3543/2017
Spielplatz Kalker Stadtgarten in Köln-Kalk
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
2524 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 3543/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017 Spielplatz Kalker Stadtgarten in Köln-Kalk TOP 9.3.1 der 25. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 19.10.2017 Bezirksvertreterin Grube (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) sagt, dass auf dem Spielplatz im Kalker Stadtgarten Erdaushubarbeiten stattgefunden haben. Mehrere Eltern möchten nun wissen, was dort geplant ist und ob es sich um die Nestschaukel handelt, die dort errichtet werden soll. Bürgeramtsleiterin Lemcke geht davon a us, dass es sich wahrscheinlich um ein kleines Karussell handelt. Bezirksvertreterin Grube fragt für den Fall nach, wann denn endlich die schon vor längerer Zeit b e- schlossene Nestschaukel dort aufgestellt wird. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Auf dem Spielplatz Kalker Stadtgarten in Köln -Kalk musste aus Verkehrssicherheitsgründen ein Spielgerät abgebaut werden. In die vorhandene relativ kleine kreisrunde Fallschutzfläche kann aufgrund ihres Zuschnitts sowie ihres Durchmessers nur wieder ein kleines Spielgerät zum Drehen montiert werden. Aufgrund der hohen Frequentierung des Spielplatzes wurde in Abstimmung mit dem Paten ein Karussell ausg e- wählt, welches mehrere Kinder gleichzeitig nutzen können. Eine Vogelnestschaukel bedarf einer relativ großen rechteckigen Fallschutzfläche. Der vorhandene Fallschutzbereich erweist sich daher weder von seiner Größe noch von seinem Zuschnitt her als g e- eignet. Da innerhalb des Spielplatzareals keine passende beplanbare Fläche vorhanden ist, müsste der Spielplatz zu dem durch einen Zaun abgetrennten Bereich des Parks hin erweitert werden, um das Spielgerät aufstellen zu können. Dieser Teil der Grünanlage befindet sich jedoch nicht in der Z u- ständigkeit der Kinder - und Jugendverwaltung. Darüber hinaus ist im Vor feld der Schaffung eines ergänzenden Spielangebotes in jedem Fall die Herrichtung einer neuen adäquaten Fallschutzfläche erforderlich. Da in diesem Zusammenhang landschaftsgärtnerische Arbeiten notwendig werden, sind unter anderem das Erstellen eines Leist ungsverzeichnisses sowie die Durchführung eines Vergab e- verfahrens erforderlich. Aufgrund dessen wäre die Einbindung eines Landschaftsarchitekten unve r- zichtbar, was allerdings aufgrund hohen Arbeitsaufkommens und fehlender personeller Kapazitäten derzeit nicht möglich ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3543/2017
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 05.12.2017
- Erstellt
- 16.11.2017 16:02