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3306/2025

Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Grün Offenen Liste Migration (GOL) nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 24.11.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 13.01.2026

Anlage 1 - AN_1313_2025_Antrag_GOL_Sicherung_der_Jugendfoerderung_und_der_Angebote_freier_Traeger_und_MSO_1

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Anlage 1 - AN_1313_2025_Antrag_GOL_Sicherung_der_Jugendfoerderung_und_der_Angebote_freier_Traeger_und_MSO_1

7573 Zeichen

Grün Offene Liste Migration (GOL)     Datum: 07.11.2025 
 
An den Vorsitz  
des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 
 
An die Geschäftsstelle  
des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 
Frau Dr. Gülşen Dikbaş 
 
Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 25.11.2025 
 
 
Antrag zur Sicherung der Jugendförderung und der Angebote freier Träger und 
Migrant*innenselbstorganisationen trotz der verhängten Haushaltssperre – Forderung 
nach Planungssicherheit und klaren Aussagen zur Förderung im Jahr 2026 
Beschluss:  
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Köln möge folgenden 
Beschluss fassen: 
1. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und  Integration fordert den 
Oberbürgermeister und die Kämmerei auf , trotz der am 04.  November 2025 
verhängten Haushaltssperre und des Bewilligungsmoratoriums 2025 
sicherzustellen, dass bestehende Angebote der Jugendförderung, insbesondere 
von freien Trägern d er Jugendhilfe und Migrant*innenselbstorganisationen, nicht 
gefährdet werden und diese Planungssicherheit haben. 
2. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration fordert, dass 
Förderzusagen für laufende Maßnahmen und Strukturen  – insbesondere im 
Bereich der interkulturellen und migrationsspezifischen Jugend- und Familienarbeit 
– aufrechterhalten und nicht im Rahmen von Sparmaßnahmen gekürzt oder 
ausgesetzt werden. 
3. Der Ausschuss für Chanceng erechtigkeit und Integration fordert darüber hinaus, 
zeitnah k lare und verbindliche Aussagen zur finanziellen Förderung und 
Fortführung der Angebote im Haushaltsjahr 2026  zu treffen. Nur durch 
frühzeitige Kommunikation und Transparenz kann die notwendige 
Planungssicherheit für die Träger gewährleistet werden. 
4. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration appelliert an Politik 
und Verwaltung , bei der Konsolidierung des Haushalts Maßnahmen zu 
vermeiden, die Kinder, Jugendliche und Familien sowie migrantische Communities 
unverhältnismäßig treffen. 
5. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration weist ausdrücklich darauf 
hin, dass viele Träger aufgrund der derzeitigen Unsicherheit über die

Förderung ab Anfang 2026 in eine existenzielle Notlage geraten könnten.  
Ohne verbindliche Zusagen drohen Liquiditätsengpässe, Zahlungsausfälle und 
im schlimmsten Fall Insolvenzen . Dadurch würden wertvolle Integrations- und 
Jugendförderstrukturen, die über Jahre hinweg aufgebaut wurden,  
unwiederbringlich verloren gehen. 
6. Der Ausschuss für Chancen gerechtigkeit und Integration betont, dass die 
Aufrechterhaltung dieser Strukturen nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine 
gesellschaftliche und integrationspolitische Verantwortung der Stadt Köln  
ist. Eine Unterbrechung der Förderung würde die in den letzten Jah ren erzielten 
Fortschritte in der Jugend- und Integrationsarbeit erheblich gefährden. 
7. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration erwartet daher, dass die 
Verwaltung bis spätestens Ende des ersten Quartals 2026  eine verbindliche 
Perspektive sowie konkrete Entscheidungsgrundlagen für die 
Haushaltsmittel und Förderzusagen vorlegt, um den Trägern eine verlässliche 
Personal- und Projektplanung zu ermöglichen. 
8. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration bittet die 
Verwaltung, kurzfristig transparent darzustellen: 
- welche Projekte und Förderlinien der Jugendförderung potenziell von 
Kürzungen betroffen wären, 
- welche Leistungen im Integrationsbudget betroffen wären und 
- welche Maßnahmen ergriffen werden können, um diese zu schützen, 
- und wie insbe sondere Angebote von Trägern der Jugendförderung und 
Migrant*innenselbstorganisationen weiterhin strukturell abgesichert werden 
können, 
- wie betroffene Träger regelmäßig über den Stand der Haushaltsplanung und 
die Auswirkungen der Haushaltssperre informiert werden. 
Begründung:   
Am 04.11.2025 hat der neu gewählte Oberbürgermeister eine sofortige Haushaltssperre 
verhängt, da das Defizit für den städtischen Haushalt 2025 ein deutlich höheres Defizit 
als bislang angenommen prognostiziert wird. Statt der geplante n 399,5 Mio. Euro wird 
nun mit einem Fehlbetrag von rund 582 Mio. Euro gerechnet – rund 182,5 Mio. Euro mehr 
als zuvor erwartet.  
Als Hauptgründe werden stark steigende Ausgaben im Sozial - und Jugendhilfebereich 
sowie stagnierende Gewerbesteuereinnahmen ge nannt. Die Haushaltssperre und das 
Bewilligungsmoratorium versetzen insbesondere freie Träger der Jugendförderung und 
Migrant*innenselbstorganisationen in große Sorge. Da die Jugendförderung als 
sogenannter „freiwilliger Aufgabenbereich“ gilt, sind gerade diese Träger in besonderem 
Maße betroffen. Aktuell werden keine neuen Förderanträge für 2025 mehr bewilligt, und 
noch offene Anträge (z. B. Jugendpflegemittel und Integrationsmittel) sollen 
zurückgenommen werden. Sollte die Haushaltssperre auch 2026 fortgelten, geraten diese 
Träger in existenzielle Schwierigkeiten. Die Jugendförderung ist ein unverzichtbarer 
Bestandteil einer sozialen, nachhaltigen und zukunftsorientierten Stadtentwicklung. In 
Köln haben fast 51 % aller unter 18-Jährigen eine internationale Familiengeschichte. Für

sie sind offene Angebote, Beratungs - und Empowermentsstrukturen besonders wichtig. 
Wenn diese Förderstrukturen wegbrechen, trifft dies vor allem Kinder, Jugendliche und 
Familien – Bevölkerungsgruppen, die am wenigsten Verantwortung  für die aktuelle 
Finanzlage tragen, aber am stärksten auf Unterstützung angewiesen sind. 
Diese Angebote sichern Teilhabe, Prävention und soziale Stabilität – gerade in Zeiten, in 
denen Kinder, Jugendliche und Familien wachsenden Belastungen ausgesetzt sin d. Ein 
Abbau dieser Strukturen wäre ein gesellschaftlicher Rückschritt, den die Stadt langfristig 
teuer bezahlen würde. Man kann keine Kosten auf dem Rücken von Kindern und 
Jugendlichen einsparen; im Gegenteil: Eine nachhaltige Finanzpolitik muss in die 
Zukunft investieren. 
Wir bitten daher den Oberbürgermeister und den Rat der Stadt Köln eindringlich, sich 
politisch und öffentlich für den Erhalt der Jugendförderung und Integrationsarbeit 
einzusetzen und die Angebote freier Träger der Jugendförderung sowie 
Migrant*innenselbstorganisationen zu schützen. 
Diese Organisationen tragen wesentlich zur gesellschaftlichen Teilhabe, Integration und 
Prävention in Köln bei. 
Da viele Träger ihre Jahresplanungen, Personalentscheidungen und 
Projektvorbereitungen bereits im  Winter für das Folgejahr treffen müssen, ist eine 
frühzeitige Klärung der finanziellen Rahmenbedingungen für das Haushaltsjahr 2026 
zwingend erforderlich. Ohne entsprechende Planungssicherheit besteht die konkrete 
Gefahr, dass Projekte eingestellt, Mitarb eitende entlassen und laufende Angebote nicht 
fortgeführt werden können. Ein Wegbrechen dieser Strukturen hätte schwerwiegende 
Folgen für Kinder, Jugendliche und Familien in Köln, insbesondere in sozial 
benachteiligten Stadtteilen. Die finanziellen und ges ellschaftlichen Folgekosten eines 
solchen Strukturabbaus wären langfristig deutlich höher als eine frühzeitige und 
verlässliche Sicherstellung der Förderung. 
Der Ausschuss für Chancengleichheit und Integration sieht die Stadt Köln daher in der 
Verantwortung, kurzfristig klare und verbindliche Aussagen zur Förderung 2026 zu 
treffen, um die Handlungsfähigkeit der Träger zu sichern und das Vertrauen in die 
kommunale Förderpolitik aufrechtzuerhalten. 
 
Mit freundlichen Grüßen, 
 
Ahmet Edis 
Elizaveta Khan

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

4185 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16 
 
Vorlagen-Nummer           24.11.2025 
 3306/2025 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 25.11.2025 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Grün Offenen Liste Migration (GOL) 
nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates „Antrag zur Sicherung der Jugendförderung 
und der Angebote freier Träger und Migrant*innenselbstorganisationen trotz der 
verhängten Haushaltssperre – Forderung nach Planungssicherheit und klaren 
Aussagen zur Förderung im Jahr 2026" 
Die Verwaltung nimmt zum Antrag wie folgt Stellung: 
 
In der am 4.11.2025 angeordneten Haushaltssperre gem. § 25 Abs. 2 Kommunalhaushalts-
verordnung NRW für zentrale Bereiche des Kölner Haushalts bis zum 31.12.2025 heißt es un-
ter I. Ergebnishaushalt u.a.: 
„...Es dürfen nur Aufw endungen entstehen oder Auszahlungen geleistet w erden, zu 
denen die Stadt öffentlich- oder privatrechtlich verpflichtet ist (§ 82 Abs. 1 Nr.1 GO 
NRW). Eine rechtliche Verpflichtung umfasst alle Leistungen, die auf Grundlage von 
Gesetzen zu gew ähren sind. Ferner gehören dazu Verpflichtungen aus öffentlich- o-
der privatrechtlichen Verträgen und Vereinbarungen. Entscheidend ist, dass diese be-
reits bestehen. Sie dürfen keinesfalls erst neu geschaffen oder eingegangen w er-
den.[...] Aufw endungen und Auszahlungen im freiw illigen Bereich dürfen nur dann ge-
tätigt w erden, w enn diese (nach sorgfältiger Analyse) für die unaufschiebbare Weiter-
führung und Wahrnehmung notw endiger Aufgaben nötig (§ 82 Abs.1 Nr.1 GO NRW) 
und damit unabw eisbar sind. Der Leistungsumfang muss auf das gesetzlich oder ver-
traglich zw ingende Maß beschränkt w erden...“  
 
Damit ist es der Verwaltung möglich, im verbleibenden Jahr 2025 bereits bestehenden ver-
traglichen Verpflichtungen auch im freiwilligen Bereich dann nachzukommen, wenn z. B. Zu-
wendungs- und Bewilligungsbescheide bereits vor dem 4.11.2025 beschieden sowie Koopera-
tions- oder Weiterleitungsbescheide sowie andere vertragliche Vereinbarungen bereits vor 
dem 4.11.2025 abgeschlossen wurden. 
Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch keine verbindliche Aussage zum Haushaltsjahr 2026 ge-
macht werden, da erst bis Jahresende 2025 durch den Oberbürgermeister und die Kämmerin 
geklärt wird, ob und mit welchen Details eine Haushaltssperre für das Haushaltsjahr 2026 er-
lassen wird. Die Fachverwaltung wird aber in jedem einzelnen Förderfall sorgfältig prüfen, ob 
dieser für die unaufschiebbare Weiterführung und Wahrnehmung notwendiger Aufgaben nötig 
(§ 82 Abs.1 Nr.1 GO NRW) und damit unabweisbar ist. 
Auch der Verwaltung ist Transparenz und Planungssicherheit ein großes Anliegen. Ziel ist es, 
bestehende soziale Beratungs- und Unterstützungsstrukturen aufrechtzuerhalten sowie die 
Personalsituation der Träger und deren Fachexpertise zum Wohl der betroffenen Zielgruppen 
und Klient*innen zu erhalten.

2 
 
Das Amt für Integration und Vielfalt wird aus diesem Grund mit allen Trägern und Organisatio-
nen, deren aktuelle Förderbescheide oder Kooperationsverträge bis Ende 2025 befristet sind, 
noch im Dezember 2025 individuelle Gespräche führen, um nach Maßgabe des § 82 Abs.1 
Nr.1 GO NRW Möglichkeiten der Fortführung von Förderungen im freiwilligen Bereich auszu-
loten. Eine konkrete Auflistung von Förderungen / Maßnahmen ist zum aktuellen Zeitpunkt 
nicht möglich. 
Die Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung des Amtes für Kinder, Jugend und Fami-
lie wird für die dem Umfang nach freiwilligen Förderbereiche §§ 11 bis 14 SGB VIII ebenfalls 
die entsprechenden Prüfungen der Maßnahmen nach Maßgabe des § 82 Abs.1 Nr.1 GO 
NRW für Förderungen ab 2026 vornehmen. Es besteht aktuell schon ein Austausch mit den 
entsprechenden Trägern. Auch hier ist eine Auflistung momentan nicht möglich. 
 
 
gez. Burmester 
 
 
Anlage:  
Antrag der Grün Offenen Liste Migration (GOL) nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
„Antrag zur Sicherung der Jugendförderung und der Angebote freier Träger und Migrant*in-
nenselbstorganisationen trotz der verhängten Haushaltssperre – Forderung nach Planungssi-
cherheit und klaren Aussagen zur Förderung im Jahr 2026“

Beratungsverlauf (1)

13.01.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3306/2025
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
24.11.2025
Erstellt
20.11.2025 11:52