2007/0044
Bebauungsplan S 27 - Seekatzstraße / Bessunger Friedhof - (Aufstellungsbeschluss)
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2007/0044
2454 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 25.01.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Amt: Stadtplanungsamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: Vorlage-Nr. 2007/0044 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Bebauungsplan S 27 - Seekatzstraße / Bessunger Friedhof - (Aufstellungs-beschluss) Vorlage vom: 15.01.2007 Beschlussvorschlag: Für den Bereich zwischen Seekatzstraße, Wilhelm-Michel-Straße, Bessunger Friedhof und Lieb- frauenkirche ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 15.01.2007: Die Grundstücke an der Nordseite des Bessunger Friedhofs entlang der Seekatzstraße zwischen Klappacher Straße und Wilhelm-Michel-Straße sind seit den 1930er Jahren geprägt durch Nutzungen und Bauten der Kirchengemeinde, ihrer Schule und eines dem Friedhof dienenden Steinmetzbetrie- bes. Dazwischen befindet sich in einer Grünfläche der nördliche Friedhofszugang mit der nord-süd- gerichteten Mittelachse des Friedhofs in Verlängerung der Clemensstraße. Nach Aufgabe des Steinmetzbetriebes erscheint es nunmehr sinnvoll, die in den 1960er Jahren be- gonnene Wohnbebauung (Haus der Steinmetz-Familie) in Abstimmung mit den städtebaulichen An- forderungen des Friedhofs zu arrondieren. Die Festsetzungen des Fluchtlinienplans Nr. 206 von 1957 geben in Verbindung mit § 34 BauGB hierfür keine ausreichende planungsrechtliche Grundlage, wes- halb dieser in diesem Bereich aufzuheben ist. Um einen sinnvollen Zuschnitt der Baugrundstücke für die heutige und die künftig erweiterte Nutzung, sowie ausreichenden Gestaltungsraum für den nördlichen Friedhofszugang und die Begrenzung der baulichen Höhenentwicklung vor der Grünkulisse des Friedhofs sicherzustellen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 BauGB erforderlich. Geltungsbereich des Bebauungsplans (ohne Maßstab) Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Darmstadt, den 15. Januar 2007 61.3 rf Nst. 2602 61.4 zim Nst. 2603
Beratungsverlauf (4)
Orte (4)
- Seekatzstraße
- Wilhelm-Michel-Straße
- Klappacher Straße
- Clemensstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0044
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.01.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00