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AN/0796/2017

Änderungsantrag zu TOP 3.1.3: Antrag der SPD- Fraktion „Konsequente Umsetzung des neuen Glücksspielrechts“ (AN/0747/2017)

Die Linke. Antrag nach § 3 19.05.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 06.11.2017

Anlage 1 Auszug Rat vom 18.05.2017

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Linke Antrag nach § 3 (1)

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Linke Antrag nach § 3

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Anlage 1 Auszug Rat vom 18.05.2017

885 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
Geschäftsführung  
Rat 
Frau Kramp 
Telefon:  (0221) 221-22061  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  Petra.Kramp@stadt-koeln.de 
Datum: 19.05.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 29. Sitzung des Rates vom 
18.05.2017 
öffentlich 
3 Anträge des Rates / Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretun-
gen 
3.1 Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirks-
vertretungen 
3.1.3 Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Konsequente Umsetzung des 
neuen Glücksspielrechts  
Illegale Wettbüros endlich schließen" 
AN/0747/2017 
 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. 
AN/0796/2017 
Beschluss: 
 
Gemäß Antrag von Ratsmitglied Frank beschließt der Rat, die Angelegenheit zur 
weiteren Beratung in den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / 
Vergabe / Internationales zu verweisen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Linke Antrag nach § 3 (1)

2624 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 18.05.2017 
AN/0796/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 18.05.2017 
 
Änderungsantrag zu TOP 3.1.3: Antrag der SPD- Fraktion „Konsequente Umsetzung des 
neuen Glücksspielrechts„ (AN/0747/2017) 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der 
Ratssitzung am 18.05.2017 zu nehmen. 
 
 
Der Rat möge folgende Änderungen beschließen: 
 
1.) Beschlusspunkt 1 wird wie folgt geändert: 
Der fett gedruckte Text 
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zu den Sommerferien 2017 ein Maßnahmenkonzept … 
wird wie folgt ersetzt: 
Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst zeitnah ein Maßnahmenkonzept … 
 
Begründung 
Die Erarbeitung eines umfänglichen Konzepts zur Durchsetzung der neuen Rechtslage ist 
aufwändig und nicht, wie vom Antragsteller gefordert, bis zur Sommerpause 2017 zu realisieren. 
 
2.) Beschlusspunkt 1 c entfällt.  
 
Begründung 
Die Rechtslage als Voraussetzung der Untersagung von Wettbüros ist noch nicht geklärt.  
 
3.) Beschlusspunkt  1 d wird wie folgt geändert: 
Der erste Satz entfällt. 
Danach wird ergänzt:  
Bei einer Schließung von Spielhallen  ist zu prüfen, ob in dem betreffenden Stadtteil oder 
Straßenzug eine Veränderungssperre Anwendung finden kann.  
Der zweite Satz des Ursprungstextes wird mit dem Wort „außerdem“ ergänzt: 
Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass 
die gegebenenfalls erforderlichen bau- und/oder gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren(z. 
B. Nutzungsänderungen) für eine Anschlussnutzung zügig durchgeführt werden.

Der dritte Satz des Ursprungstextes wird durch folgende Sätze ersetzt: 
Nach den Kriterien des Nahversorgungskonzeptes der Stadt Köln ist zu prüfen, welche 
Folgenutzung der ehemaligen Spielhalle sinnvoll ist. Wenn vorhanden, ist die 
Zusammenarbeit mit der örtlichen Interessengemeinschaft zu suchen. 
 
Begründung: 
Oft verhindern Spielhallen einen guten Mix der Geschäfte in den Stadtteilen. Mit dem 
Nahversorgungskonzept der Stadt will man diesem Trend entgegenwirken. Der Rückbau von 
Spielhallen bietet die Chance, Lücken in der Nahversorgung zu schließen.  
Mit freundlichen Grüßen  
 
Gez.  
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Linke Antrag nach § 3

2715 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 19.05.2017 
AN/0796/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 18.05.2017 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 03.07.2017 
 
Änderungsantrag zu TOP 3.1.3: Antrag der SPD- Fraktion „Konsequente Umsetzung des 
neuen Glücksspielrechts„ (AN/0747/2017) 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der 
Ratssitzung am 18.05.2017 zu nehmen. 
 
 
Der Rat möge folgende Änderungen beschließen: 
 
1.) Beschlusspunkt 1 wird wie folgt geändert: 
Der fett gedruckte Text 
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zu den Sommerferien 2017 ein Maßnahmenkonzept … 
wird wie folgt ersetzt: 
Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst zeitnah ein Maßnahmenkonzept … 
 
Begründung 
Die Erarbeitung eines umfänglichen Konzepts zur Durchsetzung der neuen Rechtslage ist 
aufwändig und nicht, wie vom Antragsteller gefordert, bis zur Sommerpause 2017 zu realisieren. 
 
2.) Beschlusspunkt 1 c entfällt.  
 
Begründung 
Die Rechtslage als Voraussetzung der Untersagung von Wettbüros ist noch nicht geklärt.  
 
3.) Beschlusspunkt  1 d wird wie folgt geändert: 
Der erste Satz entfällt. 
Danach wird ergänzt:  
Bei einer Schließung von Spielhallen  ist zu prüfen, ob in dem betreffenden Stadtteil oder 
Straßenzug eine Veränderungssperre Anwendung finden kann.  
Der zweite Satz des Ursprungstextes wird mit dem Wort „außerdem“ ergänzt:

Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass 
die gegebenenfalls erforderlichen bau- und/oder gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren(z. 
B. Nutzungsänderungen) für eine Anschlussnutzung zügig durchgeführt werden.  
Der dritte Satz des Ursprungstextes wird durch folgende Sätze ersetzt: 
Nach den Kriterien des Nahversorgungskonzeptes der Stadt Köln ist zu prüfen, welche 
Folgenutzung der ehemaligen Spielhalle sinnvoll ist. Wenn vorhanden, ist die 
Zusammenarbeit mit der örtlichen Interessengemeinschaft zu suchen. 
 
Begründung: 
Oft verhindern Spielhallen einen guten Mix der Geschäfte in den Stadtteilen. Mit dem 
Nahversorgungskonzept der Stadt will man diesem Trend entgegenwirken. Der Rückbau von 
Spielhallen bietet die Chance, Lücken in der Nahversorgung zu schließen.  
Mit freundlichen Grüßen  
 
Gez.  
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

18.05.2017 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
06.11.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0796/2017
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
19.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27