V/0106/2010
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen
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Beschlussvorlage
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V/0106/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 18.02.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 25.02.2010 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach Ihrer Sportförderrichtlinie für die geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen den förderungsunschädli- chen vorzeitigen Baubeginn: Nr. Sportverein Maßnahme Antrag vom 1 Reitclub St. Mauritz Münster e. V. Erneuerung der Bande in der Reithalle, Bohrung eines Brunnens, Erneuerung eini- ger Stallfenster, Erneuerung defekter Lichtplatten im Hal- lendach der Reithalle 17.12.2009 2 Tennisclub St. Mauritz Münster e. V. Bau eines weiteren Tennis- platzes 29.01.2010 3 Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. diverse Dachreparaturen, Erneuerung der Herrentoilet- tenanlage, Bau eines Chlor- lagers, Sanierung und Er- neuerung abgängiger Zaun- anlagen 08.02.2010 2. Die Stadt Münster genehmigt den Sportvereinen den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn unter folgenden Vorbehalten: 2.1 Die Genehmigung der Stadt Münster nach der Sportförderrichtlinie lässt ihre parlamentari- sche Beratung bzw. Beschlussfassung über die Baukostenzuschüsse vollständig unbeein- flusst, die die Sportvereine beantragt hatten. Vorlagen-Nr.: V/0106/2010 Auskunft erteilt: Herr Willnath Ruf: 492 52 10 E-Mail: Willnath@stadt-muenster.de Datum: 03.02.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0106/2010 2.2 Die Sportvereine werden sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum bemühen, die mögliche Förderung anderer Stellen für ihre Aufwendungen für die bezeichneten Maß- nahmen zu erhalten. 2.3 Die Sportvereine werden bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen die ein- schlägigen Standards und Vorschriften einhalten. Die Sportvereine werden sich über Ab- weichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezoge- ner Austausch problemlos möglich ist. 2.4 Die Stadt Münster verbindet mit Ihrer Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeiti- gen Baubeginn den Sportvereinen gegenüber keinerlei Hinweise darauf, wie viel die Ver- einsanträge auf Förderung der Baumaßnahmen bewertet. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die Baukostenzuschüsse aus Sportfördermitteln entscheiden wird, den die Sportvereine für die genannten Baumaßnahmen beantragten, ist offen. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach den Beschlussvorschlägen Ziff. 1. und Ziff. 2. zum förderungsunschädlich vorzeitigen Baube- ginn weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden. Begründung: 1. Die Baumaßnahmen Die Sportvereine Reitclub St. Mauritz Münster e. V., Tennisclub St. Mauritz e. V. und Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. b eantragten im Dezember 2009 bzw. im Ja- nuar/Februar 2010 Zuschüsse aus der städtischen Sportförderung zu geplanten Baumaß- nahmen auf ihren Sportanlagen. Der Tennisclub St. Mauritz plant den Bau eines weiteren Tennisaußenplatzes. Der Verein begründet die Notwendigkeit für den Bau eines weiteren Tennisplatzes damit, dass sich die Spielzeiten der Jugendlichen immer mehr in die späten Nachmittagsstunden verlagern. In der Vergangenheit wurde die Tennisanlage vormittags im Wesentlichen durch Senioren und zeitlich flexible Mitglieder, nachmittags dann durch das Jugendtraining und die Jugendlichen und ab dem späten Nachmittag und am Abend durch die berufstätigen Mitglieder genutzt. Durch die bereits seit mehreren Jahren vermehr- te Verlängerung der Schulzeiten in die Nachmittagsstunden mit dem Trend zur Ganztags- schule verschieben sich das Jugendtraining und die Spielzeiten der Jugendlichen immer mehr in den späten Nachmittag und frühen Abend. Bei ansonsten konstanter Mitgliederzahl kommt es dann zu einer Überbelastung der Anlage, das heißt es stehen keine ausreichen- den Plätze für das Jugendtraining und den allgemeinen Spielbetrieb der Jugendlichen so- wie der berufstätigen Erwachsenen mehr zur Verfügung. Durch den Bau des zusätzlichen Tennisplatzes ist das Jugendtraining auch künftig gesichert. Untermauert wird die Maßnahme des Tennisclub St. Mauritz e. V. durch die im Jahr 2007 von der Stadt in Auftrag gegebene Bilanzierung der Sportstättenentwicklungsplanung. Herr Prof. Dr. Hübner kommt in seinem Fazit zu dem Ergebnis, dass sich u. a. beim Tennisclub St. Mauritz e. V. in starkem Maße deutliche Engpässe an Plätzen zeigen, um den Wett- kampfbetrieb ohne Überfüllung der Anlage und unzumutbare lange Spielzeiten zu organi- sieren. Dies kann im Einzelfall dazu führen, die Sportanlage auszubauen. Der Reitclub St. Mauritz Münster e. V. muss kurzfristig notwendige Sanierungsmaßnahmen an den defekten Stallfenstern, der beschädigten Bande in der Reithalle, der Bohrung eines neuen Brunnens sowie den Austausch von defekten Lichtplatten im Hallendach der Reit- halle vornehmen. - 3 - V/0106/2010 Die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. beantragt den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn, da vor Beginn der Badsaison 2010 unaufschiebbare Maßnahmen erforderlich sind. Im Einzelnen handelt es sich hierbei u. a. um diverse Dachreparaturen, Erneuerung der Herrentoilettenanlage, Bau eines Chlorlagers sowie Sanierung und Erneu- erung abgängiger Zaunanlagen. Da die Sportvereine die beschriebenen Maßnahmen kurzfristig umsetzen möchten bzw. müssen beantragten sie außer dem Baukostenzuschuss aus der Sportförderung den förde- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 2. Die städtische Sportförderung Die Sportvereine können grundsätzlich zu ihrem Aufwand städtische Baukostenzuschüsse nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster erhalten. Beantragen die Sportvereine den städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit den geplanten Baumaßnahmen erst begin- nen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung entschieden hat. Für die betreffen- den Sportvereine ist frühestens 2011 eine Entscheidung der Stadt Münster über die Sport- förderung möglich. Bis dahin müssen sie mit der Bauausführung warten. Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschussentschei- dung und Baubeginn zulassen, indem sie den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube- ginn genehmigt. Mit der Genehmigung durch den S portausschuss dürfen die Sportvereine ihre Baumaßnahmen vor der Zuschussentscheidung beginnen. 3. Das Anliegen der Sportvereine Mit dem Wissen um die Abhängigkeit nach de r Sportförderrichtlinie haben Tennisclub St. Mauritz e. V., Reitclub St. Mauritz Müns ter e. V. und Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. für ihre geplanten Baumaßnahmen einen Baukostenzuschuss beantragt und bis- lang damit nicht begonnen. Aus wirtschaftlichkeits- und vereinstrukturellen Gründen möch- ten die Sportvereine die Baumaßnahmen zügig um setzen. Um dieses Ziel zu erreichen, beantragten die Sportvereine mit der Förderung die Genehmigung zum förderungsun- schädlichen vorzeitigen Baubeginn. 4. Der Baubeginn und die städtische Sportförderung Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn, weil sie damit in die Lage versetzt werden, nach ihrem Zeitplan, unabhängig vom Beratungsgang für die beantragten Baukostenzuschüsse, aktiv zu werden. Der Stadt Münster entstehen aus der Entscheidung über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn keine Nachteile. Mit der Entscheidung der Stadt Münster zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube- ginn kommt sie den Sportvereinen allein bezogen auf den Baubeginn entgegen. Die Stadt Münster signalisiert damit keineswegs einen Zusammenhang zur möglichen Förderung der geplanten Baumaßnahmen aus dem Sportetat. Über die beantragten Baukostenzuschüsse wird der Sportausschuss unabhängig von seiner Genehmigung zum förderungsunschädli- chen Baubeginn entscheiden. Die Verwaltung wird die Sportvereine über diese Regelun- gen informieren und sich schriftlich vom jewe ils zeichnungsberechtigten Vereinsvorstand bestätigen lassen, dass er sie zur Kenntnis genommen hat. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0106/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.02.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37