3306/2025
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Grün Offenen Liste Migration (GOL) nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates
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Anlage 1 - AN_1313_2025_Antrag_GOL_Sicherung_der_Jugendfoerderung_und_der_Angebote_freier_Traeger_und_MSO_1
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Grün Offene Liste Migration (GOL) Datum: 07.11.2025 An den Vorsitz des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration An die Geschäftsstelle des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Frau Dr. Gülşen Dikbaş Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 25.11.2025 Antrag zur Sicherung der Jugendförderung und der Angebote freier Träger und Migrant*innenselbstorganisationen trotz der verhängten Haushaltssperre – Forderung nach Planungssicherheit und klaren Aussagen zur Förderung im Jahr 2026 Beschluss: Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Köln möge folgenden Beschluss fassen: 1. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration fordert den Oberbürgermeister und die Kämmerei auf , trotz der am 04. November 2025 verhängten Haushaltssperre und des Bewilligungsmoratoriums 2025 sicherzustellen, dass bestehende Angebote der Jugendförderung, insbesondere von freien Trägern d er Jugendhilfe und Migrant*innenselbstorganisationen, nicht gefährdet werden und diese Planungssicherheit haben. 2. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration fordert, dass Förderzusagen für laufende Maßnahmen und Strukturen – insbesondere im Bereich der interkulturellen und migrationsspezifischen Jugend- und Familienarbeit – aufrechterhalten und nicht im Rahmen von Sparmaßnahmen gekürzt oder ausgesetzt werden. 3. Der Ausschuss für Chanceng erechtigkeit und Integration fordert darüber hinaus, zeitnah k lare und verbindliche Aussagen zur finanziellen Förderung und Fortführung der Angebote im Haushaltsjahr 2026 zu treffen. Nur durch frühzeitige Kommunikation und Transparenz kann die notwendige Planungssicherheit für die Träger gewährleistet werden. 4. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration appelliert an Politik und Verwaltung , bei der Konsolidierung des Haushalts Maßnahmen zu vermeiden, die Kinder, Jugendliche und Familien sowie migrantische Communities unverhältnismäßig treffen. 5. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration weist ausdrücklich darauf hin, dass viele Träger aufgrund der derzeitigen Unsicherheit über die Förderung ab Anfang 2026 in eine existenzielle Notlage geraten könnten. Ohne verbindliche Zusagen drohen Liquiditätsengpässe, Zahlungsausfälle und im schlimmsten Fall Insolvenzen . Dadurch würden wertvolle Integrations- und Jugendförderstrukturen, die über Jahre hinweg aufgebaut wurden, unwiederbringlich verloren gehen. 6. Der Ausschuss für Chancen gerechtigkeit und Integration betont, dass die Aufrechterhaltung dieser Strukturen nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine gesellschaftliche und integrationspolitische Verantwortung der Stadt Köln ist. Eine Unterbrechung der Förderung würde die in den letzten Jah ren erzielten Fortschritte in der Jugend- und Integrationsarbeit erheblich gefährden. 7. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration erwartet daher, dass die Verwaltung bis spätestens Ende des ersten Quartals 2026 eine verbindliche Perspektive sowie konkrete Entscheidungsgrundlagen für die Haushaltsmittel und Förderzusagen vorlegt, um den Trägern eine verlässliche Personal- und Projektplanung zu ermöglichen. 8. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration bittet die Verwaltung, kurzfristig transparent darzustellen: - welche Projekte und Förderlinien der Jugendförderung potenziell von Kürzungen betroffen wären, - welche Leistungen im Integrationsbudget betroffen wären und - welche Maßnahmen ergriffen werden können, um diese zu schützen, - und wie insbe sondere Angebote von Trägern der Jugendförderung und Migrant*innenselbstorganisationen weiterhin strukturell abgesichert werden können, - wie betroffene Träger regelmäßig über den Stand der Haushaltsplanung und die Auswirkungen der Haushaltssperre informiert werden. Begründung: Am 04.11.2025 hat der neu gewählte Oberbürgermeister eine sofortige Haushaltssperre verhängt, da das Defizit für den städtischen Haushalt 2025 ein deutlich höheres Defizit als bislang angenommen prognostiziert wird. Statt der geplante n 399,5 Mio. Euro wird nun mit einem Fehlbetrag von rund 582 Mio. Euro gerechnet – rund 182,5 Mio. Euro mehr als zuvor erwartet. Als Hauptgründe werden stark steigende Ausgaben im Sozial - und Jugendhilfebereich sowie stagnierende Gewerbesteuereinnahmen ge nannt. Die Haushaltssperre und das Bewilligungsmoratorium versetzen insbesondere freie Träger der Jugendförderung und Migrant*innenselbstorganisationen in große Sorge. Da die Jugendförderung als sogenannter „freiwilliger Aufgabenbereich“ gilt, sind gerade diese Träger in besonderem Maße betroffen. Aktuell werden keine neuen Förderanträge für 2025 mehr bewilligt, und noch offene Anträge (z. B. Jugendpflegemittel und Integrationsmittel) sollen zurückgenommen werden. Sollte die Haushaltssperre auch 2026 fortgelten, geraten diese Träger in existenzielle Schwierigkeiten. Die Jugendförderung ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer sozialen, nachhaltigen und zukunftsorientierten Stadtentwicklung. In Köln haben fast 51 % aller unter 18-Jährigen eine internationale Familiengeschichte. Für sie sind offene Angebote, Beratungs - und Empowermentsstrukturen besonders wichtig. Wenn diese Förderstrukturen wegbrechen, trifft dies vor allem Kinder, Jugendliche und Familien – Bevölkerungsgruppen, die am wenigsten Verantwortung für die aktuelle Finanzlage tragen, aber am stärksten auf Unterstützung angewiesen sind. Diese Angebote sichern Teilhabe, Prävention und soziale Stabilität – gerade in Zeiten, in denen Kinder, Jugendliche und Familien wachsenden Belastungen ausgesetzt sin d. Ein Abbau dieser Strukturen wäre ein gesellschaftlicher Rückschritt, den die Stadt langfristig teuer bezahlen würde. Man kann keine Kosten auf dem Rücken von Kindern und Jugendlichen einsparen; im Gegenteil: Eine nachhaltige Finanzpolitik muss in die Zukunft investieren. Wir bitten daher den Oberbürgermeister und den Rat der Stadt Köln eindringlich, sich politisch und öffentlich für den Erhalt der Jugendförderung und Integrationsarbeit einzusetzen und die Angebote freier Träger der Jugendförderung sowie Migrant*innenselbstorganisationen zu schützen. Diese Organisationen tragen wesentlich zur gesellschaftlichen Teilhabe, Integration und Prävention in Köln bei. Da viele Träger ihre Jahresplanungen, Personalentscheidungen und Projektvorbereitungen bereits im Winter für das Folgejahr treffen müssen, ist eine frühzeitige Klärung der finanziellen Rahmenbedingungen für das Haushaltsjahr 2026 zwingend erforderlich. Ohne entsprechende Planungssicherheit besteht die konkrete Gefahr, dass Projekte eingestellt, Mitarb eitende entlassen und laufende Angebote nicht fortgeführt werden können. Ein Wegbrechen dieser Strukturen hätte schwerwiegende Folgen für Kinder, Jugendliche und Familien in Köln, insbesondere in sozial benachteiligten Stadtteilen. Die finanziellen und ges ellschaftlichen Folgekosten eines solchen Strukturabbaus wären langfristig deutlich höher als eine frühzeitige und verlässliche Sicherstellung der Förderung. Der Ausschuss für Chancengleichheit und Integration sieht die Stadt Köln daher in der Verantwortung, kurzfristig klare und verbindliche Aussagen zur Förderung 2026 zu treffen, um die Handlungsfähigkeit der Träger zu sichern und das Vertrauen in die kommunale Förderpolitik aufrechtzuerhalten. Mit freundlichen Grüßen, Ahmet Edis Elizaveta Khan
Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle OB/16 Vorlagen-Nummer 24.11.2025 3306/2025 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 25.11.2025 Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Grün Offenen Liste Migration (GOL) nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates „Antrag zur Sicherung der Jugendförderung und der Angebote freier Träger und Migrant*innenselbstorganisationen trotz der verhängten Haushaltssperre – Forderung nach Planungssicherheit und klaren Aussagen zur Förderung im Jahr 2026" Die Verwaltung nimmt zum Antrag wie folgt Stellung: In der am 4.11.2025 angeordneten Haushaltssperre gem. § 25 Abs. 2 Kommunalhaushalts- verordnung NRW für zentrale Bereiche des Kölner Haushalts bis zum 31.12.2025 heißt es un- ter I. Ergebnishaushalt u.a.: „...Es dürfen nur Aufw endungen entstehen oder Auszahlungen geleistet w erden, zu denen die Stadt öffentlich- oder privatrechtlich verpflichtet ist (§ 82 Abs. 1 Nr.1 GO NRW). Eine rechtliche Verpflichtung umfasst alle Leistungen, die auf Grundlage von Gesetzen zu gew ähren sind. Ferner gehören dazu Verpflichtungen aus öffentlich- o- der privatrechtlichen Verträgen und Vereinbarungen. Entscheidend ist, dass diese be- reits bestehen. Sie dürfen keinesfalls erst neu geschaffen oder eingegangen w er- den.[...] Aufw endungen und Auszahlungen im freiw illigen Bereich dürfen nur dann ge- tätigt w erden, w enn diese (nach sorgfältiger Analyse) für die unaufschiebbare Weiter- führung und Wahrnehmung notw endiger Aufgaben nötig (§ 82 Abs.1 Nr.1 GO NRW) und damit unabw eisbar sind. Der Leistungsumfang muss auf das gesetzlich oder ver- traglich zw ingende Maß beschränkt w erden...“ Damit ist es der Verwaltung möglich, im verbleibenden Jahr 2025 bereits bestehenden ver- traglichen Verpflichtungen auch im freiwilligen Bereich dann nachzukommen, wenn z. B. Zu- wendungs- und Bewilligungsbescheide bereits vor dem 4.11.2025 beschieden sowie Koopera- tions- oder Weiterleitungsbescheide sowie andere vertragliche Vereinbarungen bereits vor dem 4.11.2025 abgeschlossen wurden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch keine verbindliche Aussage zum Haushaltsjahr 2026 ge- macht werden, da erst bis Jahresende 2025 durch den Oberbürgermeister und die Kämmerin geklärt wird, ob und mit welchen Details eine Haushaltssperre für das Haushaltsjahr 2026 er- lassen wird. Die Fachverwaltung wird aber in jedem einzelnen Förderfall sorgfältig prüfen, ob dieser für die unaufschiebbare Weiterführung und Wahrnehmung notwendiger Aufgaben nötig (§ 82 Abs.1 Nr.1 GO NRW) und damit unabweisbar ist. Auch der Verwaltung ist Transparenz und Planungssicherheit ein großes Anliegen. Ziel ist es, bestehende soziale Beratungs- und Unterstützungsstrukturen aufrechtzuerhalten sowie die Personalsituation der Träger und deren Fachexpertise zum Wohl der betroffenen Zielgruppen und Klient*innen zu erhalten. 2 Das Amt für Integration und Vielfalt wird aus diesem Grund mit allen Trägern und Organisatio- nen, deren aktuelle Förderbescheide oder Kooperationsverträge bis Ende 2025 befristet sind, noch im Dezember 2025 individuelle Gespräche führen, um nach Maßgabe des § 82 Abs.1 Nr.1 GO NRW Möglichkeiten der Fortführung von Förderungen im freiwilligen Bereich auszu- loten. Eine konkrete Auflistung von Förderungen / Maßnahmen ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Die Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung des Amtes für Kinder, Jugend und Fami- lie wird für die dem Umfang nach freiwilligen Förderbereiche §§ 11 bis 14 SGB VIII ebenfalls die entsprechenden Prüfungen der Maßnahmen nach Maßgabe des § 82 Abs.1 Nr.1 GO NRW für Förderungen ab 2026 vornehmen. Es besteht aktuell schon ein Austausch mit den entsprechenden Trägern. Auch hier ist eine Auflistung momentan nicht möglich. gez. Burmester Anlage: Antrag der Grün Offenen Liste Migration (GOL) nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates „Antrag zur Sicherung der Jugendförderung und der Angebote freier Träger und Migrant*in- nenselbstorganisationen trotz der verhängten Haushaltssperre – Forderung nach Planungssi- cherheit und klaren Aussagen zur Förderung im Jahr 2026“
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3306/2025
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 24.11.2025
- Erstellt
- 20.11.2025 11:52