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AN/0452/2025

Antrag betreffend die Reihenfolge der Listen bzw. Einzelbewerber*innen auf dem Stimmzettel zur Integrationsratswahl am 14. September 2025

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 22.04.2025

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 06.05.2025, TOP 6.2

Antrag betreffend die Reihenfolge der Listen bzw. Einzelbewerber*innen auf dem Stimmzettel zur Integrationsratswahl am 14. September 2025

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Antrag betreffend die Reihenfolge der Listen bzw. Einzelbewerber*innen auf dem Stimmzettel zur Integrationsratswahl am 14. September 2025

2631 Zeichen

Tayfun Keltek, Anna Klimaszewska-Golan      17.04.2025 
Malik Karaman, Ahmet Edis,  
Luziano Gonzalez Tejon, Ali Esen 
Turan Özküçük 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Frau Dr. Dikbaş 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.04.2025 
AN/0452/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 06.05.2025 
 
Antrag betreffend die Reihenfolge der Listen bzw. Einzelbewerber*innen auf dem 
Stimmzettel zur Integrationsratswahl am 14. September 2025 
 
Sehr geehrter Vorsitzender, 
es wird gebeten den nachfolgenden Antrag im Integrationsrat zur Abstimmung vorzulegen.  
Der Integrationsrat bittet den Rat folgendes zu beschließen: 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Stadtverwaltung die Stimmzettel für die Wahl des 
Integrationsrates neugestaltet und dabei die Reihenfolge der Listen und Einzelkandidat*innen 
auf dem Stimmzettel für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln nicht mehr nach dem 
Zeitpunkt der Einreichung, sondern nach dem Ergebnis der letzten Wahl festlegt. 
Sollten Listen und/oder Einzelbewerber*innen neu hinzukommen, die bei der letzten Wahl 
nicht angetreten sind, wer den sie alphabetisch im Anschluss an die bestehenden Listen 
geordnet. 
Begründung: 
Die bisherige Praxis, die Reihenfolge der Listen auf dem Stimmzettel nach dem Zeitpunkt der 
Einreichung festzulegen, führt dazu, dass organisatorische oder zufällige Faktoren  die 
Platzierung beeinflussen. Dies kann strategische Abgabezeitpunkte begünstigen und somit 
eine Verzerrung im Wahlverfahren darstellen. Eine Sortierung nach dem zuletzt erzielten 
Wahlergebnis hingegen würde eine demokratischere und transparentere Lösung darstellen, 
da sie die tatsächliche Relevanz der jeweiligen Listen widerspiegelt. Zudem orientieren sich

Wählerinnen und Wähler häufig an vergangenen Wahlergebnissen, sodass eine einheitliche 
und wiedererkennbare Anordnung eine bessere Orientierung bieten würde. 
Bereits bei Kommunalwahlen wird diese Praxis erfolgreich angewandt, wodurch eine bewährte 
und transparente Regelung existiert. Die Angleichung an dieses Verfahren würde nicht nur für 
eine einheitlichere Handhabung sorgen, sondern auch die Nachvollzi ehbarkeit für die 
Wählerschaft erhöhen. Darüber hinaus würde eine solche Anpassung taktische 
Abgabezeitpunkte überflüssig machen und damit eine objektivere Reihenfolge der Listen 
gewährleisten. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Tayfun Keltek, Anna Klimaszewska-Golan, Malik Karaman, Ahmet Edis,  
Luziano Gonzalez Tejon, Ali Esen, Turan Özküçük

Beratungsverlauf (1)

06.05.2025 Integrationsrat
TOP 6.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0452/2025
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
22.04.2025
Erstellt
22.04.2025 09:40