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1650/2020

Hochwasserschutz in Köln und insbesondere Rodenkirchen: Stand; Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 17.02.2020; TOP 7.2.3

Beantwortung einer Anfrage (BV) 09.06.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 15.06.2020, TOP 7.1.7

200529 Stellungnahme StEB zu AN_0225_2020 HW_Rodenkirchen

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200529 Stellungnahme StEB zu AN_0225_2020 HW_Rodenkirchen

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Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Vorstand: Otto Schaaf, Dipl.-Ing. 
Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts 
Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn 
BLZ: 370 501 98 
Konto Nr.: 430 329 60 
IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60 
SWIFT-BIC: COLSDE33 
 
 
 
110110 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Postfach 910754 · 51077 Köln 
Hochwasserschutzzentrale 
 
Ostmerheimer Straße 555 · 51109 Köln 
Öffnungszeiten 
Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr 
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim 
Linie 13/18 Haltestelle Holweide 
DB/VRS: S11 (Holweide) 
anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus 
Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße 
Auskunft erteilt: Rüyan Celik 
Zimmer:     Geb. 90 Raum 205 
fon 0221 221 - 26509 
fax 0221 221 - 6626509 
e-mail: rueyan.celik@steb-koeln.de 
 
 
An die 
Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen 
 
über  
 
Stadt Köln 
Amt 02-2 
Bürgeramt Rodenkirchen 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 StEB-TP-A Ce 29.05.2020 
 
Anfrage Die Grünen vom 17.02.2020 AN/0225/2020 
Stand Hochwasserschutz Köln und insbesondere Rodenkirchen 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
die verspätete Beantwortung der Anfrage bitten wir vielmals zu entschuldigen.  
 
Die Fraktion „Die Grünen“ hat in der Sitzung der BV Rodenkirchen am 17.02.2020 
zum Hochwasserschutz eine Anfrage gestellt. Anlass dieser Anfrage war das „Jubi-
läum“ des Hochwasserschutzkonzeptes (HWSK), basierend auf dem Ratsbeschluss 
vom 01.02.1996. 
 
Zu den Fragestellungen der Anfrage nehmen wir gerne Stellung: 
 
Frage 1: Ist das HWSK bis auf den sich noch in der Planung befindenden Re-
tentions- / Rückhalteraum „Worringer Bruch“ komplett umgesetzt? 
Falls nein, welche Punkte fehlen noch, insbesondere im Bezirk Ro-
denkirchen? 
Antwort der StEB Köln: 
Der Gewährleistung eines technischen Hochwasserschutzes zum Schutz des Kölner 
Stadtgebiets war die dringendste Aufgabe bei der Umsetzung des Hochwasser-
schutzkonzeptes. Die zum Hochwasserschutz erforderlichen baulichen Maßnahmen,

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beispielsweise mobile und stationäre Wände und Deiche einschließlich der dafür nö-
tigen ökologischen und wasserwirtschaftlichen Ausgleichsmaßnahmen, konnten 
planmäßig im Dezember 2008 fertiggestellt werden. 
An baulichen Maßnahmen sind aktuell lediglich zwei bauliche Projekte in der Pla-
nung: 
Zum einen die Umsetzung des Retentionsraums Köln-Worringen. Aufgrund der lan-
desweiten Bedeutung wird die Finanzierung vollständig vom Land NRW getragen 
und die StEB Köln sind im Auftrag des Landes tätig. Das Planfeststellungsverfahren 
wurde bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Die Bezirksregierung Köln hat das 
Verfahren eröffnet, die Erörterungstermine durchgeführt und ist derzeit dabei, die 
Stellungnahmen zu bewerten, um ihre Abwägungen in der Dokumentation zum Plan-
feststellungsbeschluss zusammenzufassen. Dies wird nach Angaben der Bezirksre-
gierung wenigstens noch bis Anfang des nächsten Jahres andauern. 
Zum anderen muss die „Lindemauer“ in Köln-Sürth saniert werden. Diese vorhande-
ne Stützwand ist in ihrer baulichen Höhe ausreichend eine offene Überflutung bis 
zum festgelegten Schutzniveau zu vermeiden. Allerdings haben die Standsicher-
heitsberechnungen auf der Grundlage der für das gesamte Stadtgebiet geltenden 
aktuellen Kriterien gezeigt, dass die Gebrauchstauglichkeit bei ablaufender Welle 
nach einem sehr extremen Hochwasserereignis gefährdet sein kann. Daher ist eine 
Sanierung der Lindemauer durch Einbringung einer Rückverankerung erforderlich. 
Aus heutiger Sicht erwarten wir frühestens Ende diesen Jahres den nötigen Planfest-
stellungsbeschluss, so dass anschließend die vorabgestimmten Zuschussanträge 
gestellt werden können.  
 
Frage 2: Gibt es Pläne, das mittlerweile grundsätzlich erreichte Schutzniveau 
für die Stadt und den Bezirk Rodenkirchen gegen ein hundertjährli-
ches Hochwasser (HQ100) auf d as vom Land empfohlene Niveau 
HQ200 anzuheben? 
Antwort der StEB Köln: 
Derzeit sind keine Pläne bekannt, eines der Kölner Hochwasser-Schutzziele zu ver-
ändern. Die Festlegungen zu den Schutzzielhöhen wurden in den zur baulichen Um-
setzung nötigen Planfeststellungsverfahren abgewogen und dort bestätigt. 
Dennoch sind die StEB Köln ständig bestrebt, die Risiken bei einem Hochwasserer-
eignis soweit wie möglich zu minimieren. Hierbei bilden in der Tat vor allem diejeni-
gen Stadtbereiche einen Schwerpunkt, deren Schutzziel unterhalb des HQ200 lie-
gen. Diese ereignisbedingten Aufgaben werden ständig auf Optimierungspotential 
untersucht sowie die zugehörenden Prozesse und Arbeiten verbessert. Hierzu die-
nen neben fachtechnischen Betrachtungen auch die jährlich stattfindenden Aufbau- 
und Stabübungen. Zudem sind die Vertreter der StEB Köln ebenso wie Mitglieder der 
Bürger- und Interessenvereine permanent aktiv, die Kölner Interessen im gesamten 
Rheineinzugsgebiet zu vertreten und die entsprechenden Entscheidungsträger zur 
Umsetzung von Hochwasservorsorge zu sensibilisieren. Die festgelegten baulichen 
Schutzzielhöhen im Kölner Stadtgebiet werden von diesen ereignisbezogenen Aktivi-
täten allerdings nicht tangiert.

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Frage 3: Berücksichtigt die Stadt konsequent die F orderungen des HWSK bei 
ihren Planungen im Bezirk (z.B. bei Ausweisung von Neubaugebieten, 
Neubauten in Tieflagen, Erstellung robuster Infrastruktur, Aufstellung 
Evakuierungspläne)? 
Antwort der StEB Köln: 
Ja, die Stadt Köln und StEB Köln berücksichtigen konsequent die Forderungen des 
Hochwasserschutzkonzeptes bei ihren Planungen auf dem gesamten Stadtgebiet. Es 
ist in der Tat nicht immer leicht, bei der Abwägung aller nachvollziehbar wichtigen 
Anforderungen einen ausreichenden Interessenausgleich sicherzustellen. Wir kön-
nen allerdings im nationalen und internationalen Erfahrungsaustausch mit andern 
Städten feststellen, dass im Kölner Stadtgebiet die wasserwirtschaftlichen Themen 
ausgeprägt berücksichtigt werden. Aus Sicht der StEB Köln trifft dies sowohl auf die 
städtischen Fachdienststellen als auch auf die privaten Investoren und deren Interes-
senvertreter zu. 
 
Ich hoffe, dass wir die Fragen ausreichend beantworten konnten und stehen für wei-
tere Informationen gerne zur Verfügung. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Henning Werker 
(Leiter der Hochwasserschutzzentrale)

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1650/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 
 
Hochwasserschutz in Köln und insbesondere Rodenkirchen: Stand;  
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen am 17.02.2020; TOP 7.2.3 
Die Beantwortung der Stadtentwässerungsbetriebe – siehe Anlage.

Beratungsverlauf (1)

15.06.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1650/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
09.06.2020
Erstellt
30.05.2020 20:25