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Hochwasserschutz in Köln und insbesondere Rodenkirchen: Stand; Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 17.02.2020; TOP 7.2.3

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1650/2020 vom 09.06.2020

Stand: Am 15.06.2020 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • 200529 Stellungnahme StEB zu AN_0225_2020 HW_Rodenkirchen

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    / 2/ 2 / 2 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Vorstand: Otto Schaaf, Dipl.-Ing. Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn BLZ: 370 501 98 Konto Nr.: 430 329 60 IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60 SWIFT-BIC: COLSDE33 110110 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Postfach 910754 · 51077 Köln Hochwasserschutzzentrale Ostmerheimer Straße 555 · 51109 Köln Öffnungszeiten Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim Linie 13/18 Haltestelle Holweide DB/VRS: S11 (Holweide) anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße Auskunft erteilt: Rüyan Celik Zimmer: Geb. 90 Raum 205 fon 0221 221 - 26509 fax 0221 221 - 6626509 e-mail: rueyan.celik@steb-koeln.de An die Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen über Stadt Köln Amt 02-2 Bürgeramt Rodenkirchen Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum StEB-TP-A Ce 29.05.2020 Anfrage Die Grünen vom 17.02.2020 AN/0225/2020 Stand Hochwasserschutz Köln und insbesondere Rodenkirchen Sehr geehrte Damen und Herren, die verspätete Beantwortung der Anfrage bitten wir vielmals zu entschuldigen. Die Fraktion „Die Grünen“ hat in der Sitzung der BV Rodenkirchen am 17.02.2020 zum Hochwasserschutz eine Anfrage gestellt. Anlass dieser Anfrage war das „Jubi- läum“ des Hochwasserschutzkonzeptes (HWSK), basierend auf dem Ratsbeschluss vom 01.02.1996. Zu den Fragestellungen der Anfrage nehmen wir gerne Stellung: Frage 1: Ist das HWSK bis auf den sich noch in der Planung befindenden Re- tentions- / Rückhalteraum „Worringer Bruch“ komplett umgesetzt? Falls nein, welche Punkte fehlen noch, insbesondere im Bezirk Ro- denkirchen? Antwort der StEB Köln: Der Gewährleistung eines technischen Hochwasserschutzes zum Schutz des Kölner Stadtgebiets war die dringendste Aufgabe bei der Umsetzung des Hochwasser- schutzkonzeptes. Die zum Hochwasserschutz erforderlichen baulichen Maßnahmen, 2 / 3 beispielsweise mobile und stationäre Wände und Deiche einschließlich der dafür nö- tigen ökologischen und wasserwirtschaftlichen Ausgleichsmaßnahmen, konnten planmäßig im Dezember 2008 fertiggestellt werden. An baulichen Maßnahmen sind aktuell lediglich zwei bauliche Projekte in der Pla- nung: Zum einen die Umsetzung des Retentionsraums Köln-Worringen. Aufgrund der lan- desweiten Bedeutung wird die Finanzierung vollständig vom Land NRW getragen und die StEB Köln sind im Auftrag des Landes tätig. Das Planfeststellungsverfahren wurde bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Die Bezirksregierung Köln hat das Verfahren eröffnet, die Erörterungstermine durchgeführt und ist derzeit dabei, die Stellungnahmen zu bewerten, um ihre Abwägungen in der Dokumentation zum Plan- feststellungsbeschluss zusammenzufassen. Dies wird nach Angaben der Bezirksre- gierung wenigstens noch bis Anfang des nächsten Jahres andauern. Zum anderen muss die „Lindemauer“ in Köln-Sürth saniert werden. Diese vorhande- ne Stützwand ist in ihrer baulichen Höhe ausreichend eine offene Überflutung bis zum festgelegten Schutzniveau zu vermeiden. Allerdings haben die Standsicher- heitsberechnungen auf der Grundlage der für das gesamte Stadtgebiet geltenden aktuellen Kriterien gezeigt, dass die Gebrauchstauglichkeit bei ablaufender Welle nach einem sehr extremen Hochwasserereignis gefährdet sein kann. Daher ist eine Sanierung der Lindemauer durch Einbringung einer Rückverankerung erforderlich. Aus heutiger Sicht erwarten wir frühestens Ende diesen Jahres den nötigen Planfest- stellungsbeschluss, so dass anschließend die vorabgestimmten Zuschussanträge gestellt werden können. Frage 2: Gibt es Pläne, das mittlerweile grundsätzlich erreichte Schutzniveau für die Stadt und den Bezirk Rodenkirchen gegen ein hundertjährli- ches Hochwasser (HQ100) auf d as vom Land empfohlene Niveau HQ200 anzuheben? Antwort der StEB Köln: Derzeit sind keine Pläne bekannt, eines der Kölner Hochwasser-Schutzziele zu ver- ändern. Die Festlegungen zu den Schutzzielhöhen wurden in den zur baulichen Um- setzung nötigen Planfeststellungsverfahren abgewogen und dort bestätigt. Dennoch sind die StEB Köln ständig bestrebt, die Risiken bei einem Hochwasserer- eignis soweit wie möglich zu minimieren. Hierbei bilden in der Tat vor allem diejeni- gen Stadtbereiche einen Schwerpunkt, deren Schutzziel unterhalb des HQ200 lie- gen. Diese ereignisbedingten Aufgaben werden ständig auf Optimierungspotential untersucht sowie die zugehörenden Prozesse und Arbeiten verbessert. Hierzu die- nen neben fachtechnischen Betrachtungen auch die jährlich stattfindenden Aufbau- und Stabübungen. Zudem sind die Vertreter der StEB Köln ebenso wie Mitglieder der Bürger- und Interessenvereine permanent aktiv, die Kölner Interessen im gesamten Rheineinzugsgebiet zu vertreten und die entsprechenden Entscheidungsträger zur Umsetzung von Hochwasservorsorge zu sensibilisieren. Die festgelegten baulichen Schutzzielhöhen im Kölner Stadtgebiet werden von diesen ereignisbezogenen Aktivi- täten allerdings nicht tangiert. 3 Frage 3: Berücksichtigt die Stadt konsequent die F orderungen des HWSK bei ihren Planungen im Bezirk (z.B. bei Ausweisung von Neubaugebieten, Neubauten in Tieflagen, Erstellung robuster Infrastruktur, Aufstellung Evakuierungspläne)? Antwort der StEB Köln: Ja, die Stadt Köln und StEB Köln berücksichtigen konsequent die Forderungen des Hochwasserschutzkonzeptes bei ihren Planungen auf dem gesamten Stadtgebiet. Es ist in der Tat nicht immer leicht, bei der Abwägung aller nachvollziehbar wichtigen Anforderungen einen ausreichenden Interessenausgleich sicherzustellen. Wir kön- nen allerdings im nationalen und internationalen Erfahrungsaustausch mit andern Städten feststellen, dass im Kölner Stadtgebiet die wasserwirtschaftlichen Themen ausgeprägt berücksichtigt werden. Aus Sicht der StEB Köln trifft dies sowohl auf die städtischen Fachdienststellen als auch auf die privaten Investoren und deren Interes- senvertreter zu. Ich hoffe, dass wir die Fragen ausreichend beantworten konnten und stehen für wei- tere Informationen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Henning Werker (Leiter der Hochwasserschutzzentrale)
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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 1650/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 Hochwasserschutz in Köln und insbesondere Rodenkirchen: Stand; Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 17.02.2020; TOP 7.2.3 Die Beantwortung der Stadtentwässerungsbetriebe – siehe Anlage.

Beratungsverlauf

  1. 15.06.2020

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.1.7, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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