AN/0001/2019
Kommunale Maßnahmen zur Luftreinhaltung (AN/0523/2018) Nachfragen zur Beantwortung der Anfrage (VN 2592/2018)
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Oberbürgermeisterin Reker Ausschussvorsitzender Struwe Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.01.2019 AN/0001/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Umwelt und Grün Kommunale Maßnahmen zur Luftreinhaltung (AN/0523/2018) Nachfragen zur Beantwortung der Anfrage (VN 2592/2018) Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün zu nehmen: Erst mal herzlichen Dank für die umfängliche Beantwortung der Anfrage: „Kommunale Maßnahmen zur Luftreinhaltung“. Bei 33 von den insgesamt 61 Maßnahmen zur Luftreinhaltung hat die Stadt nach eigenen Angaben die Durchführungshoheit. Erfreulicher Weise gibt es bei fast allen Maßnahmen laufende Planungen bzw. bereits Umsetzungen. Von den 33 Maßnahmen mit Durchführungshoheit der Stadt sind nach Augenschein allerdings nur drei Maßnahmen zur Luftreinhaltung dem Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt zugeordnet, bei den anderen hat das Dezernat für Mobilität und Verkehr die Federführung. So scheint das Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt wenig Einfluss auf die Luftreinhaltung in Köln zu haben. Zu den drei Maßnahmen: Maßnahme 13: Senkung der urbanen Hintergrundbelastung a) Zur Reduzierung industrieller Emissionen wird als Maßnahme vorgeschlagen, für das Herzkraftwerk Merkenich die Braunkohlefeuerung in einem Wirbelschichtkessel umzustellen auf Gas oder alternative Brennstoffe. b) Im Rahmen der Festbrennstoffverordnung können für haushaltsgebräuchliche Einzelraumfeuerungsanlagen und gewerblich betriebene Öfen in Gaststätten – vor allem im Innenstadtbereich – Brennstoffe bzw. Abgasreinigung festgelegt werden. Hier heißt es in der Bewertung des Luftreinhalteplans der Stadtverwaltung: zu a: Im Jahr 2017 findet durch die RheinEnergie eine Überprüfung der Prozesse am Standort Merkenich statt. U.a. wird der Brennstoffmix untersucht. Investitionskosten sind nicht abschätzbar. Die schadstoffmindernde Wirkung ist gering. Zu b: Eine Einführung zur Festbrennstoffverordnung kann unter Beteiligung der Schornsteinfegerinnung und intensiver Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden. Die schadstoffmindernde Wirkung an Belastungsschwerpunkten ist gering. Angesichts sich häufender Beschwerden in der Bevölkerung kann von einer Akzeptanz ausgegangen werden. Von der Stadtverwaltung hat diese Maßnahme einen Nutzwert von 8 erhalten (zweit bester Nutzwert, bester Nutzwert ist 7) und eine Priorität von 3. Maßnahme 32: Städtisches Grün Fassaden- und Dachbegrünung zur Wärmedämmung, zur Produktion von Kaltluft und Steigerung der Verdunstungshöhe, zur Senkung der Oberflächentemperatur und vor allem zur Reduzierung von Feinstaub. Es gab zwar keine weitere Bewertung im dem Luftreinhalteplan der Stadtverwaltung. Aber mit dem Beschluss (VN 0982/2018) „Klima und Lebensqualität in unseren Veedeln verbessern – Offensive für Dach- und Fassadenbegrünung“ wurde bereits ein Programm aufgelegt. Maßnahme 33: Spezifisches Grün an Belastungsschwerpunkten hat von der Stadtverwaltung zwar nur den Nutzwert 11 erhalten aber eine Priorität von 2. Es gab keine weitere Bewertung im dem Luftreinhalteplan der Stadtverwaltung. Unsere Anfragen: 1. Warum sind nur drei von den dreiunddreißig Maßnahmen (siehe VN2592/2018) dem Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt zugeordnet? 2. Nachdem diese Maßnahmen vom Rat beschlossen wurden (ohne Nutzwert und Priorität), wie gehen Sie weiter bei Maßnahme 13 a vor? Der Versuch im Braunkohle-Wirbelschichtkessel alternative Brennstoffe zu verfeuern ist gescheitert. Das Einsparpotential beim Umsetzen der Maßnahme beträgt ca. 190 t NOx. 3. Die Bezirksregierung ermittelte 2008 für nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen 1.430 t/a Stickstoffemissionen. In der Maßnahme 13 b wird die Einführung einer Festbrennstoffverordnung vorgeschlagen. Wie gehen Sie weiter bei der Maßnahme 13 b vor? 4. Gibt es zur Maßnahme 33 „spezifisches Grün an Belastungsschw erpunkten“ von Seiten der Stadtverwaltung Überlegungen und wie sehen diese aus? 5. Außerdem noch eine Frage zu der Maßnahme 26 „Ladestrom“. Hier heißt es in der Bewertung der Maßnahme: „Für Hotelschiffe sind in Köln jährlich Emissionseinspar ungen von 700 t CO2 25 kg PM und 500 kg NOx möglich.“ - Wobei 500 kg NOx Einsparung nicht viel ist, da die Schiffe insgesamt in Köln 2.127.000 kg NOx emittieren. (Angaben Bezirksregierung 2008) - In aktuellen Luftreinhalteplan vom 23.03.2013 heißt es hierzu: „...die Versorgung von ersten Anlegestellen für Fahrgastschiffe im Bereich der linksrheinischen Altstadt und im Bereich Deutz (rechtsrheinisch) ist in Arbeit und w ird kurzfristig realisiert.“ Wie weit ist die Arbeit fortgeschritten und wie stellen Sie sicher, dass die Stromtankstellen auch genutzt werden? gez. gez. Michael Weisenstein Hamide Akbyir Fraktionsgeschäftsführer Mitglied im Ausschuss Umwelt und Grün
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0001/2019
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 07.01.2019
- Erstellt
- 07.01.2019 12:26