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Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis90/die Grünen, der VOLT-Fraktion und der CDU-Fraktion bezüglich der Ergebnisse zur Umsetzung energiesparender Maßnahmen in städtischen Gebäuden und im Freiraum

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0947/2024 vom 08.03.2024

Stand: Am 29.04.2024 im Bauausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0947/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bauausschuss 11.03.2024 Beantwortung der Anfrage AN/2158/2023 der Fraktion Bündnis90/die Grünen, der VOLT- Fraktion und der CDU-Fraktion bezüglich der Ergebnisse zur Umsetzung energiesparender Maßnahmen in städtischen Gebäuden und im Freiraum Text der Anfrage: 1. Welche Maßnahmen zur Energieeinsparung wurden bisher ganz oder teilweise umgesetzt? 2. Welche Maßnahmen zur Energieeinsparung wurden bisher nicht umgesetzt? 3. Woran scheiterten die Maßnahmen, die gar nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden? 4. Wann ist die komplette Umsetzung aller Maßnahmen erreicht? 5. Welche weiteren Maßnahmen könnten mittelfristig zusätzlich umgesetzt werden? Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Bei den Gebäuden im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wurden neben dem generellen, hiervon unabhängigen Monitoring und der Optimierung der Energie- verbräuche die Vorgaben der Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverord- nung (EnSikuMaV) umgesetzt. Diese ist im April 2023 ausgelaufen, sodass die Einsparmaß- nahmen mit Ausnahme der BHKW-Abschaltungen (Abschaltungen von gasgetriebenen Block- heizkraftwerken) wieder zurückgefahren wurden. Aktuell werden die Maßnahmen der aktuell gültigen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maß- nahmen (EnSimiMaV) schrittweise umgesetzt. Für die Beschäftigten der Stadt Köln wurden Vorschläge zur Energieeinsparung erarbeitet und veröffentlicht zur Optimierung des Nut- zerverhaltens. Zu 2.) Alle in der Vorlage 1560/2022 benannten Maßnahmen wurden umgesetzt. Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen des Bundes (EnSi- kuMaV) hat gegenüber der Vorlage 1560/2022 eine erweiterte Abschaltung von Illuminati- onen von Denkmälern und Bauwerken vorgeschrieben. Dies wurde entsprechend umge- setzt. Die Stiftungsverwaltung verfügt über keine entsprechenden Immobilien. Zu 3.) Entfällt, siehe Antwort zu Frage 2. Zu 4.) 2 Die Maßnahmen wurden vollständig umgesetzt. Seit Ostern 2023 wird der Dom wieder illumi- niert. Zu 5.) Die Umstellung auf energiesparsame Leuchtmittel (LED) erfolgt sowohl in der Straßenbe- leuchtung als auch in der Verkehrstechnik. Durch Aufstockung der finanziellen Mittel und Personalressourcen kann hier eine Beschleunigung erreicht werden. Bereits vor Jahren wurde in den Stiftungshäusern mit dem Austausch alter Leuchtmittel ge- gen energiesparende LED-Leuchten begonnen; bei den noch verbliebenen Immobilien wird das sukzessive fortgesetzt.

Beratungsverlauf

  1. 29.04.2024

    Bauausschuss

    TOP 2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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