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2145/2020

Zuschuss ZAMUS für technische Herrichtung von Räumen

Beschlussvorlage Ausschuss 10.08.2020

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

10812 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 2145/2020 
Freigabedatum 10.08.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschuss ZAMUS für technische Herrichtung von Räumen 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe und Bezuschussung von Maßnahmen aus „Zuschuss 
ZAMUS für technische Herrichtung von Räumen“ von 50.000 Euro im Teilergebnisplan 0416 – Kultur-
förderung in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2020.  
 
 
Sofern von der Verwaltung eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zu-
schusshöhe für die aufgeführten Zuschussempfänger beabsichtigt ist, die 50 Prozent des Ursprungs-
betrags übersteigt, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss. 
 
 
Die verbleibenden Mittel in Höhe von 150.000 Euro werden über eine gesonderte Beschlussvorlage 
eingebracht. 
 
 
 
 
 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.08.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme     50.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja          % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2020/2021 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2024 
wurden in dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe 
von 200.000 Euro für „Zuschuss ZAMUS für technische Herrichtung von Räumen“ einmalig zur Ver-
fügung gestellt.  
Hintergrundinformationen zu ZAMUS 
Das ZAMUS – Zentrum für Alte Musik Köln wurde 2011 auf Initiative des Landes NRW, der Stadt 
Köln und des Orchesters Concerto Köln unter Einbeziehung der Kölner Akteure der Alten Musik ge-
gründet. Hauptziel war und ist es, die künstlerische Arbeit im Bereich der Alten Musik zu unterstützen 
und zu stärken. Dazu werden vergünstigte Proben- und Büroräumen sowie ein Instrumentenpool, ein 
Notenarchiv und eine Fachbibliothek zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt.  
Das ZAMUS bietet heute über 160 Musikerinnen, Musikern und Ensembles eine Plattform für ihre 
vielfältigen Aktivitäten, dazu zählen die wissenschaftliche Erforschung historischer Aufführungspraxis, 
Musikvermittlungsprojekte sowie Kinder- und Familienkonzerte, die Vernetzung und Weiterbildung der 
Akteure der Alten Musik, die Herausgabe eines Online-Newsletters und eines NRW-
Veranstaltungskalenders und nicht zuletzt die Veranstaltung des Kölner Fests für Alte Musik.

3 
Perspektiven 
Der Erhalt und Ausbau von Infrastruktur ist eines der vorrangigen Ziele der Kulturentwicklungspla-
nung (Querschnittsthema: Räume).  
Seit dem Jahr 2011 ist das ZAMUS – Zentrum für Alte Musik Köln auf dem Heliosgelände auf einer 
Fläche von 1.000 qm untergebracht.  
Im Rahmen der Sanierung des Objekts Rheinlandhalle/Heliosturm besteht nun die Möglichkeit, das 
ZAMUS um weitere 1.000 qm auf insgesamt 2.000 qm zu erweitern. Die Planung umfasst die bauli-
che und akustische Ertüchtigung des bestehenden Probensaals für die Einstudierung großer Chor- 
und Oratorienwerke, zusätzliche Gästezimmer, Stimmzimmer, Büros, Co-Working Spaces, einen wei-
teren Proben- und Konzertsaal für ca. 200 Zuschauer (einschließlich eines Foyers) sowie die Unter-
bringung des Studios für elektronische Musik des WDR.  
Damit würde das ZAMUS zu einem „Haus der Musik“ erweitert werden, dessen Infrastruktur allen 
Akteuren und Ensembles der gesamten Musikszene (Klassische, Alte, Neue, Globale, Elektronische 
Musik und Jazz) zur Verfügung stehen würde. Mit der Öffnung für alle Teilszenen und mit Kooperati-
onspartnern wie der Kölner Philharmonie, dem WDR und den Musikhochschulen des Landes würde 
eine deutschlandweit einzigartige Kultureinrichtung von überregionaler Strahlkraft entstehen. Das 
wegweisende Alleinstellungsmerkmal wäre die Bündelung der Teilszenen und die Möglichkeit des 
wissenschaftlich-künstlerischen Zusammenwirkens an einem Produktions- und Aufführungsort. Das 
„Haus der Musik“ wäre gleichermaßen ein Ort der Tradition wie ein Labor der Zukunft. 
Notwendige Planungen 
Im Rahmen einer ersten Grundlagenermittlung hat sich u.a. die Notwendigkeit zur Erstellung von wei-
teren Gutachten (Brand- und Schallschutz, Elektro- und Medientechnik) sowie zu diversen Umpla-
nungen ergeben. Deren Ergebnisse dienen zukünftig auch dazu, die nutzerspezifischen Bauleistun-
gen und die vom Vermieter zu erbringenden Bauleistungen voneinander abzugrenzen und zu definie-
ren, da dies Voraussetzung für die Festsetzung des zukünftigen Mietpreises ist. Die Leistungen um-
fassen im Einzelnen, die Prüfung folgender Themenblöcke: 
 
 Konzeptionierung und Varianten    25.000 € 
 Schallschutz       15.000 € 
 Brandschutz       10.000 € 
 Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro- und Medientechnik 12.500 € 
 
Die Planungskosten zum Ausbau des ZAMUS zu einem „Haus der Musik“, einschließlich der Unter-
bringung des Studios für elektronische Musik des Westdeutschen Rundfunks, belaufen sich auf ins-
gesamt 62.500 Euro. Der die vorgesehene Fördersumme von 50.000 Euro übersteigende Restbetrag 
von 12.500 Euro wird durch Eigenmittel des ZAMUS erbracht. 
 
Berücksichtigung des „Studios für elektronische Musik“ des WDR 
Das auf Initiative von Herbert Eimert 1953 in Betrieb genommene Studio für elektronische Musik des 
WDR steht im Rang eines internationalen Kulturguts, dessen herausragende kulturelle und musikhis-
torische Bedeutung unbestritten ist. Es war das erste Studio seiner Art und spiegelt die Geschichte 
der elektronischen Musik in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wider. Ohne Übertreibung kann 
man sagen, dass die Wiege der elektronischen Musik in Köln stand.  
Nach der Schließung des Studios im Jahr 2001 gab es mehrere vergebliche Versuche das Studio zu 
retten – zuletzt sollte es in Schloss Mödrath untergebracht werden. Nach dem Scheitern auch dieses 
Versuchs drohte der Umzug des Studios ins Musikinstrumenten-Museum nach Berlin. Mit einer An-
siedlung im ZAMUS und der Inbetriebnahme als Produktions- und Ausbildungsstudio besteht die 
einmalige Chance, das Studio in eine bestehende Infrastruktur zu integrieren und dauerhaft in Köln zu 
halten.  
Beteiligung des Landes / finanzielle Perspektive 
Am 19.06.2020 gab es bezüglich der Unterbringung des Studios für elektronische Musik des WDR

4 
und der Erweiterung des ZAMUS zwei Ortstermine mit Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen in Köln. Da-
ran teilgenommen haben unter anderem Vertreterinnen und Vertreter des WDR, der Bauwens GmbH, 
des ZAMUS, des Architektenbüros Jocks Planungen und der Kulturverwaltung. In Ossendorf, wo das 
Studio behelfsweise eingelagert ist, konnten sich alle Beteiligten einen unmittelbaren Eindruck von 
den technischen Geräten verschaffen. Im ZAMUS in Ehrenfeld wurden die Bestandsflächen und die 
neu zu erschließenden Flächen besichtigt. Es herrschte Einvernehmen darüber, dass die Erweiterung 
und die kulturelle Nutzung als „Haus der Musik“ eine Bereicherung sei, wobei Frau Ministerin Pfeiffer-
Poensgen die Lage und die kulturelle Umnutzung des ehemaligen Industriegebäudes positiv hervor-
hob. Zudem wurde die Unterbringung des Studios für elektronische Musik im ZAMUS seitens des 
Landes und des WDR sehr begrüßt.  
Eine finanzielle Beteiligung wurde daher auch bereits in Aussicht gestellt. 
Der Kölner Gesellschaft für Alte Musik e.V. / ZAMUS werden die Räumlichkeiten im Heliosturm seit 
2011 von der PE Ehrenfeld GmbH & Co KG (Bauwens Holding) mietfrei zur Verfügung gestellt. Nach 
der Renovierung und dem Ausbau erwartet der Vermieter eine noch zu verhandelnde Miete für die 
insgesamt 2.000 qm.  
Nach ersten Schätzungen würden sich die Betriebskosten einschließlich Miete im Jahr 2021 auf ca. 
460.000 Euro und ab dem Jahr 2022 auf ca. 760.000 Euro pro Jahr belaufen. Dem stehen zu erwar-
tende Einnahmen von 309.000 Euro im Jahr 2021 und 354.000 Euro ab dem Jahr 2022 gegenüber, in 
denen der städtische Zuschuss von 80.000 Euro und der Landeszuschuss von 110.000 Euro sowie 
Drittmittel weiterer Förderer schon berücksichtigt sind. Der zusätzliche Mittelbedarf beliefe sich in 
2021 somit auf ca. 150.000 Euro und ab dem Jahr 2022 auf ca. 400.000 Euro. Sofern das Land hälf-
tig mitfördern würde (s. o.), fielen für die Stadt zusätzliche Fördermittel in 2021 von ca. 75.000 Euro 
und ab dem Jahr 2022 von ca. 200.000 Euro an. Der WDR hat einmalig 500.000 Euro für die Unter-
bringung des Studios in Aussicht gestellt (nutzerspezifische Einbauten, Transport, Aufbau und Inbe-
triebnahme des Studios). 
 
 
Umsetzung: 
Für die Bezuschussung von Maßnahmen aus „Zuschuss ZAMUS für technische Herrichtung von 
Räumen“ sieht die Kulturverwaltung 2020 ein Förderbudget in Höhe von 200.000 Euro vor.  
 
Entsprechend den obigen Ausführungen schlägt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage die Be-
zuschussung von Maßnahmen zur „Konzeptionierung und Gutachtenerstellung“ bis maximal 50.000 
Euro und damit 25 % des Gesamtbudgets vor. 
 
 
Finanzierung: 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen in Höhe von 50.000 € ste-
hen im Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Verfü-
gung. 
 
Die Mittel stammen aus der Verteilung der Kulturförderabgabe in den Haushaltsplan 2020/2021. 
 
Die Maßnahme ist nötig, da der steigende Bedarf nach Proben- und Produktionsräumen der Akteure 
und Ensembles sämtlicher Teilszenen (Alte, Klassische, Neue, Globale, Elektronische Musik sowie 
Jazz) ohne eine Realisierung sonst noch weniger gewährleistet werden könnte. Zudem droht der 
Weggang des Studios für elektronische Musik des Westdeutschen Rundfunks in das Instrumenten-
museum nach Berlin. Vor diesem Hintergrund dient die Umsetzung der Maßnahme aus den Mitteln 
dieses Förderbudgets der notwendigen Struktursicherung des ZAMUS im Sinne eines zukünftigen 
„Hauses der Musik“. 
 
Je nach Ausgang des zu erstellenden Gutachtens erfolgt im Nachgang ein Ratsbeschluss zu dem 
geplanten „Haus der Musik“ inklusive der Unterbringung des Studios für elektronische Musik und der 
daraus resultierenden Folgekosten.

Beratungsverlauf (2)

25.08.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2145/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
10.08.2020
Erstellt
15.07.2020 09:29