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1232/2019

5-Jahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen (inklusive Erschließungen im Rahmen von Wohnungsbaumaßnahmen), Nippes

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 29.04.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 16.05.2019, TOP 9.1.2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2.5.BV- Nippes_Gewerbe und Erschließung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)

1681 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung. 
Beratungs- und Informationsgespräch am 12.04.2019; Abstimmung zwischen dem Amt für 
Straßen und Verkehrsentwicklung und den Gewerbetreibenden bezüglich Zufahrt zum Ge-
werbegebiet, Anschluss der Versorgungsleitungen im Straßenland sowie Baustellenandie-
nung des Hochbaus während des Straßenausbaus

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4692 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1232/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
5-Jahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen (inklusive Erschließungen im Rahmen von 
Wohnungsbaumaßnahmen), Nippes 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes stellt den Bedarf für die Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Be-
deutung für die Jahre 2019 ff. entsprechend der Anlage fest und beauftragt die Verwaltung mit der 
Umsetzung dieser Maßnahmen. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   300.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja z. Zt. unbekannt 
     % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   6.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   z. Zt. unbekannt € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige Bezirksvertretung zu 
beschließen.  
 
Die zu beschließenden Erschließungsmaßnahmen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Er-
schließungen im Rahmen von Wohnungsbaumaßnahmen sind im gesamten Programmzeitraum ak-
tuell nicht geplant. Der Gesamtbedarf stellt sich wie folgt dar: 
 
   Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre 
   2019   2020-2022  2023 ff. 
 
 
Erschließung        300.000 €        1.000.000 € 1.500.000 € 
 
Wohnungsbau       0 €           0 €     0 € 
 
 
Insgesamt        300.000 €        1.000.000 € 1.500.000 € 
 
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2019 im Teilfinanzplan 
1201 - Straßen, Wege, Plätze -  veranschlagt und stehen bei Bedarf zur Verfügung. Mehrbedarfe bei 
einzelnen Finanzstellen im Haushaltsjahr 2019 können durch budgetneutrale Mittelumschichtungen 
gedeckt werden. Für den Zeitraum ab 2020 werden die jetzt ermittelten Bedarfe im Rahmen des 
Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020 / 2021 (inklusive Mittelfristplanung 2022 – 2024) bei den 
einzelnen Finanzstellen entsprechend veranschlagt bzw. im Rahmen von verwaltungsinternen Umbu-

3 
chungen budgetneutral zur Verfügung gestellt.  
 
Maßnahmen in Gewerbegebieten werden mit den benötigten Gesamtkosten angegeben. Die Ausfüh-
rung hängt regelmäßig von der Vermarktung der Gewerbeflächen ab 
 
Sofern diese Maßnahmen im Haushaltsjahr 2019 zur Ausführung kommen oder Maßnahmen auf-
grund ihres Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden können, werden die erforderli-
chen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den verschiedenen Finanzstellen 
zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet. 
 
Sofern eine jahresbezogene Planung der Gewerbegebiete bereits erfolgt ist, werden die Werte in den 
entsprechenden Spalten ausgewiesen. 
 
Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2019 - 2023 ff.) dargestellt. Hier 
kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto-
ren, wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe-
rungsbetriebe abhängig ist. 
 
Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen 
(z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli-
zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist 
in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die-
ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks. 
 
Sollten im Laufe des Jahres 2019 zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stehen oder sich Maßnah-
men verzögern, wird die Verwaltung diese Mittel vordringlich für den Abschluss von Maßnahmen aus 
früheren Erschließungsprogrammen verwenden. Dabei wird es sich in erster Linie um solche Maß-
nahmen handeln, die zur Begründung der Erschließungsbeitragspflicht fertig gestellt werden müssen 
oder die aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend erforderlich sind.  
 
Anlagen: 
 
Anlage 1   Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2.5.BV  Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung

Anlage 2.5.BV- Nippes_Gewerbe und Erschließung

678 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2019-2023 ff
Stadtbezirk 5
Finanzstelle         6601-1201-5-8005 (Erschließung Nippes)
Ortslage Straße von
bis
Baurecht /
B-Plan-Nr.
Projekt-Nr. /
WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten Bedarf 
2019
Bedarf 
2020
Bedarf 
2021
Bedarf 
2022
Bedarf 
2023 ff.
Niehl Franz-Greiß-Str./ Fygen-
Lützenkirchen-Str.
Geestemünder Str. - Ende 
Wendehammer
Restausausbau B-Pl.-Nr. 
6553.02.001.01
nein 1.300.000 300.000 1.000.000
Weidenpesch Klosterfraugasse Vollausbau BPl.-Nr. 66499/06 ja 1.500.000 0 0 0 0 1.500.000
300.000 1.000.000 0 0 1.500.000Insgesamt:
- Anlage 2.5.BV -

Beratungsverlauf (1)

16.05.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

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Details

Aktenzeichen
1232/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
29.04.2019
Erstellt
02.04.2019 11:01