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2428/2020

Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu TOP 9.3.2 vom 09.05.2019 (Bezirksvertreterin Grube)

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 08.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 27.08.2020, TOP 9.1.8

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

3234 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/323/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2428/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu TOP 9.3.2 vom 09.05.2019 (Bezirksvertreterin 
Grube) zu Hundekontrollen auf dem ehemaligen Kalker Friedhof entlang der Kapellenstraße in 
Köln-Kalk 
Mündliche Anfrage: 
 
Bezirksvertreterin Grube (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bezieht sich auf an sie herangetragene 
Beschwerden von Anwohnern, dass die gesamte Fläche auf dem ehemaligen Kalker Friedhof von 
den Hundebesitzern als Freilauffläche für ihre Hunde genutzt würde, obwohl nur ein bestimmter Teil 
dafür freigegeben sei. Insbesondere Jogger würden sich dadurch in der Ausübung ihres Sportes er-
heblich eingeschränkt sehen.  
Sie fragt, wie hoch die Frequenz des Ordnungsdienstes hinsichtlich der Hundekontrollen auf diesem 
ehemaligen Friedhof sei. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im hinteren Bereich der Grünfläche des ehemaligen Kalker Friedhofs entlang der Kapellenstraße in 
Köln-Kalk befindet sich eine durch ein Schild gekennzeichnete Hundefreilauffläche. In diesem Bereich 
ist die Anleinpflicht aufgehoben. 
 
Die Dienstgruppe Kalk des städtischen Ordnungsdienstes kontrolliert die Grünfläche im Rahmen der 
personellen Kapazitäten und bei akuten Beschwerdelagen. Im Jahr 2020 erreichten den Ordnungs-
dienst lediglich zwei Beschwerden wegen unangeleinter Hunde im nicht erlaubten Bereich. Die einge-
setzten Ordnungskräfte konnten vor Ort keine Feststellungen im Sinne der Beschwerden machen. Es 
wurden lediglich freilaufende Hunde in der dafür vorgesehenen Fläche beobachtet. 
 
Diese Anfrage wurde dennoch zum Anlass genommen, die Kontrollen im genannten Bereich kurzfris-
tig zu erhöhen. Auch bei diesen Kontrollen konnten in der Regel keine negativen Feststellungen ge-
macht werden. Es wurden einige Präventivgespräche mit Hundebesitzern vor Ort geführt und drei 
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unangeleinter Hunde eingeleitet. 
 
Eine weitere Erhöhung der Kontrolldichte ist aufgrund der hohen Auftragslage und der Personalkapa-
zität des Ordnungsdienstes nicht möglich. 
 
Hinweis: Der Ordnungsdienst der Stadt Köln ist seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 in-
tensiv in die Bekämpfung des Virus und die Durchsetzung der Maßnahmen der Coronaschutz-
Verordnung eingebunden. Der Infektionsschutz hat derzeit oberste Priorität bei der Aufgabenerledi-
gung. 
 
Für akute Verstöße gegen die Kölner Stadtordnung ist der Ordnungsdienst tagsüber und bis in die 
späten Abend- und Nachtstunden über das Servicetelefon des Ordnungs- und Verkehrsdienstes unter 
der Rufnummer 0221 / 221 – 32000 erreichbar. Die Mitarbeitenden des Servicetelefons nehmen ak-

2 
 
tuelle Störmeldungen auf und leiten sie als Sofortauftrag an die diensthabenden Außendienstmitarbei-
tenden des Ordnungsdienstes weiter.  
 
Das Servicetelefon ist zu folgenden Zeiten für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar: 
 
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr 
Freitag    07:00 Uhr bis 01:00 Uhr 
Samstag   09:00 Uhr bis 01:00 Uhr 
Sonntag   09:30 Uhr bis 00:00 Uhr 
Feiertag    10:00 Uhr bis 23:00 Uhr

Beratungsverlauf (1)

27.08.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kapellenstraße

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Details

Aktenzeichen
2428/2020
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
08.08.2020
Erstellt
07.08.2020 10:47