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0947/2024

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis90/die Grünen, der VOLT-Fraktion und der CDU-Fraktion bezüglich der Ergebnisse zur Umsetzung energiesparender Maßnahmen in städtischen Gebäuden und im Freiraum

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.03.2024

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Nächste Beratung: Bauausschuss, Sitzung am 29.04.2024, TOP 2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2702 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0947/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bauausschuss 11.03.2024 
 
Beantwortung der Anfrage AN/2158/2023 der Fraktion Bündnis90/die Grünen, der VOLT-
Fraktion und der CDU-Fraktion bezüglich der Ergebnisse zur Umsetzung 
energiesparender Maßnahmen in städtischen Gebäuden und im Freiraum 
Text der Anfrage:  
 
1. Welche Maßnahmen zur Energieeinsparung wurden bisher ganz oder teilweise umgesetzt? 
2. Welche Maßnahmen zur Energieeinsparung wurden bisher nicht umgesetzt? 
3. Woran scheiterten die Maßnahmen, die gar nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden? 
4. Wann ist die komplette Umsetzung aller Maßnahmen erreicht? 
5. Welche weiteren Maßnahmen könnten mittelfristig zusätzlich umgesetzt werden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.) 
Bei den Gebäuden im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wurden 
neben dem generellen, hiervon unabhängigen Monitoring und der Optimierung der Energie-
verbräuche die Vorgaben der Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverord-
nung (EnSikuMaV) umgesetzt. Diese ist im April 2023 ausgelaufen, sodass die Einsparmaß-
nahmen mit Ausnahme der BHKW-Abschaltungen (Abschaltungen von gasgetriebenen Block-
heizkraftwerken) wieder zurückgefahren wurden. Aktuell werden die Maßnahmen der aktuell 
gültigen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maß-
nahmen (EnSimiMaV) schrittweise umgesetzt. Für die Beschäftigten der Stadt Köln wurden 
Vorschläge zur Energieeinsparung erarbeitet und veröffentlicht zur Optimierung des Nut-
zerverhaltens. 
 
Zu 2.) 
Alle in der Vorlage 1560/2022 benannten Maßnahmen wurden umgesetzt. Die Verordnung zur 
Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen des Bundes (EnSi-
kuMaV) hat gegenüber der Vorlage 1560/2022 eine erweiterte Abschaltung von Illuminati-
onen von Denkmälern und Bauwerken vorgeschrieben. Dies wurde entsprechend umge-
setzt.  
 
Die Stiftungsverwaltung verfügt über keine entsprechenden Immobilien. 
 
Zu 3.) 
Entfällt, siehe Antwort zu Frage 2. 
 
Zu 4.)

2 
 
Die Maßnahmen wurden vollständig umgesetzt. Seit Ostern 2023 wird der Dom wieder illumi-
niert. 
  
Zu 5.) 
Die Umstellung auf energiesparsame Leuchtmittel (LED) erfolgt sowohl in der Straßenbe-
leuchtung als auch in der Verkehrstechnik. Durch Aufstockung der finanziellen Mittel und 
Personalressourcen kann hier eine Beschleunigung erreicht werden. 
 
Bereits vor Jahren wurde in den Stiftungshäusern mit dem Austausch alter Leuchtmittel ge-
gen energiesparende LED-Leuchten begonnen; bei den noch verbliebenen Immobilien wird 
das sukzessive fortgesetzt.

Beratungsverlauf (1)

29.04.2024 Bauausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0947/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.03.2024
Erstellt
07.03.2024 13:24