V/1174/2019
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 7 Münster-Nienberge
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Anlage A
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Anlage A zur V/1174/2019 Kurzüberblick Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk Münster-Nienberge. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan- der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be- hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden- tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.
Beschlussvorlage
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V/1174/2019 V/1174/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 7 Münster-Nienberge Beratungsfolge 16.01.2020 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Schiedsperson für den Bezirk 7 Münster-Nienberge wird gewählt Frau Agnes Szymanski 58 Jahre alt oder Herr Abdul-Amir Sleiman 62 Jahre alt Beide Bewerber haben ihren Wohnsitz im Bezirk Münster-Nienberge. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Frau Annegret Schleicher war fast 5 Jahre lang als Schiedsfrau im Bezirk Münster-Nienberge tätig. Aus persönlichen Gründen musste sie ihr Amt im September 2019 vorzeitig niederlegen. Das vorzei- tige Ausscheiden von Frau Schleicher macht eine Neuwahl in diesem Bezirk erforderlich. Frau Szymanski und Herr Sleiman haben sich bereit erklärt, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksver- tretung Münster-West, das Amt der Schiedsperson für den Bezirk Münster-Nienberge zu überneh- men. Rechts- und Ausländeramt - V - bis 2019 11.12.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler Telefon: 492-3025 KistlerP@stadt-muenster.de - 2 - V/1174/2019 Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkei t und Fähigkeit dafür geei g- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedspe r- son soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die V erleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Frau Szymanski und Herrn Sleiman erfüllt. I.V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1174/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.12.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37