AN/0452/2025
Antrag betreffend die Reihenfolge der Listen bzw. Einzelbewerber*innen auf dem Stimmzettel zur Integrationsratswahl am 14. September 2025
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Antrag betreffend die Reihenfolge der Listen bzw. Einzelbewerber*innen auf dem Stimmzettel zur Integrationsratswahl am 14. September 2025
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Tayfun Keltek, Anna Klimaszewska-Golan 17.04.2025 Malik Karaman, Ahmet Edis, Luziano Gonzalez Tejon, Ali Esen Turan Özküçük An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Frau Dr. Dikbaş Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.04.2025 AN/0452/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 06.05.2025 Antrag betreffend die Reihenfolge der Listen bzw. Einzelbewerber*innen auf dem Stimmzettel zur Integrationsratswahl am 14. September 2025 Sehr geehrter Vorsitzender, es wird gebeten den nachfolgenden Antrag im Integrationsrat zur Abstimmung vorzulegen. Der Integrationsrat bittet den Rat folgendes zu beschließen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Stadtverwaltung die Stimmzettel für die Wahl des Integrationsrates neugestaltet und dabei die Reihenfolge der Listen und Einzelkandidat*innen auf dem Stimmzettel für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln nicht mehr nach dem Zeitpunkt der Einreichung, sondern nach dem Ergebnis der letzten Wahl festlegt. Sollten Listen und/oder Einzelbewerber*innen neu hinzukommen, die bei der letzten Wahl nicht angetreten sind, wer den sie alphabetisch im Anschluss an die bestehenden Listen geordnet. Begründung: Die bisherige Praxis, die Reihenfolge der Listen auf dem Stimmzettel nach dem Zeitpunkt der Einreichung festzulegen, führt dazu, dass organisatorische oder zufällige Faktoren die Platzierung beeinflussen. Dies kann strategische Abgabezeitpunkte begünstigen und somit eine Verzerrung im Wahlverfahren darstellen. Eine Sortierung nach dem zuletzt erzielten Wahlergebnis hingegen würde eine demokratischere und transparentere Lösung darstellen, da sie die tatsächliche Relevanz der jeweiligen Listen widerspiegelt. Zudem orientieren sich Wählerinnen und Wähler häufig an vergangenen Wahlergebnissen, sodass eine einheitliche und wiedererkennbare Anordnung eine bessere Orientierung bieten würde. Bereits bei Kommunalwahlen wird diese Praxis erfolgreich angewandt, wodurch eine bewährte und transparente Regelung existiert. Die Angleichung an dieses Verfahren würde nicht nur für eine einheitlichere Handhabung sorgen, sondern auch die Nachvollzi ehbarkeit für die Wählerschaft erhöhen. Darüber hinaus würde eine solche Anpassung taktische Abgabezeitpunkte überflüssig machen und damit eine objektivere Reihenfolge der Listen gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen Tayfun Keltek, Anna Klimaszewska-Golan, Malik Karaman, Ahmet Edis, Luziano Gonzalez Tejon, Ali Esen, Turan Özküçük
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0452/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 22.04.2025
- Erstellt
- 22.04.2025 09:40