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3543/2017

Spielplatz Kalker Stadtgarten in Köln-Kalk

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 05.12.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.12.2017, TOP 9.1.7

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2524 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 3543/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017 
 
Spielplatz Kalker Stadtgarten in Köln-Kalk 
TOP 9.3.1 der 25. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 19.10.2017 
Bezirksvertreterin Grube (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) sagt, dass auf dem Spielplatz im Kalker 
Stadtgarten Erdaushubarbeiten stattgefunden haben. Mehrere Eltern möchten nun wissen, was dort 
geplant ist und ob es sich um die Nestschaukel handelt, die dort errichtet werden soll. 
 
Bürgeramtsleiterin Lemcke geht davon a us, dass es sich wahrscheinlich um ein kleines Karussell 
handelt.  
 
Bezirksvertreterin Grube fragt für den Fall nach, wann denn endlich die schon vor längerer Zeit b e-
schlossene Nestschaukel dort aufgestellt wird. 
 
 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Auf dem Spielplatz Kalker Stadtgarten in Köln -Kalk musste aus Verkehrssicherheitsgründen ein 
Spielgerät abgebaut werden.  
 
In die vorhandene relativ kleine kreisrunde Fallschutzfläche kann aufgrund ihres Zuschnitts sowie 
ihres Durchmessers nur wieder ein  kleines Spielgerät zum Drehen montiert werden. Aufgrund der 
hohen Frequentierung des Spielplatzes wurde in Abstimmung mit dem Paten ein Karussell ausg e-
wählt, welches mehrere Kinder gleichzeitig nutzen können.  
 
Eine Vogelnestschaukel bedarf einer relativ großen rechteckigen Fallschutzfläche. Der vorhandene 
Fallschutzbereich erweist sich daher weder von seiner Größe noch von seinem Zuschnitt her als g e-
eignet. Da innerhalb des Spielplatzareals keine passende beplanbare Fläche vorhanden ist, müsste 
der Spielplatz zu dem durch einen Zaun abgetrennten Bereich des Parks hin erweitert werden, um 
das Spielgerät aufstellen zu können. Dieser Teil der Grünanlage befindet sich jedoch nicht in der Z u-
ständigkeit der Kinder - und Jugendverwaltung. Darüber hinaus ist im Vor feld der Schaffung eines 
ergänzenden Spielangebotes in jedem Fall die Herrichtung einer neuen adäquaten Fallschutzfläche 
erforderlich. Da in diesem Zusammenhang landschaftsgärtnerische Arbeiten notwendig werden, sind 
unter anderem das Erstellen eines Leist ungsverzeichnisses sowie die Durchführung eines Vergab e-
verfahrens erforderlich. Aufgrund dessen wäre die Einbindung eines Landschaftsarchitekten unve r-
zichtbar, was allerdings aufgrund hohen Arbeitsaufkommens und fehlender personeller Kapazitäten 
derzeit nicht möglich ist.

Beratungsverlauf (1)

07.12.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3543/2017
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
05.12.2017
Erstellt
16.11.2017 16:02