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0743/2023

Kontingenterhöhungen für Verbundfamilienzentren im Kindergartenjahr 2022/23

Beschlussvorlage Ausschuss 03.03.2023

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 14.03.2023, TOP 2.3.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 0

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Beschlussvorlage Ausschuss

9904 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0743/2023 
Freigabedatum 
 03.03.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kontingenterhöhungen für Verbundfamilienzentren im Kindergartenjahr 2022/23  
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, 
 
nach Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung und den anerkannten Trägern der 
freien Jugendhilfe im AK 80 Kindertagesbetreuung, die folgenden bestehenden Verbundfami-
lienzentren mit einem zusätzlichen Kontingent zu versehen: 
 
1. Kath. Kindertagesstätte St. Petrus Canisius, Kopernikusstr. 160, 51065 Köln  
 Kath. Kindertagesstätte St. Mauritius, Caumannstr. 14, 51065 Köln  
 Kath. Kindertagesstätte St. Theresia, An St. Theresia 8, 51067 Köln 
 SKM-Familienzentrum Buchforst, Wittener Str. 10, 51065 Köln 
2. Kath. Kindergarten St. Anna, Schadowstr. 10 a, 50823 Köln  
 Kath. Integrative Kindertagesstätte St. Ansgar und St. Barbara, Ansgarstr. 10, 
50825 Köln 
 Kath. Kindertagesstätte St. Joseph und St. Mechtern I, Klarastr. 9 -13, 50823 
Köln 
 Kath. Kin dertagesstätte St. Joseph und St. Mechtern II, Thebäerstr. 70 -72, 
50823 Köln 
3. Städt. Tageseinrichtung für Kinder, Lustheider Str. 39, 51103 Köln (Kalker Netz-
werk für Familien) 
 Kita Homarstraße, Homarstr. 43, 51107 Köln 
 Kita Oranienstraße, Oranienstr. 129a, 51103 Köln 
 Ev. Kita Burgstraße, Burgstr. 75, 51103 Köln  
4. Kath. Kindertagesstätte Zu den Heiligen Rochus, Dreikönigen und Bartholomäus 
III, Bodenheimerstr. 1, 50827 Köln  
 Katholische Kindertagesstätte An St. Rochus, Rochusstr. 100, 50827 Köln  
 SKM-Familienzentrum Bickendorf, Mathias-Brüggen-Straße 22, 50827 Köln  
5. Kath. Kindergarten Liebfrauen, Adamsstraße 17, 5106 Köln  
 Kath. Kindertagesstätte Herz Jesu, Schleiermacherstr. 14, 51063 Köln  
 Kath. Kindertagesstätte St. Antonius, Don-Bosco-Str. 3, 51063 Köln  
6. Kath. Kindertagesstätte St. Maria Himmelfahrt, Maria-Himmelfahrt-Str. 1a, 51067 
Köln  
Jugendhilfeausschuss 14.03.2023

2 
 Kath. Kindertagesstätte St. Joseph, Thurner Str. 8, 51069 Köln 
 Katholischer Kindergarten St. Norbert, Kopischstr. 4 a, 51067 Köln  
7. Kath. Kindertagesstätte St. Christophorus, Allensteiner Str. 5a, 50735 Köln  
 Katholische Kindertagesstätte St. Quirinus und Salvator, Gernotstr. 25, 50739 
Köln 
 Katholische Kindertagesstätte Hl. Kreuz, Kapuzinerstr. 5, 50737 Köln 
8. FRÖBEL-Kindergarten an St. Hildegard, Franz-Clouth-Straße 9, 50733 Köln  
 FRÖBEL-Kindergarten An St. Bonifatius, Gneisenaustr. 1-3, 50733 Köln 
 FRÖBEL-Kindergarten An den Clouthwerken, Seekabelstraße 6, 50733 Köln 
(Antragstellung auf Aufnahme in den Verbund zum 15.3.2023 beim Landesju-
gendamt)1 
 
 
                                                 
1 Das Verbundfamilienzentrum „FRÖBEL-Kindergarten an St. Hildegard“ beantragt am 
15.3.2023 beim Landesjugendamt die Aufnahme des dritten Verbundpartners „FRÖBEL-
Kindergarten An den Clouthwerken“ und ist dann als Verbundfamilienzentrum berechtigt, auch 
ein zweites Kontingent zu erhalten.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In Köln gibt es im aktuellen Kindergartenjahr 2022/23 insgesamt 157 Familienzentren, an de-
nen sich, teils im Verbund, insgesamt 256 Kindertageseinrichtungen beteiligen.  
 
Nach § 42 in Verbindung mit § 43 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sind Familienzentren Kinder-
tageseinrichtungen, die über das reguläre Angebot hinaus „ insbesondere leicht zugängliche 
und am Bedarf des Sozialraums orientierte Angebote für d ie Beratung, Unterstützung und 
Bildung von Familien vorhalten oder vermitteln.“  Dabei haben diese in besonderer Weise die 
Aufgabe, sowohl Eltern bei der Förderung ihrer Kinder umfassend zu unterstützen, als auch 
mit den Partnern im Sozialraum zu kooperieren und vernetzend tätig zu sein sowie Sprachför-
derung für Kinder und ihre Familien anzubieten und an Präventionsangeboten mitzuwirken. 
Hierzu gehören auch insbesondere Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter ab vier Jah-
ren bis zum Schuleintritt mit zusät zlichem Sprachförderbedarf, die keine Kindertageseinrich-
tung besuchen. Dabei können sie auf Grundlage eines Sozialräumlichen Gesamtkonzeptes 
auch als Verbund tätig sein.  
 
Eine Vielzahl der bestehenden Familienzentren arbeitet in Verbünden mit anderen Kind erta-
geseinrichtungen, sogenannte Verbundfamilienzentren, die bereits zertifiziert sind. Dies erfor-
dert zwar einen höheren Koordinierungsaufwand, aber gleichzeitig können die Angebote 
dadurch breiter aufgestellt werden und mehr Familien profitieren davon. U m ein ausreichen-
des Angebot für Familien zu ermöglichen und dem erhöhten Unterstützungs - und Koordinie-
rungsaufwand gerecht werden zu können, können seit dem Kindergartenjahr 2018/19 auch 
Verbünde mit mindestens drei Verbundpartnern einen doppelten Zuschuss erhalten.  
 
In den letzten Jahren konnten mehrere Kontingente nicht genutzt werden. Diese verschobe-
nen Kontingente haben sich in 2023 auf eine Anzahl von 8 summiert. Zum 15.3. eines jeden 
Jahres muss das örtliche Jugendamt dem Landesjugendamt alle strukturellen Änderungen im 
Rahmen der Landesförderung „Familienzentrum NRW“ mitteilen. In diesem Rahmen kann 
von zertifizierten Verbundfamilienzentren mit mindestens drei Verbundpartnern ein zweites 
Kontingent beim LVR beantragt werden. 
 
In der Sitzung des AK 80  Kindertagesbetreuung vom 07.12.2022 hat die Jugendverwaltung 
mit den Trägern der freien Jugendhilfe abgestimmt, dass diese ihre Interessensbekundungen 
für ein zweites Kontingent melden. Die Rückmeldungen der Träger ergaben Interessensbe-
kundungen für zehn Kontingenterhöhungen für ein bestehendes Verbundfamilienzentrum. 
Anhand der folgenden Kriterien wurden die vorgeschlagenen Einrichtungen ausgewählt. Die 
beiden Familienzentren, deren Interessenbekundung hiernach zunächst zurückgestellt wird, 
können ggf. in  weiteren Auswahlrunden zur Verteilung von Familienzentrums -Kontingenten 
berücksichtigt werden.

4 
 
1. Kriterien zur Verteilung eines zweiten Kontingents an zertifizierte Verbundfamili-
enzentren  
Zuerst erhalten die Familienzentren ein zweites Kontingent, die die höchste Anzahl an Ver-
bundpartnern aufweisen und daher einen besonders hohen Unterstützungs - und Koordinie-
rungsaufwandes haben.  
Darauf folgt die Vergabe an Familienzentren, die gleichzeitig bereits plusKITA-Mittel erhalten, 
da sie einen überdurchschnittlich hohen Anteil an beitragsbefreiten Kindern in der Einrichtung 
- gemessen an dem Einkommen der Eltern beziehungsweise des Elternteils, bei dem das 
Kind lebt -  aufweisen.  
Letztes Kriteriu m bei der Auswahl von Familienzentren für ein zweites Kontingent ist der 
Standort der Einrichtung in Stadtteilen mit besonderem Armuts- und Bildungsrisiko gemessen 
am Anteil der SGB II-Leistungsberechtigten im Alter von 0 bis unter 6 Jahre an allen Einwoh-
ner*innen mit Hauptwohnung im gleichen Alter. 
 
Die ausgewählten Kindereinrichtungen erfüllen diese Kriterien wie folgt: 
 Die ersten drei Kindertageseinrichtungen (1 - 3) sind mit insgesamt vier Einrich-
tungen in einem Verbund. 
 Zwei Kindertageseinrichtungen (3 + 4) erhalten bereits plusKITA-Mittel.  
 Für die letzten drei Kindertageseinrichtungen (5 - 8) verteilen sich die Anteile 
der SGB II-Leistungsberechtigten im Alter von 0 bis unter 6 Jahre in den Stadt-
teilen wie folgt:  
Mülheim (35,4 %) 
Holweide (29,4 %) 
Niehl (20,3 %) 
Nippes (6,5 %) 
 
2. Zuschusshöhe  
Ab dem Kindergartenjahr 2020/21 entfiel die Unterscheidung der Zuschusshöhe nach Krite-
rien der besonderen Benachteiligung. Der indikatorenunabhängige Zuschuss gilt sowohl für 
einzelne Familienzentren als auch für Kontingenterhöhungen bei Verbünden.  
 
3. Ausblick 
Nach Einschätzung der Jugendverwaltung sind Familienzentren ganz wesentliche Ak-
teur*innen in sozialräumlichen Bildungs - und Präventionsnetzwerken mit hohen Potenzialen 
hinsichtlich Familien-, Sozialraum- und Vernetzungsorientierung. Nach Abstimmung im AK 80 
Kindertagesbetreuung haben sich Jugendverwaltung und Träger verabredet, in 2023 gemein-
sam einen fachlich -inhaltlichen Jugendhilfeplanungs- und Qualitätsentwicklungsprozess zu 
den Familienzentren in Köln anzustrengen. Ziele des Prozesses sollen sein, Weiterentwick-
lungsbedarfe festzustellen und Lösungsvorschläge zu entwickeln. Beispielhafte Fragestellun-
gen sind: Wie ist der aktuelle Stand in der Familienzentrums-Landschaft in Köln? Gibt es kon-
krete Unterstützungsbedarfe? Wo gibt es Stellschrauben, um das Gute noch besser zu ma-
chen? Die Verwaltung sieht vor, die Diskussionsergebnisse in den Jugendhilfeausschuss ein-
zubringen und als Impuls dem MKJFGFI NRW zur Verfügung zu stellen. 
 
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Integration familienbezogener Unterstützungs-
angebote in Familienzentren/Kindertageseinrichtungen auch zunehmend in Grundschulen in 
Form von Familiengrundschulzentren implementiert wird, was die Verwaltung ausdrücklich 
begrüßt. Im Rahmenkonzept der aktuell neun Familiengrundschulzentren in Köln ist die enge 
Kooperation mit Familienzentren/Kindertageseinrichtungen fest vorgesehen. Die Verwaltung 
plant ein weiteres Roll-Out des Konzeptes der Familiengrundschulzentren in Köln. Perspekti-
visch entst ehen so an vielen Stellen, insbesondere in Stadtteilen mit erhöhten Armuts - und

5 
Bildungsrisiken, lokale Präventionsketten. Nach dem Deutschen Jugendinstitut können „Fami-
lien(grundschul)zentren (…) Knotenfunktionen im Sozialraum wahrnehmen: Denn sie schaffen 
niedrigschwellige Zugänge zu den Familien und können ihre Angebote orientiert an den loka-
len Bedarfen gestalten. Damit stellen sie einen wichtigen Baustein für mehr Chancengerech-
tigkeit im Bildungswesen dar.“ (DJI Impulse 1/2022, S. 33).

Anlage 0

239 Zeichen

Anlage 0 
Die verwaltungsinternen Abstimmungsprozesse haben sich leider verzögert. Gleichwohl ist 
ein Beschluss in der Sitzung des JHA am 14.3.2023 notwendig, da der Beschluss des JHA 
vor Beginn der Förderung am 15.3.2022 vorliegen muss.

Beratungsverlauf (1)

14.03.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (32)

  • Kopernikusstraße 160
  • Wittener Straße 10
  • Schadowstraße 10a
  • Ansgarstraße 10
  • Klarastraße 9
  • Thebäerstraße 70
  • Lustheider Straße 39
  • Homarstraße 43
  • Oranienstraße 129a
  • Burgstraße 75
  • Bodenheimerstraße 1
  • Rochusstraße 100
  • Mathias-Brüggen-Straße 22
  • Adamsstraße 17
  • Schleiermacherstraße 14
  • Don-Bosco-Straße 3
  • Maria-Himmelfahrt-Straße 1a
  • Thurner Straße 8
  • Kopischstraße 4a
  • Allensteiner Straße 5a
  • Gernotstraße 25
  • Kapuzinerstraße 5
  • Franz-Clouth-Straße 9
  • Gneisenaustraße 1
  • Seekabelstraße 6
  • An St. Theresia 8
  • Straße 10
  • Straße 22
  • Straße 5a
  • Straße 3
  • Straße 8
  • Straße 9

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Details

Aktenzeichen
0743/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
03.03.2023
Erstellt
28.02.2023 09:18