2613/2020
Ampelpärchen Heumarkt
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2413 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 2613/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 01.09.2020 Verkehrsausschuss 01.09.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.11.2020 Ampelpärchen Heumarkt hier: Anfrage des HomoKlüngel e.V. in der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender am 01.09.2020 Der HomoKlüngel e.V. bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Da weder Kosten- noch ein Sicherheitsgrund erkennbar ist, warum wurden die Ampelpärchen (heimlich, still und leise) wieder entfernt? 2. Welche (rechtlichen) Gründe gibt es, diese nicht dauerhaft zu installieren? 3. Unter welchen Voraussetzungen ist eine dauerhafte Installation der Ampelpärchen am Heumarkt, aber auch an anderen Orten (z. B Sandkaul/Pipin- bzw. Augustinerstraße, Hohe Stra- ße/Pipinstraße) möglich?“ Antwort der Verwaltung: Zu 1. bis 3. Die Ampelpärchen-Schablonen wurden am 4. Juli 2019 an der Fußgängerquerung zwischen der Stadtbahn-Haltestelle Heumarkt und dem Reiterdenkmal eingesetzt und im Laufe der 31. Kalender- woche wieder ausgebaut. Anlässlich des 50. Jubiläums des Stonewall Aufstandes und des CSD ergab sich im März 2019 die Möglichkeit auf der Grundlage der Erlasslage in Nordrhein-Westfalen der zeitlich beschränkten Instal- lation von Ampelpärchen-Schablonen von Verwaltungsseite zuzustimmen. Die Demontage war von Anfang an geplant und kommuniziert. Das Modifizieren von Ampel-Schablonen sah die Verwaltung immer schon kritisch. Inzwischen liegt eine Stellungnahme der Bundesregierung vom Januar 2019 vor, die eine Verwendung von nicht StVO-konformen Sinnbildern ausschließt. Sie lässt keinen Entscheidungsspielraum. Wäre zum dama- ligen Zeitpunkt die Stellungnahme der Bundesregierung bekannt gewesen, hätte die Verwaltung die Entscheidung zur zeitlich beschränkten Installation nicht getroffen, ganz unabhängig davon, wie sich vielleicht auch andere Städte positionieren. Ohne die Änderung der StVO ist die Verwendung von nicht StVO-konformen Sinnbildern - auch zeitlich beschränkt - nun ausgeschlossen. Ein Auszug der Drucksache (19/7341 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode) ist als Anlage beige- 2 fügt. Anlage Stellungnahme der Bundesregierung zu alternativen Ampelsymbolen
Anlage 1 - Stellungnahme Bundesregierung
6 Zeichen
$QODJH
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2613/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 31.08.2020
- Erstellt
- 20.08.2020 08:42