfen, ob das Kopfsteinpflaster auf der Maternusstraße und der 
Trajanstraße mit einer Asphaltdecke überzogen werden kann. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, 
die Erstellung eines Gutachtens in die Wege zu leiten. 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.10.2019

2 
Alternativen: 
 
Alternative 1 
Die Bezirksvertretung Innenstadt nimmt die Auswertung der Verkehrserhebungen zur Kenntnis und 
beauftragt die Verwaltung, folgende Maßnahmen durchzuführen: 
 
1. Einrichtung einer Einbahnstraße in der Eburonenstraße zwischen Mainzer Stra-
ße/Eierplätzchen und Alteburger Straße. in Fahrtrichtung Mainzer Straße und Verlegung der 
halbseitig angeordneten Parkplätze auf die Fahrbahn, sowie Freigabe für den Radverkehr in 
beiden Richtungen, 
 
2. Errichtung von Fahrradabstellanlagen in geeigneten Bereichen in der Eburonenstraße, Mater-
nusstraße und Trajanstraße. 
 
Des Weiteren soll die Verwaltung prüfen, ob das Kopfsteinpflaster auf der Maternusstraße und der 
Trajanstraße mit einer Asphaltdecke überzogen werden kann. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, 
die Erstellung eines Gutachtens in die Wege zu leiten. 
 
Alternative 2 
Die Bezirksvertretung Innenstadt nimmt die Auswertung der Verkehrserhebungen zur Kenntnis und 
beschließt, die bestehende Verkehrssituation beizubehalten und keine Anpassungen durchzuführen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   10.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage: 
 
Aufgrund einer Bürgereingabe gem. §24 GO „Durchgangsverkehr in der Neustadt-Süd“ wurde 
am 30.03.2017 ein Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksvertretung Innenstadt 
und des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung durchgeführt. Danach fasste die Bezirksver-
tretung Innenstadt am 04.05.2017 unter TOP 4.6 den Beschluss, Verkehrsuntersuchungen zur 
Ermittlung des Durchgangsverkehrs, Fahrgeschwindigkeiten und LKW-Fahrten in der Neustadt-
Süd durchzuführen. 
Beschlussgemäß hat die Verwaltung umfangreiche Verkehrserhebungen im Bereich zwischen 
Bonner Straße, Ubierring, Agrippinaufer und Bahnstrecke vorgenommen. Neben der Durch-
gangsverkehrszählung wurden Geschwindigkeitsmessungen und Knotenstromzählungen durch-
geführt.  
In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung die Bürgereingabe und den Beschluss der Be-
zirksvertretung Innenstadt zur Eburonenstraße (TOP 4.6 der Sitzung vom 10.11.2016, siehe An-
lage 1) mit berücksichtigt. 
2. Verkehrsuntersuchungen  
Das untersuchte Quartier ist als Bewohnerparkgebiet ausgewiesen. Die innerhalb des Untersu-
chungsgebiets liegenden Straßen sind Bestandteil einer Tempo 30-Zone oder mittels einer Ein-
zelbeschilderung 30 km/h geregelt.  
2.1. Verkehrsbelastung und Durchgangsverkehr

4 
Mithilfe umfangreicher Verkehrsuntersuchungen wurde festgestellt, dass das Verkehrsauf-
kommen der Straßen im Untersuchungsgebiet im Bereich zwischen 500 Kfz/24h und 3.600 
Kfz/24h liegt. Dabei ist anzumerken, dass die höchsten Verkehrsbelastungen auf der Teu-
toburger Straße, Mainzer Straße und Alteburger Straße liegen. Die restlichen Straßen sind 
mit weniger als 2.200 Kfz/24h belastet (Anlage 2). Diese ermittelten Verkehrsmengen sind 
für Wohngebiete in der innerstädtischen Lage durchaus üblich und verträglich.  
Bei der Durchgangsverkehrszählung wurde festgestellt, dass sowohl morgens (7:00 – 
09:00 Uhr) als auch nachmittags (15:00 – 19:00 Uhr) rund 25 % der Autofahrenden in das 
Gebiet einfahren und den Bereich auch wieder verlassen. Somit sind diese dem Durch-
gangsverkehr zuzuordnen. Die Auswertung der Durchgangsverkehrszählung ist in den An-
lagen 3 und 4 dargestellt. Entsprechend der Richtwerte zur Einrichtung von Tempo 30-
Zonen sollen die Durchgangsverkehrsanteile 30 % nicht überschreiten. Die Durchgangs-
verkehrsanteile liegen somit unter dieser Grenze und sind dementsprechend unter dem kri-
tischen Schwellenwert zuzuordnen. 
Die Schwerverkehrsanteile im Gebiet sind unbeträchtlich. 
2.2. Geschwindigkeiten 
Die Fahrgeschwindigkeiten im Untersuchungsgebiet wurden mittels sogenannter V85-
Parameter ermittelt und analysiert. Die V85 zeigt die Geschwindigkeit an, die von 85 % der 
gemessenen Kfz nicht überschritten wird. Die gemessenen V85-Geschwindigkeiten liegen 
an den meisten Messstandorten unter 40 km/h  und sind als grundsätzlich unkritisch und 
weitgehend unauffällig zu bewerten. Ausnahmen sind in der Alteburger Straße und der Ma-
ternusstraße mit V85-Geschwindigkeiten von 40-41 km/h ermittelt worden. Die V85-
Geschwindigkeiten in den jeweiligen Straßen sind in Anlage 2 dargestellt. Die durchschnitt-
liche Geschwindigkeit an allen Messstellen liegt unter 26 km/h. 
2.3. Fazit 
Die analysierte Verkehrssituation im Gebiet ist grundsätzlich unter Berücksichtigung der in-
nerstädtischen Lage als unkritisch zu sehen. Mit der städtebaulichen Entwicklung südlich 
der Bahntrassen der Deutschen Bahn (Parkstadt Süd) und der im beschlossenen Radver-
kehrskonzept Innenstadt als Fahrradstraße vorgesehenen Alteburger Straße, Teutoburger 
Straße sowie Titusstraße wird die Verkehrsbelastung im Gebiet perspektivisch noch weiter 
sinken. 
Aufgrund der geringen Verkehrsmengen sieht die Verwaltung keinen Bedarf, die in der 
Bürgereingabe thematisierten Diagonalsperrungen zu errichten. Solche Sperrungen führen 
dazu, dass durch diese Art der Netztrennung zwei Gebiete entstehen, die die Erreichbarkeit 
und Erschließung deutlich verschlechtern. Erfahrungsgemäß verlängern sich für die Anlie-
gerinnen und Anlieger die Wege deutlich und damit steigen die insgesamt im Gebiet zu-
rückgelegten Wege mit dem Kfz. Eine solche Entwicklung ist zu vermeiden.  
Zu einer weiteren Verkehrsberuhigung im Gebiet können einzelne  Optimierungsmaßnah-
men beitragen. In diesem Zuge können auch die von der Bezirksvertretung Innenstadt be-
schlossenen Maßnahmen in der Eburonenstraße (Anlage 1) umgesetzt werden.  
3. Empfehlung der Verwaltung 
 Eburonenstraße

5 
Am 10.11.2016 hat die Bezirksvertretung Innenstadt unter TOP 4.6 folgendes beschlos-
sen: 
„Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt den Petenten für ihre Eingabe und spricht sich für 
die Umwandlung von drei PKW-Stellplätzen zu Fahrradabstellplätzen in der Eburonen-
straße aus. Die Verwaltung wird beauftragt, in dem Bereich regelmäßige Geschwindig-
keitskontrollen durchzuführen. Außerdem sollen zwei zusätzliche Bäume in der Straße 
gepflanzt werden sowie die vorhanden Parkplätze vom Gehwegbereich auf die Fahrbahn 
verlegt werden.“ 
Damit in der Eburonenstraße die Parkplätze vom Gehwegbereich auf die Fahrbahn ver-
legt werden können, ist es notwendig, die Eburonenstraße als Einbahnstraße auszuwei-
sen. Bei einem Zweirichtungsverkehr ist der Straßenquerschnitt ansonsten nicht breit ge-
nug. Durch das Verlegen des Parkens auf die Fahrbahn wird die Fahrbahnbreite deutlich 
reduziert und für die zu Fuß Gehenden eindeutig eine Verbesserung erreicht, da mehr 
Bewegungsraum im Gehwegbereich entsteht. Durch die Öffnung der Einbahnstraße für 
den Radverkehr werden die kurzen Wege und die Erreichbarkeit für Radfahrende beibe-
halten. 
Durch das Verlegen des Parkens auf die Fahrbahn entsteht eine Fahrbahnbreite von 
3,00 Metern. Da auf der Eburonenstraße keine Linienbusverkehre und keine starken 
LKW-Verkehre vorhanden sind, werden die Mindestmaße für die Öffnung der Einbahn-
straße für Radfahrende eingehalten.   
Die in dem vorliegenden Beschluss angesprochenen zusätzlichen Bäume und Fahrradab-
stellplätze können dann im Rahmen der Einbahnstraßeneinrichtung und Verlegung der 
Parkplätze geprüft und wenn technisch möglich auch umgesetzt werden. Diese Flächen 
können dann im besonderen Begegnungsfall dann auch als Ausweichstellen für entgegen 
die Einbahnstraße fahrende Radfahrerinnen und Radfahrer dienen. 
Durch die Wandlung der Eburonenstraße in eine Einbahnstraße kann dem Beschluss der 
Bezirksvertretung Innenstadt Rechnung getragen werden und 15 dringend benötigte 
Parkplätze für die Bewohner/innen, Besuchende und Kundinnen und Kunden des Bewoh-
nerparkgebietes Südliche Neustadt II (BWP SÜD II) erhalten bleiben. Dies ist insbesonde-
re deshalb besonders wichtig, da das BWP SÜD II unter immensem Parkdruck leidet, der 
in den Abend- und Nachtstunden durch externe Besucherinnen und Besucher der zahl-
reich vorhandenen Lokalitäten die Parkplatzsuche für Bewohnende zusätzlich erhöht wird. 
Das BWP SÜD II weist eine überwiegend gründerzeitliche, mehrgeschossige Bebauung 
mit wenig privaten Stellplätzen auf, weshalb der überwiegende Teil des Parkbedarfs im öf-
fentlichen Straßenland gedeckt werden muss. 
 Maternusstraße 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat am 04.05.2017 unter TOP 4.6 zur Maternusstraße 
folgendes beschlossen: 
„Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Eingabe und spricht sich für 
die Durchführung von Verkehrsuntersuchungen zur Ermittlung des Durchgangsverkehrs, 
der Fahrgeschwindigkeiten und LKW-Fahrten in der Neustadt-Süd aus. Um auf der Ma-
ternusstraße kurzfristig eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit zu erreichen, sollen 
die Parkflächen auf einer Straßenseite komplett auf die Fahrbahn verlegt werden (auf der 
rechten Seite in Richtung Mainzer Straße).“

6 
Zur Sitzung der Bezirksvertretung am 19.10.2017 hat die Verwaltung unter der  
Vorlagen Nr. 2943/2017 mitgeteilt, dass die Verlegung der Parkflächen nur mit einer Ein-
bahnstraßenregelung oder mit ausreichend Ausweichflächen für den Begegnungsfall 
zweier Kraftfahrzeuge, die im Rahmen der Verkehrsuntersuchung geprüft werden, funkti-
onieren kann. 
 
Entsprechend den Ergebnissen der durchgeführten Prüfung empfiehlt die Verwaltung nun 
die Einführung des alternierenden Parkens in der Maternusstraße. Dabei soll jeweils auf 
einer Seite abwechselnd, also alternierend, das heutige halbseitige Gehwegparken auf 
die Fahrbahn verlegt werden, wobei das gegenüberliegende halbseitige Gehwegparken 
beibehalten werden soll. Dadurch soll der Querschnitt in diesen Abschnitten auf 4,00 m 
reduziert werden, sodass durch Begegnungsverkehr bedingte Bremsmanöver die Ge-
schwindigkeiten auf der Maternusstraße reduziert werden. Um Ausweichflächen für Be-
gegnungsfälle zu schaffen, müssten durch diese Maßnahmen ungefähr 13 öffentliche 
Parkplätze entfallen. Diese Ausweichflächen berücksichtigen auch die Schleppkurven für 
Müllabfuhr und andere einsatzbedingte Schwerverkehre. 
Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang auch das vollständige alternierende Par-
ken geprüft ( also jeweils nur auf  einer Straßenseite Parken anordnen ) und kommt zu 
dem Ergebnis, dass dabei die gewünschten Effekte zur Geschwindigkeitsreduzierung und 
Durchgangsverkehrserschwernis nicht erreicht werden, da dabei eine breitere nutzbare 
Fahrbahnbreite  angeboten wird, als in der zuvor erwähnten Variante. Die nutzbare Fahr-
bahnbreite würde bei 4,50 m liegen und es würden 31 öffentliche Parkplätze verloren ge-
hen. Daher wird diese Variante nicht empfohlen.  
Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde erfahrungsgemäß zu erhöhten Geschwindig-
keiten und zu Umwegfahrten für Anliegerinnen und Anlieger führen und wird deswegen 
ebenfalls nicht empfohlen. 
 Fahrbahndecke Maternusstraße und Trajanstraße 
Auf der Maternusstraße und Trajanstraße befindet sich derzeit Kopfsteinpflaster auf der 
Fahrbahn. In der Bürgereingabe wird dies als lärmerzeugend beschrieben. Durch einen 
Deckenüberzug des bestehenden Kopfsteinpflasters mit einer Asphaltdecke kann die 
Lärmerzeugung verringert werden. Gleichzeitig würde sich die Befahrbarkeit dieser Stra-
ßen für den Radverkehr verbessern. Ob diese Straßen mit einer Asphaltdecke überzogen 
werden können, muss geprüft werden. Für die Untersuchung der Machbarkeit ist die Er-
stellung eines Bodengutachtens mit Kosten in Höhe von rund 8.000 € notwendig. Wie im 
Beschlussvorschlag angegeben, wird die Verwaltung nach Beschlussfassung die entspre-
chende Untersuchung in Auftrag geben. 
4. Zusammenfassung 
Grundsätzlich hat die Untersuchung ergeben, dass die Verkehrssituation einem Wohngebiet in 
Innenstadtlage entsprechend unauffällig ist. Defizite lassen sich lediglich in Bezug auf eine leicht 
erhöhte Geschwindigkeit in der Alteburger Straße und Maternusstraße, in Bezug auf die zum Teil 
noch verträglichen Durchgangsverkehre und die straßenweise aufgrund des Parkens verengten 
Gehwegbereiche feststellen. 
Mithilfe der dargestellten Maßnahmen, wird ein Beschlussvorschlag von der Verwaltung für die 
Entscheidung vorgeschlagen, die zu mehr Verkehrsberuhigung, breiteren Gehbereichen bei mo-
derater Reduzierung des Parkraumangebotes in der Neustadt-Süd führt.

7 
Durch die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Eburonenstraße können die vorliegenden Be-
schlüsse der Bezirksvertretung Innenstadt in einem Zuge umgesetzt werden. 
Durch das alternierend versetzen des Gehwegparkens auf die Fahrbahn auf der Maternusstraße 
wird die Geschwindigkeit verringert, und diese Route für den Durchgangsverkehr unattraktiver 
gestaltet. 
5. Kosten 
Die Kosten für die Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen liegen bei rund 2.000 €.  
Die Untersuchung des Kopfsteinpflaster und die damit einhergehende Prüfung der Machbarkeit 
der Asphaltdecken liegen bei rund 8.000 €. 
 
Anlagen:  
Anlage 1 Beschluss BV 1 zur Eburonenstraße (TOP 4.6 aus der Sitzung 10.11.2016) 
Anlage 2 Querschnittszählung und V85 
Anlage 3 Durchgangsverkehr in der morgendlichen Spitzenstunde 
Anlage 4 Durchgangsverkehr in der nachmittäglichen Spitzenstunde 
Anlage 5 Konzept und Querschnitt Maternusstraße 
 
gez. Blome

Anlage 1 Beschluss Eburonenstraße 10-11-2016 TOP 4.6

6573 Zeichen

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/64 /32 □ /73 /32 /33 /34 /35 /97 /61 /63 /79 /61 /64 /77 /32 /61 /60 /33 /77 /78 /63 /60 /65 /78 /36 /36 /32 /63 □ /79 /37 /65 /34 /35 /84 /37 /98 /69 /35 /65 /32 /63 /67 □ /58 /37 /82 /32 /65 /79/32 /62 □ /33 /78 /36 /36 /32 /63 □ /84 /97 /32 /61 □ /84 /37 /33 /94 /60 /84 /36 /61 /81
/34 /35 /32 □ /31 /94 /37 /62 /32 □ /61 /63 □ /79 /32 /65 □ /99 /60 /65 /70 /82 /32 □ /64 /32 /100 /98 /36 /70 /63 /84 /60 □ /97 /32 /65 /79 /32 /63 □ /33 /78 /97 /61 /32 □ /79 /61 /32 □/101 /78 /65 /35 /70 /63 /79 /32 /63 □ /102 /70 /65 /77 /100 /36 /94 /60 /84 /32 □
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/107/32 /33 /60 /98 /70 /36 /32 /63 □ /83 /80 /63 /60 /33 /34 /35 /32 /61 /79 /37 /63 /64 /33 /81 □ /37 /63 /79 □ /58 /63 /35 /108 /65 /37 /63 /64 /33 /65 /32 /34 /35 /60 /32 /88 □
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/11 /12 /2 /4 /3 /1 /23 /2 /16 /5 /1 /50 /16 /1 /2 /4 /9 /2 /16 □ /91 /22 /7 /4 /12 /22 /7 /16 □ /1 /23 □ /18 /2 /4 /2 /1 /6 /7 □ /3 /2 /4 □ /18 /15 /5 /7 /22 /47 /9/2 /5 /9 /2 /47 /47 /2 □ /112 /7 /47 /50 /3 /46 /1 /17 /55 /47 /22 /9 /14 □ /113 /21 /23 □ /91 /2 /4 /29
/19 /15 /47 /15 /23 /114 □ /13 /2 /20 /2 /4 /1 /16 /5 /9 /4 /22 /44 /2 /115 □ /14 /15 □ /5 /50 /4 /17 /2 /16 /52 □ /3 /22 □ /3 /1 /2 /5 /2 □ /5 /50 □ /16 /1 /6 /7 /9 □/12 /2 /16 /48 /9 /1 /17 /9 □ /46 /1 /4 /3 □ /113 /5 /1 /2 /7 /2 □ /91 /50 /9 /50 /5 /115 /26 □
/58 /59 /33 /60 /61 /62 /62 /37 /63 /64 /33 /32 /65 /64 /32 /59 /63 /61 /33 /38 □
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Beratungsverlauf (1)

10.10.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (16)

  • Eburonenstraße 5
  • Mainzer Straße 44
  • Alteburger Straße 39
  • Maternusstraße
  • Trajanstraße
  • Bonner Straße
  • Titusstraße
  • Veledastraße
  • Siegfriedstraße
  • Maria-Hilf-Straße
  • Ludwigstraße 8
  • Ubierring
  • Agrippinaufer
  • Teutoburger Straße
  • Straße 3
  • Straße 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
4200/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
01.10.2019
Erstellt
13.12.2018 13:35