V/0821/2013
VBP Nr. 558: Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2a_Planfassung _Entwurf_Offenlegung 9-10-1313
11485 Zeichen
H= 45,00 m PH Anlieferzone3DUNIOlFKH)DKUUlGHU 3DUNIOlFKH)DKUUlGHU Beh. Stpl. + Kurzhaltezone HP P H P P H P P PP P 23680 V2224IVII IV2a 660I IV 25I27651 569 +DXSWEDKQKRI0QVWHU IV29I 668IVI 27a -II 37a39 33IV35IVV37 Post41IIII32 II I IVI358III195 702199I I506419418196 XI6IV IVIV507V 8 531VIVIVI2VI486 Berliner Platz 564 III V97V11V V235234 VI10VIVI233VI12VI14VI16206I50822509VI24VII68526VI28 Radweg683 III4344 45III%DKQKRIVWUDH 49I51I 5IV646II9IV619V326 V 567686 53III5531IIIIII3057 %DKQKRIVWUDH5860V V6371412695:LQGWKRUVWVWUDH VI13 IV237202219IV $FKWHUPDQQVWUDH231 56821IV23IV 494497498499493IV VIII219684I221223 VI30VIIV217218220222 9 Radweg I 50II 337V374 2113168 P 31667 Vorhabenbereich"Gastronomie, Gewerbe-/%URQXW]XQJHQ:RKQHQEG / 1.OG: Gastronomie, Gewerbe-/%URQXW]XQJHQ2.OG - 14.OG: Wohnen g 1,0 =HLFKHQHUNOlUXQJ Bebauungsplan Nr. 558 0QVWHU1:500Gemarkung:Flur:0DVWDE145 STADTMThNSER STADTMThNSER$PWIUStadtentwicklungVerkehrsplanungStadtplanung Bebauungsplan Nr. 5589RQ6WHXEHQ6WUDH%HUOLQHU3ODW]%DKQKRIVWUDH 9RQ6WHXEHQ6WUDH%HUOLQHU3ODW]%DKQKRIVWUDHVorhabenbezogenerXQG9RUKDEHQXQG(UVFKOLHXQJVSODQ XQG9RUKDEHQXQG(UVFKOLHXQJVSODQVorhabenbezogener 17H[WOLFKH)HVWVHW]XQJHQJHPlLQ9HUELQGXQJPLW%DX*%1.1,PJHNHQQ]HLFKQHWHQ9RUKDEHQEHUHLFKVLQGDXVVFKOLHOLFK*DVWURQRPLH*HZHUEH%URXQG:RKQQXW]XQJHQ]XOlVVLJ)UGLHLPJHNHQQ]HLFKQHWHQ9RUKDEHQEHUHLFK]XOlVVLJHQJHZHUEOLFKHQ1XW]XQJHQVLQGDXVVFKOLHOLFKVRQVWLJHQLFKWZHVHQWOLFKVW|UHQGH*HZHUEHEHWULHEHLP6LQQHHLQHV.HUQJHELHWHVQDFK$EV1U%DX192]XOlVVLJ%RUGHOOHXQGDQGHUH*HZHUEHEHWULHEHDOOHU$UWLP6LQQHGHV$EV1U%DX192VRZLH9HUJQJXQJVVWlWWHQVLQGXQ]XOlVVLJ$EV%DX*%1.2Die im gekennzeichneten Vorhabenbereich ]XOlVVLJHQ Gastronomie-, Gewerbe- und %URQXW]XQJHQ sind - mit Ausnahme von1HEHQUlXPHQLP.HOOHUJHVFKRVVDXVVFKOLHOLFKLP(UGJHVFKRVVXQGHUVWHQ2EHUJHVFKRVV]XOlVVLJ$EV%DX*%1.3Die im gekennzeichneten Vorhabenbereich ]XOlVVLJHQ Wohnnutzungen sind DXVVFKOLHOLFK ab dem zweiten Obergeschoss]XOlVVLJ'LH$Q]DKOGHU:RKQHLQKHLWHQLVWDXIPD[LPDO:RKQHLQKHLWHQEHJUHQ]W$EV%DX*%1.4)U den gekennzeichneten Vorhabenbereich ist die festgesetzte zwingende *HElXGHK|KH EHU Bezugspunkt festgesetzt. Als*HElXGHK|KH gilt der K|FKVWH Punkt der $XHQNDQWH des Daches/Oberkante Attika des Hauptdaches. Als Bezugspunkt derfestgesetzten zwingenden *HElXGHK|KH ist die mit 59,30 m NHN angegebene $XVEDXK|KH des vorhandenen |IIHQWOLFKHQGehwegs auf der Grenze des Vorhabenbereichs im Schnittpunkt der nordwestlichen und QRUG|VWOLFKHQ )OXUVWFNVJUHQ]H des)OXUVWFNV 683, Flur 145 anzunehmen. Der +|KHQSXQNW ist in der Planzeichnung als +|KHQEH]XJVSXQNW BZP gekennzeichnet 9$EV1U%DX*%L9P$EV%DX1921.5,QQHUKDOEGHVJHNHQQ]HLFKQHWHQ9RUKDEHQEHUHLFKVNDQQGLH]ZLQJHQGIHVWJHVHW]WH*HElXGHK|KHYRQPPD[LPDOXPELV]XPXQWHUVFKULWWHQZHUGHQ$EV1U%DX*%L9P$EV%DX1921.6Technische Anlagen sind auf dem Dach des Vorhabens nur ]XOlVVLJ wenn sie der Eigenversorgung des *HElXGHV dienen. EinehEHUVFKUHLWXQJ der zwingend festgesetzten *HElXGHK|KH durch technische, untergeordnete Bauteile wie z. B. Schornsteine,Masten, Aufbauten IU $XI]JH /IWXQJV und .KODJJUHJDWH und deren Einhausung ist bis zu einer maximalen +|KH von 2,50 m]XOlVVLJ sofern die Bauteile mindestens 4,00 m von der Vorderkante der VWUDHQ platzseitigen *HElXGHIDVVDGHQ ]XUFNJHVHW]WZHUGHQ$EV1U%DX*%L9P$EV%DX1921.7Von den im Vorhabenbereich festgesetzten Baulinien ist ein JHULQJIJLJHV =XUFNWUHWHQ der Fassade oder von *HElXGHWHLOHQ im(UGJHVFKRVVXQGHUVWHQ2EHUJHVFKRVVGHV*HElXGHV]XOlVVLJ$EV1U%DX*%L9P$EV%DX1921.8)U die im Bebauungsplan als /lUPSHJHOEHUHLFK III nach DIN 4109 gekennzeichneten Fassadenseiten oder Teile davon sind die$XHQEDXWHLOH von Aufenthalts-, hEHUQDFKWXQJV und 8QWHUULFKWVUlXPHQ mit einem erforderlichen resultierenden 6FKDOOGlPP0D(erf. R'w,res) von 35 dB und von %URUlXPHQ mit einem erforderlichen resultierenden 6FKDOOGlPP0D (erf. R'w,res) von 30 dB zuHUULFKWHQ.RUUHNWXUHQQDFK7DEHOOH',1VLQG]XEHDFKWHQ$EV1U%DX*%1.9)U die im Bebauungsplan als /lUPSHJHOEHUHLFK IV nach DIN 4109 gekennzeichneten Fassadenseiten oder Teile davon sind die$XHQEDXWHLOH von Aufenthalts-, hEHUQDFKWXQJV und 8QWHUULFKWVUlXPHQ mit einem erforderlichen resultierenden 6FKDOOGlPP0D(erf. R'w,res) von 40 dB und von %URUlXPHQ mit einem erforderlichen resultierenden 6FKDOOGlPP0D (erf. R'w,res) von 35 dB zuHUULFKWHQ.RUUHNWXUHQQDFK7DEHOOH',1VLQG]XEHDFKWHQ$EV1U%DX*%1.10)U die im Bebauungsplan als /lUPSHJHOEHUHLFK V nach DIN 4109 gekennzeichneten Fassadenseiten oder Teile davon sind die$XHQEDXWHLOH von Aufenthalts-, hEHUQDFKWXQJV und 8QWHUULFKWVUlXPHQ mit einem erforderlichen resultierenden 6FKDOOGlPP0D(erf. R'w,res) von 45 dB und von %URUlXPHQ mit einem erforderlichen resultierenden 6FKDOOGlPP0D (erf. R'w,res) von 40 dB zuHUULFKWHQ.RUUHNWXUHQQDFK7DEHOOH',1VLQG]XEHDFKWHQ$EV1U%DX*%1.11)U die im Bebauungsplan als /lUPSHJHOEHUHLFK VI nach DIN 4109 gekennzeichneten Fassadenseiten oder Teile davon sind die$XHQEDXWHLOH von Aufenthalts-, hEHUQDFKWXQJV und 8QWHUULFKWVUlXPHQ im Erdgeschoss bis HLQVFKOLHOLFK 10. Obergeschoss miteinem erforderlichen resultierenden 6FKDOOGlPP0D (erf. R'w,res) von 50 dB und von %URUlXPHQ mit einem erforderlichenresultierenden 6FKDOOGlPP0D (erf. R'w,res) von 45 dB zu errichten. Ab dem 11. Obergeschoss gelten die 0DJDEHQentsprechend dem /lUPSHJHOEHUHLFK V JHPl 1.10 der textlichen Festsetzungen. Korrekturen nach Tabelle 9 DIN 4109 sind zuEHDFKWHQ$EV1U%DX*%1.12)UGLHLPJHNHQQ]HLFKQHWHQ9RUKDEHQEHUHLFK]XOlVVLJHQ%URXQG:RKQQXW]XQJHQLVW]XU%HXQG(QWOIWXQJYRQ$XIHQWKDOWVXQG6FKODIUlXPHQE]Z]XP6FKODIHQJHHLJQHWHQ5lXPHQVRZLHYRQ%URUlXPHQHLQHYRQ)HQVWHUQXQDEKlQJLJHNRQWUROOLHUWH%HXQG(QWOIWXQJVDQODJHPLW:lUPHUFNJHZLQQXQJYRU]XVHKHQ$EV1U%DX*%1.13)U die im gekennzeichneten Vorhabenbereich ]XOlVVLJHQ Wohnnutzungen ist IU Aufenthalts- und 6FKODIUlXPH bzw. zumSchlafen geeignete 5lXPH der Einbau VFKDOOJHGlPPWHU teilgekippter gIIQXQJVIOJHO vorzusehen, die im gekippten Zustand einenInnenraum-Mittelungspegel nachts von Lm < 35 dB(A) JHZlKUOHLVWHQ und im geschlossenen Zustand die *HVDPWVFKDOOGlPPXQJGHU$XHQIDVVDGHQLFKWYHUVFKOHFKWHUQ$EV1U%DX*%1.14$XVQDKPHQYRQGHQ)HVWVHW]XQJHQN|QQHQ]XJHODVVHQZHUGHQVRZHLWGXUFKHLQHQDQHUNDQQWHQ6DFKYHUVWlQGLJHQQDFKJHZLHVHQZLUGGDVVDXFKJHULQJHUH0DQDKPHQDOVGLHIHVWJHVHW]WHQDXVUHLFKHQ 27H[WOLFKH)HVWVHW]XQJHQJHPl%DX215:2.1Fassadenmaterial und -farbeAls Hauptmaterial IU die Fassaden sind DXVVFKOLHOLFK rote Verblendsteine ]XOlVVLJ als untergeordnetes Material sind graue%HWRQIHUWLJWHLOH]XYHUZHQGHQ$EV%DX*%L9P$EVXQG$EV%DX215:2.2Werbeanlagen / BeleuchtungskonzeptIm gekennzeichneten Vorhabenbereich sind Werbeanlagen mit wechselndem (Blinkreklame) Licht, bewegtem (laufendem) Lichtsowie Werbeanlagen oberhalb der *HElXGHDWWLND JUXQGVlW]OLFK XQ]XOlVVLJ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. 86 Abs.1 und Abs. 4 BauONRW).(LQ%HOHXFKWXQJVNRQ]HSWIUGLH$XHQIDVVDGHNDQQDXVQDKPVZHLVHLQ$EVWLPPXQJPLWGHU6WDGW0QVWHU]XJHODVVHQZHUGHQ$EV%DX*%L9P$EVXQG$EV%DX215: 3Hinweise3.1'XUFKIKUXQJVYHUWUDJZur Realisierung des Bebauungsplans werden HUJlQ]HQGH |IIHQWOLFKUHFKWOLFKH Vereinbarungen zwischen der Stadt 0QVWHU undGHP9RUKDEHQWUlJHUDEJHVFKORVVHQ'XUFKIKUXQJVYHUWUDJ3.2Der Planung zugrundeliegende VorschriftenDie der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) N|QQHQ ZlKUHQG derDienstzeiten bei der Stadt 0QVWHU im Kundenzentrum `Planen - Bauen - Umwelt' im Erdgeschoss des Stadthauses 3, AlbersloherWeg 33, eingesehen werden.3.3ImmissionsschutzLaut der Ä/lUPWHFKQLVFKHQ Untersuchung zum Neubau eines Hochhauses am Berliner Platz 39 in 0QVWHU³ derIngenieurgesellschaft nts mbH, 0QVWHU vom10.04.2013 ist ein ausreichender Immissionsschutz nur mit folgender (LQVFKUlQNXQJsichergestellt:- Die Anlieferung der JHPl 1.1 der planungsrechtlichen Festsetzungen ]XOlVVLJHQ Gastronomienutzung ist DXVVFKOLHOLFK im7DJHV]HLWUDXPLQGHU=HLWYRQ8KU]XOlVVLJ3.4Bodendenkmale*HPl 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW) ist die Entdeckung eines Bodendenkmals(kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch 9HUIlUEXQJHQ in der QDWUOLFKHQ Bodenbeschaffenheit)XQYHU]JOLFK der Stadt 0QVWHU / 6WlGWLVFKH 'HQNPDOEHK|UGH oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL - $UFKlRORJLHIU:HVWIDOHQ$QGHQ6SHLFKHUQ0QVWHUDQ]X]HLJHQ'LH)XQGVWHOOHLVWQDFK'6FK*1:XQYHUlQGHUW]XHUKDOWHQ3.5KampfmittelBei Auffinden von %RPEHQEOLQGJlQJHUQ.DPSIPLWWHOQ im Zuge von Erd- und Bauarbeiten sind aus 6LFKHUKHLWVJUQGHQ die Arbeitensofort einzustellen und ist XQYHU]JOLFK die Feuerwehr der Stadt 0QVWHU zu informieren. Etwaig erforderliche Ramm-, Bohr- und*UQGXQJVDUEHLWHQ sind als besonders JHIlKUGHQG anzusehen und rechtzeitig im Planungsstadium zur 6LFKHUKHLWVEHUSUIXQJanzumelden.3.6ArtenschutzBeim Auffinden von Fledermausquartieren im Zusammenhang mit Abrissarbeiten ist XQYHU]JOLFK die Untere /DQGVFKDIWVEHK|UGHGHU6WDGW0QVWHU]XLQIRUPLHUHQGHVVHQ:HLVXQJHQVLQGDE]XZDUWHQ Entwurfsverfasser,'VVHOGRUI9RUKDEHQWUlJHU0QVWHU StadtraumArchitektengruppe'VVHOVWUDH'VVHOGRUITel.: 0211 - 393055Fax: 0211 - 393056 DEILMANN KRESING GbRRothenburg 14-160QVWHUTel.: 0251 48270 - 0Fax: 0251 48270 - 10 Festsetzungen des Bebauungsplans*UHQ]HGHVUlXPOLFKHQ*HOWXQJVEHUHLFKHVdes vorhabenbezogenen Bebauungsplans*UHQ]HGHVUlXPOLFKHQ*HOWXQJVEHUHLFKHVGHV9RUKDEHQXQG(UVFKOLHXQJVSODQV(Vorhabenbereich)Art der baulichen NutzungVorhaben: Gastronomie, Gewerbe-/ %URQXW]XQJHQ:RKQHQ0DGHUEDXOLFKHQ1XW]XQJ*UXQGIOlFKHQ]DKOzwingende *HElXGHK|KHBauweisegeschlossene BauweisehEHUEDXEDUH*UXQGVWFNVIOlFKHQBaulinieBaugrenzeVerkehr6WUDHQEHJUHQ]XQJVOLQLH6WUDHQYHUNHKUVIOlFKHQBesondere Schallschutztechnische Vorkehrungen/lUPSHJHOEHUHLFKIII nach DIN 4109(s. textliche Festsetzung 1.8) /lUPSHJHOEHUHLFKIV nach DIN 4109(s. textliche Festsetzung 1.9)/lUPSHJHOEHUHLFKV nach DIN 4109 (s. textliche Festsetzung 1.10)/lUPSHJHOEHUHLFKVI nach DIN 4109(s. textliche Festsetzung 1.11) Hinweise9RUJHVFKODJHQH$EJUHQ]XQJ6WHOOSOlW]H)DKUEDKQ.XU]KDOWH]RQH3DUNIOlFKHQ)DKUUlGHUBestandsangabenFlurgrenze)OXUVWFNJUHQ]HTopografische UmrisslinieNutzungsgrenze:RKQJHElXGHgIIHQWOLFKH*HElXGH:LUWVFKDIWVJHElXGH+|KHQEH]XJVSXQNWLQPEHU1+1H = 45,00 m1,0 BZP 09.10.2013Datum: - Entwurf - g 'LHGDUJHVWHOOWHQ*UXQGULVV$QVLFKWVSOlQHGHV9RUKDEHQVVLQGDOV9RUKDEHQXQG(UVFKOLHXQJVSODQ(V+E-Plan) Bestandteil der Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 558.Die im V+E-Plan dargestellte(n) grundrissliche Abgrenzung der Nutzungseinheiten, Organisation der GrundrisseXQG9HUWHLOXQJ$QRUGQXQJGHU:RKQDSSDUWHPHQWV*UXQGULVVPDH*HVFKRVVK|KHQDQJDEHQVRZLH0DWHULDOund Farbe der Fenster/Verglasungen/Prallscheiben sind als nachrichtliche Darstellung nicht Bestandteil derFestsetzungen. Die dargestellten Farbigkeiten sind beispielhaft (siehe textliche Festsetzung 2.1).
Anlage 1 - Bürgeranhörung BPL 558
15850 Zeichen
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung März 2013 Niederschrift über eine Bürgeranhörung nach § 3 (1) BauGB Stadtbezirk: Münster-Mitte Anlass: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N r. 558 für den Bereich Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahn- hofstraße Zeit: 19.03.2013, 18 Uhr Ort: Stadthaus 2, Ludgeriplatz 4, 48151 Münster Teilnehmer: rd. 45 Bürgerinnen und Bürger, Herr Rogge, Vertreter der Deilmann Kresing GbR als Vorha- benträger Leitung der Bürgeranhörung: Frau Gericke, 1. stellvertretende Bezirksbürgermei sterin des Stadtbezirks Münster-Mitte Vertreter der Verwaltung: Frau Philipp / Amt für Stadtentwicklung, Stadtplan ung, Ver- kehrsplanung 2 Frau Gericke eröffnet die Bürgeranhörung, begrüßt d ie anwesenden Bürgerinnen und Bürger, erläutert Anlass und Ablauf der Veranstaltung und stellt die Beteiligten vor. Frau Philipp erläutert, dass die Grundstückseigentü mer des Eckgrundstücks „Berliner Platz 39“ beab- sichtigen, ein Hochhaus auf der Fläche des ehemalig en, aus den 1960er Jahren stammenden Metropo- lis-Kinos zu errichten. Die Eignung des Standorts z ur Errichtung eines Hochhauses wurde bereits mehr- fach in den politischen Gremien diskutiert und im G rundsatz befürwortet. Dies wurde auch in Pressebe- richten thematisiert. Für das Baugrundstück gilt zu rzeit der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 356, der das Projekt in seinem Umfang nicht zulassen wür de. Vor einer Baugenehmigung des Vorhabens muss daher neues vorhabenbezogenes Planungsrecht ge schaffen werden. Mit dieser Bürgeranhörung wird die Öffentlichkeit erstmals über das formale Bebauungsplanverfahren und dessen Ablauf gemäß Baugesetzbuch informiert. Herr Rogge stellt den derzeitigen Planungsstand des Vorhabens der Deilmann Kresing GbR als Investor und Vorhabenträger vor: Ziel der Planung ist die Realisierung eines 45 Mete r hohen Gebäudes mit 15 Stockwerken als südliche Platzbegrenzung des Bahnhofsvorplatzes der Stadt Mü nster im Eckbereich Von-Steuben-Straße, Berli- ner Platz, Bahnhofstraße. Als Nutzung sind max. 156 Wohneinheiten in Form von Wohnappartements für Studenten und/oder Senioren auf 13 Stockwerken sowie eine ergänzende Gastronomieeinrichtung und kleinere Gewerbe- und Büroeinheiten im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss vorgesehen. Zur Siche- rung der Nachhaltigkeit des Gebäudes am Wohnungsmar kt können ab dem 4. Obergeschoss die Appar- tements zu bis zu 150 m² großen Wohneinheiten zusam mengelegt werden. Im Untergeschoss ist eine große, über einen separaten Aufzug anfahrbare Fahrr adgarage geplant. Alle Nutzungen sind stufenlos erreichbar und auf die Belange gehandicapter Person en abgestimmt. Als energetisch optimiertes Ge- bäude soll das Vorhaben im KfW 55 Standard mit eine r kontrollierten Be- und Entlüftung und kombinier- ter Wärmerückgewinnung errichtet werden. Fenster si nd in der Folge nur zu Reinigungszwecken zu öff- nen; damit wird auch den Belangen des Lärmschutzes gegenüber dem Verkehrslärm der umgebenden Straßen entsprochen. Aufgrund der zentralen Lage un d des optimalen ÖPNV-Angebotes am Standort sollen die notwendigen Stellplätze der Gebäudenutzu ngen gemäß der Satzung der Stadt Münster abge- löst werden. Unabhängig davon iwäre eine Anmietung von Stellplätzen durch die Bewohner grundsätz- lich über die freien Kapazitäten im benachbarten öffentlichen Parkhaus gewährleistet. Zu der vorliegenden Planung liegen Verkehrsdaten, e in Lärmgutachten sowie eine stadtstrukturelle und städtebauliche Beurteilung zu möglichen Gebäudehöhen vor. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Erarbeitung weiterer Fachgutachten für die Themenfelder Schattenwurf und Wind vorgesehen und sollen Untersuchungen zum Feinstaub und Artenschutz in die Bewertung eingestellt werden. Das rd. 600 m² große Plangrundstück liegt derzeit im Geltungsbe reich des nichtqualifizierten rechtsverbindlichen B e- bauungsplans Nr. 356, der für diesen Bereich ein Ke rngebiet unter Ausschluss von Vergnügungsstätten festsetzt, eine weitergehende Ausweisung nachhalti ger Wohnnutzungen wird zur Stärkung des Stadt- bezirks politisch befürwortet. Im Anschluss an die Vorstellung der Planung eröffne t Frau Gericke die Diskussion und bittet die Anwe- senden, Fragen zu stellen und Meinungen zu äußern. 3 • Eine Bürgerin und ein Bürger verweisen auf das Erfo rdernis nach bezahlbarem Wohnraum im Stadtgebiet. In diesem Zusammenhang wird die Frage nach dem Mietzins der Appartements gestellt und die Befürchtung geäußert, dass für den Mieterkreis der Studenten und Senioren die Appartementmieten zu hoch sein werden. Vor dem Hintergrund des frühen Planungsstandes könn en derzeit noch keine Angaben zur Miethöhe gemacht werden. Die Höhe der Miete wird voraussicht lich das Erfordernis der hochwertigen und nach- haltigen Immobilie am Standort berücksichtigen; die Bewertung als „günstiger Wohnraum“ laut Mietspie- gel kann deshalb nicht in Aussicht gestellt werden. Die teilweise Errichtung von öffentlich geförderte m Wohnungsbau am Standort wurde aufgrund politischer Nachfrage bereits untersucht; im Ergebnis lassen die anzuwendenden Förderbestimmungen des Landes NRW - wie bei allen Projekten mit mehr als fünf Geschossen - eine Anwendung nicht zu.. • Ein Bürger verweist auf die Möglichkeit von Förderm itteln im Zusammenhang mit dem KfW 55 Standard. Dies ist dem Investor bekannt, der Hinweis wird aber gern nochmals weitergeleitet. • Mehrere Bürger betonen die Notwendigkeit, dass die Appartements im alleinigen Eigentum der Investoren verbleiben müssen, um einen Verlust der Wertigkeit des Gebäudes und Nachhaltig- keit der Nutzung durch Aufsplittung in eine Vielzah l von Einzeleigentümer auszuschließen. In diesem Zusammenhang werden verbindliche Zusagen vom Investor gefordert. Weitergehend werden Einbußen der Wertigkeit durch e ine monostrukturelle Nutzung mit der Entstehung eines sozialen Brennpunktes befürchtet u nd die Frage nach der Sicherung und Festsetzung der Nutzung gestellt. Frau Philipp betont, dass das Grundstück im Eigentu m der Deilmann Kresing GbR steht und das vorlie- gende Nutzerkonzept eine ‚Betreiberschaft‘ im Alleineigentum vorsieht. Die Immobilie soll nach wieder- holter Angabe der Vorhabenträger in eigener Hand ve rbleiben. Eine Sicherung kann nur über den Durchführungsvertrag als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten erfolgen. Im Falle eines späteren Vor habenträgerwechsels – der nur mit Zustimmung des Rates erfolgen dürfte – würden alle Rechte und Pflichten auf einen Dritten übergehen. In der Planfassung des Bebauungsplans ist als Art d er baulichen Nutzung ausschließlich das geplante Vorhabenprofil mit Gastronomie, Gewerbe-/Büronutzun gen und Wohnen festgesetzt, entsprechend der geplanten Verteilung werden die Nutzungen geschossw eise festgesetzt. Zusätzlich werden alle Nut- zungsvorgaben – also auch zur Sicherung dauerhaften Wohnens ab 2. Obergeschoss - im Durchfüh- rungsvertrag vereinbart. Mit dem Angebot von bis zu 156 Appartements wird de r Hauptnachfrage in Münster nach Wohnungen für Single-Haushalte entsprochen, gleichzeitig ist über die Möglichkeit des Zusammenlegens der Appar- tements zu größeren Wohnungen eine Nachhaltigkeit d es Angebotes auch bei einer veränderten Nach- fragesituation sichergestellt. Weitergehende Sicher ungen zur dauerhaften Vermietbarkeit - selbst bei e i- ner Betreiberschaft z.B. durch das Studentenwerk mi t maximalen Laufzeiten von 5 Jahren – sind nicht gegeben. Mit dem Angebot insbesondere für Studenten und Senioren entspricht das Nutzerprofil den Er- fordernissen des Standortes und den Bedürfnissen de r zukünftigen Bewohner nach kurzen Wegen zur 4 Altstadt/Innenstadt mit einer wohnungsnahen vitalen Infrastruktur. In Kombination mit der Hochwertigke it des Gebäudes und des Serviceangebotes sind problema tische Leerstände oder gar die Entwicklung ei- nes sozialen Brennpunktes nicht zu erwarten, vielme hr wird über die verstärkte Ansiedlung von Wohn- nutzungen eine Aufwertung des Innenstadtquartiers m it Vorteilen insbesondere auch durch eine erhöhte soziale Kontrolle erwartet. • Eine Bürgerin bemängelt das Fehlen von öffenbaren F enstern und die alleinige Belüftung der Appartements über eine Klimaanlage. Herr Rogge erläutert, dass die nicht öffenbaren Fen ster Bestandteil des energetischen und lärmtechni- schen Konzeptes sind und mit Klimaanlagen nicht ver gleichbar sind. Als kontrollierte Be- und Entlüftun g sind derartige Fensterkonstruktionen Vorgabe für di e Umsetzung des Projektes im KfW 55 Standard und in jedem energetisch optimierten Gebäude bis hin zu m Passivhaus mittlerweile üblicher Gebäudestan- dard. Komforteinbußen oder Mängel im hygienischen Luftwechsel sind damit nicht verbunden. • Mehrere Bürger bewerten die geplante Ablöse der not wendigen Stellplätze als problematisch und befürchten einen zunehmenden Parkdruck im Gebie t. Darüber hinaus wird die benannte Anzahl von 42 notwendigen Stellplätzen auch unter d em Aspekt späterer möglicher Verände- rungen im Wohnungsmix als nicht ausreichend erachtet. Ein Bürger fragt, ob die Ablöse der Stellplätze rec htlich zulässig ist, und ob der Investor ver- pflichtet werden kann zusätzlich Stellplätze im Parkhaus anzumieten. Frau Philipp erläutert, dass aufgrund der geringen Grundstücksgröße die notwendigen Stellplätze nicht auf dem Grundstück untergebracht werden können. Dar über hinaus ist das Grundstück optimal an den ÖPNV (Bus und Bahn) angebunden; ein ausreichendes Stellplatzangebot ist über die - laut Aussage des Betreibers WBI - freien Kapazitäten in den angr enzenden Parkhäusern sichergestellt. Über die ge- plante Bewohnerschaft mit Studenten und Senioren sind zusätzlich geringere Stellplatzbedarfe zu erwar- ten, über den Wegfall der Kosten einer zwingenden S tellplatzanmietung durch die Ablöse wird dem As- pekt des studentischen Wohnens zusätzlich entsproch en. Vor dem benannten Hintergrund ist eine Ablö- se der notwendigen Stellplätze gerechtfertigt und s innvoll, eine vorhabenbedingte Verschlechterung der Parkraumsituation ist nicht zu erwarten. Die benannte Anzahl an notwendigen Stellplätzen ist aus dem Nutzungsprofil und den bauordnungs- rechtlichen Bedarfen gem. den Vorgaben der Stadt Mü nster ermittelt, dabei richtet sich die Anzahl der bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze für die Wohnnutzung nicht nach der Anzahl der Woh- nungen sondern nach deren Größe, insgesamt bleibt d ie erforderliche Anzahl an Stellplätzen auch bei einem unterschiedlichen Wohnungsmix gleich. Eine Ablöse von Stellplätzen ist rechtlich zulässig , das Erfordernis des realen Stellplatznachweises, in diesem Fall die Verpflichtung zur Anmietung von Stellplätzen im angrenzenden Parkhaus, liegt alleinig in der Entscheidung der politischen Gremien. • Ein Bürger verweist auf die grundsätzlich schwierig e Verkehrssituation am Standort sowohl für PKW-Verkehre als auch für Radfahrer und wirft die Frage nach einer Fußgängerzone bzw. Fuß- gänger und Radfahrerzone für den Bahnhofsbereich auf. 5 Frau Philipp erklärt, dass im Rahmen des Bebauungsp lanverfahrens alle verkehrlichen Aspekte in die Bewertung des Vorhabens durch die Fachämter einbezogen werden, dies beinhaltet die Frage des Fahr- und ruhenden Verkehrs, die Unterbringung der Fahrrä der als auch die Frage nach möglichen verkehrli- chen Gefahrenpunkten. Weitergehende Betrachtungen d es gesamten Bahnhofumfeldes sind nicht Auf- gabe und Gegenstand des vorliegenden Bauleitplanverfahrens, sondern werden unabhängig und fortlau- fend von den zuständigen Fachämtern bearbeitet. • Ein Bürger fragt, ob am Standort auch im Hinblick a uf die im bestehenden Planungsrecht fest- gesetzte Kerngebietsfestsetzung Wohnen möglich ist. Frau Philipp erläutert, dass in einem Kerngebiet Wo hnen nicht allgemein, jedoch ausnahmsweise zuläs- sig ist. Mit Blick auf den politischen Beschluss zu r verstärkten Ansiedlung von Wohnnutzungen im Be- reich westlich Hauptbahnhof ist die geplante Vorhab ennutzung am Standort Berliner Platz zielführend. Das Erfordernis zur Sicherung des Projektes über ei nen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist ledig- lich aus der besonderen Gebäudehöhe von 45 m begründet. • Ein Bürger fragt, warum nicht ein Bebauungsplan für das gesamte Bahnhofsgebiet aufgestellt wird und ob mit Blick auf das Vorhaben dann nicht a uch an anderer Stelle im angrenzenden Planbereich ein 45 m hohes Gebäude errichtet werden kann. Darüber hinaus wird die Frage der planungsrechtlichen Gebietsausweisung gestellt. Frau Philipp erklärt, dass eine planungsrechtliche Sicherung des Bahnhofsgebietes über das bestehen- de Planungsrecht hinaus nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen ist; die grundlegende Maßstäb- lichkeit und Art der Nutzung im Bahnhofsbereich ist über die gesetzlichen Maßgaben gemäß Bauge- setzbuch (§ 34 BauGB) bislang hinreichend steuerbar . Der vorhabenbezogene Bebauungsplan regelt projekt- und grundstücksbezogene städtebauliche Ein zelaspekte, die sich aus dem konkreten Planungs- erfordernis am Standort ergeben und nicht über ein allgemeines Planungsrecht eines Angebotsplanes erfasst werden können. Demzufolge sind aus dem vorl iegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 558 auch keine Ansprüche oder Maßgaben für ande re angrenzende Planbereiche abzuleiten. Etwai- ge Interessen an anderen Standorten wären über den jeweiligen Vorhabenbezug des konkreten Projek- tes einer gesonderten Bewertung im Sinne eines eige nständigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu unterziehen. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan muss keine Fest setzungen zur Art der baulichen Nutzung ge- mäß den Gebietsausweisungen der Baunutzungsverordnu ng (BauNVO) treffen; als zulässige Nutzung wird alleinig die geplante Vorhabennutzung, hier: G astronomie, Gewerbe-/Büronutzungen und Wohnen, konkret festgesetzt. • Ein Vertreter der Bezirksvertretung Münster-Mitte vermerkt, dass die Bezirksvertretung das Pro- jekt grundsätzlich begrüßt und vereinzelt geäußerte Bedenken zur Entstehung eines Rotlichtmi- lieus mit dem vorliegenden Konzept ausgeräumt werde n konnten. Er betont die Notwendigkeit zur Aufwertung des Standortes und dass das Projekt dazu einen wichtigen Beitrag leisten kann. • Ein Bürger fragt, ob die Gutachten zum Bauvorhaben mit ausgelegt werden und ob das Lärm- gutachten auch Veränderungen der Lärmsituation durch das Vorhaben selbst berücksichtigt. 6 Herr Rogge bestätigt, dass die Gutachten als Bestan dteil des Bebauungsplanverfahrens mit offengelegt werden. Im Lärmgutachten sind neben den Auswirkunge n der bestehenden Belastungen auf das Vorha- ben auch die vorhabenbedingten Immissionen auf das angrenzende Umfeld gutachterlich zu untersu- chen. Frau Philipp erläutert den weiteren Verfahrensablau f. Sie weist darauf hin, dass im Zuge der Offenle- gung des Bebauungsplans weitergehende Anregungen vorgetragen werden können, über die der Rat im Einzelnen Beschluss fasst. In Abhängigkeit von den Ergebnissen und Stand der Gutachten soll die öf- fentliche Auslegung des Bebauungsplans voraussichtlich im Herbst dieses Jahres erfolgen. Die genauen Termine werden im Amtsblatt bzw. auf der Internetse ite der Stadt Münster ( www.muenster.de/stadt/stadtplanung ) veröffentlicht. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen , schließt Frau Gericke die Bürgeranhörung mit Dank an die Teilnehmer um 19:40 Uhr. gez. gez. _____________________________________ _____________ ____________________________ Herr Rogge Frau Gericke Protokollführer 1. stellv. Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirk-Mitte
Berichtsvorlage
6504 Zeichen
V/0821/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft VBP Nr. 558: Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße Beratungsfolge 03.12.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 05.12.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) Nr. 558: Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich des VBP Nr. 558 umfasst das ehemals mit dem Kino „Metropolis“ bebaute Eckgrundstück Berliner Platz 39 (Vorhaben - und Erschließungsplan) und die umlaufenden ö f- fentlichen Gehwegflächen. Nach Aufgabe des Kinobetriebes waren/sind wechselnde Zwische n- nutzungen im Gastronomie- und Unterhaltungssektor in den Räumlichkeiten untergebracht. Die grundsätzliche Eignung des Standortes für ein Hochhaus -Projekt wurde durch eine städt e- bauliche und stadtstrukturelle Beurteilung des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ve r- kehrsplanung (V/0428/2011) untersucht. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stad tentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) hat am 13.12.2011 diese Eignung grundsätzlich anerkannt und nach Diskussion alternativer Bauhöhen am 15.11.2012 festgelegt, dass die im Konzept als Str a- ßenrandbebauung dargestellten Gebäudescheiben insgesamt auf 45 m begrenzt werden sollten. Die Entwicklung neuer Wohnformen wurde für den Standort begrüßt; statt ausschließlicher Nu t- zung durch Studenten wurde aber eine größere Flexibilität – insbesondere Angebot für Senioren – eingefordert. Nicht entsprochen werden konnte dem Antrag der SPD-Fraktion vom 31.01.2013, dass 30 % der Appartements als öffentlich geförderter Wohnraum errichtet werden. Dies lassen die Förderb e- stimmungen des Landes NRW bei einem Gebäude von mehr als vier Geschossen nicht zu (s. Vorlage V/0872/2012/1.Erg.). Bevor der Rat der Stadt Münster am 06.02.2013 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B e- bauungsplans der Innenentwicklung gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) unter der Bedingung barrierefreier Planung aller Appartements beschlossen hat, wurde der durch Verkehrslärm belas- tete Standort zunächst gutachterlich untersucht. Im Ergebnis können die erwarteten Übe rschrei- tungen der Grenzwerte / DIN 18005 durch passiven Lärmschutz auf das erforderliche Maß für gesunde Wohnverhältnisse reduziert werden (s. Lärmtechnische Untersuchung vom 10.04.2013 sowie ausführliche Darlegung in der Begründung zum VBP Nr. 558 und textliche Festsetzungen). Am 19.03.2013 fand die Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB statt. (Niederschrift: s. Anlage 1). Vorlagen-Nr.: V/0821/2013 Auskunft erteilt: Frau Philipp Ruf: 492 61 21 E-Mail: Philipp@stadt-muenster.de Datum: 08.11.2013 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0821/2013 Der VBP-Vorentwurf wurde einschließlich vorliegender Gutachten (Lärmsituation, Verschattung, Windkomfort, Luftbelastung) im Juni 2013 ff. den Fachämtern und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt; Anregungen und Hinweise wurden in die Entwurfsfassung des VBP Nr. 558 weitestgehend aufgenommen. Die beiden Eigentümer des Baugrundstücks möchten als Architekten und Vorhabenträger da s Hochhaus am Standort Berliner Platz 39 entsprechend beigefügtem Entwurf des VBP Nr. 558 (s. Anlage 2) errichten. Das Projekt ist gegliedert in zwei straßenseitige Gebäudescheiben und einen Innenhof. Der Haupteingang liegt an der Kopfseite, weitere Eingänge an der „kleinen“ Bahnho f- straße (Fahrradgarage) und an der Von -Steuben-Straße (Anlieferung). Neben Gastronomie -/ Gewerbe- sowie Büroflächen im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss sind ausschließlich 1- und 2-Raum Appartements geplant. Es wird erwartet, dass das Wohnangebot aufgrund derzeit i- ger Nachfrage vorrangig bei Studenten auf Interesse stößt, es ist aber für alle Nutzergruppen wie z.B. Senioren offen, die insbesondere die unmittelbare Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus / Bahn) und die Altstadt-/ Innenstadtnähe suchen. Bauordnungsrechtlich erforderliche Pkw -Stellplätze können auf dem Eckgrundstück nicht unte r- gebracht werden, sie sollen finanziell vom Vorhabenträger abgelöst werden. Im benachbarten Parkhaus stehen nach Aussage des Betreibers ausreichend Parkraumreserven zur Verfügung, um die Nachfrage durch künftige Nutzer, Bewohner und Besucher des Hochhauses zu deck en. Größere Fahrradabstellflächen werden für eigene Anlieger im Untergeschoss des Hochhauses angeboten und durch einen separaten Aufzug erschlossen. Auf den an das Hochhaus grenzenden öffentlichen Gehwegflächen / Nebenanlagen sollen z u- sätzlich Fahrradbügel aufgestellt werden. Die Andienung der Gewerbeflächen erfolgt über eine Haltebucht in Von-Steuben-Straße und durch eine Passage in den Innenhof des Bauprojekts. Die Haltebucht kann bei Bedarf auch von Umzugsfahrzeugen genutzt werden. Das Hochhaus-Projekt wurde entsprechend Planfassung des VBP -Entwurfs am 15.10.2013 im Beirat für Stadtgestaltung vorgestellt (Empfehlung s. Anlage 5). Die Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 558 einschließlich Gutachten soll voraussichtlich zwischen 30.12.2013 – 30.01.2014 erfolgen. Alle Dokumente können zudem im Internet auf der Seite des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung (www.muenster.de/stadt/stadtplanung) eingesehen werden. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem äß § 13 a Baugesetzbuch ha n- delt, kann von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden. Die Stadt Münster schließt mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 (1) BauGB ab. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Realisierung des Bebauungsplans keine Kosten entstehen. Alle maßnahmebedingten Aufwendungen sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen zur Vorlage: Gutachten (siehe Internet) 1. Niederschrift zur Bürgeranhörung 19.03.2013 Lärmtechnische Untersuchung / 10.04.2013 2. VBP-Planfassung - Entwurf (Verkleinerung) Untersuchung der Verschattung / 25.04.2013 3. Textliche Festsetzungen – Entwurf Windkanaluntersuchung Windkomfort / 07.06.2013 4. Begründung – Entwurf Lufthygienisches Gutachten / 02.09.2013 5. Empfehlung des Beirats für Stadtgestaltung 15.10.2013
Analge 4b_Begründung_Entwurf_Offenlegung 9-10-1313
115557 Zeichen
Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 1 von 45 B E G R Ü N D U N G zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 558 und Vorhaben- und Erschließungsplan „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Stand: ENTWURF - 09. Oktober 2013 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 2 von 45 Inhalt 1 Planungsgrundlagen ............................................................................................................................................ 5 1.1 Planungsanlass und Planverfahren ............................................................................................ 5 1.2 Allgemeine Beschreibung des Vorhabens ............................................................................. 7 2 Geltungsbereich ..................................................................................................................................................... 9 3 Planungsrechtliche Situation ..........................................................................................................................10 3.1 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ..........................10 3.1.1 Vorbereitende Bauleitplanung, Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ...............................................................................................10 3.1.2 Verbindliche Bauleitplanung, Festsetzungen in rechtskräftigen Bebauungsplänen ......................................................................................................10 3.1.3 Sonstige Satzungen, Verordnungen ..................................................................11 4 Räumliche und strukturelle Situation ..........................................................................................................12 5 Planungsziele .........................................................................................................................................................13 6 Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplans .................................................................................14 6.1 Grundzüge der Planung ...............................................................................................................14 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ...................................................................................14 6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte .......................................................................14 6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhe ................................................................................16 6.2.3 Bauweise und Bauform ............................................................................................17 6.2.4 Firstrichtung, Dachform ...........................................................................................18 6.2.5 Material, Farbgebung................................................................................................18 6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen ......................................................................................18 6.2.7 Werbeanlagen ..............................................................................................................19 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung .................................................................................................20 6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ................................................................21 6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur ......................................................................................21 6.6 Grünflächen / Begrünung ............................................................................................................21 6.6.1 Öffentliche Grünflächen ..........................................................................................21 6.6.2 Private Grün- und Freiflächen ...............................................................................22 6.6.3 Wald / Flächen für die Landwirtschaft ...............................................................22 6.6.4 Anpflanz- und Erhaltungsgebote ........................................................................22 6.6.5 Ausgleichsflächen .......................................................................................................23 6.7 Immissionsschutz ............................................................................................................................23 6.7.1 Schallimmissionen......................................................................................................23 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 3 von 45 6.7.2 Luftschadstoffimmissionen ....................................................................................29 6.8 Altlasten / Altstandorte .................................................................................................................31 6.9 Denkmalschutz / Archäologie ....................................................................................................32 6.10 Artenschutz ........................................................................................................................................32 6.11 Verschattung .....................................................................................................................................33 6.12 Windeinwirkungen .........................................................................................................................35 7 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbelange..................................................................................37 7.1 Mensch .................................................................................................................................................37 7.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ...............................................................................40 7.3 Boden ....................................................................................................................................................40 7.4 Wasser ..................................................................................................................................................41 7.5 Klima/Luft ............................................................................................................................................41 7.6 Landschaft ..........................................................................................................................................42 8 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen .......................................................................................43 9 Flächenbilanz .........................................................................................................................................................44 10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ....................................................................45 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 4 von 45 Dipl. Ing. Bernd Strey Düsselstraße 11 Am Mittelhafen 42 - 44 Dipl. Ing. Martin Rogge 40219 Düsseldorf 48155 Münster Architekten + Stadtplaner Telefon 0211 393055 Telefon 0251 45984 Telefax 0211 393056 Telefax 0251 58803 eMail: office@stadtraum-architekten.de, im Internet: www.stadtraum-architekten.de Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 5 von 45 *1) „Beurteilung zur stadtstrukturellen und städtebaulichen Verträglichkeit des geplanten Neubaus eines Hochhauses am Berliner Platz (ehem. „Metropolis“)“, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung der Stadt Münster, 22.06. 2011 1 Planungsgrundlagen 1.1 Planungsanlass und Planverfahren Der Berliner Platz als zur Innenstadt weisender westlicher Bahnhofsvorplatz des Hauptbahnhofs der Stadt Münster hat wie viele Bahnhofsvorbereiche nicht nur die Funktion einer wichtigen Adressbildung der Stadt für ankommende Bahnreisende , aufgrund seiner zentralen Lage trägt er auch in erheblichem Maße zu den prägenden stadtgestalterischen Qualitäten und den verkehrlich funktionalen Erfordernissen einer modernen attraktiven Großstadt bei. In diesem wicht igen städtebaulichen Kontext bildet das Grundstück ‚Berliner Platz 39‘ mit dem Gebäude des ehemaligen ‚Metropolis‘ Kinos als Kopfgeb äude aus der Bebauung Bahnhofstraße/ Von-Steuben-Straße den südlichen räumlichen Abschluss zum Bahnhofsvorplatz . A ls dreigeschossiges Gebäude mit einer Höhe von rd. 12,00 m liegt es dabei deutlich unter der Höhe der übrigen platzbegrenzenden Gebäude, in seiner A usgestaltung bleibt das Gebäude aufgrund der mangelnden Raumbildung und einer eher defizitären Gestaltqualität hinter den städtebaulich architektonischen Erfordernissen am Standort deutlich zurück. Nach Aufgabe des Kinobetriebs konnten die ehemaligen Flächen des Kinos nicht kontinuierlich an einen Betreiber vermietet oder verpachtet werden und werden derzeit lediglich für unregelmäßige Veranstaltungen genutzt. Die einzige Konstante innerhalb des Gebäudes ist der im Erdgeschoss ansässige Imbiss, deren Geschäftsfläche bezogen auf die Nutzung jedoch überdimensioniert ist. Vor dem Hintergrund der untergenutzten und in seiner städtebaulich architektonischen Ausgestaltung defizitären Immobilie ist eine Über planung und bauliche Neud efinition des G rundstücks ein zentrales Entwicklungsziel für den Standort. Nach E rwerb des Grundstücks durch die Deilmann Kresing GbR als Münsteraner Architekten, Projektentwickler und Investoren wurden 2010 erste Vorstellung en entwickelt und in unter - schiedlichen baulichen Varianten mit einem Nutzungsschwerpunkt auf innerstädtisches Wohnen in die öffentliche Diskussion eingebracht. Aufgrund der exponierten Lage und Stellung zum großräumigen Bahnhofsvorplatz standen dabei architektonisch bauliche Akzent uierungen abseits einer bloßen Bockrandschließung in den Kubaturen der Bebauung Bahnhofstraße/V on-Steuben- Straße im Vordergrund, als städtebauliche Dominante und Eckbetonung zum Platz wurde durch die Investoren eine Überplanung des Grundstücks mit einer Hochhausbebauung vorgeschlagen. Die grundsätzliche Eignung des Standortes für ein e Hochhausbebauung wurde einer stadt - strukturellen und städtebauli chen Überprüfung * 1) d urch die Stadt Münster unterzogen und als Chance zur städtebaulichen Aufwertung des Standortes und des Stadtquartiers grundsätzlich Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 6 von 45 positiv bewertet. Aufgrund der Wahrnehmbarkeit aus der Fernsicht der Eisenbahn - und Bahnhofstraße, vor allem aber aus dem Altstadtrand - und Promenadenbereich wurde eine maximale Gebäudehöhe von 50 m als verträglich dokumentiert, nach weitergehender Prüfung und Diskussion in den Fachgremien der Stadt Münster wurde im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft am 13.12.2011 die Eignung des Grundstücks ‚Berliner Platz 39‘ für eine Hochhausbebauung grundsätzlich anerkannt und eine Bauhöhe von 45 m als Grundlage für die weitere Planung empfohlen. Mit der Ausweisung von überwiegend Wohnnutzungen entspricht das Vorha ben den städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt Münster nach einer verstärkten Wohnraumentwicklung im Bahnhofsquartier zur Belebung und Attraktivierung des Innens tadtviertels (s. Vorlage V/0006/2012 „Bausteine für eine weitere Stärkung der inneren Entwicklung im Bereich Wohnen“). Das Plangrundstück liegt innerhalb eines nicht qualifizierten Bebauungsplans (s. a. Kapitel 3.1.2) , für dessen Geltungsbereich keine Festsetzungen zum Maß der ba ulichen Nutzung getroffen werden, in Anwendung des § 34 BauGB ist lediglich eine Bebauung innerhalb der bestehenden Kubaturen der angrenzenden Stadtstrukturen möglich. Eine Umsetzung der Entwicklungsziele mit der Errichtung eines 45 m hohen Gebäudes ist innerhalb des bestehenden Planungsrechtes som it nicht möglich und soll daher über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBP) gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren erwirkt werden. Über die Größe des Plangrundstücks von rd. 580 m² und dem Umstand, dass erhebliche Umweltauswirkungen mit Umsetzung des Vor habens nicht zu erwarten sind sowie eine UVP -Pflicht des V orhabens oder Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung relevanter Schutzgüter nicht bestehen ( s . K a p i t e l 7 u n d 8 ), liegen Ausschlusskriterien zur Durchführung des beschleunigten Verfahrens nicht vor. Die Einleitung des planungsrechtlichen Verfahrens erfolgte durch den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB durch den Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 06.02.2013. Der Aufstellungsbeschluss mit dem Verweis auf das beschleunigte Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 2 der Stadt Münster a m 15.02.2013 öffentlich bekanntgemacht. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in Form einer Informationsveranstaltung am 19.03.2013 im Stadthaus 2 der Stadt Münster durchgeführt, die Veranstaltung wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 03.06.2013 bis einschließlich 24.06.2013. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 7 von 45 1.2 Allgemeine Beschreibung des Vorhabens Das Vorhabengrundstück ‚Berliner Platz 39‘ grenzt als Kopfgrundstück der Bebauung Bahnhof - straße/Von-Steuben-Straße an den Berliner Platz und bildet zusammen mit dem östlich angrenzenden Gebäude der Deutschen Post AG den räumlichen Abschluss des stadtseitigen Bahnhofsvorplatzes nach Süden. Die Vorhabenplanung sieht eine vollständige Über bauung des Grundstücks mit einem 15 - geschossigen Gebäude in Fo rm eines “2 Scheiben -Gebäudes“ mit einer Gesamthöhe von 45, 00 m vor. Als Nutzungsprofil sind für das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss gewerbliche und gastronomische Einrichtungen sowie ergänzende Büroflächen vorgesehen , a b dem 2. bis 14 . Obergeschoss sollen A ppartements für innerstädtisches Wohnen den Wohnanteil im Quartier erhöhen und somit zu einer Belebung des Stadtviertels beitragen. Eine g astronomische Nutzung ist auf einer Nutzfläche von rd. 185 m² im Erdgeschoss mit ergänzenden Nebenräumen im Kellergeschoss und 1. Obergeschoss geplant. Kleinere gewerbliche Einheiten mit maximal ca. 130 m² Nutzfläche ergänzen die Erdgeschossnutzungen. Im 1 . Obergeschoss werden neben den Ne benräumen der Gastronomie zwei Büroeinheiten mit insgesamt rd. 315 m² Nutzfläche realisiert. Die Wohnnutzungen der Obergeschosse werden über eine zweigeschossige Eingangshalle im Erdgeschoss erschlossen, über eine angeschlossene Rezeption können nach Bedarf Service- leistungen für die Bewohner erbracht werden. Als im Wesentlichen 1 -Raum-Appartements richtet sich das Wohnungsangebot überwiegend an Studenten und Senioren. Insgesamt werden in 13 Obergeschossen maximal 130 Appartements mit 104 1 -Raum-Appartements von je 25,50 m² bzw. 28,00 m² Grundfläche und 26 2- Raum-Appartements mit einer Größe von 50,00 m² bzw. 56,00 m² realisiert. Mit einem Anteil von 50 % Single- Haushalten in Münster entsprechen die Wohnungs - größen dem nachhaltigen Bedar f am Wohnungsmarkt, mit dem Angebot insbesondere für Studenten und Senioren entspricht das Nutzerprofil den Erfordernissen des Standortes und den Bedürfnissen der zukünftigen Bewohner nach kurzen Wegen zur Altstadt/Innenstadt mit einer wohnungsnahen vitalen Infrastruktur . Eine weitergehende Flexibilität im Wohnungsmix ist ab dem 4. Obergeschoss durch bauliche Verbindungen und Zusammenlegungen der Appartements zu Wohneinheiten von 50 m² - maximal 150 m² möglich , so dass auch zukünftigen ve ränderten Nachfragen am Wohnungsmarkt entsprochen und somit die Nachhaltigkeit des Objektes sowohl im städtebaulich architektonischen als auch nutzungsspe zifischen Kontext gesichert werden kann. Neben einem zukunftsfähigen Nutzungs- und Architekturkonzept entspricht die Errichtung des Gebäudes im KfW 55 -Standard mit kontrollierter Be- und Entlüftung in Kombination mit einer Wärmerückgewinnung auch unter energetischen Gesichtspunkten den Kriterien einer nachhaltigen und klimagerechten Stadtentwicklung. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 8 von 45 Das gesamte Gebäude ist über zwei Aufzugsanlagen barrierefrei ausgebildet, der überwiegende Teil der Wohnungen ist auf die Belange g ehandicapter Personen ausgerichtet. Neben einer kontrollierten Be - und Entlüftung mit kombinierter Wärmerückgewinnung gemäß dem KfW- 55 Standard für die Büro - und Wohnnutzungen ist über den zusätzlichen Einbau schallgedämmter teilgekippter Öffnungsflügel für die Appartements eine gelegentliche natürlic he Belüftung der Wohnungen bei verträglichen Innenraum -Lärmpegeln trotz der hohen Verkehrslärmbelastungen aus den umgebenden Straßen möglich. Außenwohnbereiche wie Balkone sind nicht vorgesehen. Aufgrund der geringen Größe des Vor habengrundstücks und der Lage innerhalb der umgebenden öffentlichen Verkehrsflächen kann die Unterbringung des ruhenden Verkehrs nicht auf dem Grundstück erfolgen, vor dem Hintergrund der zentralen Lage und des optimalen ÖPNV -Angebotes am Standort sollen die notwendigen Stellplätze der Gebäudenutzungen gemäß der Satzung der Stadt Münster abgelöst werden. Unabhängig davon wäre eine Anmietung von Stellplätzen durch die Bewohner grundsätzlich über die freien Kapazitäten im benachbarten öffentlichen Parkhaus gewährleistet. Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Fahrradabstellplätze werden im Untergeschoss des Vorhaben gebäudes in einer über einen separaten Aufzug anfahrbare n Fahrradgarage untergebracht. Fahrradabstellplätze insbesondere für Besucher der geplanten gastronomischen Einrichtung sind vor Kopf des Gebäu des zum Berliner Platz bzw. nach Westen, im Gehwegbereich der öffentlichen Verkehrsflächen der Von-Steuben-Straße vorgesehen. Weitergehende Aussagen zur Organisation der Grundrisse und Ausgestaltung des Gebäudes sind dem Vorhaben - und Erschließungsplan (V+ E-Plan) zu entnehmen, der gem ä ß § 12 A b s . 3 B a u G B Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 558 wird. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 9 von 45 2 Geltungsbereich Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplan s Nr. 558 umfasst die Fläche des Grundstücks ‚Berliner Platz 39‘ als Vorhabenbereich sowie Teile der umlaufend angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen der Von -Steuben-Straße, des Berliner Platzes sowie der Bahnhofstraße. Das Vorhabengrundstück hat eine Größe von rd. 580 m², d er Geltungsbereich insgesamt umfasst eine Fläche von rd. 1.400 m². Das Plangebiet wird begrenzt • im Nordosten d u r c h e i n e u m r d . 1 2 , 5 0 m in die öffentliche Verkehrsfläche des Berliner Platzes versetzte Parallele der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 683, • im Südosten d u r c h e i n e u m r d . 8 , 5 0 m i n d ie öffentliche Verkehrsfläche der Bahnhofstraße versetzte Parallele der südöstlichen Grenze des Flurstücks 683, • im Südwesten durch die südwestliche Grenze des Flurstücks 683 und deren geradliniger Verlängerung um rd. 8,50 m in die öffentliche Verkehrsfläch e der Bahnhofstraße im Osten und der Von-Steuben-Straße im Westen und • im Nordw esten durch eine um rd. 8,50 m in die öffentliche Verkehrsfläche der Von - Steuben-Straße versetzte Parallele der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 683. Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 558 „Von -Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster , Flur 145, Flurstück 683 vollständig und die Flurstücke 564 und 567 jeweils teilweise. Die Grenzen des r äumlichen Geltungsbereichs des v orhabenbezogenen Bebauungsplanes sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen bezeichnet. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 10 von 45 3 Planungsrechtliche Situation 3.1 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen 3.1.1 Vorbereitende B auleitplanung, Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Entsprechend seiner innerstädtischen Lage und Funktion als gemischt genutzte Kerngebiets- bereiche ist der Bereich westlich des Bahnhofs im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster als ‚Gemischte Baufläche‘ dargestellt. Der Planbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 558 als bauliche Begrenzung des Bahnhofsvorplatzes nach Süden ist Bestandteil der gemischten Baufläche, das im weiteren südlichen Anschluss an den Planbereich angrenzende Parkhaus zwischen Von- Steuben-Straße und Bahnhofstraße ist entsprechend seiner Bedeutung als öffentliche Quartiersgarage im Flächennutzungsplan zusätzlich als Verkehrssymbol ‚öffentliche Parkfläche‘, dargestellt. Die mit dem vorhabenbezogen en Bebauungsplan Nr. 558 geplante Errichtung von gastronomischen und gewerblichen Einrichtungen in Kombination mit Büros u nd Appartement - Wohnungen ist innerhalb der bestehenden Flächennutzungsplandarstellung als Gemischte Baufläche uneingeschränkt möglich, eine Änderung oder Anpassung des Flächennutzungsplans im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB zur Umsetzung der Entwicklungsziele ist nicht erforderlich. 3.1.2 Verbindliche Bauleitplanung, Festsetzungen in rechtskräftigen Bebauungsplänen Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.558 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 356 Hauptbahnhof (Wolbecker Straße / Von -Vincke-Straße / Engelstraße / Herwarthstraße / Von -Steuben-Straße / Hafenstraße / Hansaring) mit Rech tskraft vom 28.12.1990. Als einfacher, nicht qualifizierter Bebauungsplan setzt der Bebauungsplan Nr. 356 für den Planbereich lediglich als Art der baulichen Nutzung ein Kerngebiet MK mit dem Ausschluss von Vergnügungsstätten fest. Die Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 558 mit der Errichtung ei nes Hochhaus -Neubaus als städtebauliche Dominante zum Ba hnhofsvorplatz ist innerhalb des einfachen Bebauungsplans Nr. 356 in Kombination mit den Maßgaben gemäß § 34 BauGB zur Höhe baulicher Anlagen als Maß der baulichen Nutzung aus d em bestehenden städtebaulichen Kontext nicht herleitbar, so dass eine Änderung des bestehenden Planungsrechts erforderlich ist. Die Änderung erfolgt über das Instrumentarium des v orhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleuni gten Verfahren. Mit Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 558 werden die im Geltungsbereich des Bebau ungsplans Nr. 356 bisher gültigen Festsetzungen dieses Bereichs aufgehoben. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 11 von 45 3.1.3 Sonstige Satzungen, Verordnungen Mit der Umsetzung des Hochhaus -Projektes mit insbesondere Wohnnutzungen für innerstädtisches Appartement-Wohnen wird neben den Zielsetzungen zur städtebaulichen Akzentuierung des Bahnhofsvorbereiches auch den Maßgaben der Stadt Münster für eine Wohnraumentwicklung zur Belebung und Attra ktivierung des Bahnhofsquartiers gemäß der Vorlage V/0006/2012 „Bausteine für eine weitere Stärkung der inneren Entwicklung im Bereich Wohnen“ entsprochen. Sonstige Satzungen oder Verordnungen der Stadt Münster sind vom vorhab enbezogenen Bebauungsplan Nr. 558 nicht betroffen. Mit einer maximalen Gebäudehöhe von 45 m an einem innerstädtischen Standort wird die gemäß § 6 Luftverkehrs -Ordnung für die Bewertung eines Gebäudes als Luftfahrthindernis relevante maximale Bauwerkshöhe von 150 m über Grund oder über Wasser deutlich unterschritten, das Erfordernis einer Kennzeichnung des Gebäudes gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen besteht nicht. Als Standort außerhalb von Flugplatz- oder Anlagenschutzbereichen werden weitergehende Belange des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 558 nicht berührt. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 12 von 45 4 Räumliche und strukturelle Situation Das Vorhabengrundstück ‚Berliner Platz 39‘ liegt ca. 7 00 m süd östlich der Münsteraner Innenstadt im Stadtbezirk Münster -Mitte und ist Teil der räumlichen Begrenzung des westlichen Bahnhofsvorplatzes. Mit einer Ausdehnung von rd. 110 x 80 Metern ist der Berliner Platz als Bahnhofsvorplatz einer der zentralen innerstädtischen Plätze im Stadtgefüge der Stadt Münster. Der westliche Bahnhofsbereich w i r d g e p r ä g t d u r c h I V b i s V I-geschossige geschlossene Straßenrandbebauungen entlang der Hauptverkehrsachsen der Bahnhofstr aße und der Von - Steuben-Straße sowie einer geschlossenen Randeinfassung des Berliner P latzes nach Norden bzw. nach Süden, die östliche P latzbegrenzung bildet die F assade des IV-geschossigen Hauptbahn - hofgebäudes. A ls Bah nhofsvorplatz ist der Berliner P latz sowohl Stadteingang und Auftak t zur Innenstadt, in der direkten Schnittstelle zwischen übergeordnetem DB-Bahnverkehr und städtischem ÖPNV-Bushaltepunkt ZOB übernimmt der Platz darüber hinaus eine zentrale Verkehrs- funktion dessen funktionale Bedeutung und Leistungsfähigkeit über die angrenzenden öffentlichen Parkhäuser sowie über das auf dem Platz errichtete Fahrradparkhaus zusätzlich gestärkt wird. Als typische zentr ale Kerngebietsnutzungen sind im Planbereich neben den Verkehrsbauten überwiegend Geschäfts-, Gastronomie - und Dienstleistungsnutzungen in den Erdgeschoss - bereichen der Gebäude sowie Büro - und Dienstleistungsnutzungen mit ergänzenden unter - geordneten Wohnanteilen in den Obergeschossen vorhanden. Das Plangrundstück selbst ist mit dem III-geschossigen Gebäude des ehemaligen „Metropolis-Kinos“ überstanden, das als Kopfgebäude aus der Bebauung Bahnhofstraße/Von -Steuben-Straße den südlichen räumlichen Abschluss zum Bahnhofsvorplatz bildet (s. a. Kapitel 1.1) . Die Nutzung ist in weiten Teilen aufgegeb en, lediglich im Erdgeschoss wird derzeit noch ein Imbissbetrieb aufrechterhalten. Neben den Nutzungsdefiziten m i t d e r G e f a h r v o n t r a d i n g-down-Effekten in die angrenzenden Bereiche ist das Gebäude mit erheblichen baulich en und gestalterischen Mängeln behaftet, die die Negativwirkung zusätzlich erhöhen und das Erfordernis zur Aufwertung des Grundstücks entsprechend seiner städtebaulich architektonischen Bedeutung für den Standort zusätzlich unterstreichen. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 13 von 45 5 Planungsziele Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 558 „Von -Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ soll ein in der Nutzung weitestgehend aufgegebenes und in der baulichen Ausgestaltung defizitäres innerstädtisches Grundstück neu entwickelt werden um trading- down- Effekte in die angrenzenden Kerngebietsstrukturen zu verhindern und eine nachhaltige Aufwertung des Standortes und des Stadtquartiers durch die Ansiedlung innerstädtischen, hochwertigen Wohnens insbesondere für Studenten und Senioren erwirkt werden. Neben der Sicherung nutzungsspezifischer Inhalte ist über die Errichtung des Vorhabens als sogenanntes „2 -Scheiben-Hochhaus“ eine städtebaulich architektonische Aufwertung und Akzentuierung des Standortes im stadtr äumlichen Kontext des Berliner P latzes ausdrückliches Planungsziel. Mit der Ausweisung von Wohnnutzungen am Standort wird den Maßgaben der Stadt Münster für eine Wohnraumentwicklung zur Belebung und Attraktiv ierung des Bahnhofsquartiers entsprochen. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 14 von 45 6 Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauung splans 6.1 Grundzüge der Planung Mit der U msetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauung splans Nr. 558 sind neben der nachhaltigen Sicherung der g eplanten Vorhabennutzungen insbesondere die Überbaubarkeiten des Plangrundstücks im baulichen Anschluss des Vorhabens an die bestehenden Gebäude sowie die Maßstäblichkeit aus der besonderen Höhe d es Vorhabengebäudes im Kontext der Stadtstrukturen planungsrechtlich zu sichern. Vor dem Hintergrund der zentralen Innenstadtlage des Plangrundstücks sind darüber hinaus die standortbezogenen Umweltfaktoren aus Verkehrs- und Luftschadstoffbelastungen in die Bewertung mit einzubeziehen und geeignete Maßnahmen sowohl zum Schutz der Vorha bennutzungen vor Emissionen als auch der bestehenden Einricht ungen vor vorhabenbedingten Einwirkungen aufzuzeigen und planungsrechtlich zu sichern. Die im Folgenden aufgezeigten Inhalte werden in Form von Festsetzungen und Hinweisen zur Sicherung der Entwi cklungsziele und Verträglichkeit des Vorhabens in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen. Neben den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungs - plans werden weitergehende Inhalte zur Organisation der Grundrisse und Ausgestaltung des Gebäudes sowie zur Durchführung des Vorhabens im Vorhaben - und Erschließungsplan (V+E -Plan) bzw. auf der Ebene des Durchführungsvertrags gesichert, die gemäß § 12 Abs. 3 und Abs. 1 BauGB Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 558 werden. 6.2 Bauliche Nut zung und Baugestaltung 6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte Im räumlichen Geltungsbereich des vorhaben bezogenen Bebauungsplans Nr. 5 58 werden zu r Art der baulichen Nutzung gemäß § 12 BauGB folgende Festsetzungen getroffen: Abgeleitet aus dem Nutzungsprofil des Vorhaben- und Erschließungsplans (V+E Plan) wird • für den gekennzeichneten Vorhabenbereich gem. § 12 Abs. 3 BauGB als Art der baulichen Nutzung „Gastronomie, Gewerbe-/ Büronutzungen und Wohnen“ festgesetzt. Innerhalb der zulässigen gewerblichen Nutzung sind ausschließlich sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe im Sinne eines Kerngebietes nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO zulässig, Bordelle und andere Gewerbebetriebe aller Art im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sowie Vergnügungsstätten sind ausdrücklich ausgeschlossen. Mit der festgesetzten Art der baulichen Nutzung sind in A bstimmung auf das bestehende Planungsrecht des Bebauungsplanes Nr. 356 Vergnügungsstätten im S inne des § 7 Abs. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 15 von 45 2 Nr. 2 BauNVO nicht Bestandteil der zulässigen Vorhabennutzung. Über den Ausschluss von Gewerbebetrieben aller Art werden störende und abwertende Nutzungen, die einer nachhaltigen Aufwertung des Standortes entgegenstehen ausgeschlossen. Insgesamt werden ü ber die Festsetz ungen ausschließlich die am Standort geplanten Vorhabennutzungen entsprechend den im Vorhaben- und Erschließungsplan und im Durchführungsvertrag vereinbarten Entwicklungsz ielen planungsrechtlich gesichert und in die Struktur der angrenzenden bestehenden Ker ngebietsnutzungen eingegliedert. Mit den Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung wird den Darstellungen des Planbereichs als ‚Gemischte Baufläche‘ im rechtswirksamen Flä chennutzungsplan der Stadt Münster im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB entsprochen. Neben der zulässigen Art der baulichen Nutzung werden zusätzliche Festsetzungen zur geschossweisen Anord nung der Nutzungen und maximal zulässigen Anzahl an Wohneinheiten festgesetzt. Demnach sind • die gastronomischen und gewerblichen Nutzungen sowie die Büronutzungen, mit Ausnahme von Nebenräumen im Kellergeschoss, ausschließlich im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss des Gebäu des zulässig, Wohnun gen können ausschließlich a b d e m 2 . Obergeschoss errichtet werden. D ie Summe der maximal zulässigen Wohneinheiten im Vorhabenbereich ist auf maximal 130 WE begrenzt. Über die Festsetzungen wird die Nutzungsverteilung im Gebäude entsprechend dem Vorhaben- und Erschließungsplan planungsrechtlich gesichert und die Verträglichkeit insbesondere der Erdgeschossnutzungen im Kontext der angrenzenden bestehenden Kerngebietsnutzungen gewährleistet. Mit der Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten auf 130 WE ist eine maximale Ausweisung von Appartements entsprechend dem geplanten Wohnungsmix von 104 1-Raum-Appartements und 26 2-Raum-Appartements als innerstädtisches Wohnangebot für das vorgesehene Hauptnutzerklientel der Studenten und/oder Senioren dokumentiert. Veränderungen im Sinne eines nachhaltigen Angebotes am Wohnungsmarkt sind über eine Reduzierung der Wohneinheiten unter Zusammenlegung einzelner Appartements zu erwirken , womit eine potentielle Öffnung des Nutzungsprofils auch für andere Bewohnergruppen ermöglicht und der geforderten langfristigen Nutzungsflexibilität entsprochen wird. Im räumlichen Geltungsb ereich des vorhaben bezogenen Bebauungsplans Nr. 5 58 werden zur Nutzungsdichte als Maß der baulichen Nutzung n a c h § 9 A b s a t z 1 N r . 1 B a u G B f o l g e n d e Festsetzungen getroffen: Für den gekennzeichneten Vorhabenbereich wird • eine Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0 festgesetzt. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 16 von 45 Mit der Festsetzung der Grundflä chenzahl von 1,0 wird die mit der Vorhabenplanung verbundene vollständige Überbauung des Grundstücks als Kopf der bestehenden Blockrandbebauung der Von - Steuben-Straße und Bahnhofstraße zum nördlich angrenzenden Bahnhofsvorplatz planungs - rechtlich gesichert, gleichzeitig wird mit der festgesetzten G rundflächenzahl die gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO z ulässige GRZ- Obergrenze als Maß der baulichen Nutzung der an das Plangebiet angrenzenden Kerngebietsbereiche aufgenommen und im Sinne einer angepassten durchgängigen Bebauungsdichte auf den Vorhabenbereich übertragen. Mit den getroffen en Festsetzungen zur Art und D ichte der baulichen Nutzungen wird die Umsetzung des Vorhaben - und E rschließungsplans gemäß den stadtstrukturellen und städtebaulichen Zielsetzungen für den Standort planungsrechtlich gesichert. 6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhe Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen und Baulinien gem. § 23 Absatz 1 BauNVO wie folgt festgesetzt: • Zur Von -Steuben-Straße und Bahnhofstraße wir d die Gebäudeflucht der südlich angrenzenden Bebauung (außerhalb des Geltungsbereiches) in den Vorhabenbereich verlängert und in Form von Baulinien festgesetzt, dabei ist ein geringfügiges Zurücktreten von der Baulinie im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss zur Betonung von Eingangsbereichen oder Absetzen des anders genutzten Erd - und 1. O bergeschosses zulässig. Die Bebaubarkeit zur nordöstlichen und südwestlichen Grundstücksgrenze wird in Form von Baugrenzen festgesetzt. Mit der Festsetzung der Baulinien in Aufnahme der Gebäudefluchten der straßen - begleitenden südlich angrenzenden Bestandsgebäude ist eine E inpassung des Vorhabengebäudes in die bestehende Stadtstruktur sichergestellt. Darüber hinaus ist über die Kombination der Baulinie mit einer zwingend festgesetzten Gebäudehöhe eine Sicherung der geplanten Gebäudehöhe zur östlichen Bahnhofstraßenseite abseits der Überbaubarkeiten gemäß den landesrechtlichen Vorgaben zu Abstandsflä chen möglich. Nachteile aus der geringfügigen Überschreitung der allgemein bis zur Straßenmitte zulässigen Abstandsfläche für das östlich angrenzende Gebäude der Deutschen Post sind nicht gegeben (s. a. Kapitel 6.11). Die Festsetzungen der Baugrenzen sichern die Überbaubarkeiten in den Darstellungen des V+E -Plans unter Berücksichtigung der geschlossenen Bauweise (s. Kapitel 6.2.3). Die Bauhöhe wird gemäß §16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO über die Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen gesichert. So wird Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 17 von 45 • für den gekennzeichneten Vorhabenbereich gemäß §16 Abs. 4 BauNVO eine zwingende Gebäudehöhe von 45,00 m festgesetzt , d a b e i k a n n i n A n w e n d u n g d e s § 1 8 A b s . 2 BauNVO die zwingend festgesetzte Gebäudehöhe um bis zu 1,0 0 m unterschritten werden. Als Gebäudehöhe ist die OK. Attika des Hauptdaches anzunehmen. Gemäß §18 Abs. 1 BauNVO ist als Bezugspunkt der festgesetzten zwingenden Gebäudehöhe die mit 59,30 m ü. NHN angegebene Ausbauhöhe des vorhandenen öffentlichen Gehwegs auf der Grenze des Vorhabenbereichs im Schnittpunkt der nordwestlichen und nordöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 683, Flur 145 anzunehmen. Der Höhenpunkt ist in der Planzeichnung als Höhenbezugspunkt BZP gekennzeichnet. Untergeordnete technische Anlagen oder Bauteile wie z. B. Schornsteine, Masten, Aufbauten für Aufzüge, Lüftungs - und Kühlaggregate und deren Einhausung sind auf dem Dach des Gebäudes zulässig, wenn sie der Eigenversorgung des Gebäudes dienen. Sie können dabei die zwingend festgesetzte G ebäudehöhe von 45,00 m maximal um bis zu 2,50 m überschreiten, sofern die Anlagen oder Bauteile um mindestens 4,00 m von der Vorderkante der straßen-/ bzw. platzseitigen Gebäudefassaden zurückgesetzt werden. Mit den getroffenen Festsetzungen wird ausschließlich die U msetzung der im Vorhaben - und Erschließungsplan dokumentierten Höhe des Vorha bens planungsrechtlich gesichert , ü ber die zulässige Unterschreitung der als zwingend festgesetzten Gebäudehöhe können baukonstruktiv erforderliche Anpassungen der Geschosshöhen aus dem weitergehenden Planungsprozess berücksichtigt werden ohne die grundleg enden Vorgaben des Vorhaben- und Erschließungsplans zu verlassen. D ie ausnahmsweise zulässige Überschreitung der Gebäudehöhe für technische Anlagen/Bauteile sichert die technisch funktionalen Erfordernisse des Vorhabens, über das Zurücksetzen von den Gebäudevorderkanten ist eine visuelle Beeinträchtigung des öffentlichen Raumes durch die baulichen Anlagen ausgeschlossen, so dass insgesamt die beabsichtigte Maßstäblichkeit des 45 m hohen Gebäudes im stadträumlichen Kontext gewährleistet bleibt. 6.2.3 Bauweise und Bauform Als Kopfgrundstück der Bebauung Bahnhofstraße/Von-Steuben-Straße zum Berliner Platz bildet das Vorhaben die neue, städtebaulich architektonische Dominante am Bahnhofsvorplatz. Zur planungsrech tlichen Sicherung der baulichen Einpassung des Vorhabens wird als Bauweise gemäß §9 Abs. 1 Nr.2 BauGB und §22 BauNVO • für das Plangrundstück die geschlossene Bauweise ‚g‘ festgesetzt. Mit der Festsetzung wird dem städtebaulichen Entwicklungsziel mit einem direkten baulichen Anschluss des Vorhabengebäudes an die südlich angrenzende geschlossene Straßenrandbebauung planungsrechtlich entsprochen. Zu den übrigen Grundstücksgrenzen sind die Überbaubarkeiten bis Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 18 von 45 an die Grenzen der umgebenden öffentlichen Verkehrsflächen sichergestellt. Weitergehende planungsrechtliche Festsetzungen zur Bauform sind nicht erforderlich und werden nicht getroffen. 6.2.4 Firstrichtung, Dachform Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 558 sieht die Errichtung eines 45 m hohen Hochhauses im Umfeld einer weitestgehend geschlossenen V - VI geschossigen Blockrand bebauung vor. Eine sinnfällige Aufnahme von Firstrichtungen und Dachformen des Gebäudebestandes auf die Vorhabenplanung ist nicht gegeben und stadtgestalterisch auch nicht erforderlich. Die Ausgestaltung des Vorhabens einschließlich der Aussagen zur Dachausbildung ist im Vorhaben- und Erschließungsplan (V+E-Plan) als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 12 Abs. 3 BauGB dokumentiert und gesichert . Eine weitergehende Sicherung der Dachgestaltung über Festsetzungen als örtliche Bauvorschrift en g e m ä ß § 9 A b s . 4 B a u G B i . V . m . § 86 Abs. 1 und Abs. 4 BauO NRW ist nicht erforderlich und wird daher nicht getroffen. 6.2.5 Material, Farbgebung Die bauliche Ausgestaltung des Vorhabens einschließlich der Aussagen zu Material und Farbgebung ist im Vorha ben- und Erschließungsplan (V+E -Plan) als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 12 Abs. 3 BauGB dokumentiert . Zur Sicherung der architektonischen Gestaltqualität der Fassaden materialien und -farbigkeiten entsprechend den Darstellungen im Vorhaben- und Erschließungsplan werden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 86 Abs. 1 und Abs. 4 BauO NRW • als Hauptmaterial der Fass aden rote Verblendsteine und als untergeordnetes Material graue Betonfertigteile textlich festgesetzt. Eine weitergehen de Sicherung von Material- und F arbvorgaben über Festsetzungen als örtliche Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 Abs. 1 u n d A b s . 4 B a u O N R W i s t für den Vorhabenbereich nicht erforderlich und wird daher nicht getroffen. 6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen Das Plangrundstück im unmittelbaren U mfeld des Hauptbahnhofs und des zentralen Busbahnhofs der Stadt Münster ist optimal a n den Fernverkehr der Deutschen Bahn sowie an den öffentlichen Personennahverkehr der Stadt Münster angebunden. Darüber hinaus ist mit den im Bahnhofsumfeld bestehenden Parkhäusern - mit freien Kapazitäten an anmietbaren PKW - Einstellplätzen - sowie über die zentrale Fahrradstation ein über die normale Versorgung hinausgehendes Angebot an PKW- und Fahrradeinstellplätzen gegeben. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 19 von 45 Aufgrund der optimalen Verkehrsanbindung de s Plangrundstücks und vor dem H intergrund der Tatsache, dass mit einer Grundstücksgröße von 580 m² eine Unterbringung der erforderlichen Stellplätze auf dem privaten Grundstück nicht möglich ist, werden die bauordnungsrechtlich notwendigen PKW-Stellplätze der Vorhaben nutzungen gemäß der Satzung der Stadt Münster abgelöst. Die erforderlichen Fahrradabstellplätze werden im Untergeschoss des Vorhabengebäudes in einer über einen separaten Aufzug anfahrbaren Fahrradgarage ausgewiesen. Die Fahrradstellplatzsituation für Kunden der geplanten ga stronomischen und gewerblichen Ladeneinrichtungen ist - wie auch für die übrigen angrenzenden Kerngebietsnutzungen - über ein Angebot an Fahrradabstellplätzen im Gebäude n icht lösbar. Wesentliche Zielsetzungen zur verkehrlich funktionalen Ausgestaltung des öffentlichen Raumes einschließlich der Ausweisung von Besucher-Fahrradabstellplätzen sind daher alleinig über ein ganzheitliches Verkehrsinfrastruktur - konzept für den gesamten westlichen B ahnhofsbereich zu entwickeln. Mit Blick auf die konkreten Erfordernisse aus dem Vorhaben wurde i n Abstimmung des Vorhabenträgers mit den Fachämtern der Stadt Münster ein Konzept für die Ausgestaltung der unmittelbar an das Vorhaben angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen ausgearbeitet. Das Konzept sieht neben der Errichtung von Fa hrradabstellplätzen für Besucher im direkten U mfeld des Vorhabens zum Berliner Platz und zur Von -Steuben-Straße auch die A usweisung von Anliefer - und Haltezonen sowie eines Behinderten-Stellplatzes für die geplanten V orhabennutzungen vor. Die Inhalte zur Umgestaltung der Verkehrsflä chen sind nachrichtlich in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan übernommen, die weitergehende Sicherung und Umsetzung der Abstimmungsinhalte wird auf der Ebene des Durchführungsvertrages verbindlich vereinbart. Planungsrechtliche Festsetzungen zu Nebenanlagen sind nicht erforderlich und werden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht getroffen. 6.2.7 Werbeanlagen Um die Anordnung von Werbeanlagen auf ein stadträumlich vertretbares Maß zu reduzieren und gestalterisch zu sichern, werden für die Nutzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans folgende Festsetzungen gemäß § 9 A b s . 4 B a u G B i . V . m . § 8 6 A b s . 1 u n d A b s . 4 BauO NRW zur grundlegenden Ausgestaltung und Zulässigkeit von Werbeanlagen getroffen: Demnach sind • im gekennzeichneten Vorhabenbereich Werbeanlagen mit wechselndem (Blinkreklame) Licht, bewegtem (laufendem) Licht sowie Werbeanlagen oberhalb der Gebäudeattika grundsätzlich unzulässig. Ein Beleuchtungskonzept für die Außenfassade kann ausnahmsweise in Abstimmung mit der Stadt Münster zugelassen werden. (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 Abs.1 und Abs. 4 BauO NRW). Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 20 von 45 Über die Festsetzungen wird eine grundsätzliche Gestaltqualität der Werbeanlag en entsprechend den Erfordernissen eines hochwertigen Erscheinungsbildes des Vorhabengebäudes planungsrechtlich sichergestellt, gleichzeitig wird der Notwendigkeit nach einer angemessenen Außendarstellung der Betriebe am Standort entsprochen. Aufgrund der derzeit noch offenen Nutzerstruktur der gastronomischen und gewerblichen Einrichtungen des Vorhabens mit ggf. unterschiedlichen Anforderungen an die Außenwerbung werden weitergehende Vorgaben zur Ausgestaltung der Werbeanlagen im Durchführungsvertrag getroffen. Das Werbekonzept ist mit der Stadt Münster abzustimmen und wird als Anlage Teil des Durchführungsvertrags, weitergehende planungsrechtliche Festsetzungen werden nicht getroffen. 6.3 Verkehrs flächen / Erschließung Das Plangrundstück ist ü ber die umgebenden Straßen der Von -Steuben-Straße, Bahnhofstraße und den Berliner Platz als öffentliche Verkehrsflächen an das Hauptstraßennetz der Stadt Münster angeschlossen. Darüber hinaus zeichnet sich der Standort durch seine optimale ÖPNV -Anbindung aus. Mit der Errichtung von innerstädtischen Wohnungen in Kombination mit gewerblichen und gastronomischen Einrichtungen sind mit dem Vorhaben keine zusätzlichen relevanten Verkehre auf die umgebenden öff entlichen Straßen verbunden, ein baulicher Eingriff in die umgebenden Straßenverkehrsflächen ist zur Umsetzung der Entwicklungsziele nicht erforderlich. Die geplante Anschlusshöhe der Erdgeschossnutzungen nimmt die bestehenden Ausbauhöhen der angrenzenden Gehwege auf, Höhenanpassungen in der öffentlichen V erkehrsfläche zur Sicherung eines barrierefreien Zugangs der Vorhabennutzungen sind nicht notwendig. Für die un mittelbar an das Vorhaben angren zenden öffentlichen Verkehrsflächen wurde in Abstimmung mit den Fachämtern der Stadt Münster ein Konzept zur funktionalen Ausgestaltung der Wegebereiche mit der Errichtung von Fahrradabstellplätzen und der Ausweisung einer Anliefer - und Haltezone für die Vorhabennutzungen einschließlich eines Beh inderten-Stellplatzes entwickelt (s Kapitel 6.2.6). Mit Blick auf den Vorhabenbezug der Maßnahmen werden • über eine umlaufende Tiefe von rd. 8,50 m die öffentlichen Verkehrsflächen der Von - Steuben-Straße, des Berliner Platzes und der Bahnhofstraße als von der Umgestaltung betroffene Verkehrsflächen in den Geltungsbereich d es vorhabenbezogenen Bebauungsplans aufgenommen und entsprechend ihrer bestehenden und auch zukünftigen Bedeutung als öffentliche Verkehrsflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt. Die Inhalte der Umgestaltung sind nachr ichtlich in den Bebauungsplan übernommen, die weitergehende Sicherung und Umsetzung der Maß nahmen wird auf der Ebene des Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 21 von 45 Durchführungsvertrages verbindlich vereinbart. Weitergehende planungsrechtliche Festsetzungen zu Verkehrsflächen oder zur Erschließung des Vorhabengrundstücks sind nicht erforderlich. 6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur Das Plangrundstück des vorhabe nbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 58 ist über die bestehende technische Infrastruktur in den umgebenden öffentlichen Verkehrsflächen der Bahnhofstraße, Von - Steuben-Straße und des Berliner Platzes an das vorhandene Ver- und Entsorgungsnetz der Stadt Münster angeschlossen. Die Wasserversorgung sowie die Energiev ersorgung mit Fernwärme oder Gas sind sichergestellt. Die Stromversorgung ist ebenfalls grundsätzlich sichergestellt, zur Festlegung der Anschlusswerte für das Vorhaben ist eine Abstimmung mit dem Versorgungsbetrieb im weiteren Planungsprozess herbeizuführen, planungsrechtliche Belange werden nicht berührt. Die Abfallentsorgung der Vorhabennutzungen ist über die Anfahrbarkeit des Vorhabengrundstücks sowohl über die Von -Steuben-Straße als auch über die Bahnhofstraße uneingeschränkt gewährleistet. Vor dem benannten Hintergrund stehen Belange der Ver - und Entsorgung der Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 558 nicht entgegen. 6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur Flächen oder Einrichtungen für den Gemeinbedarf oder anderweitige Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind nicht Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebau ungsplans Nr. 558, Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB werden nicht getroffen. Belange vorhandener Gemeinbedarfsein richtungen im übergeordneten Planbereich oder andere bestehende Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind von der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht betroffen. 6.6 Grünflächen / Begrünung 6.6.1 Öffentliche Grünflächen Aufgrund der Lage des Plangebietes im bebauten zentralen Innenstadtbereich abseits bestehender oder geplanter öffentlicher Grün- und Freiflächen werden mit der Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 558 grünräumliche Belange nicht berührt ; Festsetzungen zu öffentlichen Grünflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB werden nicht getroffen. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 22 von 45 6.6.2 Private Grün - und Frei flächen Mit der Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 558 ist eine vollständige Überbauung des Plangrundstücks im Abschluss der bestehenden Bebauungen zwischen Von- Steuben-Straße und Bahnhofstraße verbunden. Im Kontext der angrenzenden Kerngebietsbebauungen werden weitergehende private g rünräumliche Belange nicht berührt ; Festsetzungen zu privaten Grünflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB werden nicht getroffen. 6.6.3 Wald / Flächen für die Landwirtschaft Mit der Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 58 im Umfeld innerstädtischer, dicht besiedelter Siedlungsstrukturen werden Belange oder Flä chen der Landwirtschaft oder Waldflä chen nicht berührt ; Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB werden nicht getroffen. 6.6.4 Anpflanz - und Erhaltungsgebote Das Plangrundstück des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist als innerstädtisches Baugrundstück innerhalb bestehender Kerngebietsstrukturen derzeit vollständig durch ein Kinogebäude überstanden, vorhandene Grünstrukturen oder Bep flanzungen bestehen für das Grundstück nicht. Mit der Umsetzung der Vorhabenplanung ist der Abriss des Bestandsgebäudes und eine vollständige Neuüberbauung des Plangrundstücks innerhalb der formulierten städtebaulichen und architektonischen Zielsetzungen verbunden. Maßnahmen oder Erfordernisse aus der Anpflanzung oder aus Erhalt von Bäumen oder Sträuchern bestehen für das Plangrundstück nicht, Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB werden nicht getroffen. Auf den, das Vorhabengrundstück umgebenden öffentlichen Verkehrsflächen sind unmittelbar zum Gebäude keine Baumstellungen vorhanden, im Bereich des bepflanzten Mittelstreifens der Von - Steuben-Straße/Berliner Platz sowie auf der gegenüberliegenden Bah nhofstraßenseite zur bestehenden Postimmobilie sind mit einem parallelen Abstand von rd. 19 bzw. 16 Metern jeweils 3 - 4 Straßenb äume angrenzend (außerhalb des Geltungsbereiches) . Ein Eingriff in die bestehenden Bäume ist mit der Umsetzung des Vorhabens nicht verbunden, eine planungsrechtliche Sicherung der Straßenbäume ist nicht erforderlich. Abseits einer p lanungsrechtlichen Sich erung ist bei der U msetzung und Durchführung der Baumaßnahme der Schutz und E rhalt der bestehenden Straßenbäume im unmittelbaren räumlichen Umfeld des Vorhabens über geeignete Maßnahmen sicherzustellen, etwaige Regelungen sind im Zuge des bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit den Fachbehörden der Stadt Münster abzustimmen, planungsrechtliche Belange werden nicht berührt. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 23 von 45 6.6.5 Ausgleichsflächen Der vorhabenbezogene Bebauungsplans Nr. 558 wird als Bebauungsplan der Innene ntwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt (s. a. Kapitel 1.1). In Anwendung des § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gilt der mit der Umsetzung des Bebauungsplans zu erwartende Eingriff im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB als erfolgt oder zulässig und ist somit nicht zu bilanzieren. Neben den Maß gaben aus dem planungsrechtlichen Verfahren erfolgt die U msetzung der Entwicklungsziele vor dem Hintergrund einer bestehenden und auch zukünftigen vollständigen Überbauung und somit Versiegelung des Plangrundstücks, so dass mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 558 ein zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft nicht gegeben ist, Belange zum Ausgleich und Ersatz werden nicht berührt, Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 bzw. § 9 Abs. 1 a BauGB werden nicht getroffen. 6.7 Immissionsschutz 6.7.1 Schallimmissionen Der Vorhabenstandort ist als Teil der Kerngebietsstrukturen der Münsteraner Innenstadt mit direkter Nachbarschaft zum Münsteraner Hauptbahnhof durch Lärmemissionen, insbesondere entlang der innerstädtischen Haupterschließungsstraßen, aus dem Bahnverkehr und aus den verkehrlichen Anlagen des Bahnhofsvorplatzes erheblich belastet. Vor dem Hintergrund ist davon auszugehen, dass für die Überplanung des Vorhabengrundstücks als stark lärmvorbelasteter Bereich die Orientierungswerte der DIN 18005 nicht eingehalten werden können bzw. sogar deutlich überschritten werden. Das Nutzungsprofil des geplanten Vorhabens sieht eine überwiegende Wohnnutzung in Form von Einzelappartements als innerstädtisches Wohnen für Studenten und Senioren vor, mit dem Angebot wird der gestiegenen Nachfrage nach hochwertigen innerstädtischen Wohnungen mit kurzen Wegen zur Innenstadt , einem hohen Angebot an attraktiven Infrastruktureinrichtungen und einer optimalen ÖPNV -Anbindung entsprochen. Darüber hinaus wird entsprechend den politischen Beschlüssen das Wohnen im Stadtquartier gestärkt um eine Belebung des Bahnhofsbereiches - abseits alleiniger Büro - und Geschäftsnutz ungen - im Sinne einer Verbesserung der sozialen Kontrolle zu erwirken und somit den Standort langfristig und nachhaltig aufzuwerten (s. Vorlage V/0006/2012 „Bausteine fü r eine weitere Stärkung der inneren Entwicklung im Bereich Wohnen“) . Neben den nutzungsspezifischen Zielsetzungen für den Standort ist die mit der Umsetzung des Vorhabens verbundene Neubelebung eines prominenten, brachgefallenen innerstädtischen Grundstücks im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein zentrales Planungsziel jedweder Stadtplanung. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 24 von 45 Mit dem Entwicklungsziel das Wohnen am Standort zu stärken sind besondere Anforderungen an den Immissionsschutz zu stellen um städtebauliche Missständ e zu verhindern und die Schutzansprüche nach gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen der zukünftigen Nutzer zu gewährleisten. Der Einsatz aktiver Schallschutzmaßnahmen in Form von L ärmschutzwänden oder - wällen scheidet dabei aufgrund der innerstädtischen Lage des Plangrundstücks im unmittelbaren Anschluss an die angre nzenden umgebenden Straßen und aufgrund der geplanten Gebäudehöhe von 45 m aus , als punktförmige Bebauung eines 580 m² großen Kopfgrundstücks mit drei seitig straßenzugewandten Fassadenflächen und einer Seite als Grenzbebauung sind Abschirmwirkungen aus lärmabgewandten Gebäudestellungen auf dem Grunds tück nicht realisierbar . Die Verwendung ‚durchgesteckter Wohnungen‘ als klassische Lärmschutzgrundrisse mit Nebenräumen zur lärmzugewandten Straßenseite und Schlaf - und Aufenthaltsräumen zur ruhigen Gebäuderückseite ist aufgrund der allseitig lärmbelasteten Fassadenfronten für den Standort ebenfalls nicht gegeben. Darüber hinaus würden aufgrund der städtebaulich vorgegebenen Tiefe des Gebäudes von rd. 22 Metern im Anschluss an die vorhandene Bebauung bei durchgehenden Wohngrundrissen Wohnungszuschnitte entstehen, die - neben nicht lösbaren Belichtungsproblemen in den Innenbereichen - allein aufgrund ihrer Größe nur als ‚Familienwohnen‘ umsetzbar wären, was den nutzungsspezifischen Erfordernissen und Vermarktbarkeiten am Standort zusätzlich entgegensteht (s. a. Kapitel 1.2). Vor dem benannten Hintergrund ist zur Umsetzung der Entwicklungsziele alleinig eine baulich technische Lösung zur Sicherung der Belan ge zum Immissionsschutz möglich. Diesem Erfordernis wird über effiziente bauliche Schallschutzmaßnahmen in Kombination mit hochwertigen energetischen Standards entsprochen. So wird das Vorhabengebäude im KfW-55 Standard mit einer kontrollierten Be - und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung für die Büro - und Wohnnutzu ngen errichtet, für die Wohnungen wird zusätzlich ein Einbau schallgedämmter teilgekippter Öffnungsflügel vorgesehen. Als sogenannte ‚Prallscheiben‘ analog eines Kastenfensters ist über das Belüftungssystem ein gelegentliches Öffnen der Fenster im Ermessen des Bewohners möglich und somit eine natürliche Belüftung der Wohnung unter Einhaltung der rechtlichen Lärminnenpegel insbesondere im Nachtzeitraum gegeben. I m Sinne einer aktiven Schallschutzmaßnahme wird dabei das Fensterelement jeder einzelnen W ohnung erfasst und geschützt , z usammen mit den passiven Schallschutzmaßnahmen mit entsprechend den Lärmpegelbereichen vorgegebenen Bauschalldämmmaßen für die Außenbauteile schützenswerter Räume wird insgesamt eine Abschirmwirkung für die gesamten Fassadenflächen erwirkt. Außenwohnbereiche wie Balkone oder Loggien sind mit Blick auf die besondere Lärmsituation nicht vorgesehen. Das Vorhaben selbst kann ohne baulichen Eingriff in die öffentlichen Verkehrswege der angrenzenden Verkehrs - und Freiflächen errichtet werden. Vorhabenbezogene Mehrverkehre auf die angrenzenden Straßen sind über die fast ausschließliche Wohnnutzung mit ein er entsprechend den Vorgaben der Stadt Münster vorgesehenen Ablöse der notwendigen Stellplätze nicht gegeben, Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 25 von 45 *2) „Lärmtechnische Untersuchung zum Neubau eines Hochhauses am Berliner Platz 39 in Münster“, Ingenieurgesellschaft nts mbH, Münster, Proj-Nr.: 08120015, Stand 10.04.2013 so dass mit der Errichtung des Vorhabens eine Verschlechterung der bestehenden Verkehrslärm - situation nicht verbunden ist. Mit Blick auf die benan nte Ausgangssituation wurde zur Konkretisierung und Bewertung der Lärmsituation eine lärmtechnische Untersuchung *2) erstellt, die sowohl die vorhabenbedingten Lärmauswirkungen auf die bestehenden angrenzenden Nutzungsstrukturen als auch die Auswirkungen der Lärmemissionen auf das geplante Vorhaben gutachterlich prüft. Konkret wurde untersucht, ob • eine Verträglichkeit des Vorhabens mit der umgebenden Bebauung gemäß den Vorgaben der TA-Lärm sowie • eine Verträglichkeit der vorhandenen G ewerbebetriebe mit der heranrückenden Wohnbebauung des geplanten Vorhabens gegeben ist. Zum Schutz der zukünftigen Nutzer und Bewohner des Vorhabengebäudes wurden • die durch Verkehrs - und Gewerbelärm zu erw artenden Lärmimmissionen an den Außenfassaden des Vorhabens ermittelt und sollten geeignete Lärmminderungs - maßnahmen in Form von passiven S challschutzmaßnahmen für das Vorhabengebäude aufgezeigt werden. Mit Blick auf die innerstädtische Lage und entsprechend den Maßgaben aus dem bestehenden Planungsrecht wurde in der lärmtechnischen Untersuchung für das Plangrundstück und die angrenzenden Planbereiche die Schutzbedürftigkeit eines Kerngebiets zu Grunde gelegt. AUSWIRKUNGEN AUS GEWERBELÄRM Als maßgeblicher Emittent von Betriebslärm im Zusammenha ng mit dem Vorhaben ist die Warenanlieferung des im Erdgeschoss und Teilen des 1. Obergeschosses geplanten kleinflächigen Schnellrestaurants zu berücksichtigen. Die Waren werden wöchentlich an vier Werktagen in der Zeit von 9:00 - 19:00 Uhr durch LKW’s mit Kühlaggregaten über Rollcontainer und eine Palette mit Palettenhubwagen angeliefert, der Liefervorgang kann bis zu 2 Stunden in Anspruch nehmen. Weitere signifikante Emittenten sind nicht zu erwarten. Durch die sehr hohen Verkehrsaufkommen auf den umliegenden Straßen ist mit relevanten zusätzlichen Geräuschen auf den öffentlichen Verkehrsflächen aus vorhabenbezogenen An - und Abfahrverkehren der kleinen Gewerbeflächen und Wohnnutzungen im Sinne der TA -Lärm nicht zu rechnen, so dass auf eine entsprechende Untersuchung verzichtet werden kann. Weitergehende Details zum Berechnungsverfahren und zur Beurteilungs - und Berechnungsgrund- Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 26 von 45 lage sind dem Gutachten zu entnehmen. Folgende Ergebnisse zum vorhabenbezogenen Gewerbelärm(hier: Warenanlieferung) sind festzuhalten: • Der Richtwert der TA-Lärm von 60 dB(A) tags für Kerngebie te wird an allen maßgeblichen Immissionsorten der benachbarten vorhandenen und geplanten Wohnnutzungen eingehalten. Für die Wohnnutzungen des Vorhabengebäudes als zu beurteilende Anlage liegen die erm ittelten Beurteilungspegel m e h r a l s 6 d B ( A ) u n t e r h a l b d er Richtwerte, so d a s s g e m ä ß d e n V o r g a b e n d e r T A-Lärm eine weitergehende Gesamtlärmbetrachtung nicht erforderlich ist. • Eine Warenanlieferung im Nachtzeitraum (22:00 - 6:00 Uhr) ist nach überschlägigen Berechnungen mit einer Überschreitung des Richtwertes nachts von 45 dB(A) verbunden. • Die gemäß TA -Lärm zulässige Richtwertüberschreitung durch einzelne Geräuschspitzen (hier: Betriebsbremse eines LKW’s in der Anlieferzone) von tags max. 30 dB(A) wird an allen maßgeblichen Immissionsorten eingehalten. Nächtlich e vorhabenbezogene Geräuschspitzen sind nicht gegeben. • Die Überprüfung in der Örtlichkeit hat ergeben, dass die im Umfeld des Vorhabens vorhandenen Geschäfts- und Bürobetriebe weder alleinig noch in der Summe relevante Immissionen im Sinne schädlicher Umw elteinwirkungen auf die geplanten Vorhaben - nutzungen verursachen, so dass im Sinne der TA -Lärm auf eine weitergehende Untersuchung verzichtet werden kann. Vor dem Hintergrund der benannten gutachterlichen Ergebnisse zum Gewerbelärm wird ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, wonach der Ausschluss von Anlieferungen außerhalb des Tageszeitraumes im bauordnungsrechtlichen Genehmigungs verfahren zur Errichtung des Vorha bens zu berücksichtigen ist. Insgesamt ist somit die Verträglichkeit des Vorhabens gemäß den Vorgaben der TA -L ä r m z u j e d e m Zeitpunkt sichergestellt, weitergehende planungsrechtliche Festsetzungen oder Hinweise zum Gewerbelärm sind nicht erforderlich. AUSWIRKUNGEN AUS VERKEHRS- UND GEWERBELÄRM AUF DAS VORHABEN Zum Schutz der Vorhabennutzungen gegenüber Verkehrs - und Gewerbelärm wurden die zu erwartenden Lärmim missionen ermittelt und entsprechend den Vorgaben der DIN 18005 gutachterlich bewertet. Berücksichtigt wurden • alle auf das Vorhabengebäude einwirkenden Straßen einschließlich der vorhandenen Lichtsignalanlagen, • der bestehende Taxistand und die Kiss-and-Ride-Zone, • alle auf das Vorhaben einwirkenden Schienenverkehrsanlagen sowie • die Anlieferungsvorgänge vor der westlichen Gebäudefront des Vorhabens. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 27 von 45 Als Ausgangsdaten für den Straßenverkehrslärm wurde die Auswertung einer Erhebung der Stadt Münster vom 19.11.2009 mit den daraus ermittelten durchschnittlichen täglichen Verkehrs - belastungen (DTV) zu Grunde gelegt und gemäß der Expertise „Mobilität Münster / Münsterland 2050“ der LK Argus Kassel GmbH von November 2010 auf das Jahr 2030 hochgerechnet. Neben den Verkehrsbelastungen wurden weitergehende örtliche Gegebenheiten mit entsprechenden Zuschlägen für erhöhte Störwirkungen b zw. Korrekturfaktoren für unterschiedliche Höchst - geschwindigkeiten, Straßenoberflächen, Gefällelagen und Mehrfachreflexionen berücksichtigt. Für das Parken wurden entsprechend den Maßgaben der Parkplatzlärmstudie für die 20 Taxistände und 5 Kiss-and-Ride-Stellplätze 75 Fahrbewegungen je Stunde am Tag und 12,5 je Stunde in der Nacht bei einem Wechsel der Fahrzeuge von 3/h am Tag und 0,5/h in der Nacht sowie Zuschläge für Besucher- und Mitarbeiterparkplätze zu Grunde gelegt. Für die Emissionsberechnung des Schienenverkehrslärms wurden die Streckenbelegungsdaten der DB Netz AG Berlin in der Prognose 2025 für die Bahnstrecken im Bereich des Hauptbahnhofs einschließlich Korrekturzuschläge für unterschiedliche Fahrbahnarten sowi e Brückenzuschläge eingestellt. Weitergehende Details zu den Ausgangsdaten sind dem Gutachten zu entnehmen. Folgende Berechnungsergebnisse nach DIN 18005 zum Verkehrs - und Gewerbelärm am geplanten Vorhaben sind festzuhalten: • Durch den Verkehrslärm, insbesondere über die hohe vorhandene Verk ehrsbelastung auf der Von-Steuben-Straße und dem Berliner Platz, werden die Orientierungswerte der DIN 18005 an den Hauptfassadenseiten des Vorhabengebäudes deutlich überschritten. Entlang der Gebäudefront zur Von -Steuben-Straße/Berliner Platz wurde für da s Erdgeschoss ein maximaler Beurteilungspegel von 75,6/67,5 dB(A) tags/ nachts ermittelt, womit die Orientierungswerte von 65/55 dB(A) tags/nachts für Kerngebiete um 10,6 dB(A) bzw. 12,5 dB(A) überschritten werden. Im obersten Geschoss betragen die Überschreitungen aufgrund der größeren Entfernung z u d e n E m i t t e n t e n 5 d B ( A ) t a g s u n d 7 , 2 d B ( A ) n a c h t s , a n d e n G e b ä u d e f r o n t e n z u m Bahnhofsvorplatz werden maximale Beurteilungspegel von 69,6/61,9 dB(A) tags/nachts ermittelt. An der östlichen Gebäudefront zur Bahnhof straße und zur Gleistrasse werden am Tag die Orientierungswerte der DIN 18005 in allen Geschossen eingehalten bzw. unterschritten, nachts liegt die höchste Überschreitung im 14. Obergeschoss bei maximal 3,9 dB(A). • Auswirkungen aus Gewerbelärm auf den Gesam tbeurteilungspegel sind aufgrund der hohen Verkehrslärmbelastung nicht gegeben. • Mit der Errichtung des Vorhabens sind keine Auswirkungen durch Lärm -Reflexionen auf die angrenzende vorhandene Bebauung verbunden. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 28 von 45 *3) Schallschutztechnische Stellungnahme „BV: Hochhaus Berliner Platz, Schallschutztechnische Wirkung von Wohnungsfenstern mit Prallscheibe“, Schreiben des Ingenieurbüros für technische Akustik und Bauphysik ITAB vom 13. August 2013 Vor dem Hintergrund der teilweise erheblichen Überschreitungen der Orientierungswerte werden gemäß den Maßgaben der DIN 4109 Lärmpegelbereiche von III – VI ermittelt und wie folgt als Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissions- schutzgesetzes gemäß § 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB im Bebauungsplan festgesetzt: • Für die westliche Fassadenseite zur Von -Steuben-Straße sind die Außenbauteile der Wohnungen im Erdgeschoss bis einschließlich 10. Obergeschoss mit einem Schalldämm- maß von 50 dB und der Büroräume von 45 dB entsprechend dem Lärmpegelbereich VI zu errichten, ab dem 11. Obergeschoss gelten die Maßgaben entsprechend dem Lärmpegelbereich V. • Für die nördliche Fassadenseite zum Berliner Platz sind die Außenbauteile der Wohnungen über alle Geschosse mit einem Schalldämmmaß von 45 dB und der Büroräume von 40 dB entsprechend dem Lärmpegelbereich V zu errichten. • Für die östliche Fassadenseite zur ‚kleinen‘ Bahnhofstraße sind die Außenbauteile der Wohnungen über alle Geschoss e mit einem Schalldämmmaß von 35 dB und der Büroräume von 30 dB entsprechend dem Lärmpegelbereich III zu errichten. • Für die südliche Fassadenseite im oberen Anschluss an die vorhanden e Blockbebauung sind die Außenbauteile der Wohnungen hälftig nach Westen mit einem Schalldämmmaß von 45 dB und der Büroräume von 40 dB ent sprechend dem Lärmpegelbereich V und hälftig nach Osten mit einem Schalldämmmaß von 40 dB und der Büroräume von 35 dB entsprechend dem Lärmpegelbereich IV zu errichten. Neben den Maßgaben entsprechend den Lärmpegelbereichen III bis VI wird zur Sicherung eines fensterunabhängigen Lüftungssystems der Einbau einer kontrollierten Be- und Entlüftungsanlage mit kombinierter Wärmerückgewinnung für die Büro - und Wohnnutzungen festgesetzt. Für die zusätzliche Belüftung der Wohnnutzungen wurde zur Ermittlung der Innen pegel in den Appartements eine schalltechnische Untersuchung an einer vorgegebenen Fassadenkonstruktion für den Einbau schallgedämmter teilgekipp ter Öffnungsflügel durchgeführt *3). Demnach werden mit der Konstruktion an drei untersuchten Immissionsaufpunkten Innenraumpegel L i nachts von 26 - 30 dB(A) ermittelt, unter zusätzlicher Berücksichtigung eines Korrektursummanden gemäß VDI 2719 von 3 - 6 dB(A) wird de r gemäß VDI Richtlinie 2719, Tabelle 6 anzustrebende Mittelungspegel nachts in Schlafräumen von Lm = 30 -35 dB(A) eingehalten. Zur Sicherung gelegentlich zu öffnender Fenster für die Wohnnutzungen bei zumutbaren Lärmbelastungen wird analog der untersuchten Fassadenkonstruktion festgesetzt, dass Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 29 von 45 *4) „Neubau eines Hochhauses am Berliner Platz 39 in Münster, Lufthygienisches Fachgutachten“, simuPLAN Ingenieurbüro für Numerische Simulation, Dipl. Met. Georg Ludes, Dorsten, Stand 02.09.2013 • für Aufenthalts- und Schlafräu me bzw. zum Schlafen geeignete Räume der Wohnnutzungen der Einbau schallgedämmter teilgekippter Öffnungsflügel vorzusehen ist, die im gekippten Zustand einen Innenraum -Mittelungspegel nachts von L m < 35 dB(A) gewährleisten und im geschlossenen Zustand die Gesamtschalldämmung der Außenfassade nicht verschlechtern. Mit der Festsetzung einer mechanischen Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung für die Büro- und Wohnnutzungen, der Festsetzung schallgedämmter teilgekippter Öff nungsflügel mit einem einzuhaltenden Innenraum-Mittelungspegel nachts für die Schlaf- und Aufenthaltsräume der Wohnungen und der Festsetzung resultierender Schalldämm-Maße in Abhängigkeit vom Lärmpegelbereich für die Außenbauteile schützenswerter Räume wird den gesetzlichen Vorgaben zum Lärmschutz von Wohn- und Büronutzungen innerhalb gemischt genutzter Innenstadtbereiche sachgerecht entsprochen, bauordnungsrechliche Belange oder Belange aus Luftschadstoffen (s. Kapitel 6.7.2) stehen dem ebenfalls nicht entgegen. Insgesamt sind in Abwägung der vorgegebenen städtebaulichen Rahmenbedingungen und möglicher Schallschutzmaßnahmen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse am Vorhaben gewährleistet, gleichzeitig wird den stadtgestalterischen und nutzun gsspezifischen Erfordernissen zur Aufwertung und Revitali sierung eines brachgefallenen Innenstadtgrundstückes entsprochen. 6.7.2 Luftschadstoffimmissionen Das Plangrundstück des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 558 liegt im Stadtbezirk Münster- Mitte im Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt zwischen der „Von -Steuben-Straße“, dem „Berliner Platz“, der „Kleinen Bahnhofs traße“ und der „Bahnhofstraße“ und in unmi ttelbarer Nähe zu den zentralen Bushaltestellen des Bahnhofsvorplatzes. Die „Von-Steuben-Straße“ stellt eine der Grenzen der seit dem 01.01.2010 ausgewiesenen und nordwestlich des Plangebietes gelegenen Umweltzone des Umweltqualitätsplans der Stadt Münster dar. Die Belüftung der geplanten Nutzungen im Vorhabengebäude erfolgt über eine kontrollierte Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung für die Büro - und Wohnnutzungen und eine zusätzliche Belüftung der Wohnungen über schallgedämmte teilgekippte Öffnungsflügel. Um negative Einwirkungen auf die Bewohner durch Luftschadstoffe über die Lüftungssysteme ausschließen zu können, wurde in Abstimmung mit den Fachbehörden der Stadt Münster eine Untersuchung der Luftschadstoffsituation in Form eines Feinscreenings *4) durchgeführt. Dazu Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 30 von 45 wurden mit Hilfe von mikroskaligen Simulationsrechnungen die Stickstoffdioxid - (NO2) und Feinstaubbelastungen (PM10 und PM 2,5) in unterschiedlichen Höhenniveaus bestimmt und anhand der Grenzwerte der 39. BImSchV bewertet. Als Eingangsdaten für die B erechnung der verkehrsbedingten Emission en wurden die vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung der Stadt Münster durchgeführten Verkehrszählungen von zwei Zählstellen aus dem Jahr 2009 zugrunde gelegt und differenziert nach Fahrzeugkategorien auf die durchschnittl ichen tägl ichen Verkehrsstärken DTV-Werte hoch- gerechnet. Darüber hinaus wurde durch gewichtete Mittelung der Verkehrswerte zum Busverkeh r der Stadtwerkeflotte sowie zum regionalen Busverkehr der DTV-Wert der Busflotte ermittelt . Für die Berechnung der Abgasemissionen wurde jeder Fahrspur eine Verkehr ssituation auf Grundlage einer Ortsbesichtigung vom 09.08.2013 zugewies en und unter Berücksichti gung des Störungsgrades in die B erechnung eingestellt. Im Sinne einer ‚Worst -Case-Abschätzung‘ wurde für die Busspuren im Bereich der Haltestellen ‚Hauptbahnhof‘ ein Stop+Go -Anteil von 100 % vorgegeben, im Bereich von Lichtsignalanlagen wurden Rückstaubereiche mit einem festen Stop+Go -Anteil von 10 % definiert, zusätzlich wurden Kaltstartzuschläge berücksichtigt. Die Gebäudestellungen und -höhen wurden auf der Basis von ALK-Daten ermittelt und im Rahmen einer Ortsbegehung überprüft. Die Ausbreitungsrechnungen erfolgten für den Planfall mit Bezugsjahr 2015 unter Zugrundelegung der Umweltzonenregelung und der spezifischen Münsteraner Bus -Emissionsfaktoren im Prognose - jahr 2015. Die meteo rologischen Eingangsdaten sind einer Ausbreitungsklassenstatistik der ehemaligen DWD -Station Münster Zoo entnommen. Der Überdachwind im Untersuchungsgebiet weht demnach bevorzugt aus südwestlichen Richtungen, die mittlere Windgeschwindigkeit beträgt 3,2 m/s. Neben den Luftschadstoffimmissionen, d ie durch den Straßenverkehr im Untersuchungsgebiet verursacht werden, wurden als Hintergrundbelastung die Immissionsbeiträge durch Quell en außerhalb des Untersuchungsbereiches berücksichtigt. Die Abschätzung der Hintergrundbelastung für den Luftschadstoff NO 2 erfolgte auf Grundlage von Messwerten der Jahre 2010 bis 2012 der LANUV -Station Münster-Geist. Weitergehende Details zu E ingangsdaten und z ur Immissionsprognose sind dem Gutachten zu entnehmen. Auf Grundlage der Ausbreitungsberechnungen sind folgende gutachterlichen Ergebnisse festzuhalten: • NO2 -Belastung: Mit einer Maximalbelastung von 37,3 µg/m³ entlang der Fassaden des geplanten H ochhauses wird der Grenzwert zum Jahresmittelwert von 40 µg/m³ überall eingehalten. Der flächenhaft bis in die Höhe des 5. Obergeschosses ausgewiesene Jahresmittelwert der NO 2-Konzentration zeigt, dass aufgrund der Nähe zu den verkehrlichen Emittenten die Maximalbelastungen in Höhe des Erdgeschosses auftreten. Mit zunehmender Höhe nimmt die Schadstoffbelastung deutlich ab. Positiv wirkt sich insgesamt die geplante Höhe des Vorhabens aus, da hierdurch aus der Erhöhung der mittleren Windgeschwindigkeit im Bereich des Berliner Platzes und der Bahnhofstraße eine verbesserte Verdünnung der freigesetzten Schadstoffe erwirkt wird. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 31 von 45 Die Wahrscheinlichkeit, dass der NO 2 -Stundenmittelwert von 200 µg/m³ an mehr als 18 Stunden des Tages überschritten wir d, liegt entlang der Fassaden bei maximal 3,0 %. Vergleichsauswertungen von Messungen aller L ANUV-Stationen aus den letzten f ünf Jahren zeigen, dass selbst an hoch belasteten Verkehrsstationen mit schlechten Durchlüftungsverhältnissen dieser Grenzwert deut lich eingehalten wurde, eine Überschreitung des NO 2 -Kurzzeitgrenzwertes kann lt. Gutachter somit ausgeschlossen werden. • PM10 und PM2,5 Belastung: Mit einer Maximalbelastung von 26,4 µg/m³ wird der Grenzwert zum PM10 -Jahresmittelwert von 40 µg/m³ deutlich unterschritten. Die maximal zulässige Anzahl von 35 Überschreitungstagen entlang der Vorhabenfassaden wird mit ermittelten maximal 24 Überschreitungstagen ebenfalls deutlich eingehalten. Die höchs te PM 10 - Belastungen liegen in Bodennähe, mit zuneh mender Höhe nimmt die Belastung deutlich ab. Der maximale Wert der PM 2,5 -Belastung entlang der Hochhausfass aden liegt mit 18,7 µg/m³ nur unwesentlich oberhalb der Hintergrundbelastung , der Grenzwert zum PM 2,5 - Jahresmittelwert von 25 µg/m³ wird deutlich eingehalten. Insgesamt ist keine unzulässige Überschreitung der NO2 - und Feinstaubgrenzwerte der 39. BImSchV entlang der Fassaden des geplanten Hochhauses gegeben, lufthygienische Belange stehen dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 558 nicht entgegen. 6.8 Altlasten / Altstandorte Im Altlastenkataster der Stadt Münster sind für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans keine Altlasten eingetragen, Hinweise auf Altlastenverda chtsflächen liegen nicht vor. Belange aus Altlasten/Altstandorten werden mit der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 558 nicht berührt. Für das Plangebiet liegen keine Hinweise auf Einwirkungen von Kamp fmitteln vor. Zur grundlegenden Sicherung der Belange zu Kampfmitteln wird jedoch ein allgemeiner Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, wonach beim Auffinden von Kampfmitteln im Zusammenhang mit Erd- und Bauarbeiten die Baumaßnahmen unverzüglich einzustellen sind und die Feuerwehr der Stadt Münster zu informieren ist; auf da s Erfordernis zur Sicherheitsüberprüfung von Ramm-, Bohr- und Gründungsarbeiten wird zusätzlich verwiesen. Derzeit werden gutachterliche Untersuchungen zur Gründung des Vorhabens vorbereitet, zur Beachtung der Belange von Kampfmitteln werden die Arbeiten in enger Abstimmung mit der Feuerwehr durchgeführt. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 32 von 45 6.9 Denkmalschutz / Archäologie Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bau - und Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfär bungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 6.10 Artenschutz Mit der Kleinen Novelle des Bundesnatu rschutzgesetzes (BNatSchG) vom Dezember 2007 wurde eine Anpassung des deutschen Artenschutzrechtes an europäische Vorgaben vorgenommen. In der Folge sind bei allen genehmigungspflichtigen Planungs - und Zulassungsverfahren die Artenschutzbelange entsprechen d den europäischen Bestimmungen im Rahmen einer arten - schutzrechtlichen Prüfung zu betrachten (vgl. Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben, Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW v. 22.12.2010). Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 558 umfasst ein vollständig bebautes innerstädtisches Grundstück. Mit der Ums etzung des Vorhabens ist der Abriss des auf dem Vorhabengrundstück bestehenden Kinogebäudes verbunden. Grünflächen oder Geh ölze kommen im Plangebiet nicht vor. Für eine Vorabschätzung der artenschutzrechtlichen Belange im Zusammenhang mit dem Abriss des Bestandsgebäudes wurde durch das Amt für Grünflächen und Umweltschutz der Stadt Münster am 28.03.2013 eine Begehung des Kinogebäudes durchgeführt. Hinweise auf geschützte Arten wurden nicht vorgefunden, eine gutachterliche Begleitung der Abrissmaßnahmen wird als nicht erforderlich erachtet. Wegen des Vorhandenseins von Fassadenverkleidungen mit z.T. sc hadhaften Eternitschindeln ist jedoch ein vereinzeltes Vorkommen von Fledermäusen nicht gänzlich auszuschließen. Zur Sicherung der Artenschutzbelange wird daher ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, wonach ein A uffinden von Fledermausquartieren im Zusammen - hang mit dem Gebäudeabriss unverzüglich der Unteren Landschaftsbehörde anzuzeigen ist. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 33 von 45 *1) „Beurteilung zur stadtstrukturellen und städtebaulichen Verträglichkeit des geplanten Neubaus eines Hochhauses am Berliner Platz (ehem. „Metropolis“)“, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung der Stadt Münster, 22.06. 2011 *5) „Untersuchung der Verschattung zum Neubau eines Hochhauses am Berliner Platz 39 in Münster“, Kurzgutachten, Ingenieurgesellschaft nts mbh, Münster, Stand 25.04.2013 6.11 Verschattung Nach einer Ersteinschätzung der Verschattungssituation im Zuge der stadtstrukturellen Verträglichkeitsanalyse*1) der Stadt Münster wurde die vorhabenbezogene zusätz liche Beeinträchtigung aus Verschattung als eher gering bewertet. Die Anforderungen der DIN 5034-1, die in Ermangelung verbindlicher Vorgaben hilfsweise zur Bewertung der Aus wirkungen herangezogen werden können, werden eingehalten, so dass sich aus der Verschattungsproblematik keine zwingende Höhenbegrenzung für das geplante Vorhaben ableiten ließ. Um die Belange aus Verschattung abschließend für das konkrete Planvorhaben bewerten zu können wurde eine weitergehende Detailuntersuchung* 5) zur Verschattung ssituation durchgeführt, in der die Modifizierung von Bestand zur Planung modellhaft überprüft wurde. Als bestehende Nutzungen sind in der weitestgehend geschlossenen Randbebauung der umgebenden Straßen zum Plangrundstück gleichermaßen Geschäfts- und Bürogebäude mit vereinzelten Wohnnutzungen von einer etwaigen Verschattung betroffen, nördlich des Vorhabenbereiches grenzen mit dem Bahnhofsvorplatz das Bahnhofsgebäude, die Radstation, Taxistand und die Kiss-and-Ride-Zone an. Der Bewertung des Einflusses aus Verschattung auf die Lebens - und Wohnqualitäten der angrenzenden Gebäude sowie des öffentlichen Raumes wurden die Kriterien der DIN 5034 („Innenraumbelichtung mit Tageslich t“ Oktober 1999) zu Grunde gelegt, beurteilt wurde die Verschattung in der Gegen überstellung des Bestandes und der Planung an den Stichtagen 17. Januar (Wintersonne), 21. März/September (Frühjahrs -/Herbstsonne) und 21. Juni (Sommersonne), jeweils für den gesamten Tageszeitraum. Die Analyse der Verschattung erfolgte in Form einer umfassenden und anschaulichen Darstellun g ü b e r e i n E D V-gestütztes Raum -/Schattenmodell. Folgende gutachterlichen Ergebnisse sind festzuhalten: • Im Bestand sind aufgrund der durchgehenden Randbebauung im ver dichteten Innenstadtbereich bereits zu allen Jahreszeiten große Teile der Von -Steuben-Straße sowie der Bahnhofstraße verschattet, bei niedrig stehenden Sonnens tänden erhalten die Gebäudefassaden erst zur Mittagszeit direktes Sonnenlicht. Der Berliner Platz ist über seine Nordlage, d er Schmalseite der Blockrandbebauung und aufgrund seiner Flächenausdehnung auch bei tiefstehenden Sonnenständen weitestgehend besonnt. Mit der Umsetz ung des Vorhabens bleibt aufgrund der unveränderten Sockelfläche des Gebäudes die Ver schattung grundsätzlic h wie im Bestand erhalten, über die E rhöhung Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 34 von 45 des Gebäudes auf 45 m erfolgt ein schmaler Schattenwurf in bisher besonnte Bereiche, der aufgrund der geringen Ausdehnung des Gebäudes jedoch sehr schnell wandert und somit nur kurzfristig auftritt. • Am Stichtag 17. Januar (Wintersonne) bleibt in den Morgenstunden bei einer nahezu vollständigen Verschattung der Frei- und Verkehrsflächen, der Ost - und Westfassaden und dem allgemein noch geringem Tageslicht die Erhöhung des Gebäudes ohne nennenswerte Auswirkung. Lediglich in der Zeit zwischen 11:00 und 12:00 Uhr wird die erhöhte Gebäudehöhe über einen zusätzlichen Schattenwurf in den oberen Geschossen der Gebäude Von -Steuben-Straße 24 - 28 wirksam, eine relevante Einwirkung im Sinne der DIN 5034 liegt jedoch nicht vor. Ab 14:00 Uhr sind die Freiflächen des Berliner P latzes mit einer weitergehenden Verschattung bis zur Bahnhofstraße betroffen. • Am Stichtag 21. März/ September (Frühjahrs- und Herbstsonne ) ist ein zur Wintersonne analoges Bild für die Morgenstunden ohne nennenswerte A uswirkungen der Gebäudeerhöhung festzustellen. Ab 11:00 Uhr ist aufgrund der bereits hohen Sonnenstände die Beeinträchtigung durch die Gebäudehöhe geringer gegenüber der Wintersonne, kurzfristig werden jedoch die westlich zum Vorhaben liegend en Gebäudefassaden beschattet. Ab 13:00 Uhr wandert der Schatten über den Berliner Platz wobei aus der Gebäudeerhöhung erstmalig auch die Dachflächen der Fahrradstation kurzzeitig im Schatten liegen. In den Nachmittagsstunden ist aufgrund der tiefstehenden Sonne mit bereits großflächigen Verschattungen aus den Bestandsgebäuden keine nennenswerte zusätzliche Verschattung aus der Gebäudeerhöhung festzustellen. • Am Stichtag 21. Juni (Sommersonne) führt die Gebäudeerhöhung in den Morgenstunden zu einer zusätzlichen, kurzzeitigen Verschattung der unteren Geschosse der Gebäude Von-Steuben-Straße 28 - 30, ab ca. 11.00 Uhr liegt der Schattenwurf aufgrund der hochstehenden Sonne jedoch nur noch innerhalb des Straßenra umes. Zur Mittagszeit sind mit Ausnahme des Gehweges vor dem Plangrundstück im Bestand alle Freiflächen des Berliner Platzes besonnt, die G ebäudeerhöhung führt lediglich zu einer geringen Erweiterung des Schattens bis in die V erkehrsfläche hinein , Aufenthaltsfl ächen wie die Bushaltestelle werden nicht tangiert. Ab 17:00 Uhr werden die ersten Westfassaden beschattet. Zusammengefasst ist festzustellen, dass mit Umsetzung des Vorhaben s zu jeder Jahreszeit kurzfristig weitere Flächen zusätzlich verschattet werden. J e Standort beträgt die zusätzliche Verschattungsdauer jedoch höchstens 1 – 2 Stunden bis der Schatten weitergewandert ist und die zusätzlich verschatteten Fenster wieder besonnt werden. Die Anforderungen der DIN 5034 werden uneingeschränkt erfüllt, Belange aus Verschattung stehen der Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 558 nicht entgegen. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 35 von 45 *6) „Windkanaluntersuchung zum Windkomfort auf dem Berliner Platz in Münster, Vergleich des Windkomforts mit dem bestehenden und mit dem geplanten Gebäude Berliner Platz Nr. 39, 48143 Münster“, Ruscheweyh Consult GmbH Aachen, Bericht RC 1682/0613, Stand 07. Juni 2013 6.12 Windeinwirkungen Um die Belange von Windeinwirkungen für das konkrete Planvorhaben bewerten zu können wurde eine Windkanaluntersuchung*6) zum Windkomfort durchgeführt, in der die Modifizierung von Bestand zur Planung modellhaft überprüft wurde. Als bestehende Nutzungen sind in der weitestgehend geschlossenen Randbebauung der umgebenden Straßen zum Plangrundstück gleichermaßen Fußgängerpassagen, Eingangsbereiche sowie Straßen, Bürgersteige und Parkzonen von etwaigen Windeinwirkungen betroffen. Der nördlich des Vorhabenbereiches angrenzende Bahnhofsvorplatz das Bahnhofsgebäude, die Radstation, Taxistand und die Kiss -and-Ride-Zone sind hierbei besonders zu beachtende Bereiche. Der Bewertung des Einflu sses aus Wind einwirkungen auf die Behaglichkeit der angrenzenden öffentlichen Räume wurden die Kriterien nach Gandemer/Guyot („La protection contre le vent “ 1981) zu Grunde gelegt. Die Analyse der Einwirkungen erfolgte in Form einer Windkanalstudie über ein Umgebungsmodel im Maßstab 1:250 mit Hilfe von Mess - und Fadensonden. Beurteilt wurde n die Einwirkungen der lokalen bodennahen Windgeschwindigkeiten in der Gegenüberstellung des Bestandes und der Planung mit charakteristischen Geschwindigkeitskennfeldern in Abhän gigkeit von der Windrichtung . Die Ergebnisse sind umfassend über Fotos, Windstatistiken und Berechnungstabellen dargestellt. Nach Gandemer/Guyot wird ein Ort als „ausreichend behaglich“ bezeichnet, wenn der Grenzwert der Windgeschwindigkeit von 5 m/s an nicht mehr als X - Tagen im Jahr überschritten wird. Dabei wird die Behaglichkeit in drei Komfortkategorien unterteilt, Komfortkategorie I für Ruh eplätze, Spielplätze, öffentliche Gärten, Galerien (X=5 % des Jahres = ~18 Tage im Jahr), Komfortkategorie II für Promenaden, Fußgängerpassagen und Eingangsbereiche (X=10 % des Jahres = ~36 Tage im Jahr) und Komfortkategorie III für Straßen, Bürgersteige u nd Parkzonen (X=20 % des Jahres = ~72 Tage im Jahr). Für die Bewertung des Einflusses wurden für das Vorhaben die Kategorien II und III angewendet. Folgende gutachterlichen Ergebnisse sind festzuhalten: • Mit der Neubausituation werden die Windgeschwindigkeiten an einigen Bereichen zwar etwas angehoben, die Behaglichkeitsgrenzwerte aber an keiner Stelle überschritten. Sie liegen sogar deutlich unter den Grenzwerten. Die relativ höchste Windeinwirkung wurde an der nordwestlichen Gebäudekante bei WSW - Wind gemessen. • Infolge der Stauwirkung am Hochhaus tritt bei WSW - Wind eine gewisse Strömungs - umkehr auf dem Berliner Platz auf , was mit einer Anhebung der Windeinwirkung im südwestlichen Straßenbereich des Berliner Platzes verbunden ist. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 36 von 45 • Die ermittelten Tage der Überschreitung der Grenzwerte VGrenz genügen sogar der Komfortkategorie I für Ruheplätze. Zusammengefasst ist festzustellen, dass mit Umsetzung des Vorhabens keine störenden Windeinwirkungen zu verzeichnen sind. Die Anforderungen der Komfortkategorien nach Gandemer/Guyot werden uneingeschränkt erfüllt, Belange aus Windeinwirkungen stehen der Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplan s Nr. 558 nicht entgegen. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 37 von 45 7 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbelange Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 558 wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt (s. Kapitel 1.1). Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB entfällt für das Planverfahren das Erfordernis eines Ausgleichsnachweises im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie die Erstellung eines Umweltberichts gemäß § 2a BauGB. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVPG oder zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 1 UVPG besteht für das geplante Hochhaus-Projekt nicht. Die Grundfläche des Vorhabenbereichs liegt mit rd. 580 m² deutlich unter dem in § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB genannten Schwellenwert von 20.000 m², Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter existieren nicht. Da die in § 1a Abs. 2 BauGB genannten Belange des Umweltschutzes vor allem unter dem Aspekt der Umweltvorsorge dennoch in die Abwägung einzustellen sind, werden im Folgenden die relevanten Belange kurz beschrieben. 7.1 Mensch Nutzungsstruktur Der rechtskräftige nicht-qualifizierte Bebauungsplan Nr. 356 setzt für den Planbereich eine bauliche Nutzung als Kerngebiet (MK) fest. Das Plangebiet ist dem direkten Umfeld des Münsteraner Hauptbahnhofes zuzuordnen und liegt damit in einem Bereich, der neben der typischen innerstädtischen Kerngebietsnutzung vornehmlich durch die verkehrlichen und funktionalen Abläufe und Einrichtungen um den Hauptbahnhof mit angrenzendem Busbahnhof und Radstation geprägt ist. Bedingt durch die Bedeutung als innerstädtisc her ÖPNV -Hauptverkehrsknotenpunkt besteht eine hohe Passantenfrequenz. Das Plangrundstück ist als Standort des ehemaligen Metropolis -Kinos bereits vollständig überbaut. Seit Aufgabe des Kinobetriebs wird das Kino lediglich unregelmäßig für Veranstaltungen genutzt. Im Erdgeschoss des Gebäudes befindet sich ein Imbiss. Mit Umsetzung des Vorhabens mit einer überwiegenden Wohnnutzung sind positive Wirkungs - effekte auf das Nutzung sumfeld mit einer Stärkung der sozialen Kontrolle im Bahnhofsumfeld zu erwarten. Lärm Der Vorhabenstandort wird im Lärmaktionsplan der Stadt Münster als besonders lärmbelastet eingestuft. Auch die schalltechnische Untersuchung zum Vorhaben zeigt, dass der Vorhabenbereich bereits heute erheblichen Vorbelastungen durch Verkehrslärm ausgesetzt ist (s. Kapitel 6.7.1). So Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 38 von 45 *2) „Lärmtechnische Untersuchung zum Neubau eines Hochhauses am Berliner Platz 39 in Münster“, Ingenieurgesellschaft nts mbH, Münster, Proj-Nr.: 08120015, Stand 10.04. 2013 *4) „Neubau eines Hochhauses am Berliner Platz 39 in Münster, Lufthygienisches Fachgutachten“, simuPLAN Ingenieurbüro für Numerische Simulation, Dipl. Met. Georg Ludes, Dorsten, Stand 02.09.2013 werden an den relevanten Immissionspunkten die Orientierungswerte der DIN 18005 für Kern - gebiete bereit heute weitgehend nicht eingehalten und auch die gemeinhin als gesundheits - relevant geltenden Schwellenwerte von 70/60 dB(A) tags/nachts werden teilweise überschritten *2). Das Vorhaben sieht vor, neben gewerblichen und gastronomischen Einrichtungen auch innerstädtische Wohnnutzungen zu realisieren . Dabei wird das Gebäude im KfW -55 Standard mit einer kontrollierten Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung für die Büro - und Wohnnutzungen errichtet, für die Wohnungen wird zusätzlich ein Einbau schallgedämmter teilgekippter Öffnungsflügel vorgesehen. Außenwohnbereiche in Form von Balkone n oder Loggien sind nicht geplant . Die Sicherung gegenüber Verkehrslärm erfolgt über die planungsrechtliche Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen entsprechend den Lärmpegelbereichen nach DIN 4109, der Festsetzung einer mechanischen Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung für die Büro- und Wohnnutzungen und der Festsetzung schallgedämmter teilgekippter Öffnungsflügel mit einem einzuhaltenden Innenraum-Mittelungspegel nachts für die Schlaf- und Aufenthaltsräume der Wohnungen im Sinne einer aktiven Schallschutzmaßnahme. Darüber hinausgehende a ktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden oder -wällen stehen aufgrund der innerstädtischen Lage und der Größe und Beschaffenheit des Gru ndstücks nicht zur Verfügung. Die Sicherung gegenüber Betriebslärm wird über eine Begrenz ung der Anlieferzeiten für die gastronomische Nutzung auf den Tageszeitraum gewährleistet. Luftschadstoffe Unzulässige Überschreitungen der NO 2 - und Feinstaubgrenzwerte der 39. BImSchV entlang der Fassaden des geplanten Hochhauses sind gemäß dem vorliegenden lufthygienischen Fach - gutachten *4) nicht gegeben. Mit einer Maximalbelastung von 37,3 µg/m³ entlang der Fassaden des geplanten Hochhauses wird der NO 2 - Grenzwert zum Jahresmittelwert von 40 µg/m³ überall eingehalten. Die Wahrscheinlichkeit, dass der NO 2 -Stundenmittelwert von 200 µg/m³ an mehr als 18 Stunden des Tages überschritten wird, liegt entlang der Fassaden b ei maximal 3,0 %, eine Überschreitung des NO 2 -Kurzzeitgrenzwertes wird somit ausgeschlossen . Die Feinstaubbelastung mit PM10 liegt mit einem Maximalwert von 26,4 µg/m³ deutlich unter dem Grenzwert zum PM 10 - Jahresmittelwert von 40 µg/m³. Die maximal zulässige Anzahl von 35 Überschreitungstagen entlang der Vorhabenfassaden wird mit ermittelten maximal 24 Überschreitungstagen ebenfalls deutlich unterschritten. Der maximale Wert der PM 2,5 -Belastung entlang der Hochhausfassaden liegt mit 18,7 µg/m³ nur unwesentlich oberhalb der Hintergrundbelastung (s. Kapitel 6.7.2). Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 39 von 45 *6) „Windkanaluntersuchung zum Windkomfort auf dem Berliner Platz in Münster, Vergleich des Windkomforts mit dem bestehenden und mit dem geplanten Gebäude Berliner Platz Nr. 39, 48143 Münster“, Ruscheweyh Consult GmbH Aachen, Bericht RC 1682/0613, Stand 07. Juni 2013 *1) „Beurteilung zur stadtstrukturellen und städtebaulichen Verträglichkeit des geplanten Neubaus eines Hochhauses am Berliner Platz (ehem. „Metropolis“)“, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung der Stadt Münster, 22.06. 2011 Aufgrund der Nähe zu den verkehrlichen Emittenten liegen die höchsten Schadstoffbelastungen in Höhe des Erdgeschosses im Bereich der zukünftigen gastronomischen und gewerblichen Einrichtungen, mit zunehmender Höhe in die wohngenutzten G eschosse nimmt die Belastung deutlich ab. Beeinträchtigungen der Bewohner aus Luftschadstoffen über die Lüftungsanlagen können ausgeschlossen werden. Verkehr Aufgrund der optimalen Anbindung des Standortes an d as ÖPNV -Netz der Stadt Münster werden die notwendigen Stellplätze der Gebäudenutzungen gemäß der Satzung der Stadt Münster abgelöst. Unabhängig davon ist eine Anmietung von Stellplätzen durch die Bewohner grundsätzlich über die freien Kapazitäten im benachbarten öffentlichen Parkhaus gewährleistet. Die notwendigen Fahrradstellplätze werden in einer, durch einen separaten Aufzug anfahrbaren Fahrradgarage im Untergeschoss des Gebäudes untergebracht. Im Umfeld des Vorhabens werden auf den angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen Fahrrada bstellplätze für Besucher, Anliefer- und Haltezonen sowie ein Behinderten Stellplatz ausgewiesen. Relevante zusätzliche Verkehre, abseits der Verkehre der bereits im bestehenden Planungsrecht zulässigen Kerngebietsnutzung sind mit dem Vorhaben nicht verbunden. Wind Relevante Windeinwirkungen auf die das Vorhaben umgebend en Straßen, Wege- und Platzflächen sind mit der Umsetzung des Bauvorhabens nicht verbunden, d ie Anforderungen der Komfort - kategorien nach Gandemer/Guyot werden uneingeschränkt erfüllt. Mit der Neubausituation werden die Windgeschwindigkeiten an einigen Bereichen zwar etwas angehoben, die ermittelten Behaglichkeitswerte liegen jedoch deutlich unter den Grenzwerten , die ermittelten Tage der Überschreitung der Grenzwerte genügen sogar der Komfortkategorie I für Ruheplätze *6). Verschattung In einer ersten Einschätzung der Verschattungssituation im Zuge der stadtstrukturellen Verträglichkeitsanalyse*1) der Stadt Münster wurde die vorhabenbezogene zusätzliche Beeinträchtigung aus Verschattung als eher gering bewertet. D ie Anforderungen der DIN 5034-1 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 40 von 45 *5) „Untersuchung der Verschattung zum Neubau eines Hochhauses am Berliner Platz 39 in Münster“, Kurzgutachten, Ingenieurgesellschaft nts mbh, Münster, Stand 25.04.2013 werden eingehalten, so dass sich aus der Verschat tungsproblematik keine zwingende Höhenbegrenzung für das geplante Vorhaben ableiten ließ. Auch in d er weitergehenden Untersuchung der Einflüsse aus Verschattung für das konkrete Vorhabengebäude*5) wurden keine relevanten zusätzlichen Beeinträchtigungen ermittelt. Zwar werden zu jeder Jahreszeit kurzfristig weitere Flächen an bestehenden Gebäudefassaden oder auf den umgebenden Frei - und Verkehrsflächen durch das Vorhaben zusätzlich verschattet , die zusätzliche Verschattungsdauer beträgt je Standort jedoch maximal 1 - 2 Stunden. Die Anforderungen der DIN 5034 werden lt. Gutachter uneingeschränkt erfüllt (s. Kapitel 6.11). 7.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Das Plangebiet umfasst ein vollständig bebautes innerstädtisches Grundstück. Grünflächen o der Gehölze kommen auf dem Plangrundstück nicht vor , schützenswerte Biotope als Lebensraum für Pflanzen und Tiere sind von der Planung somit nicht betroffen. Erst auf benachbarten Verkehrsflächen kommen vereinzelte Straßenbäume vor. Diese sind im Zuge der Durchführung der Baumaßnahme vor baubedingten Beeinträchtigungen zu schützen. Mit der Umsetzung des Vorhabens ist der Abriss des bestehenden Kinogebäudes verbunden. Eine etwaige Betroffenheit von Fledermäusen im Zusammenhang mit dem Gebäudeabriss kann aufgrund schadhafter Fassadenverkleidungen gänzlich nicht ausgeschlossen werden, konkrete Hinweise auf das Vorkommen planungsrelevanter Arten liegen gemäß einer gezielten Begehung des Gebäudes durch das Amt für Grünflächen und Umweltschutz der Stadt Münster allerdings nicht vor. Artenschutzrechtliche Konflikte sind nicht zu erwarten (vgl. auch Kap. 6.10). 7.3 Boden Gemäß dem Umweltkataster der Stadt Münster kamen auf dem Plangrundstück u rsprünglich Pseudogley-Braunerden und Braunerden vor, besonders schutzwürdige Bodenausprägungen waren nicht vor handen. Mittlerweile sind die Böden des Plangebietes vollständig von Auffüllung und Überbauung geprägt, natürliche Bodenfunktionen besitzen aufgrund des vollstän digen Versiegelungsgrades keine Bedeutung. Das Altlastenkataster verzeichnet für das Plangebiet keinen Altlastenverdacht, weitergehende Hinweise auf Altlasten liegen ebenfalls nicht vor . Ein Verdacht auf das Vorhandensein von Kampfmitteln besteht nicht. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 41 von 45 Insgesamt sind mit dem Vorhaben aufgrund der bereits bestehenden vollständigen Versiegelung keine zusätzlichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden verbunden. 7.4 Wasser Belange aus Wasserschutzgebieten oder Oberflächengewässern werden mit dem Vorhaben nicht berührt. Der Grundwasserleiter besteht g emäß dem Umweltkataster der Stadt Münster aus äolischem Lockergestein, das Grundwasser strömt der nordwestlich in einem Abstand von etwa einem Kilometer gelegenen Aa zu. Mit dem Vorhaben ist aufgrund der bereit s bestehenden vollständigen Versiegelung keine zusätzliche Beeinträchtigung des Grundwasserhaushaltes verbunden. Wie bisher werden Schmutz- und Oberflächenwässer in das vorhandene Kanalnetz eingespeist. Eine Überprüfung des G rundwasserflurabstandes ist im Zuge der Umsetz ung der Baumaßnahme vorzunehmen, b ei Tiefengründungen ist ein baubedingter zeitlich befristet er Eingriff in den Grundwasserleiter nicht auszuschließen. Etwaige nachteilige Auswirkungen auf den Grundwasser- haushalt können durch bautechnische Maßnahmen bei der Errichtung des Gebäudes in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde ausgeschlossen werden. 7.5 Klima/Luft Die Klimafunktionskarte der Stadt Münster weist das Plangebiet als Teil des stark verdichteten Siedlungsbereiches aus. Klimaökologische Ausgleichsräume, Belüftungskorridore, Kaltluftent - stehungsgebiete oder -leitbahnen sind gemäß Darstellung des Umweltkatasters der Stadt Münster im Planbereich und in der näheren Umgebung nicht vorhanden, v orhandene Klimatope sind aufgrund des hohen Versiegelungsgrades und aufgrund des Mangels an Vegetationsflächen durch den sogenannten 'Wärmeinseleffekt' charakterisiert. Mit dem Vorhaben ist aufgrund der bereits bestehenden vollständigen Versiegelung keine Klimatop-Veränderung im Plangebiet verbunden. Allerdings sind aufgrund der Höhe de s geplanten Gebäudes von 45 Meter Auswirkungen auf die lokale Wind - und Verschattungssituation gegeben, relevante Einwirkungen sind damit jedoch nicht verbunden (Kapitel 7.1). Über das Energiekonzept des Bauv orhabens im KfW 55 Standard mit kontrollierter Be- und Entlüftung und Wärmerückgewinnung liegt der Energieverbrauch des Gebäudes und die damit verbundene CO 2-Belastung deutlich unter den derzeit geltenden gesetzlichen Vorgaben, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt werden minimiert. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 42 von 45 *1) „Beurteilung zur stadtstrukturellen und städtebaulichen Verträglichkeit des geplanten Neubaus eines Hochhauses am Berliner Platz (ehem. „Metropolis“)“, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung der Stadt Münster, 22.06. 2011 7.6 Landschaft Die Auswirkungen des Vorhabens auf das städtebauliche Umfeld, vornehmlich auch im Hinblick auf die hochsensible Zone der historischen Altstadt und der Promenade, wurden im Rahmen eines Verträglichkeitsgutachtens untersucht. Demnach liegt das Vorhaben außerhalb der genannten sensiblen Zonen, wertvolle Blickkorridore auf die Altstadt oder auf die Promenade sind nicht betroffen. Des Weiteren ist nicht zu erwarten, dass das Hochhaus mit seinem Standort in einem der Altstadt vorgelagerten und blockhaft geprägten Stadtgefüge als Fremdkörper empfunden wird. Im Gegenteil wird eine Akzentuierung des Standortes tendenziell positiv bewer tet, wobei eine Gebäudehöhe von 50 m einschließlich der Haustechnik und notwendiger Dachaufb auten lt. Verträglichkeitsstudie nicht überschritten werden sollte, g leichzeitig wird die Unterschreitung einer Gebäudehöhe von 40 m als städtebaulich ungünstig bewertet *1). Mit einer geplanten Bauhöhe von 45 m entspricht das Vorhaben den gutachterlich empfohlenen Höhenvorgaben, negative Auswirkungen auf das Stadt- und Landschaftsbild sind nicht gegeben. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 43 von 45 8 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen Mit der Umsetzung der Vorhabenplanung ist eine vollständige Überbauung und somit Vers iegelung des Vorhabengrundstück s verbunden. Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden 100 % igen Versiegelung des Grundstücks durch das vorhandene Kinogebäude ist mit der Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 558 kein zusätzlicher Eingriff in die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Bodens und des Naturhaushaltes gemäß Bundesnatur - schutzgesetz verbunden. Die Verträglichkeit des Vorhabens in Bezug auf das Landschaftsbild wurde über die stadtstrukturelle und städtebauliche Bewertung der Stadt Münster bestätigt. Unzulässige Überschreitung en der NO 2 - und Feinstaubgrenzwerte der 39. BImSchV entlang der Fassaden des geplanten Hochhauses sind nicht gegeben, Belange aus Verschattung und Windeinwirkungen stehen der Umsetzung des Vorhabens ebenfalls nicht entgegen. Die st arke Vorbelastung des Plangrundstücks durch Verkehrslärm ist dem innerstädtischen Standort und seiner verkehrlichen Bedeutung geschuldet, eine vorhabenbedingte Erhöhung der Lärmemissionen abseits der Maßgaben aus dem bestehenden Planungsrecht ist nicht gegeben. Der Ansiedlung von Wohnnutzungen am Standort kann durch baulich technische Maßnahmen zum Schallschutz unter Einhaltung vert räglicher Innenraumpegel entsprochen werden. In Kombination mit einer kontrollierten Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung und der Festsetzung schallgedämmter teilgekippter Öffnungsflügel im Sinne einer aktiven Schallschutzmaßnahme mit einem einzuhaltenden Innenraum -Mittelungspegel nachts für die Schlaf - und Aufenthaltsräume der Wohnungen wird den Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben zum Lärmschutz von Wohn- und Büronutzungen innerhalb gemischt genutzter Innenstadtbereiche sachger echt entsprochen. Aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden oder -wällen stehen aufgrund der innerstädtischen Lage und der Größe und Beschaffenheit des Grundstücks nicht zu r Verfügung. Im Sinne einer nachhaltigen Stärkung des Standortes mit positiven Wirkungseffekten in die Bestandsstruktur trägt das Vorhaben zu einer Aufw ertung und Belebung des Stadtquartiers mit einer Verbesserung der sozialen K ontrolle bei, so dass trotz der bestehenden Umweltfaktoren in Anwendung der Schutzmaßnahmen innerstädtisches Wohnen am Standort zu befürworten ist. Weitergehende Eingriffe in Umweltbelange oder zusätzliche Beeinträchtigungen von Schutzgütern sind nicht gegeben bzw. werden über die Festsetzungen zum Immissionsschutz gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB p lanungsrechtlich ausgeschlossen (s. a. Kapitel 6.7), so dass insgesamt die Schutzbedürftigkeit der angrenzend bestehenden als auch geplanten Nutzungen gewährleistet ist. Auswirkungen auf Umweltbelange oder Belange zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind mit de m vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 558 „Von -Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ nicht zu erwarten, in Anwendung des§13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB kann von einer weitergehenden Umweltprüfung gemäß §2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 44 von 45 Flächen nach Nutzung Größe in m² % Vorhaben Vorhabengrundstück 580 42,0 % V Öffentliche Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 800 58,0 % GESAMTFLÄCHE 1.380 100 % 9 Flächenbilanz Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 558 ergibt sich folgende Flächenbilanz: Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Begründung zum ENTWURF - Seite 45 von 45 10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Zur Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 558 werden ergänzende öffentlich - rechtliche vertragliche Vereinbarungen in einem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen. Die Umsetzung der Entwicklungsz iele des vorhaben bezogenen Bebauungsplans Nr. 5 58 wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozialplan ist nicht erforderlich. Diese B e g r ü n d u n g d i e n t g e m ä ß § 9 A b s . 8 BauGB als Anlage zum Entwurf des vorhaben- bezogenen Bebauungsplans Nr. 558 „Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße“ Münster, den __________ Der Oberbürgermeister In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
- Von-Steuben-Straße 28
- Bahnhofstraße
- Wolbecker Straße
- Engelstraße
- Herwarthstraße
- Hafenstraße
- Berliner Platz 39
- Ludgeriplatz 4
- Hansaring
- Flugplatz
- Am Mittelhafen 42
- Von-Vincke-Straße
- Hofstraße
- Promenade
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0821/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.10.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37