V/0153/2009
Sanierung der Reitanlage RV St. Georg, Haus Kump
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Beschlussvorlage
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V/0153/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Sanierung der Reitanlage von RV St. Georg, Haus Kump Förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 11.03.2009 Sportausschuss Entscheidung 19.03.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 1. Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Münster-West genehmigt die Stadt Münster nach der Sportförderricht linie RV St. Georg e. V. für die ver- bessernden Maßnahmen in Zusammenhang mit der Sanierung der Reitanlage nach dem Beschluss des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaf- ten vom 10.02.2009 (Beschussvorlage Nr. V/092/2009) den förderungsunschäd- lichen vorzeitigen Baubeginn. 2. Die Stadt Münster genehmigt den fö rderungsunschädlichen vorzeitigen Baube- ginn unter den folgenden Vorbehalten: 2.1 Die Genehmigung der Stadt Münster nach der Sportförderrichtlinie lässt ihre par- lamentarische Beratung bzw. Beschlussfassung über den Baukostenzuschuss vollständig unbeeinflusst, den RV St. Georg e. V. beantragte. 2.2 RV St. Georg e. V. wird sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum bemü- hen, die mögliche Förderung anderer Stellen für die Aufwendungen der bezeich- neten Maßnahmen zu erhalten. 2.3 RV St. Georg e. V. wird bei der sachgemäßen Durchführung der Maßnahmen die einschlägigen Standards und Vorschriften einhalten. RV St. Georg e. V. wird sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezogener Austausch problemlos möglich ist. 2.4 Die Stadt Münster verbindet mit ihre r Genehmigung zum förderungsunschädli- chen vorzeitigen Baubeginn RV St. Georg e. V. gegenüber keinerlei Hinweise darauf, wie sie seinen Antrag auf Förderung der Baumaßnahmen bewertet. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über den Baukostenzuschuss Vorlagen-Nr.: V/0153/2009 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: KleinBarbara@stadt-muenster.de Datum: 26.02.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0153/2009 aus Sportfördermitteln entscheiden wird, den RV St. Georg e. V. für die Maß- nahmen beantragte, ist offen. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass de r Stadt Münster durch die Beschlüsse nach den Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum förderungsunschädli- chen vorzeitigen Baubeginn weder unmittelb are noch mittelbare Kosten entste- hen werden. Begründung 1. Die Entwicklung der Reitanlage von RV St. Georg e. V. RV St. Georg e. V. plant seit mehreren Ja hren in Bauabschnitten verschiedene Sanie- rungsmaßnahmen auf seiner Reitanlage. In Zusammenhang mit der Entwicklung der angrenzenden Hofeslage „Haus Kump“ durc h die Handwerkskammer Münster zeigte sich Ende 2008, dass einige Flächen der Reitanlage schadstoffbelastet sind und so schnell als möglich saniert werden müssen. Dafür muss u. a. der Reitplatz aufgehoben und anschließend neu erstellt werden. An der Wiederherstellung der sanierten Reitan- lage beteiligt sich die Stadt gemäß Beschluss des Ausschuss für Finanzen, Beteiligun- gen und Liegenschaften vom 10.02.2009 (B eschussvorlage Nr. V/092/2009) mit ei- nem Zuschuss in Höhe von maximal 96.000 €. Der RV St. Georg e. V, beteiligt sich mit einem Betrag von 24.000 € (Alt gegen Neu). In Zusammenhang mit den notwendigen Sanierungs- und Wiederherstellungsmaß- nahmen möchte RV St. Georg e. V. die Mö glichkeit nutzen, die Reitplätze für seine Zwecke zu optimieren (z. B. Be- und Entw ässerung, Reitplatzeinfassung). Die Finan- zierung dieses Aufwands muss der Verein sichern. 2. Abhängigkeiten Um jegliches Risiko für diejenigen, die die Reitanlage nutzen (Mensch und Tier), aus- zuschließen, soll die Flächensanierung mögl ichst zügig durchgeführt werden. Mit Blick auf den Vereinsbetrieb, das anstehende Re itturnier Anfang Juni und geeignete Witte- rungsbedingungen soll die Sanierung und Wiederherstellung am sinnvollsten in der zweiten Aprilhälfte starten. RV St. Georg e. V. hat sich bereit erklärt, für die Stadt Münster die Sanierung und die Wiederherstell ung der Reitplätze unter Berücksichti- gung der Vorgaben der Unteren Bodenschutzbehörde und einer gutachterlichen Be- gleitung durch ein Fachbüro durchzuführen. 3. Effekte Dadurch, dass RV St. Georg e. V. die betroffenen Flächen eigenverantwortlich saniert und wiederherstellt, kann er Synergieeffekte und Kosteneinsparungen erzielen. Er er- hält die Möglichkeit, kurzfristig verschiedene den Anlagenwert verbessernde Maßnah- men wie Be- und Entwässerung, Platzeinfassung vorzunehmen. Die vertraglichen Grundlagen für die Maßnahmen in Vereinsregie sind besprochen. Die vertraglichen Vereinbarungen werden kurzfristig mit dem Verein abgeschlossen. Zu- dem wird die Verwaltung mit RV St. Georg für die Reitanlage einen Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren zu sportförderlichen Mietkonditionen abschließen. Damit wird sichergestellt, dass RV St. Georg e. V. für die v. g. Wert verbessernden Maßnah- men u. a. Fördermittel aus dem Sportbudget beantragen kann. - 3 - V/0153/2009 4. Bezüge zur/Auswirkungen auf die Sportförderung RV St. Georg e. V. wird die beabsichtigt en Maßnahmen, die über die notwendige Sa- nierung und Wiederherrichtung der Sportflächen hinausgehen, nur zum Teil über Ei- gen- bzw. Kreditmittel finanzieren können. Daher beantragt er einen Baukostenzu- schuss aus der Sportförderung. Das Verfahren der Sportförderung umfasst u. a. Beziehungen bzw. Abhängigkeiten zwischen Anerkennung der Förderfähigkeit und Baubeginn für die benannten Maß- nahmen. Diese Beziehungen und Abhängigkeiten stehen einer kurzfristigen Bauaus- führung entgegen. Die Sanierung und Wiederherrichtung der Flächen steht unter Zeit- druck und darf nicht hinausgezögert werden. Die Zusatzmaßnahmen, die der Verein vorhat, sollten aus Sach- und Finanzierung sgründen mit der Sanierung durchgeführt werden. Andernfalls entstünden unnötig zusä tzliche Kosten, es fielen Doppelarbeiten an, der Verein geriete in Zeitverzug. Daher möchte RV St. Georg e. V. alle geplanten Maßnahmen mit der Genehmigung zum för derungsunschädlichen vorzeitigen Baube- ginn in den nächsten Wochen durchführen. 5. Bewertung/Folgen Die Sportverwaltung kann das Vereinsanliegen bezüglich des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns aus organisatorischen und Kostengründen nachvollziehen. Da- her unterstützt sie das Vereinsanliegen, die geplanten Maßnahmen mit der Ausnah- megenehmigung möglichst zeitig durchzuführen. Für die Stadt Münster ist mit dieser Genehmigung keine weitere Verpflichtung verbun- den. Zu gegebener Zeit wird sie den Förderantrag von RV St. Georg e. V. (geschätzter Aufwand: 95.000 €) nach der Sportförderri chtlinie prüfen und den zuständigen Gre- mien zur Bewertung und Entscheidung vorlegen. Zwischen dem förderungsunschädli- chen vorzeitigen Baubeginn und einer späteren Zuschussentscheidung der Stadt gibt es keine Abhängigkeiten. Dies hat die Verwaltung RV St. Georg e. V. nachdrücklich erklärt. Sofern der Sportausschuss die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeiti- gen Baubeginn aussprechen wird, wird der Verein schriftlich bestätigen müssen, dass er die Rahmenbedingungen und die separaten Verfahren zum Baubeginn und zur För- derung zur Kenntnis genommen hat. RV St. Georg e. V. wird mit der Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeiti- gen Baubeginn in die Lage versetzt, die notwendigen Wert verbessernden Maßnahmen im Rahmen der Sanierung und Wiederherstellung kostengünstig und gut organisierbar für die ohnehin geplante Entwicklung seiner Reitanlage zu nutzen. Bezogen auf die Finanzierung hat er von der Verwaltung um fassende Informationen erhalten. Er weiß, dass er nur eventuell gefördert werden kann, auf Sportfördermittel keinen Anspruch hat und über die Förderung erst frühestens 2010 entschieden werden wird. Dies be- deutet für den Verein die Pflicht, den Fina nzaufwand allein vorzufinanzieren. Wegen der Dringlichkeit beabsichtigt er, die notwendigen und geplanten Maßnahmen unter diesen Bedingungen mit den entsprechenden Genehmigungen der zuständigen Gre- mien durchzuführen. Der Antrag des RV St. Georg zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind mit dem Vorsitzenden des „Arbeitskreis - 4 - V/0153/2009 vereinseigene Anlagen im Stadtsportbund Münster e. V.“ abgestimmt worden. Der Vorsitzende unterstützt die Verwaltungsvorschläge. I. V. Gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0153/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.02.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37