Mandari Insight

V/0106/2010

Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen

Vorlagen 04.02.2010

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 25.02.2010, TOP 3.3

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

8303 Zeichen

V/0106/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.02.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
25.02.2010 Sportausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach Ihrer Sportförderrichtlinie 
für die geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen den förderungsunschädli-
chen vorzeitigen Baubeginn: 
 
Nr. Sportverein Maßnahme Antrag vom 
1 Reitclub St. Mauritz Münster e. V. Erneuerung der Bande in der 
Reithalle, Bohrung eines 
Brunnens, Erneuerung eini-
ger Stallfenster, Erneuerung 
defekter Lichtplatten im Hal-
lendach der Reithalle 
17.12.2009 
2 Tennisclub St. Mauritz Münster e. V. Bau eines weiteren Tennis-
platzes 
29.01.2010 
3 Schwimmvereinigung Münster von 
1891 e. V. 
diverse Dachreparaturen, 
Erneuerung der Herrentoilet-
tenanlage, Bau eines Chlor-
lagers, Sanierung und Er-
neuerung abgängiger Zaun-
anlagen 
08.02.2010 
 
2. Die Stadt Münster genehmigt den Sportvereinen den förderungsunschädlichen vorzeitigen 
Baubeginn unter folgenden Vorbehalten: 
 
2.1 Die Genehmigung der Stadt Münster nach der Sportförderrichtlinie lässt ihre parlamentari-
sche Beratung bzw. Beschlussfassung über die Baukostenzuschüsse vollständig unbeein-
flusst, die die Sportvereine beantragt hatten.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0106/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Willnath 
Ruf: 
492 52 10 
E-Mail: 
Willnath@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.02.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0106/2010 
2.2 Die Sportvereine werden sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum bemühen, die 
mögliche Förderung  anderer Stellen für ihre Aufwendungen für die bezeichneten Maß-
nahmen zu erhalten. 
 
2.3 Die Sportvereine werden bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen die ein-
schlägigen Standards und Vorschriften einhalten. Die Sportvereine werden sich über Ab-
weichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezoge-
ner Austausch problemlos möglich ist.  
 
2.4 Die Stadt Münster verbindet mit Ihrer Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeiti-
gen Baubeginn den Sportvereinen gegenüber keinerlei Hinweise darauf, wie viel die Ver-
einsanträge auf Förderung der Baumaßnahmen bewertet. Wann und mit welchem Ergebnis 
die Stadt Münster über die Baukostenzuschüsse aus Sportfördermitteln entscheiden wird, 
den die Sportvereine für die genannten Baumaßnahmen beantragten, ist offen.  
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach den 
Beschlussvorschlägen Ziff. 1. und Ziff. 2. zum förderungsunschädlich vorzeitigen Baube-
ginn weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden.   
 
  
Begründung: 
 
1. Die Baumaßnahmen 
Die Sportvereine Reitclub St. Mauritz Münster e. V., Tennisclub St. Mauritz e. V. und 
Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. b eantragten im Dezember 2009 bzw. im Ja-
nuar/Februar 2010 Zuschüsse aus der städtischen Sportförderung zu geplanten Baumaß-
nahmen auf ihren Sportanlagen. Der Tennisclub St. Mauritz plant den Bau eines weiteren 
Tennisaußenplatzes. Der Verein begründet die Notwendigkeit für den Bau eines weiteren 
Tennisplatzes damit, dass sich die Spielzeiten der Jugendlichen immer mehr in die späten 
Nachmittagsstunden verlagern. In der Vergangenheit wurde die Tennisanlage vormittags 
im Wesentlichen durch Senioren und zeitlich flexible Mitglieder, nachmittags dann durch 
das Jugendtraining und die Jugendlichen und ab dem späten Nachmittag und am Abend 
durch die berufstätigen Mitglieder genutzt. Durch die bereits seit mehreren Jahren vermehr-
te Verlängerung der Schulzeiten in die Nachmittagsstunden mit dem Trend zur Ganztags-
schule verschieben sich das Jugendtraining und die Spielzeiten der Jugendlichen immer 
mehr in den späten Nachmittag und frühen Abend. Bei ansonsten konstanter Mitgliederzahl 
kommt es dann zu einer Überbelastung der Anlage, das heißt es stehen keine ausreichen-
den Plätze für das Jugendtraining und den allgemeinen Spielbetrieb der Jugendlichen so-
wie der berufstätigen Erwachsenen mehr zur Verfügung. Durch den Bau des zusätzlichen 
Tennisplatzes ist das Jugendtraining auch künftig gesichert.  
 
Untermauert wird die Maßnahme des Tennisclub St. Mauritz e. V. durch die im Jahr 2007 
von der Stadt in Auftrag gegebene Bilanzierung der Sportstättenentwicklungsplanung. Herr 
Prof. Dr. Hübner kommt in seinem Fazit zu dem Ergebnis, dass sich u. a. beim Tennisclub 
St. Mauritz e. V. in starkem Maße deutliche Engpässe an Plätzen zeigen, um den Wett-
kampfbetrieb ohne Überfüllung der Anlage  und unzumutbare lange Spielzeiten zu organi-
sieren. Dies kann im Einzelfall dazu führen, die Sportanlage auszubauen.  
 
Der Reitclub St. Mauritz Münster e. V. muss kurzfristig notwendige Sanierungsmaßnahmen 
an den defekten Stallfenstern, der beschädigten Bande in der Reithalle, der Bohrung eines 
neuen  Brunnens sowie den Austausch von defekten Lichtplatten im Hallendach der Reit-
halle vornehmen.

- 3 - 
V/0106/2010 
Die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. beantragt den förderungsunschädlichen 
vorzeitigen Baubeginn, da vor Beginn der Badsaison 2010 unaufschiebbare Maßnahmen 
erforderlich sind. Im Einzelnen handelt es sich hierbei u. a. um diverse Dachreparaturen, 
Erneuerung der Herrentoilettenanlage, Bau eines Chlorlagers sowie Sanierung und Erneu-
erung abgängiger Zaunanlagen.  
 
Da die Sportvereine die beschriebenen Maßnahmen kurzfristig umsetzen möchten bzw. 
müssen beantragten sie außer dem Baukostenzuschuss aus der Sportförderung den förde-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.   
 
2. Die städtische Sportförderung 
Die Sportvereine können grundsätzlich zu ihrem Aufwand städtische Baukostenzuschüsse 
nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster erhalten. Beantragen die Sportvereine den 
städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit den geplanten Baumaßnahmen erst begin-
nen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung entschieden hat. Für die betreffen-
den Sportvereine ist frühestens 2011 eine Entscheidung der Stadt Münster über die Sport-
förderung möglich. Bis dahin müssen sie mit der Bauausführung warten.  
 
Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschussentschei-
dung und Baubeginn zulassen, indem sie den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube-
ginn genehmigt. Mit der Genehmigung durch den S portausschuss dürfen die Sportvereine 
ihre Baumaßnahmen vor der Zuschussentscheidung beginnen.  
 
3. Das Anliegen der Sportvereine  
Mit dem Wissen um die Abhängigkeit nach de r Sportförderrichtlinie haben Tennisclub St. 
Mauritz e. V., Reitclub St. Mauritz Müns ter e. V. und Schwimmvereinigung Münster von 
1891 e. V. für ihre geplanten Baumaßnahmen einen Baukostenzuschuss beantragt und bis-
lang damit nicht begonnen. Aus wirtschaftlichkeits- und vereinstrukturellen Gründen möch-
ten die Sportvereine die Baumaßnahmen zügig um setzen. Um dieses Ziel zu erreichen, 
beantragten die Sportvereine  mit der Förderung die Genehmigung zum förderungsun-
schädlichen vorzeitigen Baubeginn. 
 
4. Der Baubeginn und die städtische Sportförderung 
Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum förderungsunschädlichen vorzeitigen 
Baubeginn, weil sie damit in die Lage versetzt werden, nach ihrem Zeitplan, unabhängig 
vom Beratungsgang für die beantragten Baukostenzuschüsse, aktiv zu werden. Der Stadt 
Münster entstehen aus der Entscheidung über den förderungsunschädlichen vorzeitigen 
Baubeginn keine Nachteile.  
 
Mit der Entscheidung der Stadt Münster zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube-
ginn kommt sie den Sportvereinen allein bezogen auf den Baubeginn entgegen. Die Stadt 
Münster signalisiert damit keineswegs einen Zusammenhang zur möglichen Förderung der 
geplanten Baumaßnahmen aus dem Sportetat. Über die beantragten Baukostenzuschüsse 
wird der Sportausschuss unabhängig von seiner Genehmigung zum förderungsunschädli-
chen  Baubeginn entscheiden. Die Verwaltung wird die Sportvereine über diese Regelun-
gen informieren und sich schriftlich vom jewe ils zeichnungsberechtigten Vereinsvorstand 
bestätigen lassen, dass er sie zur Kenntnis genommen hat.   
 
I. V. 
 
gez. Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

18.02.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.02.2010 Sportausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0106/2010
Typ
Vorlagen
Datum
04.02.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37