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3658/2023

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 23.10.2023 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und Veränderungssperre für den Bereich Leyendeckerstraße 25-27 in Köln-Ehrenfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 17.11.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.02.2024, TOP 16.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Übersichtsplan

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Anlage 2 Auszug Bezirksvertretung Ehrenfeld TOP 8.9

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Anlage 0 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 Mitteilung 3354/2023

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Beschlussvorlage Ausschuss

4721 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 3658/2023 
Freigabedatum 
 17.11.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 23.10.2023 zur Aufstellung eines 
Bebauungsplanes und Veränderungssperre für den Bereich Leyendeckerstraße 25-27 
in Köln-Ehrenfeld  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
auf Aufstellung eines Bebauungsplanes und Erlass einer Veränderungssperre für das Grund-
stück Leyendeckerstraße 25-27 nicht zu folgen. 
 
Alternative: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in 
Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das 
Gebiet Leyendeckerstraße 25-27 (Flurstücke 24/1, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) –Ar-
beitstitel: Leyendeckerstraße 25-27 in Köln-Ehrenfeld– aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen mit 
einem Anteil von mindestens 30% in Wohngebäuden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraum-
förderung gefördert werden könnten, festzusetzen. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 30.11.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat am 23.10.2023 den folgenden Beschluss gefasst: 
„Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, für den Bereich Leyendecker-
straße 25-27 (Flurstück 4962-74-24/1) einen Bebauungsplan aufzustellen und eine Verände-
rungssperre vorzunehmen. Der Beschluss der BV-Ehrenfeld ist dem Stadtentwicklungsaus-
schuss in der Sitzung am 30.11.2023 vorzulegen.“ 
 
Die antragstellende Fraktion (AN/1869/2023) hat u.a. argumentiert, dass bei § 34 BauGB die 
Einflussmöglichkeiten der Gremien und der Öffentlichkeit, die ein Bebauungsplan biete, aus-
geschlossen seien. Ebenso käme das kooperative Baulandmodell nicht zum Tragen. Um dem 
entgegen zu wirken, sei der vorliegende Dringlichkeitsantrag gestellt worden.  
Hintergrund war, dass die Bezirksvertretung Ehrenfeld mit der Mitteilungsvorlage 3354/2023 
(beigefügt als Anlage 3) über das Bauantragsverfahren Leyendeckerstraße 25-27 informiert 
wurde.  
 
Bei dem geplanten Bauvorhaben Leyendeckerstr. 25 -27 handelt es sich um die Errichtung 
von einem straßenseitig und zwei hofseitig gelegenen Wohngebäuden mit insgesamt ca. 40 
Wohneinheiten einschl. zugehöriger Tiefgarage. Das Vorhaben ist der zweite Abschnitt einer 
geplanten Bebauung und wird auf der Grundlage von §34 BauGB als zulässig erachtet. Un-
mittelbar angrenzend an diese vorgesehene Bebauung auf dem gleichen Grundstück befindet 
sich als erster Abschnitt ein Projekt mit ebenfalls einem straßenseitigen und zwei hofseitig ge-
legenen Wohngebäuden, das im März 2023 als Vorbescheid genehmigt wurde. Weitere Infor-
mationen zum Vorhaben sind der Anlage 3 zu entnehmen. 
 
Aus Sicht der Verwaltung fügen sich die beantragten drei Wohngebäude nach Art und Maß in 
Höhe und Geschossigkeit in die nähere Umgebung ein; die planungsrechtliche Zulässigkeit 
nach § 34 BauGB wird positiv bewertet. Das kooperative Baulandmodell kommt bei Vorhaben 
nach § 34 BauGB nicht zur Anwendung, ebenso erfolgt bei Vorhaben nach § 34 BauGB keine 
Beteiligung der Öffentlichkeit. Soll das kooperative Baulandmodell zur Anwendung kommen, 
muss ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. 
 
Sollte der Stadtentwicklungsausschuss dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld folgen 
(Beschlussalternative) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschließen, muss das 
Vorhaben nach § 15 BauGB zurückgestellt werden und auf der Grundlage des Aufstellungs-
beschlusses eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen werden. 
Da sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt, sieht die Verwal-
tung kein Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Aus Sicht der Verwaltung ist zu 
vermuten, dass ein Anspruch auf Genehmigung des Bauvorhabens besteht.  
 
Aufgrund der obigen Ausführungen und der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens nach § 34 
BauGB sieht die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes als nicht zielführend an. 
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass nach § 34 BauGB die Wohneinheiten vergleichsweise 
kurzfristig geschaffen werden können, die den Wohnungsmarkt weiter entlasten können. 
Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung, dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
nicht zu folgen.

3 
 
 
Anlagen 
- Übersichtsplan 
- Auszug Niederschrift Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) vom 23.10.2023 
- Anlage 3 Mitteilungsvorlage 3354/2023

Anlage 1 Übersichtsplan

341 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
05025100150 MeterN
StadtplanungsamtGrundstück Leyendeckerstr. 25-27 in Köln-Ehrenfeld
Maßstab  1 : 2 500 (im Original)

Anlage 2 Auszug Bezirksvertretung Ehrenfeld TOP 8.9

3153 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313 
Fax:   (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de 
Datum: 24.10.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld  vom 23.10.2023  
öffentlich 
8.9 Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, betr.: Aufstellung eines Bebau-
ungsplanes mit Veränderungssperre für den Bereich Leyendeckerstraße 
25-27, Flurstück 4962-74-24/1 
AN/1869/2023 
(Der Antrag w ird gemeinsam mit TOP 12.10 - 3354/2023 behandelt) 
 
Bezirksvertreter Brock-Mildenberger (SPD-Fraktion) begründet den Dringlichkeitsan-
trag. Die Bezirksvertretung erhalte die Mitteilung über dieses Bauvorhaben, weil das 
Baugrundstück größer als 3.000m² sei. Im März 2023 sei eine Bauvoranfrage für ein 
Teilstück des Grundstücks mit einer Größe von fast 6.000m² positiv beschieden wor-
den. Die BV hätte gemäß Zuständigkeitsordnung bereits zu diesem Zeitpunkt über 
das Bauvorhaben informiert werden müssen. Nun habe der derselbe Eigentümer für 
den zweiten Teil des Grundstücks wiederum einen Bauantrag gestellt. Beide Vorha-
ben sollen nach § 34 BauGB beschieden werden. Somit wären die Einflussmöglichkei-
ten der Gremien und der Öffentlichkeit, die ein vorhabenbezogener Bebauungsplan 
biete, ausgeschlossen. Ebenso käme das kooperative Baulandmodell nicht zum Tra-
gen. Um dem entgegen zu wirken, sei der vorliegende Dringlichkeitsantrag gestellt 
worden. Ein Beschluss zu diesem Antrag solle zwingend dem Stadtentwicklungsaus-
schuss in seiner Sitzung am 30.11.2023 vorgelegt werden. Es sei Gefahr im Verzug, 
da das Verfahren bereits weit fortgeschritten sei. Er betont nochmal, dass die Bezirks-
vertretung bereits im März 2023 über das Vorhaben hätte informiert werden müssen. 
 
Herr Bezirksbürgermeister Spelthann rügt ausdrücklich die unterlassene Information 
der Bezirksvertretung über die Bauvoranfrage zum ersten Bauabschnitt. Die Bezirks-
vertretung sei gemäß der Zuständigkeitsordnung zu informieren gewesen. Er spricht 
sich dafür aus, ein Fachgespräch zu diesem Thema durchzuführen. 
 
Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion) merkt an, dass ihrer Erinnerung nach dieses 
Bauprojekt im Rahmen eines Fachgespräches bereits vorgestellt wurde. Es sei zu klä-
ren, ob es einen Bebauungsplan für diesen Bereich gebe. Veränderungssperren seien 
bisher immer nur zum Ausschluss von Vergnügungsstätten erlassen worden. Das Tei-
len von Baugrundstücken sei übliche Praxis. 
Anlage 2

Bezirksvertreterin Themann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht sich für den An-
trag aus. Es sei Dringlichkeit geboten. Das Fachgespräch sehe sie ebenfalls als sinn-
voll an. Hier bei sollten beide Baufelder vorgestellt werden, da es sich um ein Projekt 
handele. 
 
Beschluss 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, für den Bereich Leyende-
ckerstraße 25-27 (Flurstück 4962-74-24/1) einen Bebauungsplan aufzustellen und 
eine Veränderungssperre vorzunehmen. Der Beschluss der BV-Ehrenfeld ist dem 
Stadtentwicklungsausschuss in der Sitzung am 30.11.2023 vorzulegen.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 0 Öffentlichkeitsbeteiligung

927 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei einem Genehmigungsverfahren nach § 34 BauGB findet keine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3 Mitteilung 3354/2023

1123 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/630/2 
63/V24/0074/2023 
Vorlagen-Nummer 
 3354/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)  
 
Baugrundstück > 3000m² 
BV Leyendeckerstr. 25 - 27 
Bei dem geplanten Bauvorhaben Leyendeckerstr. 25 -27 handelt es sich um die Errichtung 
von einem straßenseitig und zwei hofseitig gelegenen Wohngebäuden mit insgesamt ca. 40 
Wohneinheiten einschl. zugehöriger Tiefgarage. Das Vorhaben ist der zweite Abschnitt einer 
geplanten Bebauung und wird auf der Grundlage von §34 BauGB als zulässig erachtet. 
  
Unmittelbar angrenzend an diese vorgesehene Bebauung auf dem gleichen Grundstück befin-
det sich als erster Abschnitt ein Projekt mit ebenfalls einem straßenseitigen und zwei hofseitig 
gelegenen Wohngebäuden, das im März 2023 als Vorbescheid genehmigt wurde. 
 
Das Baugrundstück hat eine Fläche von über 3.000 m². 
Die Bezirksvertretung ist entsprechend §2 Abs.3 Nr.6.7 der Zuständigkeitsordnung (ZuStO) 
der Stadt Köln zu informieren. 
 
Dem Vorhaben sind ein Lageplan, schematische Schnitt- und Ansichtszeichnungen sowie 
Übersichtspläne beigefügt.

Beratungsverlauf (1)

01.02.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 16.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3658/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
17.11.2023
Erstellt
09.11.2023 09:18