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0032/2025

Wahl der sachkundigen Einwohner*innen in den Ausschüssen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 30.04.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.05.2026, TOP 13.2

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4352 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 0032/2025 
Freigabedatum 
 30.10.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wahl der sachkundigen Einwohner*innen in den Ausschüssen  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat wählt auf der Grundlage seiner Beschlüsse zu den Vorlagen 0024/2025 und 
0031/2025 die folgenden sachkundigen Einwohner*innen als beratende Mitglieder in den  
 
Ausschuss:  ____________________ Liste 1 (_____________):  __________________ 
__________________ 
__________________ 
 Liste 2 (_____________):  __________________ 
__________________ 
__________________ 
 Liste 3 (_____________):  __________________ 
__________________ 
__________________ 
 [….] 
(Der Beschluss wird in der Sitzung ergänzt.) 
 
 
 
 
 
  
Rat 13.11.2025 
12.05.2026

2 
 
Begründung: 
Der Rat hat mit Beschluss zu Vorlage 0024/2025 Anzahl und Bezeichnung der Ausschüsse 
festgelegt. Mit Beschluss zu Vorlage 0031/2025 hat er die Anzahl der sachkundigen Einwoh-
ner*innen in den Ausschüssen bestimmt.  
Die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner sind in entsprechender Anwendung des 
§ 50 Absatz 3 GO NRW zu wählen (einheitlicher Wahlvorschlag oder Verhältniswahl nach 
Hare/Niemeyer).  
Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nord-
rhein-Westfalen vom 10.07.2025 hat der Landesgesetzgeber das Wählbarkeitsalter für sach-
kundige Einwohnerinnen und Einwohner auf 16 Jahre abgesenkt. Im Übrigen müssen sie dem 
Rat angehören können, § 58 Absatz 4 Satz 1 GO NRW.  
Für den Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – wird eine sepa-
rate Beschlussvorlage vorgelegt.  
 
I. Sachkundige Einwohner*innen 
Für die Besetzung der sachkundigen Einwohner*innen sieht die GO NRW zwei Möglichkeiten 
vor: 
1. Einheitlicher Wahlvorschlag gemäß § 50 Absatz 3 Satz 1 GO NRW 
“Haben sich die Fraktionen und Gruppen zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitli-
chen Wahlvorschlag geeinigt, beschließt der Rat mit Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner 
Mitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages.“ 
Voraussetzungen für dieses Verfahren sind demnach:  
- Einheitlicher Wahlvorschlag, 
- Einigung der Fraktionen und Gruppen und 
- Beschluss mit Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.  
 
2. Verhältniswahlverfahren gemäß § 50 Absatz 3 Satz 2 bis 6 GO NRW 
“Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der 
Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvor-
schläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmen-
zahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gül-
tigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, 
wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in 
der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen 
entscheidet das Los. “ 
Ablauf des Verhältniswahlverfahrens: 
- Wahlvorschläge von Fraktionen und Gruppen, 
[Bei gemeinsamen Listen mehrerer Fraktionen oder Gruppen dürfen auf die gemein-
same Liste nicht mehr Sitze als auf die getrennten Listen der einzelnen Gruppierungen 
entfallen (Spiegelbildlichkeitsgrundsatz). Darüber hinaus muss der Zusammenschluss 
zu einer verfestigten Zusammenarbeit auf einer gemeinsamen politischen Zielsetzung 
basieren.] 
- Abstimmung, 
- Feststellung des Abstimmungsergebnisses, 
- Anwendung des Proportionalverfahrens (Hare-Niemeyer),  
- Zuteilung der Ausschusssitze.

3 
II. Weitere Sachkundige Einwohner*innen  
Über die Aufnahme weiterer Sachkundige Einwohner*innen in den Schulausschuss und den 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren entscheidet der Rat mit Vor-
lage 0033/2025. Für die Entsendung in die Ausschüsse, die in diesen Fällen durch Mehrheits-
beschluss des Rates erfolgt, werden getrennte Beschlussvorlagen vorgelegt.  
Von der Entscheidung zu I. unberührt bleiben auch die Benennungsrechte des Ausschusses 
für Chancengerechtigkeit und Integration, der Seniorenvertretung, der Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik sowie der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik gemäß § 22 Ab-
satz 9, § 23 Absatz 4, § 23 a Absatz 3 und § 23 b Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Köln.

Beratungsverlauf (1)

12.05.2026 Rat
TOP 13.2 Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0032/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
30.04.2026
Erstellt
07.01.2025 10:22