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0196/2021

Kreisverkehr Roonstraße-Lindenstraße-Brüsseler Str.

Beantwortung einer Anfrage (BV) 07.02.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 10.03.2022, TOP 6.1.2.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage 1-Lageplan Lindenstraße_M250

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4054 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
664 
Vorlagen-Nummer 
 0196/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.03.2022 
 
Kreisverkehr Roonstraße-Lindenstraße-Brüsseler Straße (AN/1539/2010); Beseitigung von 
Gefahrensituationen an der Kreuzung Lindenstraße/Lützowstraße (AN/0117/2016) 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 08.12.2020, 
TOP 6.2.1 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
„1.) Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung in der kommenden Sitzung einen Sachstand 
zum Kreisverkehr in der Roonstraße mitzuteilen. 
2.) Es wird um eine Auskunft über die Umsetzung von Tempo 30, der Entfernung des „Sonstigen 
Radwegs“ und der neuen Radverkehrsführung auf der Lindenstraße gebeten.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
1) Kreisverkehr Roonstraße/Lindenstraße/Brüsseler Straße 
 
Der geplante einstreifige Kreisverkehr Roonstraße/Lindenstraße ist nicht ausreichend leis-
tungsfähig. Die Planung einer alternativen Betriebsform am Knotenpunkt Roonstra-
ße/Lindenstraße wird daher nicht fortgeführt. 
 
Da es sich um eine Unfallhäufungsstelle handelt, soll der Linksabbieger (von Süden kom-
mend, in die Lindenstraße) eine eigene Signalisierung erhalten. Dadurch soll die Verkehrssi-
cherheit verbessert werden.  
 
2) Gefahrensituation an der Kreuzung Lindenstraße/Lützowstraße 
Mit AN/0117/2016 hat die Bezirksvertretung Innenstadt beschlossen, die Verkehrsführung an 
der Kreuzung derart zu ändern, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn über die Kreuzung ge-
führt wird. Da die Ampelanlage an der Kreuzung Lindenstraße/Lützowstraße dringend erneue-
rungsbedürftig ist, wird diese Maßnahme aus dem Beschluss AN/0117/2016 vorgezogen um-
gesetzt. Der Lageplan für die Maßnahme, die im Sommer 2022 umgesetzt werden soll, ist als 
Anlage beigefügt. Die Problematik der Behinderung des Radverkehrs durch die Litfaßsäule 
besteht danach nicht mehr. Auf dem Streckenabschnitt zwischen Roonstraße und Lützowstra-
ße wird ein Schutzstreifen als Zwischenlösung geprüft, da die straßenverkehrsrechtlichen Vo-
raussetzungen für die nach dem Radverkehrskonzept Innenstadt geplante Fahrradstraße der-
zeit nicht vorliegen und in den nächsten Jahren auch nicht geschaffen werden können (Bus-
Linienverkehr, Kfz-Verkehrsstärke). Die entsprechenden Pläne wurden im Runden Tisch Rad-
verkehr Innenstadt in den letzten Monaten zweimal behandelt. Dabei wurde deutlich, dass die 
zukünftige Radverkehrsführung in der Lindenstraße eine komplexe Abwägung unterschiedli-
cher Belange erfordert. Im Runden Tisch am 29.11.2021 wurde daher vereinbart, dass seitens 
der Stadtverwaltung ein Ortstermin mit der Bezirksvertretung Innenstadt vorbereitet werden 
soll.

2 
 
 
Die aus den Ergebnissen des Ortstermins abgeleiteten Überlegungen werden im nächsten 
Runden Tisch Radverkehr Innenstadt vorgestellt. 
 
Tempo 30: 
Die Lindenstraße ist Teil des Vorbehaltsnetzes. In dem vorgenannten Vorbehaltsnetz sind die 
Straßen enthalten, die aufgrund ihrer Merkmale, wie z. B. Verkehrsbedeutung und Funktion, 
Charakter und Ausbau, nicht innerhalb von Tempo 30-Zonen liegen sollen. Nach der Straßen-
verkehrsordnung besteht die Möglichkeit auch auf Hauptverkehrsstraßen eine streckenbezo-
gene Anordnung von Tempo 30 zuzulassen, wenn die Verkehrssicherheit vor schützenswer-
ten Einrichtungen, wie z. B. Schulen, Kindergärten und Altenheimen verbessert werden muss. 
Die Einrichtung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen soll sich allerdings 
nach aktueller Rechtsauffassung in erster Linie auf die tatsächlich benutzten Eingänge erstre-
cken. Der abgesenkte Geschwindigkeitsbereich ist dabei zudem in der Regel auf den unmit-
telbaren Bereich der Einrichtung auf insgesamt 300 m Länge zu begrenzen. Eine Geschwin-
digkeitsbeschränkung auf Tempo 30 auf der Lindenstraße kann daher von der Straßenver-
kehrsbehörde nicht angeordnet werden. 
 
Anlage 
Lageplan-Lindenstraße_M250

Anlage 1-Lageplan Lindenstraße_M250

3446 Zeichen

nur mit Parkschein werktags 9-23h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-23h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-23h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-23h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-23h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-23h 
1.75 
4.94 
1.75 
3.47 
1.00 
3.00 
3.00 6.00 
2.00 
3.06 
8.00 2.50 
2.00 
2.50 
2.01 
1.75 
3.74 1.75 
1.75 
3.25 
1.75 
3.25 
1.75 
3.00 
5.00 
1.00 
1.75 3.00 
2.80 
2.69 2.69 
1.75 
3.25 
3.10 
3.00 
1.75 
3.00 
3.25 
3.41 
1.75 
R 24 
R 24 
R 24 
3.10 
1.00 5.00 
1.50 
1.00 
5.00 
1.00 
5.00 
1.00 
2.50 
1.50 
Radweg Rot gepflastert 
Pollen entfernen 
Pollen entfernen 
Pollen entfernen 
Pollen entfernen 
Sonnenblende 
Fahrradparken 
RVK-Innenstadt: 
Dasselstraße 
= Fahrradstraße 
RVK-Innenstadt: 
Lützowstraße 
= Fahrradstraße 
40 m 
37
Parkscheinautomat 
50 m Dasselstr.83 
- 1 x Parken entfällt 
- 6 Haarnadeln 
- 1 x Parken entfällt 
- Fahrradabstellanlagen 
  versetzen und um 4 Haarnadeln 
  erweitern 
- VZ verschieben 
+/- 0,00 
Sinkkasten wird ausgetauscht 
gegen Sinkkasten Multitop 
Plattenumlage im Wurzelbereich: nach Entfernen des Radwegs und 
Freilegen der Wurzeln ist das Amt für Liegenschaften und 
Grünflächen zu informieren; Herstellung neue Oberfläche 
nach örtlichen Gegebenheiten in Kleinpflaster oder als 
wassergebundene Decke (siehe auch Kurzbeschreibung LV) 
Absenkung beginnt 
hinter Sinkkasten 
VZ 314-20 von 
demontiertem 
Nachbarstandort 
an neuen Pfosten 
Einbau taktile 
Elemente mit 
Begleitstreifen 
VZ 239 
VZ 314-20 von 
demontiertem 
Nachbarstandort 
an neuen Pfosten 
VZ 239 
zulässige Höchst- 
geschwindigkeit 
50 km/h 
zulässige Höchst- 
geschwindigkeit 
50 km/h 
zulässige Höchst- 
geschwindigkeit 
50 km/h 
Zusatzzeichen 
entfernen 
Anschluss/Strecke wurde in 
Markierungsbesprechung 
am 28.05. nicht angeordnet 
Anschluss an benutzungs- 
pflichtigen Radweg 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-23h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-23h 
B
B
S
S
S
VZ versetzen 
B 0,5/0,2 
B 0,5/0,2 
S
S
S
S
S
S
S
S 1/1 
S 1/1 B
B
B
B
S 1/1 
B 1,5/1,5 
B 0,5/0,2 
S
S
B BS 1/1 
B
B
B 0,5/0,2 
S 1/1 B
B
B
S
S 1/1 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Pos. 
A
B
C
Übersichtsplan 
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250 
Planung 
687 mm 567 mm
Innenstadt Fohlmeister 
J. Colmer 
661-42 661-42
06.05.2019 
Knotenpunkt Lindenstraße - Dasselstraße 
Erneuerung LSA / Optimierung Radverkehrsführung 
Herr Harzendorf 
gez. 27.05.2019 
Herr Dörkes 
gez. 24.05.2019 
Herr Lemke 
gez. 20.05.2019 
Herr Fohlmeister 
gez. 20.05.2019 
Lageplan 
01 
642/1 LSA Herr Rosa 15.05.19 
15.05.19 
16.05.19 
Barrierefreiheit 664/1 Herr Sämann 
Herr Schipper Stellplatzentfall 661/2 
671/44 Baumangelegenheiten Herr Stuffrein 20.05.19 
Verbreiterung Fußgängerfurten über Lützow- und Dasselstraße 
Fohlmeister 
Fohlmeister 17.06.2019 
Ergänzung Anschlussbereich Süd / 
Überleitung in Nebenanlage 09.07.2020 Felden 
Übersichtsplan 
Betonsteinplatten 30/30, altgraphit Basaltvorsatz 
Grauwacke, Kleinpflaster 10/10 
Rillenplatten weiß 30/30/8 - Taktile Leitelemente 
Noppenstein, gem. akt. Standard 
Radfahrerfurt 
Parken, Planung 
Fahrradparken, Planung 
Parken, Bestand

Beratungsverlauf (1)

10.03.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.1.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Roonstraße
  • Lindenstraße
  • Dasselstraße
  • Lützowstraße
  • Brüsseler Straße

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Details

Aktenzeichen
0196/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
07.02.2022
Erstellt
20.01.2021 08:38