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AN/0156/2018

Entscheidung des Hauptausschusses vom 15.01.2018

Gem. Dringlichkeitsantrag BV5 (SPD) 29.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 01.02.2018, TOP 8.1.11

Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD BV5)

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Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD BV5)

4570 Zeichen

SPD 
CDU  
Herrn Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 29.01.2018 
AN/0156/2018 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.02.2018 
 
Entscheidung des Hauptausschusses vom 15.01.2018 
- Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD und CDU - 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, den gemeinsamen Dringlichkeitsantrag der Fraktionen SPD und der CDU 
auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Nippes zu setzen:  
 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Entscheidung des Hauptausschusses vom 
15.01.2018, dass der Rat der Stadt Köln das entscheidungsbefugte Gremium für den 
Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel (Vorlage 2871/2017) ist, mit Bedauern zur 
Kenntnis. 
 
Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt den Bezirksbürgermeister, alle rechtlichen 
Mittel auszuschöpfen, um die Verletzung der Rechte der BV Nippes in diesem Falle 
festzustellen und die Rechtsverletzung zu korrigieren. Dies beinhaltet auch die 
Beauftragung eines Rechtsanwaltes sowie die Prozessbefugnis zum Beschreiten des 
Rechtsweges. 
 
 
 
 
/-2-

- 2 - 
 
Begründung: 
 
1. Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung vom 07.12.2017 dazu folgenden 
Beschluss gefasst: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes bewertet die Vorlage 2871/2017 sowie den Beschluss 
des Verkehrssauschusses vom 05.12.2017 zu dieser Vorlage als einen Verstoß gegen 
die Vorschriften der GO NW (§37GO NRW – Aufgaben der Bezirksvertretungen 
in den kreisfreien Städten) und gegen die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln i.d.F. 
vom 20.11.2017. Vor diesem Hintergrund sieht die Bezirksvertretung Nippes in ihrer 
heutigen Sitzung von einer Beschlussfassung ab. Somit wird die o.g. Vorlage bis zur 
abschließenden Klärung der Zuständigkeitsfrage zurückgestellt. 
 
Die beschlussgegenständlichen Maßnahmen der Vorlage sowie des Beschlusses 
des VA betreffen den Stadtbezirk Nippes und unterliegen weitestgehend der aus-
drücklichen und eigenständigen Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung 
Nippes. Demzufolge ist das Angebot der Ausübung des einfachen Anhörungsrechts 
nicht hinreichend. 
 
Daher bittet die Bezirksvertretung Nippes den Bezirksbürgermeister, sich mit allen 
rechtlich gebotenen Mitteln für die Wahrung der Rechte der Bezirksvertretung Nippes 
einzusetzen. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, die Beratung über diese Vorlage 
auszusetzen, da die Zuständigkeit strittig ist. 
 
Zu Vermeidung einer kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeit und zur Klärung 
der Zuständig iSd. § 44 GeschO wird der Hauptausschuss gebeten, sich der Frage 
anzunehmen. 
 
2. Der Hauptausschuss hatte am 15.01.2018 über folgende Beschlussalternative zu 
           entschieden: 
 
Der Hauptausschuss stellt fest, dass der Rat das entscheidungsbefugte Gremium für 
die Weiterplanung des Niehler Gürtels sowie die Freigabe von investiven Auszahlungs-
ermächtigungen (Beschlussvorlage 2871/2017) ist und die Rechte der Bezirksvertretung 
Nippes nicht verletzt sind. 
 
Alternative: 
Der Hauptausschuss stellt fest, dass die Bezirksvertretung Nippes das entscheidungs-
befugte Gremium für Weiterplanung des Niehler Gürtels (Beschlusspunkte 1.1 und 1.2 
bzw. 2.1 und 2.2 der Beschlussvorlage 2871/2017) ist und fordert die Verwaltung auf, die 
Beschlussvorlage der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorzulegen. 
 
Die Freigabe der investiven Auszahlungsermächtigungen (Beschlusspunkt 1.3 bzw. 
2.3 der Beschlussvorlage 2871/2017) ist anschließend dem Rat zur Beschlussfas-
sung vorzulegen. 
 
Der Hauptausschuss hat mehrheitlich die Alternative abgelehnt, obwohl die beschluss-
gegenständlichen Punkte der Vorlage 2871/2017 in keinem Punkt wesentliche über den 
Stadtbezirk hinausgehende Wirkung entfalten. Dabei lag den Ausschussmitglieder die 
als Anlage beigefügte Argumentationskette vor. 
/-3-

- 3 - 
 
Der Hauptausschuss hat zu keiner Zeit den in § 44 der GO des Rates und der 
Bezirksvertretung vorgesehenen Versuch unternommen, durch eine „Vermittlung 
zwischen den Betroffenen die Führung eines Rechtsstreites zu verhindern“. Damit bleibt 
zur Wahrung der Rechte des eigenständigen Gremiums der Bezirksvertretung Nippes 
die einzige rechtliche Möglichkeit in der Anrufung des Verwaltungsgerichts. 
 
 
 
 
 
 
gez. Horst Baumann      gez. Christoph Schmitz 
Fraktionsvorsitzender     Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

01.02.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0156/2018
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag BV5 (SPD)
Datum
29.01.2018
Erstellt
29.01.2018 13:30