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AN/0295/2017

Kinderfreundliche Kommune Köln

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) 28.02.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 09.05.2017, TOP 6.1.1

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

3979 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses 
Herrn Dr. Ralf Heinen 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 28.02.2017 
 
AN/0295/2017 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 
 
Kinderfreundliche Kommune Köln 
Sehr geehrter Herr Dr. Heinen, 
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
 
am 25. November 2013 hieß es in einer städtischen Pressemitteilung: „Die Stadt Köln 
schließt heute als erste Großstadt in Deutschland eine Vereinbarung mit dem Verein „Kinder-
freundliche Kommunen e.V.“ ab. Mit der Vereinbarung bekennt sich Köln zur Umsetzung der 
UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene.“ 
 
Ziel der Vereinbarung sind die Umsetzung von Standards bei der Beteiligung von Kindern 
und Jugendlichen, eine kinderfreundliche Rahmengebung, ein übergreifender Aktionsplan, 
die Interessenvertretung für Kinder, der Vorrang des Kindeswohl, ein ausgewiesener Kinder- 
und Jugendetat, der regelmäßige Bericht der Kommune, die Information über Kinderrechte 
und die Unterstützung von Kinderrechtsorganisationen.  
Am Ende des begleiteten Entwicklungsprozesses steht die Auszeichnung zur „Kinderfreund-
lichen Kommune“. 
Bisher hat die Stadt Köln diese Auszeichnung noch nicht erreicht.   
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

- 2 - 
 
1. Wird die Stadt Köln derzeit in diesem Entwicklungsprozess noch aktiv begleitet, wenn 
ja, in welcher Form und welchem Umfang und durch welche Stelle? Wenn nein, aus 
welchen Gründen nicht?  
2. Worin liegen aus Sicht der Verwaltung die Gründe dafür, dass das Gesamtziel bisher 
nicht erreicht werden konnte? 
3. Welche konkreten Ziele sind in den (nachfolgend beispielhaft benannten) relevanten 
Bereichen der Kriterien für eine „Kinderfreundliche Kommune“ bisher erreicht worden 
und wie sieht die Planung der weiteren Schritte zur Zielerreichung aus? Wir bitten um 
Bezugnahme auf die unten genannten Standards in den verschiedenen Aufgabenfel-
dern. 
- Vorrang des Kindeswohls („… In allen Verwaltungsebenen und in den politi-
schen Strukturen der Kommune sind die Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention be-
kannt. Sie haben Eingang gefunden in das kommunale Leitbild, für dessen Ausge-
staltung eine Strategie entwickelt wurde. An der Entwicklung des Leitbildes und 
dessen Umsetzung sind Kinder und Jugendliche beteiligt. …“) 
- Kinderfreundliche Rahmengebung („… Die Kommune hat sich eine Struktur ge-
geben, so dass Kinder und Jugendliche mit ihren Anliegen nicht einzelnen Ressorts 
oder Ämtern (Gesundheit, Bildung, Grünflächen u.a.) zugeordnet werden, sondern 
ein Ressort übergreifendes Handeln zur Berücksichtigung von Kinder- und Ju-
gendinteressen möglich wird. …“) 
- Partizipation von Kindern und Jugendlichen („… Die Kommune vermittelt in der 
Öffentlichkeit, dass die Meinung der Kinder und Jugendlichen zu wertschätzen und 
zu berücksichtigen ist. Sie ergreift Maßnahmen, die einen ernstgemeinten Respekt 
für die Meinung der Kinder und Jugendlichen zur Folge haben. Die Kommune ver-
fügt über eine langfristige Konzeption, die einen frühzeitigen und kontinuierlichen 
Beteiligungsprozess von Kindern und Jugendlichen gewährleistet. In die Entwick-
lung der Konzeption sind die Kinder und Jugendlichen selbst, wie auch Einrichtun-
gen (Kitas, Schulen, Freizeiteinrichtungen u.a.) einbezogen. …“) 
- Information („… Die Kommune hat sich dem Auftrag verpflichtet, Kinder, Jugend-
liche und Erwachsene regelmäßig über die UN-Kinderrechtskonvention und die Kin-
derrechte zu informieren. Dazu hat sie eine Konzeption erarbeitet, wie die Öffent-
lichkeit informiert wird und eine Strategie zur Umsetzung entwickelt. …“)

- 3 - 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz      gez. Jörg Frank 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer    GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

09.05.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 6.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/0295/2017
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
Datum
28.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27