Wohngeldantragsstau und Abschlagszahlungen
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0720/2023 vom 28.02.2023
Stand: Am 02.03.2023 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 28.02.2023 0720/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 02.03.2023 Wohngeldantragsstau und Abschlagszahlungen Die Fraktion DIE LINKE bittet im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren um Be- antwortung folgender Fragen (AN/0278/2023): 1. Wieviel Wohngeldanträge liegen der Wohngeldstelle inzwischen vor? 2. Wie lange wird die Bearbeitung eines Wohngeldantrages unter den gegenwärtigen Bedingungen dauern? 3. Hat die Verwaltung die Absicht, Abschlagszahlungen bei Wohngeld in dringenden Fäl- len doch noch möglich zu machen? 4. Wäre es zumindest möglich, Abschlagszahlungen nach dem alten Wohngeldrecht aus 2022 zu ermöglichen? 5. Wie könnte das dann öffentlich kommuniziert werden, z.B. über die Vermieter? Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: zu 1.) Mit Stand vom 09.02.2023 lagen bei der Wohngeldstelle 9.654 Anträge vor, davon 4.757 neu aus Januar 2023. Diese Anträge sind nicht unbearbeitet, sondern aus diver- sen Gründen noch nicht entscheidungsreif (fehlende Unterlagen und Rückmeldungen anderer Behörden etc.). zu 2.) Vor dem Hintergrund der noch andauernden Personalakquise und der notwendigen ca. einjährigen Einarbeitung des ganz überwiegend fachfremden Personals kann eine seriöse Prognose nicht gegeben werden. Antragstellende müssen sich nach wie vor auf Wartezeiten von mehreren Monaten einstellen. 2 zu 3.) Die Anträge werden nach Antragseingang bearbeitet. Viele Anträge aus 2022 sind noch nicht beschieden. Sofern nach den Berechnungsgrößen für den Rechtsstand bis 31.12.2022 (unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung) ein Anspruch auf Wohn- geld besteht, wird dieser auch für Zeiträume in 2023 als Vorschuss vorläufig ausge- zahlt. Damit werden vorrangig die Antragstellenden mit dem dringlichsten Bedarf be- dient, deren Einkommen im unteren Bereich liegt. zu 4.) Siehe Antwort zu Frage 3. Wenn die landesseitig zur Verfügung zu stellende IT wie avisiert zum 01.04.23 aktuali- siert wird, wird der Wohngeldanspruch rückwirkend zum 01.01.2023 automatisiert nachgezahlt, ohne dass es eines neuen Antrags bedarf. zu 5.) Eine generelle Kommunikation über Vermieter*innen scheidet aus Gründen des Da- tenschutzes aus. Die Kommunikation der Wohngeldstelle erfolgt wie üblich in Einzelfällen mit den An- tragstellenden, allgemein über Pressemitteilungen und den Internetauftritt der Stadt Köln. Zudem beraten das Jobcenter Köln sowie das Amt für Soziales, Arbeit und Seni- oren zu den Rechtskreisen SGB II (Bürgergeld) und SGB XII (Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt). Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen nach SGB II und XII werden diese Leistungen bis zur Bewilligung von Wohngeld ausgezahlt und später mit dem Wohngeld verrechnet. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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02.03.2023
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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