AN/0854/2025
Schutz von Wertgegenständen auch für Obdachlose und Wohnungslose
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Antrag nach § 3 (Die Linke BV8)
2224 Zeichen
Kalker Hauptstraße 247 – 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 11.05.2025 AN/0854/2025 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 TOP 7.10 Schutz von Wertgegenständen auch für Obdachlose und Wohnungslose Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Kalk bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der 32. Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Kalk in der Wahlperiode 2020–2025 am Donnerstag, den 26.06.2025, aufzunehmen: Beschluss: 1. Die Verwaltung ermittelt geeignete Standorte zur Einrichtung von Schließfächern für obdachlose und wohnungslose Menschen im Stadtbezirk Kalk. 2. Die Verwaltung nimmt Kontakt zur Deutschen Post/DHL auf, um die Möglichkeit der Nutzung unterausgelasteter Packstationen für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen obdachloser und wohnungslosen Menschen zu prüfen. 3. Die Verwaltung richtet zeitnah entsprechende Schließfächer im Stadtbezirk ein. Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Begründung: Die Zahl obdachloser und wohnungslose Menschen nimmt auch im Stadtbezirk Kalk zu. Ursachen hierfür sehen wir unter anderem in einer verfehlten Wohnungspolitik des Mehrheitsbündnisses im Stadtrat. Besonders dramatisch wirkt sich die Verdrängungspolitik gegenüber obdachlosen Menschen aus der Innenstadt aus – viele von ihnen weichen zunehmend in Außenbezirke wie Kalk aus. Im Alltag obdachloser und wohnungsloser Menschen ist die sichere Aufbewahrung persönlicher Wertgegenstände – wie Mobiltelefone, Fotos oder Erinnerungsstücke – häufig nicht möglich. Zudem kommt es immer wieder zu Diebstählen oder gewaltsamen Auseinandersetzungen. Der Zugang zu sicheren Aufbewahrungsmöglichkeiten würde einen konkreten Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation dieser Menschen leisten und ihnen ein Stück Würde und Sicherheit zurückgeben. Wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag. Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Denis Badorf Fraktionsvorsitzender Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Sachstandsbericht BV
3187 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
V/50
Vorlagen-Nummer
AN/0854/2025
Stand: 22.12.2025
Sachstandsbericht
Schutz von Wertgegenständen auch für Obdachlose und Wohnungslose
Beschluss:
1. Die Verwaltung ermittelt geeignete Standorte zur Einrichtung von Schließfä-
chern für obdachlose und wohnungslose Menschen im Stadtbezirk Kalk.
2. Die Verwaltung nimmt Kontakt zur Deutschen Post/DHL auf, um die Möglich-
keit der Nutzung unterausgelasteter Packstationen für die sichere Aufbewah-
rung von Wertgegenständen obdachloser und wohnungslosen Menschen zu
prüfen.
3. Die Verwaltung richtet zeitnah entsprechende Schließfächer im Stadtbezirk
ein.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Zum Beschluss der Bezirksvertretung Kalk aus der Sitzung vom 26.06.2025
(AN/0854/2025) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Beschlusspunkt Nr. 1:
1. Die Verwaltung ermittelt geeignete Standorte zur Einrichtung von Schließfächern
für obdachlose und wohnungslose Menschen im Stadtbezirk Kalk.
In Köln gibt es insgesamt 15 Standorte, an denen obdachlose Menschen die Möglich-
keit haben, persönlich mitgeführte Gegenstände einzulagern. In drei ganztägig geöff-
neten Angeboten sowie sechs Notschlafstellen, fünf Fachberatungsstellen sowie in
der Überlebensstation „Gulliver“ in Bahnhofnähe besteht die Möglichkeit, seinen Be-
sitz einzuschließen.
2
Eine dieser Schließanlagen befindet sich im Stadtbezirk Kalk in Merheim am Standort
Ostmerheimer Str. 220. Eine weitere befindet sich in der Nähe in Deutz an der Deut-
zer Brücke.
Der Umfang der angebotenen Verschlussmöglichkeiten wird von der Verwaltung als
ausreichend angesehen. Ein darüber hinausgehender Bedarf wird nicht gesehen.
Zu Beschlusspunkt 2 und 3:
2. Die Verwaltung nimmt Kontakt zur Deutschen Post/DHL auf, um die Möglichkeit
der Nutzung unterausgelasteter Packstationen für die sichere Aufbewahrung von
Wertgegenständen obdachloser und wohnungslosen Menschen zu prüfen.
3. Die Verwaltung richtet zeitnah entsprechende Schließfächer im Stadtbezirk ein.
Die angebotenen Schließanlagen werden bewusst dort verortet, wo zugleich auch
eine fachliche Beratung der obdachlosen Menschen erfolgt. Ziel ist es, die Menschen
mit diesen Angeboten Wege aus der Obdachlosigkeit aufzuzeigen. Mit Maßnahmen
nur zur Aufbewahrung von Wertgegenständen wird die Straßenobdachlosigkeit eher
verfestigt.
Zudem führen nicht wenige der obdachlosen Menschen verderbliche Lebensmittel in
ihren Gepäckstücken mit, die geeignet sind, Ungeziefer anzuziehen, eine Schimmel-
quelle zu bilden oder auszulaufen. Dies und ggf. Schädigungen an anderen bestim-
mungsgemäß dort abgelegten Postsendungen durch eingebrachte Gegenstände ob-
dachloser Menschen werden eine Haftung der Stadt Köln für Schadensersatzansprü-
che auslösen, da die verursachenden Personen regelmäßig mittellos sind und damit
Schadensersatz von diesen nicht erlangt werden kann.
Die Verwaltung sieht daher von einer Kontaktaufnahme zur Deutschen Post/DHL
zwecks Bereitstellung von Schließfächern in deren Paketabholstationen ab.
Nächste Schritte:
keine
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0854/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 BV8 (Linke)
- Datum
- 11.06.2025
- Erstellt
- 11.06.2025 11:24