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5-Jahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen (inklusive Erschließungen im Rahmen von Wohnungsbaumaßnahmen), Nippes

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1232/2019 vom 29.04.2019

Stand: Am 04.07.2019 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)

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    Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung [Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] VARIANTE 1 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 2 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 3 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. Ressourcen stehen nicht zur Verfügung. Beratungs- und Informationsgespräch am 12.04.2019; Abstimmung zwischen dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung und den Gewerbetreibenden bezüglich Zufahrt zum Ge- werbegebiet, Anschluss der Versorgungsleitungen im Straßenland sowie Baustellenandie- nung des Hochbaus während des Straßenausbaus
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 1232/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 5-Jahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen (inklusive Erschließungen im Rahmen von Wohnungsbaumaßnahmen), Nippes Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes stellt den Bedarf für die Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Be- deutung für die Jahre 2019 ff. entsprechend der Anlage fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung dieser Maßnahmen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 300.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja z. Zt. unbekannt % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 6.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten z. Zt. unbekannt € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige Bezirksvertretung zu beschließen. Die zu beschließenden Erschließungsmaßnahmen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Er- schließungen im Rahmen von Wohnungsbaumaßnahmen sind im gesamten Programmzeitraum ak- tuell nicht geplant. Der Gesamtbedarf stellt sich wie folgt dar: Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre 2019 2020-2022 2023 ff. Erschließung 300.000 € 1.000.000 € 1.500.000 € Wohnungsbau 0 € 0 € 0 € Insgesamt 300.000 € 1.000.000 € 1.500.000 € Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2019 im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze - veranschlagt und stehen bei Bedarf zur Verfügung. Mehrbedarfe bei einzelnen Finanzstellen im Haushaltsjahr 2019 können durch budgetneutrale Mittelumschichtungen gedeckt werden. Für den Zeitraum ab 2020 werden die jetzt ermittelten Bedarfe im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020 / 2021 (inklusive Mittelfristplanung 2022 – 2024) bei den einzelnen Finanzstellen entsprechend veranschlagt bzw. im Rahmen von verwaltungsinternen Umbu- 3 chungen budgetneutral zur Verfügung gestellt. Maßnahmen in Gewerbegebieten werden mit den benötigten Gesamtkosten angegeben. Die Ausfüh- rung hängt regelmäßig von der Vermarktung der Gewerbeflächen ab Sofern diese Maßnahmen im Haushaltsjahr 2019 zur Ausführung kommen oder Maßnahmen auf- grund ihres Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden können, werden die erforderli- chen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den verschiedenen Finanzstellen zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet. Sofern eine jahresbezogene Planung der Gewerbegebiete bereits erfolgt ist, werden die Werte in den entsprechenden Spalten ausgewiesen. Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2019 - 2023 ff.) dargestellt. Hier kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto- ren, wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe- rungsbetriebe abhängig ist. Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen (z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli- zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die- ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks. Sollten im Laufe des Jahres 2019 zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stehen oder sich Maßnah- men verzögern, wird die Verwaltung diese Mittel vordringlich für den Abschluss von Maßnahmen aus früheren Erschließungsprogrammen verwenden. Dabei wird es sich in erster Linie um solche Maß- nahmen handeln, die zur Begründung der Erschließungsbeitragspflicht fertig gestellt werden müssen oder die aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend erforderlich sind. Anlagen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2.5.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung
  • Anlage 2.5.BV- Nippes_Gewerbe und Erschließung

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    Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2019-2023 ff Stadtbezirk 5 Finanzstelle 6601-1201-5-8005 (Erschließung Nippes) Ortslage Straße von bis Baurecht / B-Plan-Nr. Projekt-Nr. / WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten Bedarf 2019 Bedarf 2020 Bedarf 2021 Bedarf 2022 Bedarf 2023 ff. Niehl Franz-Greiß-Str./ Fygen- Lützenkirchen-Str. Geestemünder Str. - Ende Wendehammer Restausausbau B-Pl.-Nr. 6553.02.001.01 nein 1.300.000 300.000 1.000.000 Weidenpesch Klosterfraugasse Vollausbau BPl.-Nr. 66499/06 ja 1.500.000 0 0 0 0 1.500.000 300.000 1.000.000 0 0 1.500.000Insgesamt: - Anlage 2.5.BV -

Beratungsverlauf

  1. 04.07.2019

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.1.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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