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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 07.03.2024 betr. "Verkehrsschau im Stadtbezirk Kalk", AN/0332/2024

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1028/2024 vom 20.03.2024

Stand: Am 25.04.2024 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 1028/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.04.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 07.03.2024 betr. "Verkehrsschau im Stadtbezirk Kalk", AN/0332/2024 „Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung schreibt in §45, RN 57 mindestens alle zwei Jahre eine umfassende Verkehrsschau auf öffentlich genutzten Straßen vor. Im Stadtbezirk Kalk häufen sich in den letzten Monaten Anfragen von Anwohnenden zu nicht eindeutig geregelten Stellen im Straßennetz, was an vielen Stellen die Notwendigkeit zur Überprüfung der Beschilderung im Rahmen einer Verkehrsschau indiziert. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wann wurde die letzte Verkehrsschau im Sinne der o.g. Verwaltungsvorschrift durchge- führt? 2. Sollte die Verkehrsschau länger als 2 Jahre zurückliegen, geschah dies mit Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde gem. RN 58 und wie wurde diese begründet? 3. Wann ist die nächste Verkehrsschau im Stadtbezirk geplant (Start und Endzeitpunkt)? 4. Eine besondere Bedeutung misst die Verwaltungsvorschrift der Verkehrsschau an Gefah- renstellen zu, weshalb dort eine mindestens jährliche Verkehrsschau vorgeschrieben wird. Welche besonderen Gefahrenstellen werden im Stadtbezirk Kalk daher einer jährlichen Verkehrsschau unterzogen?“ Antwort der Verwaltung: Zu Fragen 1 und 2): Die letzte Verkehrsschau nach der VwV-StVO zu § 45 Abs.3 wurde im Stadtbezirk Kalk am 19.12.2022 auf der Ostheimer Straße durchgeführt. Zu Frage 3): Die nächste Verkehrsschau ist in diesem Jahr vorgesehen, ein genauer Termin steht derzeit noch nicht fest. Zu Frage 4): 2 Nach den Vorschriften der StVO und Verwaltungsvorschriften sind durch die Straßen- verkehrsbehörde in regelmäßigem Turnus Verkehrsschauen im öffentlichen Straßen- land durchzuführen. Durch die Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswe- sen, Arbeitsgruppe Verkehrsmanagement, wurde ein Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen erarbeitet. Aufgrund der seit Jahren bestehenden personellen Beschränkungen ist es der Stadt Köln nicht möglich, Verkehrsschauen auf Grundlage dieses Merkblattes durchzufüh- ren. Es können daher nur partielle Verkehrsschauen durchgeführt werden, wo dies die verkehrliche Situation zwingend erfordert. Im Rahmen der täglichen Verkehrsaufsicht, insbesondere unter Beteiligung der verkehrslenkenden Dienststellen werden die je- weiligen Örtlichkeiten unter dem Aspekt einer Verkehrsschau betrachtet. Die sich aus den Terminen ergebenden notwendigen verkehrlichen Änderungen, zum Beispiel Auf- stellung/ Demontage einer Beschilderung, Anlage einer Radverkehrsanlage werden selbstverständlich weiterverfolgt. In den jeweiligen Akten werden diese Termine durch Vermerke beziehungsweise verkehrsrechtliche Anordnungen festgehalten.

Beratungsverlauf

  1. 25.04.2024

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 9.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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