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Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu TOP 9.3.2 vom 09.05.2019 (Bezirksvertreterin Grube)

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 2428/2020 vom 08.08.2020

Stand: Am 27.08.2020 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/323/1 Vorlagen-Nummer 2428/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu TOP 9.3.2 vom 09.05.2019 (Bezirksvertreterin Grube) zu Hundekontrollen auf dem ehemaligen Kalker Friedhof entlang der Kapellenstraße in Köln-Kalk Mündliche Anfrage: Bezirksvertreterin Grube (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bezieht sich auf an sie herangetragene Beschwerden von Anwohnern, dass die gesamte Fläche auf dem ehemaligen Kalker Friedhof von den Hundebesitzern als Freilauffläche für ihre Hunde genutzt würde, obwohl nur ein bestimmter Teil dafür freigegeben sei. Insbesondere Jogger würden sich dadurch in der Ausübung ihres Sportes er- heblich eingeschränkt sehen. Sie fragt, wie hoch die Frequenz des Ordnungsdienstes hinsichtlich der Hundekontrollen auf diesem ehemaligen Friedhof sei. Antwort der Verwaltung: Im hinteren Bereich der Grünfläche des ehemaligen Kalker Friedhofs entlang der Kapellenstraße in Köln-Kalk befindet sich eine durch ein Schild gekennzeichnete Hundefreilauffläche. In diesem Bereich ist die Anleinpflicht aufgehoben. Die Dienstgruppe Kalk des städtischen Ordnungsdienstes kontrolliert die Grünfläche im Rahmen der personellen Kapazitäten und bei akuten Beschwerdelagen. Im Jahr 2020 erreichten den Ordnungs- dienst lediglich zwei Beschwerden wegen unangeleinter Hunde im nicht erlaubten Bereich. Die einge- setzten Ordnungskräfte konnten vor Ort keine Feststellungen im Sinne der Beschwerden machen. Es wurden lediglich freilaufende Hunde in der dafür vorgesehenen Fläche beobachtet. Diese Anfrage wurde dennoch zum Anlass genommen, die Kontrollen im genannten Bereich kurzfris- tig zu erhöhen. Auch bei diesen Kontrollen konnten in der Regel keine negativen Feststellungen ge- macht werden. Es wurden einige Präventivgespräche mit Hundebesitzern vor Ort geführt und drei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unangeleinter Hunde eingeleitet. Eine weitere Erhöhung der Kontrolldichte ist aufgrund der hohen Auftragslage und der Personalkapa- zität des Ordnungsdienstes nicht möglich. Hinweis: Der Ordnungsdienst der Stadt Köln ist seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 in- tensiv in die Bekämpfung des Virus und die Durchsetzung der Maßnahmen der Coronaschutz- Verordnung eingebunden. Der Infektionsschutz hat derzeit oberste Priorität bei der Aufgabenerledi- gung. Für akute Verstöße gegen die Kölner Stadtordnung ist der Ordnungsdienst tagsüber und bis in die späten Abend- und Nachtstunden über das Servicetelefon des Ordnungs- und Verkehrsdienstes unter der Rufnummer 0221 / 221 – 32000 erreichbar. Die Mitarbeitenden des Servicetelefons nehmen ak- 2 tuelle Störmeldungen auf und leiten sie als Sofortauftrag an die diensthabenden Außendienstmitarbei- tenden des Ordnungsdienstes weiter. Das Servicetelefon ist zu folgenden Zeiten für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar: Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr Freitag 07:00 Uhr bis 01:00 Uhr Samstag 09:00 Uhr bis 01:00 Uhr Sonntag 09:30 Uhr bis 00:00 Uhr Feiertag 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr

Beratungsverlauf

  1. 27.08.2020

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 9.1.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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