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V/0187/2006

Wilhelmstraße

Vorlage 07.03.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 09.05.2006, TOP 4.11

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4298 Zeichen

V/0187/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wilhelmstraße - Radweg zwischen Grevener Straße und Einsteinstraße 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
09.05.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Radweg entlang der Wilhelmstraße zwischen der Grevener Straße und der Einsteinstraße wird 
auf der Grundlage des Lageplanes Nr. 9230 Blattnummern 1b(2) und 2a (2) ausgebaut. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von ca. 80.000 €, aber keine Folgekosten 
entstehen. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2006 bzw. des Finanz- und Investitionspro-
gramms 2005 – 2009 steht. 
 
Ausgaben 
 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6650.950.1490.5 Bauk. Str. Wilhelmstraße  
2. BA 
2006 80.000 auf diese Maßnahme ent-
fallen 80.000 € 
     
 
Insgesamt: 80.000  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0187/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.03.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0187/2006 
Einnahmen 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6650.361.1490.6 Zuw. L. Wilhelmstraße 
2. BA 
2006 
2007 
20.000 
13.000 
auf diese Maßnahme entfallen 
2006:  20.000 € 
2007:  13.000 € 
6300.350.0010.6 Straßenbaubeiträge nach § 8 
KAG/Erst. § 16 StrWG NRW 
2006 2.200.000 auf diese Maßnahme entfallen 
34.000 €
 
 
 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das 
Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. 
zurzeit geltenden Fassung wird die Wilhelmstraße als Hauptverkehrsstraße eingestuft.  
 
Die beitragsfähigen Kosten für die Radwegeverbesserung der gesamten Planung – auch des be-
reits fertig gestellten Abschnittes im Einmündungsbereich Wilhelmstraße/Einsteinstraße - ein-
schließlich Folgekosten im Bereich der angrenzenden Nebenanlagen betragen rund 85.000,00 €. 
Bei einer Einstufung der Wilhelmstraße als Hauptverkehrsstraße beteiligen sich die Grundstücks-
eigentümer bzw. Erbbauberechtigten mit 40 % an den Kosten (34.000,00 €). 
 
Die Anlieger wurden bereits im Februar 2005 schriftlich durch das Tiefbauamt über die geplante 
Maßnahme informiert. Eine Kopie des Schreibens wurde den Mitgliedern der Bezirksvertretung 
Münster-Mitte und des AUB im März 2005 zur Verfügung gestellt. 
 
 
 
Begründung: 
Die Verbesserung der Radwegeführung entlang der Wilhelmstraße wurde in 2005 bereits im Kreu-
zungsbereich Wilhelmstraße/Einsteinstraße realisiert. Um den umfangreichen Radverkehr auch 
auf dem Abschnitt zwischen der Grevener Straße und der Kreuzung Einsteinstraße sicher führen 
zu können, ist ein richtliniengemäßer Umbau des  Radweges im Sinne der Straßenverkehrsord-
nung erforderlich. 
Geplant ist die Verbreiterung des Radweges auf 2,00 m, der derzeit überbreite Parkstreifen wird 
auf 2,00 m verschmälert. Der Gehweg bleibt in seiner jetzigen Breite erhalten. Ein 50 cm breiter 
Schutzstreifen trennt den Straßenverkehr bzw. ruhenden Verkehr vom Radfahrer. 
 
Im Rahmen der Straßenerhaltung werden in dieser Maßnahme auch erforderliche Deckenarbeiten 
im Bereich Fahrbahn durchgeführt. 
 
Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in 
der Stadt Münster zu schaffen, werden bei den Baumaßnahmen des Tiefbauamtes die Interessen 
von Menschen mit Behinderungen soweit irgend möglich berücksichtigt. 
 
Die Baumaßnahmen werden durch die aktive Öffentlichkeitsarbeit in den Medien und durch direkte 
Information der Anlieger unterstützt. 
 
Für die Verbesserung der Radwegeführung wurde ein Förderantrag im Rahmen des Gemeinde-
verkehrsfinanzierungsgesetzes gestellt, mit der Bewilligung durch die Bezirksregierung wird in 
2006 gerechnet. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist direkt nach der Bewilligung in 2006 ge-
plant. Sollte die Bewilligung im Sommer 2006 vorliegen, so ist die Umsetzung der Maßnahme noch 
in 2006 möglich. 
 
In Vertretung 
 
gez.

- 3 - 
V/0187/2006 
Joksch 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (2)

02.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.05.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Wilhelmstraße 2
  • Grevener Straße
  • Einsteinstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0187/2006
Typ
Vorlage
Datum
07.03.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37