0743/2023
Kontingenterhöhungen für Verbundfamilienzentren im Kindergartenjahr 2022/23
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Beschlussvorlage Ausschuss
9904 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/IV/2
Vorlagen-Nummer
0743/2023
Freigabedatum
03.03.2023
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Kontingenterhöhungen für Verbundfamilienzentren im Kindergartenjahr 2022/23
Beschlussorgan
Jugendhilfeausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt,
nach Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung und den anerkannten Trägern der
freien Jugendhilfe im AK 80 Kindertagesbetreuung, die folgenden bestehenden Verbundfami-
lienzentren mit einem zusätzlichen Kontingent zu versehen:
1. Kath. Kindertagesstätte St. Petrus Canisius, Kopernikusstr. 160, 51065 Köln
Kath. Kindertagesstätte St. Mauritius, Caumannstr. 14, 51065 Köln
Kath. Kindertagesstätte St. Theresia, An St. Theresia 8, 51067 Köln
SKM-Familienzentrum Buchforst, Wittener Str. 10, 51065 Köln
2. Kath. Kindergarten St. Anna, Schadowstr. 10 a, 50823 Köln
Kath. Integrative Kindertagesstätte St. Ansgar und St. Barbara, Ansgarstr. 10,
50825 Köln
Kath. Kindertagesstätte St. Joseph und St. Mechtern I, Klarastr. 9 -13, 50823
Köln
Kath. Kin dertagesstätte St. Joseph und St. Mechtern II, Thebäerstr. 70 -72,
50823 Köln
3. Städt. Tageseinrichtung für Kinder, Lustheider Str. 39, 51103 Köln (Kalker Netz-
werk für Familien)
Kita Homarstraße, Homarstr. 43, 51107 Köln
Kita Oranienstraße, Oranienstr. 129a, 51103 Köln
Ev. Kita Burgstraße, Burgstr. 75, 51103 Köln
4. Kath. Kindertagesstätte Zu den Heiligen Rochus, Dreikönigen und Bartholomäus
III, Bodenheimerstr. 1, 50827 Köln
Katholische Kindertagesstätte An St. Rochus, Rochusstr. 100, 50827 Köln
SKM-Familienzentrum Bickendorf, Mathias-Brüggen-Straße 22, 50827 Köln
5. Kath. Kindergarten Liebfrauen, Adamsstraße 17, 5106 Köln
Kath. Kindertagesstätte Herz Jesu, Schleiermacherstr. 14, 51063 Köln
Kath. Kindertagesstätte St. Antonius, Don-Bosco-Str. 3, 51063 Köln
6. Kath. Kindertagesstätte St. Maria Himmelfahrt, Maria-Himmelfahrt-Str. 1a, 51067
Köln
Jugendhilfeausschuss 14.03.2023
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Kath. Kindertagesstätte St. Joseph, Thurner Str. 8, 51069 Köln
Katholischer Kindergarten St. Norbert, Kopischstr. 4 a, 51067 Köln
7. Kath. Kindertagesstätte St. Christophorus, Allensteiner Str. 5a, 50735 Köln
Katholische Kindertagesstätte St. Quirinus und Salvator, Gernotstr. 25, 50739
Köln
Katholische Kindertagesstätte Hl. Kreuz, Kapuzinerstr. 5, 50737 Köln
8. FRÖBEL-Kindergarten an St. Hildegard, Franz-Clouth-Straße 9, 50733 Köln
FRÖBEL-Kindergarten An St. Bonifatius, Gneisenaustr. 1-3, 50733 Köln
FRÖBEL-Kindergarten An den Clouthwerken, Seekabelstraße 6, 50733 Köln
(Antragstellung auf Aufnahme in den Verbund zum 15.3.2023 beim Landesju-
gendamt)1
1 Das Verbundfamilienzentrum „FRÖBEL-Kindergarten an St. Hildegard“ beantragt am
15.3.2023 beim Landesjugendamt die Aufnahme des dritten Verbundpartners „FRÖBEL-
Kindergarten An den Clouthwerken“ und ist dann als Verbundfamilienzentrum berechtigt, auch
ein zweites Kontingent zu erhalten.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
In Köln gibt es im aktuellen Kindergartenjahr 2022/23 insgesamt 157 Familienzentren, an de-
nen sich, teils im Verbund, insgesamt 256 Kindertageseinrichtungen beteiligen.
Nach § 42 in Verbindung mit § 43 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sind Familienzentren Kinder-
tageseinrichtungen, die über das reguläre Angebot hinaus „ insbesondere leicht zugängliche
und am Bedarf des Sozialraums orientierte Angebote für d ie Beratung, Unterstützung und
Bildung von Familien vorhalten oder vermitteln.“ Dabei haben diese in besonderer Weise die
Aufgabe, sowohl Eltern bei der Förderung ihrer Kinder umfassend zu unterstützen, als auch
mit den Partnern im Sozialraum zu kooperieren und vernetzend tätig zu sein sowie Sprachför-
derung für Kinder und ihre Familien anzubieten und an Präventionsangeboten mitzuwirken.
Hierzu gehören auch insbesondere Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter ab vier Jah-
ren bis zum Schuleintritt mit zusät zlichem Sprachförderbedarf, die keine Kindertageseinrich-
tung besuchen. Dabei können sie auf Grundlage eines Sozialräumlichen Gesamtkonzeptes
auch als Verbund tätig sein.
Eine Vielzahl der bestehenden Familienzentren arbeitet in Verbünden mit anderen Kind erta-
geseinrichtungen, sogenannte Verbundfamilienzentren, die bereits zertifiziert sind. Dies erfor-
dert zwar einen höheren Koordinierungsaufwand, aber gleichzeitig können die Angebote
dadurch breiter aufgestellt werden und mehr Familien profitieren davon. U m ein ausreichen-
des Angebot für Familien zu ermöglichen und dem erhöhten Unterstützungs - und Koordinie-
rungsaufwand gerecht werden zu können, können seit dem Kindergartenjahr 2018/19 auch
Verbünde mit mindestens drei Verbundpartnern einen doppelten Zuschuss erhalten.
In den letzten Jahren konnten mehrere Kontingente nicht genutzt werden. Diese verschobe-
nen Kontingente haben sich in 2023 auf eine Anzahl von 8 summiert. Zum 15.3. eines jeden
Jahres muss das örtliche Jugendamt dem Landesjugendamt alle strukturellen Änderungen im
Rahmen der Landesförderung „Familienzentrum NRW“ mitteilen. In diesem Rahmen kann
von zertifizierten Verbundfamilienzentren mit mindestens drei Verbundpartnern ein zweites
Kontingent beim LVR beantragt werden.
In der Sitzung des AK 80 Kindertagesbetreuung vom 07.12.2022 hat die Jugendverwaltung
mit den Trägern der freien Jugendhilfe abgestimmt, dass diese ihre Interessensbekundungen
für ein zweites Kontingent melden. Die Rückmeldungen der Träger ergaben Interessensbe-
kundungen für zehn Kontingenterhöhungen für ein bestehendes Verbundfamilienzentrum.
Anhand der folgenden Kriterien wurden die vorgeschlagenen Einrichtungen ausgewählt. Die
beiden Familienzentren, deren Interessenbekundung hiernach zunächst zurückgestellt wird,
können ggf. in weiteren Auswahlrunden zur Verteilung von Familienzentrums -Kontingenten
berücksichtigt werden.
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1. Kriterien zur Verteilung eines zweiten Kontingents an zertifizierte Verbundfamili-
enzentren
Zuerst erhalten die Familienzentren ein zweites Kontingent, die die höchste Anzahl an Ver-
bundpartnern aufweisen und daher einen besonders hohen Unterstützungs - und Koordinie-
rungsaufwandes haben.
Darauf folgt die Vergabe an Familienzentren, die gleichzeitig bereits plusKITA-Mittel erhalten,
da sie einen überdurchschnittlich hohen Anteil an beitragsbefreiten Kindern in der Einrichtung
- gemessen an dem Einkommen der Eltern beziehungsweise des Elternteils, bei dem das
Kind lebt - aufweisen.
Letztes Kriteriu m bei der Auswahl von Familienzentren für ein zweites Kontingent ist der
Standort der Einrichtung in Stadtteilen mit besonderem Armuts- und Bildungsrisiko gemessen
am Anteil der SGB II-Leistungsberechtigten im Alter von 0 bis unter 6 Jahre an allen Einwoh-
ner*innen mit Hauptwohnung im gleichen Alter.
Die ausgewählten Kindereinrichtungen erfüllen diese Kriterien wie folgt:
Die ersten drei Kindertageseinrichtungen (1 - 3) sind mit insgesamt vier Einrich-
tungen in einem Verbund.
Zwei Kindertageseinrichtungen (3 + 4) erhalten bereits plusKITA-Mittel.
Für die letzten drei Kindertageseinrichtungen (5 - 8) verteilen sich die Anteile
der SGB II-Leistungsberechtigten im Alter von 0 bis unter 6 Jahre in den Stadt-
teilen wie folgt:
Mülheim (35,4 %)
Holweide (29,4 %)
Niehl (20,3 %)
Nippes (6,5 %)
2. Zuschusshöhe
Ab dem Kindergartenjahr 2020/21 entfiel die Unterscheidung der Zuschusshöhe nach Krite-
rien der besonderen Benachteiligung. Der indikatorenunabhängige Zuschuss gilt sowohl für
einzelne Familienzentren als auch für Kontingenterhöhungen bei Verbünden.
3. Ausblick
Nach Einschätzung der Jugendverwaltung sind Familienzentren ganz wesentliche Ak-
teur*innen in sozialräumlichen Bildungs - und Präventionsnetzwerken mit hohen Potenzialen
hinsichtlich Familien-, Sozialraum- und Vernetzungsorientierung. Nach Abstimmung im AK 80
Kindertagesbetreuung haben sich Jugendverwaltung und Träger verabredet, in 2023 gemein-
sam einen fachlich -inhaltlichen Jugendhilfeplanungs- und Qualitätsentwicklungsprozess zu
den Familienzentren in Köln anzustrengen. Ziele des Prozesses sollen sein, Weiterentwick-
lungsbedarfe festzustellen und Lösungsvorschläge zu entwickeln. Beispielhafte Fragestellun-
gen sind: Wie ist der aktuelle Stand in der Familienzentrums-Landschaft in Köln? Gibt es kon-
krete Unterstützungsbedarfe? Wo gibt es Stellschrauben, um das Gute noch besser zu ma-
chen? Die Verwaltung sieht vor, die Diskussionsergebnisse in den Jugendhilfeausschuss ein-
zubringen und als Impuls dem MKJFGFI NRW zur Verfügung zu stellen.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Integration familienbezogener Unterstützungs-
angebote in Familienzentren/Kindertageseinrichtungen auch zunehmend in Grundschulen in
Form von Familiengrundschulzentren implementiert wird, was die Verwaltung ausdrücklich
begrüßt. Im Rahmenkonzept der aktuell neun Familiengrundschulzentren in Köln ist die enge
Kooperation mit Familienzentren/Kindertageseinrichtungen fest vorgesehen. Die Verwaltung
plant ein weiteres Roll-Out des Konzeptes der Familiengrundschulzentren in Köln. Perspekti-
visch entst ehen so an vielen Stellen, insbesondere in Stadtteilen mit erhöhten Armuts - und
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Bildungsrisiken, lokale Präventionsketten. Nach dem Deutschen Jugendinstitut können „Fami-
lien(grundschul)zentren (…) Knotenfunktionen im Sozialraum wahrnehmen: Denn sie schaffen
niedrigschwellige Zugänge zu den Familien und können ihre Angebote orientiert an den loka-
len Bedarfen gestalten. Damit stellen sie einen wichtigen Baustein für mehr Chancengerech-
tigkeit im Bildungswesen dar.“ (DJI Impulse 1/2022, S. 33).
Anlage 0
239 Zeichen
Anlage 0 Die verwaltungsinternen Abstimmungsprozesse haben sich leider verzögert. Gleichwohl ist ein Beschluss in der Sitzung des JHA am 14.3.2023 notwendig, da der Beschluss des JHA vor Beginn der Förderung am 15.3.2022 vorliegen muss.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (32)
- Kopernikusstraße 160
- Wittener Straße 10
- Schadowstraße 10a
- Ansgarstraße 10
- Klarastraße 9
- Thebäerstraße 70
- Lustheider Straße 39
- Homarstraße 43
- Oranienstraße 129a
- Burgstraße 75
- Bodenheimerstraße 1
- Rochusstraße 100
- Mathias-Brüggen-Straße 22
- Adamsstraße 17
- Schleiermacherstraße 14
- Don-Bosco-Straße 3
- Maria-Himmelfahrt-Straße 1a
- Thurner Straße 8
- Kopischstraße 4a
- Allensteiner Straße 5a
- Gernotstraße 25
- Kapuzinerstraße 5
- Franz-Clouth-Straße 9
- Gneisenaustraße 1
- Seekabelstraße 6
- An St. Theresia 8
- Straße 10
- Straße 22
- Straße 5a
- Straße 3
- Straße 8
- Straße 9
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Details
- Aktenzeichen
- 0743/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 03.03.2023
- Erstellt
- 28.02.2023 09:18