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Kinderfreundliche Kommune Köln

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) AN/0295/2017 vom 28.02.2017

Stand: Am 09.05.2017 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Herrn Dr. Ralf Heinen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 28.02.2017 AN/0295/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Kinderfreundliche Kommune Köln Sehr geehrter Herr Dr. Heinen, Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, am 25. November 2013 hieß es in einer städtischen Pressemitteilung: „Die Stadt Köln schließt heute als erste Großstadt in Deutschland eine Vereinbarung mit dem Verein „Kinder- freundliche Kommunen e.V.“ ab. Mit der Vereinbarung bekennt sich Köln zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene.“ Ziel der Vereinbarung sind die Umsetzung von Standards bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, eine kinderfreundliche Rahmengebung, ein übergreifender Aktionsplan, die Interessenvertretung für Kinder, der Vorrang des Kindeswohl, ein ausgewiesener Kinder- und Jugendetat, der regelmäßige Bericht der Kommune, die Information über Kinderrechte und die Unterstützung von Kinderrechtsorganisationen. Am Ende des begleiteten Entwicklungsprozesses steht die Auszeichnung zur „Kinderfreund- lichen Kommune“. Bisher hat die Stadt Köln diese Auszeichnung noch nicht erreicht. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: - 2 - 1. Wird die Stadt Köln derzeit in diesem Entwicklungsprozess noch aktiv begleitet, wenn ja, in welcher Form und welchem Umfang und durch welche Stelle? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 2. Worin liegen aus Sicht der Verwaltung die Gründe dafür, dass das Gesamtziel bisher nicht erreicht werden konnte? 3. Welche konkreten Ziele sind in den (nachfolgend beispielhaft benannten) relevanten Bereichen der Kriterien für eine „Kinderfreundliche Kommune“ bisher erreicht worden und wie sieht die Planung der weiteren Schritte zur Zielerreichung aus? Wir bitten um Bezugnahme auf die unten genannten Standards in den verschiedenen Aufgabenfel- dern. - Vorrang des Kindeswohls („… In allen Verwaltungsebenen und in den politi- schen Strukturen der Kommune sind die Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention be- kannt. Sie haben Eingang gefunden in das kommunale Leitbild, für dessen Ausge- staltung eine Strategie entwickelt wurde. An der Entwicklung des Leitbildes und dessen Umsetzung sind Kinder und Jugendliche beteiligt. …“) - Kinderfreundliche Rahmengebung („… Die Kommune hat sich eine Struktur ge- geben, so dass Kinder und Jugendliche mit ihren Anliegen nicht einzelnen Ressorts oder Ämtern (Gesundheit, Bildung, Grünflächen u.a.) zugeordnet werden, sondern ein Ressort übergreifendes Handeln zur Berücksichtigung von Kinder- und Ju- gendinteressen möglich wird. …“) - Partizipation von Kindern und Jugendlichen („… Die Kommune vermittelt in der Öffentlichkeit, dass die Meinung der Kinder und Jugendlichen zu wertschätzen und zu berücksichtigen ist. Sie ergreift Maßnahmen, die einen ernstgemeinten Respekt für die Meinung der Kinder und Jugendlichen zur Folge haben. Die Kommune ver- fügt über eine langfristige Konzeption, die einen frühzeitigen und kontinuierlichen Beteiligungsprozess von Kindern und Jugendlichen gewährleistet. In die Entwick- lung der Konzeption sind die Kinder und Jugendlichen selbst, wie auch Einrichtun- gen (Kitas, Schulen, Freizeiteinrichtungen u.a.) einbezogen. …“) - Information („… Die Kommune hat sich dem Auftrag verpflichtet, Kinder, Jugend- liche und Erwachsene regelmäßig über die UN-Kinderrechtskonvention und die Kin- derrechte zu informieren. Dazu hat sie eine Konzeption erarbeitet, wie die Öffent- lichkeit informiert wird und eine Strategie zur Umsetzung entwickelt. …“) - 3 - Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 09.05.2017

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 6.1.1, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt

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