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AN/0854/2025

Schutz von Wertgegenständen auch für Obdachlose und Wohnungslose

Antrag nach § 3 BV8 (Linke) 11.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 26.06.2025, TOP 7.10

Antrag nach § 3 (Die Linke BV8)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (Die Linke BV8)

2224 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247 – 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 11.05.2025 
AN/0854/2025 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 
TOP 7.10 
 
Schutz von Wertgegenständen auch für Obdachlose und Wohnungslose  
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
DIE LINKE Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Kalk bittet Sie, folgenden Antrag auf 
die Tagesordnung der 32. Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Kalk in der Wahlperiode 
2020–2025 am Donnerstag, den 26.06.2025, aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
1. Die Verwaltung ermittelt geeignete Standorte zur Einrichtung von 
Schließfächern für obdachlose und wohnungslose Menschen im Stadtbezirk Kalk. 
 
2. Die Verwaltung nimmt Kontakt zur Deutschen Post/DHL auf, um die 
Möglichkeit der Nutzung unterausgelasteter Packstationen für die sichere 
Aufbewahrung von Wertgegenständen obdachloser und wohnungslosen 
Menschen zu prüfen. 
 
3. Die Verwaltung richtet zeitnah entsprechende Schließfächer im Stadtbezirk ein. 
 
  
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Claudia Greven-Thürmer 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker

- 2 - 
Begründung: 
Die Zahl obdachloser und wohnungslose Menschen nimmt auch im Stadtbezirk Kalk zu. 
Ursachen hierfür sehen wir unter anderem in einer verfehlten Wohnungspolitik des  
Mehrheitsbündnisses im Stadtrat. Besonders dramatisch wirkt sich die 
Verdrängungspolitik gegenüber obdachlosen Menschen aus der Innenstadt aus – viele 
von ihnen weichen zunehmend in Außenbezirke wie Kalk aus. 
Im Alltag obdachloser und wohnungsloser Menschen ist die sichere Aufbewahrung 
persönlicher Wertgegenstände – wie Mobiltelefone, Fotos oder Erinnerungsstücke – 
häufig nicht möglich. Zudem kommt es immer wieder zu Diebstählen oder gewaltsamen 
Auseinandersetzungen. Der Zugang zu sicheren Aufbewahrungsmöglichkeiten würde 
einen konkreten Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation dieser Menschen leisten 
und ihnen ein Stück Würde und Sicherheit zurückgeben. 
 
Wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
HP Fischer      gez. Denis Badorf 
Fraktionsvorsitzender    Stellvertretender  Fraktionsvorsitzender

Sachstandsbericht BV

3187 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0854/2025
Stand: 22.12.2025 
Sachstandsbericht  
Schutz von Wertgegenständen auch für Obdachlose und Wohnungslose 
Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung ermittelt geeignete Standorte zur Einrichtung von Schließfä-
chern für obdachlose und wohnungslose Menschen im Stadtbezirk Kalk. 
 
2. Die Verwaltung nimmt Kontakt zur Deutschen Post/DHL auf, um die Möglich-
keit der Nutzung unterausgelasteter Packstationen für die sichere Aufbewah-
rung von Wertgegenständen obdachloser und wohnungslosen Menschen zu 
prüfen. 
 
3. Die Verwaltung richtet zeitnah entsprechende Schließfächer im Stadtbezirk 
ein. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand:  
Zum Beschluss der Bezirksvertretung Kalk aus der Sitzung vom 26.06.2025 
(AN/0854/2025) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Zu Beschlusspunkt Nr. 1: 
1. Die Verwaltung ermittelt geeignete Standorte zur Einrichtung von Schließfächern 
für obdachlose und wohnungslose Menschen im Stadtbezirk Kalk.  
In Köln gibt es insgesamt 15 Standorte, an denen obdachlose Menschen die Möglich-
keit haben, persönlich mitgeführte Gegenstände einzulagern. In drei ganztägig geöff-
neten Angeboten sowie sechs Notschlafstellen, fünf Fachberatungsstellen sowie in 
der Überlebensstation „Gulliver“ in Bahnhofnähe besteht die Möglichkeit, seinen Be-
sitz einzuschließen.

2 
 
Eine dieser Schließanlagen befindet sich im Stadtbezirk Kalk in Merheim am Standort 
Ostmerheimer Str. 220. Eine weitere befindet sich in der Nähe in Deutz an der Deut-
zer Brücke. 
Der Umfang der angebotenen Verschlussmöglichkeiten wird von der Verwaltung als 
ausreichend angesehen. Ein darüber hinausgehender Bedarf wird nicht gesehen. 
 
Zu Beschlusspunkt 2 und 3: 
2. Die Verwaltung nimmt Kontakt zur Deutschen Post/DHL auf, um die Möglichkeit 
der Nutzung unterausgelasteter Packstationen für die sichere Aufbewahrung von 
Wertgegenständen obdachloser und wohnungslosen Menschen zu prüfen. 
3. Die Verwaltung richtet zeitnah entsprechende Schließfächer im Stadtbezirk ein. 
 
Die angebotenen Schließanlagen werden bewusst dort verortet, wo zugleich auch 
eine fachliche Beratung der obdachlosen Menschen erfolgt. Ziel ist es, die Menschen 
mit diesen Angeboten Wege aus der Obdachlosigkeit aufzuzeigen. Mit Maßnahmen 
nur zur Aufbewahrung von Wertgegenständen wird die Straßenobdachlosigkeit eher 
verfestigt. 
Zudem führen nicht wenige der obdachlosen Menschen verderbliche Lebensmittel in 
ihren Gepäckstücken mit, die geeignet sind, Ungeziefer anzuziehen, eine Schimmel-
quelle zu bilden oder auszulaufen. Dies und ggf. Schädigungen an anderen bestim-
mungsgemäß dort abgelegten Postsendungen durch eingebrachte Gegenstände ob-
dachloser Menschen werden eine Haftung der Stadt Köln für Schadensersatzansprü-
che auslösen, da die verursachenden Personen regelmäßig mittellos sind und damit 
Schadensersatz von diesen nicht erlangt werden kann. 
Die Verwaltung sieht daher von einer Kontaktaufnahme zur Deutschen Post/DHL 
zwecks Bereitstellung von Schließfächern in deren Paketabholstationen ab. 
 
Nächste Schritte: 
keine 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.10 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0854/2025
Typ
Antrag nach § 3 BV8 (Linke)
Datum
11.06.2025
Erstellt
11.06.2025 11:24