AN/0982/2022
Befestigung von Trampelpfaden zwischen Eiskaulenweg und Oberer Bruchweg
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Antrag nach § 3 (CDU BV8)
1809 Zeichen
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk (8) Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln Telefon (0221) 221 98303 E-Mail: CDU-BV8@Stadt-Koeln.de Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247 -273 51103 Köln Tel: 0221-221 98 303 Fax: 0221-221 98 208 Cdu-bv 8@stadt-koeln.de Internet www.cdu-kalk.de Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:05.05.2022 AN/0982/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 19.05.2022 TOP 7.6 Befestigung von Trampelpfaden zwischen Eiskaulenweg und Oberer Bruchweg Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Freifläche zwischen Brück, Neubrück und Rath wird von sehr vielen Menschen gerne als Naherholungsgebiet angenommen und zu Spaziergängen genutzt. Leider entwickeln durch ein querfeldein Laufen über die Wiesen und entlang der bewirtschafteten Felder Trampelpfa- de. Nach Regenfällen sind diese derart matschig, dass die Menschen seitlich daran vorbei gehen und diese Pfade dadurch immer breiter werden. Um einer Verschlimmerung entgegen zu wirken, könnte der Trampelpfad zwischen Eiskaulenweg und Oberer Bruchweg als befes- tigter Fußweg gestaltet werden. Deshalb stelle ich im Namen der CDU-Fraktion folgenden Antrag: Die Verwaltung wird gebeten prüfen, ob der Trampelpfad zwischen Eiskaulenweg (ab der Stelle in Höhe der Verlängerung Marion-Dönhoff-Weg) am Feldrand entlang bis Oberer Bruchweg als Fußweg befestigt werden kann, damit dieser Trampelpfad nicht immer breiter ausgetreten wird. Mit den besten Grüßen Gero Fürstenberg CDU-Fraktionsvorsitzender
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle
VIII/67
Vorlagen-Nummer
AN/0982/2022
Stand: 22.07.2024
Sachstandsbericht
Befestigung von Trampelpfaden zwischen Eiskaulenweg und Oberer Bruchweg
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten prüfen, ob der Trampelpfad zwischen Eiskaulenweg (ab
der Stelle in Höhe der Verlängerung Marion-Dönhoff-Weg) am Feldrand entlang bis
Oberer Bruchweg als Fußweg (keine Versiegelung, sondern wassergebundene
Wegedecke) befestigt werden kann, damit dieser Trampelpfad nicht immer breiter
ausgetreten wird.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Oberen Bruchweg“
in Köln-Brück. Der Bebauungsplan setzt eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsmaßnahme M7)
fest. Die Anlage eines versiegelten Weges widerspricht dieser Festsetzung und ist
folglich nicht zulässig.
Darüber hinaus liegt die Fläche im Geltungsbereich des Landschaftsplans Köln. Die
Anlage eines versiegelten Weges stellt einen Verbotstatbestand gemäß Landschafts-
plan dar und ist folglich nicht zulässig.
Es sprechen also landschaftsrechtliche und bauplanungsrechtliche Gründe gegen die
geplante Anlage eines versiegelten Weges und das Vorhaben ist somit abzulehnen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0982/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 BV8 (CDU)
- Datum
- 05.05.2022
- Erstellt
- 05.05.2022 08:37