Mandari Insight

V/0105/2026

Ausschluss von der weiteren Mandatstätigkeit in der Bezirksvertretung Münster-Ost

Vorlagen 03.02.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 19.02.2026, TOP 2.1

Beschluss der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Münster-Ost vom 15.01.2026

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschluss der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Münster-Ost vom 15.01.2026

1387 Zeichen

Amt für Bürger- und Ratsservice 04.02.2026 
 492-1620 
oder 492-1660 
 
 
 
 
Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift über die 3. Sitzung (öffentlicher Sit-
zungsteil) der Bezirksvertretung Münster -Ost am 15.01.2026 
 
 
 
 
Punkt 1.1 der Tagesordnung 
V/0010/2026 
Verlust der Mitgliedschaft in der Bezirksvertretung 
Münster-Ost von Herrn Derk Beemer 
 
Herr Beemer bezog zu dem Sachverhalt Stellung und drückte sein Bedauern über sein Aus-
scheiden aus der Bezirksvertretung aus. Er gab an, nicht aus Münster weggezogen zu sein, 
sondern zum aktuellen Zeitpunkt obdachlos zu sein und weiterhin in Münster zu studieren.  
 
Nach einer anschließenden Diskussion ließ Herr Marquardt über die Vorlage abstimmen. 
 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Ost beschloss mehrheitlich, mit 12 Ja -Stimmen (CDU, SPD, 
FDP Herr Moths, AFD Herr Lucius), bei einer Nein-Stimme (Die Linke Herr Weigl) und 5 Ent-
haltungen (Bündnis 90/Die Grünen): 
 
„I. Sachentscheidung: 
 
Es wird festgestellt, dass Herr Derk Beemer, Partei „Volt“, durch seinen Wegzug aus dem 
Stadtgebiet Münster den Sitz in der Bezirksvertretung Münster-Ost verloren hat. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen.“ 
 
 
 
 
 
 
 
gez. gez. 
Thomas Marquardt Annkatrin Christ 
Vorsitz Schriftführung 
 
 
 
Für die Richtigkeit 
I. A. 
 
 
 
 
Cornelia Schnell

Beschlussvorlage

3600 Zeichen

V/0105/2026 
V/0105/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Ausschluss von der weiteren Mandatstätigkeit in der Bezirksvertretung Münster-Ost 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   19.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Ost beschließt, dass das Mitglied Derk Beemer (Volt) bis zur Unan-
fechtbarkeit des Beschlusses über seinen Sitzverlust bzw. bis zur Rechtskraft einer dazu gefassten 
verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nicht an der Arbeit der Bezirksvertretung teilnehmen darf. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten oder Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks Münster-Ost hat am 15. Januar 2026 gemäß den §§ 44 Ab-
satz 1 Halbsatz 1, 46a Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) entschieden, dass das gewählte 
Mitglied Derk Beemer (Volt) seinen Sitz in der Vertretung verloren hat, weil die Voraussetzungen sei-
ner Wählbarkeit nach der Wahl weggefallen sind. 
 
Dieser Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der vom Sitzverlust betroffene Vertreter kann gegen die 
den Sitzverlust feststellende Entscheidung der Kommunalvertretung Anfechtungsklage erheben. 
Nach dem gemäß den §§ 44 Absatz 1 Halbsatz 2, 46a Absatz 1 KWahlG entsprechend anwendbaren 
§ 40 Absatz 3 KWahlG scheidet der Vertreter aus, sobald der Beschluss der Vertretung über den 
Sitzverlust unanfechtbar geworden oder in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren rechtskräftig 
bestätigt worden ist.  
 
Die Vertretung kann nach §§ 44 Absatz 1 Halbsatz 2, 46a Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 4 
KWahlG ein frühzeitiges Ausscheiden herbeiführen. Mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglie-
der kann sie beschließen, dass der vom Sitzverlust betroffene Vertreter bis zur Rechtskraft der Ent-
Amt für Bürger - und 
Ratsservice  
 
06.02.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Waldeyer  
Telefon: 492-3307 
waldeyer@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0105/2026 
scheidung über den Sitzverlust (bzw. bis zur Rechtskraft einer verwaltungsgerichtlichen Entschei-
dung) nicht an der Arbeit der Vertretung teilnehmen darf. 
 
Damit schafft das Gesetz die Möglichkeit, für den Zeitraum  zwischen der Fassung des Beschlusses, 
der das Ausscheiden des Mitglieds anordnet und seiner Bestandskraft eine Zwischenlösung zu tref-
fen. Angesichts der möglichen Dauer eines Anfechtungsverfahrens soll es einer qualifizierten Mehr-
heit der Bezirksvertretung ermöglicht werden, eine bestimmte Folge des Sitzverlustbeschlusses, näm-
lich den Verlust des Rechts zur Teilnahme an der Arbeit der Vertretung, vorwegzunehmen.  Die 
Rechtswirksamkeit der bisherigen Mandatstätigkeit wird durch den Beschluss nicht berührt, §§ 40 
Absatz 3 Satz 2, 44 Absatz 1 Halbsatz 2, 46a Absatz 1 KWahlG.  Der Status des Vertreters als Mit-
glied der Vertretung ändert sich durch den Beschluss nicht. Ein Ausscheiden erfolgt ausschließlich 
nach Maßgabe des § 40 Absatz  3 Satz 1 in Verbindung mit den §§ 44 Absatz 1 Halbsatz 2, 46a Ab-
satz 1 KWahlG. Die Zwischenentscheidung hat zur Folge, dass das aus der Mitgliedschaft folgende 
Recht auf Teilnahme an der Arbeit der Vertretung bis zur Rechtskraft des gefassten Beschlusses zum 
Sitzverlust ruht. 
 
Das betroffene Mitglied der Vertretung hat entsprechend § 40 Absatz 2 in Verbindung mit den §§ 44 
Absatz 1 Halbsatz 2, 46a Absatz 1 KWahlG Stimmrecht. 
 
 
 
 
gez. 
Tillman Fuchs 
Oberbürgermeister 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
- Beschluss der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Münster-Ost vom 15.01.2026

Anlage A

1581 Zeichen

Anlage A zur V/0105/2026 
Kurzüberblick 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks Ost ist zur Entscheidung darüber aufgefordert, ob das 
infolge des Verlusts seiner Wählbarkeit vom Sitzverlust betroffene Mitglied bis zur Rechtskraft der 
Entscheidung über den Sitzverlust (bzw. bis zur Rechtskraft einer verwaltungsgerichtlichen Ent-
scheidung) nicht mehr an der Arbeit der Vertretung teilnehmen darf. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage soll frühzeitig infolge des Beschlusses über den Sitzverlust die zusätzliche Ent-
scheidung getroffen werden, ob der vom Sitzverlust betroffene Vertreter weiterhin an der Arbeit 
der Vertretung teilnehmen darf oder das aus der Mitgliedschaft folgende Recht auf Teilnahme an 
der Arbeit der Vertretung bis zur Rechtskraft des gefassten Beschlusses zum Sitzverlust ruhen 
soll. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0208 Wahlen und Abstimmungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
§§ 44 Absatz 1 Halbsatz 2, 46a Absatz 1 i.V.m. § 40 Absatz 4 KWahlG 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

Beratungsverlauf (1)

19.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0105/2026
Typ
Vorlagen
Datum
03.02.2026
Erstellt
03.02.2026 11:29