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Umweltinformationen bzw. Straßenverkehrsimmissionen

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 1969/2022 vom 08.06.2022

Stand: Am 09.06.2022 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 1969/2022 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Umweltinformationen bzw. Straßenverkehrsimmissionen - Weitere Fragen - Die Einwohnerfrage wird wie folgt beantwortet: gerne nehme ich nochmals Stellung zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen bezüglich Ihrer Ein- wohnerfrage zum Thema „Umweltinformationen bzw. Straßenverkehrsimmissionen“. 1. Selbstverständlich kommt die Stadt Köln ihren Verpflichtungen nach § 7 UIG nach. So sind al- le wichtigen und vorliegenden Informationen bezüglich Lärmeinwirkungen unter folgendem Link zur Internetseite der Stadt Köln einsehbar. https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/laerm Weiterhin möchte ich um Verständnis dafür bitten, dass Ansprechpartner*innen auf-grund von sich ständig verändernden Aufgaben auch während einer Bearbeitung eines Antrages wech- seln können. Sie können sich sicherlich denken, dass es auch unser Wunsch und Bestreben ist, eine Kon- stanz bei den zuständigen Ansprechpartner*innen zu erreichen. 2. Für die Militärringstraße liegt der Verwaltung ein Lärmgutachten aus dem Jahr 2017 vor. Hinzu kommen folgende durchgeführte schalltechnische Untersuchungen im Rahmen von Be- bauungsplanverfahren im Bezirk 5: -Clouth-Gelände in Köln-Nippes vom 14.05.2007 -Heckpfad in Köln-Weidenpesch vom 09.12.2003 -Nordstraße in Köln-Nippes vom 23.04.2001 -Robert-Perthel-Straße vom 12.05.2006 -Simonskaul in Köln-Weidenpesch -Reutlinger Straße in Köln-Bilderstöckchen -Neusser Straße/Niehler Gürtel in Köln-Weidenpesch, 1. Änderung -Amsterdamer Straße in Köln-Riehl 3. Aufgrund der hohen Ansprüche, welche an die Datengrundlage zur Erstellung eines Lärmgut- achtens gestellt werden, ist stets eine Einzelfallprüfung der vorliegenden Ver-kehrsdaten not- wendig. Eine Aussage für den gesamten Stadtbezirk, ist aufgrund der sehr hohen Anzahl von Streckenabschnitten im Stadtbezirk an dieser Stelle nicht möglich. Sofern Daten für einen An- trag vorhanden sind werden diese geprüft, und nach Möglichkeit verwendet. Zu Ihrer Informa- tion kann ich Ihnen mitteilen, dass für die unter Punkt 4 genannten Anträge keine aktuellen und verwendbaren Daten vorlie-gen. Hier sollen neue Verkehrszählungen durchgeführt wer- den. 2 4. Dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung liegen derzeit 6 weitere Anträge gem. § 45 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung für den Stadtbezirk Nippes vor: -Kempener Straße (Abfahrt zum Mauenheimer Gürtel) [Antragsdatum 29.08.2018] -Bergstraße (Neusser Straße bis Hildebrandstraße) [Antragsdatum 23.06.2021] -Bergstraße (Neusser Straße bis Merheimer Straße) [Antragsdatum 20.08.2020] -Merheimer Straße [Antragsdatum 29.10.2020] -Amsterdamer Straße (Barbara Straße bis Niehler Gürtel) [Antragsdatum 28.04.2021] -Franz-Denhoven-Straße [Antragsdatum 22.02.2021] Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen eine abschließende Antwort auf Ihre Fragen geben konnte. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Beratungsverlauf

  1. 09.06.2022

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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