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2613/2020

Ampelpärchen Heumarkt

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 31.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 08.12.2020, TOP 9.8

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 - Stellungnahme Bundesregierung

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2413 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64 
 
Vorlagen-Nummer 
 2613/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 01.09.2020 
Verkehrsausschuss 01.09.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.11.2020 
 
Ampelpärchen Heumarkt 
hier: Anfrage des HomoKlüngel e.V. in der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, 
Schwule und Transgender am 01.09.2020 
Der HomoKlüngel e.V. bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1.  „Da weder Kosten- noch ein Sicherheitsgrund erkennbar ist, warum wurden die Ampelpärchen 
(heimlich, still und leise) wieder entfernt? 
 
2.  Welche (rechtlichen) Gründe gibt es, diese nicht dauerhaft zu installieren? 
 
3.  Unter welchen Voraussetzungen ist eine dauerhafte Installation der Ampelpärchen am Heumarkt, 
aber auch an anderen Orten (z. B Sandkaul/Pipin- bzw. Augustinerstraße, Hohe Stra-
ße/Pipinstraße) möglich?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1. bis 3. 
 
Die Ampelpärchen-Schablonen wurden am 4. Juli 2019 an der Fußgängerquerung zwischen der 
Stadtbahn-Haltestelle Heumarkt und dem Reiterdenkmal eingesetzt und im Laufe der 31. Kalender-
woche wieder ausgebaut. 
 
Anlässlich des 50. Jubiläums des Stonewall Aufstandes und des CSD ergab sich im März 2019 die 
Möglichkeit auf der Grundlage der Erlasslage in Nordrhein-Westfalen der zeitlich beschränkten Instal-
lation von Ampelpärchen-Schablonen von Verwaltungsseite zuzustimmen. Die Demontage war von 
Anfang an geplant und kommuniziert.  
 
Das Modifizieren von Ampel-Schablonen sah die Verwaltung immer schon kritisch. Inzwischen liegt 
eine Stellungnahme der Bundesregierung vom Januar 2019 vor, die eine Verwendung von nicht 
StVO-konformen Sinnbildern ausschließt. Sie lässt keinen Entscheidungsspielraum. Wäre zum dama-
ligen Zeitpunkt die Stellungnahme der Bundesregierung bekannt gewesen, hätte die Verwaltung die 
Entscheidung zur zeitlich beschränkten Installation nicht getroffen, ganz unabhängig davon, wie sich 
vielleicht auch andere Städte positionieren. Ohne die Änderung der StVO ist die Verwendung von 
nicht StVO-konformen Sinnbildern - auch zeitlich beschränkt - nun ausgeschlossen. 
 
Ein Auszug der Drucksache (19/7341 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode) ist als Anlage beige-

2 
 
fügt. 
 
Anlage 
Stellungnahme der Bundesregierung zu alternativen Ampelsymbolen

Anlage 1 - Stellungnahme Bundesregierung

6 Zeichen

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Beratungsverlauf (3)

01.09.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 2.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.09.2020 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.12.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2613/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
31.08.2020
Erstellt
20.08.2020 08:42