V/0611/2023
Umbesetzung im Unterausschuss "Jugendhilfe und Fachkräfte"
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Beschlussvorlage
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V/0611/2023 V/0611/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzung im Unterausschuss "Jugendhilfe und Fachkräfte" Beratungsfolge 02.11.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beschließt folgende Umbesetzung im Unteraus- schuss „Jugendhilfe und Fachkräfte“: von der FDP-Fraktion: Mitglied Stellvertretung 1. Lara Sartoris Dr. Natalie Powroznik Begründung: Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien hat in seiner Sitzung am 01.06.2023 die Bildung und die Besetzung des Unterausschusses „Jugendhilfe und Fachkräfte“ beschlossen (vgl. Vorlage V/0309/2023). Die Besetzung des Unterausschusses „Jugendhilfe und Fachkräfte“ erfolgt durch den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien. Mitglieder des Unterausschusses müssen ordentliches oder stell- vertretendes Mitglied im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien sein. Die FDP-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 31.08.2023 die o.g. Umbesetzung. Frau Dr. Natalie Powroznik ist am 20.09.2023 als Nachfolgerin von Frau Lara Sartoris vom Rat als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien entsandt worden. Hinweis Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Amt für Bürger - und Ratsservice 18.10.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0611/2023 Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich- stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge- setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden“. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0611/2023 Kurzüberblick Der Beschlussvorschlag der Vorlage beinhaltet eine Umbesetzung im Unterausschuss „Jugend- hilfe und Fachkräfte“ des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketing- konzept Münster (ISM) verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Die Verfügbarkeit von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder sowie weiteren Angeboten und Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien tragen wesentlich zur Lebensqualität in der Stadt Münster bei. Die fachliche und tiefgreifende Befassung eines Unterausschusses mit der aktuellen Prob- lematik soll dazu beitragen, die derzeitige, für viele Beteiligte (Familien, freie Träger, Mitarbeiten- de usw.) nicht zufriedenstellende Situation zu verbessern. Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern im Unterausschuss „Jugendhilfe und Fachkräfte“ die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und entsendenden Stellen erforderlich. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Es besteht keine Verpflichtung, einen Unterausschuss zu bilden/ zu besetzen. Es wird eine ge- setzliche geregelte Möglichkeit auf Grundlage eines beschlossenen Ratsantrags aufgegriffen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Eine direkte Relevanz zu Querschnittsthemen ist nicht gegeben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0611/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.10.2023
- Erstellt
- 11.10.2023 14:34