AN/0156/2018
Entscheidung des Hauptausschusses vom 15.01.2018
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Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD BV5)
4570 Zeichen
SPD
CDU
Herrn Bezirksbürgermeister
Bernd Schößler
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 29.01.2018
AN/0156/2018
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.02.2018
Entscheidung des Hauptausschusses vom 15.01.2018
- Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD und CDU -
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten Sie, den gemeinsamen Dringlichkeitsantrag der Fraktionen SPD und der CDU
auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Nippes zu setzen:
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen:
Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Entscheidung des Hauptausschusses vom
15.01.2018, dass der Rat der Stadt Köln das entscheidungsbefugte Gremium für den
Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel (Vorlage 2871/2017) ist, mit Bedauern zur
Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt den Bezirksbürgermeister, alle rechtlichen
Mittel auszuschöpfen, um die Verletzung der Rechte der BV Nippes in diesem Falle
festzustellen und die Rechtsverletzung zu korrigieren. Dies beinhaltet auch die
Beauftragung eines Rechtsanwaltes sowie die Prozessbefugnis zum Beschreiten des
Rechtsweges.
/-2-
- 2 -
Begründung:
1. Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung vom 07.12.2017 dazu folgenden
Beschluss gefasst:
Die Bezirksvertretung Nippes bewertet die Vorlage 2871/2017 sowie den Beschluss
des Verkehrssauschusses vom 05.12.2017 zu dieser Vorlage als einen Verstoß gegen
die Vorschriften der GO NW (§37GO NRW – Aufgaben der Bezirksvertretungen
in den kreisfreien Städten) und gegen die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln i.d.F.
vom 20.11.2017. Vor diesem Hintergrund sieht die Bezirksvertretung Nippes in ihrer
heutigen Sitzung von einer Beschlussfassung ab. Somit wird die o.g. Vorlage bis zur
abschließenden Klärung der Zuständigkeitsfrage zurückgestellt.
Die beschlussgegenständlichen Maßnahmen der Vorlage sowie des Beschlusses
des VA betreffen den Stadtbezirk Nippes und unterliegen weitestgehend der aus-
drücklichen und eigenständigen Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung
Nippes. Demzufolge ist das Angebot der Ausübung des einfachen Anhörungsrechts
nicht hinreichend.
Daher bittet die Bezirksvertretung Nippes den Bezirksbürgermeister, sich mit allen
rechtlich gebotenen Mitteln für die Wahrung der Rechte der Bezirksvertretung Nippes
einzusetzen. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, die Beratung über diese Vorlage
auszusetzen, da die Zuständigkeit strittig ist.
Zu Vermeidung einer kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeit und zur Klärung
der Zuständig iSd. § 44 GeschO wird der Hauptausschuss gebeten, sich der Frage
anzunehmen.
2. Der Hauptausschuss hatte am 15.01.2018 über folgende Beschlussalternative zu
entschieden:
Der Hauptausschuss stellt fest, dass der Rat das entscheidungsbefugte Gremium für
die Weiterplanung des Niehler Gürtels sowie die Freigabe von investiven Auszahlungs-
ermächtigungen (Beschlussvorlage 2871/2017) ist und die Rechte der Bezirksvertretung
Nippes nicht verletzt sind.
Alternative:
Der Hauptausschuss stellt fest, dass die Bezirksvertretung Nippes das entscheidungs-
befugte Gremium für Weiterplanung des Niehler Gürtels (Beschlusspunkte 1.1 und 1.2
bzw. 2.1 und 2.2 der Beschlussvorlage 2871/2017) ist und fordert die Verwaltung auf, die
Beschlussvorlage der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorzulegen.
Die Freigabe der investiven Auszahlungsermächtigungen (Beschlusspunkt 1.3 bzw.
2.3 der Beschlussvorlage 2871/2017) ist anschließend dem Rat zur Beschlussfas-
sung vorzulegen.
Der Hauptausschuss hat mehrheitlich die Alternative abgelehnt, obwohl die beschluss-
gegenständlichen Punkte der Vorlage 2871/2017 in keinem Punkt wesentliche über den
Stadtbezirk hinausgehende Wirkung entfalten. Dabei lag den Ausschussmitglieder die
als Anlage beigefügte Argumentationskette vor.
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- 3 -
Der Hauptausschuss hat zu keiner Zeit den in § 44 der GO des Rates und der
Bezirksvertretung vorgesehenen Versuch unternommen, durch eine „Vermittlung
zwischen den Betroffenen die Führung eines Rechtsstreites zu verhindern“. Damit bleibt
zur Wahrung der Rechte des eigenständigen Gremiums der Bezirksvertretung Nippes
die einzige rechtliche Möglichkeit in der Anrufung des Verwaltungsgerichts.
gez. Horst Baumann gez. Christoph Schmitz
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0156/2018
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag BV5 (SPD)
- Datum
- 29.01.2018
- Erstellt
- 29.01.2018 13:30