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AN/0001/2019

Kommunale Maßnahmen zur Luftreinhaltung (AN/0523/2018) Nachfragen zur Beantwortung der Anfrage (VN 2592/2018)

Die Linke. Anfrage nach § 4 07.01.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 31.01.2019, TOP 1.6

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

5366 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
Oberbürgermeisterin Reker 
Ausschussvorsitzender Struwe 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.01.2019 
AN/0001/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Umwelt und Grün  
 
Kommunale Maßnahmen zur Luftreinhaltung (AN/0523/2018)   
Nachfragen zur Beantwortung der Anfrage (VN 2592/2018) 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
 
DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgende Anfrage auf die 
Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün zu nehmen: 
 
Erst mal herzlichen Dank für die umfängliche Beantwortung der Anfrage: „Kommunale 
Maßnahmen zur Luftreinhaltung“. Bei 33 von den insgesamt 61 Maßnahmen zur 
Luftreinhaltung hat die Stadt nach eigenen Angaben die Durchführungshoheit. Erfreulicher 
Weise gibt es bei fast allen Maßnahmen laufende Planungen bzw. bereits Umsetzungen. 
Von den 33 Maßnahmen mit Durchführungshoheit der Stadt sind nach Augenschein 
allerdings nur drei Maßnahmen zur Luftreinhaltung dem Dezernat für Soziales, Integration 
und Umwelt zugeordnet, bei den anderen hat das Dezernat für Mobilität und Verkehr die 
Federführung. So scheint das Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt wenig 
Einfluss auf die Luftreinhaltung in Köln zu haben. 
 
Zu den drei Maßnahmen: 
Maßnahme 13: Senkung der urbanen Hintergrundbelastung 
a) Zur Reduzierung industrieller Emissionen wird als Maßnahme 
vorgeschlagen, für das Herzkraftwerk Merkenich die Braunkohlefeuerung in einem 
Wirbelschichtkessel umzustellen auf Gas oder alternative Brennstoffe. 
b) Im Rahmen der Festbrennstoffverordnung können für 
haushaltsgebräuchliche Einzelraumfeuerungsanlagen und gewerblich betriebene 
Öfen in Gaststätten – vor allem im Innenstadtbereich – Brennstoffe bzw.

Abgasreinigung festgelegt werden. 
 
Hier heißt es in der Bewertung des Luftreinhalteplans der Stadtverwaltung: 
zu a: 
Im Jahr 2017 findet durch die RheinEnergie eine Überprüfung der Prozesse am 
Standort Merkenich statt. U.a. wird der Brennstoffmix untersucht. Investitionskosten 
sind nicht abschätzbar. Die schadstoffmindernde Wirkung ist gering. 
Zu b: 
Eine Einführung zur Festbrennstoffverordnung kann unter Beteiligung der 
Schornsteinfegerinnung und intensiver Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden. 
Die schadstoffmindernde Wirkung an Belastungsschwerpunkten ist gering. 
Angesichts sich häufender Beschwerden in der Bevölkerung kann von einer 
Akzeptanz ausgegangen werden. 
 
Von der Stadtverwaltung hat diese Maßnahme einen Nutzwert von 8 erhalten (zweit 
bester Nutzwert, bester Nutzwert ist 7) und eine Priorität von 3.  
 
Maßnahme 32: Städtisches Grün 
Fassaden- und Dachbegrünung zur Wärmedämmung, zur Produktion von Kaltluft und 
Steigerung der Verdunstungshöhe, zur Senkung der Oberflächentemperatur und vor allem 
zur Reduzierung von Feinstaub.  
Es gab zwar keine weitere Bewertung im dem Luftreinhalteplan der Stadtverwaltung. 
Aber mit dem Beschluss (VN 0982/2018) „Klima und Lebensqualität in unseren Veedeln 
verbessern – Offensive für Dach- und Fassadenbegrünung“ wurde bereits ein Programm 
aufgelegt. 
 
Maßnahme 33: Spezifisches Grün an Belastungsschwerpunkten  
hat von der Stadtverwaltung zwar nur den Nutzwert 11 erhalten aber eine Priorität von 2. 
Es gab keine weitere Bewertung im dem Luftreinhalteplan der Stadtverwaltung. 
 
Unsere Anfragen: 
1. Warum sind nur drei von den dreiunddreißig Maßnahmen (siehe VN2592/2018) 
dem Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt zugeordnet? 
 
2.  Nachdem diese Maßnahmen vom Rat beschlossen wurden (ohne Nutzwert und 
Priorität), wie gehen Sie weiter bei Maßnahme 13 a vor? Der Versuch im 
Braunkohle-Wirbelschichtkessel alternative Brennstoffe zu verfeuern ist 
gescheitert. Das Einsparpotential beim Umsetzen der Maßnahme beträgt ca. 
190 t NOx. 
 
3. Die Bezirksregierung  ermittelte 2008 für nicht genehmigungsbedürftige 
Feuerungsanlagen 1.430 t/a Stickstoffemissionen. In der Maßnahme 13 b wird  
die Einführung einer Festbrennstoffverordnung vorgeschlagen. Wie gehen Sie 
weiter bei der Maßnahme 13 b vor? 
 
4. Gibt es zur Maßnahme 33 „spezifisches Grün an Belastungsschw erpunkten“ von 
Seiten der Stadtverwaltung Überlegungen und wie sehen diese aus?

5. Außerdem noch eine Frage zu der Maßnahme 26 „Ladestrom“. Hier heißt es in der 
Bewertung der Maßnahme: „Für Hotelschiffe sind in Köln jährlich 
Emissionseinspar ungen von 700 t CO2 25 kg PM und 500 kg NOx möglich.“ - 
Wobei 500 kg NOx Einsparung nicht viel ist, da die Schiffe insgesamt in Köln  
2.127.000 kg NOx emittieren. (Angaben Bezirksregierung 2008) - In aktuellen 
Luftreinhalteplan vom 23.03.2013 heißt es hierzu: „...die Versorgung von ersten 
Anlegestellen für Fahrgastschiffe im Bereich der linksrheinischen Altstadt und im 
Bereich Deutz (rechtsrheinisch) ist in Arbeit und w ird kurzfristig realisiert.“  
Wie weit ist die Arbeit fortgeschritten und wie stellen Sie sicher, dass die 
Stromtankstellen auch genutzt werden? 
gez.      gez. 
Michael Weisenstein   Hamide Akbyir 
Fraktionsgeschäftsführer   Mitglied im Ausschuss Umwelt und Grün

Beratungsverlauf (1)

31.01.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0001/2019
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
07.01.2019
Erstellt
07.01.2019 12:26