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2008/0493

Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 75 - HSE-Gasturbinenkraftwerk - (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 06.11.2008

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2008/0493

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2008/0493

3634 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11.11.2008 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0493 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Beba uungsplan N 75  - HSE-Gasturbinenkraftwerk -  (Aufstel-
lungsbeschluss) 
 
Vorlage vom:  6.11.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Dem Antrag der HEAG Südhessische Energie AG (HSE) zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens 
wird zugestimmt. 
Für das Gelände des ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerks, Gemarkung Darmstadt, Flur 14, Flur-
stück 204 (teilweise) und Flurstück 5/17 (teilweise) ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne 
des § 12 BauGB aufzustellen, um die Realisierung eines Gasturbinenkraftwerkes zu ermöglichen. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2008/0493 vom 06.11.2008:  
 
Mit Schreiben vom 24.10.2008 hat die HEAG Südhessische Energie AG einen Antrag auf Einleitung 
eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) für 
das Grundstück, Gemarkung Darmstadt, Flur 14, Flurstück 204 (teilweise) und Flurstück 5/17 (teil-
weise) gestellt. 
 
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans  (ohne Maßstab) 
 
Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 8.000 m². 
 
Für das Gebiet besteht derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt weist das Gebiet als Gewerbliche Baufläche aus. 
 
Mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 
Zulässigkeit des Vorhabens geschaffen werden. 
 
Die HEAG Südhessische Energie AG (HSE) beabsichtigt auf dem Gelände des ehemaligen Eisen-
bahnausbesserungswerks in Darmstadt ein Gasturbinenkraftwerk zu errichten, welches aus zwei 
Gasturbinenanlagen mit einer elektrischen Leistung von jeweils 40 bis 65 Megawatt besteht. Die 
Brennstoffversorgung mit Erdgas erfolgt direkt aus der vorhandenen Ferngasleitung der E.ON Gas-
transport AG & Co. KG. Die Einspeisung des erzeugten Stroms erfolgt hochspannungsseitig in der 
am Carl-Schenck-Ring vorhandenen Umspannstation Nord.

3 
 
... 
Die optimalen Anschlussbedingungen an die Ferngasleitung und das Hochspannungnetz sind die 
wesentlichen Gründe für die Wahl des Standorts „Knell“. 
 
Die geplante Bebauung mit mehreren Gebäuden mit einer Höhe bis ca. 20 m (zgl. zwei Kamine mit 
ca. 60 m Höhe) wird voraussichtlich eine überbaute Grundfläche von ca. 4.000 m² haben. 
 
Das Gasturbinenkraftwerk ist nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz im förmlichen Genehmi-
gungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigungspflichtig. Die HSE wird die Ge-
nehmigung beim Regierungspräsidium Darmstadt einholen.  
 
Im noch zu erstellenden Durchführungsvertrag zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird 
sich die HSE verpflichten, alle Kosten der Planung, der Durchführung und der Erschließung des 
Projekts, zu tragen. 
 
Mit diesem Aufstellungsbeschluss wird dem Antrag der HSE entsprochen und das Bebauungsplan-
verfahren eingeleitet. 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
 
 
 
Darmstadt, 06.11.2008 
61.4 ha  Nst. 2112

Beratungsverlauf (5)

TOP 593 beschließend
TOP 4
TOP 6
TOP 55
TOP 13

Orte (1)

  • Carl-Schenck-Ring

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0493
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.11.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00