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V/0153/2009

Sanierung der Reitanlage RV St. Georg, Haus Kump

Vorlagen 26.02.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 19.03.2009, TOP 4.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8507 Zeichen

V/0153/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sanierung der Reitanlage von RV St. Georg, Haus Kump 
Förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.03.2009 Sportausschuss Entscheidung
19.03.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
 
 
1.  Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Münster-West genehmigt 
die Stadt Münster nach der Sportförderricht linie RV St. Georg e. V. für die  ver-
bessernden Maßnahmen in Zusammenhang mit der Sanierung der Reitanlage 
nach dem Beschluss des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaf-
ten vom 10.02.2009 (Beschussvorlage Nr. V/092/2009) den förderungsunschäd-
lichen vorzeitigen Baubeginn. 
 
2.  Die Stadt Münster genehmigt den fö rderungsunschädlichen vorzeitigen Baube-
ginn unter den folgenden Vorbehalten: 
 
2.1  Die Genehmigung der Stadt Münster nach der Sportförderrichtlinie lässt ihre par-
lamentarische Beratung bzw. Beschlussfassung über den Baukostenzuschuss 
vollständig unbeeinflusst, den RV St. Georg e. V. beantragte.  
2.2  RV St. Georg e. V. wird sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum bemü-
hen, die mögliche Förderung anderer Stellen für die Aufwendungen der bezeich-
neten Maßnahmen zu erhalten. 
 
2.3  RV St. Georg e. V. wird bei der sachgemäßen Durchführung der Maßnahmen die 
einschlägigen Standards und Vorschriften einhalten. RV St. Georg e. V. wird sich 
über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass 
ein fachbezogener Austausch problemlos möglich ist. 
 
2.4 Die Stadt Münster verbindet mit ihre r Genehmigung zum förderungsunschädli-
chen vorzeitigen Baubeginn RV St. Georg e. V. gegenüber keinerlei Hinweise 
darauf, wie sie seinen Antrag auf Förderung der Baumaßnahmen bewertet. 
Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über den Baukostenzuschuss 
Vorlagen-Nr.: 
V/0153/2009 
Auskunft erteilt: 
Frau Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
KleinBarbara@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.02.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0153/2009 
aus Sportfördermitteln entscheiden wird, den RV St. Georg e. V. für die Maß-
nahmen beantragte, ist offen. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass de r Stadt Münster durch die Beschlüsse 
nach den Beschlussvorschlägen Ziffer 1.  und Ziffer 2. zum förderungsunschädli-
chen vorzeitigen Baubeginn weder unmittelb are noch mittelbare Kosten entste-
hen werden.  
 
Begründung 
 
1. Die Entwicklung der Reitanlage von RV St. Georg e. V. 
 
RV St. Georg e. V. plant seit mehreren Ja hren in Bauabschnitten verschiedene Sanie-
rungsmaßnahmen auf seiner Reitanlage. In Zusammenhang mit der Entwicklung der 
angrenzenden Hofeslage „Haus Kump“ durc h die Handwerkskammer Münster zeigte 
sich Ende 2008, dass einige Flächen der Reitanlage schadstoffbelastet sind und so 
schnell als möglich saniert werden müssen. Dafür muss u. a. der Reitplatz aufgehoben 
und anschließend neu erstellt werden. An der Wiederherstellung der sanierten Reitan-
lage beteiligt sich die Stadt  gemäß Beschluss des Ausschuss für Finanzen, Beteiligun-
gen und Liegenschaften vom 10.02.2009 (B eschussvorlage Nr. V/092/2009) mit ei-
nem Zuschuss in Höhe von maximal 96.000 €.  Der RV St. Georg e. V, beteiligt sich 
mit einem Betrag von 24.000 € (Alt gegen Neu).  
 
In Zusammenhang mit den notwendigen Sanierungs- und Wiederherstellungsmaß-
nahmen möchte RV St. Georg e. V. die Mö glichkeit nutzen, die Reitplätze für seine 
Zwecke zu optimieren (z. B. Be- und Entw ässerung, Reitplatzeinfassung). Die Finan-
zierung dieses Aufwands muss der Verein sichern. 
 
2. Abhängigkeiten 
 
Um jegliches Risiko für diejenigen, die die Reitanlage nutzen (Mensch und Tier), aus-
zuschließen, soll die Flächensanierung mögl ichst zügig durchgeführt werden. Mit Blick 
auf den Vereinsbetrieb, das anstehende Re itturnier Anfang Juni und geeignete Witte-
rungsbedingungen soll die Sanierung und Wiederherstellung am sinnvollsten in der 
zweiten Aprilhälfte starten. RV St. Georg e.  V. hat sich bereit erklärt, für die Stadt 
Münster die Sanierung und die Wiederherstell ung der Reitplätze unter Berücksichti-
gung der Vorgaben der Unteren Bodenschutzbehörde und einer gutachterlichen Be-
gleitung durch ein Fachbüro durchzuführen. 
 
3. Effekte 
 
Dadurch, dass RV St. Georg e. V. die betroffenen Flächen eigenverantwortlich saniert 
und wiederherstellt, kann er Synergieeffekte und Kosteneinsparungen erzielen. Er er-
hält die Möglichkeit, kurzfristig verschiedene den Anlagenwert verbessernde Maßnah-
men wie Be- und Entwässerung, Platzeinfassung vorzunehmen.  
 
Die vertraglichen Grundlagen für die Maßnahmen in Vereinsregie sind besprochen. Die 
vertraglichen Vereinbarungen werden kurzfristig mit dem Verein abgeschlossen. Zu-
dem wird die Verwaltung mit RV St. Georg für die Reitanlage einen Pachtvertrag mit 
einer Laufzeit von 25 Jahren zu sportförderlichen Mietkonditionen abschließen. Damit 
wird sichergestellt, dass RV St. Georg e. V. für die v. g. Wert verbessernden Maßnah-
men u. a. Fördermittel aus dem Sportbudget beantragen kann.

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V/0153/2009 
4. Bezüge zur/Auswirkungen  auf die Sportförderung 
 
RV St. Georg e. V. wird die beabsichtigt en Maßnahmen, die über die notwendige Sa-
nierung und Wiederherrichtung der Sportflächen hinausgehen, nur zum Teil über Ei-
gen- bzw. Kreditmittel finanzieren können. Daher beantragt er einen Baukostenzu-
schuss aus der Sportförderung.  
 
Das Verfahren der Sportförderung umfasst u.  a. Beziehungen bzw. Abhängigkeiten 
zwischen Anerkennung der Förderfähigkeit und Baubeginn für die benannten Maß-
nahmen. Diese Beziehungen und Abhängigkeiten stehen einer kurzfristigen Bauaus-
führung entgegen. Die Sanierung und Wiederherrichtung der Flächen steht unter Zeit-
druck und darf nicht hinausgezögert werden. Die Zusatzmaßnahmen, die der Verein 
vorhat, sollten aus Sach- und Finanzierung sgründen mit der Sanierung durchgeführt 
werden. Andernfalls entstünden unnötig zusä tzliche Kosten, es fielen Doppelarbeiten 
an, der Verein geriete in Zeitverzug. Daher möchte RV St. Georg e. V. alle geplanten 
Maßnahmen mit der Genehmigung zum för derungsunschädlichen vorzeitigen Baube-
ginn in den nächsten Wochen durchführen.  
 
5. Bewertung/Folgen 
 
Die Sportverwaltung kann das Vereinsanliegen bezüglich des förderungsunschädlichen 
vorzeitigen Baubeginns aus organisatorischen und Kostengründen nachvollziehen. Da-
her unterstützt sie das Vereinsanliegen, die geplanten Maßnahmen mit der Ausnah-
megenehmigung möglichst zeitig durchzuführen. 
 
Für die Stadt Münster ist mit dieser Genehmigung keine weitere Verpflichtung verbun-
den. Zu gegebener Zeit wird sie den Förderantrag von RV St. Georg e. V. (geschätzter 
Aufwand: 95.000 €) nach der Sportförderri chtlinie prüfen und den zuständigen Gre-
mien zur Bewertung und Entscheidung vorlegen. Zwischen dem förderungsunschädli-
chen vorzeitigen Baubeginn und einer späteren Zuschussentscheidung der Stadt gibt 
es keine Abhängigkeiten. Dies hat die Verwaltung RV St. Georg e. V. nachdrücklich 
erklärt.  
 
Sofern der Sportausschuss die Genehmigung  zum förderungsunschädlichen vorzeiti-
gen Baubeginn aussprechen wird, wird der Verein schriftlich bestätigen müssen, dass 
er die Rahmenbedingungen und die separaten Verfahren zum Baubeginn und zur För-
derung zur Kenntnis genommen hat.  
 
RV St. Georg e. V. wird mit der Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeiti-
gen Baubeginn in die Lage versetzt, die notwendigen Wert verbessernden Maßnahmen 
im Rahmen der Sanierung und Wiederherstellung kostengünstig und gut organisierbar 
für die ohnehin geplante Entwicklung seiner Reitanlage zu nutzen. Bezogen auf die 
Finanzierung hat er von der Verwaltung um fassende Informationen erhalten. Er weiß, 
dass er nur eventuell gefördert werden kann, auf Sportfördermittel keinen Anspruch 
hat und über die Förderung erst frühestens 2010 entschieden werden wird. Dies be-
deutet für den Verein die Pflicht, den Fina nzaufwand allein vorzufinanzieren. Wegen 
der Dringlichkeit beabsichtigt er, die notwendigen und geplanten Maßnahmen unter 
diesen Bedingungen mit den entsprechenden Genehmigungen der zuständigen Gre-
mien durchzuführen.  
 
Der Antrag des RV St. Georg zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn und 
die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind  mit dem Vorsitzenden des „Arbeitskreis

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V/0153/2009 
vereinseigene Anlagen im Stadtsportbund Münster e. V.“ abgestimmt worden. Der 
Vorsitzende unterstützt die Verwaltungsvorschläge. 
 
I. V.  
Gez.  
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

11.03.2009 Sportausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.03.2009 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0153/2009
Typ
Vorlagen
Datum
26.02.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37