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2007/0044

Bebauungsplan S 27 - Seekatzstraße / Bessunger Friedhof - (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 15.01.2007

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2007/0044

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2007/0044

2454 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
25.01.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0044 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Bebauungsplan S 27   - Seekatzstraße / Bessunger Friedhof -  (Aufstellungs-beschluss)  
 
Vorlage vom: 15.01.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Für den Bereich zwischen Seekatzstraße, Wilhelm-Michel-Straße, Bessunger Friedhof und Lieb-
frauenkirche ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 15.01.2007: 
 
Die Grundstücke an der Nordseite des Bessunger Friedhofs entlang der Seekatzstraße zwischen 
Klappacher Straße und Wilhelm-Michel-Straße sind seit den 1930er Jahren geprägt durch Nutzungen 
und Bauten der Kirchengemeinde, ihrer Schule und eines dem Friedhof dienenden Steinmetzbetrie-
bes. Dazwischen befindet sich in einer Grünfläche der nördliche Friedhofszugang mit der nord-süd-
gerichteten Mittelachse des Friedhofs in Verlängerung der Clemensstraße.  
 
Nach Aufgabe des Steinmetzbetriebes erscheint es nunmehr sinnvoll, die in den 1960er Jahren be-
gonnene Wohnbebauung (Haus der Steinmetz-Familie) in Abstimmung mit den städtebaulichen An-
forderungen des Friedhofs zu arrondieren. Die Festsetzungen des Fluchtlinienplans Nr. 206 von 1957 
geben in Verbindung mit § 34 BauGB hierfür keine ausreichende planungsrechtliche Grundlage, wes-
halb dieser in diesem Bereich aufzuheben ist. 
 
Um einen sinnvollen Zuschnitt der Baugrundstücke für die heutige und die künftig erweiterte Nutzung, 
sowie ausreichenden Gestaltungsraum für den nördlichen Friedhofszugang und die Begrenzung der 
baulichen Höhenentwicklung vor der Grünkulisse des Friedhofs sicherzustellen, ist die Aufstellung 
eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 BauGB erforderlich. 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans (ohne Maßstab) 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
Darmstadt, den 15. Januar 2007 
61.3 rf                         Nst. 2602 
61.4 zim                      Nst. 2603

Beratungsverlauf (4)

TOP 14
TOP 86
TOP 25
TOP 52

Orte (4)

  • Seekatzstraße
  • Wilhelm-Michel-Straße
  • Klappacher Straße
  • Clemensstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0044
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.01.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00