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1969/2022

Umweltinformationen bzw. Straßenverkehrsimmissionen

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 08.06.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.06.2022

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

3122 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1969/2022 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Umweltinformationen bzw. Straßenverkehrsimmissionen 
- Weitere Fragen - 
Die Einwohnerfrage wird wie folgt beantwortet: 
 
gerne nehme ich nochmals Stellung zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen bezüglich Ihrer Ein-
wohnerfrage zum Thema „Umweltinformationen bzw. Straßenverkehrsimmissionen“. 
 
1. Selbstverständlich kommt die Stadt Köln ihren Verpflichtungen nach § 7 UIG nach. So sind al-
le wichtigen und vorliegenden Informationen bezüglich Lärmeinwirkungen unter folgendem 
Link zur Internetseite der Stadt Köln einsehbar. 
 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/laerm 
 
Weiterhin möchte ich um Verständnis dafür bitten, dass Ansprechpartner*innen auf-grund von 
sich ständig verändernden Aufgaben auch während einer Bearbeitung eines Antrages wech-
seln können. 
Sie können sich sicherlich denken, dass es auch unser Wunsch und Bestreben ist, eine Kon-
stanz bei den zuständigen Ansprechpartner*innen zu erreichen.  
 
2. Für die Militärringstraße liegt der Verwaltung ein Lärmgutachten aus dem Jahr 2017 vor. 
 
Hinzu kommen folgende durchgeführte schalltechnische Untersuchungen im Rahmen von Be-
bauungsplanverfahren im Bezirk 5: 
 
-Clouth-Gelände in Köln-Nippes vom 14.05.2007 
-Heckpfad in Köln-Weidenpesch vom 09.12.2003 
-Nordstraße in Köln-Nippes vom 23.04.2001 
-Robert-Perthel-Straße vom 12.05.2006 
-Simonskaul in Köln-Weidenpesch 
-Reutlinger Straße in Köln-Bilderstöckchen 
-Neusser Straße/Niehler Gürtel in Köln-Weidenpesch, 1. Änderung 
-Amsterdamer Straße in Köln-Riehl 
 
3. Aufgrund der hohen Ansprüche, welche an die Datengrundlage zur Erstellung eines Lärmgut-
achtens gestellt werden, ist stets eine Einzelfallprüfung der vorliegenden Ver-kehrsdaten not-
wendig. Eine Aussage für den gesamten Stadtbezirk, ist aufgrund der sehr  hohen Anzahl von 
Streckenabschnitten im Stadtbezirk an dieser Stelle nicht möglich. Sofern Daten für einen An-
trag vorhanden sind werden diese geprüft, und nach Möglichkeit verwendet. Zu Ihrer Informa-
tion kann ich Ihnen mitteilen, dass für die unter Punkt 4 genannten Anträge keine aktuellen 
und verwendbaren Daten vorlie-gen. Hier sollen neue Verkehrszählungen durchgeführt wer-
den.

2 
 
 
4. Dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung liegen derzeit 6 weitere Anträge gem. § 45 
Abs. 1 Straßenverkehrsordnung für den Stadtbezirk Nippes vor: 
 
-Kempener Straße (Abfahrt zum Mauenheimer Gürtel) [Antragsdatum 29.08.2018] 
-Bergstraße (Neusser Straße bis Hildebrandstraße) [Antragsdatum 23.06.2021] 
-Bergstraße (Neusser Straße bis Merheimer Straße) [Antragsdatum 20.08.2020] 
-Merheimer Straße [Antragsdatum 29.10.2020]  
-Amsterdamer Straße (Barbara Straße bis Niehler Gürtel) [Antragsdatum 28.04.2021] 
-Franz-Denhoven-Straße [Antragsdatum 22.02.2021] 
 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen eine abschließende Antwort auf Ihre Fragen 
geben konnte.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag

Beratungsverlauf (1)

09.06.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Militärringstraße
  • Nordstraße
  • Robert-Perthel-Straße
  • Reutlinger Straße
  • Neusser Straße
  • Amsterdamer Straße
  • Kempener Straße
  • Hildebrandstraße
  • Merheimer Straße
  • Franz-Denhoven-Straße
  • Heckpfad
  • Mauenheimer Gürtel
  • Niehler Gürtel
  • Bergstraße
  • Simonskaul

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1969/2022
Typ
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
Datum
08.06.2022
Erstellt
09.06.2022 13:57